Der Mehrwert von Bodycams in privaten Räumen ist sehr überschaubar, die Eingriffe in persönliche Lebensbereiche dagegen immens. Wohnungen sind ein hochsensibler Bereich privater Lebensführung und durch Artikel 13 Grundgesetz in besonderer Weise geschützt. Eine Ausweitung des Einsatzes von Schulterkameras in privaten Räumen verstößt gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Dies verletzt das Freiheitsrecht auf Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Bodycams in Wohnungen sind daher nach Meinungen diverser Rechtsexperten und nach Auffassung unserer Fraktion verfassungswidrig. Hinzu kommt: Studien, die einen Mehrwert nachweisen, sucht man vergeblich. Bei häuslicher Gewalt, wenn oft Alkohol im Spiel ist, hat eine Bodycam auch keine deeskalierende Wirkung. Zudem sind die Straftaten zumeist schon vorbei, wenn die Polizei am Ort eintrifft.