Empfehlung des Untersuchungsausschusses zum NSU-Terror zeichnet die Ergänzung des Forschungsauftrags zu anderen Formen des politischen Extremismus und Terrorismus explizit vor

In der heutigen Plenardebatte zum Aufbau einer universitären Forschungsstelle Rechtsextremismus sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dennis Birnstock:

„Während das Landeskriminalamt und das Landesamt für Verfassungsschutz die Gefahren für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung mit Flutlichtern in alle Richtungen ausleuchten, funzelt die Landesregierung mit einer kleinen Taschenlampe in die rechte Ecke. Forschung zum Rechtsextremismus und die Suche nach Präventionsstrategien sind fraglos geboten. Die Einrichtung einer universitären Forschungsstelle, die allein auf den Rechtsextremismus fokussiert, greift aber zu kurz. Auch in der Empfehlung des Untersuchungsausschusses zum NSU-Terror wurde die Ergänzung des Forschungsauftrags zu anderen Formen des politischen Extremismus und Terrorismus explizit vorgezeichnet. Die Landesregierung scheint jedoch auf dem linken Auge blind. Dabei ist es mehr als leichtsinnig, die Gefahr stets nur von rechts zu vermuten. Denn wenn man sich im Kampf gegen Rechts plötzlich Seit an Seit mit der Antifa wiederfindet, muss man sich auch fragen, ob man noch richtig steht. Wir müssen vielmehr jeglicher Form des Extremismus die Stärke des Rechtsstaats entschieden entgegenhalten und dazu auch die hochschulische Befassung mit allen Formen des Extremismus gleichermaßen stärken.“

Stephen Brauer

Grundstein für den überfälligen Fahrplan für ein Wintersemester 2021/22 in Präsenz nötig

Zum heutigen Studigipfel mit Vertreterinnen und Vertretern aus Studierendenschaft, Hochschulen und Studierendenwerken auf Einladung des Ministerpräsidenten und der Wissenschaftsministerin sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Stephen Brauer:

„Vertreter aller Hochschulgruppen hätten längst an einen (digitalen) Tisch gehört, um mit dem Wissenschaftsministerium über die dringend notwendigen Lockerungen an den Hochschulen zu sprechen. Die Landesregierung hat die Belange der Hochschulangehörigen bisher schlicht ignoriert oder übersehen und musste dies auch einräumen. Auf diese Weise hat nun die Mehrzahl der Studierenden quasi die Hälfte ihres Studiums vor dem Computer und nicht an der Hochschule verbracht. In der Konsequenz werden sich viele Studienverläufe verzögern und die psychische Belastung der Betroffenen ist immens. Die Impfstrategie hat zu Recht die Lehrerschaft an den Schulen bei der Impfung priorisiert, die Hochschullehrerschaft aber sträflich übersehen. Und schließlich ist die Terminierung des Studigipfels erst nach 14 Monaten der Pandemie und einer erst in der vergangenen Woche überarbeiteten Corona-Verordnung irritierend. Wäre dem Ministerpräsidenten und der Wissenschaftsministerin aufrichtig darum gegangen, einen substanziellen Beitrag und keine Showveranstaltung zu leisten, dann hätte man einen Termin vor der generellen Überarbeitung der Corona-Verordnung des Landes finden sollen, die erst am vergangenen Donnerstag geschehen ist. Die neuen ‚Spielregeln‘ für die Hochschulen hat man also schon ohne den Input der Teilnehmer des Gipfels auflegen können. Die Veranstaltung darf nicht zur Farce werden, sondern sollte den Grundstein für den überfälligen Fahrplan für ein Wintersemester 2021/22 in Präsenz bilden.“

Geplante Ressortverteilung der Landesregierung bei Amateurmusik ist kontraproduktiv

Zu Medienberichten über eine Ergänzung der Zuständigkeit des geplanten Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen um den Bereich der Blasmusik und den berechtigten Widerstand des Landesmusikverbandes dagegen sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Ohne Not sollte man die Zuständigkeit für den Bereich der Amateurmusik unter den Ministerien nicht streuen, nur um ein neues Haus ansprechend zu garnieren. Ein Ministerium für Bau und Blasmusik wäre ein gelungener Aprilscherz. Bisher lag die gesammelte Kompetenz für den wichtigen Arbeitsbereich der Amateurmusik im Musikland Nr. 1 im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Die geplante Ressortverteilung der Landesregierung wäre kontraproduktiv. Außerdem ist die insinuierte Begründung eines Heimatministeriums ja ganz offensichtlich schon wieder Geschichte. Dann sollte es auch dabei bleiben, dass Bau und Blasmusik am besten nur bei einem Richtfest zusammenpassen. Deshalb spüre ich diesem Vorgang auch mit einer Anfrage an die Landesregierung nach.“

Daniel Karrais

Einheitliche Regelungen für KI als wesentliche Zukunftstechnologie sinnvoll

Zu den geplanten EU-einheitlichen Regeln für den Umgang mit künstlicher Intelligenz und den mangelnden Ambitionen der neuen Landesregierung, sagt der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Die Informationstechnologie ist eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz wird für Forschung, Wirtschaft und Infrastruktur eine besonders wichtige Rolle für den gesamtgesellschaftlichen Strukturwandel spielen. Egal ob autonomes Fahren oder in der Medizintechnik, KI wird in vielen Bereichen unser Leben und Arbeiten bereichern und voranbringen.
Das Vorhaben der EU, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu entwickeln, begrüße ich grundsätzlich. Nur wenn Handhabung und Verantwortlichkeiten eindeutig geklärt sind, ist ein Einsatz von KI-Anwendungen in der Breite möglich. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass  Forschung und Investitionen nicht durch überbordende Regulierungen verhindert wird. Europa und besonders auch Baden-Württemberg muss Vorreiter im Einsatz neuer Technologie sein und nicht in deren Einschränkung.

Im Koalitionsvertrag hat sich die neue Landesregierung Innovation und Zukunft groß auf die Fahnen geschrieben, daran wird sie sich messen lassen müssen! Für Künstliche Intelligenz findet sie jedoch nicht viel mehr als warme Worte. Innovation durch künstliche Intelligenz erfordert aber Investitionen und Förderung. Start-Ups muss der Einsatz von KI-Anwendungen durch verlässliche Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Diese Zukunftstechnologie darf nicht durch falsche Regierungspolitik und Finanzierungsvorbehalte blockiert werden!“

 

Nico Weinmann

Politischer Eiertanz zum Infektionsschutz nun auch an den Hochschulen.

 

Zur Meldung, dass Wissenschaftsministerin Bauer die Regelung in der Corona-Notbremse des Bundes für die Hochschulen nachjustieren will, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ist der politische Eiertanz nun auch an den Hochschulen angekommen. Nach einem ganzen Jahr der Pandemie und zwei digitalen Semestern gestand die Landesregierung den Studierenden endlich zu, dass man die Bibliotheken besuchen können muss, um Prüfungen vorzubereiten und Hausarbeiten zu schreiben. Oder dass gerade zu Beginn des Studiums die soziale Komponente und die Begegnung mit Kommilitonen besonders wichtig ist. Nun lässt man sehenden Auges auch im Bundesrat ein Gesetz passieren, dass einen herben Rückschritt für die Studierbarkeit des beginnenden Sommersemesters darstellt. Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass nun in der Mehrzahl der Stadt- und Landkreise die Studienanfänger wieder nicht mehr in Präsenz an die Hochschulen dürfen, weil die gegriffene Inzidenz von 165 überschritten wird.“

Nico Weinmann

Zwei Monate nach der Kritik der FDP/DVP-Fraktion bessert Landesregierung nach und stellt entgegen vorausgegangener Aussagen den fiktiven Unternehmerlohn doch zur Verfügung.

 

Zur Meldung, dass die Landesregierung den Weg für Härtefallhilfen und die Fortführung des fiktiven Unternehmerlohns als wichtiges Signal für Kulturszene geebnet habe, sagte der kulturpolitische Sprecher der der FDP/DVP Fraktion im Landtag, Nico Weinmann:

„Noch im Februar hatte der Ministerpräsident im Landtag erklärt, dass das Land keinen landesspezifischen fiktiven Unternehmerlohn bei der Überbrückungshilfe III mehr gewähren wolle. Die bundesseitigen Hilfen waren aus seiner Sicht ausreichend, auch um die Not der Soloselbstständigen im Kulturbereich zu lindern.

Der Landesregierung fehlt ganz offensichtlich der kulturpolitische Kompass in dieser Pandemie. Grün-Schwarz erkannte offensichtlich die existenzielle Not derer nicht, die im Kulturbereich vielfach seit einem Jahr nicht arbeiten dürfen und keine Einkünfte generieren können. Ich hätte mir für die Kulturschaffenden eine klare Linie der Regierung und mehr Verlässlichkeit gewünscht, auch wenn ich letztlich erleichtert bin, dass die Landesregierung nun zwei Monate nach der Kritik der FDP/DVP-Fraktion nachgebessert und diesen Fehler behoben hat, indem sie den fiktiven Unternehmerlohn nun doch zur Verfügung stellt.“

Nico Weinmann

Zur Forderung des Landesmusikrates und zahlreicher Musikverbände nach Öffnungsstrategien sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Existenzielle Not und mangelnde Perspektiven treiben die Kulturbetriebe, die vielen selbstständigen Künstler und auch die Verbände und Vereine der Amateurmusik um. Zu befürchten stehen irreversible Beschädigungen in vielen Bereichen des kulturellen Lebens im Land, wenn man nicht bald die Öffnung in Blick nimmt. Die berechtigten Forderungen des Landesmusikrates machen nach einem Jahr des kulturellen Lockdowns klar, dass es endlich eine planbare Perspektive geben muss. Längst wurden allerorten Hygienekonzepte erdacht und umgesetzt, die einen infektionsschützenden Spielbetrieb ermöglichen. Nun liegt der Ball im Feld von Ministerin Bauer, endlich Wege aufzuzeigen, wie ehrenamtliche und professionelle Künstlerinnen und Künstler wieder stattfinden können.

Daneben brauchen wir auch weiterhin finanzielle Unterstützung für die Kultur von Landesseite – und zwar mit nachvollziehbaren Kriterien und in verlässlichen Kategorien. Die Wirren um die Ausfallhonorare sind ein Schaustück der Unzulänglichkeit grüner Kulturpolitik. An den Staatstheatern sollen Gastkünstler solche Hilfen erhalten können, während das Ministerium bei den Kommunaltheatern die Landesmittel wieder einsammelt, die man zu diesem Zweck hätte verwenden können.“

Nico Weinmann

Weinmann: Drittes Online-Semester in Folge gefährdet Studienerfolg oder Studienqualität

Ministerin Bauer steht mit 71,5 Millionen Euro im Wort, die Digital-Aufwendungen der Hochschulen abzufedern

Die seit heute geltende Corona-Verordnung Studienbetrieb sowie die entsprechende Pressemitteilung aus dem Wissenschaftsministerium kommentierte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Den Hochschulen und Studierenden droht ein weiteres digitales Semester mit allen Unwägbarkeiten. Die Zulassung von Präsenzveranstaltungen für Studienanfänger kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach der Vorstellung der Landesregierung die Mehrzahl der Studierenden weiterhin digital studieren muss. Damit geht weiterhin die Unsicherheit einher, wie die Prüfungen und Leistungsnachweise abgelegt und Online-Prüfungen rechtssicher gestaltet werden können. Die Praxis an den Hochschulen zeigt aber auch, dass Präsenzveranstaltungen häufig alternativlos sind, will man nicht den Studienerfolg oder die Studienqualität riskieren – gerade im dritten Online-Semester in Folge.

Damit die Studienangebote überhaupt digital angeboten werden können sind die Hochschulen in Vorleistung gegangen und hatten erhebliche Aufwendungen für IT-Spezialisten, Hard- und Software sowie Lizenzen. Die Hochschulen haben diesen Mehrbedarf für die Online-Semester bereits zum Jahresende 2020 mit über 71 Millionen Euro beziffert. Ministerin Bauer steht im Wort, diese Aufwendungen aus Landesmitteln abzufedern. Sie kam aber nicht über eine Kabinettsvorlage hinaus, deren Beschluss und Umsetzung wenige Tage vor der Landtagswahl immer fraglicher wird. Man kann als Wissenschaftsministerin doch aber nicht wohlfeil behaupten, man wolle sicherstellen, dass es wegen der Krise `nicht zu verlorenen Kohorten an hochqualifizierten Fachkräften kommt´, aber den Hochschulen die notwendigen Erstattungen letztlich verwehren. Vielmehr müssen entsprechende Landeshilfen endlich ausgebracht werden, um den Hochschulbetrieb krisenfest zu machen.“

Nico Weinmann

Solidarität mit freischaffenden Künstlern reicht nicht über grüne Wählerhochburgen hinaus

Zur Situation der Kommunaltheater und der Verlautbarung des Kunstministeriums, Ausfallhonorare an den Staatstheatern zu zahlen, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Kulturbetriebe darben in der Krise und gerade die freischaffenden Künstler, also Soloselbstständige, befinden sich oft in existenzieller Not. Aus dem Kunstministerium heißt es nun, dass man Ausfallhonorare für Gastkünstler an den Staatstheatern zahlen wolle. Mit solchen Ausfallhonoraren könnte die Not auch an anderen öffentlich geförderten Kulturbetrieben, wie den Kommunaltheatern, abgemildert werden. Dort allerdings verweisen Ministerin Bauer und Staatssekretärin Olschowski auf die Regeln der Fehlbetragsfinanzierung und sammeln die Landesmittel wieder ein. Ausfallhonorare könne man nur anerkennen, wenn sie bereits vor Beginn coronabedingter Einschränkungen in den von Theatern geschlossenen Verträgen vereinbart wurden, nicht aber nachträglich, wie nun in den Staatstheatern geplant. Dem Ministerium sei es haushaltsrechtlich nicht möglich, rechtsgrundlose Ausfallhonorare als zuwendungsfähige Ausgaben anzuerkennen. Das muss für die Kulturbetriebe in kommunaler Trägerschaft doch wie der blanke Hohn erscheinen. Die grüne Doppelspitze im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst übt sich in Selbstglorifizierung und verweist die Kulturbetriebe außerhalb der Metropolen auf die nicht selten klammen Haushalte der Kommunen. Die Solidarität mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern reicht ganz offensichtlich nicht über die grünen Wählerhochburgen hinaus.“

Nico Weinmann

Ministerin Bauer ist aufgefordert, die misslungenen Regelungen zugunsten einer Experimentierklausel für die Hochschulen aufzuheben.

 

Zur Rüge des Landesdatenschutzbeauftragten an der Überwachungssoftware bei Hochschulprüfungen und zahlreichen Problemen bei der Durchführung von Online-Prüfungen durch die Hochschulen sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Regelungen für die Onlineprüfungen sind ein gesetzgeberisches Desaster auf Ansage. Der Datenschutzbeauftragte hatte, wie wir auch, bereits in der Gesetzesgenese Bedenken geäußert. Die Reihe von Hinweisen und Beschwerden, die den LfDI nun erreichen, bestätigt meine Sorge. Man kann doch von den Hochschulen nicht binnen fünf Wochen etwas verlangen, was dem Ministerium in einem ganzen Jahr nicht gelungen ist – nämlich eine rechtssichere und datensparsame Ausgestaltung der Onlineprüfungen. Das Bedrückendste ist, dass die Studierenden die Möglichkeit zur Online-Prüfungen brauchen, um die beiden Online-Semester nicht verloren geben zu müssen. Es ist doch Heuchelei, wenn sich die Ministerin in der Presse zitieren lässt, dass sie keine ‚verlorene Kohorte an hochqualifizierten Fachkräften‘ verantworten will, indes aber die verheerenden Rückmeldungen aus der Hochschulpraxis ignoriert, was die Online-Prüfung anlangt. Ich fordere Ministerin Bauer erneut auf, die misslungenen Regelungen zugunsten einer Experimentierklausel für die Hochschulen aufzuheben.“

 

 

Nico Weinmann

Inkonsistente Politik der Wissenschaftsministerin, die erst Tierversuche in der Lehre faktisch verbietet, um diesen Fehler dann mit Millionen an Steuermitteln zu kaschieren

 

Zur Meldung des Wissenschaftsministeriums, dass zur Verbesserung des Tierschutzes in Forschung und Lehre ein landesweites Netzwerk gegründet und vom Ministerium finanziell unterstützt wird, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Politische Fehlentscheidungen mit Steuermitteln zu kaschieren scheint auch in Zeiten angespannter Haushalte ein bewährtes Prinzip, zumindest bei der Wissenschaftsministerin. Erst stoßt Ministerin Bauer die biomedizinischen Fakultäten ins kalte Wasser und macht Tierversuche in der Lehre praktisch unmöglich, um dann einen wärmenden Geldregen niedergehen zu lassen, der die entstandene Not der Forscher lindern soll. Das zeigt doch die Inkonsistenz der Politik der grünen Wissenschaftsministerin. Entsprechend der grünen Doktrin verteufelt sie Tierversuche, verkennt dabei aber deren Bedeutung für den Wissenschaftsstandort. Denn ohne Tierversuche wäre auch der Erfolg bei der Impfstoffentwicklung nicht möglich gewesen. Im Koalitionsvertrag hatte Grün-Schwarz noch eingesehen, dass der Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg derzeit noch auf Tierversuche angewiesen ist. Diese authentische Erkenntnis musste aber grüner Ideologie weichen, obwohl die Hochschulen und Forschungseinrichtungen längst zu Recht an alternativen Lehrmethoden arbeiten und bereits das 3 R-Prinzip praktizieren, wonach Tierversuche möglichst vermieden, die Zahl der Versuchstiere reduziert und deren Leiden vermindert wird.“

Stephen Brauer

Auch weiterhin wird Energie in die Bürokratie statt in die Lehre oder Forschung abfließen.

 

Anlässlich der zweiten Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

 

„Frei nach Willy Brandt könnte man zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Vertiefung der Fusion des Karlsruher Instituts für Technologie sagen: `Hoffentlich wächst nun zusammen, was seit 2009 zusammengehört´. Das lange Ringen mit dem Bund um die Finanzierung und Mitspracherechte mündet nun zwar in einem Kompromiss, löst aber gleichwohl einige Probleme der Vergangenheit. Die Vereinheitlichungen beim Personalrecht oder den Finanzflüssen gehören ohne Zweifel zur weiteren Fusion. Denn noch immer waren die zwei Welten längst nicht vereint, aus denen die frühere Universität Karlsruhe und die Forschungszentrum Karlsruhe GmbH zum KIT zusammenwachsen sollen. Es gab bis zuletzt unterschiedliche Regelungen bei den Reisekosten oder der Bezahlung des Personals, die nun mit der einheitlichen Anwendung von Landesrecht gelöst werden.

Allerdings bleibt auch viel Bürokratie bestehen, solange die Buchführung weiterhin zwischen dem universitären und dem Forschungsteil unterscheiden muss, um die korrekte Mittelverwendung zu belegen. Die Engführung bei den Finanzen bedingt zudem, dass viel Potential nicht gehoben werden kann, das eigentlich in der besonderen Nähe von Großforschungseinrichtung und Universität besteht.

Die ausbleibende Beteiligung des Bundes an der Lehre ist verfassungsrechtlich sicherlich konsistent, sorgt aber für praktische Probleme. Schon bisher war es kompliziert, wenn Forscher lehren wollten, die aus Mitteln des Bundes bezahlt werden. Idealerweise sollten die Arbeitsanteile der exzellenten Spezialisten wie mit einem Schieberegler auf Forschung und Lehre aufgeteilt werden können. Die zukünftig notwendigen Ausgleichsmaßnahmen lassen aber vermuten, dass auch weiterhin viel Energie in die Bürokratie statt in die Lehre oder Forschung abfließen wird.“

Nico Weinmann

Ordentliche Anlaufstelle hätte besser an einer Hochschule angesiedelt werden sollen.

Zur Ankündigung, dass das Land eine Forschungsstelle Rechtsextremismus aufbauen will, sagt der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Für mich ist die Einrichtung einer Extremismus-Forschungsstelle eine zwingende Konsequenz aus den Erfahrungen im Untersuchungsausschuss NSU im Landtag und längst überfällig. Allerdings war schon in den Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts dieses Ausschusses klar festgehalten, dass man den Fokus eines neuen Forschungs- und Dokumentationszentrums nicht auf den Rechtsextremismus verengen sollte. Denn auch die anderen Formen des politischen Extremismus und Terrorismus bedürfen der begleitenden wissenschaftlichen Erforschung von Entwicklungen und Präventionsstrategien. Zu diesem Zweck wäre es aus meiner Sicht zudem zielführender, eine ordentliche Anlaufstelle an einer Hochschule in Baden-Württemberg anzusiedeln. Unserem entsprechenden Antrag bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/21 hat die Landesregierung seinerzeit aber schon die Zustimmung verwehrt und legt auch nun noch, so wichtig die Bekämpfung ist, den Fokus zu einseitig auf den Rechtsextremismus.“

Nico Weinmann

Keine Neubeurteilung der pauschalen Einbeziehung in die Betriebsverbote ist Affront gegenüber den Kulturbetrieben.

Zur Beantwortung des Sozialministeriums auf einen Antrag, der die Öffnungsperspektiven für Kulturbetriebe in Baden-Württemberg erfragte, sagt der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Kulturbetriebe warten darauf, dass ihnen endlich Öffnungsperspektiven aufgezeigt werden. Fast ein Jahr erdulden sie nun massive Einschränkungen durch die pauschale Einordnung in die Betriebsschließungen. Dabei gibt es längst Studien und evaluierte Testbetriebe, wie am Bayerischen Staatstheater, die eine Beteiligung der Kulturstätten am Infektionsgeschehen ausschließen. Zwei Monate hat man beispielsweise in München mit 500 Zuschauern gespielt, ohne dass es auch nur eine einzelne nachgewiesene Infektion gegeben hätte. Diese Erfahrungen müssen nun genutzt werden, um zusammen mit den Kulturbetrieben individuelle Fahrpläne für die Öffnung zu entwickeln. Die Landesregierung aber sieht ‚keine Neubeurteilung der pauschalen Einbeziehung von Kulturbetrieben in die Betriebsverbote der coronabedingten Verordnungen‘ angezeigt. Das ist doch ein Affront gegenüber den Kulturbetrieben im Land, die schon im vergangenen Jahr Hygienekonzepte aufgelegt und alles dafür getan haben, um den Spielbetrieb aufrechterhalten zu können. Es ist längst überfällig, die Öffnungsperspektiven für die Kulturbetriebe zu entwickeln. Kulturministerin Bauer und Sozialminister Lucha sollten nicht drauf warten, dass sich das Infektionsgeschehen praktisch erledigt hat, bis sie endlich mit der Erstellung von Öffnungskonzepten beginnen. Die entsprechenden standort-spezifischen Hygienekonzepte müssen jetzt abgestimmt werden und den Kulturschaffenden muss so Planungssicherheit gegeben werden, unter welchen Rahmenbedingungen die Öffnung mit Hygienefahrplan möglich wird.“

Nico Weinmann

Gesetzliche Regelungen zu Online-Prüfungen an den Hochschulen müssen dringend aufgehoben und eine Experimentierklausel geschaffen werden.

Zu Problemen bei der Durchführung von Online-Prüfungen durch die Hochschulen (aktuelle Berichterstattung) und der häufigen Prüfungsabsage sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Ministerin Bauer hat sich bei der Ausgestaltung von Online-Prüfungen vollkommen verrannt und sollte dringend die misslungenen gesetzlichen Regelungen aufheben. Anstelle von Rechtssicherheit schaffen die erst jüngst eingeführten Paragraphen im Hochschulgesetz schädliche Verunsicherung. Denn der neue § 32 a des Landeshochschulgesetzes stellt für die Durchführung von Online-Prüfungen unüberwindbare Hürden auf. Aufgrund der kurzfristigen Einbringung durch die regierungstragenden Fraktionen der Grünen und der CDU wurde diese gesetzliche Regelung vorsätzlich der schriftlichen Verbändeanhörung entzogen, obwohl die Rückmeldung aus der Praxis gerade hinsichtlich der Praktikabilität vonnöten gewesen wäre. Nun zeigt sich bereits, dass vermehrt Prüfungen abgesagt werden, wie etwa in meiner Heimatstadt Heilbronn. Der Handlungsspielraum der Hochschulen wurde derart eingeschränkt, dass Online-Prüfungen faktisch nicht stattfinden können. Schon im Gesetzgebungsverfahren hatten wir deshalb einen Antrag eingebracht, der die Streichung der entsprechenden Passagen des Gesetzesentwurfs der Landesregierung gefordert hatte.

Es ist doch Heuchelei, wenn sich die Ministerin in der Presse zitieren lässt, dass sie keine ‚verlorene Kohorte an hochqualifizierten Fachkräften‘ verantworten will, indes aber die verheerenden Rückmeldungen aus der Hochschulpraxis ignoriert, was die Online-Prüfung anlangt. Man kann den Studierenden doch nicht das zweite digitale Semester in Folge verordnen, aber die Ableistung von Prüfungen faktisch unmöglich machen. Die Landesregierung legt den Jungen Menschen hier sehenden Auges Steine in den Weg und sorgt für Verzögerungen in den Studienverläufen der zukünftigen Fachkräfte für das Land. Man kann doch aber Studierende nicht als Versuchskaninchen für die Weiterentwicklung der Prüfungspraxis missbrauchen. Ich fordere Ministerin Bauer auf, sofort das Hochschulrecht zu ändern und eine offizielle Experimentierklausel zu schaffen, mit welcher bestehende Prüfungsformate an den Hochschulen rechtskonform weiterentwickelt und innovative Formate digitaler Prüfungen entworfen werden können.“

Nico Weinmann

Wissenschaftsministerium als aufsichtführende Behörde hätte die Strafverfolgungsbehörden frühzeitig einschalten müssen.

In der heutigen öffentlichen Sitzung des Wissenschaftsausschusses des Landtags zur Kooperation der Universität Heidelberg mit der spanischen Großbank Santander sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Zusammenarbeit zwischen der Universität Heidelberg und der Santander-Bank wirft weiterhin Fragen auf. Grundlage der Kooperation ist der Zuschlag zur Einführung einer Doktorandenkarte sowie ein millionenschweres Abkommen zur Förderung der Doktoranden an der Hochschule. Die Spenden der Bank sind zwar nach Heidelberg geflossen, die Doktorandenkarte allerdings wurde nie realisiert, was man an der Uni schon frühzeitig hätte erkennen können und sollen.

Ich erkenne zwar, dass Drittmitteln an den Hochschulen eine wachsende Bedeutung zukommt, bei deren Einwerbung heiligt aber der Zweck längst nicht alle Mittel. Die Landesregierung hat sich klaren Compliance-Vorschriften unterworfen, gleichwohl bleibt das Ministerium im Falle der Kooperation mit Santander aber einige Antworten schuldig, die es als rechtsaufsichtführende Behörde eigentlich parat haben sollte. Es hat sich letztlich als richtig erwiesen, dass wir mit Anträgen die Sachverhaltsaufklärung im Wissenschaftsausschuss vorangetrieben haben. Denn mit der Akteneinsicht hat sich meine Vermutung erhärtet, dass durchaus compliance-relevantes Fehlverhalten vorliegt und Fragen hinsichtlich der Redlichkeit des Vergabeverfahrens offenbleiben. Nach der Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsverhütung und –Bekämpfung hätte das Wissenschaftsministerium als aufsichtführende Behörde hier wohl die Strafverfolgungsbehörden frühzeitig einbinden müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen, weil Ministerin Bauer dabei bleibt, keinen erhärteten Verdacht für die Vorwürfe zu erkennen. Dabei ist längst bekannt, dass die Aktenführung an der Universität unzureichend war. Und man muss doch spätestens dann hellhörig werden, wenn eine Bank online kundtut, dass sie ihre Präsenz in Deutschland verbessern will. Die Kooperation in Heidelberg bei der Doktorandenkarte und die Spenden im Millionenumfang waren insoweit wohl ein werbewirksames Vehikel für die Banco Santander. Durchaus bezeichnend ist für mich, dass die CDU als Koalitionspartner die Beratung der Causa Santander in nicht-öffentlicher Sitzung des Ausschusses fortsetzen ließ.“

Nico Weinmann

Entscheidung über milliardenteure Zukunft des Universitätsklinikums Mannheim muss eine der ersten Aufgaben einer neuen Landesregierung nach der Wahl sein.

 

Zur Meldung, dass Forschungsministerin Bauer den Neubau des Mannheimer Klinikums befürwortet, sagte der forschungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Ministerin Bauer zäumt das Pferd von hinten auf. Der Wunsch nach einem Klinik-Neubau in Mannheim ist nachvollziehbar und die generelle Fusion mit der Uniklinik Heidelberg wird auch von meiner Fraktion als sinnvoll erachtet. Wenn der Ministerin aber wirklich daran gelegen wäre, dass ‚alle Beteiligten wissen, wohin die Reise geht´, müsste das Land zuvor bekennen, ob es die Uniklinik in Mannheim in die Landesträgerschaft übernimmt. Denn der nötige Neubau wird richtigerweise nur auf diese Weise schnell und sicher gelingen. Ohne die politische Entscheidung ist es unlauter, den weiteren Weg in Mannheim unbesehen der finanziellen Erfordernisse vorzuzeichnen. Aufgrund der finanziellen Schieflage beim Jahresabschluss und mit Blick auf den Sanierungstau ist es bei der Universitätsklinik Mannheim eben nicht `egal, ob es ein kommunales Krankenhaus bleibt oder als Uniklinikum vom Land übernommen wird´.

Bei aller gebotenen Eile sollte allerdings die scheidende Landesregierung dieses Milliardenprojekt nicht in den letzten Amtstagen beschließen und die nachfolgenden Haushalte beträchtlich vorzeichnen und belasten. Vielmehr sollte dieser Entscheid eine der ersten Aufgaben der neuen Landesregierung und des neuen Landtags nach dem 14. März sein.“

Auch weiterhin wird Energie in die Bürokratie statt in die Lehre oder Forschung abfließen.

Zur ersten Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie im Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Stephen Brauer:

 „Frei nach Willy Brandt könnte man zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Vertiefung der Fusion des Karlsruher Instituts für Technologie sagen: `Es wächst nun weiter zusammen, was seit 2009 zusammen gehört´. Das lange Ringen mit dem Bund um die Finanzierung und Mitspracherechte mündet nun zwar in einem Kompromiss, löst aber gleichwohl einige Probleme der Vergangenheit. Die Vereinheitlichungen beim Personalrecht oder den Finanzflüssen gehören ohne Zweifel zur weiteren Fusion. Denn noch immer waren die zwei Welten nicht ganz vereint, aus denen die frühere Universität Karlsruhe und die Forschungszentrum Karlsruhe GmbH zum KIT zusammenwachsen sollen. Es galten etwa unterschiedliche Regelungen bei den Reisekosten oder der Bezahlung des Personals, die nun mit der einheitlichen Anwendung von Landesrecht gelöst werden.

Allerdings bleibt auch viel Bürokratie bestehen, solange die Buchführung weiterhin zwischen dem universitären und dem Forschungsteil unterscheiden muss, um die korrekte Mittelverwendung zu belegen. Die Engführung bei den Finanzen bedingt zudem, dass einiges Synergie-Potential nicht gehoben werden kann, das eigentlich in der besonderen Nähe von Großforschungseinrichtung und Universität entsteht.

Die ausbleibende Beteiligung des Bundes an der Lehre ist verfassungsrechtlich sicherlich konsistent, sorgt aber für praktische Probleme. Schon bisher war es kompliziert, wenn Forscher lehren wollten, die aus Mitteln des Bundes bezahlt werden. Idealerweise sollten die Arbeitsanteile der exzellenten Spezialisten wie mit einem Schieberegler auf Forschung und Lehre aufgeteilt werden können. Die zukünftig notwendigen Ausgleichsmaßnahmen lassen aber vermuten, dass auch weiterhin viel Energie in die Bürokratie statt in die Lehre oder Forschung abfließen wird.“

Geplante Regelungen tragen nicht zur Handlungsfähigkeit der Hochschulen bei, geschweige denn zum Bürokratieabbau.

 

In der heutigen zweiten Beratung des vierten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (4. HRÄG) sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Vorschlag der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts ist eine nicht zustimmungsfähige Gesetz-Chimäre! Bereits die schriftliche Anhörung der betroffenen Verbände im Sommer hat gezeigt, dass die geplanten Regelungen keineswegs zur besseren Handlungsfähigkeit der Hochschulen beitragen, geschweige denn zum Bürokratieabbau. Zur Behandlung des Gesetzes im Wissenschaftsausschuss im November haben die Regierungsfraktionen bereits nachbessern müssen, sind allerdings beispielsweise mit der geplanten Einführung der Regelungen für Online-Prüfungen an den Hochschulen vollkommen über das Ziel hinausgeschossen. Anstatt, wie von uns beantragt, in einer geordneten Sitzung des Ausschusses mit geladenen Experten diese Neuregelungen zu erörtern, stümpern die Grünen und die CDU ohne roten Faden im Hochschulrecht herum und richten dabei beträchtlichen Schaden an den Hochschulen an.

Dieses untaugliche Gesetz der grün-schwarzen Landesregierung schreibt den Hochschulen kostenintensive Aufgaben ohne finanziellen Ausgleich zu, es macht Online-Prüfungen praktisch unmöglich und beeinträchtigt schließlich sogar die Freiheit von Forschung und Lehre, wenn es um die Festlegungen bei der Reduktion von Tierversuchen geht. Das neue Promotionsrecht ignoriert die Weiterentwicklungsklausel in §76 LHG für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Die Statusgruppe der Lehrbeauftragten bleibt weiterhin ein frommer Wunsch. Der Datenschutz wird einerseits mit Füßen getreten, wenn Verlaufsdaten der Studierenden oder Bewerber gesammelt werden sollen, andererseits aber überbetont, wie bei der irrealen Ausgestaltung des Online-Prüfungen. Die versammelte Hochschul-Community hat der Landesregierung in den letzten Wochen und Monaten deutlich gemacht, dass nahezu alle Aspekte der geplanten Novelle für die Hochschulen untauglich oder gar schädlich sind. Ministerin Bauer täte gut daran, diesen Gesetzesentwurf im Ganzen zurückzuziehen.“

 

Nico Weinmann

Stark rückläufige Zahlen bei Studienanfängern sind Warnsignal an Wissenschaftsministerin.

Zur Meldung, dass die Zahl der Studienanfänger an den Hochschulen in Baden-Württemberg aktuell wahrscheinlich um sechs Prozent zurückgegangen ist, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Die stark rückläufigen Zahlen sind ein Warnsignal in Richtung der Wissenschaftsministerin. Es müssen für den Hochschulbetrieb endlich differenzierende Lösungen gefunden werden, die praktisch und didaktisch unabdingbare Präsenzveranstaltungen ermöglichen. Denn der besonders signifikante Rückgang bei den Studienanfängern dürfte seine Ursache in den aktuellen Unsicherheiten im Studienverlauf und dem unattraktiven Semesterverlauf ohne Präsenzveranstaltungen haben. Das Wintersemester hat frustrierend für alle Beteiligten begonnen, als die Hochschulen entgegen anderslautender Planungen im Sommer doch nicht von der Schließungsanordnung ausgenommen wurden. Wir brauchen endlich Planungssicherheit anstelle der Konfusionspolitik, gerade für den Bereich der Hochschulen.“

Strikte Trennung von Forschung und Lehre keine Realität in der Wissenschaft.

 

Zu dem durch die Landesregierung angedachten Verbot der Verwendung von getöteten Tieren für Lehrzwecke an den Hochschulen sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Stephen Brauer:

„Täglich erreichen mich alarmierende Zuschriften zur geplanten Neuregelung der Verwendung von Tieren an der Hochschule. Nach Auffassung der Landesregierung soll das Verbot der Verwendung von Tieren an den Hochschulen lediglich in der Lehre gelten. Forschung und Lehre sind in der Praxis aber längst nicht klar voneinander zu trennen. Vielmehr ist es so, dass die Forschung auf Kenntnissen basiert, die während der Ausbildung erlangt werden.

Die Studiendekane der mathematisch-naturwissenschaftlichen sowie der biologischen Fakultäten sind davon überzeugt, dass der im Gesetzesentwurf vorgesehen § 30a LHG erheblichen Ballast für die über Jahrzehnte entwickelte, hochwertige und differenzierte Ausbildung von Biologen in Baden-Württemberg mit sich bringen wird. Auch ich halte eine adäquate Vorbereitung auf die Realsituation im Beruf und somit auch die Verwendung von authentischem Anschauungsmaterial für unerlässlich. Allen Praktikern ist klar, dass Filme und Modelle kein adäquates Substitut darstellen.

Wir können es uns hierzulande schlicht nicht leisten, die exzellente hochschulische Qualifikation unserer naturwissenschaftlichen Forscher zu riskieren. Es geht schließlich um Forschung mit höchster gesellschaftlicher Relevanz, wie etwa bei der Impfstoffentwicklung gegen das Corona-Virus.

Um dem Tierwohl tatsächlich zu dienen und dieses zu fördern, bedarf es langfristig exzellent ausgebildeter Biowissenschaftler, die Kenntnisse von tierischen Organismen in der Art und Qualität beherrschen, wie Mediziner den menschlichen Körper kennen müssen. Das geplante Verbot der grün-schwarzen Landesregierung schadet daher vielmehr dem Tierwohl, als es zu diesem beiträgt. Im Übrigen obliegt die Verwendung von Tieren an Universitäten bereits heute erheblichen Regularien.“

Nico Weinmann

Beim Tierwohl geht bei den Grünen Ideologie vor Vernunft und die CDU gibt zähneknirschend den Diener.

 

Zur heutigen Diskussion im Wissenschaftsausschuss des Landtags zu den geplanten Änderungen im Hochschulrecht, wie etwa den Tierversuchen, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Aus dem bunten Strauß an Neuregelungen für die Hochschulen im Land welken immer mehr Blüten. Der Koalitionsstreit um die Vorgaben zum Tierschutz schwelt weiter, verbunden mit einer erheblichen Gefahr für den Lehr- und Forschungsstandort Baden-Württemberg. Hier geht offensichtlich Ideologie vor Vernunft bei den Grünen und die CDU gibt zähneknirschend den Diener.

Die zahlreichen kurzfristigen Änderungen im Gesetzesentwurf zur Änderung des Hochschulrechts hätte man in einer Expertenanhörung im Wissenschaftsausschuss im Detail erörtern sollen. Dies wäre dem Anspruch der Landesregierung, eine Politik des Gehörtwerdens zu praktizieren, vielleicht gerecht geworden. Aber erlebt haben wir eine Politik der Überrumpelung und die Ablehnung meines Antrags, den betroffenen Hochschulen nochmal Gehör zu schenken im Rahmen einer Anhörung. Diese wäre ohne Verzögerungen in der Gesetzesgenese möglich gewesen, wenn der Ausschuss in einer Sondersitzung getagt und beraten hätte. Daran zeigt die grün-schwarze Landesregierung aber keinerlei Interesse, vermutlich wegen der Widersprüchlichkeit und Inkonsistenz im eigenen Verhalten. Eilig wurden nun Regelungen entworfen, wie etwa Prüfungen und Gremiensitzungen auch online stattfinden könnten. Diesen Fragestellungen hatten meine Fraktion und ich bereits vor Monaten zahlreiche Parlamentarische Initiativen gewidmet, etwa hinsichtlich der Rechtssicherheit. Anstelle der von uns präferierten Handreichung für die Hochschulen wird nun eine gesetzliche Regelung für Online-Prüfungen und Online-Sitzungen der Gremien geschaffen und damit ein möglicherweise überschießender Eingriff in die Hochschulautonomie vorgenommen.“

Nico Weinmann

 

Hochschulen arbeiten längst an alternativen Lehrmethoden und reduzieren Tierversuche.

 

Zum Plädoyer der Landestierschutzbeauftragten, in einer anstehenden Novelle des Hochschulgesetzes die Regeln für Tierversuche in der wissenschaftlichen Lehre deutlich zu verschärfen – wie von den Grünen beabsichtigt und von Wissenschaft sowie CDU abgelehnt – äußert sich der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann: 

 

„Mit dem neuen §30a LHG würde es absehbar zu Beeinträchtigungen des Lehrbetriebs kommen. Deshalb werden meine Fraktion und ich in der morgigen Sitzung des Wissenschaftsausschusses die Streichung der geplanten Neuregelung beantragen. Die CDU dürfte diesen Schritt aufgrund der begründeten Einwände, die uns inzwischen erreicht haben, auch mit Ihren Stimmen unterstützen. Denn die Hochschulen arbeiten längst an alternativen Lehrmethoden, reduzieren Tierversuche und praktizieren das sogenannte 3R-Prinzip.“

 

Bereits viel Porzellan zerschlagen, bis Verwaltungsratsspitze aus Lethargie erwacht.

Zur Mitteilung des Wissenschaftsministeriums, wonach Kunstministerin Bauer und Oberbürgermeister Mentrup dem Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters die Auflösung des Vertrags mit Generalintendant Spuhler empfehlen, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Mit der Vertragsauflösung wird der Weg aus der Führungs- und Vertrauenskrise am Badischen Staatstheater frei. Allerdings wurde bereits viel Zeit verloren und Porzellan zerschlagen. Es bedurfte erst Demonstrationen des Personals und des kritischen Blicks der Staatsanwaltschaft, um die Spitze des Verwaltungsrats aus ihrer Lethargie zu holen. Es war fraglos töricht, den Vertrag mit dem Generalintendanten bereits vorzeitig zu verlängern, und damit eine Kontinuität an der Spitze des Theaters zu schaffen, die nachhaltig für Unruhe beim Personal sorgt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass diese Personalie nun noch rechtzeitig vor der Oberbürgermeisterwahl in Karlsruhe geklärt wird.“

Nico Weinmann

Anreicherung des Aufgabenkanons der Hochschulen unlauter, nachdem der neue Hochschulfinanzierungsvertrag erst vor wenigen Monaten festgezurrt wurde.

 

Zur heutigen ersten Beratung des vierten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (4. HRÄG) sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Wissenschaftsministerin Bauer präsentiert einen bunten Strauß hochschulrechtlicher Änderungen, in dem aber einige welke Blüten stecken. Denn die Akzentuierung von Tierwohl und Gleichstellung anstelle der dringend erforderlichen Regelungen zum effektiven Bürokratieabbau und flächendeckender Digitalisierung verkennt die aktuellen Herausforderungen an den Hochschulen vollkommen. Die Ideen der Landesregierung zum Tierschutz negieren die bisherigen Anstrengungen der Hochschulen und würden den Lehrbetrieb unverhältnismäßig einschränken. Ich halte es auch für unlauter, nun den Aufgabenkanon der Hochschulen anreichern zu wollen, nachdem erst vor wenigen Monaten der neue Hochschulfinanzierungsvertrag festgezurrt wurde. Innovation, aber auch Nachhaltigkeit und selbst den Tierschutz gibt es eben nicht zum Nulltarif. Richtigerweise sollte man im Gesetz nur die Kernaufgaben der Hochschulen explizit benennen und diese Aufzählung nicht ideologisch überfrachten.

Das Gesetz enthält durchaus sinnvolle Weiterentwicklungen des Hochschulrechts, die wir bereits seit Jahren gefordert haben und nun natürlich mittragen, wie etwa die optionale Bauherreneigenschaft und das Verschleierungsverbot. Es fehlen aber Regelungen, die einerseits den Bürokratieabbau tatsächlich voranbringen und andererseits den Hochschulen Rechtssicherheit geben bei digitalen Neuerungen.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf versucht die Wissenschaftsministerin, einige Baustellen der zurückliegenden Dekade grüner Hochschulpolitik abzuschließen. Gleichzeitig eröffnet sie aber neue Baustellen, wo eigentlich die Entlastung der Hochschulen das erklärte Ziel war.“