Dienstleister für Auszahlungen muss noch gefunden werden.


Zur zweiten Lesung für eine Energie-Einmalzahlung für Landespensionärinnen und –pensionäre erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Unterstützung für die Pensionäre war überfällig, denn diese sind schon bei der Corona-Einmalzahlung im letzten Jahr leer ausgegangen. Die Inflation trifft schließlich alle.

 

Die im Gesetzgebungsverfahren geschaffene Härtefallregelung für die Nutzer von Öl- und Pelletheizungen für das Jahr 2022 kommt ebenfalls spät, muss doch nun noch ein Dienstleister gefunden werden, der die Auszahlungen übernimmt. Das verzögert eine Auszahlung entsprechend. “

 

Denn Corona-Einmalzahlung 2022 ging an ihnen vorbei.


Zur ersten Lesung für eine Energie-Einmalzahlung für Landespensionärinnen und –pensionäre erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Wir begrüßen die Initiative, den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des Landes ebenfalls die erfreulicherweise vom Bund ausgezahlte Energiepreispauschale zukommen zu lassen, auch wenn dies nun deutlich später geschieht als erhofft. Schließlich sind die Pensionäre schon bei der Corona-Einmalzahlung im letzten Jahr von der Landesregierung außen vor gelassen worden. Die Inflation trifft schließlich alle.

 

Dass die Landesregierung gefühlt 90% des Gesetzentwurfs darauf verwendet, Mehrfachansprüche zu vermeiden, zeigt wie kompliziert unsere Systeme sind.“

 

Maßnahmen in der Krise durch den Ukraine-Konflikt heißt man gut, finanzieren will man das aber nicht.


Zur heutigen zweiten Debatte zu einem Gesetz über sogenannte nachhaltige Anlagen sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Kohle und Gas will man nicht bei den Finanzanlagen und selbst das dringend notwendige Flüssiggas ist für Bayaz und Co. tabu.

Mit großem Brimborium durch die Bundesminister Habeck und Lindner eingeweihte LNG-Terminals wurden in Rekordzeit gebaut und in Betrieb genommen, den beteiligten Unternehmen will man aber von baden-württembergischer Seite kein Kapital zur Verfügung stellen. Hier sitzt Finanzminister Bayaz auf einem hohen moralischen Ross, und das Burgfräulein CDU sitzt mit im Sattel und winkt huldvoll herab.

 

So eine Politik nenne ich weltfremd, schizophren und selbstgerecht. Wenn ein grüner Finanzminister die Realpolitik seiner eigenen Bundespartei durch pseudo-ethische Finanzanlagen untergräbt.

 

Dass man dann auch noch einen Beirat mit Beteiligung des Parlaments als Kontrollinstanz ablehnt, ist der Gipfel. Wenn man es ernst meint mit dem Gleichklang aus Sicherheit, Rendite, Liquidität und Nachhaltigkeit muss dieses Magische Viereck auch dauerhafter parlamentarischer Kontrolle unterzogen werden. Eine Evaluation alle vier Jahre, so wie geplant, reicht bei weitem nicht aus.“

Und zu der Zahl der Einsprüche äußert die Landesregierung sich vorsichtshalber nicht.


Einen Monat nach Ende der verlängerten Abgabefrist sind erst 85% der Erklärungen zur Grundsteuer eingegangen. Zu diesem Sachverhalt und zu einer beantworteten Anfrage der FDP/DVP-Fraktion in diesem Zusammenhang sagt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Es fehlen immer noch 15% der Erklärungen für die Grundsteuer B, die Frist für die Grundsteuer A für Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke hat erst begonnen. Das ist immer noch ein großes Stück zu gehen.

Die Landesregierung verschweigt aber die Zahl der Einsprüche, die eingelegt werden, weil man dies angeblich nicht gesamt erfasse. Dabei liegen hier doch die Probleme der kommenden Monate, wenn die nicht ausreichend geklärten Fragen wahrscheinlich am Ende gerichtlich geklärt werden müssen.

 

Und für eine Vorläufigkeitserklärung der Bemessungsbescheide, die hinsichtlich der brisanten Fragen wenigstens die Einsprüche unnötig machen würden, habe die Landesregierung keine Rechtsgrundlage. Daher gibt es hier wieder keine bürgerfreundliche Lösung. Nachdem man die Bürger schon hat Daten erklären lassen, die längst bekannt waren, lässt man sie nun fleißig Einsprüche schreiben, obwohl man weiß, dass es hier zu Klärungen kommen wird.

 

So ist die Grundsteuer wenigstens ein Lehrstück, wie man solche Prozesse nicht aufsetzen sollte.“

 

Engagement des Choreographen Goecke in Baden-Württemberg sollte nicht mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden.


Zur Forderung aus der DCU-Landtagsfraktion an Ministerin Olschowski, das Engagement des Choreographen Goecke in Baden-Württemberg zu beenden und ihn nicht mit öffentlichen Geldern der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Baden-Württemberg zu unterstützen, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Nun ist die Ministerin am Zug, die entsprechenden Schritte zu veranlassen. Wer auf vulgärste Art übergriffig wird, der dürfte wohl auch in Baden-Württemberg kaum erwünscht sein. Unbesehen dessen künstlerischer Leistung muss man nun erkennen, dass ein Engagement des Choreographen Goecke in Baden-Württemberg nicht mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden sollte.“

 

Ablehnung des Antrags nicht nachvollziehbar, dem Landtag zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine valide Kostenkalkulation für die geplante Sanierung der Württembergischen Staatstheater vorzulegen.


Zur gestrigen Ablehnung des Antrags der FDP/DVP-Fraktion im Wissenschaftsausschuss des Landtags, dem Landtag zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine valide Kostenkalkulation für die geplante Sanierung der Württembergischen Staatstheater vorzulegen, sagte der kulturpolitische Sprecher der

FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, warum es am gestrigen Tag im Wissenschaftsausschuss mehrheitlich abgelehnt wurde, dem Landtag zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine valide Kostenkalkulation für die geplante Sanierung der Württembergischen Staatstheater vorzulegen. Nachdem der Fraktionsvorsitzende der CDU im vergangenen Jahr in der Presse von einer `Oper mit Goldrand-Lösung für am Ende möglicherweise fast zwei Milliarden Euro´ sprach, besteht ohne Zweifel ein öffentliches Interesse an einer größtmöglichen Transparenz. Die Kostenkalkulation für die dringend notwendige Sanierung lag bereits bei einer Milliarde, noch bevor die Baukosten explodiert sind und bei der CDU preist man deshalb offensichtlich gerade einen zusätzlichen Puffer von einer Milliarde ein.

Die Verweigerung, die Abgeordneten des Landtags stets zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu informieren, während das Land qua Vertrag die Hälfte der Kosten zu tragen hat, widerspricht meinem Demokratieverständnis. Nachdem eine Umfrage des Bundes der Steuerzahler die erheblichen Zweifel in der Bevölkerung belegt hat, was den Sanierungsfahrplan für die Oper angeht, müssten Transparenz und Partizipation doch eigentlich ganz im Interesse der Landesregierung sein.“

 

Hintergrund ist die Beratung des Antrags „Umfrage des Bundes der Steuerzahler zum Sanierungsfahrplan für die Staatstheater Stuttgart – Drucksache 17/3549 im Wissenschaftsausschuss des Landtags. Der Beschlussteil des Antrags unter II wurde in der gestrigen Sitzung von den Regierungsfraktionen abgelehnt.

 

Gas, Kernenergie und grüne Gentechnik werden von Landesregierung bei Finanzanlagen abgelehnt.


Anlässlich der Debatte zum Gesetzentwurf über Nachhaltige Finanzanlagen, stellte der finanzpolitische Sprecher der FDP/ DVP-Fraktion, Stephen Brauer, fest:

 

„Ein Verkriechen im grün-schwarzen Schneckenhaus können wir uns nicht leisten. In einer Situation, in der Deutschland dringend auf Gasimporte angewiesen ist, ist es mehr als borniert, wenn man Unternehmen, die ihr Geld mit der Exploration und dem Transport von Gas verdienen, als nicht nachhaltig definiert und sie deshalb bei den Finanzanlagen des Landes auf den Index setzt.

Dasselbe gilt für Kernenergie, die zur Stabilisierung des Stromnetzes gebraucht wird, oder auch für die grüne Gentechnik, welche trockenresistente Pflanzensorten hervorbringt, um auch in Zeiten des Klimawandels die Ernährung der nun 8 Milliarden Menschen auf diesem Planeten sicherzustellen.

Zudem müssen bei der Anlage der 12 Milliarden Euro aus der Versorgungsrücklage und dem Versorgungsfonds für die Landesbeamten die Aspekte Sicherheit und Rendite im Vordergrund stehen, und keine willkürliche Einteilung in gute und schlechte Anlagearten.“

Wegen vieler Zweifelsfragen müssen die Bescheide vorläufig ergehen.


Zum heutigen Fristablauf der Abgabe der Grundsteuererklärungen äußert sich der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, wie folgt:

 

„Heute ist der letzte Tag der schon verlängerten Abgabefrist, und noch immer haben sich viele Millionen Eigentümer nicht an das komplizierte Werk gewagt. Dies liegt einerseits an der schwer verständlichen Konstruktion, andererseits am mangelnden Vertrauen in die Bodenwertermittlung durch die Gutachterausschüsse. Es rächt sich nun, dass man außer in Bayern überall an den Wert eines Grundstücks angedockt hat und sich nicht auf die Fläche an sich bezieht.  Dazu fehlen den Menschen die Zusicherungen der Kommunen, dass die versprochene Aufkommensneutralität der neuen Grundsteuer im Vergleich zur alten wirklich umgesetzt wird.

Es treten immer mehr Zweifelsfragen auf, die Landesregierung muss schon wieder nachsteuern. Zumindest könnte man die Bemessungsbescheide für vorläufig erklären, damit auf die Finanzämter nicht nach der Antrags- nun eine Einspruchsflut zurollt.

 

Und am Ende muss das ganze Verfahren zurück auf Los, wenn die Kläger bezüglich einer Verfassungswidrigkeit Recht bekommen, da die Gebäude nicht berücksichtigt werden, diese aber für den Wert mitentscheidend sind.“

Notwendige Lagerkapazitäten müssen rechtzeitig erschlossen werden.


Zur Meldung, dass die Lagerkapazitäten des Zentralen Fundarchives des Landes in Rastatt zu 80 Prozent gefüllt und bis 2026 / 2027 erschöpft seien, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Landesregierung muss die Lagerkapazitäten unserer Archive im Land im Blick behalten. Der stetige, und wohlgemerkt auch erfreuliche Zustrom von Archivalien muss sachgerecht gelagert werden können. Ausgrabungsstücke landen in Rastatt, im Literaturarchiv landen Pflichtexemplare und beispielsweise im Lindenmuseum sind die Speicher aufgrund der baulichen Beschränkungen ebenfalls wohlgefüllt. Es gilt daher, rechtzeitig die notwendigen Lagerkapazitäten zu erschließen, um nicht in der Not eilig Anmietungen machen zu müssen. Ich werde mit einem Antrag an die Landesregierung klären, wie es um die Archive im Land bestellt ist, und welche baulichen Maßnahmen in der nächsten Zeit geplant sind.“

 

Dringend Nachbesserungsbedarf am Gesetzeswerk aus dem Hause des zuständigen grünen Finanzministers Dr. Danyal Bayaz.


In Ihrer deutlichen Kritik an der fachlichen Ausgestaltung der grün-schwarzen Grundsteuerreform im Land sehen sich die Freien Demokraten im Stuttgarter Landtag nunmehr durch eine jüngst unter anderem durch den Bund der Steuerzahler und weitere Eigentümerverbände eingereichte Musterklage bestätigt. Diese nimmt insbesondere die Bewertung großer und ungewöhnlich langer Wohnbaugrundstücke in den Fokus. Hierzu nimmt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, wie folgt Stellung:

 

„Ich sehe in diesem Zusammenhang dringend Nachbesserungsbedarf am Gesetzeswerk aus dem Hause des zuständigen grünen Finanzministers Dr. Danyal Bayaz. Das ohnehin an vielen Stellen handwerklich mangelhaft konzipierte Grundsteuergesetz ‚made in THE LÄND‘ hat insbesondere bei der Bewertung von älteren Grundstücken, welche oftmals über größere Gartenflächen verfügen, deutlich Schlagseite – zuungunsten der Eigentümerinnen und Eigentümer. Obwohl die betreffenden Grundstücksteile nicht für die Wohnbebauung nutzbar gemacht werden könnten, sieht das baden-württembergische Gesetz keinerlei Rabatte auf derartige Flächen vor. Wehren kann man sich gegen diese offenkundige Benachteiligung als Betroffener nur durch ein selbst zu finanzierendes, teures Gutachten. Als FDP-Opposition im Stuttgarter Landtag sehen wir uns daher ganz auf Linie der Kläger.“

 

 

Und die Landesregierung muss endlich mit weniger Geld auskommen.

In der abschließenden Debatte über den Haushalt 2023/2024 führt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, wie folgt aus:

„Die Marathonsitzungen über die Einzelpläne in der vergangenen Woche haben gezeigt, wo die Schwierigkeiten dieser Regierung liegen. Man hat von der Komplementärkoalition, wo beide Partner Mittel für ihr jeweiliges Klientel bekommen, nicht auf den Krisenmodus umgeschaltet. Wenn Mehreinnahmen existieren, wie beispielsweise durch das höhere Umsatzsteueraufkommen infolge der Inflation, werden diese umgehend ausgegeben. Das Geld zerrinnt Grün/ Schwarz zwischen den Fingern. Gesprächskreise, Koordinierungsstellen, Leuchtturmprojekte – man kommt einfach nicht in die Umsetzung. So auch beim Klimaschutz, weil man sich selbst so gefesselt hat, dass man für kraftvolle Signale schlicht kein Geld freimachen kann. Und das obwohl zusätzlich 1,2 Mrd. Euro Schulden aufgenommen wurden. Der Schuldenstand des Landes steigt dadurch auf einen Höchststand von 61 Mrd. Euro.

Finanzminister Bayaz sprach von einem fokussierten Haushalt. Vom Fokus ist nichts mehr übrig, stattdessen könnte man von einer getrübten Linse sprechen, die den Blick auf das Wesentliche verschleiert. Man kann ja schon froh darüber sein, dass der Bund das Land zu Mitfinanzierungen gezwungen hat, wie beispielsweise bei der Abschaffung der kalten Progression. Ansonsten hätte man das Geld weiter für Klientelpolitik im Land verschwendet.“

Und CDU macht jeden einzigen Euro Schulden mit, die rechtlich möglich sind

In der Debatte der Haushaltspolitiker führt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer, wie folgt aus:

„„Der Landesregierung fällt die Konjunkturprognose der Wirtschaftsweisen in den Schoß. Durch die bevorstehende Rezession kann man 1,2 Milliarden Schulden machen, statt 421 Mio zu tilgen. Grün-Schwarz greift sofort zu, denn Schuldenmachen ist ja auch viel einfacher als zu Sparen. Same procedure as every year! Und Cem Özdemir, den Bayaz selbst für die Kretschmann-Nachfolge ins Spiel gebracht hat, trägt man noch schnell eine höhere Grundschuld ein.

Die begrüßenswerten Entlastungspakete des Bundes wie die Energiekostenzuschüsse oder die Inflationsbekämpfung bei der kalten Progression finanziert die grün-schwarze Landesregierung nur zähneknirschend mit.

Wir erkennen an, dass zur Sicherheit hohe Rücklagen für schwere Zeiten gebildet werden, allerdings ist dies angesichts der aktuellen Entwicklungen in dieser Höhe unnötig. Allein im aktuellen Jahr stehen Mehreinnahmen in Höhe von 1,8 Milliarden zur Verfügung.

Im Land wird derzeit jeder Schuldeneuro ausgenutzt, den die Schuldenbremse zulässt und die CDU ist immer mit dabei. Die Christdemokraten haben den Pfad einer soliden Haushaltspolitik völlig verlassen. “

Kompensation für auf Union zurückgehende höhere Vermögensanrechnungen gefordert.


Die FDP/DVP-Fraktion fordert, dass die Landesregierung sich für höhere Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer einsetzt. Dazu sagen der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer:

 

Rülke: „Seit 2009 sind die Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht mehr erhöht worden. Ab 1.1.2023 werden höhere Immobilienwerte bei der Steuerberechnung angesetzt, die noch auf das Betreiben des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer zurückgeht. Die Erbschaftssteuer fließt voll den Ländern zu, Finanzminister Danyal Bayaz bekommt dadurch quasi eine ‚leistungslose‘ Steuermehreinnahme. Daher fordern wir heute mit einem Landtagsantrag die Landesregierung auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. Und wir erwarten dazu auch die Unterstützung der Union, sich hier entsprechend einzusetzen, wenn sie schon im Bund für die höheren Werte verantwortlich ist.“

 

Brauer: „Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wäre sinnvoller da zu regeln, wo die Einnahmen auch hinfließen, also bei den Ländern. Mehr Länderkompetenzen bei den Freibeträgen oder auch bei den Steuersätzen sind auch deswegen sinnvoll, weil sich beispielsweise die Immobilienwerte in der Republik deutlich auseinanderentwickelt haben. Deutschlandweit einheitliche Freibeträge sind nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen hier als Land mehr Spielräume.“

 

Politik des Gehörtwerdens endet ganz offensichtlich dort, wo des Volkes Wille nicht zum Fahrplan der Landesregierung passt.


Die Antworten von Ministerin Olschowski auf seine Parlamentarische Initiative „Umfrage des Bundes der Steuerzahler zum Sanierungsfahrplan für die Staatstheater Stuttgart“ (Drucksache 17/3549) kommentiert der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Politik des Gehörtwerdens endet ganz offensichtlich dort, wo des Volkes Wille nicht zum Fahrplan der Landesregierung passt. Mit dem lapidaren Verweis auf demoskopische Kriterien jedenfalls kann man das prägnante Ergebnis der Umfrage des Bundes der Steuerzahler nicht wegwischen, wonach drei Viertel der Befragten sich klar gegen den aktuellen Sanierungsfahrplan für die Württembergischen Staatstheater in Stuttgart aussprechen. Man beharrt vielmehr auf einer Maximallösung und ignoriert dabei die Bedenken weiter Teile der Bevölkerung sowie des Koalitionspartners CDU. Richtigerweise sieht man im Ministerium aber ein, dass ein Kultur- und Bauprojekt in dieser Größenordnung öffentlich und auch kontrovers diskutiert werden muss – damit ist aber auch klar, dass der positive Befund des Bürgerforums aus dem Jahr 2020 hinfällig ist, das mit seinen 57 `Zufallsbürgern´ ebenfalls keinen Anspruch auf demoskopische Repräsentativität hat.

Der Risikopuffer der Kostenkalkulation, die bereits eine Milliarde an Baukosten taxierte, schmilzt indes so schnell dahin wie die Zustimmung in der Bevölkerung für das Projekt. Eine belastbare Prognose zum Kostenrahmen der Sanierung und Erweiterung der WST hält man aktuell für nicht möglich aufgrund der deutlich gestiegenen und voraussichtlich noch weiter steigenden Baupreise. Deshalb kann oder will man den Landtag auch nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt über absehbare Kosten der Sanierung informieren. Dass der Koalitionspartner CDU nun kalte Füße bekommt und von einer `Oper mit Goldrand-Lösung für am Ende möglicherweise fast zwei Milliarden Euro´ spricht, kann man im grün geführten Ministerium jedoch in keiner Weise nachvollziehen.“

CDU fällt hier – wie so oft – um, um an der Macht zu bleiben.


Zur Diskussion um den Gesetzentwurf zur pauschalen Beihilfe sagen der finanzpolitische Sprecher, Stephen Brauer sowie der gesundheitspolitische Sprecher und stv. Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

 

Brauer: „Auch hier sehen wir wieder, wie viel klare Positionen der CDU Wert sind –nämlich nichts. Hat man sich vor der Wahl noch mit Inbrunst dem Thema verweigert, wird es nun still und heimlich mitgemacht. Das kann man im Hinterkopf behalten, wenn die Union im Bund zu Krankenkassen spricht.“

 

Haußmann: „Zuerst klingt dieses Vorhaben gut, allerdings es ist komplett unnötig. Die Private Krankenversicherung ist durch Öffnungsaktionen mit einem Zuschlagsdeckel auch für schwierige Fälle interessant, Härtefälle hätte man mit einer Härtefallklausel regeln können, und das bereits seit Jahren. Doch man will hier unbedingt mehr Beamte in die Gesetzliche Krankenversicherung bringen, damit man den Weg zur Bürgerversicherung ebnen kann. Da zählen auch mehrere Millionen Mehrkosten plötzlich nichts mehr. Wir haben versucht, hier eine Anhörung im Parlament in Gang zu bringen, allerdings fanden wir hierfür keine Partner.“

 

Man mag sich nicht vorstellen, was die Koalition ohne Schuldenbremse machen würde.


Zum heutigen Abschluss der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2023/24 durch den Finanzausschuss sagt der finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Landesregierung predigt schwierige Zeiten, vergisst aber das Sparen und kennt bei den Schulden weiterhin nur den Weg nach oben. Die Menge an Ausgaben, die jetzt nach der Steuerschätzung plötzlich möglich wurden, ist enorm. Dabei sieht die Konjunkturkomponente der Schuldenbremse vor, sich gegen zukünftige Einnahmeausfälle zu wappnen. Doch dies geschieht einerseits zu zaghaft, andererseits verfrüht. Denn wenn so ein Szenario eintritt kann man immer noch reagieren. Bereits jetzt sind die schlechten Prognosen der Wirtschaftsweisen ja Gott sei Dank nicht eingetreten.

 

Man gibt zwar den vollen Unterstützungsbetrag für die Flüchtlingskosten durch den Bund an die Kommunen weiter, das ist aber erkennbar viel zu wenig. Anstatt hier noch nachzulegen verlegt man damit den Streit mit dem Bund auf den Rücken der Kommunen, die den Löwenanteil der aktuellen Situation stemmen müssen, sich dafür aber keine Kredite genehmigen können so wie der Finanzminister. Es bleibt weiter so: Diese Regierung aus Grünen und CDU macht wirklich jeden Euro Schulden, den ihnen die Schuldenbremse erlaubt. Man mag sich gar nicht vorstellen, wie man ohne diese handeln würde.“

Kunst und Kultur bekommen die aktuellen Preissteigerungen zu spüren– ob mittel- oder unmittelbar, durch steigende Heizkosten oder ausbleibende Besucher.


Zur Meldung, dass sich der baden-württembergische Städtetag mehr Unterstützung von der Landesregierung im Bereich Kunst und Kultur wünscht, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

 

„Kunst und Kultur bekommen die aktuellen Preissteigerungen zu spüren– ob mittel- oder unmittelbar, durch steigende Heizkosten oder ausbleibende Besucher. Die Hilfspakete im Geleit von Corona haben bisher zumeist Schlimmeres verhindern können. Nun aber ist es dringend geboten, die Kultur im Land mit Maßnahmen auf der Nachfrageseite zu unterstützen und den Kulturkonsum anzureizen, bei dem viele gerade sparen.“

Kampf gegen Geldwäsche ist wichtig, darf aber nicht zulasten der Ehrlichen gehen.


Zur Diskussion um die Einführung eine Bargeldobergrenze erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Der Weg zur Hölle ist gepflastert mit guten Absichten. Eine Bargeldobergrenze lehnen wir ab. Sinnvoll ist stattdessen, besonders geldwäscheanfällige Transaktionen wie etwa im Immobilienbereich bei der Zahlungsabwicklung entsprechend zu beschränken. Aber es ist abzulehnen, den Menschen generell vorzuschreiben, wie sie Zahlungen vornehmen.“

 

Zuerst müssen die Kosten der Kommunen abgedeckt sein, bevor das Land sich bedient.

Zur Einigung von Bund und Länder zu Flüchtlingskosten und der Forderung des Landkreistags erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Die Ministerpräsidentenkonferenz hat eine Unterstützung des Bundes für die Flüchtlingskosten der Länder und Kommunen beschlossen. Nun darf das Land sich aber nicht zuerst schadlos halten und den Rest irgendwie an die Kommunen verteilen, sondern zuerst müssen die Bedarfe der Kommunen gedeckt werden, die dauerhafte Kosten haben und nicht die finanziellen Möglichkeiten des Landes.“

Schulden trotz hoher Mehreinnahmen sind dem Bürger nicht zu vermitteln

Zur heutigen Bekanntgabe der Steuerschätzung für Baden-Württemberg und die bereits am Samstag erfolgte Verteilung durch die Koalition erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Grün-Schwarz nimmt in den nächsten Jahren 2,5 Milliarden mehr ein, macht aber trotzdem 1,7 Milliarden Schulden. Die schlechten Konjunkturaussichten eröffnen diese Möglichkeit, und die Koalition springt wie immer voll rein. Man erspart sich so die notwendige Mitfinanzierung der Bundesentlastungen im eigenen, ausverhandelten Haushaltsentwurf finden zu müssen. Schulden trotz deutlicher Mehreinnahmen, das ist dem Bürger nicht zu vermitteln.

Aber man zweigt noch schnell 370 Millionen für Projekte der Ministerien ab, die man seither nicht finanzieren wollte. Dabei sind diese Schulden dafür da, niedrigere Steuereinnahmen der Folgejahre abzufedern. Und wer nun auf die lange versprochene und dringend notwendige Absenkung der Sommerferienarbeitslosigkeit der Vertretungslehrer zeigt, dem sei gesagt, dass dieser Haushalt bereits 4,3 Milliarden Euro an Überschüssen aus 2021 vereinnahmt. Und da sollen keine 15 Millionen für so eine überfällige Maßnahme möglich gewesen sein?

Dass das Land eine Mitfinanzierungspflicht für die großen Entlastungen seitens des Bundes hat ist richtig. Man hofft aber, dass man sich in Stuttgart an das eigene Wehklagen erinnern wird, wenn man wieder Wohlfeiles zulasten der Kommunen beschließt.“

Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger? Fehlanzeige.


Zur heutigen Einbringung des Haushalts 2023/2024 durch den Finanzminister sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

 

„Ein Merkmal kennzeichnet alle Regierungen Kretschmann, und das setzt sich auch in diesem Haushalt fort: Die Ausgaben steigen rasant. Was wiederum die Landesregierung nicht davon abhält, uns einen Haushalt zu präsentieren, der keine Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger enthält. Diese Landesregierung koppelt sich immer stärker von der Bevölkerung ab und bedient nur die ihr jeweilig nahestehenden Interessengruppen.

Dieser Haushalt ist alles andere als ein Sparhaushalt. Bayaz spricht euphemistisch von einem fokussierten Haushalt. Der Finanzminister zeichnet ein düsteres Bild der multiplen Krisen, für die man vorsorgen würde. Tatsächlich sprechen die Zahlen eine andere Sprache. Man schöpft weiter aus dem Vollen, was die eigenen Schwerpunkte anlangt, und lässt die Bürgerinnen und Bürger im Regen stehen. Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus.“

Umfrage des Bundes der Steuerzahler spricht eindeutig gegen Maximallösung.


Zur Umfrage im Auftrag des Bundes der Steuerzahler, wonach über 77 Prozent der Befragten eine Überarbeitung der Sanierungspläne für die Stuttgarter Staatsoper befürworten, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

 

„Das Ergebnis der repräsentativen Umfrage spricht eindeutig gegen eine Maximallösung und muss Berücksichtigung in den weiteren Planungen finden. Denn im Gegensatz zum Bürgerforum haben sich nun echte Zufallsbürger in aller Deutlichkeit gegen das milliardenschwere Projekt ausgesprochen – selbst drei von vier Stuttgartern zweifeln am jetzigen Sanierungsfahrplan. Ministerin Olschowski hofft scheinbar auf den Deus ex machina, der ihr das Dilemma der immensen Baukosten löst. Ihr Opus magnum wird die Opernsanierung jedenfalls nur, wenn sie den Bürgerwillen zu diesem Projekt in Stuttgart und im ganzen Land achtet.“

Schaufensterpolitik ohne wirklichen Nutzen.


Zum heute vorgestellten Gesetzentwurf, nachdem das Land seine Mittel nur noch in Anlagen von Firmen investieren darf, die sich dem 1,5 Grad-Ziel verschrieben haben, erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Das selbstauferlegte Gebot der Landesregierung, dass man nur noch in Unternehmen investieren darf, die das 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens verfolgen, ist grüne Schaufensterpolitik. Ein solche Auflage für sich selbst braucht man gar nicht. Man könnte es doch einfach machen! Wirksamer wäre eine energetische Sanierung der Landesliegenschaften. Dort könnte man konkret etwas tun.

 

Zudem ist es in der Finanzwissenschaft herrschende Meinung, dass eine Beschränkung öffentlicher Anleger auf sogenannte ethische Anlagen nur die anderen Anlagen attraktiver macht. Man lenkt also am Ende nur Finanzströme um, anstatt wirklich etwas zu bewirken. Dazu bleibt immer noch die Frage offen, ob das Land Mittel, die ja auch für die Reduktion der Pensionslasten gebildet werden, wirklich unter Missachtung des Renditegedankens anlegen darf.“

In Kürze wird wieder Anpassungsbedarf entstehen.


Zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Anpassungen zur Wiederherstellung des Abstandsgebots zur Grundsicherung erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Die Landesregierung setzt hier nun nach über zwei Jahren zwei wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts um, die die Regeln der amtsangemessenen Besoldung konkretisiert haben. Insbesondere die Einhaltung des Abstandsgebots zur Grundsicherung wurde angemahnt. Tatsächlich ergreift die Landesregierung nun ein Sammelsurium an Maßnahmen, um dieses Abstandsgebot insbesondere für die unteren Besoldungsgruppen wieder zu erreichen, etwa die Streichung der untersten Besoldungsgruppe, die Anhebung von Eingangs und Endämtern, die deutliche Anhebung der Kinderzuschläge ab dem dritten Kind und die Rücknahme von Beihilfeeinschränkungen aus dem Jahr 2013.

 

Damit vollzieht diese Regierung zum wiederholten Male die von obersten Gerichten auferlegte Anpassung von Bezügen ihrer Landesbediensteten, was man vor den Urteilen immer als unnötig abstritt. Dieses umfangreiche Paket holt also nur nach, was den Beamtinnen und Beamten von der Landesregierung seither verwehrt wurde.

 

Und dabei geht man bei dem Versuch, möglichst geringe Mehrausgaben zu verursachen, an einigen Stellen fragwürdige Wege, in dem man etwa fadenscheinige Begründungen für die selektiven Anhebungen angibt, das Abstandsgebot zwischen den Laufbahnen verletzt in dem man das Besoldungsgefüge staucht oder Kinder von Beamten nun unterschiedlich behandelt. Klar ist, diese Art der Umsetzung wird uns angesichts der aktuellen Entwicklungen im Bereich der Inflation und die daraus folgenden Anhebungen im Sozialbereich sehr schnell wieder zu Besoldungsanpassungen zwingen. Hierfür schlägt die Landesregierung allerdings keine Mechanismen vor.“

Steuerzahler sind keine Bittsteller, sie können eine entsprechende Unterstützung erwarten.


Zur heutigen Einigung zur Fristverlängerung bei der Grundsteuererklärungsabgabe erklärt der finanzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

 

„Wir begrüßen die Idee von Finanzminister Lindner, bundesweit den Erklärungszeitraum für die Grundsteuer zu verlängern. In Baden-Württemberg ist dies infolge des von Grünen und CDU angerichteten Chaos auch zwingend erforderlich. Und spricht man mit den Finanzämtern weiß man auch, dass ein schneller Abschluss der Bearbeitung nach dem 31.10. auch gar nicht zu erwarten wäre. Es gibt daher auch keinen Grund, auf der Abgabe zu Ende Oktober zu bestehen.

Jetzt muss das Finanzministerium aber weiter intensiv an den Baustellen dieser Erklärung arbeiten, damit am Ende der neuen Frist nun auch der Großteil erklärt ist. Denn die Welle der Widersprüche und Gutachten mit alternativen Wertberechnungen kommt ja noch.“