FDP-Landtagsabgeordnete fordern Einstellungskorridor und Stopp der Personalausdünnung – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion begrüßt, dass sich die CDU auf ihrem Landesparteitag mit der angespannten Personalsituation bei der Polizei beschäftigen will. „Propagandareden reichen aber nicht aus“, sagen die FDP-Landtagsabgeordneten Heiderose Berroth und Hagen Kluck. Bisher habe die Unionsfraktion noch keine Anstalten gemacht, das Thema in die Parlamentsarbeit einzubringen. „Es ist gut, dass die CDU unsere Forderung nach einem breiteren Einstellungskorridor aufgreift“, so der innenpolitische Sprecher Hagen Kluck.

In der Oktober-Sitzung des Landtags hat Kluck ein Ende der Stellenausdünnung und des Stel-lenabbaus beim Tarifpersonal der Polizei genau so wie einen breiteren Einstellungskorridor angeregt, „um zu verhindern, dass uns die guten Leute, die heute bereit wären, in den Polizei-dienst einzutreten, irgendwann nicht mehr zur Verfügung stehen“. Die finanzpolitische Sprecherin Heiderose Berroth will statt Stellenabbau jetzt eine Konzeption „Sicherheit 2014“ mit einer Zielgröße für den Personalstand der Polizei ab 2014 festlegen. „Ab sofort soll die Ausbildungskapazität bei der Polizei wieder voll genutzt werden. Dies ist letztlich kostengünstiger als die sonst in wenigen Jahren notwendige enorme Ausweitung“, so Berroth. Schon heute sei absehbar, dass die Zahl der Pensionierungen Mitte des nächsten Jahrzehnts stark ansteigt. Die für den Ersatz notwendige Ausbildung junger Beamter würde die Kapazität sowohl in Bezug auf Räume als auch des Lehrpersonals weit übersteigen. Eine Ausweitung wäre unverhältnismäßig teurer und mit minderer Ausbildungsqualität verbunden. Im Moment seien die Einrichtungen nicht ausgelastet, eine gleichmäßige Auslastung schon jetzt sei deshalb die wirtschaftlichere Lösung. „Wir Liberalen wollen der Polizei das geben, was sie für ihre schwere Arbeit braucht“, stellen Berroth und Kluck fest. Eine gute personelle und sächliche Ausstattung und Ausrüstung der Polizei bringe für die innere Sicherheit mehr als Gesetzesverschärfungen oder gar neue Überwachungsgesetze.Hans Ilg, Pressesprecher

Landtagsfraktion fordert weitere Finanzmittel für „Zukunftsprogramm Mittelstand“ – Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer Landtagsdebatte („Wirtschaftliche Erfolge nutzen – Reformen in und für Baden-Württemberg voranbringen“) die Landesregierung aufgefordert, mehr Finanzmittel für die Innovationspolitik bereitzustellen. In der von den Liberalen beantragten Aktuellen Debatte nannte Rülke die innovativen kleinen und mittleren Unternehmen als Hauptgrund für die Spitzenposition des Landes in Deutschland. „Wenn bei uns die Arbeitslosenquote nur noch 4,4 Prozent beträgt, ist das vor allem auf die mittelständische Struktur des Landes und die Investition von 3,9 Prozent des Brutto-Inlandsprodukts (BIP) in Forschung und Entwicklung zurückzuführen”, so Rülke.

Deshalb stehe die Wirtschaftspolitik des Landes auch unter dem Leitmotiv “Zukunftsprogramm Mittelstand“, so Rülke. Es gehe darum, kleinere innovative Unternehmen beispielsweise durch Innovationsgutscheine, Innovations-Coaching und einen Beteiligungsfonds der Banken zu unterstützen. Auch die Clusterpolitik, das heißt die regionale und spartenbezogene Vernetzung von Wirtschaft, Forschung, Entwicklung und Bildung, müsse forciert werden. Mittelfristig sollte das Land hier unter Beachtung der Haushaltskonsolidierung mehr Finanzmittel einsetzen. Rülke: „Denn weniger Wachstum und mehr Arbeitslosigkeit sind letztlich teurer als Investitionen in Forschung, Entwicklung und Bildung.”Von der großen CDU/SPD-Koalition in Berlin ist nach den Worten von Rülke keine Unterstützung zu erwarten. Der SPD-Parteitag habe die Reformbereitschaft der Bundesregierung „vom Schneckentempo zum Stillstand“ gebracht. Besonders bedauerlich sei die „populistische Wende“ beim ALG I. Laut Bundesagentur seien in Jahresfrist rund 600.000 neue Arbeitsplätze entstanden. Davon zwei Drittel zugunsten Älterer. „Wer an dieser Stelle das Ruder herumreißt, mit der Begründung es gehe uns ja besser, der verhält sich wie ein trockener Alkoholiker, der in dem Moment wieder zu trinken anfängt, wenn das Zittern aufhört”, so Rülke.Die neue sozialdemokratische Lust am wohlfahrtsstaatlichen Volksheim lasse Schlimmes ahnen. Sowohl die anstehende Steuerreform als auch die gescheiterte Reduktion der Sozialversicherungsquote auf unter 40 Prozent vom Bruttolohn machten deutlich, dass für die SPD die Agenda 2010 Geschichte ist. Der “peinliche Verwandte” Gerhard Schröder sei vergessen und man kehre zur “guten alten Tradition des hungrigen Staates” zurück. „Das Motto des SPD-Parteitags `Näher bei den Men-schen´ ist in guter sozialdemokratischer Tradition so zu verstehen, dass man näher bei den Menschen sein will, um auch näher an deren Geldbeutel zu sein”, so Rülke.

Notwendig sind klare verfassungsrechtliche Regelungen zur Schuldenbegrenzung – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, forderte, schon ab dem Jahr 2008 mit der Tilgung der Altschulden in Höhe von rund 42 Milliarden zu beginnen – auf jeden Fall dann, wenn weitere Steuermehreinnahmen zu erwarten seien.

Um das erreichte Ziel der Netto-Neuverschuldung Null abzusichern, bedürfe es zusätzlich klarer verfassungsrechtlicher Regelungen zur Schuldenbegrenzung und zum Schuldenabbau. Noll: „Auch die FDP/DVP-Landtagsfraktion ist stolz darauf, dass nun das erste Mal seit dem Jahr 1972 wieder ein Haushalt ohne neue Schulden auf den Weg gebracht wird. Die konsequente Ausgabendisziplin der vergangenen Jahre hat sich ausbezahlt. Wir Liberalen sind bereit, diese Disziplin auch in Zukunft aufzubringen. Finanzielle Spielräume sollten zum Einstieg in die Schuldentilgung genutzt werden.“Hans Ilg, Pressesprecher

Akzeptanz gesunken – Bürger fühlen sich unfair behandelt – Hoher Verwaltungsaufwand – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen“ sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans Ulrich Rülke:

„Die Föderalismusreform I hat die Wohnraumförderung und das Wohnungsbindungsrecht in die Kompetenz der Länder übertragen. Baden-Württemberg hat diese Herausforderung angenommen. Die gesamte Gesetzesmaterie wurde landesgesetzlich neu geregelt. Das zersplitterte Bundesrecht ist nun in einem Gesetzeswerk zusammengefasst. Der bayrischen Lösung eines Rumpfgesetzes, das weiterhin auf Bundesvorschriften verweist, haben wir uns nicht angeschlossen. Durch diese Zusammenführung erreichen wir eine Straffung des Regelwerks. Wir können erneut einen Erfolg in unserem Kampf gegen die Überbürokratisierung vermelden. So haben wir zum Beispiel die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe vorgesehen, wie wir es bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben hatten. Was sind die Gründe für diesen Schritt? Die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe gefährdet zunehmend den Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen. Überdies verursacht sie inzwischen einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand. Ihre Akzeptanz in der Bevölkerung ist gesunken, weil sich immer mehr Bürger unfair behandelt fühlen. Nur noch ein Bruchteil des Altbestandes an Sozi-alwohnungen wird von der Fehlbelegungsabgabe erfasst. Nach unseren Vorstellungen soll sie daher zum 1. Januar 2008 fallen. Ein weiterer Schritt zur Entbürokratisierung ist die Abschaffung der äußerst komplizierten Kostenmiete. Darüber hinaus sollen die Kommunen vom Verfahren der Wohnraumförde-rung entlastet werden. Zum Zwecke der Konzentration bei den Stadt- und Landkreisen soll der Paragraph 88 Absatz 5 der Gemeindeordnung geändert werden. Die Belastung durch Ausfallbürgschaften entfällt für die Kommunen.Wie Sie sehen, hat es also nicht nur in der Form, sondern auch in der inhaltlichen Ausgestaltung der Wohnraumförderung und –bindung signifikante Neuerungen gegeben. Die bisherige Konzeption der Bundeswohnraumförderung ist gedanklich noch dem Wiederaufbau der Republik verpflichtet. Heute stehen wir aber vor völlig neuen Herausforderungen.Der bundesrechtliche Ansatz war alleine auf den Zubau von Wohnungen ausgerichtet. Das entspricht nicht mehr der Realität. Baden-Württemberg hat sich die Reduzierung des Flä-chenverbrauches vorgenommen. Diesen Ansatz führen wir in dem Ihnen vorliegen Gesetz konsequent fort. So werden z. B. flexible Fördertatbestände für bestehende Wohnquartiere eingeführt. Europaweit verändert sich die demografische Struktur rasant. Es gibt immer weniger Kinder und damit absehbar auch immer weniger Nachfrage nach Wohnraum in Europa. Diese Ent-wicklung gilt es bei den Förderprogrammen zu berücksichtigen. Die alleinige Ausrichtung auf Zubau ist nicht mehr zeitgemäß. Baden-Württemberg soll auch Kinderland sein. Auch hier wollen wir ansetzen. Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetz schaffen wir dafür die Voraussetzungen. So kann beispielsweise auch in Quartierstrukturen investiert werden, was der gesamten Wohnbevölkerung zugute kommt. Ein weiteres wichtiges Ziel der Landespolitik ist der Klimaschutz. Gerade Altbauwohnungen entsprechen oftmals nicht dem heutigen Standard. Auch das wollen wir ändern. Es ist deshalb richtig, vermehrt auch in den Gebäudebestand zu investieren. Die Möglichkeiten dazu wollen wir verbessern. Ferner wird durch die Ausweitung der Förderung auch die Innenentwicklung unserer Städte und Gemeinden gestärkt.Es wurde behauptet, dass das Land die Mietwohnungsbauförderung zukünftig faktisch einstellen würde. Wer so argumentiert hat noch nicht verstanden, wovon wir hier reden. Wir diskutieren nicht über ein Wohnraumförderungsprogramm. Es ist der Entwurf eines Wohn-raumförderungsgesetzes, das hier vorliegt. Das Gesetz regelt abstrakt den generellen Rahmen für die Bauprogramme der nächsten Jahre. In keinem Satz des vorliegenden Gesetzes ist vorgesehen, die Mietwohnraumförderung einzustellen. Verwechselt wird das vorliegende Gesetz oft mit dem Landeswohnraumförde-rungsprogramm 2007. Deshalb sei an dieser Stelle die Anmerkung erlaubt, dass das Mietwohnraumförderprogramm der L-Bank an die Stelle des Landesprogramms getreten ist. Bereits in den ersten sechs Monaten haben mehr Bürger das Programm der L-Bank in Anspruch genommen als im gesamten Jahr 2006 das letzte Landesprogramm. Selbst wenn das Land sich in Zukunft also auf die Eigentumsförderung und die Förderung der Sanierung konzentrieren sollte, bedeutet dies nicht, dass es keine attraktiven Programme für die Mietwohnraumförderung mehr geben wird. In dem vorliegenden Gesetz wird der Rahmen für die Wohnraumförderung in Baden-Württemberg völlig neu gesteckt. Zum ersten Mal können künftig zum Beispiel Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnungsumfeldes gefördert werden. Gleiches gilt für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Stabilisierung von Quartierstrukturen. Sowie für die Förderung personeller nicht investiver Maßnahmen.Das Gesetz nimmt somit auch die Probleme von Stadtvierteln auf, in denen der Integrationsprozess nicht so voranschreitet, wie wir uns das wünschen. Durch diese neue Flexibilität können wir zukünftig gezielt völlig neue Problemfelder in unseren Wohnstrukturen angehen. Abschließend bleibt feststellen: Die Landesregierung hat uns einen modernen und innovativen Gesetzentwurf vorgelegt. Er greift die Leitlinien der Landespolitik auf. Der Kinderlandgedanke wird umgesetzt. Die Entbürokratisierung wird vorangetrieben. Neue Konzepte zur In-tegration werden eröffnet. Zukunftsentwicklungen durch den demografischen Wandel werden vorausgedacht. Durch eine Verstärkung der Fördermöglichkeiten in den Bestand wird ökolo-gischen Gesichtpunkten Rechnung getragen.“

Den Anteil der regenerativen Energien beim Wärmeverbrauch von Häusern erhöhen – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg“ sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt die Ziele des vorliegenden Gesetzentwurfes. Wir halten es für richtig, den Anteil der regenerativen Energien beim Gesamtwärmeverbrauch von Wohngebäuden zu erhöhen. Baden-Württemberg ist im Bundesvergleich in vielen Bereichen führend. Vor vielen anderen Bundesländern nehmen wir Spitzenpositionen in Wirtschaft, Bildung und Tourismus ein. Diese Spitzenposition wollen wir auch im Umweltbereich einnehmen. Bekanntlich hat die Bundesregierung bereits vor Monaten einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt. Konkretes ist bisher nicht entstanden. Absichtserklärungen sind uns zu wenig. Während sich die Bundesregierung noch nicht einmal über Grundsätze eines Gesetzentwurfes einigen konnte, zeigen wir, was wir unter einer handlungsfähigen Regierungskoalition verstehen. Von drakonischen Strafen ist die Rede. Derartiges ist mit einer Partei wie der FDP nicht zu machen. So sieht es übrigens offensichtlich auch die Bundes-CDU. Keine Sorge haben wir, dass ein eventueller Gesetzentwurf des Bundes in Konkurrenz zu unserem Landesgesetz tritt. Es ist unsere Absicht, einen zukunftsweisenden Beitrag für die Meinungsbildung auf Bundesebene zu leisten. Der Gesetzentwurf des Landes macht nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch Sinn. Die bisherigen Programme auf Bundes- und Landesebene haben vor allem dort gegriffen, wo es um bessere Wärmedämmung oder bes-sere Brennwerttechnik ging. Auch die Wirtschaft hat die Energieeinsparung als wesentlichen Kostenfaktor begriffen und in diesem Bereich in den letzten Jahren Vorbildliches geleistet. Wir konnten allerdings nur eine geringfügige Steigerung des Einsatzes von regenerativen Energien im Wohnungsbau verzeichnen. Vor diesem Hintergrund ist zu beachten, dass sich die Preise für Brennstoffe in den letzten Jahren drastisch erhöht haben. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar. Wir müssen unsere Abhängigkeit von Importen verringern. Auch vor diesem Hintergrund ist es notwendig, Energie einzusparen. Meine Damen und Herren, jeder ökonomisch und ökologisch denkender Hausbesitzer kann sich mit den Vorgaben dieses Gesetzes sehr gut identifizieren. Die Vorgaben des Gesetzentwurfs sind so, dass wir ohne zusätzliche staatliche Förderprogramme oder Zuschüsse auskommen können. Wir produzieren ausdrücklich kein teures Gesetz, das Verbraucher und Wirtschaft neu belastet. Und wir wollen gleichzeitig dem Bürger keinen unerträglichen bürokratischen Aufwand zumuten. Ich denke, das ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelungen. Dies beweist das überwiegend positive Ergebnis der Anhörung der Landesregierung. Vier Punkte sind allerdings für die FDP/DVP Landtagsfraktion von entscheidender Bedeu-tung:1.Bürger, Kommunen und Kirchen müssen gleich behandelt werden. Die Nachweis-pflichten, die nur für Bürger vorgesehen waren, müssen auch für Kirchen und Kom-munen gelten, die Wohnungen besitzen. Was der Staat vom Bürger verlangt, das kann auch der Bürger vom Staat verlangen.2.Keine Zustimmung konnte die FDP-Landtagsfraktion der ursprünglichen Absicht der Regierung erteilen, den Baurechtsbehörden das Recht zu geben, zu Kontrollzwecken Privatwohnungen zu betreten. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist für uns Liberale ein hohes Gut. Bei der Einschränkung von Grundrechten muss der Gesetzgeber zu-rückhaltend sein. Der Schutz des Klimas und die Freiheit des einzelnen dürfen nicht zu Gegensätzen werden.3.Das Wärmegesetz soll die Bürger so wenig wie möglich bürokratisch belasten. Es soll keine wirtschaftlich unerträglichen Auflagen im Sinne des Klimaschutzes vorschrei-ben. Und als letzter, aber wichtiger Punkt ist die Forderung unserer Umweltpolitiker zu nennen, für die die gesamte FDP-Fraktion einsteht: Wenn wir überzeugt sind, dass der Einsatz von regenerativen Energien vom Bürger verlangt werden kann, dann ist die logische Konsequenz, dass sich auch das Land im Bereich seiner Immo-bilien – und zwar aller Immobilien – anschließt. Deshalb fordert die FDP-Landtagsfraktion die Landesregierung auf, neben Wohngebäuden auch Dienst-gebäude in Landeseigentum zügig in den Geltungsbereich des vorliegenden Wärmegesetzes einzubeziehen. Es mag sein, dass dieses Vorhaben für den An-fang den Landeshaushalt belastet. Die finanzielle Nachhaltigkeit ist ein zentrales landespolitisches Anliegen. Wir wollen aber auch ökologisch nachhaltig handeln.“

FDP/DVP-Landtagsfraktion wird am strikten Konsolidierungskurs festhalten – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion wird darauf drängen, trotz der zurzeit günstigen Situation bei den Steuereinnahmen am strikten Konsolidierungskurs festzuhalten und mit der Rückführung der Altschulden baldmöglichst zu beginnen. Dies sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, bei einer Landespressekonferenz im Landtag nach der zweitägigen Klausurtagung auf der Achalm in Reutlingen.

Zu den Hauptthemen der Klausurtagung gehörten die Evaluierung der Verwaltungsreform und die Novelle des Polizeigesetzes. Professor Dr. Joachim Hesse vom Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE) begrüßte die Auffas-sung der FDP/DVP-Landtagsfraktion, dass es bei der Verwaltungsreform „keine Rolle rückwärts“ geben könne. Die Zusammenarbeit der Landkreise müsse verstärkt werden, die Polizei soll von der Erfüllung der Effizienzrendite ausgenommen werden, so einer der Beschlusspunkte der Fraktion. Zu der Einigung der Koalitionspartner beim Polizeigesetz sagte Ulrich Noll: „Wir geben der Polizei, was sie braucht und belasten sie nicht mit unnötigem Ballast. So verbessern wir den Maßnahmenkatalog im neuen baden-württembergischen Polizeigesetz weiter.“ Beispielhaft seien genannt:Künftig werden die Auskunftspflichten der Bürger erweitert; sie müssen auch ohne Vorladung neben Name, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit zukünftig auch Angaben zur Sache machen,die Videoüberwachung von größeren Veranstaltungen und Ansammlungen wird ermöglicht. Es wird also folgende vom IM gewünschten Maßnahmen nicht geben: Generalklausel, Ermächtigung für den Videoatlas, Aufschalten auf private Überwachungskameras,die Polizei kann satellitengestützte Navigationssysteme (GPS)zur Positionsbestimmung einsetzen, der Einsatz von KFZ-Kennzeichen-Lesesystemen ist nur im Zusammenhang mit einer konkreten polizeilichen Fahndungsmaßnahme zulässig; eine Dauerkontrolle, wie vom IM gewünscht, wird es nicht geben,die präventivpolizeiliche Telekommunikationsüberwachung wird strikt aus-geschlossen; die Erhebung von Telekommunikationsverbindungsdaten wird aber unter engen Voraussetzungen zugelassen (richterliche Anordnung, Unterrichtungspflicht des Betroffenen, Information des Landtags, Evaluierung, Befristung bis 31.12.2012),der Einsatz des IMSI-Catchers wird zugelassen,Vermögen kann auch schon dann eingefroren werden, wenn es im Vorfeld des Eintritts einer konkreten Gefahr für terroristische oder extremistische Straftaten eingesetzt wird,Daten können an Polizeidienststellen des Bundes und der Länder übermittelt werden,die präventivpolizeiliche Wohnraumüberwachung wird an die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts angepasst,auf Initiative der FDP wurde der Platzverweis in Baden-Württemberg eingeführt; nach dem langjährigen Erfolg, wird er nun endlich auch im Polizeigesetz verankert.Nicht eingeführt werden: die Befugnis zum Öffnen und Einsehen von Postsendungen; eine Erweiterung der Schleierfahndung, die wir schon 1996 abgelehnt haben.Hans Ilg, Pressesprecher

Zehn Prozent mehr Lehrstellenverträge abgeschlossen als im letzten Jahr – Mit Genugtuung reagierte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, auf die hervorragende Lehrstellenbilanz des Deutschen Industrie- und Handelskammertags ( DIHK ).

Der Industrieverband hat darauf hingewiesen, dass mit 286.000 Lehrverträgen fast zehn Prozent mehr als im Vorjahr abgeschlossen wurden. Besonders erfreulich – so Rülke weiter – sei die vom DIHK konstatierte deutliche Verbesserung der Chancen der Altbewerber.Nach den Worten von Rülke wird somit deutlich, dass die ständigen Kassandrarufe der Landes-SPD, verbunden mit Forderungen nach einer Meldepflicht von Ausbildungsplätzen sowie nach einer Ausbildungsabgabe, völlig unnötig seien und lediglich die jungen Menschen irritierten.„Intelligente Programme wie der Ausbildungspakt und das Altbewerberförderprogramm der EU greifen offensichtlich“, so der wirtschaftspolitische Sprecher, der ab-schließend feststellte, dass es kein Zufall sei, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Baden-Württemberg bundesweit nach wie vor am geringsten ist. Hans Ilg. Pressesprecher

Mangel von Fachkräften zeichne sich mit demographischen Wandel ab – In einer von der FDP/DVP-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Debatte zum Thema „Fachkräfteangebot für Baden-Württemberg sichern“ hat der wirtschaftspolitische Sprecher der Liberalen, Dr. Hans-Ulrich Rülke, eine Initiative des Wirtschaftsministeriums gefordert: Nach den Worten von Rülke soll das Wirtschaftsministerium nach der Sommerpause konkrete Maßnahmen vorstellen, die der baden-württembergischen Wirtschaft bei der Überwindung des Fachkräftemangels helfen.

Zwar habe Baden-Württemberg die besten Wirtschaftsdaten und die nachweislich dynamischste Wirtschaft im Lande, dennoch zeichne sich ein Fachkräftemangel im Lande ab, der sich mit dem demographischen Wandel immer mehr zu verschärfen drohe. Darüber hinaus seien in der Metall-, Elektro- und Fahrzeugindustrie besondere Engpässe zu konstatieren. Damit gebe es eine besondere Betroffenheit der Wirtschaft unseres Landes. Rülke sieht drei konkrete Ansatzpunkte: • Die Ausschöpfung des vorhandenen Potenzials, insbesondere bei Frauen und älteren Arbeitslosen; • die Verbesserung der Zuwanderung von Hochqualifizierten und deren Integration in unsere Gesellschaft;• die Optimierung der Ausbildung.In diesem Sinne solle das Wirtschaftsministerium nach der Sommerpause eine Initiative vorlegen. Offene Fragen seien eventuell durch ein Gutachten zu klären. Dabei seien beispielsweise folgende Fragen zu beantworten: „Wie gestaltet sich die Zuwanderung in Ländern, die im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte erfolgreicher sind? Wie rekrutiert der Mittelstand in Baden-Württemberg sein Personal und wie kann man ihn dabei unterstützen? Weshalb nehmen die Studierendenzahlen im Ingenieurbereich und im naturwissenschaftlichen Bereich ab?“Hans Ilg, Pressesprecher

Neue Ehrlichkeit in den Haushaltsplänen von Landkreisen, Städten und Gemeinden – „Wir als Land müssen das, was wir von den Kommunen verlangen, auch selbst einführen – nämlich die doppelte Buchführung“. Dies sagte die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, auf einer Anhörung der FDP/DVP-Landtagsfraktion zum neuen kommunalen Haushaltsrecht mit dem Thema „Von der Kameralistik zur Doppik“. Die kommunale Doppik hat nach den Worten des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Oberbürgermeisters von Horb, Michael Theurer, bei der Einführung in den noch wenigen Gemeinden Gefühle von „großer Euphorie bis zur Untergangsstimmung“ ausgelöst. Denn die Doppik sei noch nicht das große Zauberwort, etliche Probleme seien noch zu lösen. Dennoch sei die FDP davon überzeugt, dass in Bund, Ländern und Kommunen kein Weg an der flächendeckenden Einführung der doppelten Buchführung vorbeiführe.

Theurer: „Wir brauchen ein Leitbild der nachhaltigen Finanzpolitik, denn wir leben über unsere Verhältnisse. Ich plädiere für ausreichende Übergangsfristen, damit die Umstellung ohne Fehler mit der sowieso notwendigen Umstellung der EDV in den Behörden und mit einer gründlichen Schulung der Mitarbeiter über die Bühne gehen kann.“ Die Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände waren sich im Grundsatz darüber einig, die Doppik mit einer ausreichenden Frist aus Gründen einer neuen Haushaltsehrlichkeit und einer vollständigen Abbildung des Ressourcenverbrauchs in den Städten, Gemeinden und Landkreisen einzuführen. Keine Einigkeit herrschte aber über die Frage, ob ein Wahlrecht zwischen Kameralistik und Doppik zuzulassen sei. Nach den Worten von Prof. Klaus Notheis, Kämmerer der Stadt Bruchsal und Vertreter des Städtetags, sollte eine Vergleichbarkeit der Systeme innerhalb Deutschlands gegeben sein. Es gebe keine Notwendigkeit für eine erweiterte Kameralistik, es sei nicht Ziel führend, eine Wahlmöglichkeit zwischen Kameralistik und Doppik zu erlauben. Willi Schmid, Beigeordneter des Gemeindetags Baden-Württemberg, forderte eine praktikable Definition zum Haushaltsausgleich. Der Haushaltsausgleich dürfe nicht am Ergebnishaushalt festgemacht werden, sondern müsse die Finanzierungsrechnung einbeziehen. Schmidt: „Der Haushalt einer Kommune sollte auch dann genehmigungsfähig sein, wenn er nach dem alten kameralistischen System Überschüsse hat.“ Der Leiter des Kämmereiamts des Rhein-Neckar-Kreises und Vertreter des Landkreistages, Bernd Klee, forderte eine gründliche Aus- und Fortbil-dung bei der Umstellung auf die doppelte Buchführung. Wichtig sei, eine großzügige Frist bis zum Jahr 2011 bei der Umstellung zuzulassen. Unter der Leitung des kommunalpolitischen Sprechers der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, entwickelte sich zwischen den Referenten und den rund 90 angereisten Bürgermeistern und Kämmerern aus ganz Baden-Württemberg eine lebhafte Diskussion. Kluck: „Zur sinnvollen Anwendung der Erkenntnisse aus dem neuen Rechnungswesen wird es notwendig sein, auch die Mitglieder der Ge-meindräte und Stadträte entsprechend zu schulen.“Als Fazit lässt sich aus Sicht der finanzpolitischen Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, folgendes festhalten: • Die Frist zur Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts muss verlängert werden. • Gemeindetag und Städtetag sollten sich zügig auf eine Formulierung der bisher noch strittigen Vorschriften zum Haushaltsausgleich in Paragraph 80 der Gemeindeordnung verständigen.• Die Pflicht zur Konsolidierung der Haushalte im Sinne einer umfassenden Konzernbilanz sollte nur für die großen Kommunen verpflichtend sein, für die kleineren Kom-munen sollte dies freiwillig sein.

Mit Einführung eines neuen Haushaltsrechts würde Glaubwürdigkeit des Landes gestärkt – Die stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, hat auf einer Landespressekonferenz Vorschläge zu „Verfassungsrechtlichen Regelungen zur Schuldenbegrenzung und zum Schuldenabbau in Baden-Württemberg“ dargelegt. Nach den Worten der finanzpolitischen Sprecherin „müssen aufgrund der übermäßigen Staatsverschuldung dringend wirksame Regelungen getroffen werden“.

Die Kreditmarktschulden der öffentlichen Haushalte Insgesamt liegen zum Jahresende 2006 bei 1,48 Billionen € (17.975 €/Einwohner), davon entfallen auf den Bund 917 Mrd. €, auf die Länder 479 Mrd. € und auf die Kommunen 85 Mrd. €.Die Kreditmarktschulden des Landes Baden-Württemberg belaufen sich auf 41,07 Mrd. € (3.824 €/Einwohner), die der baden-württembergischen Kommu-nen auf 7,04 Mrd. € (655 €/Einwohner).Die bisher in Bund und Ländern geltenden Regelungen der Verschuldungs-obergrenzen taugen nicht, sondern führen quasi automatisch zu ständiger Höherverschuldung.Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem am Montag veröffentlichten Urteil zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Bundeshaushalts 2004 in aller Deutlichkeit festgestellt:„Die dynamisch angewachsene Verschuldung in Bund und Ländern hat gegenwärtig bereits einen verbreitet als bedrohlich bewerteten Stand erreicht. Das Regelungskonzept des Art. 115 Abs. 1 Satz 2 GG hat sich als verfassungsrechtliches Instrument rationaler Steuerung und Begrenzung staatlicher Schuldenpolitik in der Realität nicht als wirksam erwiesen.Eine übermäßige Staatsverschuldung und die damit verbundene wachsende Zinslast hemmen das langfristige Wachstum der Wirtschaft, verengen die aktuellen Hand-lungsspielräume des Staates und verlagern Finanzierungslasten in die Zukunft auf künftige Generationen. Vieles spricht deshalb dafür, die gegenwärtige Fassung des Art. 115 GG in ihrer Funktion als Konkretisierung der allgemeinen Verfassungsprinzipien des demokratischen Rechtsstaats für den speziellen Bereich der Kreditfinanzie-rung staatlicher Ausgaben nicht mehr als angemessen zu werten und verbesserte Grundlagen für wirksame Instrumente zum Schutz gegen eine Erosion gegenwärtiger und künftiger Leistungsfähigkeit des demokratischen Rechts- und Sozialstaats zu schaffen.“Deshalb müssen dringend wirksame Regelungen zur Schuldenbegrenzung und zum Schuldenabbau getroffen werden (Verfassung und Einzelgesetze).Die FDP/DVP schlägt für Baden-Württemberg vor:1. Der Grundsatz dass „der Haushaltsplan regelmäßig ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden soll“, der mit dem HH-Struktur¬gesetz 2007 bereits in § 18 Abs. 1 LHO (gegenwärtig noch mit Wirkung ab dem 1.1.2011) verankert wurde, ist entsprechend auch in Art. 84 der Landesverfassung aufzunehmen.Anmerkung: – Verstärkte Selbstbindung des Gesetzgebers; Änderungen der LHO könnten mit Mehrheit (z.B. im Rahmen eines Staatshaushaltsgesetzes oder eines Haushaltsstrukturgesetzes) beschlossen werden; Änderungen der Verfassung erfordern eine 2/3-Mehrheit. –Anmerkung: – Bei konsequenter Umsetzung der Null-Neuverschuldung sinkt der Anteil der Staatsverschuldung am Bruttoinlandsprodukt. Beispiel: Die Schulden des Landes und der Kommunen machen (Stand 31.12.2005) 14% des baden-württembergischen Bruttoinlandsprodukts aus. Wächst das BIP jah-resdurchschnittlich um nominal 3% (1,5% reales Wachstum, 1,5% Inflation), während die Verschuldung nicht anwächst, sinkt der Anteil der Schulden des Landes am BIP innerhalb von 6 Jahren auf 11,7%. Auf die anderen Länder und den Bund übertragen, könnte in diesem Zeitraum ein Absinken des Anteils der öffentlichen Gesamtverschuldung am Bruttoinlandsprodukt der Bundesre-publik Deutschland von heute 68 auf 60% (Maastricht-Kriterium) erreicht wer-den.2. Es kann weiterhin Fälle geben, in denen aufgrund der Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ausnahmsweise eine Kreditaufnahme erforderlich wird (Ausnahmeregelung nach § 18 Absatz 2 Satz 1 LHO). Auch die-se Ausnahmeregelung aber ist zu verschärfen: Sollte in besonderen Fällen doch ein Kredit nötig werden, sind bei der Berechnung der absoluten Kredit-obergrenze Abschreibungen und Vermögensveräußerungen von den Brutto-investitionen abzuziehen. Doppelzählungen von Investitionszuweisungen zwischen staatlichen Ebenen sind zu vermeiden.Anmerkung: – Die Verschärfung der bestehenden Ausnahmeregelung der LHO, wonach Kredite dann nur noch im Ausmaß des realen Vermögenszuwachses aufgenommen werden können, führt dazu, dass auch in diesem Fall kein schleichender Vermögensverzehr und damit keine Verlagerung von Finan-zierungslasten in die Zukunft stattfinden kann. – Anmerkung: – Besser als die Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelung wäre es, in Zeiten einer über die Erwartungen hinausgehenden Entwicklung der Steuereinnahmen eine Art Konjunkturausgleichsrücklage zu bilden, die bei deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben Steuereinnahmen zum Aus-gleich des laufenden Haushalts in Anspruch genommen werden könnte. 3. Kreditaufnahme über das Maß der Investitionen hinaus (§ 18 Abs. 2, Satz 2 LHO) wird auf Fälle von Katastrophen und wirtschaftlichen Rezessionen be-schränkt und muss gekoppelt sein mit Vorschriften über die baldige Rückführung dieser Verschuldung.Anmerkung: – Für Katastrophenfälle und gravierende Rezessionen sind dar-über hinausgehende Ausnahmeregelungen weiterhin erforderlich. Sie sind a-ber – anders als heute der Fall – mit Rückführungsregelungen zu verbinden. Über diese Einschränkung hinaus ist zu erwägen, für eine die Nettoinvestitio-nen überschreitende Kreditaufnahme eine 2/3-Mehrheit des Gesetzgebers vor-zusehen. -4. Beide Ausnahmeregelungen sind ebenfalls in Art. 84 der Landesverfassung zu verankern.Anmerkung: – Auch hier: Verstärkte Selbstbindung des Gesetzgebers durch Verbauen der Möglichkeit, Ausnahmeregelungen vom Verschuldungsverbot mit einfacher Mehrheit zu ändern. – 5. Es muss sichergestellt werden, dass diese Vorschriften nicht über staatliche Ei-genbetriebe oder staatliche Gesellschaften privaten Rechts umgangen werden können.Anmerkung: – Ein Verschuldungsverbot wäre nicht konsequent umgesetzt, wenn es durch die Verlagerung auf Eigenbetriebe oder staatliche GmbHs je-derzeit umgangen werden könnte. -6. Diese sofort wirksamen Verschuldungsregeln sind mittelfristig durch ein neues Haushaltsrecht zu unterfüttern. Dieses ersetzt – analog zum laufenden Prozess der Reform des kommunalen Haushaltsrechts – das bisher zahlungsorientierte durch ein ressourcenorientiertes staatliches Rechnungswesen. Dabei wird zusätzlich zu den Zahlungsvorgängen auch der nicht zahlungswirksame Vermö-gensverzehr erfasst (insbesondere Abschreibungen und Rückstellungen).Damit wird das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit nachprüfbar: Jede Generation soll die von ihr verbrauchten Ressourcen mittels Entgelten und Abgaben ersetzen, künftige Generationen damit nicht belastet werden.7. Mit der Einführung dieses an der Doppik orientierten Haushaltsrechts auch für das Land Baden-Württemberg wird die Überzeugungskraft und Glaubwürdigkeit gestärkt für die Veränderungen, die das Land den Kommunen mit dem neuen kommunalen Haushaltsrecht abverlangt.

Künftige Belastungen der Haushalte sollen gemindert werden – Die Konferenz der haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der FDP-Fraktionen in den Länderparlamenten und im Deutschen Bundestag hat sich in Stuttgart für die Einrichtung von kapitalgedeckten Pensionsfonds ausgesprochen, so die Vorsitzende Heiderose Berroth, finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg, wo die Einrichtung eines Pensionsfonds schon auf den Weg gebracht wurde.

Die Zahl der Ruhestandsbeamten werde sich insbesondere in den westlichen Bun-desländern in den kommenden Jahren und Jahrzehnten drastisch erhöhen. So ist in Baden-Württemberg mit einem Anstieg von gegenwärtig rund 85 500 auf mindestens 139 000 Pensionäre im Jahr 2030 zu rechnen. Die jährliche Belastung des Landes-haushalts durch Pensionszahlungen von derzeit rund 2,5 Milliarden Euro wird bis zum Jahr 2030 auf voraussichtlich 5,5 Milliarden Euro steigen. Damit sei die Entwick-lung der Versorgungsleistungen des Landes die größte haushaltspolitische Herausforderung der kommenden Jahrzehnte. Diese Entwicklung ist nur zu kleineren Teilen demografisch bedingt (Erhöhung der Lebenserwartung); im wesentlichen ist diese Entwicklung darauf zurückzuführen, dass die Länder seit den 70er Jahren die Stellenzahlen insbesondere im Bereich der Unterrichtsversorgung und der inneren Sicherheit stark ausgeweitet haben, ohne Vorsorge für die schon damals absehbare künftige Entwicklung der Pensionsver-pflichtungen zu schaffen.Die Konferenz der haushalts- und finanzpolitischen Sprecher setzt sich nach den Worten von Berroth nachdrücklich dafür ein, in allen Ländern kapitalgedeckte Pensionsfonds zu bilden, um künftige Belastungen der Haushalte zu mindern und längerfristig zumindest eine teilweise Kapitaldeckung der Pensionen erreichen zu können.Weiter befasste sich die Konferenz unter anderem mit staatlicher Aufgabenkritik und der Übertragung von Aufgaben an freie Träger sowie mit der Föderalismusreform.

Berroth sieht Ansätze der FDP zur nachhaltigen Finanzpolitik durch Rechnungshof bestätigt – Die finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg Heiderose Berroth unterstrich die Feststellungen des Rechnungshofs, dass es zur dauerhaften Sicherstellung von Haushalten ohne Neuverschuldung dringend geboten sei, die Haushaltskonsolidierung von der Ausgabenseite her konsequent fortzuset-zen.

„Gerade vor diesem Hintergrund sind wir dem Rechnungshof für eine die Vielzahl von Hinweise dankbar. Das gilt umso mehr, als wir uns mittelfristig nicht damit begnügen dürfen, die Neuverschuldung zu stoppen. Ein Abbau der in den letzten Jahrzehnten aufgehäuften Verschuldung ist im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Finanzpolitik unabdingbar“.Schnell umsetzbare Einsparpotentiale sieht die FDP/DVP in der Rückführung der durch die Verwaltungsreform entstandenen überdimensionierten Fuhrparke bei den Regierungspräsidien und im Gebäudereinigungskostencontrolling bei den Universitäten. Auch wird es sich sicherlich lohnen, der korrekten Abrechnung von Nebentätigkeiten bei den rechtsmedizinischen Instituten und den Zentren für Psychiatrie besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Der Hinweis, dass Mensen durchaus von Privaten gebaut und betrieben werden können findet die volle Zustimmung der Liberalen.Insbesondere die Lichtung des Förderdschungels im Bereich des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum und die Reform der Ausbildung für den öffentlichen Dienst muss laut Berroth zügig auf die Agenda der Regierungsfraktionen. „Hier gilt es, klare und überschaubare Regelungen zu schaffen, die Bürokratie und staatliche Ausgaben vermindern beziehungsweise dafür sorgen, dass Steuergelder effizienter als bisher eingesetzt werden.“

– „Im Jahr 2005 kamen in Baden-Württemberg über 3.000 Jugendliche und junge Erwachsene unter 20 Jahren nach übermäßigem Alkoholkonsum ins Krankenhaus. Bedingt durch übermäßigen Alkoholkonsum kommt es immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen“, stellten Sabine Kurtz MdL, Vorsitzende der CDU-Arbeitsgruppe Jugendpolitik und der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fest. Diese besorgniserregende Entwicklung wollen CDU- und FDP-Fraktion nicht hinnehmen. „Mit dem im gemeinsamen Antrag von CDU und FDP geforderten Maßnahme-Paket und einer wirkungsvollen Präventionsarbeit wollen wir diesem Problem entschieden begegnen“, erklärten Sabine Kurtz MdL für die CDU und Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL für die FDP.

Die CDU-Arbeitsgruppe hat eine Anhörung mit Vertretern der Polizei und der Suchthilfe durchgeführt, um Vorschläge aus der Praxis für eine Eindämmung dieser Entwicklung zu erhalten. „Ein wichtiger Baustein, um den Alkoholmiss¬brauch von Jugendlichen einzuschränken, ist sicher die Präventionsarbeit. Die Polizeidirektionen in Baden-Württemberg und die Einrichtungen der Suchthilfe haben hier hervorragende Ansätze entwickelt und sie sind sehr aktiv“, berichtete Frau Kurtz. Dennoch habe die Anhörung Bedarf an gesetzlichen Änderungen aufgezeigt, der in Form eines gemeinsamen Antrags von den Regierungsfraktionen aufgegriffen worden sei.„Im Bereich des Jugendschutzgesetzes fehlt bisher die Möglichkeit im Falle von Verstößen auch gegen die Jugendlichen selbst jugendgemäße, aber dennoch spürbare Sanktionen zu verhängen. Fehlverhalten bleibt also ohne Folgen“, führte Dr. Hans-Ulrich Rülke aus. Außerdem wolle man die Missbrauchsmöglichkeit, dass sich 16- und 17-Jährige durch gefälschte Erziehungsbeauftragungen den Gaststättenbesuch über die Sperrzeiten von 24 Uhr bis 5 Uhr hinaus „erschleichen“, in der jetzigen Form abschaffen. „Zu beiden Punkten fordern wir eine Bundesratsinitiative der Landesregierung zur Anpassung des Jugendschutzgesetzes“, so Rülke weiter. Die Abgeordneten Kurtz und Rülke fordern darüber hinaus bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz deutlich höhere Mindestbußgelder sowie Gewinn abschöpfende Bußgelder. Wer durch missbräuchlichen Alkoholkonsum von Jugendlichen Geld verdiene, solle mit empfindlichen Sanktionen rechnen müssen. Nur so sei eine ausreichende Abschreckung zu erreichen. „Auch die sogenannten Flatrate-Partys leisten dem Alkoholmissbrauch Vorschub“, führt Rülke aus. „Nach unserer Auffassung“, so Kurtz und Rülke, „ist es deshalb an der Zeit, die Flatrate-Partys gaststättenrechtlich zu verbieten“. Es gebe auch keinen vernünftigen Grund, Branntweine unter dem Etikett des Reisebedarfs an Tankstellen zu verkaufen. Ziel sei es, ein Verkaufsverbot von brandweinhaltigen Getränken zu erreichen. „Wir bitten die Landesregierung jedoch zu prüfen, ob es aus Jugendschutzgründen sinnvoll ist, den Verkauf von Alkohol an Tankstellen ganz zu verbieten“, sagte Sabine Kurtz.

Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke im Sinne des Umweltschutzes sinnvoll – In der Landtagsdebatte über die „Blockade der Errichtung von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg“ sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Thema, wie viele Windräder wir in Baden-Württemberg haben wollen, beschäftigt den Landtag seit Jahren. Zahlreiche kontroverse Debatte haben wir bereits erlebt. Der Wunsch erneuerbare Energien auch in Baden-Württemberg auszubauen, wird dabei von allen Parteien unterstützt. Strittig allein ist die Frage, welchen Anteil daran die Windenergie habe soll. Im Grundsatz standen sich zwei Positionen gegenüber, zwischen denen es einen Ausgleich zu schaffen gilt. Die eine Seite lehnt den Bau von Windrädern mit aller Konsequenz ab. Als ein Argument angeführt wird das Landschaftsbild, das sich in Baden-Württemberg bekanntlich anders darstellt als im Norden Deutschlands. Es wurde auf die Besiedelungsstruktur hingewiesen, die bei uns eine besonders dicht ist. Es wurde dargelegt, dass die Windstärke und -häufigkeit in vielen Teilen Norddeutschlands anders ist als bei uns. Alles in allem wurde davor gewarnt, trotz bundesweit gleicher Fördertatbestände in allen Teilen der Republik nach Einheitslösungen zu suchen. Die oft kritisierte Überförderung der Windenergie, schien zu vernebeln, dass andere Formen er-neuerbarer Energien für Baden-Württemberg geeigneter scheinen. Exemplarisch zu nennen sind die Geotermie oder die Biomasse. Von unserer Seite wurden auch die Potentiale der großen Wasserkraft immer wieder betont. Sie ist dank einer entsprechenden Förderung auch auf einem guten Wege. Die andere Seite wollte die hohe Förderung der Windkraft ausschöpfen. Sie verweist auf die Klimaschäden durch fossile Brennstoffe. Baden-Württemberg sollte zum Musterland des Klimaschutzes werden. Durch eine hohe Nachfrage von Windkraftanlage im Lande soll ein neuer Energiezweig gestärkt werden. Innovationspotentiale im Be-reich der Konstruktion von Windkraftanlagen sollen durch den Bau möglichst vieler Anlagen gehoben werden. Es gilt, wie gesagt, einen Ausgleich zwischen diesen extremen Positionen zu schaffen. Dies ist uns wie ich finde auch ganz ordentlich gelungen. Wir ha-ben beschlossen, dass Vorranggebiete im Land ausgewiesen werden müssen, in denen der Bau von Windkraftanlagen zulässig und wünschenswert ist. Diese Gebiete sollen die Befindlichkeiten der Anrainer berücksichtigen und Rücksicht auf das sensible Landschaftsbild nehmen. Außerhalb der Vorrangebiete sind Windräder nicht erwünscht. Im Landesplanungsrecht haben wir die Entscheidung, wo und wie viele Vorranggebiete geschaffen werden, den Regionalverbandsversammlungen übertra-gen. Als Liberale stehen wir hinter dieser Entscheidung. Wir trauen den Bürgern vor Ort nämlich am besten zu, entscheiden zu können, wo sie Windräder haben wollen. Regionalverbandsversammlungen sind, wie wir alle wissen, demokratisch legitimiert. Nachdem nun diese Kompromisslinie gefunden wurde, wäre es wünschenswert, wenn allen Beteiligten in diesem Sinne auch verfahren würden. Für einen Bann von Windrädern aus unserem Land ist ja genauso wenig eine Mehrheit zu gewinnen, wie für ein massenhaftes Aufstellen gerade in der Nähe von Wohnbebauungen und in landschaftlich sensiblen Zonen. Wir sind sicher, dass die Entscheidungen des Petiti-onsausschusses genau in diesem Geiste erfolgen.Gestatten Sie mir noch ein paar Anmerkungen zum Antrag der SPD. Zunächst ein Zitat aus der Begründung: „Die Vernunft und die Verantwortung vor nachfolgenden Generationen gebietet deshalb ein aktives Vorantreiben des Ausbaus der Windenergienutzung statt einer kurzsichtigen Verhinderung.“ Wenn gerade Sie aus der SPD in Sachen Energiepolitik von Vernunft und Verantwortung sprechen entbehrt das nicht einer gewissen Ironie: War es nicht eine sozialdemokratische Brust, die die Energie-Riesen in Deutschland liebevoll aufpäppelte und somit die Preisrallye eröffnete? Ist es nicht die SPD, die mit dem so genannten Atomkonsens unsere Energiesicherheit ebenso infrage stellt wie den Kampf gegen die Klimakatastrophe? Nicht nur die Europäische Union auch der UNO-Bericht zum Klimaschutz verweist darauf, wie sinnvoll eine Verlängerung der Laufzeiten für unsere Kernkraftwerke der Umwelt zuliebe wäre. So ließe sich nämlich die Zeit gewinnen, die wir noch brauchen, um die neuen Energietechniken zur Reife zu bringen. Wenn die deutsche Stromwirtschaft heute 43 neue klimaschädliche Kraftwerke plant – 39 Steinkohle und 6 Braunkohlekraftwerke – dann ist das das Werk rot-grüner Politik.“ Hans Ilg, Pressesprecher

Konsolidierung der baden-württembergischen Wirtschaft durch Bundesregierung gefährdet – In einer von der FDP/DVP-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Debatte zum Thema „Unternehmensnachfolge in Baden-Württemberg ” bezeichnete der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Steuerpläne der CDU/SPD-Regierungskoalition in Berlin als Haupthindernis für die Vielzahl der anstehenden Betriebsübergaben im baden-württembergischen Mittelstand. Rülke stellte die Zustimmung des Landes Baden-Württemberg im Bundesrat in Frage.

Jetzt stelle Baden-Württemberg mit dem VfB Stuttgart auch den Deutschen Fußballmeister. Deutscher Meister im Bereich Wirtschaft sei der Südweststaat schon seit langem. Mit im Ap-ril dieses Jahres 5,2 Prozent Arbeitslosigkeit, der geringsten Jugendarbeitslosigkeit sowie der geringsten Langzeitarbeitslosigkeit bundesweit ist Baden-Württemberg Spitzenreiter bei den Arbeitsmarktdaten. Mit einem Wirtschaftswachstum von 3,5 Prozent im Jahre 2006 so-wie einer Umsatzsteigerung der Industriebetriebe um 8,4 Prozent auf 284 Milliarden Euro im vergangenen Jahr ist laut Rülke die Wirtschaft des Landes der Motor der deutschen Volkswirtschaft insgesamt. „Bei der Wirtschaft sind wir schon lange besser als die Bayern, mittlerweile spielen wir auch besser Fußball”, so Rülke. Keineswegs dürfe man sich nun selbstzufrieden zurücklehnen. Hauptgrund für den Erfolg seien die mittelständischen, vielfach familiengeführten Unternehmen im Lande. Diese Betriebe schafften Arbeitsplätze und Lehrstellen und hätten eine starke Bindung an Standort und Beschäftigte. Nun käme aber die Gründergeneration in die Jahre. In einem Zeitraum von jeweils fünf Jahren steht nach einer Studie der L-Bank in bis zu 15 Prozent der Unternehmen im Lande eine Betriebsübergabe an. Aktuell kämen – wenn eine Übergabe überhaupt glücke – lediglich noch 44 Prozent der Übernehmer aus der eigenen Familie. Deshalb muss sich nach den Worten von Rülke der Blick der Politik verstärkt auf dieses Thema richten. Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht. Das Wirtschaftsministerium hat ein 12-Punkte-Programm zur Sicherung der Unternehmensnachfolge erarbeitet. Weiter beteilige sich das Land am EU-Projekt “Next Business Generation” und habe das ifex-Programm des ehemaligen Landesgewerbeamtes im Wirtschaftsministerium vorangetrieben. Das Land fördere die Übergabe-Beratung finanziell. Außerdem gebe es Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen durch das Land sowie Bürgschaften der Bürgschaftsbank. „Die Betriebsübergabe-Politik des Landes ist vorbildlich, deshalb sind wir auch Deutscher Meister. Die anderen Bundesländer sind im Mittelfeld oder in der Abstiegszone”, sagte Rülke. Angesichts der Pläne der Bundesregierung zur Unternehmenssteuerreform müsse die Wirtschaft im Lande aufpassen, nicht auch in der Tabelle abzurutschen. Die Bundesregierung habe auch einige Schwächen ihres Entwurfs erkannt und nachgebessert – nach Auffassung der FDP/DVP-Landtagsfraktion aber noch längst nicht in ausreichendem Maße. Erfreulich seien die Entlastung der Unternehmen und die Verwaltungsvereinfachung durch Einführung einer Zinsabgeltungssteuer. Hingegen werde die Chance vertan, durch strukturelle Veränderungen ein international wettbewerbsfähiges Steuerrecht zu schaffen. Eine Rechtsform- und Finanzierungsneutralität werde bei der Besteuerung der Unternehmen ebenso wenig erreicht wie die dringend benötigte Steuervereinfachung. Rülke: „Verpasst wurde auch ein flexibles Umwandlungssteuerrecht zur Schaffung optimaler Unternehmensstrukturen ohne steuerliche Belastungen als Voraussetzung für eine optimale Betriebsübergabe.“ Ungerecht sei, dass rund 250.000 mittelständische Unternehmen in Deutschland die Zeche der geplanten Steuerreform zu zahlen hätten. Von den geplanten 30 Milliarden Euro an Entlastung soll die Wirtschaft selbst 25 Milliarden finanzieren. Betroffen seien vor allem die genannten 250.000 Firmen, die zu groß für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags sind, aber auch nicht von der vorgesehenen Thesaurierungsrücklage profitieren könnten, weil sie bereits einen geringeren Steuersatz als 30 Prozent haben. „Fachleute sprechen von einer Mittelstandslücke. Diese belastet mögliche Übernahmen genauso wie die vorgesehene Zinsschranke, die sich in der Praxis wie eine Mindestbesteue-rung auswirkt“, so Rülke. In die richtige Richtung gehe die Absicht, übergebene und erhaltene Unternehmen von der Erbschaftssteuer freizustellen. Allerdings müsse der Vorschlag, die Erbschaftssteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren zu erlassen, nochmals überdacht werden. „Wenn einem Unternehmen drei Jahre nach der Übergabe – etwa durch Wegbrechen des wichtigsten Kunden – die Insolvenz droht, darf dies nicht bestraft werden”, sagte Rülke Sonst bestehe die Gefahr, dass einige Erben es vorziehen im Erbfall „Kasse zu machen“ und so das Unternehmen gerade nicht weitergeführt werde. CDU und SPD seien aufgefordert, ihren Einfluss in Berlin zugunsten weiterer Verbesserungen der Unternehmenssteuerpläne der großen Koalition geltend zu machen. Sonst sehe die FDP/DVP-Landtagsfraktion für viele Betriebsübergaben im Lande schwarz. Auch die Reform der Erbschaftssteuer ist nach den Worten von Rülke in der vorliegenden Fassung unausgegoren. Es sei beispielsweise nicht einzusehen, dass familienfremde Unternehmen schlechter gestellt werden sollen als familieneigene. Unklar ist nach den Worten von Rülke auch, was passiert, wenn ein Übernehmer nur einen Teil des geerbten Unternehmens weiterführe. In der vorliegenden Fassung könne Baden-Württemberg im Bundesrat seine Hand für diese Reform nicht heben, so Rülke abschließend. Hans Ilg, Pressesprecher

Sinnvoller, als Finanzmittel ausschließlich für zusätzliche Lehrerstellen zu verwenden – Zur Verwendung der Steuermehreinnahmen im Bildungsbereich erklärte der Vorsit-zende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll:

• „Die FDP/DVP-Landtagsfraktion will die Eigenständigkeit der Schulen weiter voranbringen, denn das ist ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung ihres Profils, ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer Attraktivität. • Dazu gehört auch ein Mehr an finanzieller Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Wir wollen, dass die einzelne Schule ein Budget erhält und selbst darüber entscheiden kann, wofür sie diese Mittel verwendet. Denkbar ist zum Beispiel, sie für die Schulsozialarbeit oder im Bereich Jugendbegleiter einzusetzen oder aber – als weiteres Beispiel – für zusätzliche Fachkräfte etwa im musischen Bereich. • Wenn jetzt aufgrund der Steuermehreinnahmen zusätzliche Mittel für die Hauptschulen zur Verfügung stehen, wollen wir diese auch dazu nutzen, einen Einstieg in die Einrichtung von Schulbudgets zu schaffen. Das ist sinnvoller, als diese Mittel ausschließlich für zusätzliche Lehrerstellen zu verwenden.“ Hans Ilg, Pressesprecher

Zinsen aus Altschulden belasten Landeshaushalt mit jährlich zwei Milliarden Euro – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, sagte zur aktuellen Steuerschätzung, die Baden-Württemberg jährlich netto rund 900 Millionen in diesem Jahr und 1,1 Milliarden Euro in den Folgejahren an Steuermehreinnahmen gegenüber dem Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung bringen wird:

• „Die abzusehenden Steuermehreinnahmen haben sich mit der Bekanntgabe der Steuerschätzung bestätigt. Damit können wir das Konzept, das die CDU/FDP-Koalition verabredet hat, umsetzen. Darunter fallen der Pensionsfond und insbesondere das frühere Erreichen der Netto-Neuverschuldung Null ab dem Jahr 2008. • Mit dem Vorziehen der Netto-Neuverschuldung Null ist ein wichtiges Etappenziel erreicht. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass dieser große Erfolg ohne die Einsparleistungen der Regierungskoalition nicht möglich gewesen wäre. • Bei aller Freude über das Erreichte muss jetzt aber auch der Abbau der Alt-schulden angegangen werden. Diese belasten den Landeshaushalt mit jährlich rund zwei Milliarden Euro Zinsen. • Deshalb muss die Konsolidierung des Landeshaushalts weitergehen. Es kommt weiterhin viel Arbeit auf die Strukturkommission für Aufgabenkritik und Haushalt zu.“ Hans Ilg, Pressesprecher

Ulrich Noll: Erfolgreicher Wirtschaftsminister in einem höchst erfolgreichen Land – Einen Empfang mit viel Musik – mit Harmonika-Musik – bereitete die FDP/DVP-Landtagsfraktion mit ihren über 350 Gästen Wirtschaftsminister Ernst Pfister zu seinem 60. Geburtstag. Im drangvollen Foyer des Hauses der Abgeordneten wurden viele Prominente aus Politik, Wirtschaft, Verbänden, Kirchen und Gesellschaft ge-sichtet. Darunter Ministerpräsident Günther Oettinger mit der gesamten Riege der Landesminister und Staatssekretäre. Der FDP-Parteivorsitzende Guido Westerwelle reiste mit zahlreichen Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion an. Die FDP-Landesvorsitzende Birgit Homburger war ebenfalls unter den Gratulanten.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Ulrich Noll, der an erster Stelle als Repräsentanten des Landtags die stellvertretenden Präsidenten Wolfgang Drexler und Christa Vossschulte, die Fraktionsvorsitzenden und viele Landtagsabgeordnete begrüßte, beschrieb Ernst Pfister als einen typischen Baden-Württemberger: „weltoffen, doch zugleich bodenständig und heimatverbunden“. Viele Freunde von Ernst Pfister würden seinen nicht ganz ernst gemeinten Spruch kennen: das Schönste an Stuttgart sei der Zug nach Trossingen. Zu Trossingen und Ernst Pfister gehöre auch die Firma Hohner, der Deutsche Harmonika-Verband und die kleinste Mundharmonika der Welt, die Pfister nicht nur immer in der Jackentasche bei sich habe, sondern auf der der Wirtschaftsminister auch virtuos musizieren könne. Nach den Worten von Noll ist Ernst Pfister dem Handwerk und Mittelstand schon durch seine Herkunft verbunden – er stamme aus einer Bäckersfamilie. Noll: „Dass Mittelstand und Handwerk das Rückgrat baden-württembergischer Wirtschaft sind, für Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie für die Umsetzung technologischer Innovationen sorgen, mussten ihm nicht erst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums aufschreiben – er hat es schon mit der Muttermilch aufgezogen. Ernst Pfister ist ein erfolgreicher Wirtschaftsminister in einem höchst erfolgreichen Land.“

Ministerpräsident Günther Oettinger sagte, dass es kaum eine schönere Aufgabe gebe, als Wirtschaftsminister in Baden-Württemberg zu sein. Ernst Pfister sei nicht nur der „zweit-dienstälteste Parlamentarier“, ein äußerst tüchtiger Minister – er und seine Frau Doris seien auch liebenswerte Menschen, die „wir mögen und schätzen“.

Guido Westerwelle skizzierte den Werdegang Pfisters vom „Lehrer Pfister und Personalrat Pfister über den Gemeinderat Pfister und Abgeordneten Pfister bis zum Minischter Pfischter“. Der Wirtschaftsminister habe als einer der ersten erkannt, dass „Bildung der eigentliche Rohstoff der Deutschen“ sei.

Birgit Homburger lobte den am 28. April 1947 in Trossingen geborenen Ernst Pfister als „Graswurzel-Demokraten“ reinster Sorte, der trotz seiner Begabungen und seines Erfolges „immer menschlich, bescheiden und hilfsbereit geblieben ist“. Einer der engsten Freunde von Ernst Pfister, der FDP-Bundestagsabgeordnete und Präsident des Bundesverbandes Deutscher Orchesterverbände, Ernst Burgbacher, lobte den Wirtschaftsminister, weil er als Präsident des Deutschen Harmonika-Verbandes auch noch Zeit für ehrenamtliches Engagement habe. Auch Pfister stehe dafür, dass jedes Kind ein Instrument lernen sollte, weil musikalische Bildung ein wertvoller Baustein für den Werdegang eines Menschen sein könne.

Burgbacher und Pfister ließen es sich nicht nehmen, ihre mitgebrachten Harmonikas auszupacken und virtuos als „Liberales Panikorchester“ zusammen mit der Gruppe „Harmonicamento“ aufzuspielen. Ein ge-rührter Minister Pfister sagte zum Schluss zu den Laudatoren des Abends: „ Das Schlimme ist nicht, dass Sie maßlos übertrieben haben – das Schlimme ist, ich habe es gern gehört.“

Ausufernde Bürokratie in Deutschland größtes Hemmnis für kleine Unternehmen – In der Landtagsdebatte über die „Chancen für Handwerk und Mittelstand aus Baden-Württemberg im Europäischen Markt“ sagte die mittelstandpolitische Sprecherin Beate Fauser unter anderem:

„Handwerk und Kleinunternehmen sind der Lebensnerv unserer Gesellschaft, unserer Wirtschaft. Diese Aussage des Vizepräsidenten der EU-Kommission, Günter Verheugen, kann man nur nachdrücklich unterstützen. Die Kleinunternehmen stellen in Europa die meisten Arbeitsplätze und die meisten Ausbildungsplätze. Es ist erfreulich, dass die Europäische Kommission bei ihrer Tagung in Stuttgart als zentrales Thema das Motto wählte: „Chancen und Herausforderungen für das Handwerk und Kleinunternehmen im Europäischen Binnenmarkt“.90 Prozent aller Unternehmen haben weniger als zehn Mitarbeiter. Diese Größenordnung wird nun von der Europäischen Kommission verstärkt in den Focus genommen. In Deutschland beschäftigen wir im Handwerk fünf Millionen Mitarbeiter, davon sind 10 Prozent Auszubildende. Wir haben dank dem Handwerk das Glück, eine im Durchschnitt geringe Jugendarbeitslosigkeit zu haben. Alle europäischen Länder haben im Vergleich eine wesentlich höhere Jugendarbeitslosigkeit.Ein Umsatz von fast 500 Milliarden Euro ist ein Ausweis für die Leistungsstärke des Handwerks. Auch in Baden-Württemberg bilden die Handwerksbetriebe ein Drittel aller jungen Menschen aus. Ein leistungsfähiges Handwerk und innovative Kleinunternehmer sind der Transmissionsriemen und tragen zur Flexibilität unserer Wirtschaft erheblich bei. Das Handwerk ist die Grundvoraussetzung eines Großteils un-seres Maschinenbaus und unserer Patente, die wir hier im Land haben. Viele junge Leute, die einst einmal Werkzeugmacher gelernt haben, sind später als Unternehmer bekannt geworden.Darüber hinaus hat das Handwerk in Deutschland die hervorragende Marke „Made in Germany“ wesentlich geschaffen. „Made in Germany“ ist glücklicherweise heute noch für uns alle ein Exportschlager. Wir müssen darauf achten, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Für uns hat ein leistungsfähiges Handwerk oberste Priorität. Deshalb hoffen wir, dass das duale Ausbildungssystem in ganz Europa ein Exportschlager wird und dass das duale Ausbildungssystem nicht abgeschafft, sondern erweitert wird. Ich möchte einige Punkte nennen, die unabdingbar sind, um das Handwerk bei uns auch in Zukunft zu stützen: Wie Sie alle wissen, sind wir ein überaus teurer Standort. Wir belasten darüber hinaus die Unternehmen überproportional mit Kosten und mit Bürokratie: von den Berufsgenossenschaften über die Insolvenzumlage, das Mutter-schaftsgeld bis hin zum Behindertengeld. Das mag alles seine Richtigkeit haben, aber im internationalen, im europäischen Wettbewerb müssen wir dafür sorgen, dass wir unsere Unternehmen nicht mehr belasten als andere. Wie Sie alle wissen, hat das Handwerk pro Jahr und Mitarbeiter ungefähr 4 000 Euro an Bürokratiekosten zu zahlen. Ein Beispiel für die ausufernde Bürokratie ist beispielsweise das neue Hygiene-HACCP-Vorschriftenwerk für das Hotellerie und Gastronomiegewerbe – dieser Vorschriften-Dschungel ist kaum zu durchblicken.Darüber hinaus ist die Mehrwertsteuer in Europa sehr uneinheitlich, aber auf jeden Fall für das Handwerk in Baden-Württemberg zu hoch. Gerade im direkten Vergleich mit Frankreich müsste hier eine Änderung stattfinden. Wir brauchen für lohnintensive Bereiche in jedem Fall einen anderen Mehrwertsteuersatz, als wir ihn bisher haben.Wir müssen – und da hat Wirtschaftsminister Glos auf jeden Fall Recht – die Steuerreform in manchen Bereichen noch einmal überdenken, weil die Steuerreform gerade kleinere Unternehmen bei Thesaurierungsrückstellungen beziehungsweise bei Abschreibungen überproportional benachteiligt. Die kleinen Unternehmen – Handwerk und Mittelstand – zahlen einen Großteil der Steuerentlastung, die die großen und starken erhalten. Dies müssen wir nochmals überdenken. Darüber hinaus müssen wir darauf achten, dass im europäischen Rahmen das Handwerk die Meister- und Gesellenprüfung entsprechend anerkannt wird.“ Hans Ilg, Pressesprecher

Gesetzgebungskompetenz für Wohnraumförderung nicht einfach zu durchschauen – In der Landtagsdebatte über das „Baden-Württembergische Wohnraumförderungs-gesetz“ sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Im Rahmen der Föderalismuskommission ist die Gesetzgebungskompetenz für die Wohnraumförderung an das Land gefallen. Eine äußerst komplexe, aber wichtige Gesetzesmaterie, die in ihren Feinheiten und Zusammenhängen nicht einfach zu durchschauen ist. Das beweist, wie wir sehen werden, der von der SPD vorgelegte Entwurf. Unsere Zielvorstellungen für die Neukonzeption eines Wohnraumfördergesetzes sind folgende: – eine greifbare Entbürokratisierung, – eine Konkretisierung auf die speziellen Verhältnisse in Baden-Württemberg zum Wohl der hier lebenden Menschen und – eine innovative Gesetzgebung, die die notwenige Flexibilität besitzt, auf die veränderten Anforderungen im Bereich der Wohnraumförderung reagieren zu können. In Kürze soll das Wohnraumförderungsgesetz der Regierung im Kabinett beraten werden. Ich gehe bereist heute davon aus, dass es den eben genannten Zielvorstellungen entsprechen wird. Heute legt die SPD-Fraktion uns nun Ihren Entwurf eines Wohnraumfördergesetzes vor. In einer Presseerklärung brüstete sie sich vor kurzem damit, die erste Landtagsfraktion zu sein, die einen Entwurf für ein baden-württembergisches Wohnraumförderungsgesetz vorgelegt habe. Bei näherem Hinschauen erkennt man aber schnell, dass die Großtat, derer Sie sich rühmen, vielmehr ein Trauerspiel erster Güte ist. Was Sie uns hier als innovative Fleißleistung verkaufen wollen, ist die nahezu vollständig und wortwörtlich Kopie des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes. Beim Bayerischen Landtag unter der Drucksachennummer 15/6918 vom 21. November 2006 verzeichnet. Wenn wir schon wie der Redner von der SPD-Fraktion über Ferkeleien reden, finde ich die Tatsache besonders amüsant, dass es sich nicht einmal um ein Werk Ihrer bayerischen Genossen handelt, sondern Sie uns hier einen Entwurf der bayerischen Staatsregierung als eigenes Werk präsentieren. Ihr Programm scheint ja noch dünner zu sein, als wir es die letzten Monate erleben durften. Wie verzweifelt müssen Sie sein, wenn Sie sich jetzt schon CSU-Inhalte zu Eigen machen und als Großtat südwestdeutscher Sozialdemokratie verkaufen. Lieber Herr Schmiedel, erst bei der CSU abschreiben, sich dann aufgeplustert mit der Abschrift präsentieren, die übrigens nur äußerst unzureichend auf die Verhältnisse in Baden-Württemberg passt, und diese dann noch als Muster sozialdemokrati-scher Gesetzgebungskompetenz zu verkaufen, das fügt sich nahtlos in das Bild ein, das die SPD seit der Landtagswahl in diesem Land abgibt. Wie titelte die bw-Woche kürzlich doch so treffend? „SPD im Keller – nicht Ute Vogt allein ist schuld daran, dass die Sozialdemokraten im Land auf der Stelle verharren“. Beim Abschreiben lieber Herr Schmiedel sind ihnen dazu noch zahlreiche Fehler unterlaufen. In bayerischen Landesgesetzen wird, wie wir wissen, häufig mit Artikelbezeichnung gearbeitet, in Baden-Württemberg ist das unüblich. Im Gesetzestext wa-ren Sie noch so aufmerksam, die Artikel durch Paragraphen zu ersetzen. Beim Ko-pieren der Gesetzesbegründung hat dann wohl Ihre Aufmerksamkeit nachgelassen. Dort verweisen Sie weiter auf Gesetzesartikel, obwohl Sie diese doch gerade durch Paragrafenzeichen ersetzt hatten. Erst in der zweiten Fassung hat diese Peinlichkeit dann offensichtlich die Landtagsverwaltung bemerkt und vor dem Verschicken zum Wochenende verändert. Zur weiteren inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Gesetz möchte ich sie auf die Plenarprotokolle des bayerischen Landtages verweisen. Auf eine wirk-liche Verbesserung der Wohnsituation in Baden-Württemberg ist es der SPD ohnehin nie angekommen. Dass Sie, lieber Herr Schmiedel, durch so viel Wilddieberei in bayerischen Wäldern ganz konfus geworden sind, beweist übrigens auch Ihre Pressemitteilung vom 12. April 2006. Darin schreiben Sie, dass der von ihnen vorgelegte bayerische Entwurf dem Gleichgewicht der Mietwohnraum- und der Wohneigentumsförderung dienen soll. Dieser Anspruch ist aber in dem von Ihnen vorgelegten Gesetz gar nicht auffindbar. Vielmehr haben Sie wahrscheinlich das Wohnraumförderungsprogramm 2007 des Landes Baden-Württemberg gemeint. Das Wohnraumförderungsgesetz und das Wohnraumförderungsprogramm sind nun aber zwei ganz verschiedene Sachen. Vielleicht gelingt es Ihnen dann ja noch, sich in die Materie einzuarbeiten, bevor die Landesregierung ihren Gesetzentwurf vorlegen wird. Dann können wir uns gerne noch einmal vertieft über das Thema Wohnraumförderung austauschen. Hans Ilg, Pressesprecher

FDP für Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung als Beitrag zur Reduzierung von Klimagasen – In der Landtagsdebatte über den „Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung als Beitrag zur Reduzierung von Klimagasen“ sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„In ihrem Regierungsprogramm hat die FDP Baden-Württemberg festgeschrieben, dass wir diese Legislaturperiode dazu nutzen wollen, Strom und Wärme effizienter zu erzeugen durch die Förderung dezentraler Energieerzeugungsstrukturen mit höheren Wirkungsgraden durch Kraft-Wärme Kopplung in Blockheizkraftwerken. Diese Zielsetzung haben wir auch im Koalitionsvertrag verankert. Dort ist fast eine gesamte Seite dem Thema „Wärme“ gewidmet. Einige Passagen möchte ich Ihnen vortragen. Beispielsweise ist dort zu lesen: „’Das Potential der CO2-Reduzierung im Wärmebereich ist weitgehend ungenutzt. Wir streben an, in diesem Bereich eine Vorreiterrolle in Deutschland zu übernehmen. Wir werden deshalb ein Förderprogramm für die Wärmeproduktion aus erneuerbaren Energien und zum Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung entwickeln. Im Rahmen des Förderprogramms werden zudem energieeffiziente Nahwärmenetze mit hohen Wirkungsgeraden sowie die Weiterentwicklung modernster Konversionstechniken zur kombinierten Strom- und Wärmeproduktion in dezentralen Anlagen unterstützt. Um die Wärmeproduktion aus Biomasse zu forcieren, soll der für Ende 2007 vorgesehene Erfahrungsbericht zu EEG genutzt werden, um die Steigerung des Bonus für KWK-Anlagen und die Kopplung an einen Mindestgesamtwirkungsgrad zu erreichen. Wir setzen uns für die verstärkte Nutzung entstehender Abwärme ein.“’ Nun sind wir dabei, diese klar formulierten Vorstellungen in dieser Legislaturperiode abzuarbeiten. Einer erneuten Aufforderung der Opposition bedarf es daher nicht. Der Staatssekretär wird ihnen sicher gerne den Stand der Dinge erläutern und aufzeigen, wie wir die uns gesetzten ehrgeizigen Ziele erreichen werden. Ob wir die einzelnen Punkte nun „möglichst rasch“ abarbeiten, wie es die GRÜNEN vorschlagen, oder eher „fundiert und durchdacht“, wie es bei uns üblich ist, müssen sie schon uns überlassen. Von renommierten Stimmen wird in der deutschen Energie- und Klimapolitik das große Durch- und Nebeneinander verschiedener inkompa-tibler Instrumente kritisiert, die rasch eingeführt wurden, aber nicht immer ihren Zwecke erfüllen. Aus Gründen des Klimaschutzes wurden in Deutschland in den vergangenen Jahren mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Ökosteuer und eben dem Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) drei verschiedene Gesetze erlassen. Parallel dazu existiert zusätzlich noch der Treibhausgaszertifikatehandel gemäß des Kyoto-Protokolls. Allein durch die Masse an Gesetzen wird das Problem nicht gelöst. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hatte deshalb bereits im Januar 2004 in seinem Gutachten „Zur Förderung erneuerbarer Energien“ darauf hingewiesen, dass das EEG einem funktionierenden Emissionshandels nicht förderlich ist. In weit diese Einschätzung auch im Hinblick auf das KWKG gilt müssen wir diskutieren. Eine Einbeziehung auch des Wärme- und Verkehrssektors in den Zertifikatehandel zum Nutzen des Klimaschutzes in Deutschland sollte überdacht werden. Den Vorstellungen der GRÜNEN die Kraft-Wärme-Kopplung durch ein deutliches Mehr an Bürokratie voranzubringen, stehe ich kritisch gegenüber. Seit Jahren versuchen wir, nicht noch mehr Daten zu sammeln, nicht noch mehr Berichte aufzublähen und einzufordern. Ich gestehe Ihnen zu, dass es immer wieder Themen gibt, die uns bewegen, die wir voranbringen wollen. Das Wirtschaftsministerium hat in seiner Beantwortung Ihrer Anfrage erläutert, welche Daten uns zur Verfügung stehen. Neben den Daten, die laut Energiestatistikgesetz monatlich und jährlich erhoben werden, noch weitere Berichtspflichten zu schaffen, lehnen wir ab. Die bisherige Verengung der Anwendung erneuerbarer Energien auf den Stromsek-tor kann nicht zu der gewünschten Ausweitung des Beitrags erneuerbarer Energien führen. Vielversprechend erscheint der Einsatz insbesondere im Wärmemarkt, wo zum Beispiel Solar- und Geothermie sowie die KWK gestützte Verwendung nachwachsender Rohstoffe effizient eingesetzt werden sollten. Wir plädieren aber dafür, die Energie bezogenen Umweltschutzmaßnahmen in einem marktkonformen Gesamtkonzept zusammenzuführen. In dem Maße, wie der Emissionshandel im Verkehrs- und Wärmesektor greift, können sektorale Instrumente wie KWKG und Öko-Steuer zurückgeführt werden. Die bestehenden, widersprüchlichen und kumulativen Effekte einzelner Instrumente müssen ausgeräumt werden. Wenig hilfreich sind auch Ihre gebetsmühlenhaft vorgetragenen und ideologisch bedingten Absagen an die Kernenergie. Einerseits bejammern Sie den Klimawandel, andererseits lehnen Sie jede Laufzeitverlängerung ab. Im Ergebnis plant die deutsche Energiewirtschaft aktuell 43 klimaschädliche Kohlekraftwerke. Das ist das eigentliche ideologische Erbe einer angeblich umweltfreundlichen rot-grünen Energiepolitik.“ Hans Ilg Pressesprecher

Neues Gesetz würde Wettbewerb ausschließen und Bauaufträge verteuern – In einer Landtagsdebatte lehnte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke ein von der SPD beantragtes baden-württembergisches Tariftreuegesetz für öffentliche Dienstleistungs- und Bauaufträge ab. Rülke erklärte unter anderem:

„Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2006 grundsätzlich entschieden, dass Tarif-Treueregelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im konkreten Fall ging es um eine Berliner Regelung. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass weder das Grundrecht der Koalitionsfreiheit noch die Berufsfreiheit verletzt wird. Dazu zwei Anmerkungen: Erstens, nur weil eine Regelung nicht gegen die Grund-rechte verstößt, ist das noch lange kein Grund, sie gleich einzuführen. Zweitens, ich halte es nicht für sinnvoll, wenn sich Baden-Württemberg in Zukunft wirtschaftspolitisch an Berlin orientiert. So arm wie Herr Wowereit wollen wir nie werden. Und ob wir sexy sein wollen, ist auch noch nicht ausdiskutiert. Einer der Vorteile des Föderalismus ist, dass man aus den Fehlern, die in anderen Bundesländern gemacht wurden, lernen kann. Das gilt natürlich nur, wenn man den Mut hat, seine Freiheiten auch zu nutzen. Wenn wir über die Landesgrenzen schauen, sehen wir, dass einige Länder in den letzten Jahren Tariftreuegesetze beschlossen haben. Da stellt sich doch die Frage, welche Erfahrungen diese Länder mit solchen Tariftreugesetzen gemacht haben? Schauen wir uns zum Beispiel Sachsen-Anhalt an. Dort hat das Tariftreuegesetz knapp ein Jahr überstanden, bevor man den Fehler einsah und es wieder abgeschafft hat. Das ein Gesetz nach nur einem Jahr wieder aufgehoben wird, muss einem doch zu denken geben. Auch in Nordrhein-Westfalen verhielt es sich ganz ähnlich. Hier galt das Gesetz zwar immerhin vier Jahre lang. Aber als weg war, waren alle froh darüber: Wirtschaft, Kommunen und Arbeitnehmer. Den einzigen Schluss, den man aus einer solchen Entwicklung ziehen kann, ist folgender: Das Tariftreuegesetz hat sich als untaugliches bürokratisches Gebilde erwiesen. Wir müssen froh sein, dass wir in Baden-Württemberg nie ein Tariftreuegesetz gehabt haben. Die SPD hier im Hause sieht es anders und legt uns heute ein Tariftreuegesetz vor, zu einem Zeitpunkt in dem andere Länder froh, sind es wieder abgeschafft zu haben. Man sollte sich nun die Frage stellen, weshalb die anderen Länder dieses Gesetz wieder abgeschafft haben: Die vom Tariftreuegesetz verfolgten Schutzziele für Arbeitskräfte im Baugewerbe werden durch die gesetzlichen Mindestlohnregelungen wesentlich wirkungsvoller erreicht. Unabhängig von der Frage, wie man die Mindestlohnregelungen bewertet, erschließt sich mir nicht, was es bringen soll, parallel dazu nun noch ein Tariftreuegesetz explizit für Bauaufträge zu installieren. Ganz abgesehen davon haben die Tariftreuegesetze in der Praxis weder positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse im Bau-hauptgewerbe gehabt, noch sind Auswirkungen auf die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen festzustellen gewesen. Tariftreuegesetze führen auch zu erheblichen Anwendungsproblemen. Ein Beispiel ist die Auswahl der relevanten Tarifverträge, wenn am Ort der Leistungsausführung mehrere Tarifverträge einschlägig sind. Im Anwendungsbereich des ÖPNV hat das in den genannten Ländern zu vielfältigen Unklarheiten geführt. Das komplexe System des Tarifrechts hat eigene Gesetzlichkeiten und kann dem Vergaberecht nicht übergestülpt werden. Tariftreuegesetze nutzen den Arbeitnehmern nachweislich nicht, lösen dafür aber horrende Bürokratiekosten aus und schaden somit den Kommunen und den betroffenen Unternehmen erheblich. Ein Tariftreuegesetz, das die öffentlichen Arbeitgeber verpflichtet, Aufträge nur noch an solche Unternehmen zu vergeben, die die am Ort der Leistungsausführung gültigen Tarifverträge einhalten, ist nichts anderes als ein staatliches Verbot echten Wettbewerbs zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen und Betrieben. Aufgabe der Politik ist es nach meiner Auffassung, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Dafür müsste man zum Beispiel das Steuersystem verändern, wie es uns ja versprochen wurde. Man müsste dafür sorgen, dass die Lohnnebenkosten wirklich sinken. Und man müsste bessere Arbeitsmarktbedingungen schaffen. Das Tariftreuegesetz leistet dies alles nicht. Es fördert inflationäre Tendenzen, da es Wettbewerb ausschließt. Es verteuert öffentliche Bauaufträge um mindestens fünf Prozent im Durchschnitt. Und es verschenkt Preissenkungs- sowie Innovationsspielräume im öffentlichen Nahverkehr. Ein solches Gesetz würde einen enormen Verwaltungs- und Kontrollaufwand auslö-sen, für den die Städte und Gemeinden nicht gerüstet sind. An die Stelle eines marktwirtschaftlichen Leistungswettbewerbs wird eine wuchernde Kontrollbürokratie treten. Wettbewerber würden zur gegenseitigen Denunziation ermuntert. Paragraph 97 Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der die Anforderungen an Unternehmen im öffentlichen Auftragswesen ausschließlich an Sachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit misst, hat sich grundsätzlich bewährt. Wir plädieren eben nicht dafür, das öffentliche Vergaberecht durch vergabefremde Kriterien für andere Zwecke zu instrumentalisieren. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf der SPD ab.“ Hans Ilg, Pressesprecher

FDP/DVP-Arbeitskreise lassen zu Landesplanungsrecht Verbände zu Wort kommen – „Eine nachhaltige Politik umfasst nicht nur die Ökologie, sondern steht auch für soziale und ökonomische Komponenten“, sagten die FDP-Landtagsabgeordneten Michael Theurer, Dr. Hans-Ulrich Rülke und Beate Fauser nach einer Informationsveranstaltung der Arbeitskreise Wirtschaft und Europa der FDP/DVP-Landtagsfraktion zur geplanten Novellierung des Landesplanungsrechtes.

Im Zentrum der Diskussion stand die Frage, wie das Ziel einer Zurückführung des Flächenverbrauches im Land am besten zu erreichen sei. Im Ziel den Flächenverbrauch zurückzuführen, waren sich alle Beteiligten einig.Der Vorsitzende des Landesnaturschutzverbands, Reiner Ehret, sagte, Baden-Württemberg nehme im Bereich der Flächeneinsparung bereits heute in Europa die Vorreiterrolle ein. Er plädierte für eine weitere Verschärfung. Der Vertreter des Städtetags, Dezernent Gerhard Mauch, forderte eine differenzierte Herangehensweise, auch im Hinblick auf die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen in Baden-Württemberg. Zudem dürfe der Gestaltungsspielraum der Kommunen nicht zu stark durch Landesgesetze eingeschränkt werden. Der Hauptgeschäftsführer des baden-württembergischen Handwerkstags, Dr. Hartmut Richter, bezeichnete die bestehenden Instrumente als ausreichend. Voraussetzung sei, dass sie effektiv umgesetzt werden. Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke, warnte vor einer Überbürokratisierung: „Eine Aufblähung des Planungsrechtes führt zur Intransparenz vor Ort.“ Die Industrie-und Handelskammer hatte sich in einer schriftlichen Stellungnahme geäußert: Sie befürchtet für die „Praxis Schlimmes“, wenn sich ein neues Planungsrecht zu sehr auf den Flächenverbrauch fokussiere. Der Vorsitzende des Arbeitskreises Europa, Michael Theurer, setzte sich für eine 1:1-Umsetzung von EU-Richtlinien ein, wie dies im Koalitionsvertrag vorgesehen sei. Beate Fauser, Sprecherin für Mittelstand und Tourismus, sagte, dass auch in Zukunft der Wirtschaft genügend Gewerbeflächen zur Verfügung gestellt werden sollten, ansonsten bestehe die Gefahr, dass noch mehr Unternehmen ihren Standort ins Aus-land verlagerten.Hans Ilg, Pressesprecher

Deshalb Schluss mit Ankündigung von Wohltaten zu Lasten von Ländern und Kommunen – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, begrüßt, dass nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes das Staatsdefizit im vergangenen Jahr auf 1,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gesunken ist. Theurer: „Trotz dieser grundsätzlich erfreulichen Entwicklung kann es keine Entwarnung geben. Denn beim zweiten Maastricht-Kritierum, der Schuldenstandsquote, liegt die Bundesrepublik mit 67 Prozent des BIP immer noch über dem Referenzwert von 60 Prozent.“

Nach den Worten von Theurer ist der Bund weiter der größte Sünder, denn sein Anteil am Staatsdefizit liege weit über dem der Länder und Kommunen. Im Übrigen hätten die Gemeinden und die Sozialversicherung das Defizit infolge von Überschüssen in Höhe von 1,2 beziehungsweise 3,9 Milliarden Euro gedrückt. Deshalb sei der Bund jetzt besonders in der Pflicht, stärkere Haushaltsdisziplin zu wahren. Theurer: „Es muss Schluss sein mit der Ankündigung immer neuer sozialer Wohltaten. Gerade die Vorstöße von Familienministerin Ursula von der Leyen und Kanzleramtsministerin Maria Böhmer zeigten, dass gut gemeinte Vorschläge noch lange nicht Ziel füh-rend sind, solange Länder und Kommunen letztendlich die Zeche bezahlen müssten. Wie Theurer, Mitglied im Finanzausschuss des Landtags, weiter sagte, sei das Absinken des Staatsdefizits in erster Linie dem positiven Konjunkturverlauf und den damit verbundenen Steuermehreinnahmen zu verdanken. Eine umfassende Aufgabenkritik und konsequente Rückführung staatlichen Handelns sei noch nicht erfolgt. Allein die Ausgaben des Bundes für Zinsen und die Zuschüsse zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung machten bei einem Volumen des Bundeshaushalts von 250 Milliarden Euro rund 160 Milliarden Euro aus. Im Zuge der höheren Steuereinnahmen sei der Ausgleich von Bundes- und Länderhaushalten in greifbare Nähe gerückt. Theurer: „Das neue Leitbild der Finanzpolitik müssen jetzt Überschüsse der öffentlichen Haushalte sein, um die mit 1500 Milliarden Euro viel zu hohe Gesamtverschuldung abzubauen. Hans Ilg Pressesprecher

FDP/DVP-Fraktion will Netto-Neuverschuldung Null spätestens ab dem Jahr 2011 – In der Landtagsdebatte zur Verabschiedung des Doppelhaushalts 2007/08 sagte die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heid-rose Berroth:

„Dieser Haushalt ist der erste Schritt der Umsetzung dessen, was wir in der Koalitionsvereinbarung als vorrangiges Ziel der Landespolitik für diese Legislaturperiode festgelegt haben, nämlich die Netto-Neuverschuldung auf mindestens Null zurückzuführen, und zwar nicht im, sondern spätestens ab dem Haushaltsjahr 2011. Im Haushaltsplan für die Jahre 2005 und 2006 war noch eine Nettokreditaufnahme von jeweils knapp zwei Milliarden Euro vorgesehen. Mit dem jetzt vorgelegten Doppelhaushalt nähern wir uns dem Ziel „Null“ mit großen Schritten. Wir wissen aber auch, das Ziel ist noch nicht erreicht. Wir beschließen zwar eine ganze Reihe strukturell wirksamer Maßnahmen, die auch künftige Haushalte entlasten, trotzdem werden wir ab 2009 und den Folgejahren noch jeweils eine Milliarde Euro einsparen müssen, um punktgenau zu landen. Wir müssen dies tun, weil die Motive der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit es erfordern, mit der Politik der ständig steigenden Verschuldung Schluss zu machen. Der so genannte „Bildungsfonds“ der Grünen ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie man sich leichten Fußes von den eigenen Anträgen zum Abschlussbericht der Enquete-Kommission Demografischer Wandel verabschiedet. Wie war das noch? Man müsse jährlich ein Prozent der Personalstellen einsparen – Jahr für Jahr 2000 Stellen. Nun beantragen die Grünen stattdessen eine Fülle neuer Stellen. Zusätzliche Schulden bleiben aber zusätzliche Schulden, auch wenn man dafür eine Sonderfinanzierung vorsieht und verspricht, sie bis zum Jahr 2017 wieder zu tilgen. Das mag gut klingen, zumal es ja für einen guten Zweck gedacht ist; aber seriös ist es nicht, sondern damit würde ein unsicherer Wechsel auf die Zukunft gezogen. Ähnlich ist es auch mit Gegenfinanzierungsvorschlägen der SPD. Wir haben mit Blick auf weitere Haushaltsklarheit zum Beispiel damit begonnen, die Mittel für den Landesstraßenbau in den Landeshaushalt zurückzuführen. Wir wollen für die Zukunft mehr Haushaltssicherheit. Unser ausdrücklicher Dank gilt deshalb Finanzminister Stratthaus für seinen Schwenk beim Verschuldungsverbot. Er kam auch für uns überraschend. Nur einen Tag, nachdem es im Finanzausschuss noch eine heiße Debatte um den Rechnungshofvorschlag gegeben hatte, konnten wir der Presse entnehmen, dass unsere Argumente doch Wirkung gezeigt haben. Mit dem Haushaltsstrukturgesetz verankern wir mit Wirkung ab 2011ein Verbot der Neuverschuldung in der Landeshaushaltsordnung. Dazu wird die Verankerung des Verbots der Neuverschuldung in der Verfassung noch in dieser Legislaturperiode kommen. So ist es vereinbart – und so werden wir es umsetzen. Ich wünsche mir allerdings, dass dieser Kurs auch anderswo Nachahmer findet. Die Föderalismusreform II wird dies zeigen müssen. Wir wissen allerdings, dass die Kompromissbildung nicht nur zwischen dem Bund und den Ländern, sondern bei diesem Thema gerade auch zwischen den Ländern noch erheblich schwieriger sein wird als bei der ersten Stufe der Föderalismus-Reform. Das ist auch eine Herausforderung für Ministerpräsident Günther Oettinger und alle, die am Verhandlungstisch sitzen. Wir brauchen Instrumente zur Vorbeugung von Haushaltskrisen und Haushaltsnotlagen. Wir brauchen Kriterien höchstzulässiger Verschuldung, Strategien des Abbaus übermäßiger Verschuldung und ein Instrumentarium, das die Einhaltung dieser Kriterien auch garantiert. Wir brauchen eine stärkere Eigenverantwortung von Bund und Ländern und eine stärker eigenständige, aufgabenadäquate Finanzausstattung. Für bestimmte Steuerarten sollten die Länder selbst die Gesetzgebungskompetenz erhalten. Bei anderen, z.B. bei der Lohn- und Einkommensteuer, ist ein Hebesatzrecht sehr wohl vorstellbar. Auch die Struktur des Länderfinanzausgleichs muss erneut auf den Prüfstand – nicht weil wir uns der Solidarität entziehen wollten, sondern weil er in seiner heutigen Form falsche Anreize setzt, sowohl für die Geber- wie für die Nehmerländer. Wir müssten uns auch nicht über Kindergartengebühren und Regionalisierungsmittel unterhalten, wenn der Länderfinanzausgleich eine solide Struktur hätte. Dieser Haushalt ist ein Sparhaushalt. Wir mussten 1,3 Milliarden Euro für 2007 und 1,6 Milliarden Euro für 2008 einsparen, um den Haushalt schrittweise konsolidieren und die Nettokreditaufnahme entsprechend absenken zu können. Wer behauptet, die Konsolidierung des Haushalts sei uns gewissermaßen in den Schoß gefallen, zeigt damit nur, dass er von den Realitäten der Haushaltspolitik wenig versteht. Wir haben andererseits nicht nur gespart, sondern sehr wohl da erhöht, wo es nötig ist. Ein Beispiel dafür ist das Strukturprogramm im mittleren Dienst für Justiz- und Steuerverwaltung. Auch wenn die Opposition dies offensichtlich nicht bemerkt hat, zugleich setzt dieser Haushalt deutlich Schwerpunkte und bringt strukturelle Veränderung. Diese Schwerpunkte folgen den denselben Kriterien der Generationengerechtigkeit, der Nachhaltigkeit und der Zukunftsorientierung, die auch unseren Kurs strikter Haushaltskonsolidierung leiten. Schwerpunkte gibt es vor allem bei Bildung und Betreuung, Wissenschaft und Forschung und im Umweltsektor. Nachhaltigkeit ist übrigens ein Motiv, das viel zu oft allein im Kontext von Energie- und Umweltpolitik diskutiert wird. Tatsächlich liegt dem Nachhaltig-keitsgedanken ein umfassender Ansatz gesellschaftlicher Entwicklung zugrunde. Richtig verstanden zielt der Begriff auf einen Entwicklungsprozess, der ökonomisch erfolgreich ist und sich zugleich durch ein von ökologischem Bewusstsein und sozialer Verantwortung geleitetes Handeln auszeichnet. Eine einseitige Betonung nur der Ökologie hat mit Nachhaltig-keit nichts zu tun. Zum Energiebereich haben wir Koalitionsfraktionen in den Ausschussberatungen ein ganzes Bündel von Anträgen vorgelegt, das unseren festen Willen unterstreicht, einen deutlichen Schwerpunkt auf das Energiesparen, die Erhöhung der Energieeffizienz und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien zu legen. Nächster Punkt: Bildung und Wissen werden Motoren nachhaltiger Entwicklung sein. Angesichts der steigenden Nachfrage nach Studienplätzen stellen wir deshalb 16.000 zusätzliche Studienanfängerplätze bereit. Wir fangen in diesem Haushalt damit an. Die Zukunftsoffensive IV, die der Forschungsförderung an unseren Hochschulen dient, läuft weiter. Und zusätzlich beteiligen wir uns an der Finanzierung der von Bund und Ländern vereinbarten Exzellenzinitiative. Mit den Hochschulen wird ein neuer Solidarpakt abgeschlossen, der ihnen bis zum Jahr 2014 Berechenbarkeit und Planungssicherheit in Bezug auf die staatliche Finanzierung verschafft. Und es bleibt dabei: Das Aufkommen aus Studiengebühren, die ab dem Sommersemester 2007 erhoben werden, wird nicht in die allgemeine Finanz-masse des Landes einfließen, sondern in vollem Umfang den Hochschulen selbst zusätzlich zur Verbesserung der Lehre zur Verfügung stehen. Dies alles zeigt: Wir sind uns der Bedeutung von Wissenschaft und Forschung für die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft bewusst; und wir setzen deshalb auch die notwendigen Schwerpunkte im Haushalt. Auch die Themenbereiche Bildung und Betreuung gehören zu einer umfassenden Nach-haltigkeitsstrategie. „Kinderland Baden-Württemberg“ ist kein kurzfristiger, Ansatz, sondern eine umfassende, mittel- und langfristig angelegte Strategie, Kindern und Familien möglichst gute Chancen und Voraussetzungen für die Gestaltung ihrer eigenen Lebensentwürfe zu verschaffen: All das, was wir im Herbst 2005 mit den kommunalen Landesverbänden zum Thema „Bildung und Betreuung im vorschulischen und schulischen Bereich“ vereinbart ha-ben, wird konsequent umgesetzt. Dabei geht es uns nicht nur darum, mehr Geld einzusetzen, sondern darum, wofür man dieses Geld ausgibt und wie man es macht. Kontinuität und Verlässlichkeit sind in diesem Prozess wichtig. Den Versuch, das Rad täglich neu zu erfin-den, überlassen wir gern anderen. Auch beim Ausbau der Kleinkindbetreuung haben wir wesentliche Effekte erreicht. Die Mittel, die das Land für die ergänzende Förderung von Kleinkindbetreuungsangeboten auf-wendet, wachsen von Jahr zu Jahr. Als 2003 das Programm „Kinderfreundliches Baden-Württemberg“ gestartet wurde, wurden Kleinkindgruppen kommunaler und freier Träger mit insgesamt 4 Mio. € gefördert; die entsprechenden Haushaltsansätze der Jahre 2007 und 2008 liegen bei 13,4 Mio. bzw. 16,2 Mio. €. Und der Ausbau der Förderung der Infrastruktur durch Betreuungsangebote von Tageseltern kommt noch hinzu. Die Einführung einer verbindlichen Sprachstandsdiagnose steht auf der Agenda dieses Jahres. Und dasselbe gilt für die in der Koalitionsvereinbarung verabredete Umwidmung eines Teils der seither für das Landeserziehungsgeld aufgewendeten Mittel zugunsten der Kleinkindbetreuung. Hier wie in vielen anderen Bereichen brauchen wir die Zusammenarbeit von Land und Kommunen. Wir sind froh, dass es uns gelungen ist, das in der Landesverfassung bereits enthaltene Konnexitätsprinzip durch eine Änderung der Verfassung und durch eine ergän-zende gesetzliche Regelung zu präzisieren und zu erweitern. Es ist damit gelungen, die Finanzbeziehungen von Land und Kommunen auf eine neue, verbesserte und verlässliche Basis zu stellen. Wir werden diese Vereinbarung jetzt zügig umsetzen. Ich hoffe, dass sich auch die Oppositionsfraktionen einer konstruktiven Mitwirkung bei der notwendigen Änderung der Landesverfassung nicht entziehen. Genauso wichtig ist die Verständigung zwischen dem Land und den Berufsverbänden und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, der zweite Solidarpakt mit den Hochschulen und Berufsakademien des Landes und schließ-lich – nicht zuletzt – der Solidarpakt mit dem Sport. Zum Schluss noch ein Blick nach vor. Was wir hinbekommen müssen, ist das Fortführen der Immobilienkonsolidierung, d.h. Verkauf von Gebäuden, die nicht für Landesaufgaben benötigt werden. Ob das nun von der neu gegründeten GmbH oder der bisherigen Verwal-tung gemacht wird, ist für mich zweitrangig, auffallend ist aber schon, wie Wettbewerb offensichtlich die Aktivitäten belebt. Herr Finanzminister, wir haben den Anstoß gegeben und stehen weiterhin an Ihrer Seite. Polizeidirektionen werden wir aber wohl auch künftig brauchen. Dazu muss ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass „Sale and lease back“ für uns nie ein Thema war. Meine Bitte geht an den Finanzminister um ausdrückliche Bekräftigung seiner Aussage im Finanzausschuss, dass dies auch für ihn und sein Haus gilt – bevor Beschäftigte unnötig verunsichert werden. Andererseits haben andere mit Gebäudemanagement in privater Hand andere schon gute Erfahrungen gemacht. Das könnte auch ein Weg für das Land sein, staatliche Leistungen auf das Notwendige zurückzuführen. Und wir werden uns intensiv mit den Themen Aufgabenkritik und Aufgabenabbau befassen müssen, ebenso mit Controlling und damit auch mit NSI. Es gilt vor allem, dieses ei-gentlich hervorragende Instrument nicht pauschal zu verdammen. In manchen Bereichen funktioniert es bereits sehr gut, wir müssen nachschauen, woran es liegt, dass es an anderen Stellen nicht klappt. Dabei brauchen wir keinen Blick zurück im Zorn, sondern eine konstruktive Entwicklung nach vorn.“ Hans Ilg Pressesprecher