Betroffene Unternehmer müssen sich rechtzeitig auf diese Situation einstellen können.

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands-, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt:

 

„Offensichtlich plant das Land Nordrhein-Westfalen die Öffnung der Hotels und Gasthöfe für touristische Reisen, da ja Verwandtschaftsbesuche möglich sein sollen. Dazu konnten wir heute Morgen vom Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung nichts vernehmen.

 

Wir appellieren an die Landesregierung, falls sie solche Schritte ebenfalls erwägt, den betroffenen Unternehmern schnellstmöglich Planungssicherheit in die eine oder andere Richtung zu geben, um bitte nicht schon wieder durch gewohnte Kurzfristigkeit unnötige Schwierigkeiten, zum Beispiel bei der ohnehin in diesem Zeitraum schwierigen  Personalplanung, auszulösen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Was gilt nun für wen bei den November-Hilfen? Und wo ist hier der Einsatz der Wirtschaftsministerin?

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands-, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt:

 

„Die November-Hilfe wird sich wohl angesichts der andauernden Unklarheiten der Modalitäten schon zu einer Advents-Hilfe verzögern. Sie ist für Betriebe, die teilweise geschlossen sind oder indirekt betroffen sind – durch Wegfall des Geschäfts mit direkt geschlossenen Betrieben – genauso notwendig wie für Hotels und die Gastronomie. Auch ein Umsatzrückgang von 50% in einem – angesichts der Infektionszahlen wohl eher zwei – Monaten kann für Betriebe existenzgefährdend sein.

Nun hört man aus anderen Bundesländern mit FDP-Wirtschaftsministern, dass man dort beim Bund Hilfen für genau diese Betriebe erfolgreich verhandelt hat und zwar bereits letzte Woche. Aus der Landesregierung in Baden-Württemberg ist dazu nichts zu vernehmen. Was gilt den nun für wen? Und fehlt es dem Ministerpräsidenten und der Wirtschaftsministerin hier nicht deutlich an Einsatz für die betroffenen Betriebe? Als exzellenter Tourismus- und Wirtschaftsstandort kann man hier mehr Engagement erwarten.

Die Betriebe brauchen aber endlich Klarheit, ob und welche Entschädigung sie bekommen, um sich frühzeitig um die Voraussetzungen für die Beantragung zu kümmern. Wir erwarten von der Wirtschaftsministerin und dem Tourismusminister hier eine schnelle Information.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands-, einzelhandels- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt:

 

„Die November-Hilfe wird sich wohl angesichts der andauernden Unklarheiten der Modalitäten schon zu einer Advents-Hilfe verzögern. Sie ist für Betriebe, die teilweise geschlossen sind oder indirekt betroffen sind – durch Wegfall des Geschäfts mit direkt geschlossenen Betrieben – genauso notwendig wie für Hotels und die Gastronomie. Auch ein Umsatzrückgang von 50% in einem – angesichts der Infektionszahlen wohl eher zwei – Monaten kann für Betriebe existenzgefährdend sein.

Nun hört man aus anderen Bundesländern mit FDP-Wirtschaftsministern, dass man dort beim Bund Hilfen für genau diese Betriebe erfolgreich verhandelt hat und zwar bereits letzte Woche. Aus der Landesregierung in Baden-Württemberg ist dazu nichts zu vernehmen. Was gilt den nun für wen? Und fehlt es dem Ministerpräsidenten und der Wirtschaftsministerin hier nicht deutlich an Einsatz für die betroffenen Betriebe? Als exzellenter Tourismus- und Wirtschaftsstandort kann man hier mehr Engagement erwarten.

Die Betriebe brauchen aber endlich Klarheit, ob und welche Entschädigung sie bekommen, um sich frühzeitig um die Voraussetzungen für die Beantragung zu kümmern. Wir erwarten von der Wirtschaftsministerin und dem Tourismusminister hier eine schnelle Information.”

Prof. Dr. Erich Schweickert

Landesregierung muss endlich tätig werden, um das unwiederbringliche Sterben der Innenstädte zu verhindern.

Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt:

 

„Die Geschäftsprognosen des Einzelhandels in Baden-Württemberg sind dramatisch. Uns droht ein Sterben der Innenstädte und eine unumkehrbare Verlagerung der Geschäfte in das Internet. Die Landesregierung muss endlich reagieren, bevor es endgültig zu spät ist: Wir brauchen kluge Maßnahmen um Vor-Ort-Geschäfte fit für die Digitalisierung zu machen und um die klassischen Geschäfte mit dem Onlinehandel zu kombinieren. Ebenso brauchen wir eine Aufwertung der Innenstädte und neue Konzepte, um Einzelhandel, Veranstaltungen und Gastronomie miteinander verbinden zu können. Wir bei der FDP/DVP mahnen hier schon seit Jahren spezifische Unterstützungen durch die Landesregierung an, leider ist nichts dazu passiert. Andere Bundesländer wie beispielsweise Bayern sind uns hier deutlich voraus“.

 

Prof. Dr. Erich Schweickert

Gestrige Diskussionen lassen Öffnungsperspektive in weite Ferne rücken.

Zur gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz und der heutigen Vorstellung von Tourismushilfen durch die Landesregierung erklärt Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP:

„Nach gestern ist eine Öffnung Anfang Dezember nicht wahrscheinlicher geworden, eher das Gegenteil. Eine erfolgreiche Öffnung der Gastronomie muss die Landesregierung verfolgen, eine ´erfolgreiche Schließung´ so Minister Wolf vor zwei Wochen, hat man ja auch hinbekommen.

Wenigstens Planungssicherheit könnten die Ministerpräsidenten nun gewähren. Eine frühe, klare Aussage, ob nun geöffnet wird oder nicht, und ein Fahrplan, wann dies geschehen kann ist das Mindeste, was man den Gastronomen und den daran hängenden Unternehmen an die Hand geben muss. Durch dieses ständige Auf-Sicht-Fahren mit dem panischen Blick auf die Infektionszahlen muss endlich Schluss sein.

Wenn doch im Gegenzug wenigstens die vollmundig versprochene ´November-Hilfe´ auf dem Weg wäre. Schließlich hat diese Ankündigung einer umfangreichen, aber eben auch schnellen Hilfe die Gerichte überzeugt, dieses Mal die Schließungen mitzutragen.

Doch selbst Abschlagszahlungen scheinen im November nicht mehr bei den Unternehmern anzukommen. Es ist ein Armutszeugnis der Regierung, wenn nach über zwei Wochen keine Abschlagszahlungen bei den Unternehmen angekommen sind. Man fragt sich, warum man eigentlich jahrelang pro Monat Umsatzsteuervoranmeldungen macht. Die FDP hat mehrmals klare Vorschläge unterbreitet, wie man schnell Abschlagszahlungen ermöglichen kann, etwa durch die Überweisung von 50% der im November 2019 eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen. Eigentlich liegen alle Informationen für eine schnelle Hilfe vor.

Aus der November-Hilfe wird bei Herrn Altmaier so eher eine ´Advents-Hilfe´. Mal sehen, wie viele Lichtlein die betroffenen Unternehmer noch anzünden müssen, bis sie die versprochene Abschlagszahlung erreicht. Und die ganze Hilfe bringt dann vielleicht das Christkind.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Geplante Regelung zur Verjährung von Erschließungsbeiträgen läuft ins Leere und belastet weiterhin Grundstücksbesitzer unverhältnismäßig.

Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstands- und tourismuspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heutigen Ersten Lesung des Kommunalabgabengesetzes:

 

„Die von der Regierung vorgesehene Einführung einer Verjährungsfrist für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird in ihrer jetzigen Ausgestaltung ins Leere laufen und das Problem der Altfälle bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nicht lösen. Sie ist nichts als weiße Salbe. Die Regierung kommt damit zwar einer juristischen Auflage des Bundesverfassungsgerichts nach, löst aber nicht die wirklichen Probleme unseres Landes und betreibt nur inhaltsleere Symbolpolitik. Wir alle wissen: Weiße Salbe hilft nur bei Oberflächlichkeiten und soll nur besänftigen; bei tieferen Wunden ist sie hingegen gefährlich. Nicht anders ist es auch beim Kommunalabgabengesetz: Auch nach der Novelle werden weiterhin zahllose Grundstücksbesitzer noch Jahrzehnte nach dem Straßenbau mit Gebühren für diesen belastet werden können. Wir fordern daher eine echte Verjährungslösung und das Ende dieser unbegrenzten Gebührenerheberei. Grundstücksbesitzer müssen endlich Klarheit erhalten und wissen, wann ihnen wofür noch Gebühren drohen.“

 

Zum Aspekt der Ortsnamenserweiterungen äußert sich Prof. Schweickert folgendermaßen: „Was auf den ersten Blick wie eine Demokratisierung zugunsten der Gemeinderäte daherkommt, ist in Wahrheit eine Verschärfung, wenn das Innenministerium seine seitherige Entscheidungspraxis nicht verändert. Denn nun muss ein Gemeinderat mit Dreiviertelmehrheit einen solchen Antrag stellen. Ob das Innenministerium dies nun genehmigt, ist aber genauso offen wie seither bei der Verleihungspraxis. Damit bleibt auch dieser Aspekt des Gesetzes nichts Anderes als weiße Salbe. Erst wenn der neue diesbezügliche Erlass vorliegt, kann man beurteilen, ob dieses alte Thema nun endlich zugunsten der Kommunen aufgelöst ist und nicht nur ein placebohafter Trost ist.“

 

 

Prof. Dr. Erich Schweickert

Wie soll man international für Demokratie werben, wenn der US-Präsident sich so verhält.

Zu Aussagen des US-Präsidenten Trump, bereits jetzt der Sieger zu sein und weitere Stimmauszählungen vom Obersten Gerichtshof stoppen lassen zu wollen, erklärt der europapolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg für Europa und Internationales, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

„US-Präsident Trump wird zur Gefahr für die Demokratie. Die Forderung, nun doch gefälligst mit dem Zählen aufzuhören, obwohl man eine Rekordwahlbeteiligung verzeichnet, ist ein massiver Angriff auf die Grundpfeiler der Demokratie. Donald Trump ist offensichtlich bereit, für seinen Wahlsieg auf das Wahlrecht vieler Bürger zu spucken, und wähnt nach der Neubesetzung den Obersten Gerichtshof hinter sich.

 

Das wäre ein Verhalten, was wir Europäer in anderen Ländern immer scharf kritisieren. Wie soll man international für die Vorteile der Demokratie werben, wenn der US-Präsident diese so mit Füßen tritt? Umso mehr müssen die Europäer in der EU darauf achten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in den Mitgliedstaaten hochzuhalten und Fehlverhalten zu kritisieren. Ansonsten müssen wir über mehr Demokratie weltweit nicht mehr sprechen.“

 

Prof. Dr. Erich Schweickert

Umsatz aus dem To-Go-Geschäft darf nicht bei der Hilfebemessung angerechnet werden.

Zu Informationen, dass bei der Gastro-Hilfe des Bundes für den Lockdown der im November generierte Umsatz angerechnet werden soll, erklärt der tourismuspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

„Wieder einmal droht, dass den Gastronomen Knüppel zwischen die Beine geworfen werden. Laut Informationen sollen bei der Bemessung der Hilfen für den aktuellen Lockdown die Umsätze aus dem Abhol- und Liefergeschäft angerechnet werden. Das würde nicht nur dazu führen, dass die Gastronomen einen gesamten Monat für Null Einkommen arbeiten, sondern sie würden noch draufzahlen, da sie ja Kosten für Material und Personal haben.

Wer einen Abhol- und Lieferservice anbietet darf nicht der Dumme sein, das Zusperren sollte nicht lohnender sein.

Ich rufe die Landesregierung hier dringend auf, im Sinne der Gastronomen auf den Bund einzuwirken. Schließlich begründet sie die Rechtmäßigkeit ihres Lockdowns ja mit den umfassenden Hilfen vom Bund, die jetzt dadurch sowohl reduziert werden, aber auch nun erst viel später beantragt und ausgezahlt werden können als notwendig ist. Was hilft eine Ausgleichszahlung im neuen Jahr, wenn jetzt die Existenz auf dem Spiel steht?“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Unverhältnismäßige Maßnahmen wieder vorzuschlagen ist nicht nachzuvollziehen.

Zu den angedachten Beschlüssen der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin bezüglich des Hotel- und Gastgewerbes erklärt der tourismuspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

„Die Entwicklung der Infektionszahlen ist ein Grund zur Besorgnis, aber warum macht man dieselben Fehler wie im Frühjahr nochmal? Hotels- und Gaststätten haben ausgeklügelte Hygienekonzepte und sind nicht als Hotspots im Infektionsgeschehen aufgefallen. Eine Rückkehr zu Beherbergungsverboten und reinen Lieferdiensten für die Gastronomie bedeutet für viele Betriebe das Aus, staatliche Hilfen können dies nicht auffangen. Dazu nun Maßnahmen vorzuschlagen, die noch vor kurzem von Gerichten als klar unverhältnismäßig verworfen wurden, ist absehbar zum Scheitern verurteilt.

 

Wir brauchen einen klareren Blick auf die Risikobegegnungen und das Einbeziehen weiterer Faktoren als nur die Infektionszahl. Offensichtlich haben die Ministerpräsidenten über den Sommer nichts dazugelernt.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Landestariftreue- und Mindestlohngesetz gehört endlich abgeschafft.

Der mittelstands- und handwerkspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Erik Schweickert, erklärt zur heute veröffentlichten Erklärung des Wirtschaftsministeriums:

„Das Wirtschaftsministerium ignoriert die Ergebnisse seiner eigenen Studie zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz! Noch 2019 hat es dazu vermeldet, dass sich `auch kein direkter kausaler Effekt in Bezug auf eine Verbesserung des Wettbewerbs eingestellt hat´. Ein Jahr später wird daraus ein ` verhindern wir Wettbewerbsverzerrungen´, ohne dass sich irgendwas geändert hat. Hier wird schlechte Politik schöngeredet und die klaren Fakten ignoriert! Wir fordern endlich die ersatzlose Streichung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz. Es ist ein unnötiges Bürokratiemonster, welches den Mittelstand nur unnötig belastet und keinerlei Effekte hat! Dazu haben wir bereits vor genau einem Jahr einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.“

 

Hintergrund der Äußerung von Professor Schweickert sind eine heute veröffentliche Pressemeldung. Diese hat er mit einer Pressemeldung vom 29. Juli 2019 kontrastiert und gegenübergestellt.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Festhalten am Beherbergungsverbot war Mutter allen Unsinns.

Die heutige Eilentscheidung des VGH Mannheim, der das Beherbergungsverbot kippt, kommentieren der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der tourismuspolitische Sprecher, Prof. Dr. Erik Schweickert, wie folgt:

 „Unser Dringlichkeitsantrag im Landtag war bereits gestellt, um den Irrweg der Landesregierung beim Beherbergungsverbot zu beenden. Er wurde aber überholt von einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, die das Verbot gekippt hat. Damit wird der Frontalangriff auf das Hotel- und Gaststättengewerbe beendet, dass jeglicher epidemiologischen Rechtfertigung entbehrte.“ kommentiert Schweickert die Entwicklungen des heutigen Morgens.

 

Rülke ergänzt: „Zunächst hatte der Ministerpräsident versucht vorzurechnen, dass man zwischen touristischen und geschäftlichen Reisen unterscheiden müsse, um generell die Kontakte zu minimieren. Damit zwang er die CDU zum Mittragen einer Regelung, die sie eigentlich ablehnt. Die Landesregierung läuft gerade Gefahr, das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik zu verspielen, wenn Beschlüsse nicht nachvollziehbar sind oder gar über die Grenze der verfassungsmäßigen Zulässigkeit reichen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Schön, dass die Landesregierung sich hier bewegt.

Anlässlich der heutigen Aussagen des Sozialministers zu Beherbergungsverboten in Hotels in der Fragestunde des Landtags erklärt der tourismuspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Wir freuen uns, dass Sozialminister Lucha heute in der Fragestunde des Landtags auf unsere Nachfrage erklärt hat, dass er in der momentanen Lage ein Beherbergungsverbot für Gäste aus Gebieten mit erhöhter Infektionszahl für verzichtbar hält. Auch dass grundsätzlich die Unterscheidung zwischen touristischen und dienstlichen Reiseanlässen fallen soll, ist zu begrüßen. Insbesondere, da das ja bezüglich der Pandemie-Bekämpfung sowieso nicht nachvollziehbar war.

Tatsächlich klang Herr Lucha in seiner Replik auf Christian Lindner am Sonntag noch ganz anders. Dies muss wohl der ständige Lernprozess sein, dem die Landesregierung immer unterworfen ist. Hoffentlich führt dieser Lernprozess zu einer umgehenden Aussetzung dieses Beherbergungsverbots. Wir können unserer Hotelbranche, die das größte Interesse an der Vermeidung eines erneuten Lockdowns hat, vertrauen, dass sie die richtigen Maßnahmen ergreift.“

 

 

Prof. Dr. Erich Schweickert

Beherbergungsverbote sind ein schleichender Lockdown.

Die FDP/DVP Fraktion fordert von der Landesregierung die sofortige Aufhebung der Verordnung zum Beherbergungsverbot von innerdeutschen Gästen aus Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 positiv Getesteten auf 100.000 Personen. „Pauschale Beherbergungsverbote für innerdeutsche Reisende sind reiner Aktionismus und helfen nicht bei der Eindämmung der Pandemie“, erklärte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke. „Sie gefährden im Gegenteil die Akzeptanz von tatsächlich erforderlichen Maßnahmen. Die Landesregierung darf nicht länger die Ohren vor Kritik von führenden Experten verschließen“, fordert der Liberale. Dabei bezog er sich auf die jüngsten Aussagen des Virologen Prof. Dr. Jonas Schmidt-Chanasit, der Beherbergungsverboten bescheinigte, „weder zielgerichtet noch verhältnismäßig“ zu sein, und des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen, der in den Beschränkungen eine „überflüssige (…) Pseudo-Gefahr“ sehe. „Die Corona Verordnung für Beherbergungsverbote muss unverzüglich aufgehoben werden“, fordert Dr. Rülke.

Der tourismuspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Erik Schweickert ergänzt: „Es gibt keine einzige Studie, die belegt, dass derartige Beherbergungsverbote auch nur irgendetwas zur Eindämmung der Pandemie beitragen. Der Inzidenzwert von 50 Neuinfizierten kann binnen weniger Tage überschritten werden. Die Unsicherheit wird dazu führen, dass immer weniger Menschen innerdeutsche Reisen antreten. Die Beherbergungsverbote sind ein schleichender Lockdown. Sie sind auch Gift für die schwer angeschlagene Hotel- und Gaststättenbranche. Statt derartigem blinden Aktionismus bedarf es effektiver Maßnahmen zur Reduzierung von Massenansammlungen und zur Einhaltung der Hygieneregelungen.“

Landesregierung lässt Ausstiegsstrategie und Parlamentsbeteiligung für so weitreichende Aktivitäten vermissen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, erklärt zur heutigen Debatte des Beteiligungsfondsgesetzes Baden-Württemberg:

„Als überzeugter Liberaler fällt es mir schwer, das zu sagen. Aber die Corona-Pandemie ist eine außergewöhnliche Lage, und außergewöhnliche Lagen bedürfen außergewöhnlicher Maßnahmen. Daher kann auch eine befristete und begrenzte staatliche Beteiligung an Unternehmen in Ausnahmefällen vertretbar sein.

Die Landesregierung hat mit dem heute in den Landtag eingebrachten Beteiligungsfondsgesetz einen Vorschlag dazu gemacht. Leider lässt sie eine sachgerechte Beteiligung durch den Landtag sowie eine Exit-Strategie für den Ausstieg aus den Unternehmensbeteiligungen vermissen. Wir bei der FDP/DVP fordern klare Regeln für Staatsbeteiligungen und konkrete Nachbesserungen.

Erstens: Bei größeren Beteiligungen durch das Land muss unbedingt der Landtag beteiligt werden. Bürgschaften der L-Bank sind nur bis zur Grenze von 20 Millionen Euro ohne Landtagsbeteiligung möglich. Wieso soll das aber bei direkten Beteiligungen anders sein? Die von der Regierung vorgesehene Berichterstattung nur alle drei Monate ist viel zu wenig, um eine angemessene parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten.

Zweitens: Wir brauchen eine klare Strategie für das Ende der Staatsbeteiligungen. Es kann nicht wie bei der Commerzbank auf Bundesebene sein, dass der Staat auch 10 Jahre nach dem Einstieg noch der bedeutendste Teilhaber eines Unternehmens ist. Zu jeder Beteiligung muss daher klar gesagt werden, wann und wie diese beendet werden soll. Zur Prüfung eines Einstiegs gehört auch die Prüfung eines Ausstiegs.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Aber den Kommunen dann auch bei den Hygienevorschriften vertrauen.


Zu dem Vorschlag des Ministerpräsidenten, die Entscheidung über die Durchführung von Weihnachtsmärkten und den eventuellen Ausschank von Alkohol, sagte der tourismuspolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Nun möchte der Ministerpräsident die Entscheidung, ob eine Kommune einen Weihnachtsmarkt durchführen und dort auch Alkohol ausschenken kann, denselben überlassen. Das verwundert, ist doch diese Landesregierung bei der Corona-Bekämpfung sonst darauf versessen, bis ins Kleinste alle erlaubten Verhaltensweisen zu regeln.

Der Hintergrund ist ein anderer: der Streit zwischen dem Alkoholverbieter Lucha und der Gegenposition von Frau Hoffmeister-Kraut lässt sich offenbar nicht lösen. Dann müssen das halt die Kommunen entscheiden. Aber dann noch Herrn Lucha zu bitten, hier ´Leitplanken zu den Hygieneanforderungen´ zu erlassen – mit Verlaub, das können die Kommunen dann auch alleine entscheiden. Schließlich setzen sie seit März die Landesverordnungen um. Ansonsten kommen hier wieder die faktischen Verbote durch die Hintertür.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Neue Handelsabkommen können Weg aus der Corona-Krise sein.

Prof. Dr. Erik Schweickert, außenhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die heutige Meldung über zurückgegangene Exporte der baden-württembergischen Unternehmen:

„Der große Rückgang bei Exporten in der ersten Jahreshälfte zeigt eindrücklich die Bedeutung des internationalen Handels für die Unternehmen in Baden-Württemberg. Wir brauchen daher – gerade in Corona-Zeiten – offene Grenzen mehr denn je. Ein klares Bekenntnis zu neuen Handelsabkommen, aber auch endlich eine Ratifizierung des europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA durch die baden-württembergische Landesregierung sind hier ein wichtiger Baustein für die Konjunkturerholung.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Wirtschaftsministerium sollte bei zeitlich und vom Umfang her begrenzten verkaufsoffenen Sonntagen mehr Mut zeigen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, zeigt sich enttäuscht vom Prüfergebnis zur Möglichkeit von verkaufsoffenen Sonntagen ohne Anlassbezug durch das Wirtschaftsministerium:

„Die Bekanntgabe des Wirtschaftsministeriums, dass es keine Möglichkeit für die begrenzte Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen ohne Anlassbezug sieht, ist ein herber Schlag für die Einzelhandelsgeschäfte in Baden-Württemberg. Das Ministerium sollte hier mehr Mut zeigen und bereit sein, auch rechtliches Neuland zu betreten. Es sagt doch selbst, dass die Frage nach anlasslosen Öffnungen ‚nicht abschließend beurteilt‘ werden kann. Wir brauchen in dieser Ausnahmesituation auch Ausnahmeregeln! Verkaufsoffene Sonntage können helfen, Insolvenzen zu vermeiden, Arbeitsplätze zu sichern und Innenstädte zu revitalisieren. Nordrhein-Westfalen hat vorgemacht, wie dies aussehen kann, und bereits am 9. Juli einen entsprechenden Erlass veröffentlicht. Und auch in Niedersachsen hat die Landesregierung am 22. Juli mit den verschiedenen Interessengruppen eine Einigung über Sonntagsöffnungen erreicht. Hier ziehen sogar die Gewerkschaften und Kirchen mit und Sonntagsöffnungen sind befristet bis Jahresende leichter möglich! Wieso schafft die Landesregierung so etwas nicht auch in Baden-Württemberg?“

Besonders irritiert zeigt sich Schweickert zur Position der Gewerkschaft ver.di. Diese habe sich gegen auch begrenzte anlasslose Sonntagsöffnungen ausgesprochen. Schweickert bemerkt: „ver.di verkennt den Ernst der Lage. Niemand will eine Abschaffung des Ladenschlussgesetzes oder allgemeine Sonntagsöffnungen. Wir wollen lediglich eine Möglichkeit schaffen, ausgefallenen oder bereits vorgesehene verkaufsoffene Sonntage noch durchzuführen. Aufgrund von Corona fallen nämlich die zugrunde liegenden Feste aus und damit fehlt der dazugehörige Anlass. Daher sollen – zeitlich und vom Umfang her eng begrenzt – nun auch Sonntagsöffnungen ohne Anlassbezug möglich sein. Es soll aber keinesfalls mehr verkaufsoffene Sonntage als in Vor-Corona-Zeiten geben.

Der Einzelhandel kämpft ums Überleben. Verkaufsoffene Sonntage können hier wichtige zusätzliche Einnahmen ermöglichen und dadurch manches Geschäft retten. Dass dies in Baden-Württemberg nun nicht möglich sein wird, werden am Ende auch die Beschäftigten zu spüren bekomme – und zwar durch Insolvenzen, Arbeitsplatzabbau und mehr Kurzarbeit. Ich verstehe nicht, wieso ver.di hier nicht mitzieht.“

Hintergrund der Äußerungen ist eine Diskussion im Wirtschaftsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg am 8. Juli. Der Ausschuss hat dabei ohne Gegenstimme einen Prüfauftrag an die Landesregierung erteilt, ob und wie im Hinblick auf die Corona-Krise verkaufsoffene Sonntage gegebenenfalls auch ohne Feste oder Veranstaltungen als zugrunde liegender Anlass möglich sind. Am vergangenen Mittwoch hat das Ministerium dazu dem Wirtschaftsausschuss mitgeteilt, dass es keine Möglichkeit für solche verkaufsoffenen Sonntage sehe.

 

Prof. Dr. Erich Schweickert

Hygienekonzepte frühzeitig abstimmen – FDP bereits mit Initiative.


Zur heutigen Aussage der Wirtschaftsministerin, an Konzepten zur Öffnung von Märkten und mobilen Freizeitparks zu arbeiten, erklärt der tourismuspolitische Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die FDP/DVP Fraktion begrüßt die Ankündigung aus dem Wirtschaftsministerium, hier an Regelungen für die Öffnung von Weihnachtsmärkten und anderen Festen zu arbeiten, haben wir dies doch bereits gefordert. Denn es drängt die Zeit: Insbesondere Kunsthandwerker müssen über den Sommer produzieren, um im Winter verkaufen zu können. Sie und die Organisatoren vor Ort brauchen eine klare Öffnungsperspektive, die auch einem moderaten Anstieg der Corona-Fallzahlen standhalten kann.

Angesichts der seither großen Zurückhaltung von Seiten des Sozialministers und des Ministerpräsidenten bin ich hier aber sehr skeptisch. Man muss befürchten, dass diese die große Weihnachtstradition – und den Tourismusmagnet – Weihnachtsmarkt für dieses Jahr kaputtregulieren.“

Unklar aber weiterhin, ob Hilfen nun mit dem Bund abgestimmt sind oder nicht


Zur heutigen Pressekonferenz der Wirtschaftsministerin und des Tourismusministers zum Anlaufen der Branchenförderung für die Gastronomie erklärt der tourismuspolitische Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert:

 

„Nun wird es doch bis in den Juli dauern, bis die lange versprochenen Hilfen beantragt werden können – leider ein verlorener Juni für die Betroffenen. Die FDP/DVP hat dies nach den lang zurückliegenden Ankündigungen aus der Landesregierung selbst immer wieder angemahnt. Verzögert wurde dies offenbar lange mit der Frage, ob die Landeshilfe für die parallel diskutierte Bundeshilfe vielleicht förderschädlich sein könne. Nun werden die Hilfen auf den Weg gebracht, ohne dass hierzu eine klare Aussage getroffen wurde. Dies zu erfahren ist aber in dringendem Interesse der Betroffenen.

 

Hoffen wir nun für diese Betroffenen, dass man den für die Beantragung notwendigen Steuerberatern nun keine hohen Hürden für Ihre Arbeit aufbürdet, und dass das bewährte Team aus IHK und L-Bank hier zügig auszahlen wird. Dass das Land faktisch die Entscheidung, welche Unternehmen die Antragsvoraussetzungen erfüllen, nun auf die Steuerberater verlagert, ist allerdings bemerkenswert. Ist doch die Frage, ob ein Unternehmen vor Corona gesund oder schon in Schieflage war, der große Streitpunkt der Staatshilfen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Kretschmann-Festspiele statt schneller Rettung vor der Insolvenz.


Zur von der FDP/DVP beantragten Aktuellen Debatte zur Frage der fehlenden Hilfen aus dem bereits lange angekündigten zweiten Hilfspaket der Landesregierung erklärt der tourismuspolitische Sprecher Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Bereits an 20. April wurde z.B. den Gastronomen weitere notwendige Hilfen versprochen, bis heute floss keinen Cent – und das wird auch noch eine Weile so bleiben. Die Landesregierung konnte heute im Landtag nicht sagen, wann die betroffenen Branchen aus Hotel- und Gastronomie, Kunst- und Kultur sowie den Vereinen die versprochenen Gelder beantragen können. Von der Auszahlung ganz zu schweigen. Da helfen Lippenbekenntnisse im Landtag, diese Betriebe retten zu wollen, nicht weiter, wenn Gehälter, Rechnungen oder Mieten gezahlt werden müssen. Und Reiseveranstalter, Reisebüros, Schausteller oder die Messebranche schaut weiter in die Röhre.

Und verzögert wurde dies am Ende nur, weil die Grünen den zuständigen CDU-Ministern keinen Erfolg bei den betroffenen Gruppen gönnen wollen. Erst wurden die Hilfen aufgehalten, dann zwar angekündigt, aber nicht beschlossen. Drei Mal musste das Programm ins Kabinett, und am vergangenen Dienstag haben noch nicht mal alle Minister zugestimmt. Angeblich müsse das Programm mit dem Bund abgestimmt werden. Bei Soforthilfe 1 aber war nach zehn Tagen das Geld bei den Unternehmen und die Verzahnung mit dem Bundesprogramm kam später. Jetzt darf auch nicht auf den Bund gewartet werden.

Zwar wurden die Hilfen nun beschlossen, können aber nicht beantragt werden. Eine von den Grünen verzögerte Soforthilfe nach der Insolvenz bringt den Betroffenen nichts mehr. Kretschmann-Festspiele statt schneller Rettung vor der Insolvenz, das ist die Corona-Politik im Moment in dieser Landesregierung.“

 

Prof. Dr. Erich Schweickert

Erhalt der Innenstädte und Sicherung von Arbeitsplätzen machen flexible Auslegung notwendig.


Prof. Dr. Erik Schweickert, einzelhandelspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Urteil zu Ladenöffnungen am Sonntag:

„Die Bestätigung des strengen Anlassbezugs für Sonntagsöffnungen durch das Bundesverwaltungsgericht ist eine herbe Enttäuschung. Für viele Einzelhändler steht aufgrund der Corona-Krise ihre Existenz auf dem Spiel. Zusätzliche Sonntagsöffnungen könnten hier zumindest etwas Erleichterung schaffen.

Neben dem Anlassbezug sind aber auch begrenzte Sonntagsöffnungen aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses möglich. Die Bedrohung von zahlreichen Arbeitsplätzen und von lebenswerten Innenstädten ist zweifelsohne ein solches Interesse. Daher fordere ich die Landesregierung hier zum Handeln auf und sie muss den notleidenden Einzelhandel endlich unterstützen. Im Zweifel folgt daraus auch eine Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes – wir bei der FDP/DVP Fraktion sind bereit dazu. Die zeitlich begrenzte Ausweitung von Möglichkeiten für Öffnungen am Sonntag muss realisiert werden. Es darf nicht sein, dass der lokale Einzelhandel leidet, während große Online-Händler jubilieren.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Sonntagsöffnungen ohne Anlassbezug sind sinnvoller Weg.


Prof. Dr. Erik Schweickert, der einzelhandelspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, kommentiert die dramatischen Umsatzeinbrüche des Einzelhandels im April:

„Dieser dramatische Einbruch im Einzelhandel verlangt unbedingt eine politische Reaktion! Wir brauchen für die vielen kleinen Geschäfte eine Möglichkeit, zumindest einen Teil dieses enormen Rückgangs wiedergutzumachen und daher die Möglichkeit für zusätzliche Sonntagsöffnungen! Daher sollte die Landesregierung schnellstmöglich den Anlassbezug für Sonntagsöffnungen zumindest temporär aussetzen und somit mehr Verkaufstage ermöglichen. Des Weiteren kann kostenfreier ÖPNV-Verkehr und kostenfreies Parken in den Innenstädten den Einzelhandel stützen. Ansonsten droht uns eine enorme Insolvenzwelle und eine Verödung unserer Innenstädte.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Gericht kippt zu Recht Zutrittsbegrenzungen im Einzelhandel.


Prof. Dr. Erik Schweickert, der Sprecher für Mittelstand und den Einzelhandel der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Gerichtsentscheidung zu den Zutrittsbegrenzungen im Einzelhandel:

„Wieder einmal zeigt sich die handwerklich schlechte Arbeit der Landesregierung und ein Gericht kippt eine Verordnung! Auch wenn die Corona-Krise eine außerordentliche Zeit ist, müssen die Verordnungen der Landesregierung nachvollziehbar, verständlich und angemessen sein. Dies war einmal mehr nicht der Fall, weshalb der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel von einer Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche außer Vollzug gesetzt hat. Dies ist richtig so – nicht nur formal sondern auch inhaltlich. Die Infektionslage erlaubt längst eine weitere Öffnung und die Landesregierung sollte hier Geschäften und Bürgern endlich ein angenehmeres Einkaufen ermöglichen. Nun hat auch ein Gericht diese FDP/DVP-Forderung bestätigt. Hoffentlich lernt die Landesregierung daraus und überarbeitet endlich alle Corona-Verordnungen. In diesem Dickicht kann doch niemand mehr durchschauen.“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Bildungszeitgesetz setzt falsche Anreize und belastet die Unternehmen.


Prof. Dr. Erik Schweickert, der Sprecher für das Handwerk und den Mittelstand der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Forderung nach einer Ausbildungsprämie durch die Wirtschaftsministerin:

„Eine gute Bildung ist in den Zeiten der Corona-bedingten Wirtschaftskrise wichtiger denn je. Das gilt für die berufliche Ausbildung ebenso wie für die betriebliche Fort- und Weiterbildung. Die aktuelle Lage mit weniger Aufträgen und weit verbreiteter Kurzarbeit kann daher sehr gut für zielgerichtete Bildungsmaßnahmen genutzt werden. Dazu brauchen wir eine wirkliche Unterstützung der Unternehmen und sinnvolle Anreize. Wirklich kontraproduktiv hingegen ist das Bildungszeitgesetz. Es belastet die Unternehmen, führt zu hohen Mitnahmeeffekten bei weitergehenden Aufstiegsfortbildungen und ist bei den betroffenen Beschäftigten eh kaum bekannt. Es hilft der Wirtschaft nicht im Geringsten. Ich fordere die Landesregierung daher auf, jetzt die Unternehmen zu entlasten und das Gesetz abzuschaffen! Weiterbildung braucht kein Gesetz und staatlichen Wirtschaftspaternalismus, sondern Eigeninitiative von Betrieben und Beschäftigten sowie funktionierende Anreize. Sie muss sich am betrieblichen Bedarf orientieren und der fachlichen Qualifizierung dienen – bei beiden Anforderungen scheitert hingegen das unnötige Bildungszeitgesetz“

Prof. Dr. Erich Schweickert

Diese Bußgeld-Generierungs-Vorschrift muss schleunigst korrigiert werden.


Zu den unterschiedlichen Regeln der Corona-Verordnung für Treffen im privaten Bereich erklärt der tourismuspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Während man bei der grundsätzlichen Wiedereröffnung der Gastronomie der Landesregierung den Unsinn einer unterschiedlichen Behandlung von Innen- und Außengastronomie noch ausreden konnte, hat man das bei der Öffnung für private Treffen, sei es zuhause oder in der Gaststätte, offenbar nicht mehr geschafft.

Es ist einfach völlig unpraktikabel, eine unterschiedliche Anzahl von Menschen für gemeinsame Treffen vorzusehen. Das kann kein Gastwirt seriös umsetzten, aber auch kein Privatmann. Soll man bei einer Gartenparty bei einsetzendem Regen die Hälfte der Gäste heimschicken? Oder muss der Gastronom jetzt gleiche, getrennte Flächen im Inneren vorhalten? Und was passiert, wenn er das aufgrund der deutlichen Einschränkungen an Plätzen durch die Abstandsregeln nicht mehr kann? Dann muss er die Reservierung ablehnen – genau das ist der schleichende Tod für die Gastronomie. Wir brauchen umsetzbare Vorschriften, keine Pseudo-Lockerungen ohne Realitätsbezug.

Dass nun der eine Koalitionspartner bestreitet, dass dies im Kabinett beschlossen worden sei, zeigt, dass wieder mit heißester Nadel gestrickt wurde und damit genau die Inkonsistenzen erzeugt werden, die der Ministerpräsident dann öffentlich beklagt. Wir brauchen die Akzeptanz der Regelungen durch die Bevölkerung und keine solche Bußgeld-Generierungs-Vorschrift, die niemand nachvollziehen kann.“