Angesichts des Vorstoßes der Grünen, gymnasiale Oberstufen an Gemeinschaftsschulen unbegrenzt zuzulassen, forderte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die grün-schwarze Koalition auf, generell auf die Einrichtung von Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen zu verzichten. Kern wörtlich:

„Nach dem verlängerten G9-‚Schulversuch‘, der halbherzigen Stärkung der Realschule und der verschleppten verbindlichen Vorlage der Grundschulempfehlung droht mit den gymnasialen Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen nun der nächste fauler Kompromiss der grün-schwarzen ‚Komplementärkoalition‘ zu Lasten unseres Bildungswesens. Die CDU sollte sich langsam mal entscheiden, wie lange sie ihre bildungspolitischen Überzeugungen noch dem Koalitionsfrieden mit den Grünen unterordnen will. Sie fährt einen rätselhaften Wackelkurs.  Im Jahr 2014 beantragte die CDU-Landtagsfraktion noch, die gymnasialen Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen aus dem Schulgesetz zu streichen (Landtags-Drucksache 15/5218-1). Auch die FDP-Landtagsfraktion kritisiert die Einrichtung von Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen als unnötige und kostspielige Konkurrenz zu den Beruflichen Gymnasien. Wir haben deshalb im Rahmen unseres Vorstoßes für einen stabilen Schulfrieden im Jahr 2014 vorgeschlagen, auf die Einrichtung von Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen zu verzichten und stattdessen sicherzustellen, dass jedem Bewerber bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein Platz an den Beruflichen Gymnasien zur Verfügung steht – wenn möglich, in der gewünschten Fachrichtung. Diese Forderung haben wir Freie Demokraten mit einem Antrag vom März 2017 erneuert (Landtags-Drucksache 16/1738). Seit Jahren führen die Beruflichen Gymnasien mit beachtlichem Erfolg Schülerinnen und Schüler mit Mittlerer Reife zum Abitur. Aus Sicht der FDP-Fraktion hätte diese Schulart deshalb nicht eine Schwächung, sondern eine Stärkung verdient.“

Anlässlich der Zweiten Beratung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung, der die verbindliche Vorlage der Grundschulempfehlung und die Stärkung der Realschule zum Inhalt hat, kündigte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die Unterstützung seiner Fraktion für das Gesetzesvorhaben an. Gleichzeitig kritisierte er die sachfremden Zugeständnisse der CDU an den grünen Koalitionspartner. Kern wörtlich:

„Etwas für falsch Erkanntes nur beizubehalten, damit die Grünen ihr Gesicht wahren können, hat mit verantwortungsbewusster Bildungspolitik nicht viel zu tun. Darüber dürften sich auch die CDU und ihre Kultusministerin im Klaren sein. Wenn der Gesetzentwurf wirklich bildungspolitische Fehlleistungen der grün-roten Vorgängerregierung korrigieren soll, muss er das konsequent tun. Anders ist Bildung auf hohem Niveau weder zu halten noch zu erzielen.“

Kern machte dies am Beispiel der von Grün-Rot überstürzt und unvorbereitet abgeschafften Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung deutlich: „Um rund 300 Prozent bzw. 500 Prozent schnellte die Sitzenbleiberquote an den Gymnasien und an den Realschulen in der Folge nach oben. Trotz dieses Alarmsignals und der damit verbundenen Einzelschicksale hielt Grün-Rot unverbesserlich daran fest, dass die weiterführenden Schulen sich die Grundschulempfehlung nicht zeigen lassen durften. Und der Verweis auf den Datenschutz konnte schon damals nicht als Vorwand gelten, denn Schulleitungen und Lehrer sind ohnehin zum Stillschweigen über personenbezogene Informationen verpflichtet. Dass die grün-schwarze Landesregierung diesen praxisfernen Unsinn nun revidiert, unterstützt die FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich. Die Koalition bleibt allerdings nach wie vor ein grundlegendes Konzept schuldig, wie in der Frage der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung zu verfahren ist. Wie wenig überzeugt insbesondere der grüne Koalitionspartner von der verbindlichen Vorlage der Grundschulempfehlung ist, zeigt der Umstand, dass der Gesetzentwurf regelrecht verschleppt wurde. Nun sind die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen für das kommende Schuljahr bereits erfolgt. Aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion gibt es aber keinen Grund, warum den weiterführenden Schulen nicht das Recht eingeräumt werden sollte, sich bei den Erziehungsberechtigten jetzt schon über die Grundschulempfehlung zu informieren. Deshalb haben wir einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht.“

Auch die Korrektur des grün-roten Realschulgesetzes erfolge nicht mit ganzem Herzen: „Dass die Realschulen zukünftig Kurse auf unterschiedlichem Leistungsniveau bilden können, ist eigentlich selbstverständlich, wenn die Realschullehrer ihre Schüler neben dem Realschulabschluss auch auf den Hauptschulabschluss vorbereiten sollen. Umso unverständlicher ist, dass es nach dem Willen von Grün-Schwarz weiterhin eine verpflichtende Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6 geben soll. Damit bleibt unter anderem das Sitzenbleiben am Ende von Klasse 5 abgeschafft. Deshalb hat die FDP-Fraktion beantragt, auf einen Zwang zur Einrichtung einer Orientierungsstufe zu verzichten. Stattdessen sollten die Realschulen die Möglichkeit erhalten, in eigener pädagogischer Verantwortung eine Orientierungsstufe einzurichten.“

Schließlich hätte die FDP-Fraktion, so Kern, beantragt, die insgesamt 20 Poolstunden für die Realschulen diesen direkt und ohne Umweg über die Schulverwaltung zuzuweisen. „Im Bildungsausschuss hat dieser Antrag die Regierungsfraktionen etwas zum Nachdenken gebracht. Zumindest will die Landesregierung nun ihr Vorgehen evaluieren. Nach Auffassung der FDP-Fraktion ist diese Verzögerungstaktik aber nicht zielführend. Die Schulen vor Ort wissen selbst am besten, wofür sie die Poolstunden gewinnbringend einsetzen können. Für uns Freie Demokraten ist nicht nachvollziehbar, warum dies für die Gemeinschaftsschulen gelten sollte, nicht aber für die Realschulen.“

In einer öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses machen die Fraktionen von SPD und FDP/DVP der Landesregierung Druck, die Arbeitsbedingungen für Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte zu verbessern. Angesichts der vielerorts unzureichenden Unterrichtsversorgung und des Lehrkräftemangels in bestimmten Fächern und Regionen, müsse der qualifizierte Quereinstieg an die Schulen attraktiver werden, so beide Fraktionen unisono.

Schon jetzt sind die Fachlehrkräfte und Technischen Lehrkräfte nicht mehr aus der täglichen Unterrichtspraxis wegzudenken. „Die Inklusion wäre ohne das sonderpädagogischen Fachpersonal zum Beispiel gar nicht zu leisten“, betont SPD-Schulexperte Gerhard Kleinböck. Unzufrieden sind die Fachlehrkräfte und Technischen Lehrkräfte aktuell vor allem, weil sie im Vergleich zu ihren Kollegen mit Lehramtsstudium weniger verdienen, gleichzeitig aber mehr arbeiten. „Zumindest an einer dieser beiden Stellschrauben, muss die Landesregierung jetzt drehen“, fordert Kleinböck.

„Es kann nicht sein, dass die Lehrkräfte trotz guter Leistungen und viel Engagement mehr als zehn Jahre auf eine Höherstufung warten müssen“, erklärt der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Dr. Timm Kern. Zwar müsse langfristig auch die Reduzierung der Deputatsstunden diskutiert werden. Da sich diese Maßnahme jedoch kurzfristig auf die Unterrichtsversorgung auswirke, sei sie im Moment schwer machbar. Die Fraktionen von SPD und FDP/DVP empfehlen der Landesregierung daher, sich zunächst prioritär dem Abbau des Beförderungsstaus und somit der Frage der Besoldung der Fachlehrkräfte und Technischen Lehrkräfte anzunehmen.

„Wir brauchen ein verbindliches Konzept mit klarem zeitlichen Ablauf, um den Beförderungsstau dauerhaft abzubauen“, mahnen Kleinböck und Kern. In ihrem gemeinsamen Antrag fordern sie die grün-schwarze Regierung daher auf, noch vor Verabschiedung des neuen Doppelhaushaltes eine Lösung für das Problem zu erarbeiten. Für beide ist klar: „Punktuelle Einzelmaßnahmen reichen nicht mehr aus, wenn wir das Berufsbild der Fachlehrkräfte und Technischen Lehrkräfte stärken wollen.“

Eine Perspektive benötigen aus Sicht der Bildungsexperten von SPD und FDP/DVP einerseits die Fachlehrkräfte und Technischen Lehrkräfte, die bereits an Schulen eingesetzt sind und seit Jahren auf ihre Höherstufung warten. Nicht vergessen werden dürften andererseits die neuen Lehrkräfte, die nach einer nun umfangreicheren Ausbildung an die Schulen kommen. Der große Beförderungsstau dürfe nicht länger Strukturmerkmal der Arbeitsbedingungen sein. Es müsse gewährleistet sein, dass sich die Wartezeiten für Beförderungen der Fachlehrkräfte und Technischen Lehrkräfte mittelfristig normalisieren.

Antrag: Antrag FDP 16_1169 Situation Fachlehrkräfte Technische Lehrkräfte 1217
Änderungsantrag: Änderungsantrag SPD FDP zu Antrag FDP 16_1169 Fachlehrkräfte 250417

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, sagte zu zwei Anträgen, die heute im Bildungsausschuss des Landtags beraten wurden:

„Leider konnte sich der Bildungsausschuss des Landtags nicht dazu durchringen, dem Antrag der FDP-Fraktion zuzustimmen und den Realschulen die so genannten Poolstunden vollständig zu ihrer freien Verfügung zu überlassen. Offenbar besteht ein gewisses grün-schwarzes Misstrauen gegenüber den Schulleitern und Lehrern an den Realschulen. Anders ist es nicht zu erklären, warum die Koalition plant, insgesamt nur die Hälfte der insgesamt 20 Poolstunden den Realschulen direkt zuzuweisen, während die andere Hälfte von der Schulverwaltung auf die Realschulen verteilt werden soll.

Nach Auffassung der FDP-Fraktion wissen die Schulen vor Ort jedoch selbst am besten, wofür sie die Poolstunden am gewinnbringendsten einsetzen können. Damit sie möglichst passende Unterrichts- und Förderangebote entwerfen können, sollten den Realschulen, wie es für die Gemeinschaftsschulen gilt, die Poolstunden ohne Umwege zugewiesen werden.

Dass der Koalition angesichts des FDP-Antrags Zweifel an ihrem Vorhaben gekommen sind, zeigt ein Antrag der Regierungsfraktionen, der heute im Bildungsausschuss beschlossen wurde. Demnach soll das Verfahren der Verteilung der Poolstunden an die Realschulen nach zwei Jahren evaluiert werden. Damit hat sich die Koalition immerhin eine zweite Chance gegönnt, ihr bevormundendes Vorhaben noch einmal zu revidieren.“

Der heutige Kabinettsbeschluss, den bestehenden Schulversuch „Zwei Geschwindigkeiten zum Abitur an den allgemein bildenden Gymnasien“ um fünf Jahre zu verlängern, ist für Dr. Timm Kern, bildungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, „ein Irrweg, der nun, ohne Notwendigkeit, unter Grün-Schwarz seine unrühmliche Fortsetzung findet.“

Offenbar, so Kern, dominiere bei Grün-Schwarz der Wunsch, den Koalitionsfrieden zumindest vorgeblich aufrecht zu erhalten. Auch Entscheidungen im bildungspolitischen Kontext würden diesem Kalkül unterworfen. Welche Konsequenzen für Schüler und Lehrer daraus entstünden, interessiere demnach Grün-Schwarz nur wenig.

„Die FDP-Fraktion hat in einem detaillierten Positionspapier bereits 2014 einen Ausweg skizziert, um die Problematik zu lösen. Alle Gymnasien sollten, relational zur jeweiligen Schülerzahl, die gleiche Personalausstattung erhalten. Parallel hierzu würde die Möglichkeit bestehen, neben dem Standardweg eines Abiturs in acht Jahren einen neunjährigen Bildungsgang anzubieten, so z. B. für Schülerinnen und Schüler, die sich intensiv ihrem Interessenschwerpunkt in der Musik, dem Sport oder dem Ehrenamt widmen wollen“, erläuterte Kern plausible Lösungsmodelle.

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisierte die Absicht der grün-schwarzen Landesregierung, den sogenannten G9-Modellversuch an Gymnasien um fünf Jahre zu verlängern. Wörtlich sagte Rülke:

„Indem Grüne und CDU den faulen G9-Kompromiss der grün-roten Vorgängerregierung verlängern, verschlimmern sie ihn. Denn statt sich um Lösungen für die aufgeworfene schwerwiegende Gerechtigkeitsfrage zu bemühen, wird diese nun zementiert. Dass im Rahmen eines Schulversuchs genau ein Gymnasium pro Landkreis zu G9 zurückkehren durfte, geht nicht nur völlig an der Sache vorbei, sondern schafft unfaire Bedingungen vor Ort. Wie bei der ehemaligen grün-roten Landesregierung ist Grünen und CDU der Koalitionsfrieden offensichtlich wichtiger als verantwortungsbewusstes und sachgerechtes Handeln. Nach Auffassung der FDP-Fraktion wäre es geboten, den mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden privilegierten ‚Schulversuch‘ zum nächstmöglichen Zeitpunkt auslaufen zu lassen. Bereits in unserem Impulspapier für einen stabilen Schulfrieden aus dem Jahr 2014 haben wir einen Ausweg aus der verfahrenen Situation vorgeschlagen. Alle Gymnasien sollten demnach die gleiche, auf die Schülerzahl bezogene Personalausstattung erhalten sowie zusätzlich die Möglichkeit, neben dem Standardweg eines Abiturs in acht Jahren einen zeitlich entzerrten neunjährigen Bildungsgang anzubieten – beispielsweise für Schülerinnen und Schüler, die sich intensiv ihrem Interessenschwerpunkt in der Musik, dem Sport oder dem Ehrenamt widmen wollen. Die Personalmittel, die der ‚Schulversuch‘ zusätzlich erfordert hat, wollen wir Freie Demokraten in die Beruflichen Gymnasien investieren. Mit ihrem dreijährigen Bildungsgang im Anschluss an die Mittlere Reife haben sie zahlreiche junge Menschen erfolgreich zu einer Hochschulreife nach neun Jahren Schule geführt. Wir wollen sicherstellen, dass jeder Bewerber, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, einen Platz an einem Beruflichen Gymnasium möglichst seiner Wahl bekommt.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Entscheidung der Kultusministerin, zukünftig erst in Klasse 3 der Grundschule mit dem Fremdsprachenunterricht zu beginnen:

„Die FDP/DVP Fraktion hat den Fremdsprachenunterricht in der Grundschule stets befürwortet. Die Einführung der Grundschulfremdsprache in Baden-Württemberg durch die damalige christlich-liberale Landesregierung geht nicht zuletzt auch auf unsere Initiative zurück. Dennoch tragen wir in dieser Situation die Entscheidung der Kultusministerin mit.

Sowohl der Lehrermangel als auch die Schwerpunktsetzung im Bereich Deutsch und Mathematik an den Grundschulen sind aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion gewichtige Gründe für diese Entscheidung. Wir legen jedoch Wert darauf, dass  der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule in diesem Umfang bestehen bleibt und keine weiteren Einschränkungen erfährt.

Bereits bei der Einführung der Grundschulfremdsprache stand Baden-Württemberg vor der Entscheidung, ob damit in Klasse 1 oder in Klasse 3 begonnen werden sollte. Andere Bundesländer entschieden sich für Letzteres. Es wäre deshalb lohnend, wenn sich Baden-Württemberg bei diesen Bundesländern nach ihren Erfahrungen erkundigt. Ohnehin erwarten wir Freien Demokraten einen fundierten Bericht zu den Planungen hinsichtlich der Grundschulfremdsprache durch die Kultusministerin im Landtag.“

Zur Meldung, dass laut einer Stichprobe nur rund 56 Prozent des Sportunterrichts an Grundschulen von ausgebildeten Sportlehrern erteilt werde, sagte der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Der erschreckend hohe Mangel an ausgebildeten Sportlehrern an den Grundschulen muss für die Landesregierung Anlass sein, ihre Bemühungen bei der Gewinnung von qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern zu verstärken.

Neben einer gestärkten Eigenverantwortung der Schulen bei der Personalauswahl und -entwicklung sollte in Mangelbereichen qualifizierten Bewerbern der Quereinstieg in den Lehrerberuf erleichtert werden. Entscheidend ist aus Sicht der FDP-Fraktion, dass für Personen ohne Lehramtsausbildung – aber mit fachlicher Qualifikation und Interesse an einer Lehrtätigkeit – genügend Nachqualifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Wir werden darauf achten, inwieweit  die grün-schwarze Landesregierung in diesem Zusammenhang aktiv wird.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, begrüßte das Vorhaben, die Grundschulempfehlung bei der weiterführenden Schule verbindlich vorlegen zu lassen, kritisierte aber das späte Inkrafttreten der Neuregelung. Kern:

„Erst ging es nicht schnell genug raus, jetzt geht’s nur langsam wieder rein. Zusammen mit der überstürzten und unvorbereiteten Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung verfügte die damalige grün-rote Landesregierung, dass sich die weiterführenden Schulen die Grundschulempfehlung nicht zeigen lassen dürfe. Dass dieses realitätsferne Verbot nun abgeschafft wird, wird höchste Zeit. Bereits in unserem Impulspapier für einen stabilen Schulfrieden aus dem Jahr 2014 haben wir das Recht der aufnehmenden Schule gefordert, sich die Grundschulempfehlung vorlegen zu lassen. Die Einschätzung der Grundschullehrer zu Möglichkeiten und Lernstand einzelner Schülerinnen und Schüler  ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, den betreffenden Schüler bestmöglich fördern können.

Leider soll die Neuregelung erst zum Schuljahr 2018/19 greifen. Die Kultusministerin hat zwar bereits beteuert, das hänge alles mit den Vorläufen der Gesetzgebung zusammen. Aber hier gilt der Grundsatz: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! Grün-Rot schaffte seinerzeit die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung sogleich nach der Landtagswahl 2011 bereits zum Schuljahr 2012/13 ab. Warum sollte das Grün-Schwarz nicht auch möglich sein? Seitens der FDP-Fraktion können wir für dieses Vorgehen keinen triftigen Grund erkennen und lehnen es als schlichtes Taktieren zu Lasten der Schüler ab. Wir werden beantragen, die Vorlage der Grundschulempfehlung bereits zum Schuljahr 2017/18 verbindlich zu machen.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, begrüßte, dass die Realschulen künftig ab Klasse 7 die Freiheit erhalten sollen, Schüler mit unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen entweder gemeinsam in einer Klasse oder in Kursen auf unterschiedlichem Niveau zu unterrichten. Gleichzeitig übte Kern Kritik an der mangelnden Konsequenz des Gesetzentwurfs.

„Obwohl die Realschule künftig auch den Hauptschulabschluss anbieten wird, hätten Kurse auf unterschiedlichen Leistungsniveaus bislang nur in Ausnahmefällen zulässig sein sollen. Dass dieses grün-rote Misstrauensgesetz gegen die Lehrer rückabgewickelt wird, unterstützen wir Freien Demokraten. Konsequenterweise hätte auch die Frage der Versetzung oder Nichtversetzung am Ende von Klasse fünf in die Hände der Lehrerinnen und Lehrer gehört. An dieser Stelle ließ die Kultusministerin aber den Mut gegenüber dem größeren Koalitionspartner vermissen.“

Zudem sei laut Kern nicht nachvollziehbar, warum die Realschulen anders als die Gemeinschaftsschulen nur die Hälfte der frei einsetzbaren Poolstunden unmittelbar erhalten, während die andere Hälfte von der Schulverwaltung verteilt werden soll. Kern: „Wenn es der Landesregierung ernst ist mit der Eigenverantwortung der Schulen, sollte die Kultusministerin diese Benachteiligung der Realschulen noch einmal überdenken und ihnen die Poolstunden insgesamt anvertrauen. Die Schulen vor Ort wissen selbst am besten, wofür sie die Poolstunden am gewinnbringendsten einsetzen können.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte zu einem FDP-Antrag rief der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, zu verstärkter Anstrengung beim Ausbau des islamischen Religionsunterrichts auf. Kern:

„Wir Freien Demokraten sind überzeugt: Ein islamischer Religionsunterricht, der mit dem Grundgesetz im Einklang steht und von in Deutschland ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern erteilt wird, ist das wirksamste Mittel, um islamistischen Hasspredigern in den Hinterhöfen den Boden zu entziehen. Ein flächendeckendes Angebot an allen Schulen ist nach unserer Auffassung eine der derzeit wichtigsten bildungs- und integrationspolitischen Aufgaben unseres Landes. Ziel muss es sein, jedem jungen Menschen von Klasse 1 an den Besuch des Religions- oder Ethikunterrichts seiner beziehungsweise ihrer Wahl zu ermöglichen.“

Kern merkte an, dass diese Aufgabe einige Anstrengungen erfordern werde. „Insbesondere müssen wir alles dafür tun, um die hier ausgebildeten islamischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer auch hier zu halten. Es darf nicht passieren, dass zu wenig Lehrerstellen zur Verfügung stehen und die Nachwuchslehrkräfte in andere Bundesländer abwandern. Mit unserem heute vorliegenden Antrag fordert die FDP-Fraktion:

  1. eine Erhebung des Bedarfs an Lehrerstellen für ein flächendeckendes bedarfsgerechtes Angebot von islamischem Religionsunterricht an den Schulen Baden-Württembergs durchzuführen;
  2. Lehrerstellen in einem Umfang auszuweisen, der den Bedarf an entsprechend ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern für ein flächendeckendes Angebot an islamischem Religionsunterricht an den Schulen in Baden-Württemberg deckt und zugleich den Absolventinnen und Absolventen der hierfür eingerichteten Lehramtsstudiengänge und Vorbereitungsdienste eine berufliche Perspektive eröffnet.“

Laut Kern müssten aber nicht nur die Personalkapazitäten, sondern auch die Unterrichtsinhalte im Zentrum der Aufmerksamkeit und der Anstrengungen stehen. „Wenn der islamische Religionsunterricht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen soll, muss dies auch für die ihn tragenden Persönlichkeiten und Institutionen gelten. Die Vorwürfe, dass zwei Imame des türkischen Islamverbands Ditib in Nordrhein-Westfalen fünf Lehrer bespitzelt und sie als vermeintliche Anhänger der Gülen-Bewegung an die türkische Religionsbehörde Diyanet nach Ankara gemeldet hätten, wiegen schwer. Inzwischen ermittelt auch die Bundesanwaltschaft gegen Ditib. Und die grün-schwarze Koalition im Land streitet sich über die Frage, ob Ditib weiterhin zum „Runden Tisch der Religionen“ eingeladen werden soll. Die FDP-Fraktion hält es für erforderlich, dass sich die Ditib in Baden-Württemberg zu den Spionagevorwürfen erklärt und diese entkräftet werden können.  Anders ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ditib-Vertretern im Projektbeirat zum Islamischen Religionsunterricht nicht möglich beziehungsweise ein Verbleib in dieser Funktion kaum tragbar, wollen wir den Erfolg des bedeutsamen Integrationsprojekts nicht gefährden.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, begrüßte die Ankündigung der Kultusministerin, dass die Arbeit an den Rahmenbedingungen keine ‚Eintagsfliege‘ sein solle:

„Noch im Juli 2016 lehnte die grün-schwarze Regierungsmehrheit einen Antrag der FDP-Fraktion auf einen regelmäßigen Bericht an den Landtag im Interesse der Qualitätssicherung bei der Inklusion ab. Dabei liegt aus unserer Sicht bei der Inklusion vieles im Argen.

Wir Freien Demokraten haben den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen von Beginn an unterstützt, um mehr Wahlmöglichkeiten zu schaffen. Stets haben wir aber davor gewarnt, beim Ausbau der Inklusionsangebote das hohe sonderpädagogische Niveau unserer Sonderschulen (jetzt: Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren – SBBZ) preiszugeben.

Ein Mangel an Qualität bei der Bildung und Betreuung geht unmittelbar zu Lasten der Kinder mit Behinderungen und ihrer Chancen auf Teilhabe an unserer Gesellschaft. Wie zu erwarten war, fehlen mittlerweile Sonderpädagogen sowohl an den Sonderschulen als auch in den Inklusionsangeboten. Die FDP-Fraktion fordert die Kultusministerin auf, das Wohl der Betroffenen in den Mittelpunkt zu rücken, den Ausbau der Inklusionsangebote behutsamer vorzunehmen und über die Qualität bei der Inklusion regelmäßig Bericht zu erstatten. Auf diese Weise kann auch ein Ausbluten der Sonderschulen verhindert werden, die nach Auffassung der FDP-Fraktion für die Qualitätssicherung bei der Inklusion unverzichtbar sind.“

Beim diesjährigen Liberalen Bildungstag im Landtag von Baden-Württemberg steht die aktuelle Frage im Mittelpunkt, wie Bildung zu einer besseren Integration in der Gesellschaft beitragen kann. Diese Frage gewann nicht zuletzt durch die nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge große Bedeutung. Die Integrationsaufgabe der Gesellschaft stellt sich generell täglich für viele Menschen mit Migrationshintergrund und für die zahlreichen Bildungseinrichtungen, ehrenamtliche oder hauptberufliche Betreuer und nicht zuletzt für Betriebe, die eine berufliche Perspektive anbieten.

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte gleich in seiner Begrüßung die Haltung er Freien Demokraten mit dem Willen vor, in der Herausforderung des Zustroms an Flüchtlingen die Chancen zu begreifen und konstruktiv zu begleiten. Gleichzeitig plädierte er klar für die Einführung eines Einwanderungsgesetzes. „Wir wollen damit offene Pforten mit klaren Regeln für Integrationswillige, Integrationsfähige und benötigte Kräfte in unserem Land schaffen“, so Rülke und warf der Landesregierung Realitätsverweigerung bei der Anerkennung der tatsächlichen Bildungsvoraussetzungen bei Flüchtlingen vor.

Der Präsident der Industrie- und Handelskammer Ulm und vormalige Präsident des BWIHK, Dr. Peter Kulitz, stellte fest, dass gelingende Integration eine Chance für Deutschland sei. Voraussetzung sei dazu Bildung mit vielen Aspekten, die er als unabdingbar für die erfolgreiche Eingliederung in die Gesellschaft und ein notwendiges Zugehörigkeitsgefühl bezeichnete. Das System der Dualen Ausbildung sei hier ein hervorragende Weg, um durch qualifizierte berufliche Bildung langfristige berufliche Perspektiven zu schaffen.  Kulitz beschrieb das Engagement vieler Betriebe bei der Übernahme von Flüchtlingen in Beschäftigung und Ausbildung. „Unsere Erfahrung zeigt: es geht, wenn der Wille da ist“, so Kulitz und forderte schnellere Übergänge zwischen Sprach und Berufsausbildung und  größere Rechtssicherheit bei Bleibeperspektiven für Auszubildende und Mitarbeiter mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus.

Dr. Ursula Wollasch, Geschäftsführerin des Landesverbands Katholischer Kindertagesstätten in der Diözese Rottenburg-Stuttgart, stellte insbesondere den Bereich der frühkindlichen Bildung in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen. Dabei verwies sie auf die große Erfahrungen, die Kindertageseinrichtung schon seit vielen Jahren beim Umgang mit Kindern und Eltern mit Migrationshintergrund gemacht hätten. Ausgehend davon sei Bildung deutlich mehr als lediglich Spracherwerb. „Der interkulturelle Umgang ist bei der Betreuung und Erziehung solcher Kinder elementar“, sagte Wollasch und hob hervor, dass gerade die Begegnung und der Umgang mit den Eltern einen wesentlichen Integrationsbeitrag darstellen würden. „Die momentane Situation ist aber kein Grund, sich zurückzulehnen“, mahnte Wollasch an und forderte vom Land, sich nicht mit Verweis auf direkte Bundesfördermittel aus der Verantwortung zu ziehen.

Der Schulleiter und Vorsitzende des Berufsschullehreverbands Baden-Württemberg, Herbert Huber, stellte die Situation an den beruflichen Schulen dar. Diese Schularten, zu denen auch Vorbereitungsklassen zählten, hätten den Großteil an Menschen aufgenommen, die im Zuge des großen Flüchtlingsstroms nach Baden-Württemberg gekommen waren. Die Situation sei zwar quantitativ bei Flüchtlingszahlen direkt zwischenzeitlich etwas entspannt, Baden-Württemberg bleibe aber auf absehbare Zeit ein Zuzugsland. „Integration braucht Zeit und kostet Geld“, stellte Huber fest und appellierte an die Politik, die berufliche Bildung mit einer gezielten Stärkung der Vorbereitungsklassen zu unterstützen.

Erhan Atici, Willkommenslotse und Flüchtlingsberater für Betriebe bei der Handwerkskammer Region Stuttgart, berichtete von en praktischen Erfahrungen er Handwerkerschaft mit Flüchtlingen. Die Handwerkskammer berate gezielt Betriebe, die bereit seien, Flüchtlinge aufzunehmen. Sie leiste insbesondere Hilfestellungen bei dazu notwendigen Kontakten mit Ämtern und Behörden, was insbesondere ansonsten kleinere Betriebe zu überfordern drohe. Er stellte die Bedeutung einer „Willkommenskultur“ für Betriebe vor und zog das Fazit: „Es gibt gute Gründe für Betriebe, Geflüchtete zu integrieren, nicht nur als Fachkräftezuwachs, sondern auch zur Stärkung der Innovativkraft, der kulturellen Vielfalt und der Motivation für alle Beteiligten.“

Der Verbandsdirektor des Volkshochschulverbands Baden-Württemberg, Dr. Hermann Huba, stellte Grundfragen bei der Bildung für Menschen mit Migrationshintergrund an den Anfang seiner Ausführungen. Dabei sei zu beachten, dass Deutschland als pluralistische Gesellschaft „keine absoluten Wahrheiten“ kennen würde. Ziel für die Gesellschaft müsse es daher sein, aus Toleranz Akzeptanz und aus Akzeptanz die Bereicherung der Gesellschaft durch Vielfalt zu erreichen. Anzustreben sei aus Sicht der Volkshochschulen eine Aufwertung des Zweiten Bildungswegs zu einer „Schule für Erwachsene“ und die Entlastung von bürokratischen Mehrbelastungen insbesondere beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Der stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, leitete die daran anschließende angeregte Diskussion, in denen die ganze Bandbreite der Bildungsanforderungen deutlich wurde.  Er gab den Ausblick auf weitere Diskussionen und parlamentarische Initiativen durch die FDP-Fraktion im Landtag.

„Diese Veranstaltung führte uns das breite Spektrum der Bildungsanforderungen für gelingende Integration vor Augen“, so Jürgen Keck, integrationspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion in seinem Schusswort. Er verwies auf das Impulspapier der FDP-Fraktion zum Thema „Integration durch Bildung“, in das die Anregungen des heutigen Tages einfließen würden. Keck forderte in diesem Zusammenhang: „Aktives Handeln ist jetzt gefragt, ob ehrenamtlich oder professionell.“

In der heutigen Landtagsdebatte forderte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die erzwungene sechswöchige Arbeitslosigkeit zu Beginn der Sommerferien bei Vertretungslehrern und Referendaren zu beenden.

„Die sechswöchige Arbeitslosigkeit bei Referendaren und bei Vertretungslehrern ist nicht nur ein unwürdiger Zustand für die Betroffenen. Dieser Zustand ist weit davon entfernt, dem Lehrerberuf mehr Attraktivität zu verleihen.“

Kern forderte in diesem Zusammenhang die Kultusministerin auf, mehr Mut bei der Auseinandersetzung mit dem grünen Koalitionspartner zu entwickeln. „Die bisherigen Versuche herauszufinden, wie es um die Courage der CDU steht, führten bisher leider nur zu sehr ernüchternden Ergebnissen. Einen Antrag der FDP-Fraktion zur Beseitigung der sechswöchigen Arbeitslosigkeit bei Referendaren lehnte Grün-Schwarz im Bildungsausschuss des Landtags ab. Das gleiches Schicksal widerfuhr einem Antrag, der das Ziel verfolgte, das Problem der Entlassung von befristet angestellten Lehrerinnen und Lehrern im Falle einer Folgebeschäftigung anzugehen. Stattdessen wurden von Grün-Schwarz 100 neue Stellen in den Ministerien geschaffen.“

Kern erinnerte daran, dass die SPD in ihrer Regierungszeit trotz vollmundiger Versprechungen und Beschlüsse keinerlei Verbesserungen in dieser Angelegenheit erreicht hat. „Mehrfach hat die FDP-Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode beantragt, den Missstand der sechswöchigen Arbeitslosigkeit bei Referendaren in den Griff zu bekommen – vergeblich. Immerhin räumt die SPD ihr Versäumnis ein und verweist darauf, dass die Grünen bei dieser Frage im Bremserhäuschen saßen. Allerdings stellte die SPD damals den Kultusminister. Damals wie heute gilt hierbei der Grundsatz: ‚Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!‘“

In der heutigen Landtagsdebatte forderte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, einen Kurswechsel bei der Schulbauförderung und ein Programm zur Modernisierung von Schulgebäuden.

„Nicht nur aufgrund der Schulpflicht haben Land und Kommunen eine Fürsorgepflicht für die Schülerinnen und Schüler, die viel Zeit in den Schulgebäuden verbringen. Guter Unterricht ist auf Räumlichkeiten angewiesen, die sich in gutem Zustand befinden und deren Ausstattung auf der Höhe der Zeit ist. Wir sind unseren Kindern, aber auch ihren Lehrern gepflegte Schulgebäude schuldig. Die Schulbauförderung des Landes ist jedoch durch eine massive Schieflage gekennzeichnet.“

Allein der Neubau, so Kern, oder die Erweiterung eines Schulgebäudes mit Grundrissänderung könnten bezuschusst werden, und das nur, sofern zwingende schulische Gründe vorlägen. „Da das pädagogische Konzept der Gemeinschaftsschulen a priori ein ,zwingender schulischer Grund‘ ist, floss knapp die Hälfte der Zuschüsse im Jahr 2016 in Gemeinschaftsschulen: 29,084 von insgesamt 60 Millionen Euro“, betonte Kern,

Zahlreiche in die Jahre gekommene Schulgebäude anderer Schularten gingen dagegen leer aus, denn für eine schlichte Sanierung oder Modernisierung gebe es kein Geld vom Land. „Deshalb“, erklärte Kern, „beantragt die FDP-Fraktion:

  1. die Verwaltungsvorschrift zur Schulbauförderung dahingehend zu ändern, dass künftig zusätzlich zu Umbau und Erweiterung auch Sanierung und Modernisierung bestehender Gebäude förderfähig sind und die Förderung von Schulneubauten gegebenenfalls auf das notwendige Minimum beschränkt wird;
  2. gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden den Sanierungs- und Modernisierungsbedarf bei den kommunal getragenen Schulgebäuden zu erheben;
  3. gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden ein Schulbausanierungsprogramm zu vereinbaren;
  4. die Programme zur Schulbausanierung und die Digitalisierung der Schulen sinnvoll miteinander zu verzahnen, so dass beides aus einem Guss erfolgen kann;
  5. dafür Sorge zu tragen, dass die Schulen in freier Trägerschaft bei der Schulbauförderung in gleicher Weise wie die kommunal getragenen Schulen berücksichtigt werden.“

Mittlerweile habe Grün-Schwarz zwar ein Schulbaumodernisierungsprogramm im Umfang von 40 Millionen Euro angekündigt. Im Haushaltsplan 2017 suche man jedoch vergeblich danach, so Kern. „3,5 Mrd. EUR hat der Bund für Sanierung, Umbau und Erweiterung von Schulgebäuden angekündigt – allerdings bundesweit. Die Gespräche der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden über das Schulbaumodernisierungsprogramm kommen nur schleppend voran. Bei der Schulbauförderung wird sich zeigen, inwieweit die Kultusministerin und ihre grün-schwarzen Koalition willens und in der Lage sind, mit der Politik einer einseitigen Privilegierung der Gemeinschaftsschule der grün-roten Vorgängerregierung zu brechen und sich um faire Bedingungen für alle Schularten zu bemühen.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kritisierte das von Kultusministerin Eisenmann angekündigte Weiterqualifizierungsprogramm für Haupt- und Werkrealschullehrer als unvollständig. Kern wörtlich:

„Dass die Kultusministerin endlich ein Konzept zur Weiterqualifizierung von Haupt- und Werkrealschullehrern starten will, unterstützt die FDP-Fraktion ausdrücklich, schließlich fordern wir Freien Demokraten ein solches Konzept bereits seit geraumer Zeit. Allerdings hat die Kultusministerin in ihrem Konzept ausgerechnet die Haupt-/Werkrealschulen vergessen. Aufstiegsmöglichkeiten soll es nach ihrem Willen nur für Haupt-/Werkrealschullehrer geben, die an Realschulen, Sonderschulen (Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren – SBBZ) oder Gemeinschaftsschulen eingesetzt sind beziehungsweise an eine dieser Schularten wechseln wollen. Jenen Lehrern, die an einer der 682 Haupt-/Werkrealschulen bleiben wollen, wird jedoch keine Perspektive eröffnet. Da zum kommenden Schuljahr 2017/18 nur fünf neue Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden und auch die Kultusministerin einräumt, bei den Gemeinschaftsschulen sei ein Sättigungsgrad erreicht, ist völlig unverständlich, warum sie die Haupt–/Werkrealschulen links liegen lässt. Es sei in diesem Kontext daran erinnert, dass die damalige schwarz-gelbe Landesregierung ein Programm zur Beförderung von 20 Prozent der Haupt-/Werkrealschullehrer von A 12 in A 13 auf den Weg brachte. Angesichts der verantwortungsvollen Arbeit, die die Lehrerinnen und Lehrer an den Haupt-/Werkrealschulen verrichten, fordert die FDP-Fraktion die Kultusministerin auf, das Versäumte  zu korrigieren und auch Aufstiegsperspektiven an den Haupt-/Werkrealschulen zu eröffnen.“

Die von der Lehrergewerkschaft reklamierten Verbesserungen für die Arbeit von Schulleitern findet bei Dr. Timm Kern, bildungspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, vorbehaltlose Unterstützung:

„Die GEW kritisiert zu Recht die grün-schwarze Apathie, wenn es darum geht, Führungskräften an Schulen angemessene Arbeitskonditionen einzuräumen. Gezielte Personalentwicklung, die in Wirtschaft und Industrie längst gängige Praxis ist, findet in den Schulen kaum ein vergleichbares Pendant. Weder die Bezahlung, noch die Gestaltungsmöglichkeiten sind attraktiv genug, das drängende Nachwuchsproblem zu lösen.

Die FDP-Fraktion plädiert seit langem dafür, Schulleiterposten als das zu begreifen, was sie sind: Managerposten im Interesse der Bildung unserer Kinder. Wir fordern deshalb, das Modellprojekt zur Schulverwaltungsassistenz auszubauen. Ziel muss sein, dass jede Schule Unterstützung durch einen Schulverwaltungsassistenten beziehungsweise eine Schulverwaltungsassistentin erhält.“

Die von Kultusministerin Eisenmann angeregte Initiative, angehende Pensionäre länger an Schulen zu halten, ist für Timm Kern, bildungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, eine Interimslösung, die kaum das drohende Defizit an Lehrkräften kompensieren wird:

„So sehr ich Frau Eisenmanns Bemühungen begrüße, dem gravierenden Lehrkräftemangel, insbesondere an Grundschulen und in der Sonderpädagogik, auch temporäre Lösungen entgegenzusetzen, so wenig wird es genügen, Pensionäre im Schuldienst zu halten. Damit wird das Problem nur kurze Zeit etwas relativiert und nicht gelöst. Weit sinnvoller wäre es, angehenden Lehrern deutlich früher als bisher eine Einstellungszusage zu geben. Auch den Schulen sollte mehr Eigenverantwortung bei der Lehrerauswahl und ein eigenes Personalbudget zugestanden werden.“

Prinzipiell, so Kern, müssten die Arbeitsbedingungen für Lehrer dringend verbessert werden: „Eine sechswöchige Arbeitslosigkeit bei Referendaren und bei Vertretungslehrern sowie eine um bis zu 8 Prozent abgesenkte Eingangsbesoldung bei angehenden Beamten tragen kaum dazu bei, dem Lehrerberuf Attraktivität zu verleihen. Wir Freien Demokraten würden uns freuen, wenn die Kultusministerin mehr Mut zur Kreativität bei der Lehrergewinnung erkennen ließe.“

Der Sprecher für berufliche Bildung der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher, begrüßte die Ankündigung der Kultusministeriums, das Projekt „Jugendberufshelfer“ entgegen der ursprünglichen Planungen nun doch weiter zu bezuschussen.

Hoher wörtlich: „Die FDP-Fraktion begrüßt, dass die Landesregierung bei den Jugendberufshelfern Lernfähigkeit erkennen lässt. Die grün-schwarze Regierungsmehrheit hatte noch im kürzlich verabschiedeten Haushalt für das Jahr 2017 die vollständige Streichung des Landeszuschusses für das Projekt „Jugendberufshelfer“ durchgesetzt – allen Einwänden und Sachargumenten zum Trotz. Auch einen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion, mit dem wir einen zielgerichteten, effizienten Einsatz der finanziellen Mittel im Bildungsbereich und unter anderem auch die Fortsetzung der Jugendberufshelfer-Förderung forderten, lehnte Grün-Schwarz ab. Dabei liegt die Bedeutung der Jugendberufshelfer sowohl für die Bildungs- und Lebenschancen benachteiligter junger Menschen als auch für die Betriebe auf der Hand. Jugendberufshelfer ebnen benachteiligten jungen Menschen den Weg in Ausbildung und Beruf und tragen maßgeblich dazu bei, dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen. Angesichts der Herausforderung, zahlreiche Zuwanderer in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren, dürfte noch mehr Verantwortung auf den Schultern der Jugendberufshelfer ruhen.“

Zur Erklärung der Kultusministerin, die 80-Prozent-Zielmarke bei der Privatschulfinanzierung gesetzlich verankern zu wollen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Fraktion unterstützt die Kultusministerin bei ihrem Vorhaben, die 80-Prozent-Zielmarke im Privatschulgesetz zu verankern. Dadurch wird die finanzielle Planungssicherheit der Schulen in freier Trägerschaft verbessert. Allerdings haben wir in der Vergangenheit bereits erlebt, dass die freien Schulen mit Rechentricks irritiert wurden. Paradebeispiel hierfür ist von der ehemaligen grün-roten Landesregierung eingeführte Versorgungsabgabe für Beamte, die in den Privatschuldienst beurlaubt sind. Sie schlägt nun mit rund 13 000 Euro pro Person und Jahr zu Buche. Seitens der FDP-Fraktion werden wir mit Argusaugen darüber wachen, dass sich ein solches Spiel nach dem Motto „Linke Tasche – rechte Tasche“ nicht wiederholt. Vielmehr wollen wir erreichen, dass die freien Schulen einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der tatsächlichen Kosten erhalten, die ein Schüler im staatlichen Schulwesen verursacht.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, begrüßte, dass die Landesregierung die Vorlage der Grundschulempfehlung bei der weiterführenden Schule zukünftig verbindlich machen will. Gleichzeitig kritisierte er, dass die Neuregelung erst zum Schuljahr 2018/19 greifen soll.

Kern wörtlich: „Dass die Grundschulempfehlung zukünftig der weiterführenden Schule vorgelegt werden muss, unterstützt die FDP-Landtagsfraktion ausdrücklich. Bereits in unserem Impulspapier für einen stabilen Schulfrieden aus dem Jahr 2014 haben wir das Recht der aufnehmenden Schule gefordert, sich die Grundschulempfehlung vorlegen zu lassen. Die Einschätzung der Grundschullehrer zu kennen, ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Lehrer der weiterführenden Schule den betreffenden Schüler bestmöglich fördern können.

Deshalb ist die Abschaffung des realitätsfernen Verbots aus der grün-roten Regierungszeit überfällig. Leider ließ sich die CDU-Kultusministerin vom grünen Koalitionspartner abringen, die Vorlage der Grundschulempfehlung erst zum Schuljahr 2018/19 verbindlich zu machen. Seitens der FDP-Landtagsfraktion können wir für dieses Vorgehen keinen triftigen Grund erkennen und lehnen es als schlichtes Taktieren zu Lasten der Schüler ab. Wir werden im Kontext der Beratungen über den Gesetzentwurf beantragen, die Vorlage der Grundschulempfehlung bereits zum Schuljahr 2017/18 verbindlich zu machen. Von einer Kultusministerin, die sich der Qualität im Bildungsbereich verpflichtet fühlt, erwarten wir, dass sie unseren Antrag im Interesse der Chancen für junge Menschen vorbehaltlos unterstützt.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, äußerte sich besorgt über die sich abzeichnende Neuregelung der Privatschulfinanzierung durch die Landesregierung. Wörtlich sagte Kern:

„Dass die Kultusministerin den Schulen in freier Trägerschaft einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der Kosten eines Schülers in einer staatlichen Schule in Aussicht gestellt hat, ist grundsätzlich erfreulich. Dies entspricht einer von den Privatschulverbänden seit Jahren angestrebten Zielmarke, die auch die FDP anstrebt. Allerdings könnte die Neuregelung der Privatschulfinanzierung ein bürokratisches Monstrum werden, das sich in schwere Widersprüche verstrickt. Das würde der Privatschulfreiheit einen Bärendienst erweisen. Zukünftig müssen die freien Schulen umständlich nachweisen, dass sie kein Schulgeld erheben. Gleichzeitig verweist sie die Landesregierung darauf, für Hausaufgabenbetreuung oder Aktivitäten jenseits des Pflichtunterrichts Beiträge zu erheben. Außerdem werden beispielsweise berufliche Schulen ausgeklammert. Das Vorhaben droht im Gewirr der Vorschriften zu verheddern. Wir Freien Demokraten hätten eine möglichst unbürokratische Lösung für den Ausgleichsanspruch bei Schulgeldfreiheit vorgezogen. Außerdem wollen wir in die 80 Prozent anders als bisher auch die Ganztagsbetreuung, Schulsozialarbeit oder Kosten im Zusammenhang mit dem Schulbau für alle Schularten einbeziehen. Ziel müssen schließlich freie Schulen in sozialer Verantwortung bleiben.“

Zur Meldung, dass die Einführung eines regulären islamischen Religionsunterrichts sich weiter verzögere, erklärte Dr. Timm Kern, bildungspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

„Es ist mehr als bedauerlich, dass sich die landesweite Einführung eines regulären islamischen Religionsunterrichts erneut verzögert, da wir große Hoffnung darauf gesetzt haben, damit die Einflussnahme radikaler Islamisten entscheidend zu reduzieren oder, im Idealfall, vollkommen zu neutralisieren. Die Kultusministerin wäre gut beraten, alles zu unternehmen, dem regulären Islamunterricht einen hohen Stellenwert einzuräumen und nicht länger zu zögern, ihn in ganz Baden-Württemberg anzubieten.“

Zur Aussage der Kultusministerin, die Ganztagsangebote im Land bedarfsgerecht und familienfreundlich ausbauen zu wollen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Wir werden Frau Eisenmann beim Wort nehmen und ihr Ganztagskonzept dahingehend prüfen, ob es auch tatsächlich familienfreundlich ist. Das Schulgesetz sieht bislang nur die verpflichtende Ganztagsschule vor. Auch die sogenannte ‚Wahlform‘ lässt nur eine Wahl zwischen Ganztag oder gar nicht Ganztag zu.

Die bisherige Regelung ist ein sperriges Ungetüm, das die Freiheit der Familien erheblich einschränkt. Familienfreundlich wäre, neben der verpflichtenden auch die offene Form der Ganztagsschule ins Schulgesetz aufzunehmen: mit Unterricht am Vormittag und frei wählbaren Angeboten am Nachmittag. Dass sich von den 52 zukünftigen Ganztags-Grundschulen 48 für die Wahlform entschieden haben, spricht eindeutig für den Wunsch nach und die Notwendigkeit von mehr Freiheit bei der Gestaltung des Alltags im Wechselspiel von Familie und Schule.“

Die Meldung, dass der schon viel zu lange währende Konflikt um die Privatschulfinanzierung schon bald ein Ende finden könnte, ist für Timm Kern, bildungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, eine gute Nachricht:

„Die FDP-Fraktion hat von Beginn an darauf hingewirkt, den Konflikt zur Privatschulfinanzierung schnell und unbürokratisch zu lösen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Regierung unsere Erwartungen erfüllt, mit den Privatschulen auf Augenhöhe zu verhandeln.

Wir haben seit jeher für das Modell der freien Schule in sozialer Verantwortung geworben und einen Zuschuss von 80 Prozent jener Kosten, die für einen Schüler an öffentlichen Schulen entstehen, als angemessen betrachtet.

Umso mehr hoffe ich, dass sich bald eine Lösung ohne weiteres Konfliktpotential findet, die allen Seiten gerecht wird.“