Grüne dürfen wesentliche Leitplanke nicht aus dem Blick verlieren: die verfassungsrechtlich gesicherte Kunstfreiheit.

In der heutigen Landtagsdebatte zum Thema „Green Culture – Kunst und Kultur ökologisch nachhaltiger gestalten“ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die grüne Prämisse einer Transformation des Kultur- und Mediensektors in ökologischer Hinsicht kann ich nur frei nach Schiller kommentieren: `Geben Sie Kunstfreiheit, Frau Ministerin! ´. Die von Kulturstaatssekretärin Roth initiierte Anlaufstelle Green Culture und auch die von der damaligen Staatssekretärin Olschowski hierzulande eingerichtete, gleichnamige Arbeitsgruppe haben zum Ziel, die Kultur nach ökologischen Gesichtspunkten umzugestalten.

Dabei sollten die Grünen eine wesentliche Leitplanke nicht aus dem Blick verlieren: die verfassungsrechtlich gesicherte Kunstfreiheit. Die Sensibilisierung auf Energie- und Ressourceneinsparung ist richtig – fehl geht aber der grüne Instrumentenkasten, den man darüber hinaus geschaffen hat. Mit dem Klimavorbehalt für Förderprogramme in § 9 des Klimaschutzgesetzes BW werden alle Förderprogramme `ökologisiert´ und es werden sogar Förderprogramme geschaffen, die Kunst- und Kulturprojekte unterstützten, die sich inhaltlich mit dem Klimawandel und seinen Folgen auseinandersetzen. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Kunstfreiheit und eine Gängelung der Kulturschaffenden. Vermutlich werden sich viele daran halten, aber nicht aus innerer Überzeugung, sondern aus ökonomischer Notwendigkeit.“

Belastungen müssen aber gleichmäßig verteilt werden, Bauern werden zu stark belastet.

Zur heutigen Aktuellen Debatte über die Haushaltsbeschlüsse 2024 der Bundesregierung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag, Stephen Brauer:

„Die Bundesregierung ist handlungsfähig und hat die Lücke, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für den Bundeshaushalt 2024 entstanden ist, gefüllt. Natürlich sind Mehrbelastungen von 17 Milliarden für die Betroffenen hart, allerdings werden durch das Steuerentlastungsgesetz von 2022 für 2024 Steuern in Höhe von 32 Milliarden gesenkt, sodass unter dem Strich eine deutliche Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger im Land stehen wird.

Die Bauern allerdings werden doppelt bestraft, einerseits durch den Wegfall der Agrardieselsubvention, andererseits durch den Wegfall des grünen Kennzeichens, was neben Kosten auch deutlich mehr Bürokratie bedeutet. Wir begrüßen, dass die FDP-Bundestagsfraktion angekündigt hat, das im Parlament möglichst durch andere Vorschläge ersetzen zu wollen.“

Zieht hier der Ministerpräsident bei Bürokratiemonster die Notbremse?

Zur Meldung, dass Schulen und Kitas nun doch keine Steuern auf Einnahmen bei Kuchenverkäufen etwa für Klassenfahrten oder den guten Zweck zahlen müssen, sagt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch an die Landesregierung, dass sie nun endlich eine pragmatische Lösung vorgelegt hat. Aber warum nicht gleich so?

Wir gestehen zu, dass die Regelungen zur Umsatzsteuerpflicht im kommunalen Leistungsbereich kompliziert sind, und die EU-Kommission Deutschland auf die Finger schaut. Allerdings waren alle seitherigen Vorschläge bürokratische Monster, die alle Bekenntnisse des neuen Bürokratieabbau-Ministerpräsidenten Kretschmann konterkariert hätten. Hat er hier vielleicht die Notbremse gezogen?

Am Ende muss diese Neuregelung aber rechtssicher sein. Dies darf man auf keinen Fall für die bessere Außendarstellung des Ministerpräsidenten opfern. Sollte die Neuregelung am Ende verworfen werden, kämen auf viele Schulorganisationen Steuernachforderungen zu. Das wäre völlig unzumutbar.“

Wo ist denn die Regierungserklärung auf Landesebene?

Zur heutigen Ankündigung des Finanzministers, die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf den Landeshaushalt mittels eines Gutachtens klären zu wollen, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Zuerst prüft man wochenlang die Auswirkungen des Urteils, und kommt nach drei Wochen zu dem Schluss, man benötige ein Gutachten? Es ist schwer vorstellbar, dass die Auswirkungen des Karlsruher Urteils auf die grün-schwarze Schuldenpolitik und den Landeshaushalt so viel gravierender sein sollten als auf den Bundeshaushalt.

Tatsächlich spielt man hier nur auf Zeit. Der Finanzminister hat das Problem ja beschrieben: Man hat im Jahr 2020 7,2 Milliarden Schulden nach der Notlageregelung aufgenommen, aber bis zum Jahresende nur knapp mehr als 4 Milliarden ausgegeben, den Rest in den Folgejahren. Aber man hat keine Notlage mehr erklärt. Damit verstieß man gegen das Prinzip der Jährigkeit, welches das Verfassungsgericht so betont hat. Sich noch bestätigen zu lassen, was man längst weiß, ist ein teures Spiel auf Zeit. Wann erklärt der Ministerpräsident, wie man damit umgehen will?“

 

 

Dr. Jan Havlik

Notlage-Schulden ersetzen kein jahrelanges Spar-Versagen.

Zur heutigen Darstellung der Finanzlage des Landes durch den Finanzminister erklären der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

Rülke: „Die Schuldenbremse bleibt. Sie zu schleifen ist mit der FDP nicht zu machen!“

Brauer: „Die Debatte der SPD zielt auf eine Aufweichung der Schuldenbremse hin mit dem alten sozialistischen Evergreen, es gäbe gute Schulden. Ehrlicher wäre es, in den Debattentitel „Abschaffung der Schuldenbremse“ zu schreiben. Man müsse heute Geld aufnehmen, damit der Sanierungsstau aufgelöst werden könne. Und das von einer Partei, die im Bund 21 der letzten 25 Jahre regiert hat.

Dabei haben die Mütter und Väter der Schuldenbremse das in einem staatspolitisch hellsichtigen Moment richtig eingeschätzt. Der Staat muss in einer unvorhergesehenen Notlage sein, um plötzlichen Finanzierungsbedarf nicht über Rasenmäher-Einsparungen erbringen zu müssen, sondern den Weg über eine Verschuldung mit harten Rückzahlungsregeln gehen zu können.

Investitionen sind die Grundlage für Wachstum und Wohlstand im Land. Die Finanzierung dieser Investitionen darf aber nicht durch zusätzliche Schulden finanziert werden, sondern muss durch das Setzen der richtigen Prioritäten erfolgen.

Finanzminister Bayaz forderte am Wochenende einen Abbau von sozialen Wohltaten im Bund, diese seien ja nicht in Stein gemeißelt. Wenn er mit dem Finger nach Berlin zeigt, verfährt er nach dem abgewandelten Sankt-Florian-Prinzip:

Heiliger Sankt Florian, verschon‘ meinen Haushalt, zünd‘ andere an.

Einen Nachtrag verweigert er, da sonst 1,4 Mrd. sofort getilgt werden müssten. Nach Verkündung des BVerfG-Urteils wurden plötzlich 4,3 Mrd. € „gefunden“, die nun zurückgegeben werden. Das sind fast 1/3 der in Corona aufgenommenen Schulden.

Früher hieß es mal, wir wirtschaften gut und investieren heute, damit es unseren Kindern einmal besser geht als uns. Heute erklären sie, wir belasten unsere Kinder heute schon, denn die nutzen das schließlich auch irgendwann mal. Das ist verantwortungslose Politik.“

 

Verstetigung der Krisenvorsorge anstatt post-katastrophaler Aktionismus.

Am 27.11.2023 fand der vierte Runde Tisch zum Thema ´Kommunales Krisenmanagement‘ statt. Die Mitglieder der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ der FDP/DVP-Fraktion des Landtags trafen sich in Braunsbach (Landkreis Schwäbisch-Hall) mit Vertretern aus dem Rettungs- und Hilfswesen, der Kommunalpolitik, sowie der Geotechnik.

Nach einer Ortsbegehung von Braunsbach, bei der sich die Teilnehmenden ein Bild der verehrenden Sturzflut von 2016 sowie der darauf gefolgten vorsorglichen Infrastruktur machen konnten, fand ein Runder Tisch im Rathaus der Gemeinde statt. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen Themen wie Frühwarnsysteme, Infrastrukturaufbau, und die Koordination von Rettungsdiensten.

Nico Weinmann, stv. Fraktionsvorsitzender der FDP-Landtagsfraktion und Sprecher für Bevölkerungsschutz und Recht, kommentierte: „Der Vor-Ort Termin in Braunsbach hat eindrücklich vermittelt, wie wichtig und elementar Kommunale Krisenvorsorge ist. Auch wenn die Bilder der Sturzflut am 29. Mai 2016 in Braunsbach noch präsent sind, wurde deutlich, dass Vorsorge und schnelle Reaktionsfähigkeit entscheidend waren und sind, um die Auswirkungen von Naturkatastrophen zu minimieren.

Gleichzeitig müssen wir die Routine durchbrechen, dass Krisenvorsorge und gesellschaftliche Resilienz nur nach Katastrophen die gebotene hohe Priorität erfahren. Vielmehr müssen diese Themen in der kommunalen und landespolitischen Agenda sowohl in Bezug auf die Aufmerksamkeit als auch die finanzielle Unterstützung Verstetigung erfahren. Der reaktionelle Aktionismus führt häufig zu einer Fehlallokation, statt die wirklich jeweils vor Ort benötigten Mittel fruchtbar zur Verfügung zu stellen. Städtebauliche Klimaresilienz, Entwicklung effizienter Frühwarnsysteme sowie Stärkung der Eigenverantwortlichkeit müssen zudem im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen.“ 

Stephen Brauer, Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Schwäbisch Hall und Finanzpolitischer Sprecher der Fraktion, ergänzte: „Die finanzielle Dimension von Krisenvorsorge ist ein Schlüsselfaktor, den es zu berücksichtigen gilt. Bei unserem Besuch in Braunsbach wurde deutlich, dass die finanziellen Ressourcen einer Gemeinde einen erheblichen Einfluss auf ihre Fähigkeit haben, adäquate Maßnahmen zur Krisenbewältigung zu ergreifen. Es gilt daher sicherzustellen, dass Kommunen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um in Prävention und Schadensbegrenzung zu investieren. Dabei sollten auch innovative Finanzierungsmodelle in Betracht gezogen werden, um den Gemeinden mehr Flexibilität zu ermöglichen.“

„Wir begrüßen den Besuch der FDP-Landtagsfraktion und die Gelegenheit, unsere Erfahrungen im Bereich der kommunalen Krisenvorsorge zu teilen. Es ist erfreulich zu sehen, dass sich politische Akteure auf Landesebene aktiv für das Thema Krisenvorsorge interessieren und bereit sind, die Bedürfnisse der Kommunen zu verstehen. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Landesebene ist von großer Bedeutung, um gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, die die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten“, fügte Frank Harsch, Bürgermeister der Gemeinde Braunsbach hinzu.

 

Mehr Schulden sind doch nur Steuererhöhungen für unsere Kinder.

Zur Debatte um die Veränderung der Schuldenbremse hin zu mehr Öffnungsmöglichkeiten für Investitionen erklärt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schießen wieder die Diskussionen ins Kraut, dass man für Investitionen die Schuldenbremse ´verändern´, sprich abschaffen, müsse. Wo soll das Geld denn herkommen, fragt Ministerpräsident Kretschmann scheinheilig. Ganz einfach, es kommt z.B. aus einem massiv angestiegenen Landeshaushalt, der sich in 12 Jahren grüner Führung fast verdoppelt hat. Die Prioritäten wurden eben falsch gesetzt. Jahrelang wurde konsumiert statt investiert.

Wer mehr Schulden für Investitionen fordert, sagt doch in Wahrheit, dass er an anderer Stelle nichts einsparen will. Da soll der Ministerpräsident doch so ehrlich sein und Steuererhöhungen fordern – und das im Höchststeuerland Deutschland.

Über mehr Schulden die Steuererhöhungen für die dann fällige Tilgung auf unsere Kinder zu verschieben ist unehrlich.“

 

Ständige FDP-Forderung nach Rückgabe der Schuldenrechte muss nun endlich umgesetzt werden.

Zur heutigen Aussage des Finanzministeriums, dass man vermutlich rund 4 Milliarden eingeräumte Schuldenrechte aus der Pandemie nicht benötige und zurückgeben will, erklärt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Nun also doch. Während man uns im Frühjahr auf eine Anfrage noch erklärte, dass ´die Mittel, die über Corona-Notkredite finanziert wurden, vollständig benötigt werden´, wird nun von einem Puffer von mehr als 4 Milliarden gesprochen, den man zurückzahlen wolle. Das fordern wir schon, seit man 2020 deutlich weniger Steuerausfälle hatte, als man sich Kredite dagegen genehmigt hatte.

Und natürlich hat das Land Gelder für die Pandemie-Bekämpfung in allgemeine Programme umgewidmet. Es fehlt doch eindeutig der Zusammenhang zwischen einem Programm zur ´Förderung der Holzbauweise´ und der Corona-Pandemie. Dies wurde aber mit Schulden aus dem Nachtrag im Oktober 2020 finanziert.

Gut, dass das Bundesverfassungsgericht dem ´Hamstern´ von Kreditrechten einen Riegel vorgeschoben hat. Nun bleibt noch die Frage offen, wie das Finanzministerium mit den nicht benötigten 24 Milliarden Kreditrechten umgeht, die man genauso gehamstert hat.“

 

Land müsste bei Nachtrag mehr Schulden tilgen, das wäre auch leicht möglich.

Zur heutigen Darstellung der Finanzlage des Landes durch den Finanzminister bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Der Ministerpräsident hat es verklausuliert, aber es wissen alle: die fetten Jahre sind vorbei. Das Land muss viel stärker in die Aufgabenkritik gehen, denn die Risiken und Unwägbarkeiten waren kaum einmal größer als heute. Die Wirtschaftslage kommt mit Verzögerung nun im Landeshaushalt an.

Dass man bei einem Nachtragshaushalt von Beginn ab 1,4 Milliarden mehr Schulden tilgen müsste, spricht grundsätzlich für unser Land. Der Finanzminister wehrt sich ja auch gegen den Begriff Sparhaushalt, man müsse aber Prioritäten setzen. Da das Land aber auf riesigen nicht genutzten Kreditrechten sitzt, wäre eine solche Tilgung formal ein Leichtes. Da sieht man, welche Spielräume die Landesregierung in Wahrheit hat.“

Häufig ertragslose Dialogformate für den Kulturbereich wecken Begehrlichkeiten, lösen aber keine Probleme

 

In der heutigen Plenardebatte zu den Arbeits- und Gehaltsbedingungen des künstlerischen Personals an baden-württembergischen Staats-, Landes- und Kommunaltheatern sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Bereits im Jahr 2020 wurden im Kulturdialog der Landesregierung der Mindestlohn im Kulturbereich, angemessene Vergütung für freiberufliche Leistungen, Geschlechtergerechtigkeit oder die Verbesserung der Altersabsicherung eingehend thematisiert. Nach der Pandemie fand dann im April 2022 eine Anhörung im Wissenschaftsausschuss statt, bei der selbstredend auch von finanziellen Schieflagen und den Schwierigkeiten bei der geringen Auslastung der Kulturbetriebe berichtet wurde.

Die betroffenen Kulturschaffenden, die sich dort geäußert haben, die dort ihre Sorgen und Nöte nachvollziehbar geschildert haben, erwarten nun kein weiteres Anhörungs- oder Dialogformat, sondern vielmehr konkrete Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung ihrer Situation. Denn durch die Pandemie musste ein Viertel der Kulturbetriebe im Bereich der Darstellenden Künste aufgeben – von 2019 bis 2022 kam es zu einem Rückgang der Unternehmensanzahl von 1.428 auf 1.042.

 

Natürlich kann das Ministerium die Hilfsprogramme im Kulturbereich nicht auf alle Ewigkeit fortschreiben. Umso mehr verwundern die dauernden und zumeist leider offensichtlich ertragslosen Dialogformate, bei denen ununterbrochen Begehrlichkeiten geweckt werden. Für mich gilt jetzt: Aufhören mit Anhören! Anfangen mit Arbeiten!“

Mit Kreditrechte von fast einem halben Jahreshaushalt wird der Haushaltsgesetzgeber ausgehebelt.

Zur heutigen Kritik des Steuerzahlerbunds, dass das Land auf bis zu 24 Milliarden ungenutzter Schuldenrechte sitze, bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Kritik des Steuerzahlerbunds teile ich seit Langem. Jahrelang hat das Land Jahresüberschüsse produziert und etwaig eingeplante Kredite nicht benötigt, diese Schuldenrechte blieben aber bestehen und häuften sich auf. Auch die ständig steigenden Ausgabenreste sind ein Ärgernis, zeigen diese doch, dass vieles angefangen wird, aber zu wenig beendet. Das Förderunwesen hat unter Grün-Schwarz weiter zugenommen, statt beispielsweise den Kommunen mehr eigene Mittel zu geben.

Mit Kreditrechten fast in Höhe eines halben Jahreshaushalts hebelt man den Landtag als Haushaltsgesetzgeber aus. Die Landesregierung muss diese Kreditrechte zurückgeben.“

Bürgerinnen und Bürger drohen zusätzliche finanzielle Belastungen im Zuge der Grundsteuerreform.


Zur Meldung, wonach zahlreiche Kommunen im Land im Zuge der grün-schwarzen Grundsteuerreform die Hebesätze bereits vorab kräftig erhöhen, sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Unkenrufe der Freidemokraten zur Grundsteuer haben sich bewahrheitet. Bereits vor Einführung der neuen Grundsteuer ergreifen viele Kommunen im Land die Gelegenheit, um den Hebesatz für die Grundsteuer kräftig zu erhöhen. Während der Grundsteuersatz B im Jahr 2022 im Bundesdurchschnitt um 12,5% anstieg, waren es in Baden-Württemberg gar 16;3%.

Damit schaffen sich die Städte und Gemeinden im Zuge der derzeitig vielerorts angespannten kommunalen Haushaltslage Spielräume für die kommenden Jahre. Aus Sicht der Kommunen ist dies durchaus nachvollziehbar. Allerdings lässt dieses Vorgehen das Ziel der auch von grün-schwarz postulierten Aufkommensneutralität in weite Ferne rücken und belastet die privaten Haushalte zusätzlich.

Genau auf diesen negativen Effekt hatte die FDP-Landtagsopposition während der Beratungen des Gesetzesentwurfes zur Grundsteuerreform aus dem Haus des grünen Finanzministers Dr. Bayaz mehrfach warnend hingewiesen.“

 

 

FDP/DVP fordert Transparenzberechnung wie in anderen Bundesländern.


Zur heutigen Meldung des Finanzministeriums, dass noch immer mehr als 10% der Grundsteuererklärungen für die Grundsteuer B im Land fehlen, bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Nun fehlen immer noch über 10% der Erklärungen für die Grundsteuer B. Neben säumigen Bürgern liegt dies aber auch an teilweise komplizierten Eigentumsverhältnissen oder schlicht falschen Adressen im System. Hier müssen die Finanzämter aufwändig nacharbeiten, genauso wie die Grundbuchämter.

Die Kommunen brauchen nun schnell einen Überblick über die Situation der Messbescheide in ihrem Gemeindegebiet, damit die angekündigte Aufkommensneutralität berechnet werden kann. Wir fordern eine entsprechende Transparenzberechnung vom Finanzministerium, auch um die Kommunen hier zu unterstützen.“

 

Fördermittel werden teilweise immer noch ohne richtige Erfolgskontrolle ausgeschüttet.


Zu Themen der heute vorgestellten Denkschrift des Rechnungshofs bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Wir sind dem Rechnungshof wieder einmal zu großem Dank verpflichtet, dass er der Landesverwaltung und dem Parlament jedes Jahr so wertvolle Hinweise liefert. Einerseits für den Haushalt, wo man wieder einmal sehen kann, welch große Überschüsse diese Regierung jedes Jahr erzielt.

Und andererseits für die konkrete Arbeit – hier dieses Jahr mit einem Schwerpunkt auf fehlgehende oder schlecht überwachte Förderprogramme. Es genügt eben nicht, wenn man nur gute Absichten hat und man anderer Leute (Steuer)Geld ausgibt: Man muss ein konkretes Ziel definieren und überprüfen, ob es auch erreicht wird. Das fordert schon das Haushaltsrecht.

 

Besorgt lässt einen auch die mangelnde Qualität der Arbeit der Hochbauverwaltung zurück. Offenbar fehlt es hier an notwendiger Fachkenntnis, wenn Planungen akzeptiert werden, die zwar stilistisch gelungen sind, aber gegen den Stand der Technik verstoßen. Frühe Mängelsanierungen und damit teure Folgekosten sind das Ergebnis.“

Beispiel an amerikanischer Zielstrebigkeit nehmen, Hemmschuhe beseitigen.


Zu den heutigen Aussagen von Finanzminister Dr. Bayaz in der Südwestpresse zum Standort Baden-Württemberg bemerkt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

 

„Nachdem der baden-württembergische Finanzminister zusammen mit dem Finanzausschuss zu mehreren Gesprächen in den USA war, macht er sich zunehmend Sorgen um den hiesigen Standort. Reisen bildet bekanntlich, und wenn der Finanzminister zu der Erkenntnis gelangt, dass für technologische Zukunftsbereiche eine aktive Industriepolitik notwendig ist, hat er die volle Zustimmung der FDP. Insbesondere, wenn er damit auch den Abbau von Hemmschuhen meint.

 

Wenn Minister Bayaz zusätzlich eine Abkehr von der zunehmenden Staatsgläubigkeit fordert und dazu auffordert, dass die Grünen ihren Frieden mit dem Auto machen sollen, könnte man meinen, er habe im Parteiprogramm der Freidemokraten geschmökert und sich dort bedient. Nicht nur Reisen bildet offensichtlich, sondern auch Lesen.

 

Bayaz bekommt für seine Aussage, dass sich die Landesregierung im Hinblick auf Geschwindigkeit und Entschlossenheit an den US-Amerikanern orientieren soll und dringend liefern muss, meine volle Unterstützung.“

FDP/DVP-Fraktion fordert dies seit langem.

Zu den Plänen für eine Länderöffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer und den unterschiedlichen Stimmen aus der Landesregierung sagt Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Die Pläne von Bundesfinanzminister Lindner gehen in die richtige Richtung. Sie geben den Ländern die Möglichkeit, flexibler auf die Situation in ihrem Bundesland reagieren zu können.

Bauen ist in Baden-Württemberg besonders teuer und die Grunderwerbsteuer muss aus dem Eigenkapital gezahlt werden. Deswegen fordert die FDP/DVP-Fraktion seit langem, den Grunderwerbsteuersatz wieder auf 3,5% abzusenken, und hat dies auch immer mit Gegenfinanzierungsvorschlägen verbunden.

Wenn nun flexiblere Möglichkeiten wie z.B. Freibeträge möglich sind, darf die Landesregierung dies nicht ungenutzt lassen. Der Verweis auf geringere Einnahmen ist hier Augenwischerei, brechen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer aufgrund der massiv zurückgefahrenen Investitionen im Moment auf ca. ein Drittel des eingeplanten Wertes ein. Nur mit einer Senkung der Kosten kann die Bautätigkeit wieder angekurbelt werden, das Land kann dies bei der Steuer tun.“

großes Gebiet mit vielen Häusern und Grünflächen aus der Vogelperspektive

LBO entbürokratisieren, Absenkung der Grunderwerbssteuer für selbst selbstgenutzten Wohnraum jetzt umsetzen!


Die Landesregierung beantwortete einen Antrag zum Thema Absenkung der Grunderwerbsteuer zur Ankurbelung der Bautätigkeit (Drucksache 17/4811). Friedrich Haag, wohnungspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, sagt dazu:

 

“Obwohl der Landesregierung und der zuständigen Ministerin die Probleme der Bauwirtschaft bekannt sind, unternimmt sie reichlich wenig. Als Antwort erhält man seit langem schon die Ankündigung einer LBO Novelle. Die Entbürokratisierung der LBO ist auch dringen notwendig, nur Frau Razavi muss nun auch mal liefern. Wir warten auf die geplanten Änderungen der LBO nun schon zwei Jahre. Derweil sinkt die Bautätigkeit in unserem Land kontinuierlich und das Ministerium schaut zu.

 

Es ist frappierend, dass Frau Razavi immer nur die Schuld in Berlin sucht. Tatsächlich sollte sie erst einmal ihre Hausaufgaben erledigen. Um Bauen wieder attraktiv zu machen, muss alles in Bewegung gesetzt werden: Wir brauchen eine Gebäudeklasse E, Typengenehmigung für Fertighäuser, eine schlankere LBO und keine dogmatischen Ziele beim Flächensparen!“

 

Der Sprecher für Finanzen der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, ergänzte:

 

„Um den Wohnungsbau anzukurbeln, darf es keine Denkverbote geben. Daher müssen wir auch bei der Grunderwerbssteuer ansetzen. Die Landesregierung weiß, dass es die ein wirksamer Hebel sein kann, unternimmt aber nichts. Dieses Verhalten ist fahrlässig und nicht nachvollziehbar. Die Landesregierung sollte die Vorstöße aus dem Bundesfinanzministerium die Grunderwerbsteuer für selbstgenutzten Wohnraum unter anderem mit einem Freibetrag flexibler zu gestalten aufnehmen und aktiv unterstützen.

 

Eine niedrige Grunderwerbssteuer kann Bauherren aktiv entlasten und vielen Menschen den Traum vom Eigenheim ermöglichen. Grün-Schwarz muss sich im Bundesrat entsprechend positionieren, um der gerade stark schwächelnden Baukonjunktur unter die Arme zu greifen und die Bürger zu entlasten.“

Ein Jahr Grundsteuererklärung: Weiter Chaos und Unsicherheiten.


In der Aktuellen Debatte zur Grundsteuer reden der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer und der Sprecher für Landesentwicklung, Dr. Erik Schweickert:

 

Brauer: „Ein Jahr nach Beginn des Steuererklärungszeitraums herrscht weiter Chaos und Unsicherheit beim Thema Grundsteuer.  86% der Steuerpflichtigen haben abgegeben, 14% sind noch widerspenstig. Aber auch von den 86% ‚Braven‘ wird es Widersprüche und Klagen hageln. Die Reform ist verkorkst, sie ist teuer, kompliziert und verfassungswidrig.

 

Insbesondere das Außerachtlassen der Gebäude bei der Bewertung verstößt gegen die vertikale Steuergerechtigkeit. Nach diesem Prinzip müssen unterschiedliche Sachverhalte auch unterschiedlich besteuert werden. Es spielt also sehr wohl eine Rolle, ob auf einem Grundstück ein Gebäude mit 100 qm oder mit 300 qm steht.

 

Minister Bayaz, gehen Sie zurück auf Los! Gehen Sie dorthin, wo Ihre Vorgängerin im Amt, Frau Sitzmann, falsch abgebogen ist und verschonen Sie die Bürger im Land mit dieser teuren, komplizierten und verfassungswidrigen Reform.

 

 

Schweickert: „Die Umsetzung, unter anderem auch durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, hatte massiv Komplexität in dieses Verfahren gebracht. Das Land Baden-Württemberg hat sich auf die kommunalen Gutachterausschüsse verlassen, und sich in keiner Sekunde darum gekümmert, ob diese Daten irgendwie fehlerfrei sind. Das wäre in der Datenbank in 3 Minuten erledigt gewesen. Und dann können Eigentümer andere Bodenwerte nur vorbringen, wenn sie mindestens 30% niedriger sind als vorgegeben. So geht man mit Untertanen um, nicht mit Bürgerinnen und Bürgern.“

Hinweis für die Koalition: Sparen heißt weniger Geld ausgeben als geplant.

Der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, erkundigte sich bei der Landesregierung in einem Antrag nach den Planungen zu einem anstehenden Nachtragshaushalt. Die Landesregierung antwortete darauf, momentan gäbe es dazu keine konkreten Planungen. Der Abgeordnete sagt dazu:

„Alle in der Koalition rechnen mit einem Nachtrag, nur das Finanzministerium nicht. Dort verweist man auf die Herbst-Steuerschätzung, die aber für ein ordentliches Nachtragsverfahren noch vor dem Jahreswechsel viel zu spät kommt. Nach der Sommerpause werden wir wieder Haushaltsrunden erleben, mitsamt den vielen Anmeldungen aus den Ressorts. Dabei sollte klar sein, dass wir über einen Spar-Nachtrag reden, und nicht, um mehr Geld zu verteilen.

Während man in den letzten Jahren vor 2020 immer mehr Geld verteilt hat und in der Pandemie Einnahmeausfälle über weitere Schulden ausgeglichen wurden, sieht sich Grün-Schwarz nun notwendigen Sparbemühungen gegenüber. Nachdem sie das offenbar nicht mehr kennen, hier ein Hinweis: Das heißt, weniger Geld ausgeben als eingeplant.“

 

Abwanderung in die USA zeigt: Der Mittelstand in BW kommt zunehmend unter die Räder.

Die Antwort der Landesregierung auf den Antrag „Engagement der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) bei der Finanzierung mittelständischer Unternehmen in den USA, Kanada und Mexiko“ liegt vor. Dazu erklären der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer und der haushaltspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Rudi Fischer:

Brauer: „Das Gesamtvolumen der Kredite der Landesbank LBBW in Höhe von 3 Milliarden Euro seit 2020 lässt aufhorchen. Hinter vorgehaltener Hand spricht man schon von einer Kapitalflucht in Richtung USA. Die Finanzierung der Aktivitäten großer Konzerne ist hier überhaupt noch nicht berücksichtigt. Im Gegensatz zum Mittelstand benötigen diese nämlich keine Unterstützung durch die LBBW.

Fischer: Wir sehen nicht nur die Stärkung des Vertriebs, sondern zunehmend die Verlagerung von Produktion, Forschung und Entwicklung. Die Gründe sind zum einen in den erheblichen Steuervorteilen zu sehen, die der Inflation Reduction Act (IRA) bietet. Dieses gigantische US-Investitionsförderungsprogramm, das den gesamten deutschen Bundeshaushalt um ca. 100 Mrd. € übersteigt, ist ein Grund für die Absetzbewegungen. Weitere Gründe sind die viel zu hohen Energiepreise hierzulande sowie die mangelnde Verfügbarkeit von Industrieflächen. Der Fachkräftemangel sowie Diskussionen über eine Viertagewoche bringen das Fass dann zum Überlaufen.

Dieser Standortgiftcocktail liefert zusammen mit dem regulatorischen Korsett der EU-Taxonomie im Rahmen des Green Deal ausreichend Gründe für den baden-württembergischen Mittelstand, ´The Länd´ den Rücken zu kehren.

Ich kenne mittelständische und familiengeführte Unternehmen in Baden-Württemberg als äußerst standorttreu. Wenn sich hier ein Abwanderungswille entwickelt, sollten im Finanz- und Wirtschaftsministerium alle Alarmglocken schrillen.“

 

 

Die von Bundesfinanzminister Lindner vorgeschlagene Option eröffnet den Ländern mehr Flexibilität.


Zur Diskussion um die Abschaffung der Grunderwerbsteuer für selbstgenutzten Wohnraum erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Möglichkeit zur kompletten Abschaffung der Steuer auf Grunderwerb für selbstgenutzten Wohnraum schafft Spielraum für die Länder, welche ihre Bürgerinnen und Bürger entlasten möchten. Viele Menschen können sich ihren Traum vom Eigenheim aufgrund steigender Zinsen und Baupreise nicht mehr erfüllen. Hier ist eine Entlastung überfällig. Im Moment ist es lediglich möglich, den Steuersatz auf 3,5% zu senken. Bayern und Sachsen sind die beiden einzigen Bundesländer, die noch solch niedrige Steuersätze haben.

Grün-Schwarz muss sich im Bundesrat entsprechend positionieren, um der gerade stark schwächelnden Baukonjunktur unter die Arme zu greifen und die Bürger zu entlasten.“

 

 

Kommunen müssen in der Lage sein, Probleme vor Ort zu beseitigen und nicht sie zu besteuern.

Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Tübinger Verpackungssteuer erklären der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer und die stv. Vorsitzende und Sprecherin für Kommunalpolitik, Julia Goll:

Brauer: „Auf der einen Seite begrüßen wir die Stärkung der Finanzhoheit der Kommunen. Andererseits verwundert uns die Entscheidung des Leipziger Gerichts insoweit, als dass man offenbar nur ein Problem in einem Mainstream-Thema auf den Tisch bringen muss, damit man eine kommunale Steuer erfinden darf.“

Goll: „Müll ist vor Ort ohne Zweifel ein Problem. Das Urteil darf aber bei Kommunen nicht zum Impuls führen, Probleme vor Ort nicht zu beseitigen, sondern besteuern zu wollen. Wer Verhaltensänderungen bei Bürgerinnen und Bürgern erreichen möchte, greift mit neuen Steuern zu kurz. Wir fordern die Landesregierung weiter auf, für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen, anstatt immer auf den Bund zu starren.“

Änderungen sinnvoll, zeigen aber auch, wie wacklig das Gesetz ist.


Zur Verabschiedung eines erneuten Grundsteuer-Reparaturgesetzes erklärt der finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Stephen Brauer:

„Auch wenn die Änderungen in diesem Gesetz sinnvoll sind, können wir aufgrund der vielfältigen Webfehler der neuen Grundsteuer hier nicht zustimmen. Das ist eine Vermögenssteuer, die dazu noch auf wacklig ermittelten Bodenwerten steht, mit Kinderkrankheiten übersät und verfassungsrechtlich fragwürdig ist. Der Eisberg ist nah, da helfen kleine Kurskorrekturen nicht mehr.“

 

Strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen schlägt irgendwann durch.


In der aktuellen Debatte zum Thema Altschuldentilgung von kommunalen Verbindlichkeiten auch durch den Bund erklärt der finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Wir lehnen eine durch den Bund finanzierte Entschuldung von Kommunen ab, beträfe dies doch fast ausschließlich Kommunen in drei Bundesländern. Die grundsätzliche Finanzausstattung der Kommunen ist Ländersache, und andere Bundesländer haben diese Fragen in der Vergangenheit auch alleine gelöst. Eine Beteiligung des Bundes, der ansonsten immer auf seine knappen Kassen verweist, zulasten gut wirtschaftender Bundesländer lehnen wir daher ab.

 

Es gilt eher, an das Grundübel heranzugehen, und das ist die zunehmende Aufgabefülle und Komplexität auf kommunaler Seite. Hier brauchen wir zuerst einmal nicht mehr Geld, sondern vielmehr eine Entrümpelung der Vorschriften und zugewiesenen Aufgaben bei derjenigen Stelle, die am nächsten an den Bürgerinnen und Bürgern arbeitet. Wir brauchen eine Aufgabentilgung, keine Altschuldentilgung.“

 

Diese Schätzung ist „Öl ins Feuer“ der kommenden Tarifverhandlungen.


Stephen Brauer, finanzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, bemerkt zur heutigen Bekanntgabe der regionalisierten Steuerschätzung für Baden-Württemberg:

 

„Die Mindereinnahmen für dieses Jahr kommen mit Ansage, prognostizierten diese doch die sogenannten Wirtschaftsweisen schon im letzten Herbst. Kauf- und Investitionszurückhaltung schlagen nun auf die Steuereinnahmen durch.

Trotzdem hat man in den Haushaltsberatungen die vergleichsweise guten Zahlen aus der Herbst-Schätzung gerne eingepreist und verfrühstückt. Grün-Schwarz hätte im Doppelhaushalt mehr Vorsorge treffen müssen, zumal noch Tarifverhandlungen vor der Tür stehen, deren Ergebnis absehbar im Haushalt auch noch nicht abgebildet ist. Diese Schätzung wird die Gewerkschaften anstacheln, sind sie doch unter Druck, Ähnliches wie in Bund und Kommunen zu erreichen.“