Immense Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wissenschaft, Forschung und Kunst.


In der heutigen Sitzung des Wissenschaftsausschusses des Landtags, der auf Antrag der Fraktionen von FDP/DVP und SPD öffentlich zum Thema Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Hochschulen und die Kulturschaffenden tagte, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Wissenschaft, Forschung und Kunst sind immens. Das Sommersemester konnte an den Hochschulen in dieser Woche nur beginnen, weil sich allerorten um kreative Lösungen und digitale Alternativen zum bisherigen Präsenzstudium bemüht wurde. Ich halte es für zwingend, dass wir die Hochschulen im Land personell und monetär unterstützen, damit das Sommersemester kein verlorenes Semester wird.

Besonders bedrückend ist die Situation der Medizinstudierenden, die eigentlich jüngst ihr zweites Examen geschrieben hätten. Viele sind dem Aufruf von Ministerin Bauer gefolgt und helfen aktuell in den Krankenhäusern. Die Studierenden bangen nun, ob Ihnen ein ‚Hammerexamen‘ im nächsten Jahr droht, ob die Studieninhalte gewährleistet sind und ob ihre Prüfungen im Herbst sicher stattfinden können. Ich hielte es für einen Affront, wenn wir denjenigen, die sich in dieser schwierigen Zeit solidarisch zeigen, vonseiten der Politik die Solidarität verweigern würden. Wir müssen dafür sorgen, dass keine Nachteile für die künftigen Ärzte bei Prüfungen oder beim Eintritt in den Arbeitsmarkt entstehen.

Schließlich müssen wir dafür sorgen, dass es bei den Kulturschaffenden zu keinem Massenexitus kommt. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben die Branche als eine der ersten lahmgelegt und das Verbot von Großveranstaltungen bis in den Sommer wirkt für viele wie ein Berufsverbot für ein halbes Jahr. Viele Künstler sind Selbstständige und Kultureinrichtungen sind als Vereine organisiert – für diese passen die derzeitigen Soforthilfen nicht, die auf gewinnorientierte Unternehmen zugeschnitten sind. Wir brauchen deshalb einen Sonderhilfsfonds für die Kultur, so wie er derzeit auch für die Gastronomie und Hotellerie diskutiert wird. Ohne diese Hilfen opfern wir den Kitt, der die Gesellschaft im Innersten zusammenhält – die Kultur. Wir müssen auch darauf achten, dass es keine ‚verlorene Künstlergeneration‘ geben wird, die in mittel- und unmittelbarer Folge der Krise jetzt, und möglicherweise auch zukünftig, aus wirtschaftlichen Gründen keine Engagements erhalten werden. Ministerin Bauer ist jetzt gefordert, die notwenigen Hilfen auf den Weg zu bringen.“

FDP: Rechtssicherheit ist gut für Infizierte und Polizei.


Zur Debatte über die Weitergabe der Infizierten-Listen zum Zwecke des Eigenschutzes der Behörden erklären der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann und Daniel Karrais, Mitglied des Innenausschusses:

Während die Weitergabe von Infizierten-Daten von Gesundheitsämtern an die Polizeibehörden zur Überwachung der Einhaltung der Quarantäneauflagen nach dem Infektionsschutzgesetz schon immer geltendes Recht war, stellte sich im Zuge der Corona-Pandemie die Frage, ob solche Daten zum Eigenschutz des eingesetzten Personals verwendet werden können. „Die Informationspolitik des Innenministeriums gegenüber dem Parlament war hier völlig unzureichend“, kritisiert der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Nico Weinmann. Erst aus der Presse habe das Parlament von dieser Praxis und von den unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen dem Innenministerium und dem Gesundheitsministerium und Landesdatenschutzbeauftragten erfahren. „Wir haben den Sachverhalt dann umgehend geprüft und kamen zum Schluss, dass für eine weitergehende Datenweitergabe keine Rechtsgrundlage bestand. Wir haben daher vom Innenminister unverzügliche Nachbesserung verlangt, damit die Datenweitergabe nur mit entsprechender Rechtsgrundlage erfolgt.“

Im Innenausschuss kündigte der Innenminister nun an, dass es in Zukunft eine neue Rechtsverordnung dazu geben wird. Daten sollen demnach nur passwortgeschützt von einzelnen Berechtigten abgerufen, protokolliert und nach vier Wochen automatisch gelöscht werden. „Diese Lösung ist ein Schritt in die richtige Richtung“, bewertet Daniel Karrais, Mitglied des Innenausschusses, die Ankündigung. „Wir wollen unsere Polizisten bestmöglich schützen. Wir müssen aber auch die Persönlichkeitsrechte der Bürger schützen, indem der Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten auf das absolut Notwendige begrenzt wird.“ Die FDP/DVP Fraktion werde nun die konkrete Umsetzung genau verfolgen. „Der Datenzugriff muss auf das unbedingt Erforderliche beschränkt werden und Betroffene gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften unverzüglich hierüber informiert werden“, so Karrais. “Außerdem fordern wir, dass die unrechtmäßig in Umlauf gebrachten Daten unverzüglich gelöscht werden. Die lasche Handhabe und Argumentation des Ministeriums lässt befürchten, dass nicht viel Wert auf die Einhaltung der Betroffenenrechte gelegt wird,” so Karrais weiter.

Nico Weinmann

Neuer Hochschulpakt bringt nicht genügend `frisches Geld´ an die Hochschulen für die mannigfaltigen Herausforderungen.


Zur Meldung, dass Land und Hochschulen sich nach langem Feilschen jetzt auf einen neuen Finanzierungsvertrag geeinigt haben, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Einigung hat einen schalen Beigeschmack. Bereits in den Haushaltberatungen im vergangenen Jahr haben wir bemängelt, dass nicht genügend `frische Geld´ bei den Hochschulen ankommen wird, um sich den mannigfaltigen Herausforderungen stellen zu können. Wir hätten uns für das erste Jahr des neuen Vertrages in 2021 bereits mehr Engagement der Landesregierung für die Hochschulen gewünscht und hätten deutlich höhere Haushaltsansätze vorgesehen. Mit unseren entsprechenden Anträgen wurde wir von Grün-Schwarz jedoch abgewiesen. In der aktuellen Krise aufgrund der Corona-Pandemie sind auch die Hochschulen nun besonders gefordert, den Lehrbetrieb im anstehenden Sommersemester zu stemmen. Dazu brauchen wir allerorten digitale Angebote, um den Einschränkungen des öffentlichen Lebens gerecht zu werden. Diese Mammutaufgabe ist sicherlich eine große Chance für die Digitalisierung unserer Hochschulen, sie wird aber nicht aus den verfügbaren Bordmitteln der Hochschulen gelingen können. Hier muss noch nachgebessert werden.“

Nico Weinmann

Mehrzahl der Covid19-Infizierten bleibe ohnehin unbekannt.


Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann spricht sich gegen eine pauschale Weitergabe von Daten von Infizierten an die Polizei aus:

Im Konflikt zwischen Sozial- und Innenministerium um die Nutzung der Listen mit Covid19-Infizierten mahnt die FDP/DVP Fraktion zur Vernunft. „Die von den Gesundheitsämtern verantwortlich geführten Listen sind mit ihren Gesundheitsdaten nicht nur höchst sensibel, sie nützen auch der Polizei und anderen Vollzugsdiensten herzlich wenig“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nico Weinmann. „Zum einen sind diese Listen angesichts einer enorm hohen Dunkelziffer von unerkannt Infizierten praktisch wenig aussagekräftig. Wenn sich die Polizei bei ihrer Tätigkeit auf solche Listen verließe und den notwendigen Selbstschutz deshalb vernachlässigen würde, wäre niemandem geholfen“, warnt Weinmann. Zum anderen bestünde für die auf diesen Listen geführten Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Gefahr der Diskriminierung. „Innenminister Strobl sollte die wiederholten Warnungen des Landesdatenschutzbeauftragten, der auf strenge datenschutzrechtliche Vorgaben hinwies, endlich ernst nehmen und die Gesetze einhalten“, fordert der FDP/DVP-Fraktionsvize. „Die vorherrschende Extremsituation gibt keinen Anlass dazu, Grundrechte ohne echten praktischen Nutzen auszuhöhlen. Der Wert unserer Grundrechte wie der informationellen Selbstbestimmung misst sich gerade in solchen Krisenzeiten.“

Weinmann betont, dass nach der Gesetzeslage die Gesundheitsdaten bei einer konkreten Gefahr schon jetzt an die Polizei herausgegeben werden dürfen. Damit werde der Datenschutz und Gesundheitsschutz miteinander in Einklang gebracht. Eine „Datenflut auf Vorrat“ bringe dagegen nichts. „Die beste Unterstützung unserer Polizei- und Vollzugsdienste erreicht man durch bessere Ausstattung mit tauglicher Schutzkleidung. Die Versäumnisse der Vergangenheit rächen sich hier leider.“

Nico Weinmann

Mit der Einstufung des ‚Flügels‘ als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist der Rechtsextremismus als AfD – DNA offiziell bestätigt.


Zum Ausschluss des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Fall Gedeon steht symptomatisch für den Umgang der AfD mit Antisemiten und Rechtsextremen. Über Jahre zog sich das Ausschlussverfahren hin. Erst vor einem halben Jahr entschied ein Landesschiedsgericht der AfD, dass Gedeon AfD-Mitglied bleiben dürfe. Auch in der Landtagsfraktion der AfD ist Gedeon bestens vernetzt und vor kurzem sprach sich eine Mehrheit der Fraktionsmitglieder gar für seine Wiederaufnahme aus. Gedeon ist kein Einzelfall, sondern hat in der AfD viele Gleichgesinnte.

Erst letzte Woche erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz den ‚Flügel‘ und damit weite Teile der AfD zum Beobachtungsobjekt. Der Rechtsextremismus ist damit auch offiziell Bestandteil der AfD-DNA. Ungeachtet der Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist eine politische Auseinandersetzung mit diesen kruden Thesen wichtiger denn je. Die FDP/DVP Fraktion wird sich auch künftig den rassistischen, fremdenfeindlichen und rechtsextremen Thesen der AfD entschieden entgegenstellen.“

Nico Weinmann

Neue Bewertung auch durch das Landesamt für Verfassungsschutz sinnvoll.


Zur Einstufung des „Flügels“ innerhalb der AfD als Beobachtungsobjekt erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, Nico Weinmann:

 

„Vertreter des ‚Flügels‘ treten immer stärker öffentlich unverhohlen rassistisch und fremdenfeindlich auf. Angesichts des klaren völkischen Gedankenguts überrascht die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht. Die Ziele der ‚Flügel‘-Vertreter und die freiheitliche-demokratische Werteordnung des Grundgesetzes sind nicht miteinander vereinbar. Es ist gut, dass die Geheimdienste nun Befugnisse zur Beobachtung des ‚Flügels‘ erhalten. Auch das Landesamt Baden-Württemberg muss nun prüfen, ob es den ‚Flügel‘ künftig als Beobachtungsobjekt einstuft.

Klar ist aber auch, dass die Beobachtung durch Verfassungsschutzämter nicht die politische Auseinandersetzung mit deren Weltsicht ersetzt. Alle Demokraten sind gefordert, den menschenverachtenden Parolen der Rechtsextremen entgegenzutreten, deren Ziel es ist, das Miteinander zu vergiften. Wir alle sind gefordert, damit diese Saat des Hasses nicht aufgeht. Dort, wo die Grenze zu volksverhetzenden und beleidigenden Äußerungen überschritten wird, müssen diese entschieden sanktioniert werden. Dabei darf es auch im Internet keine rechtsfreien Räume geben.“

Nico Weinmann

FDP-Gesetzesentwurf wurde 2016 abgelehnt.


Zur Meldung, dass Wissenschaftsministerin Bauer die Vollverschleierung an den Hochschulen im Land verbieten will, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die offene Kommunikation zwischen allen Akteuren an den Hochschulen ist für den Lehrbetrieb unerlässlich. Dieser Einsicht folgend haben wir bereits 2016 einen Gesetzesentwurf ins Parlament gebracht. Allerdings waren es insbesondere die grünen Parlamentarier, die seinerzeit die gesetzliche Regelung des Verschleierns oder Verhüllens des Gesichtes abgelehnt haben. Gerne honorieren wir aber auch die späte Einsicht der Wissenschaftsministerin und stellen unseren Gesetzesentwurf und die Anhörungsergebnisse zur Verfügung.“

Nico Weinmann

FDP will dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes trotz einzelner kritischer Punkte zustimmen.


Zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Eine Sicherheitsüberprüfung betrifft landesweit jährlich nur rund 1000 Personen. Diesen werden aber besonders sensible Daten anvertraut, sodass deren besondere Überprüfung zwingend erforderlich ist. Wir begrüßen es, wenn die Kriterien dabei einheitlich werden, und die Ergebnisse einer Sicherheitsüberprüfung auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene anerkannt werden. Wir hätten uns aber gewünscht, dass die Landesregierung mit einer Anpassung an das Bundesrecht nicht zweieinhalb Jahre gewartet hätte, sondern früher tätig geworden wäre. Besser wäre es auch gewesen, wenn die Landesregierung im Vorfeld Vertreter des Bundesamts für Verfassungsschutz zu dem Gesetzentwurf angehört hätte. Schließlich können diese am besten beurteilen, ob nun einheitliche Maßstäbe für die Sicherheitsüberprüfung gelten.

Mit Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass der Gesetzgeber dem Landesamt für Verfassungsschutz immer neue Aufgaben zuweist. Diese Kapazitäten fehlen dann an anderer Stelle. Erst auf der Zielgeraden der Haushaltsberatungen einigte man sich auf 25 neue Stellen. Rund eine davon wird allein zur Umsetzung dieses Gesetzes nötig sein. Dies darf nicht dazu führen, dass bei den Kernaufgaben des Verfassungsschutzamts Stellen fehlen. Denn es muss gewährleistet bleiben, dass der Verfassungsschutz bei seinen Kernaufgaben, der Beobachtung von Rechts-, Linksextremen, Islamisten und Spionage durch ausländische Nachrichtendienste, personell gut gerüstet ist.“

Aufarbeitung der NS-Vergangenheit von Landesministerien mahnt zur Verfassungstreue und historischen Verantwortung.


In der heutigen Landtagsdebatte zu den Ergebnissen der Forschung zur NS-Vergangenheit der badischen und württembergischen Landesministerien sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Aufarbeitung der Rolle von Landesministerien während der Zeit des Nationalsozialismus folgt keinem Selbstzweck, sondern ist gerade heute von großer Aktualität und Notwendigkeit. Besonders die „Verreichlichung“ der öffentlichen Verwaltung nach 1933 auch in Baden-Württemberg und eine bedrückende personelle Kontinuität in Justiz und Verwaltung nach Ende des zweiten Weltkrieges mahnen uns heute, der Verfassungstreue und der historischen Verantwortung der heutigen Mitarbeiter in den Ministerien und der Landesverwaltung ein besonderes Augenmerk zu schenken. `Wahlen allein machen noch keine Demokratie´ sagte der frühere US-Präsident Obama und erinnerte uns daran, dass Demokratie unseren täglichen Einsatz braucht.

Die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der Justiz in Baden-Württemberg, wie sie im vergangenen Jahr am Landgericht Stuttgart präsentiert wurde, und die Gedenkstätten im Land leisten einen essentiellen Beitrag in der Auseinandersetzung mit diesem dunklen Kapitel der Vergangenheit. Heute ist die Rechtsstaatlichkeit ein Markenkern unserer Demokratie und lässt es absolut unvorstellbar werden, dass sich Richter zum billigen Werkzeug einer menschenverachtenden Diktatur machen lassen.“

Streit über Beschäftigungsduldung steht symptomatisch für den desolaten Zustand von Grün-Schwarz.


Anlässlich der Beratungen über die Ausübung des Ermessens hinsichtlich der Duldung für gut integrierte Asylsuchende erklärt der stellvertretende Vorsitzende FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

 

„Inhaltlich ist der Fall für die FDP klar. Realität ist, dass Asylbewerber, die teilweise mehrere Jahre arbeiten, Steuern zahlen, gut integriert sind, und sich stets straffrei verhalten haben, regelmäßig abgeschoben werden. Weil sie sich an die Vorschriften halten, sind sie die Dummen. Innenminister Strobl kann so auf deren Kosten seine Abschiebestatistik aufhübschen. Dabei sind unsere Unternehmen dringend auf diese Arbeitskräfte angewiesen, haben ihre Verantwortlichkeit ernst genommen. Wir können uns aber den Luxus nicht erlauben, gut integrierte, fleißige Arbeitskräfte abzuschieben. Dagegen bleiben integrationsunwillige oder gar kriminelle abgelehnte Asylbewerber jahrelang im Land oder tauchen unter, um der Abschiebung zu entgehen. Der Innenminister bleibt hier erstaunlich inaktiv.

 

Der Umgang der Regierungskoalition mit dem Thema steht sinnbildlich für ihren allgemeinen Zustand. Erst verkündet Innenminister Strobl den Durchbruch bei der Polizeireform; bei gerade einmal zwei kleinen Änderungen handelt es sich allenfalls um ein Polizeireförmchen. Die Zustimmung der Grünen erkauft er sich dabei mit scheinbaren Zugeständnissen bei der Ermessensduldung. Aber nur wenige Wochen später hat Herr Strobl scheinbar wieder vergessen, was vereinbart wurde. Die Einigung bei der Polizeireform haben die Grünen widerrufen; wie es weitergeht, ist unklar. Und Ministerpräsident Kretschmann schaut vom Seitenrand taten- und machtlos zu. Der Wahlkampf bei Grün-Schwarz hat bereits begonnen. Das Jahr 2020 wird ein Jahr des Stillstands, in dem die Landesregierung nichts mehr zustande bringt. Angesichts der vielen Herausforderungen ein schlechtes Beispiel für unser Land und sicherlich kein Vorbild für den Bund.“

Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, begrüßt die Schaffung von fast 400 zusätzlichen Stellen in allen Justizbereichen. „Jede Investition in den Rechtsstaat ist auch eine Investition in die Demokratie! Deshalb begrüßt die FDP die Stärkung der Justiz durch die zusätzlichen Stellen. Es ist eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft, weshalb die FDP dem Etat des Justizministeriums als einzigem Einzeletat zustimmt.“ Gleichzeitig weist er auf die immensen Herausforderungen für die Justiz hin. „Straftaten verlagern sich immer mehr ins Internet. Wenn allein das BKA 200 Stellen für die Bekämpfung von Hass-Kriminalität schafft, muss die baden-württembergische Justiz personell nachziehen. An den beiden Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Cyberkriminalität in Mannheim und Stuttgart haben wir zusammen nicht einmal zehn Staatsanwälte. Das ist zu wenig. Die Justiz darf nicht zum Nadelöhr für Cybercrime-Verfahren werden“, mahnt Weinmann. Mit der Verteilung der neuen Stellen müssten entsprechende Schwerpunkte gesetzt werden. „Wir müssen das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zurückgewinnen.“

„Besorgniserregend“ sei auch die Situation im Justizvollzug. „Nicht nur die Zahl der Häftlinge steigt von Jahr zu Jahr, sondern auch der Anteil der Personen mit unzureichenden Deutschkenntnissen und der Drogenabhängigen. Die jetzt beschlossenen zusätzlichen Stellen sind daher nur einen Zwischenschritt. Wir brauchen einen ‚Masterplan Justizvollzug‘. Dabei muss auch die Resozialisierung der Häftlinge verstärkt werden, damit sie nach der Haftverbüßung nicht wieder rückfällig werden.“

In der heutigen zweiten Beratung des Haushalts-Einzelplans des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sagten der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, und der hochschulpolitische Sprecher Stephen Brauer:

„Mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 wird die zukünftige Hochschulfinanzierung bereits für weitere fünf Jahre ab 2021 vorgezeichnet. Der Haushaltsansatz von Ministerin Bauer bleibt aber weit hinter den berechtigten Erwartungen zurück. Obwohl die Hochschulen im Land seit Jahren nicht nur ausgelastet, sondern überlastet sind, bekommen sie weniger `frisches Geld´ in die Grundfinanzierung, als man problemlos als Mindestbedarf beziffern kann. Für Sanierungen, Personal für die steigende Aufgabenlast und eine Absicherung der Studienplätze auf hohem Niveau benötigen die Hochschulen mindestens 170 Millionen zusätzlich pro Jahr. Hinter dieser Marke bleibt die Landesregierung deutlich zurück und verweigerte auch unserem Antrag die Zustimmung, mit dem 280 Millionen für das Jahr 2021 bereitgestanden hätten.“ rechnet Nico Weinmann vor.
„Besonders die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) und die Duale Hochschulen Baden-Württemberg (DHBW) haben mit der hohen Studierendenzahl zu kämpfen und brauchen unsere Unterstützung. In den letzten zwanzig Jahren ist die Studierendenzahl an der DHBW um 50% und an den HAW um 65% gewachsen, was dort eine Auslastung von über 130% bedeutet. Diese Überlast spiegelt sich aber nicht wieder in den Landesmitteln, die wir den Hochschulen zur Verfügung stellen.
Gerade den kleinen Hochschulstandorten von HAW und DHBW im ländlichen Raum werden aber die Fachkräfte ausgebildet, die von den vielen Hidden Champions unserer Wirtschaft sehnlichst erwartet werden. Deshalb ist es für mich vollkommen unverständlich, dass Grüne und die CDU unseren Vorschlag abgelehnt haben, diese Hochschulen strukturell zu unterstützen.“ betont Stephen Brauer.
„Der Schlüssel zur auskömmlichen Hochschulfinanzierung liegt jedenfalls nicht in den Ausländerstudiengebühren, die noch immer weit weniger Einnahmen liefern als erwartet und für die Hochschulen des Landes ein Handicap bei der Internationalisierung darstellen. In Nordrhein-Westfalen hat man sich jüngst, aufgrund der Erfahrungen hierzulande, gegen die Einführung entschieden, obwohl der dortige Koalitionsvertrag die Einführung vorsah. Ein deutlicheres Votum kann es nicht geben, um das Thema Studiengebühren neu zu denken und über die Einführung von allgemeinen und vor allem nachlaufenden Studiengebühren nachzusinnen.“ sagte Nico Weinmann.
Eine exzellente Lehre und Forschung zeichnen unsere Hochschullandschaft aus. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, warum die Wissenschaftsministerin eine Dokumentationsstelle Rechtsextremismus nicht als ordentliches Institut an einer Hochschule einrichten will. Die daraus entstehenden Synergieeffekte darf man nicht ignorieren.“ schließt Nico Weinmann.

„Enttäuscht“ zeigt sich der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, bei den Etatberatungen über die Bilanz von Innenminister Strobl. „Entgegen den Ankündigungen Strobls haben wir 2019 weniger Polizisten auf den Straßen als 2016“, stellt Weinmann fest und weiter: „Der Innenminister unternimmt zu wenig, um den Polizeiberuf attraktiver zu machen. So zeugt es von Geringschätzung, dass Grün-Schwarz unsere Forderung ablehnt, die Zulage für den lageorientierten Dienst auf zumindest 5 Euro pro Stunde zu erhöhen. Es ist inakzeptabel, dass Polizisten weiterhin für Nacht- und Wochenendschichten Zulagen von teilweise gerade einmal 77 Cent erhalten. Kein Wunder, dass bei einer derart schlechten Bezahlung jeder sechste Polizist im Land einer Nebenbeschäftigung nachgeht“.

Auch bei der Ausstattung der Polizei hapere es. „Während in Nordrhein-Westfalen in wenigen Monaten fast jeder zweite Polizist ein Smartphone haben wird, feiert sich Innenminister Strobl dafür, dass dies in Baden-Württemberg bei jedem zehnten Polizisten der Fall ist. Die Polizeiarbeit muss dringend digitaler werden“, fordert der Heilbronner Abgeordnete. „Dies ist Voraussetzung für eine effektive Polizeiarbeit. Ob bei Mafia oder Clan-Kriminellen – vom Innenminister hören wir nur beschwichtigende Worte, aber wenig Konkretes.“ Um den Kampf gegen Organisierte Kriminalität zu verstärken, beantragt die FDP/DVP Fraktion bei den Haushaltsberatungen die Schaffung von 14 neuen Stellen beim LKA.

Der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, blickt nach vorne in seinem Bereich: „Je digitaler die staatlichen Leistungen werden, desto mehr wird die Verwaltung selbst zu einer Art IT-Dienstleister. Durch diese Entwicklung steigt die Anzahl der verfügbaren Stellen gerade im Öffentlichen Dienst stetig an. Umso erfreulicher ist es, dass auch die Fraktionen der Grünen und der CDU unserem Entschließungsantrag zur IT-Stellen-Zulage im Öffentlichen Dienst beigetreten sind und diesem damit zugestimmt wurde. Gerade der Öffentliche Dienst benötigt jetzt und in den kommenden Jahren viele Stellen für IT-Fachkräfte. Ein wichtiger Aspekt dieser Regelung soll eine ‚Gewinnungs-und Bindungsprämie‘ sein, mit der Fachleute aus begehrten Berufsgruppen ein gesteigertes Gehalt erhalten. Der Öffentliche Dienst muss in der Lage sein, auf dem begehrten Markt der IT-Fachkräfte ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Allerdings haben die Haushaltsberatungen auch eines gezeigt: Die von der Landesregierung viel gerühmte Digitalisierungsstrategie hat sich nun selber ad absurdum geführt. Zu Beginn der Legislaturperiode wurde eine Strategie versprochen, mit der alle Digitalisierungsmaßnahmen unter dem Dach des Innenministeriums koordiniert und im Rahmen eines Kabinettsausschusses Digitalisierung priorisiert werden sollten. Nun nach der Hälfte der Legislaturperiode ist es eher ein ‚rin in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln‘. Von einer Strategie ist schon lange nicht mehr die Rede, die Projekte werden nur noch in den jeweiligen Fachministerien abgewickelt. Minister Strobl ist nicht mehr nur Digitalisierungsminister im Nebenamt, sondern darüber hinaus Digitalisierungsminister im Nebenamt ohne Kompetenz. Digitalisierung muss in Baden-Württemberg zur Chefsache mit oberster Priorität gemacht werden. Deswegen kann und ist ein eigenständiges Digitalisierungsministerium die einzige Lösung.“

Zur Meldung des Wissenschaftsministeriums bezüglich der zukünftigen Ausrichtung der Standorte der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Mosbach und Heilbronn sagt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die gefundene Einigung ist zu begrüßen. Es ist unabdingbar, dass die DHBW Studienplätze dort vorhält, wo die Unternehmen händeringend nach Fachkräften suchen. Gleichzeitig dürfen sich die Standorte der Studienakademien nicht gegenseitig Konkurrenz machen. Die Präzisierung der Konkurrenzklausel verhindert nun, dass sich Studienkapazitäten verschieben und die Standorte gegenseitig kannibalisieren. Dies ist vor dem Hintergrund des Engagements der Unternehmen an der DHBW, aber auch der Sicherung von Studienplätzen abseits der Metropolen, wie in Mosbach oder Bad Mergentheim, richtig und zukunftsweisend.“

Die FDP-Abgeordneten Nico Weinmann und Stephen Brauer haben das Zentrum für Islamische Theologie (ZITh) an der Universität Tübingen besucht. „Nachdem in der Presse von irritierenden Vorfällen in Vorlesungen und fragwürdigen Besuchen von Professoren aus Ländern und Institutionen, die nicht für den aufgeklärten Islam stehen, die Rede war, haben wir zunächst mit Parlamentarischen Initiativen versucht, Licht ins Dunkel zu bringen“, sagte Stephen Brauer, der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion. „Nun war es Zeit, nicht über- sondern miteinander zu reden“, so begründete Nico Weinmann als Vorsitzender des Arbeitskreises Wissenschaft den Besuch. Die Abgeordneten wollten sich ein persönliches Bild vor Ort machen und wurden vom Rektor der Universität, Prof. Dr. Engler, und dem Zentrumsdirektor Prof. Dr. Toprakyaran empfangen.

Nach einer Vorstellung des Zentrums, das im Jahr 2011 gegründet wurde und inzwischen 230 Studierenden fünf Studiengänge der islamischen Theologie und Religionslehre anbietet, diskutierte die Runde über die Medienberichte und insbesondere die Stichhaltigkeit der Vorwürfe an die Universität, das Zentrum und die einzelnen Hochschullehrer. Stephen Brauer stellte fest, wie wichtig es sei, einen mit der friedlichen und vielfältigen Gesellschaft verträglichen Islam auf Grundlage der Werte unserer aufgeklärten Gesellschaft in Baden-Württemberg heimisch zu machen: „Wir stehen vollumfänglich hinter dem Ziel, flächendeckend Islamischen Religionsunterricht anzubieten, um sogenannten Hasspredigern keinen Raum zu bieten. Dem ZITh in Tübingen, als Leuchtturm unter den bundesweit acht Zentren bzw. Instituten für Islamische Theologie, kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.“
Nico Weinmann betont die Wichtigkeit der Ausbildung, „bei der man nicht den leisesten Verdacht zulassen darf, dass radikalislamische und fundamentalistische Kräfte Einfluss auf die Ausbildung der Lehrer für islamische Theologie und der islamischen Seelsorger nehmen könnten.“ Die Abgeordneten begrüßten, dass man nun vor Ort Regeln festschreiben wolle, die entsprechende Einflüsse ausschließen sollen. Auch Dienstreisen würden nun strenger geprüft und detailliert dokumentiert, um fortan schneller intervenieren zu können. „Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Zentrums sind sich ihrer Verantwortung gegenüber der deutschen Politik und Gesellschaft bewusst“, sagte Rektor Engler. Die Universität stehe als staatliche Einrichtung dafür ein, dass es am Zentrum zu keiner Unterwanderung durch radikale Kräfte komme.

„In diesem sensiblen Thema ist nun ein Weg gefunden, der außer Frage stellt, dass hierzulande ein aufgeklärter Islam gelebt und gelehrt wird“, sagte Brauer. „Manchmal muss man eben ganz genau hinsehen, um festzustellen, dass beispielsweise die Muslimbruderschaft hinter einer Veranstaltung steckt. Auch die medialen Vorwürfe, dass ein Professor des ZITh in Katar an einer fragwürdigen Veranstaltung teilgenommen hätte, konnten im Gespräch entkräftet werden. Ich habe keinen Zweifel, dass die Universität Tübingen und insbesondere das Zentrum für Islamische Theologie die nötige Distanz zu radikalislamischen Strömungen hält und sich Zweifeln daran bestens gerüstet erwehren kann.“, resümierte Stephen Brauer schließlich.

[Fotoangaben: Nico Weinmann MdL, Prof. Dr. Erdal Toprakyaran, Stephen Brauer MdL (v.l.). Foto: Universität Tübingen, Friedhelm Albrecht]

In der Aktuellen Debatte zur Kunst- und Kulturpolitik im Landtag von Baden-Württemberg würdigt der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, die Bedeutung der Kultur für Gesellschaft und Staat. Gleichzeitig übt er deutliche Kritik an der Kunst- und Kulturpolitik der grün-schwarzen Landesregierung:

„Kunst und Kultur sind eine Bereicherung für das öffentliche Leben und verhelfen oftmals das auszudrücken, was Sprache nicht zu vermitteln vermag. Kunst und Kultur waren und sind schon immer ein Spiegelbild der Gesellschaft und der jeweiligen Epoche. Kunst darf ausdrücklich kein Beruhigungsmittel sein. Die Kunstfreiheit für uns daher ein hohes Gut“, stellt Weinmann fest.
Umso bedauerlicher sei es, so Weinmann, dass in der Kunst- und Kulturpolitik der Landesregierung keine klare Linie erkennbar sei. Als markantes Beispiel nennt er das „Trauerspiel um die Sanierung der Stuttgarter Oper“. Er erinnert an die mangelnde solide Finanzplanung für die Sanierungsmaßnahmen, die bereits im Frühjahr 2018 gebremst werden musste. Weinmann kritisiert scharf: „Leider wurde weder die Zeit davor noch danach sinnvoll genutzt, auch um mögliche Alternativen fundiert zu bewerten, denn auch in der gestrigen Verwaltungsratssitzung wurden zwar planerische Fortschritte vorgelegt, von einem Durchbruch kann wohl niemand ernsthaft reden.“ Die Einbindung der Öffentlichkeit und der Beteiligten bleibe mangelhaft. Die jetzt angestrebte Lösung mit Interimsbauten sei nicht nachhaltig und verursache unkalkulierbare Risiken.
Als weiteren Beleg für einen fehlenden Kurs nennt Weinmann die Restitution von Kulturgütern aus der Kolonialzeit: „Hier preschte die Ministerin Bauer seinerzeit vor, ohne eine gemeinsame Haltung von Bund, Land und Kommunen abzuwarten.“
„In Anbetracht dieses inkonsistenten Handelns der Landesregierung müssen wir dankbar dafür sein, dass wir hervorragend funktionierende Kultureinrichtungen haben, dass wir in vielfältiger Form auf wertvolles bürgerschaftliches und ehrenamtliches kulturelles Engagement zurückgreifen können und dass wir uns in beachtlichen Umfang an gelebtem Mäzenatentum erfreuen dürfen“, so Weinmann abschließend.

Anlässlich der Ersten Beratung des Dritten Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrags sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Übergang vom Auswahl- zum Erlaubnisverfahren im Bereich der Sportwetten ist nicht nur wegen der auf Eis gelegten Verfahren vor den hessischen Verwaltungsrichten erforderlich, sondern aus Sicht der FDP/DVP Fraktion auch sachgerecht. Leider wird diese Neuregelung nur im Bereich der Sportwetten vorgenommen und nicht bei anderen Glücksspielarten. Wir Freie Demokraten halten die Glücksspiel-Regulierung, wie sie der Staatsvertrag vorsieht, insgesamt für überarbeitungsbedürftig. Die FDP/DVP Fraktion tritt dafür ein:

  • anstelle des bisherigen Glücksspiel-Monopols Konzessionen nach qualitativen Kriterien vergeben, hierdurch insbesondere über die Einhaltung des Jugend- und Spielerschutzes konsequent wachen und somit auch den bisher nicht regulierten Online-Glücksspielmarkt einer Regulierung unterwerfen
  • zur Gewährleistung des Spielerschutzes eine bundesweit einheitliche, spielformübergreifende Spielersperrdatei und intelligente Lösungen für Zugangskontrollen zu Spielhallen schaffen
  • eine Behörde der Länder zur effizienten Kontrolle, Steuerung und Durchsetzung der neuen Glücksspielregulierung einrichten.

Auch wenn die Neuregelung im Bereich der Sportwetten nun zunächst einmal nur für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2021 gilt, sind wir sehr an den Ergebnissen und Erkenntnissen aus diesem im Staatsvertrag so bezeichneten „Experiment“ interessiert. Diese Erkenntnisse könnten für die zukünftige Regulierung auch anderer Glücksspielbereiche wichtig sein.“

Zur Aktuellen Debatte zum „Schutz der Religionsgemeinschaften in Baden-Württemberg vor Terror-Anschlägen“ erklärt vor dem Hintergrund des Terroranschlags in Halle der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Nico Weinmann:

„Hannah Arendt schrieb 1941: ‚Vor Antisemitismus aber ist man nur noch auf dem Monde sicher‘. Auch heute ist dieser Satz leider traurige Gewissheit. Es ist großes Glück, dass es nach dem mörderischen Treiben der Nationalsozialisten wieder ein blühendes jüdisches Leben in Deutschland gibt. Leider muss dieses immer häufiger unter hohen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Die gesamte Politik muss selbstkritisch eingestehen, dass in den vergangenen Jahren zu wenig für die Sicherheit jüdischer Einrichtungen getan wurde. Dass der Attentäter von Halle die Holztür der Synagoge nicht überwinden konnte, war ein Wunder. Die mangelnden Sicherheitsmaßnahmen lagen nicht am Willen der jüdischen Gemeinde, sondern an der unzureichenden Unterstützung durch die Politik. Spätestens der Anschlag von Halle verlangt von der Politik, hier mehr Verantwortung zu übernehmen. Wir fordern die Landesregierung daher auf, mit Verantwortlichen der israelitischen Gemeinschaften zeitnah in Gespräche über eine Änderung des Staatsvertrages zu treten.

Der beste Schutz sämtlicher Religionsgemeinschaften ist es aber, wenn man keinen Hass zwischen Ethnien und Religionen sät, sondern Versöhnung. Daher müssen wir der AfD mit ihren Holocaust-Leugnern und Hetzern gegen Minderheiten Paroli bieten. Beste Vorsorge gegen Antisemitismus sind persönliche Begegnungen, etwa wenn junge Menschen nach Israel reisen oder sich hier mit Juden treffen. Ein gelungenes Beispiel ist das vor fünf Jahren gegründete Bayerisch-Israelisches Bildungskooperationsprogramm (BIBIKO). Wir fordern die Landesregierung auf, ein solches Programm auch in Baden-Württemberg zu schaffen und bereits im kommenden Haushalt entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.“

Zur heutigen Demonstration von Studierenden der Baden-Württembergischen Hochschulen und Universitäten zur Hochschulfinanzierung in Stuttgart sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Den lauten Ruf der zahlreichen Demonstrierenden auf dem Stuttgarter Schlossplatz wird man hoffentlich auch im nahen Wissenschaftsministerium gehört haben. Eine solide Hochschulfinanzierung ist das Fundament einer exzellenten Lehre. Den beträchtlichen Ausbau der Studienkapazitäten in den letzten Jahren haben unsere Hochschulen bravourös gemeistert. Nun gilt es, diese Vorleistung der Hochschulen im Landeshaushalt abzubilden. Die berechtigten Forderungen, nicht nur der Demonstrierenden, sondern aller Hochschulen in seltener Einigkeit, müssen nicht nur gehört, sondern auch erhört werden. Statt unsinniger Grabenkämpfe innerhalb der Landesregierung um eine Landarztquote, die nicht funktionieren wird, erwarte ich von der Landesregierung einen soliden Haushaltsentwurf für die Hochschulen, der eine weiterhin exzellente Hochschullehre sichert. Es bleibt zu hoffen, dass die mangelnde Bereitschaft seitens des Wissenschaftsministeriums, einen Redner zur heutigen Demonstration zu schicken, kein schlechtes Zeichen ist. Bestenfalls ist man dort zu beschäftigt damit, den Haushaltsentwurf entsprechend der Forderungen nachzubessern.“

Zur Vorstellung des Abschlussberichts sagt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Untersuchungsausschuss und wissenschaftspolitische Sprecher, Nico Weinmann:

„Für uns war bereits vor der Beantragung und Einsetzung des Untersuchungsausschusses klar, dass hier eine sachliche Aufklärung dringend von Nöten ist. Durch unsere Hartnäckigkeit bei Parlamentsanträgen hat sich herauskristallisiert, dass angesichts des fehlenden Aufklärungswillens des Wissenschaftsministeriums ein Untersuchungsausschuss in der Situation das Mittel der Wahl war, auch weil die Hochschule in Ludwigsburg nicht zur Ruhe kam.
Bereits in der ersten Sitzung wurde durch einen Sachverständigen deutlich, dass die Ministerin bei Kenntnis von Rechtsverstößen die Pflicht zu Handeln im Wege der Rechtsaufsicht hat. Dies hat sich in den weiteren Sitzungen des Untersuchungsausschusses zunehmend verschärft. Die Ministerin ist ihrer Rechtsaufsicht nicht hinreichend nachgekommen. Hochschulautonomie entlässt die Ministerin nicht aus dieser Aufgabe.

Die zwingend notwendige Arbeit des Untersuchungsausschusses kann als ausgesprochen erfolgreich bezeichnet werden, ist es doch gelungen, neben der Aufklärung der rechtswidrigen Zustände an der HVF (Hochschule für Verwaltung und Finanzen) das Wissenschaftsministerium zum Umdenken zu bewegen und die Zulagenvergabe an baden-württembergischen Hochschulen systematisch zu überprüfen. Im Zuge dieser Überprüfungen stellte sich heraus, dass es an einer Vielzahl weiterer Hochschulen Unstimmigkeiten bei der Gewährung diverser Zulagen gegeben hat. Insofern kann man hier von einer nachhaltigen Signalwirkung für die Arbeit des Wissenschaftsministeriums sprechen. Denn anders als bisher dargestellt, hat es sich bei den Vorgängen an der Hochschule Ludwigsburg eben nicht um einen Einzelfall gehandelt. Die Problematik der Vergabe von Leistungszulagen wurde offensichtlich vom Wissenschaftsministerium unterschätzt.
Das Ministerium und die Ministerin sind in der Zulagenaffäre und der Vertrauenskrise an der Hochschule Ludwigsburg ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen. Nach unserer Überzeugung wäre das Ministerium sowohl im Rahmen seiner Rechtsaufsicht als auch aus seiner originären Zuständigkeit für die Einleitung disziplinarischer Maßnahmen verpflichtet gewesen, sich frühzeitig Akten vorlegen zu lassen und selbst aktiv zu werden. Durch das indifferente Agieren im Nachgang der Resolution, die beamtenrechtlich einen gravierenden Verstoß darstellte, trägt das Ministerium für die weitere Eskalation Verantwortung. Die zögerliche Bearbeitung im Hause Bauer und die nicht erkannte Tragweite der Affäre zeigen einmal mehr die Fehleinschätzung des Ministeriums. Der geringe Aufklärungswille des Ministeriums während der Krise sorgte dafür, dass die Atmosphäre an der Hochschule weiter sehr stark eingetrübt wurde. Hätte Ministerin Bauer einen echten Aufklärungswillen bei den Vorgängen gehabt und ihre Fürsorgepflicht ernst genommen, so wäre sie selbst aktiv geworden und hätte beispielsweise das Gespräch mit Rektorin Dr. Stöckle gesucht. In der ganzen Zeit ließ aber Ministerin Bauer die Rektorin Dr. Stöckle allein im Regen stehen. Auch die Einsetzung einer Kommission an der Hochschule zur Befriedung der Lage war, anders als die Darstellung des Ministeriums, keine unabhängig agierende Maßnahme, sondern muss als verlängerter Arm des Ministeriums bezeichnet werden. So hat das Ministerium durch die Vorlage ausgewählter Unterlagen bis hin zur Mitwirkung am Abschlussbericht massiv Einfluss auf das Ergebnis der Kommission genommen.
Erst der Untersuchungsausschuss hat mit seiner Arbeit dafür gesorgt, dass die Vorgänge tiefer untersucht wurden und auch das Wissenschaftsministerium sich nachträglich mit den disziplinarrechtlichen Konsequenzen für Mitglieder der HVF auseinandersetzen musste. Die Krise an der HVF wäre vermeidbar gewesen, wenn das Ministerium seine Aufgaben ernst- und wahrgenommen hätte. Wir haben die Hoffnung und den Wunsch, dass die einstmalige Kaderschmiede schon in Bälde wieder den altbekannten guten Ruf genießen wird.“

Zur Vorstellung des Abschlussberichts sagt der Obmann der FDP/DVP im Untersuchungsausschuss und wissenschaftspolitische Sprecher, Nico Weinmann:

„Für uns war bereits vor der Beantragung und Einsetzung des Untersuchungsausschusses klar, dass hier eine sachliche Aufklärung dringend von Nöten ist. Durch unsere Hartnäckigkeit bei Parlamentsanträgen hat sich herauskristallisiert, dass angesichts des fehlenden Aufklärungswillens des Wissenschaftsministeriums ein Untersuchungsausschuss in der Situation das Mittel der Wahl war.
Die Arbeit des Untersuchungsausschusses kann als ausgesprochen erfolgreich bezeichnet werden, ist es doch gelungen, neben der Aufklärung der rechtswidrigen Zustände an der HVF das Wissenschaftsministerium zum Umdenken zu bewegen und die Zulagenvergabe an baden-württembergischen Hochschulen systematisch zu überprüfen. Im Zuge dieser Überprüfungen stellte sich heraus, dass es an einer Vielzahl weiterer Hochschulen Unstimmigkeiten bei der Gewährung diverser Zulagen gegeben hat. Insofern kann man hier von einer nachhaltigen Signalwirkung für die Arbeit des Wissenschaftsministeriums sprechen. Denn anders als bisher dargestellt, hat es sich bei den Vorgängen an der Hochschule Ludwigsburg eben nicht um einen Einzelfall gehandelt. Die Problematik der Vergabe von Leistungszulagen wurde offensichtlich vom Wissenschaftsministerium unterschätzt.
Das Ministerium und die Ministerin sind in der Zulagenaffäre und der Vertrauenskrise an der Hochschule Ludwigsburg ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen. Nach unserer Überzeugung wäre das Ministerium sowohl im Rahmen seiner Rechtsaufsicht als auch aus seiner originären Zuständigkeit für die Einleitung disziplinarischer Maßnahmen verpflichtet gewesen, sich frühzeitig Akten vorlegen zu lassen und selbst aktiv zu werden. Durch das indifferente Agieren im Nachgang der Resolution, die beamtenrechtlich einen gravierenden Verstoß darstellte, trägt das Ministerium für die weitere Eskalation Verantwortung. Die zögerliche Bearbeitung im Hause Bauer und die nicht erkannte Tragweite der Affäre, zeigen einmal mehr die Fehleinschätzung des Ministeriums. Der geringe Aufklärungswille des Ministeriums während der Krise sorgte dafür, dass die Atmosphäre an der Hochschule weiter sehr stark eingetrübt wurde. Hätte Ministerin Bauer einen echten Aufklärungswillen bei den Vorgängen gehabt und ihre Fürsorgepflicht ernst genommen, so wäre sie selbst aktiv geworden und hätte beispielsweise das Gespräch mit Rektorin Dr. Stöckle gesucht. In der ganzen Zeit ließ aber Ministerin Bauer die Rektorin Dr. Stöckle allein im Regen stehen. Auch die Einsetzung einer Kommission an der Hochschule zur Befriedung der Lage war, anders als die Darstellung des Ministeriums, keine unabhängig agierende Maßnahme, sondern muss als verlängerter Arm des Ministeriums bezeichnet werden. So hat das Ministerium durch die Vorlage ausgewählter Unterlagen bis hin zur Mitwirkung am Abschlussbericht massiv Einfluss auf das Ergebnis der Kommission genommen.
Erst der Untersuchungsausschuss hat mit seiner Arbeit dafür gesorgt, dass die Vorgänge tiefer untersucht wurden und auch das Wissenschaftsministerium sich nachträglich mit den disziplinarrechtlichen Konsequenzen für Mitglieder der HVF auseinandersetzen musste. Die Krise an der HVF wäre vermeidbar gewesen, wenn das Ministerium seine Aufgaben ernst und wahrgenommen hätte.“

Zu der Debatte um die Gesetzesinitiative der Justizminister von Bayern und Baden-Württemberg, das sog. „Upskirting“ künftig unter Strafe zu stellen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Es muss selbstverständlich sein, dass Frauen und Mädchen keine Sorge davor haben dürfen, unter den Röcken fotografiert zu werden. Die Möglichkeit von Fotoaufnahmen durch Smartphones führt zu einer größeren Relevanz des Themas als früher. Dass solche Fotoaufnahmen in der Mehrzahl der Fälle bislang straflos blieben, ist nicht hinnehmbar. Das Recht von Frauen auf sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar.

Wir unterstützen daher die Initiative, mit der solche Bildaufnahmen unter Röcken künftig strafbar werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative werden wir konstruktiv begleiten. Es ist gut, wenn Täter für ihr verabscheuungswürdiges Verhalten auch strafrechtlich belangt werden.“

Zu der Debatte um eine mögliche Entkriminalisierung von Schwarzfahren und den Aussagen von Landesverkehrsminister Hermann, der Schwarzfahren als lediglich „unsolidarisches Verhalten zulasten der Gemeinschaft“ bezeichnete, das daher nicht strafrechtlich geahndet werden brauche, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann:

„Mit der Logik von Verkehrsminister Hermann müsste man auch andere Delikte, die ein unsolidarisches Verhalten zulasten der Gemeinschaft sanktionieren, straflos stellen. Wenn das Verhalten von Schwarzfahrern belohnt würde, indem man dieses straflos stellt, wäre das ein Schlag ins Gesicht der ganz großen Zahl der Menschen, die für ihr ÖPNV-Ticket mitbezahlen. Die Entkriminalisierung von Schwarzfahrten ist daher das falsche Signal.

Auch inhaltlich sind Aussagen wie ‚Bußgeld statt Knast‘ unzutreffend und zeugen von mangelnder Faktenkenntnis. Tatsächliche Haftstrafen fürs Schwarzfahren sind heute eine absolute Ausnahme und betreffen nur notorische Schwarzfahrer. Eine besondere Milde ihnen gegenüber ist unangebracht. Schon heute muss die Mehrzahl der Schwarzfahrer nicht wegen einer verhängten Haftstrafe ins Gefängnis, sondern weil sie die gegen sie verhängten Geldstrafen nicht bezahlen. Dies würde sich auch durch die Entkriminalisierung nicht ändern, da auch ausstehende Bußgelder mit einer Erzwingungshaft durchgesetzt werden müssten.“

Zu der Debatte um ein Verbot von Combat 18 erklärt der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:

„Wir begrüßen die Initiative für ein Verbot von Combat 18. Es handelt sich um eine neonazistische Organisation, die wie kaum eine andere Gruppe unverhohlen für ihre menschenverachtenden Ziele agitiert. Für falsch verstandene Toleranz gegen diese Verfassungsfeinde ist daher kein Platz. Der Rechtsstaat muss gegen seine Feinde wehrhaft sein.

Zuletzt berichtete das Bundesamt für Verfassungsschutz über einen kontinuierlichen Ausbau der Organisationsstrukturen bei Combat 18. Nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden gibt es dabei auch Strukturen in Baden-Württemberg. Innenminister Strobl sollte den Vorstoß seiner Innenministerkollegen unterstützen.“ 

Zu dem heute durch den Justizminister Wolf mitgeteilten Anstieg der Verurteilungen in Baden-Württemberg für das Jahr 2018 um 4,1 Prozent erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Die entscheidende Frage bleibt, ob der Anstieg der Verurteilungen auf einen tatsächlichen Anstieg an Straftaten zurückzuführen ist, oder ob dafür die bessere personelle Ausstattung von Gerichten und Staatsanwaltschaften ist. Letzteres ist laut dem Justizminister zumindest mitursächlich gewesen ist. Daran zeigt sich, wie wichtig eine gute personelle Ausstattung bei Justiz und Polizei ist. Es darf nicht passieren, dass Verfahren aufgrund von Personalengpässen aus Zeitgründen ohne Verurteilung beendet werden und gegen oder sogar ohne Auflage eingestellt werden. Dies untergräbt auf Dauer das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Insbesondere jugendliche Straftäter dagegen werden dadurch zu neuen Straftaten ermutigt. Dies wurde zuletzt auch in der Studie zur Paralleljustiz in Baden-Württemberg als ein Problem hervorgehoben.

Der Justizminister muss daher seinen Kurs zur personellen Aufstockung der Justiz bei den kommenden Haushaltsberatungen durchsetzen. Dabei darf der Fokus nicht mit der Verurteilung enden. Dringende personelle Aufstockung ist auch im Bereich der Vollstreckung in den Justizvollzugsanstalten erforderlich.“