Prof. Dr. Erich Schweickert

FFP2-Maskenpflicht und deren Durchsetzung muss für alle Bereiche gelten.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die neueste Überarbeitung der Corona-Verordnung:

„Die neue Corona-Verordnung der Landesregierung belastet erneut einseitig den Einzelhandel und die Gastronomie. Dort wird zukünftig eine FFP2-Maskenpflicht gelten und diese wird von den Unternehmen durchgesetzt werden müssen – der ÖPNV hingegen wird davon befreit sein. Einmal mehr handelt die Landesregierung hier inkonsistent und widersprüchlich. Ich fordere daher gleiche Regelungen für alle Bereiche anstatt Sonderopfer von Einzelbranchen.

Ähnlich verhält es sich mit der Sperrstunde ab 22.30 Uhr in der Gastronomie. Wenn eine Kneipe vor 22.30 Uhr Corona-konform ist, ist sie es nach 22.30 Uhr auch. Hier handelt es sich nicht um sinnvolle Pandemie-Bekämpfung, sondern Symbolpolitik auf den Rücken der Gastronomen und ihrer Kunden. Die einseitige Belastung einzelner Bereiche muss ein Ende haben – die Pandemie betrifft alle, daher müssen auch alle gleichbehandelt werden!“

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Nach Verkündung eines Rückforderungsmoratoriums durch den Bund weitere Verbesserungen für Unternehmen in Baden-Württemberg notwendig.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die Ankündigung eines Rückforderungsmoratoriums für Corona-Soforthilfen durch das Bundeswirtschaftsministerium:

„Die neue Bundesregierung hat mit dem heute verkündeten Rückforderungsmoratorium schon geliefert und eine wichtige Ankündigung aus ihrem Koalitionsvertrag umgesetzt. Gleichzeitig hat die Wirtschaftsministerin in Baden-Württemberg nun keine Ausreden mehr, nicht noch weitere Verbesserungen für die Unternehmen im Land umzusetzen.

Ich fordere daher, dass Sie zum einen den neu gewonnenen Spielraum für eine weitere Fristverlängerung nutzt. Den Unternehmen muss auch über den 16. Januar hinaus Zeit gegeben werden, ihre Corona-Abschlussrechnung vorzulegen. Zum anderen muss nun endlich auch die Stichtagsregelung zur Berechnung des Liquiditätsengpasses überprüft werden. Es ist nach wie vor unverständlich, wieso Baden-Württemberg hier andere Regelungen vornimmt als beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Hamburg.“

 

Die FDP/DVP-Fraktion bemüht sich bereits seit Anfang November darum, beim Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfe Verbesserungen für die Unternehmen in Baden-Württemberg zu erreichen. Gerade heute hat sie dazu gemeinsam mit der SPD-Fraktion im Landtag einen Antrag eingebracht, der sich nach den Details der Stichtagsregelung erkundigt. Einen Überblick über das Thema und bisherigen Aktivitäten der FDP-Fraktion ist unter https://fdp-landtag-bw.de/im-fokus/rueckmeldeverfahren-corona-soforthilfe/ zu finden.

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Schwammige Aussagen des Ministerpräsidenten erzeugen unnötige Verunsicherung.


Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, erklärt zur Antwort des Ministerpräsidenten auf seine Zwischenfrage in der heutigen Plenardebatte:

„Ich fordere sofort eine klare und eindeutige Kommunikation der Landesregierung zu den neuen Corona-Regeln in der Gastronomie: Wer wird zukünftig einen Test brauchen und wer nicht? Wie lange darf eine Impfung zurückliegen, um eine Testbefreiung zu erhalten? Wir hatten bereits vor drei Wochen großes Chaos und Verunsicherung durch die damalige Verordnung – dies darf sich keinesfalls wiederholen. Die schwammige Antwort des Ministerpräsidenten lassen hier aber befürchten, dass die Landesregierung erneut nicht weiß, was sie genau tut.“

Prof. Schweickert hat in der heutigen Plenardebatte den Ministerpräsidenten in einer Zwischenfrage darauf angesprochen, ob er eine Aussage richtig verstanden haben, dass zukünftig nur noch dreifach geimpfte Personen ohne zusätzlichen Test die Gastronomie besuchen werden dürfen. Dies wäre eine deutliche Verschärfung gegenüber der aktuellen Verordnung. Die Antwort des Ministerpräsidenten lieferte jedoch keine Klarstellung und verwies auf noch offene Fragen und Klärungsbedarf innerhalb der Landesregierung. Diese unklare Kommunikation verunsichert aber Gastronomie und erzeugt unnötigen Schaden.“

Daniel Karrais

Wirklicher Klimaschutz braucht Emissionshandel und wirtschaftliche Effizienz.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher sowie Sprecher der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau, kommentiert die Pressemeldung des Wirtschaftsministeriums, wonach es sich erfolgreich für Bürokratieerleichterungen bei „Fit for 55“ eingesetzt hat:

„Ich begrüße es, dass die Ministerin sich nun endlich auch einmal um den Bürokratieabbau kümmert. Allerdings sollte sie sich dabei nicht auf Bundes- oder EU-Ebene beschränken, sondern mal in Baden-Württemberg anfangen. Bei den Gesetzen ihres Hauses, bei den Verordnungen ihres Ministeriums hat sie doch den meisten Spielraum. Anstatt für Mehrheiten werben zu müssen und sich anschließend feiern zu lassen, kann sie hier direkt in die Umsetzung gehen. Da dies aber nicht passiert, werde ich den Eindruck nicht los, dass es sich hier um Symbolpolitik anstatt einem wirklichen Politikziel handelt. Ich fordere daher: Liebe Ministerin, reden Sie nicht nur von Initiativen in Berlin sondern handeln Sie in Stuttgart!“

 

Der klimaschutzpolitische Sprecher, Daniel Karrais, betont:

„Ich gratuliere der Wirtschaftsministerin zu ihrer Erkenntnis, dass wir statt kleinteiliger Regulierung Maßnahmen brauchen, die echten Klimaschutz mit wirtschaftlicher Effizienz verbinden. Hier zeigt sich aber wie konfus das Handeln dieser Koalition ist. Im Bund fordert sie richtigerweise, dass Klimaschutz-Maßnahmen mit effizienter Wirtschaftspolitik verbunden werden. Im eigenen Land bewirkt sie jedoch genau das Gegenteil. Sie verschärft landeseigene Klimaschutzziele über die Ziele des Bundes hinaus oder führt eine Photovoltaikpflicht für sämtliche Dachflächen ein, egal, ob verschattet oder nicht. Dies wird aufgrund von Nachweispflichten und Ausnahmegenehmigungen zu einem Bollwerk an Bürokratie führen wird und verspielt damit Potential für effizienten Klimaschutz. Zumindest hat die Ministerin verstanden, dass das europäische Emissionshandelssystem die gesteckten Reduktionsziele bisher immer erreicht hat. Jetzt gilt es den Emissionshandel auf alle Sektoren auszuweiten, am besten global. Dafür muss sich das Land beim Bund und in der EU einsetzen. Der Emissionshandel ist im Gegensatz zu einer bürokratischen CO2-Steuer der wirksamste Weg, CO2-Emissionen zu reduzieren und die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.“

 

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Nehmen Absage der Tourismusmesse CMT mit großem Bedauern zur Kenntnis.


 

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert die neue Corona-Verordnung der Landesregierung:

„Nach zwei Wochen korrigiert die Landesregierung nun endlich ihr Verordnungschaos und definiert eindeutig, wann geimpfte Personen von einer zusätzlichen Testpflicht in der Gastronomie befreit sind. Genau dies wäre von Anfang an notwendig gewesen und hätte den Gastronomen und ihren Kunden in unserem Land viel Ärger und unnötige Absagen erspart. Hier wäre endlich mal eine klare Entschuldigung, wenn nicht gar Entschädigung, der Landesregierung angebracht.

Die neue Corona-Verordnung bedeutet leider auch eine faktische Absage der Touristikmesse CMT im Januar in Stuttgart. Für diese eh schon von Corona stark belastete Branche ist das ein weiterer Tiefschlag und wir bedauern das umso mehr. Aber auch hier wäre eine frühere und klarere Ansage durch das für Messen zuständige Wirtschaftsministerium notwendig gewesen, um den Messebetrieben und Ausstellern frühzeitig Planungssicherheit zu ermöglichen. Jetzt greifen hoffentlich Ausfallversicherungen und es wird keine unwirtschaftliche Messe mit begrenzter Kapazität und auf Basis eines Verordnungs-Chaos wie vor zwei Wochen geben.“

Mehr Tempo bei der Überarbeitung des Landesentwicklungsplans notwendig.


Prof. Dr. Erik Schweickert, Vorsitzender des Arbeitskreises für Landesentwicklung und Wohnen der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert den Einzelplan 18 des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen:

 

„Der erste Haushaltseinzelplan des neuen Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen bestätigt unsere Befürchtungen: Nur weil man ein eigenes Ministerium hat, macht man noch lange keine gute Politik. Das Gegenteil ist eher der Fall: Anstatt die Probleme des Landes zu lösen und Ideen für die Zukunft zu entwickeln, wird im neuen MLW nur verwaltet und sich um neues Personal, Aufbau von Strukturen und Schaffung von Zuständigkeiten gekümmert. Der heute vorgelegte Haushalt zeigt daher auch, dass einfach Posten der Vergangenheit fortgeschrieben worden. Dies kann aber alles auch im Wirtschaftsministerium geschehen – daher ist eine Reintegration des Hauses und die Einsparung unnötiger Strukturen und Posten nur folgerichtig.

Vielleicht würde dann auch die – neben der Wohnungsbaupolitik – wichtigste Aufgabe des neuen Hauses endlich an Fahrt aufnehmen: Die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans. Der Haushalt 2022 mit seinen Verpflichtungsermächtigungen für die Überarbeitung der Landesentwicklungsplanung bis ins Jahr 2027 zeigt nämlich, dass man in der Regierung selbst nicht daran glaubt, diese noch vor der nächsten Wahl abschließen zu können. Dabei ist der baden-württembergische LEP bereits jetzt der älteste in Deutschland! Wir fordern hier viel mehr Tempo und unterstützen dies gerne auch mit mehr Finanzmitteln. Das wäre nämlich eine Investition in die Zukunft unseres Landes.“

 

Gelscheine liegen auf einem Tisch. Darüber Würfel mit dem Schriftzug Coronahilfe

Unklare Regelungen und zu kurze Fristen verlangen Aussetzung des Corona-Rückmeldeverfahrens.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zum aktuell laufenden Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe:

„Wir verlangen eine sofortige Aussetzung des Rückmeldeverfahrens zur Corona-Soforthilfe um ein Jahr. Es kann nicht sein, dass zum Höhepunkte der vierten Welle der Pandemie und mitten im Weihnachtsstress und Jahresendspurt die Unternehmen zusätzlich belastet werden. Zahlreiche Betriebe kämpfen gerade ums Überleben, da ist eine zusätzliche finanzielle Rückforderung des Staates das schlimmste was kommen kann.

Außerdem sind die aktuellen Regularien zur Berechnung möglicher Rückzahlungsverpflichtungen inakzeptabel: Bei vielen Antragsstellern werden große Teile des Lockdowns aus dem Frühjahr 2020 außen vorgelassen – der Zeitraum, wo Betriebe dicht waren und der Umsatz gleich null, ist in Baden-Württemberg komischerweise nicht förderfähig. Das ist widersinnig und ungerecht. Dass es anders geht, zeigen beispielsweise Hamburg und Nordrhein-Westfalen mit anderen Stichtagsregelungen. Ich fordere daher das Wirtschaftsministerium auf: Sorgen Sie für Gerechtigkeit. Setzen Sie das Rückmeldeverfahren in seiner jetzigen Form um ein Jahr aus. Prüfen und gegebenenfalls ändern Sie die Regularien.“

 

Hintergrund:

Zum Start der Corona-Pandemie im März 2020 wurde die sogenannte Corona-Soforthilfe zur Unterstützung von notleidenden Unternehmen gestartet. Die Unternehmen konnten je nach Größe bis zu 30.000 Euro Hilfe beantragen. Insgesamt haben dies in Baden-Württemberg über 240.000 Unternehmen getan, es wurden 2,24 Milliarden Euro ausbezahlt.

Seit Mitte Oktober 2021 hat die L-Bank (als die in Baden-Württemberg für die Abwicklung der Soforthilfe zuständige Organisation) einen Brief an alle Soforthilfe-Empfänger versandt. Darin werden alle Hilfeempfänger bis zum 19. Dezember aufgefordert, eine Art Abschlussrechnung zur Soforthilfe vorzulegen, ihre tatsächliche Bedürftigkeit aufzuzeigen und gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen.

Die FDP/DVP kritisiert dieses Rückmeldeverfahren in seiner jetzigen Form: Die Frist ist viel zu kurz, die Belastung der Unternehmen mit möglichen Rückzahlungen oder bürokratischem Aufwand inmitten der vierten Pandemiewelle unnötig und die Regularien ungerecht. In Baden-Württemberg gilt nämlich zur Berechnung des Unterstützungsbedarfs eine Stichtagsregelung mit Beginn der Antragsstellung: Ein Unternehmen, welches beispielsweise seinen Hilfsantrag am 30. April 2020 gestellt, darf nur den Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli zur Berechnung seines Liquiditätsengpasses heranziehen – der Lockdown-Zeitraum 22. März bis 30. April bleibt unberücksichtigt. Andere Bundesländer handhaben dies anders. In Hamburg beispielsweise wäre der Betrachtungszeitrum 01. April bis 30. Juni 2020.

Des Weiteren hat die neue Bundesregierung eine Überprüfung der Modalitäten der Corona-Soforthilfe angekündigt. Daher muss Zeit für Nachbesserungen geschaffen werden und ein sofortiges Moratorium zu sämtlichen Berichtspflichten und Rückzahlungen erlassen werden.

Haushalt des Wirtschaftsministeriums lässt wichtige Maßnahmen vermissen.


Niko Reith, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, kommentiert den Haushalts-Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau:

„Der Haushalt 2022 des Wirtschaftsministeriums wird den großen Herausforderungen für unsere Unternehmen – als Beispiele sind hier natürlich die Corona-Krise, aber auch Digitalisierung, Entkarbonisierung oder der Fachkräftemangel zu nennen – nicht gerecht. Wir haben daher konkrete Änderungsvorschläge in die Beratungen eingebracht, die leider durch die Regierungsfraktionen abgelehnt wurden.

Beispielsweise ist das Sofortprogram Einzelhandel mit einem Volumen von fünf Millionen Euro vollkommen unzureichend. Die Corona-Krise und der digitale Transformationsprozess im Einzelhandel sind viel zu umfassend, daher wäre für den Anfang mindestens das dreifache an Unterstützungsmittel notwendig. Ebenso gilt es, StartUps und die Innovationsförderung in Baden-Württemberg stärker zu fördern. Wir möchten die Haushaltsmittel hier auf dem Niveau der vergangenen Jahre fortführen und haben daher eine Erhöhung um sieben Millionen Euro beantragt. Als drittes Beispiel möchten wir mehr für die Fachkräftesicherung im Handwerk, aber auch in Industrie und Handel unternehmen. Die – inzwischen endlich eingeführte – Meistprämie gilt es daher auf alle Meisterabschlüsse auszuweiten und damit eine flächendeckende Unterstützung vorzunehmen.

Allein schon diese drei Beispiele von uns zeigen: Der Haushalt des Wirtschaftsministeriums bedarf zwingend einer Nachbesserung. Es gilt zu Handeln und damit die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sicherzustellen!“

 

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, äußert sich zum tourismuspolitischen Abschnitt des Einzelplans:

„Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in Baden-Württemberg. Ich bin daher froh, dass er mit der Zuständigkeit beim Wirtschaftsministerium und damit dem richtigen Haus gelandet ist. Gleichzeitig bin ich aber auch in großer Sorge um den Tourismusstandort Baden-Württemberg. Die Corona-Krise gefährdet zahlreiche Betriebe – von der Gaststätte über das Hotel bis zum kleinen Freizeitbetrieb oder auch dem Skilift. Es drohen ausgeblutete Landschaften, in denen eine umfassende Infrastruktur für Urlaub, Ferien und Reisen fehlt. Denn was heute kaputtgeht, wird morgen nicht mehr wiederkommen.

Es gilt daher, im Haushalt 2022 ein kraftvolles Signal der Unterstützung der Tourismuswirtschaft zu setzen und die Kommunen in unserem Land anzuregen, mehr für diesen wichtigen Wirtschaftszweig zu unternehmen. Wir haben daher drei Millionen Euro als zusätzliche Tourismusförderung beantragt, um Infrastrukturen zu sichern und auszubauen. Nur so kann ein kraftvoller Neustart im kommenden Jahr gelingen!

Leider scheint diese Botschaft noch nicht beim Wirtschaftsministerium angekommen zu sein. Dort werden zwar 8-Punkte-Pläne angekündigt, tatsächliche Umsetzungen habe ich aber bisher keine gesehen. Ich fordere daher ein Ende der Worte und den Anfang von Taten. Der heute vorgelegte Haushalt leistet dies aber nicht.“

Gemalte Strichmännchen und ein gemalter Virus auf Papier liegen auf einem Tisch verstreut

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismus- und einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, zeigt sich anhand der gestern Abend bekanntgegebenen und seit heute Morgen geltenden neuen Corona-Verordnungen tief besorgt um die Zukunft der Innenstädte sowie des Tourismus- und Gastronomiestandorts Baden-Württemberg:

„Die neuen Corona-Regelungen der Landesregierung – 2G für Einzelhandel, 2G+ für Gastronomie mit Ausnahme für Geboosterte, Absage von Weihnachtsmärkten, Schließung von Diskotheken – sind ein neuerlicher Tiefschlag für die Tourismuswirtschaft und die Innenstädte in Baden-Württemberg. Sie kommen quasi einem Lockdown für den Freizeitbereich gleich und werden damit zahlreiche Existenzen bedrohen. Ich habe größte Sorgen, wie die Tourismusbranche das überstehen soll und wie wir so auch für die Zeit nach der Pandemie eine intakte Infrastruktur mit Hotels, Restaurants, Märkten und Freizeitangeboten sowie belebten Innenstädten erhalten können! Eine spontane Shoppingtour mit Mittagessen fällt somit auch für die meisten Geimpften flach, obwohl doch gerade die Teilnahme am Alltagsleben für viele ein Anreiz war, sich impfen zu lassen. Hier erweist die Landesregierung der Impfkampagne einen Bärendienst.

Am meisten schockiert mich aber die Kurzfristigkeit der Änderungen durch die Landesregierung – was am Freitag noch möglich war, wird für den Samstag kurzerhand über Nacht untersagt. Waren sind aber bereits eingekauft, Dienstpläne gemacht, Personal gebucht – und das jetzt alles umsonst. Es wird nicht mal Zeit sein, die jetzt noch notwendigeren Teststationen so kurzfristig aufzubauen! Als Minimum muss den Betrieben doch Vorbereitungs- und Reaktionszeit ermöglicht werden. So aber kommt das Agieren der Landesregierung einem ins offene Messer laufen lassen gleich! Ich fordere daher mehr Respekt und auch finanzielle Unterstützung für diese eh schon so arg gebeutelten Branchen, die nun weiteren Umsatzverlust erleiden!

Darüber hinaus wirft das Regelungs-Wirrwarr der Landesregierung weitere Fragen auf: Für die Bürger was wo wie und wie lange gilt bzw. wie man mit doppelt Geimpften umgeht, die sich noch nicht boostern lassen können. Und für die Unternehmen, wie es im Detail umgesetzt werden soll. Was macht beispielsweise ein Hotel mit seinen nicht geboosterten Übernachtungsgästen? Müssen diese jeden Tag getestet werden? Nicht nur hier muss die Landesregierung schnellstens für Klarheit sorgen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Neben digitalem Impfzertifikat sollte auch der hoheitlich-amtliche Impfausweis weiterhin als Nachweis dienen können.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg und damit auch für das Thema Gastronomie zuständig, erklärt zur heute in Kraft tretenden Pflicht, Corona-Impfnachweise via QR-Code und Abscannen kontrollieren zu müssen:

„Die Pflicht, Corona-Impfnachweise elektronisch via Abscannen des QR-Codes kontrollieren zu müssen, ist eine zusätzliche Belastung für Gastronomie und Handel in Baden-Württemberg. Den Beschäftigten kann es nicht zugemutet werden, für dienstliche Aufgaben private Smartphones zu verwenden. Also folgt beispielsweise für Geschäfte, Bäcker-Cafés oder Restaurants ein Zwang zu zusätzlichen Anschaffungen und damit neuen Kosten, alles mit viel zu geringer Vorlaufzeit zur Beschaffung der notwendigen Infrastruktur. Gleichzeitig steigen Aufwand und Bürokratie und die Einlasskontrolle wird verkompliziert.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum der gelbe Impfpass als hoheitlich-amtliches Dokument nicht mehr ausreichen soll. Selbst Impfanforderungen bei Reisen sind damit nachweisbar. Der Gastronomie und dem Handel als eh schon zu stark belastete Branchen werden nur noch unnötige weitere Steine in den Weg gelegt. Ich plädiere hier für Kontrollen mit gesundem Menschenverstand und nicht noch mehr Bürokratie und Kosten!“

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur Absage des Stuttgarter Weihnachtsmarkts:

„Die neuerliche Absage der Weihnachtsmärkte ist ein herber Schlag für Schausteller und Marktkaufleute. Sie wollten damit über den Winter kommen, damit es im Frühjahr 2022 weitergehen kann. Diese Rechnung geht nun nicht auf und zahlreiche Existenzen sind bedroht.

Daher brauchen Schausteller und Marktkaufleute schnelle und nachhaltige Hilfen. Zum einen müssen Land und Kommunen Alternativen ermöglichen. Ich denke da beispielsweise an Verkaufsbuden in Fußgängerzonen oder einzelne Glühweinstände auf Plätzen. Dies ist unter freiem Himmel und sollte daher auch ohne zu enge Auflagen möglich sein. Zum anderen sind aber weitere finanzielle Programme für diese so arg gebeutelte Branche notwendig.“

 

Friedrich Haag, FDP/DVP-Abgeordneter für Stuttgart, kommentiert:

„Die Situation zu den Weihnachtsmärkten in Baden-Württemberg ist ein Flickenteppich: Viele Städte haben ihren Weihnachtsmarkt geöffnet. Stuttgart hat kurzfristig abgesagt. Aber in den Restaurants nebenan läuft der Betrieb mit 2G offensichtlich problemlos, mit der verschärften Variante 2G plus soll es im Freien nicht funktionieren? Die Entscheidung zur Absage der Stadt Stuttgart war sicher keine leichte, aber diese Fragen müssen dennoch erlaubt sein.

Die Schausteller und Marktbeschicker brauchen Planungssicherheit, damit Situationen wie in Stuttgart, wo die bereits aufgebauten Stände jetzt wieder abgebaut werden müssen, verhindert werden. Die Landesregierung muss hier zumindest eine klare Empfehlung abgeben, wie die Kommunen sich verhalten sollen. Alles anderen verspielt Vertrauen und Glaubwürdigkeit.“

Richtige Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns kommt für den Mittelstand zu spät.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heute bekannt gegebenen Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg:

 

„Die Verlängerung des fiktiven Unternehmerlohns ist eine alte Forderung der FDP/DVP und gerade für den von der Corona-Krise gebeutelten kleinen Mittelstand von großer Bedeutung. Daher begrüße ich es sehr, dass das Wirtschaftsministeriums dies nun endlich umgesetzt hat. Ich wundere mich nur immer wieder, wieso das so lange dauert und nur wenig strategische Weitsicht vorhanden ist. Das Problem, dass die bisherige Bundesregierung einmal mehr die Selbstständigen nicht unterstützen will, ist seit Wochen bekannt, doch erst heute reagiert die Landesregierung darauf. Trotzdem bleibt es aber erstmal bei einer Ankündigung – die technische Umsetzung und der Zeitpunkt, wann der Unternehmerlohn tatsächlich auch beantragt werden kann, ist immer noch unklar.

Gerade auch deswegen stellt sich bereits heute die nächste Frage: Was passiert zum Jahresende mit den Corona-Hilfen? Dann laufen diese sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene aus und es droht erneut Unsicherheit für den Mittelstand. Ich fordere daher mehr strategische Weitsicht in der Wirtschaftspolitik in unserem Land. Bereits jetzt müssen Ideen für die Zukunft der Corona-Hilfen bzw. einem Übergang zur Normalsituation entwickelt und rechtzeitig kommuniziert werden. Fehlende Planungsfähigkeit und erneute Unsicherheit sind jedoch Gift gerade für die vielen Selbstständigen und den kleinen Mittelstand in Baden-Württemberg. Insbesondere gilt es auch im neuen Jahr, die immer noch unter Corona-Einschränkungen leidenden Branchen wie beispielsweise das Schaustellergewerbe nicht aus den Augen zu verlieren.“

 

Hintergrund der Positionierung ist die Verlängerung der Überbrückungshilfe 3 Plus durch die Bundesregierung bis Jahresende. Diese kann bereits seit dem 6. Oktober 2021 beantragt werden – jedoch erst heute, genau drei Wochen später, erklärt die Landesregierung wie sie es dabei mit dem landesspezifischen fiktiven Unternehmerlohn handhaben möchte.

Der fiktive Unternehmerlohn ist eine Pauschale, die Selbstständige pauschal zusätzlich zur Fixkostenerstattung beantragen können. In den bisherigen Auflagen der Überbrückungshilfe 1-3 hat die Landesregierung diese Förderlücke, teilweise erst nach Aufforderung durch die FDP/DVP-Fraktion, geschlossen und aus eigenen Mitteln einen Unternehmerlohn in Höhe von zuletzt 1.000 Euro pro Monat möglich gemacht. Bisherige Pressemeldungen der FDP/DVP-Fraktion zum Unternehmerlohn erschienen am 11. Februar 2021, 16. Februar 2021 sowie am 13. April 2021.

Finanzministerium konterkariert mit Untätigkeit Förderung aus Wirtschaftsministerium.


Prof. Dr. Erik Schweickert, handwerkspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heute bekannt gegebenen Förderung in Höhe von 300.000 Euro für die Modernisierung der Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe:

„Wieder einmal agiert die Landesregierung widersprüchlich und unsachgemäß: Während das Wirtschaftsministerium die Handwerkskammer Karlsruhe – richtigerweise, wie ich sagen muss – mit 300.000 Euro bei der Modernisierung der Bildungsakademie hilft, blockiert das Finanzministerium gleichzeitig die Suche nach einem geeigneten Standort für den notwendigen Neubau. Es seien keine landeseigenen Flächen in Karlsruhe dafür verfügbar.

Damit konterkariert das Finanzministerium die sinnvolle Förderung aus dem Wirtschaftsministerium und führt diese ad absurdum. Diese Landesregierung unterstützt nicht das Handwerk, sondern riskiert durch ihre Uneinigkeit und Widersprüche die Zukunftsfähigkeit der beruflichen Bildung! Neben der finanziellen Förderung braucht die Handwerkskammer Karlsruhe dringend auch Unterstützung bei der Grundstückssuche.“

Neben der heute öffentlich bekannt gegebenen Förderung der Handwerkskammer durch das Wirtschaftsministerium liegt der FDP/DVP-Fraktion auch ein Schreiben des Finanzministeriums von vergangener Woche vor. Dort wird erklärt, dass es keine landeseigenen Flächen in der gesuchten Größenordnung im Stadt- und Landkreis Karlsruhe gäbe, die für das Land entbehrlich wären und somit für einen Neubau der Bildungsakademie genutzt werden könnten. Ein entsprechendes Gesuch der Handwerkskammer wird in dem Schreiben abschlägig beschieden.

Andere Bundesländer wie Hessen oder Nordrhein-Westfalen zeigen, was alles möglich wäre.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Debatte „Innenstadtsterben stoppen“ im Landtag von Baden-Württemberg:

„Etwas seltsam ist es schon, dass die grün-schwarze Landesregierung sich nun dem Problem der verödeten Innenstädte widmet und ihrer zahlreichen Förderprogramme rühmt. Zum einen ist sie nämlich selbst zu guten Teilen für diese Krise verantwortlich: Ihre Fehlentscheidungen während der Corona-Krise – sei es das Verbot von Click&Meet im Dezember 2020 oder die irrsinnige 800qm-Regelung – führten auch dazu, dass viele Geschäfte heute ums Überleben kämpfen.

Zum anderen kommen diese Förderprogramme viel zu spät und zögerlich. Wie es auch gehen kann, zeigen beispielsweise Hessen – Programmstart Mai 2021, Fördervolumen 27 Millionen Euro – oder Nordrhein-Westfalen – dort startete dieser Tage bereits der dritte Projektaufruf im `Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte´.

Es kann nicht sein, dass man wartet, bis es nichts mehr zu Fördern gibt. Ich fordere daher: Mehr Geschwindigkeit, bessere Ideen, mehr Anpacken für die Zukunft unserer Innenstädte. Daher werden wir als FDP-Landtagsfraktion in den kommenden Wochen nicht lockerlassen und uns intensiv mit der Zukunft des Einzelhandels beschäftigen. Wir werden die Landesregierung zu nachhaltigeren Aktionen auffordern, beispielsweise bei Digitalisierungsprämie, Investitionsfonds oder verkaufsoffenen Sonntagen. Denn das Thema ist zu wichtig, um es der Tatenlosigkeit eines grün-schwarzen Kabinetts zu überlassen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Neue Belastungen riskieren zögerliche Erholung in bei Gaststätten und Restaurants.


Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, äußert sich zu den Regelungen für die Gastronomie in der neuen Corona-Verordnung des Landes:

„Abstandswahrung, Nachverfolgung, Maskenpflicht und sogar Antigen-Testnachweise – alles bereits Bestandteil der Hygienekonzepte der Restaurants und Gaststätten in Baden-Württemberg und noch bewältigbar. Infektionsschutz und ein weitgehend normaler Geschäftsbetrieb sind damit miteinander vereinbar und diese durch Corona so stark getroffene Branche sieht endlich wieder etwas Licht am Horizont.

Nun kommt aber die Landesregierung mit der 3G-PCR-Regel in der Warnstufe und der 2G-Regel in der Alarmstufe und riskiert völlig ohne Not die zaghafte Erholung: Um mehr Druck auf Ungeimpfte aufbauen zu können, werden die Gastronomen in unserem Land erneut belastet und ihr Geschäftsbetrieb riskiert. Dabei haben sie längst mehr als genug geleistet, um die Pandemie zu bekämpfen. Diese Regelungen sind unverhältnismäßig und unnötig!

Auch ich bin für Impfungen und eine nachhaltige Bekämpfung der Pandemie – dies darf aber nicht durch Symbolpolitik auf Kosten der Restaurants und Gaststätten erreicht werden, sondern es braucht Anreize und Aufklärung.“

Zutrittsbeschränkungen zu Einzelhandelsgeschäften weder praktikabel noch verhältnismäßig.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, äußert sich hinsichtlich der für das Wochenende angekündigten neuen Corona-Verordnung:

„Eine Zutrittsbeschränkung für ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger für den Einzelhandel ist eine unverhältnismäßige Freiheitseinschränkung und würde diese von der Grundversorgung ausschließen. Auf einen freizeitlichen Kneipenbesuch kann ich vielleicht verzichten, aber der Gang zum Bäcker und Supermarkt ist Teil der Grundversorgung und Element der Bürgerfreiheit. Er muss daher immer möglich bleiben.

Alles andere ist auch nicht praktikabel: Dass eine Trennung zwischen ‚erlaubten‘ Geschäften – beispielsweise Bäckereien – und ‚verbotenen‘ Geschäften – bspw. Modeläden – für zugelassene Einkäufe nicht tragfähig wäre, haben ja schon die vielen Gerichtsurteile im letzten Lockdown gezeigt.

Aber solche Einschränkungen sind auch nicht notwendig: Hygienekonzepte, Abstandsgebot und Maskentragen helfen bereits ausreichend um Infektionen beim Einkaufen zu verhindern. Ich warne daher vor Symbolpolitik auf Kosten der Einzelhändler! Diese brauchen Ent- und keine Belastung!“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Fast drei Monate nach Start zündet die angekündigte „Rakete“ nicht


Prof. Dr. Erik Schweickert, Vorsitzender des Arbeitskreises Landesentwicklung und Wohnen der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, äußert sich zum neuen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen:

„Fast drei Monate hat es jetzt bis zum Start einer eigenen Homepage und der Einrichtung einer eigenen Pressestelle für das neue Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gebraucht. Auf greifbare Arbeitsnachweise der neuen Ministerin Nicole Razavi müssen wir jedoch weiter warten. Bleibt nur zu hoffen, dass die Umsetzung der Homepage durch die Berliner „ressourcenmangel GmbH“ kein schlechtes Omen ist und die Ministerin ihre bisherige Untätigkeit nicht mit angeblich zu geringen Ressourcen zu erklären versucht. Dabei gäbe es schon jetzt wichtige Fragen zu klären: Wie will man den Zielkonflikt zwischen der Schaffung neuen Wohnraums und der bis 2035 geplanten Netto-Null beim Flächenverbrauch auflösen? Wie stellt man sich die Umsetzung des Flächenziels für Windenergie und Photovoltaikfreiflächen vor? Wie will man im wirtschaftlich starken Baden-Württemberg überhaupt noch Gewerbeflächen realisieren?

Geradezu bezeichnend war die letzte Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen, denn zu berichten gab es von Seiten des Ministeriums kaum etwas. Passenderweise beschäftigte sich der erste dort beratene Antrag mit Tiny Houses, denn auch das Haus Frau Razavis ist nicht mehr als ein Tiny House. Und als bräuchte es noch mehr als eines Beweises dafür, dass die Aufgaben des neuen Ministeriums auch im Wirtschaftsministerium gut aufgehoben wären, begibt sich die Ministerin demnächst höchstselbst auf eine Denkmalreise durch Baden-Württemberg. Bisher wurde dies noch von einer Staatssekretärin übernommen. Auch beim zweiten im Ausschuss behandelten Antrag, der sich mit dem geplanten Strategiedialog ‚Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen‘ beschäftigte, zeigte sich, dass das Wohn-Ministerium noch keinen Plan hat: Die meisten Fragen der FDP/DVP Fraktion wurden mit einem lapidaren ‚Der Strategiedialog befindet sich derzeit in der Konzeptionsphase innerhalb der Landesregierung‘ abgetan.

CDU-Fraktionsvorsitzender Hagel sprach kürzlich im Plenum von Ministerin Razavi als ‚Rakete‘ – ich habe eher den Eindruck, hier handelt es sich bisher um einen Rohrkrepierer!“

 

Der angesprochene Antrag der FDP/DVP Fraktion „Strategiedialog ‚Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen‘“ des Abgeordneten Friedrich Haag u. a. (Drucksache 17/210) befindet sich online unter https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/0000/17_0210.pdf

Mittelstand braucht Unterstützung, aber auch Sicherheit bei den Rahmenbedingungen


Prof. Dr. Erik Schweickert, Mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, äußert sich zur Verlängerung des Tilgungszuschuss Corona II bis Ende September 2021:

„Die gezielte Schließung von Förderlücken der Coronahilfen des Bundes ist ein wichtiges Signal an die vielen mittelständischen Unternehmen im Land. Wie schon bei der, wenn auch spät erfolgten, Fortsetzung des fiktiven Unternehmerlohns, ist die Fortsetzung des Tilgungszuschuss Corona II bis Ende September 2021 deshalb eine richtige Entscheidung der Landesregierung. Ganz besonders Schausteller, Marktkaufleute und die Veranstaltungs- und Eventbranche haben unter den Folgen der Pandemie besonders gelitten und brauchen auch weiterhin passgenaue Unterstützungsangebote bis das Tal durchschritten ist. Dazu braucht es nun jedoch auch Sicherheit für die kommenden Monate, denn einen neuen Lockdown darf es nicht geben. Dazu muss die Landesregierung ebenfalls die Weichen stellen.“

Wichtiger Beitrag – neuer Lockdown darf nicht kommen


Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heutige Ankündigung der Fortsetzung der „Tourismusfinanzierung Plus“:

„Die Fortsetzung der ‚Tourismusfinanzierung Plus‘ ist ein wichtiges Signal an die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in der baden-württembergischen Tourismusbranche. Gerade jetzt, wo der Tourismus wieder anzieht und gleichzeitig neue Unwägbarkeiten durch die Ausbreitung der Delta-Variante am Horizont lauern, brauchen die Betriebe Unterstützung beim Restart. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Krisenfestigkeit der hiesigen Tourismusbranche muss ein zentrales Ziel der grün-schwarzen Landesregierung sein, damit der Tourismus wieder zu einem Zugpferd der baden-württembergischen Wirtschaft wird.

Die nun freigegebenen 8 Millionen Euro für die ‚Tourismusfinanzierung Plus‘ können jedoch nur ein Baustein sein. Kurzfristig muss die Landesregierung insbesondere dafür Sorge tragen, dass es nicht zu einem neuen Lockdown kommt, der die bereits schwer gebeutelte Branche erneut hart treffen würde. Hier braucht es schnell klare und deutliche Aussagen, um den Unternehmen Sicherheit zu geben. Die Tourismusbranche war bisher schon kein Treiber der Pandemie und ist dank kluger Konzepte und fortschreitender Impfungen auch gegen eine weitere Ausbreitung der Delta-Variante gewappnet.“

Landesregierung und Gewerkschaften müssen sich zur Rettung der Innenstädte bekennen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Forderungen von Handelsverband Deutschland sowie Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) nach verkaufsoffenen Sonntagen bis Jahresende:

„15 Monate Corona haben viele Einzelhändler kurz vor die Insolvenz und die Innenstädte in die Verödung getrieben. Das für den Nachtragshaushalt angekündigte Unterstützungsprogramm für den Einzelhandel ist daher richtig, es gibt aber auch Unterstützung ohne neue Schulden: Es sind verkaufsoffene Sonntage. Diese müssten daher aufgrund der Corona-Pandemie vereinfacht möglich werden und auch ohne Anlassbezug stattfinden können. Die Landesregierung muss sich hier endlich bewegen und ihren Beitrag für die Zukunft der Innenstädte leisten. Wenn die Gewerkschaften dabei von ‚Umsatz- und Propagandalüge‘ sprechen, verkennen sie den Ernst der Lage auf Kosten ihrer eigenen Mitglieder. Denn Umsatz bedeutet Arbeitsplätze!“

Bereits im vergangenen Sommer hat sich die FDP/DVP Fraktion für die befristete Aussetzung des Anlassbezugs eingesetzt. Leider hat sich die Landesregierung hier nicht beweglich gezeigt und hinter juristischen Begründungen versteckt. Umso mehr ist es nun für die FDP/DVP an der Zeit, dass hier endlich die Initiative ergriffen wird.

 

Fortschreitende Impfquoten und sinkende Inzidenzen rechtfertigen einzelne Auflagen nicht mehr.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion, kommentiert die aktuelle Ausgestaltung der Corona-Verordnung des Landes für Gastronomie und Einzelhandel in Baden-Württemberg:

„Die Impfquoten steigen, die Infektionsquoten sinken – endlich ist ein Ende der Corona-Pandemie in Sicht. Das bedeutet aber auch, dass die Grundlage für weitere Einschränkungen für die Unternehmen in unserem Land fehlt: Eine Testpflicht für die Außengastronomie, eine Personenanzahlbegrenzung für den Einzelhandel oder die Sperrstunde sind nicht mehr verhältnismäßig. Daher, lieber Herr Lucha, lassen Sie die Menschen den Sommer genießen und die Unternehmen freier wirtschaften! Nehmen Sie jetzt weitere Lockerungen in der Corona-Verordnung vor! Der letzte Sommer hat doch gezeigt, dass sowohl Gäste als auch Gastronomie und Einzelhandel mit Umsicht damit umgehen.“

Umleitung in neue Staatsmaßnahmen ist der falsche Weg.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Äußerung des Ministerpräsidenten, den Beteiligungsfonds für mittelständische Unternehmen auflösen zu wollen:

„Ich bin froh, dass der Beteiligungsfonds Baden-Württemberg durch unseren Mittelstand nicht in Anspruch genommen werden muss und nun auch wieder aufgelöst werden kann. Zum Glück musste diese absolute Notmaßnahme einer Staatsbeteiligung von keiner einzigen Firma in Anspruch genommen werden.

Die freiwerdenden Mittel müssen nun aber auch zur Schuldentilgung verwendet werden und dürfen nicht in andere staatliche Maßnahmen umgeleitet werden. Die Konsequenz daraus, dass sich die Wirtschaft erholt und der Beteiligungsfonds nicht gebraucht wird, dürfen nicht neue Staatsprogramme sein, sondern ein Rückzug des Staates aus dem Markt. Es ist an der Zeit, dass wir uns in Richtung Normalisierung der Wirtschaft und Rückführung der Schulden bewegen – die Forderung nach neuen Ausgaben lehnen wir daher entschieden ab. Es ist an der Zeit, unsere Schulden zu tilgen!“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Verordnung muss bereits jetzt Planungssicherheit für weitere Inzidenzwerte enthalten

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heutige Ankündigung einer überarbeiteten Corona-Verordnung für Donnerstagabend:

„Ich begrüße die geplanten Öffnungsschritte für Hotels und die Gastronomie, die das Sozialministerium jetzt in Aussicht gestellt hat. Endlich wird den Betrieben die längst überfällige und von uns seit Monaten eingeforderte Perspektive geboten. Allerdings ist die wohl nun doch von Minister Lucha vorgesehene Unterscheidung in Außen- und Innengastronomie realitätsfern und in der Praxis nur schwer durchführbar. Der Graubereich – ich denke beispielsweise an herausnehmbare Wände, Balkone oder Gartenpavillons – ist einfach zu groß, als dass sich hier sauber zwischen Innen- und Außenbereichen differenzieren lässt. Ebenso bleibt die Frage ungeklärt, was bei kurzen Schauern passieren soll. Eine Gastroöffnung nach Wetterlage ist nicht zumutbar! Wir brauchen daher eine generelle Öffnungsstrategie und nicht praxisferne Bürokratie!“

Darüber hinaus mahnt der Abgeordnete aus dem Enzkreis an, den Gastronomen schon jetzt Planungssicherheit zu ermöglichen und weitere Erleichterungen in Aussicht zu stellen: „Wenn die Pandemie sich weiter so positiv entwickelt, muss schnell der nächste Öffnungsschritt folgen. Die Erfahrungen des vergangenen Sommers zeigen, dass Abstands- und Hygieneregeln vollkommen ausreichend sind. Die Gastronomie hat bereits genug gelitten und braucht verlässliche Rahmenbedingungen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Zu dpa lsw – Pfingsturlaub im Südwesten? Sozialministerium verspricht Klarheit

Öffnungen ausschließlich für Außengastronomie in der Praxis nicht zielführend

Prof. Dr. Erik Schweickert, tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Ankündigung von Sozialminister Lucha zur Wiedereröffnung der Gastronomie:

„Endlich legt die Landesregierung einen klaren und nachvollziehbaren Öffnungsplan für Baden-Württemberg vor. Dies ist längst überfällig und ich begrüße das außerordentlich. Ich warne jedoch vor einem großen Fehler: Die Differenzierung in Außen- und Innengastronomie wird in der Praxis nicht durchführbar sein! Was ist mit Räumen mit herausnehmbaren Seitenwänden? Wie sieht es bei Balkonen aus? Und ist ein Regenpavillon ein Innen- oder Außenbereich? Der Graubereich ist viel zu groß, als dass eine saubere Trennung zwischen Außen- und Innengastronomie rechtlich eindeutig umsetzbar ist.

Das Erschreckende dabei ist: Jeder, der sich auch nur etwas mit Gastronomie auskennt, weiß das. Dass der eigentlich zuständige Gastronomieminister in den Regierungsverhandlungen kaltgestellt wurde und nun allein der fachfremde Sozialminister mit den relevanten Verbänden spricht, zeigt einmal mehr, dass es dieser Koalition nicht um sachorientierte Lösungen geht. Wo ist die Sachkompetenz, die solch praxisferne Lösungen verhindert?“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Abkommen bietet erst einmal sichere Grundlage für die heimische Wirtschaft.

Zum heute vom EU-Parlament verabschiedeten Handelspakt mit Großbritannien erklärt der europapolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Im an Irrungen und Wirrungen nicht armen Verhältnis der EU mit Großbritannien nach der Brexit-Entscheidung ist nun wenigstens etwas Stabilität eingekehrt. Für die heimische Wirtschaft ist dies angesichts der starken Umsatzrückgänge mit Großbritannien ein gutes Signal. Verbesserungen in Handelsbeziehungen können starke Impulse für die weitere Erholung der Wirtschaft sein.

Die Verabschiedung des Handelspakts ist nun tragfähige Grundlage für weitere Schritte – wenn sich beide Seiten an den Vertrag halten. Vertragstreue ist nun oberstes Gebot. Das bereits den Briten vorgeworfen wird, nicht nur im Verhältnis zu Nordirland, sondern auch etwa bei der Fischerei gegen den seither vorläufig angewandten Vertrag zu verstoßen, erfüllt mit Sorge.

Und wenn man sich die Situation der Weltwirtschaft und der Stellung Europas hierin genauer anschaut, wird klar: Die EU und Großbritannien sitzen vielleicht nicht mehr nebeneinander, aber definitiv noch in einem Boot.“