Sie würden gerne wissen, wann der nächste Bus kommt oder wie viel von Ihrem Steuergeld für Straßenlaternen oder die Krebsforschung ausgegeben wird? Wo in Ihrer Region finden Sie die besten Beschäftigungsmöglichkeiten? Wann werden in der lokalen Verwaltung Entscheidungen über Themen getroffen, die Ihnen besonders wichtig sind und wie können Sie Einfluss auf diese Entscheidungen nehmen und sich einbringen?

Um diese Fragen zu beantworten, brauchen wir Informationen, und deren Grundlage sind – oft durch Steuermittel finanzierte – Daten der öffentlichen Verwaltung. Behörden, Ämter, Gerichte, und andere staatliche Stellen produzieren und pflegen enorme Mengen an Daten. Dazu gehören Umweltdaten, geographische Daten, statistische Daten, Gesetze und Verordnungen.

Diese Daten der öffentlichen Verwaltung liegen heute oft nur behördenintern vor. In vielen Fällen ist die Suche nach diesen Informationen schwierig. Sie werden oft nicht pro-aktiv, sondern erst auf Nachfrage veröffentlicht.

  • Das kann durch Open Data geändert werden!

    Mit unserem Gesetzesentwurf möchten wir Open Data verpflichtend in Behörden einführen.

Was wollen wir mit dem Gesetz erreichen?

Damit soll die Digitalisierung der Verwaltung weiter vorangetrieben und der freie Zugang zu offenen Daten im Gesetz verankert werden.

Zum Gesetzestext

Die Chancen von Open Data liegen insbesondere in der erhöhten Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und damit verbunden in ihrer Teilhabe an politischen Prozessen (Open Government).

Bislang gibt es in Baden-Württemberg keine Pflicht, Open Data zur Verfügung zu stellen. Dabei sind Daten der Rohstoff des Informationszeitalters – allerdings nur, wenn sie zugänglich gemacht werden. Der freie Zugang zu offenen Daten bildet die Grundlage für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Regierungs- und Verwaltungshandelns. Im Effekt können offene Daten also die Demokratie nachhaltig stärken.

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Was unterscheidet offene Daten von anderen Daten?

Nicht alle Daten sind offene Daten. Es gibt Daten, die prinzipiell nicht für die Veröffentlichung vorgesehen sind, dazu gehören zum einen personenbezogene Daten und bestimmte Daten, die aus Sicherheitsgründen per Gesetz nicht öffentlich sind. Für alle andern Daten stellt sich die Frage: Warum sind sie eigentlich nicht als offene Daten frei zugänglich? Es gibt Daten, die zwar veröffentlicht sind, aber nicht als offene Daten gelten können, weil sie etwa unter einer Lizenz stehen, die eine Weiterverarbeitung nicht gestattet oder weil sie in einem Format vorliegen, das eine Weiterverarbeitung erschwert oder verhindert.

Behörden und Ministerien, Parlamente, Gerichte und andere Teile der öffentlichen Verwaltung produzieren jedes Jahr große Menge an Daten. Dazu gehören Umwelt- und Wetterdaten, Geodaten, Verkehrsdaten, Haushaltsdaten und Statistiken. Diese Daten dienen der Erfüllung staatlicher Aufgaben und sind von öffentlichem Interesse, sind in der Regel aber nicht frei zugänglich. Vor allem seitens der Wirtschaft besteht ein großes Interesse an Open Data, da die Daten der öffentlichen Hand von besonders hoher Qualität sind. Ein entscheidender Punkt ist dabei die Öffnung für die gewerbliche Wirtschaft. Dadurch sind die Datenbestände der öffentlichen Hand ein Schatz, der dringend gehoben werden sollte. Zusätzlich wird der Privatwirtschaft damit ermöglicht, niederschwellig neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und öffentlichen Stellen einen vereinfachten Zugang zu Informationen zu ermöglichen

Durch die fehlende Pflicht zu Open Data geht der Wirtschaft in Baden-Württemberg ein erhebliches Wertschöpfungspotenzial verloren. Das Marktpotenzial wird für die EU auf 100 bis 140 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Davon entfallen jährlich etwa zehn Prozent auf die Bundesrepublik Deutschland. Auch Baden-Württemberg kann hierbei partizipieren.