Zur Entscheidung von Bundesministerin Wanka, das neue Internet-Institut in Berlin anzusiedeln, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Entscheidung von Ministerin Wanka zum Nachteil der Technologieregion Karlsruhe und des KIT ist sehr bedauerlich. Ein Zuschlag hätte die herausragende Arbeit vor Ort geadelt. Die Unterstützung ,nach Kräften‘ der Landesregierung erwies sich eher als eine Luftnummer. Vielleicht ist auch der Kompetenzwirrwarr innerhalb der Landesregierung ursächlich für die späte Fürsorge, die der Ministerpräsident der Bewerbung des KIT angedeihen ließ. Der offizielle Digitalisierungsminister Strobl jedenfalls schreibt das Thema Digitalisierung eher klein, wie im Projekt „digital@bw“, das bisher eher „stillstand@bw“ heißen sollte.

In dem Querschnittsthema Digitalisierung muss sich die interministerielle Zusammenarbeit erst noch entwickeln. Schade aber, dass dadurch Chancen wie die Ansiedlung des Internet-Instituts verpasst werden. In der Antwort auf unsere derzeit laufende Anfrage zu dieser Thematik kann uns der federführende Minister vielleicht erhellen, welche Rolle das KIT zukünftig bei der Digitalisierungsstrategie spielen soll. Grundsätzlich scheint Strobl die Bedeutung der Digitalisierung für den baden-württembergischen Wirtschaftsstandort noch immer  nicht internalisiert zu haben.“

In der heutigen parlamentarischen Debatte über die Auswirkungen der aktuellen Entwicklungen in der Türkei auf die wissenschaftlichen und kulturellen Beziehungen zu Baden-Württemberg sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Geschehnisse in der Türkei infolge des Putsches im Sommer 2016 sind auch eine Belastungsprobe für die bilateralen Beziehungen im Wissenschaftsbereich. Die Entlassung von über 1500 Hochschuldekanen und Reisebeschränkungen für türkische Wissenschaftler kann man nur als Frontalangriff auf die offene, unabhängige Wissenschaft bezeichnen, für die jüngst Tausende beim ‚March for Science‘ in Baden-Württemberg demonstriert haben. Besonders beunruhigend sind die Auswirkungen auf die Türkisch-Deutsche Universität in Istanbul, deren türkischer Rektor das Vorgehen Erdogans verteidigt und den deutschen Partnern Unverständnis für das ‚Trauma‘ des Putsches vorwirft. Der von Erdogan eingeschlagene Weg hin zu einem autoritären Staat schafft bedrückende Assoziationen zu den Anfängen des Nazi-Regimes. Damals fanden circa 1000 verfolgte deutsche Wissenschaftler Zuflucht in der Türkei. Diese Offenheit und Hilfe für türkische Wissenschaftler ist heute nicht nur opportun, sondern eine Bringschuld der Politik im Land. Das Programm der Landesregierung zur Aufnahme von türkischen Wissenschaftlern für ein bis zwei Jahre kann dabei nur ein kleiner Baustein sein. Wir brauchen nach wie vor ein geordnetes Einwanderungsrecht für qualifizierte Arbeitskräfte und eine Durchlässigkeit im Asylverfahren nach Qualifikationskriterien, die in einem Punktesystem festgelegt sind.“

In der heutigen zweiten Beratung des Gesetzesentwurfs der Landesregierung zur Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Schon in der Anhörung fanden die Experten deutliche Worte zu dem Studiengebühren-Vorhaben der Landesregierung. Das Gesetz ist nicht geeignet, um tatsächlich haushaltswirksam ernstzunehmende Mehreinnahmen zu generieren. Vielmehr machen die zahlreichen Ausnahmetatbestände das Gesetz ineffektiv und bürokratisch. Daher ist nicht zu erwarten, dass die Hochschulen ihren Verwaltungsaufwand mit dem marginalen Anteil von einem Fünftel der Gebühr decken können. Die intendierte Verbesserung der Studienbedingungen für internationale Studierende jedenfalls wird absehbar ausbleiben.

Das Gesetz ist aber auch diskriminierend und konterkariert die Bemühungen der Hochschulen um eine Internationalisierung. Die Hochschulen im Land werden einen Reputationsschaden erleiden. Aber auch hinsichtlich der entwicklungspolitischen Ziele bezeichnen die Experten das Gesetz als Rückschlag. Besonders Studierende aus Entwicklungsländern seien nun von der Gebührenlast betroffen. Die Gebühr wird gerade diese Studierenden abschrecken, deren finanzieller Spielraum dann nicht mehr ausreicht, um die hohen Gebühren in Höhe von 1500 Euro zu leisten. Ein Armutszeugnis der Landesregierung, die sich im Koalitionsvertrag zur Wahrnehmung entwicklungspolitischer Verantwortung als wesentliches Element der Politik bekennen will. Wenn die ausländischen Studierenden in andere Bundesländer abwandern, wie zu erwarten steht, werden aber auch die finanziellen Erwartungen der Landesregierung enttäuscht werden. Denn zu recht wird immer wieder die Frage aufgeworfen, warum Studierende aus Entwicklungsländern in einem der wohlhabendsten Industrieländer gezielt zur Finanzierung allgemeiner Haushaltsaufgaben herangezogen werden sollen.

Die FDP-Landtagsfraktion ist weiterhin der Auffassung, dass allein die allgemeinen und nachlaufenden Studiengebühren nach australischem Modell wirkliche soziale Gerechtigkeit schaffen können, da sie erst nach dem Abschluss erhoben und einkommensunabhängig gezahlt werden. Im Sinne eines umgekehrten Generationenvertrages tragen dann Generationen von ehemaligen Studierenden zur Verbesserung der Studienbedingungen bei.

Wenn Ministerin Bauer schon den grünen Nimbus der kostenfreien Hochschulbildung opfert, so hätte sie vielleicht besser über allgemeine, nachlaufende Studiengebühren nachsinnen sollen, statt ein ineffektives und offen diskriminierendes Gesetz zu ersinnen, dem wir Liberale nun die Zustimmung verweigern müssen.“

Die gestern bekannt gewordenen Meldung, der Stuttgarter Oberbürgermeister und die Staatssekretärin Olschowski wollten auf den Bau eines Stuttgarter Konzerthauses verzichten, ist für Nico Weinmann, kulturpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, und seine Kollegin, die Stuttgarter Abgeordnete Gabriele Reich-Gutjahr, ein Armutszeugnis und eine vertane Chance.

„Die großartige Chance, Stuttgart einen kulturellen Akzent mit Symbolcharakter zu verleihen, ist vertan. Statt der Landeshauptstadt ein neues Konzerthaus zu schenken, das die bestehende Kulturmeile komplettieren würde, bemühen Oberbürgermeister Kuhn und Staatssekretärin Olschowski fragwürdige Argumente, um diese Innovation zu verhindern. Beide insistieren darauf, ein ,Hybridgebäude’ werde langfristig nicht den Kriterien gerecht, die ein gutes Konzerthaus erfüllen müsse. Tatsächlich hätte jedoch nichts dagegen gesprochen, ein neues, ansprechendes Konzerthaus im Herzen der Stadt langfristig zu etablieren“, betonte Weinmann.

„Stuttgart wird damit einmal mehr um eine Attraktion gebracht, die weit über die Stadtgrenzen hinaus Wirkung gezeigt und Menschen animiert hätte, die Landeshauptstadt zu besuchen. Stattdessen wird nun erneut darauf verwiesen, dass es noch mehrerer Monate bedürfe, eine verbindliche Interimslösung zu finden. Ob die vage skizzierten Alternativen dann den großen Erwartungen gerecht werden, ist mehr als fraglich. Wenn die Planungen nicht bald konkreter werden, befürchte ich Schlimmes“, erklärte Reich-Gutjahr.

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, Nico Weinmann, kritisiert den Hochschulgebühren-Kurs der zuständigen Landesministerin Theresia Bauer scharf. Diese hatte angesichts von geplanten Hochschulgebühren für Nicht-EU-Studierende Ausnahmemöglichkeiten für Studierende aus weniger entwickelten Ländern in Aussicht gestellt.

Weinmann sagte dazu: „Die ganze Absurdität der Hochschulgebühren für ausländische Studierende wird jetzt sichtbar. Erst werden Gebühren umständlich für bestimmte Nationalitäten erhoben, jetzt gibt es davon wieder Ausnahmen. Das bedeutet eine weitere Vermehrung des bürokratischen Aufwands, der die ohnehin übersichtliche Mittelzuweisung an die Hochschulen des Landes weiter schmälern wird.“

Der Hochschulexperte bezeichnet die Gebührenordnung als „komplette Fehlkonstruktion“. Bauer betreibe nach Aussagen Weinmanns „kurzsichtige Situationspolitik“. Erst habe sich die Hochschulministerin für die generelle Abschaffung der Gebühren feiern lassen, jetzt sei mit Ausnahmeschaffungen beschäftigt.

„So sieht keine gerechte Gebührengestaltung für Hochschulen aus, die die Finanzierung wirklich verbessert. Nachlaufende und für alle geltende Studiengebühren schaffen Fairness. Ministerin Bauer schafft Verwirrung“, so Weinmann abschließend.

Die Nach der Expertenanhörung zum Gesetzesentwurf zur Einführung von Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern zieht der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, ein klares Fazit:

„Die Experten fanden heute deutliche Worte zu dem Studiengebühren-Vorhaben der Landesregierung. Der Gesetzesentwurf taugt weder, um tatsächlich haushaltswirksam ernstzunehmende Mehreinnahmen zu generieren, noch ist er sozial oder der Lehrqualität zuträglich. Die zahlreichen Ausnahmetatbestände machen das Gesetz nicht nur ineffektiv, sondern auch sehr bürokratisch. Alle Experten waren sich einig, dass der kleine Anteil an der Gebühr, der an den Hochschulen verbleiben soll, nicht ausreichen wird, um eine Verbesserung der Betreuung von ausländischen Studierenden zu schaffen.“

Als Holzweg bezeichnete der bildungsökonomische Experte die Absicht, allein die Zweit- und internationalen Studierenden zur Kasse zu bitten. Dies sei weder effektiv noch gerecht und lasse eine politische Gesamtkonzeption bei der Landesregierung vermissen. Allein die allgemeinen und nachlaufenden Studiengebühren nach australischem Modell könnten diese Effekte freisetzen, wie es die FDP-Landtagsfraktion bereits seit Jahren betont.  Die Arbeitgeberverbände bedauerten hierzu ausdrücklich, dass weder die aktuelle noch die letzte Landesregierung bereit gewesen sei, sich überhaupt mit der Einführung allgemeiner, nachlaufender Gebühren zu beschäftigen.

Die diskriminierende Gebühr schreckt aber, trotz der zahlreichen Ausnahmen, auch Studierende ab, die beispielsweise aus Entwicklungsländern kommen. Deren finanzieller Spielraum reiche nicht aus, um die Gebühren in Höhe von 1500 Euro zu leisten. Nach Expertenmeinung handele sich es sich um einen entwicklungspolitischen Irrweg. Offensichtlich hielt es Ministerin Bauer aber nicht für nötig, sich die zahlreichen und fundierten Einwände gegen ihr tabubrechendes Gesetz anzuhören und war während der Anhörung nur sporadisch anwesend.

In der heutigen ersten Beratung des Gesetzesentwurfes der Landesregierung zur Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der vorliegende Gesetzesentwurf opfert den grünen Nimbus der kostenfreien Hochschulbildung und gleicht einem Offenbarungseid. Im Jahr 2011 hatte sich Ministerin Bauer für die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren feiern lassen und zwei Beweggründe für diese Abschaffung hervorgehoben. Sie betonte damals die vermeintliche soziale Gerechtigkeit eines gebührenfreien, steuerfinanzierten Studiums und die untrennbar damit zusammenhängende Verbesserung der Studienbedingungen.

Heute muss Frau Ministerin Bauer eingestehen, dass es für eine Sicherstellung und Verbesserung der Qualität der Hochschulen Studiengebühren bedarf. Allerdings bleibt Frau Bauer hier inkonsequent. Auch das Thema soziale Gerechtigkeit rückt mit der Einführung diskriminierender Gebühren für Ausländer in immer weitere Ferne. Das Gesetz dient einzig dem Zweck, den klammen Haushalt von Frau Bauer zu retten, ohne wirklich auf eine Verbesserung für die Qualität der Lehre hoffen zu lassen. Der kleine Anteil, der an den Hochschulen verbleiben soll, wird absehbar komplett vom tatsächlichen Verwaltungsaufwand vor Ort aufgezehrt werden. Die zahlreichen Ausnahmen, die das Gesetz vorsieht, werden nicht nur eine erhebliche Bürokratie aufbauen, sondern dezimieren die erwarteten Einnahmen auch mit jeder Nachbesserung, die Ministerin Bauer in ihrem tabubrechenden Gesetzesentwurf vornimmt.

Wirkliche soziale Gerechtigkeit schaffen aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nur nachlaufende Studiengebühren. Wir wollen alle Studierenden maßvoll an den Kosten ihrer Ausbildung beteiligen; der angehende Handwerksmeister trägt die Kosten seiner Ausbildung schließlich auch komplett selbst. Vielleicht sollte Ministerin Bauer in dieser zentralen Frage der Hochschulpolitik nicht im grünen Stammbuch lesen, sondern mal einen Bildungsökonomen fragen.“

Die Antwort der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer auf eine kleine Anfrage des Vorsitzenden des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, bestätigt dessen Annahme, dass es bei der Berufung zur Präsidentin der früheren grünen Ministerin zur Rektorin der Karlshochschule zahlreiche Ungereimtheiten gab:

„Ministerin Bauer verschließt beide Augen, wenn es um die Personalie der ehemaligen grünen Ministerin Eveline Lemke geht. Ihre Antwort lässt keinen Zweifel darüber, in welche Verlegenheit sich die Ministerin laviert hat. Frau Bauer hat große Not, nicht einzugestehen, dass es bei der Ernennung zur Rektorin der grünen Frontfrau ohne Hochschulabschluss oder profunde Erfahrung in diesem Aufgabenbereich nicht mit rechten Dingen zugegangen sein kann.

Das Verhalten der Ministerin ist leicht zu durchschauen. Indem sie notgedrungen versucht, sich hinter der Autonomie privater Hochschulen zu verstecken, weist sie jegliche Verantwortung von sich. Dabei lässt Ministerin Bauer jedoch außer Acht, dass die Karlshochschule beträchtliche Fördermittel aus dem Landeshaushalt erhält. Eben diese Mittel muss eine Rektorin sachgerecht verwalten können. Deshalb muss ein Rektor einer öffentlichen Hochschule entweder Professor sein oder über einen Hochschulabschluss und einschlägige Berufserfahrung verfügen.

Die Ministerin windet sich einzuräumen, dass die Grundordnung der Karlshochschule eben diese Formalkriterien auch vorsieht. Stattdessen verliert sie sich in der Darstellung der allgemeinen Rechtslage ohne konkreten Bezug auf die Karlshochschule und ignoriert dabei wissentlich, dass die Voraussetzungen für die Ernennung von Lemke nicht gegeben waren.

Die außerordentlich knappen und ausweichenden Antworten der Ministerin bestärken den Eindruck, dass ein grünes Parteibuch neuerdings als Qualifikation für Führungspositionen ausreicht. Mittlerweile wird wohl länderübergreifend gemauschelt, um grüne Parteigänger mit öffentlichen Ämtern zu versorgen.“

 

Anlage: Antwort der Wissenschaftsministerin auf die kleine Anfrage des Abg. Nico Weinmann, FDP-Fraktion: 170217 Antwort MWK 1370 Lemke Karlshochschule

Zur Kritik der SPD und der GEW an den Planungen des Kultusministeriums, die Einführung des Fachs Informatik nur in kleinen Schritten vorzunehmen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die Kritik an der Schmalspur-Einführung des Informatikunterrichts durch die grün-schwarze Landesregierung ist berechtigt. Dass das Kultusministerium das Fach im kommenden Schuljahr 2017/18 lediglich für die Siebtklässler der Gymnasien einführen und die Realschulen, Gemeinschaftsschulen und Werkrealschulen leer ausgehen lassen will, ist ein Armutszeugnis für eine Landesregierung, die ihren Koalitionsvertrag mit den Worten „Verlässlich. Nachhaltig. Innovativ.“ überschrieben hat. Die FDP-Fraktion fordert die grün-schwarze Koalition auf, ihr unwürdiges ,Schwarzer-Peter-Spiel‘ rasch  zu beenden. Im Interesse der Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft sollte sie sich zusammenzuraufen und den Informatikunterricht zügig an allen weiterführenden Schularten einzuführen.“

Allerdings gelte laut Kern auch in diesem Fall der Grundsatz: ,Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen‘. Kern wörtlich: „Es war ein SPD-geführtes Kultusministerium, das die Vorbereitungen für die Einführung des Informatikunterrichts trotz Mahnungen aus der Fachwelt und von Seiten der Opposition über Jahre hinweg schlicht verschleppt hat. Noch im Jahr 2015 stellte der damalige Kultusminister Stoch den Entwurf für einen neuen Bildungsplan der Öffentlichkeit vor, in dem das Fach Informatik fehlte. Dadurch ging wertvolle Zeit verloren, die beispielsweise für die Aus- und Fortbildung sowie für die Gewinnung qualifizierter Lehrkräfte hätte genutzt werden können.“

Zum Vorhaben von Grün-Schwarz, Studiengebühren für internationale Studenten einzuführen, erklärte Nico Weinmann, Arbeitskreisvorsitzender Hochschule der FDP-Fraktion:

“Ministerin Bauer wird nicht müde zu behaupten, dass die Einführung der Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer unumgänglich sei, um Mehreinnahmen zu erzielen. Von den bisher im Haushalt vorgesehenen 5,4 Millionen Euro bleiben nun nur noch erwartete 3,5 Millionen Euro durch die zahlreichen Ausnahmen. Scheinbar erhielt die grüne Ministerin, selbst aus der eigenen Partei, vehementen Gegenwind. Nun beobachten wir die Rolle rückwärts und die Schaffung von Umgehungsmöglichkeiten. Die BW-Stiftung soll eine Million Euro für Stipendien aufbringen, um den misslungenen Gesetzesentwurf zu retten.

Schließlich müssen wir feststellen, dass immer noch daran festgehalten wird, dass lediglich ein Fünftel der Gebühren an den Hochschulen verbleiben soll. Eine Verbesserung der Qualität der Lehre – das einzige legitime Argument für die Einführung von Studiengebühren – wird jedoch ausbleiben. Die Behauptung, dass ein geringer Verwaltungsaufwand zu erwarten sei, ist pure Augenwischerei. Es ist absehbar, dass mit jedem Ausnahmetatbestand im Gesetz mehr Arbeitskraft in der Verwaltung der Hochschulen gebunden wird. Der kleine Anteil der Gebühr, der an den Hochschulen verbleiben soll, wird von diesem Arbeitspensum wohl gänzlich aufgezehrt werden.“

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Forschung und Kunst der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, kritisierte den Haushaltsentwurf der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer heftig.

„Der Einzelplan des Wissenschaftsministeriums ist ein Paradestück unsolider Haushaltspolitik“ stelle Weinmann fest. Er kritisierte das widersprüchliche Vorgehen der Ministerin bei Studiengebühren: „Ministerin Bauer wird nicht müde zu argumentieren, dass sie zur Erfüllung der Sparauflagen in Ihrem Ressort mehr Einnahmen generieren muss. Mit der Einführung von offensichtlich diskriminierenden Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten und für das Zweitstudium opfert Bauer den grünen Nimbus kostenfreier Hochschulbildung. Das ist ein glatter Tabubruch für die grüne Politikerin. Sie erhofft sich daraus knapp sechs Millionen Euro Mehreinnahmen im Jahr 2017. Gleichzeitig preschte aber die Kunst-Staatssekretärin Olschowski hervor mit dem Vorschlag, auf die Eintrittsgelder in den Landesmuseen verzichten zu wollen, was die Mehreinnahmen absehbar komplett aufzehren würde.“ Angesichts der dann erfolgten Ablehnung dieses Vorschlags durch den grün-schwarzen Koalitionsausschuss zeuge diese Episode nach Aussagen Weinmanns von einem paradoxen Verständnis von sparsamer Haushaltspolitik im Hause Bauer.

Weinmann stellte weiter fest: „Die Abschaffung der Studiengebühren durch Grün-Rot im Jahr 2012 bringt die Ministerin nun in finanzielle Bedrängnis, weil schlicht Geld an den Hochschulen fehlt. Dies führt unter anderem zu wunderlichen Umgehungs-Effekten wie dem sogenanntem ‚Franchising‘ von einigen Studiengängen: Universitäten sind nicht mehr in der Lage bestimmte Studiengänge aus den vorhanden Mitteln zu finanzieren und kooperieren deshalb mit privaten Hochschulen. Die Studiengänge werden somit ‚ausgelagert‘. Das ist eine Insolvenzerklärung der Hochschulen im Land.“ Weinmann erläuterte die bestehende Praxis, wonach die Studierenden der privaten Hochschule zwischen 1000 bis 2000 Euro pro Semester an die private Hochschule zahlten, welche wiederum Lizenzgebühren an die öffentliche Hochschule zahlen müssten.

„Die FDP-Fraktion hat mit dem System nachlaufender, sozialverträglicher Studiengebühren ihre Alternative präsentiert. Wir wollen die Studierenden maßvoll an den Kosten ihrer Ausbildung beteiligen, der angehende Handwerksmeister trägt die Kosten seiner Ausbildung schließlich auch komplett selbst. So könnten wir die Bildungskosten gerechter gestalten“, so Weinmann abschließend.

Die Landtagsfraktionen der SPD und FDP/DVP haben in ihren Sitzungen am Dienstag (07.02.) den Einsetzungsantrag für einen Untersuchungsausschuss zu der unzulässigen Zulagen-Gewährung an der Ludwigsburger Beamtenhochschule beschlossen. Das Gremium mit der Kurzbezeichnung „Bauer I“ soll nach den Worten der beiden Fraktionschefs Andreas Stoch und Dr. Hans-Ulrich Rülke eine Reihe dubioser Vorgänge durchleuchten, „die sehr wahrscheinlich von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) mit verantwortet und gedeckt wurden.“

Nachdem die Staatsanwaltschaft inzwischen zu der Überzeugung gelangt sei, dass an der Hochschule rechtswidrige Handlungen geschehen sind, und die betroffenen Professoren sich einer Anklage wegen Untreue oder Beihilfe dazu ausgesetzt sähen, „führt an einer auch parlamentarischen Aufklärung der Vorgänge kein Weg mehr vorbei“.

Stoch und Rülke betonten, der Einsetzungsantrag konzentriere sich nicht nur auf die rechts­widrigen Vorgänge an der Hochschule selbst, sondern nehme insbesondere das unzuläng­liche Kommunikations- und Krisenmanagement sowie mögliche Aufklärungsversäumnisse und Pflichtverletzungen bei der Rechtsaufsicht von Wissenschaftsministerin Bauer (Grüne) und dem von ihr geleiteten Ministerium ins Visier.

Einer Untersuchung bedürfe es aber auch deshalb, „damit die Hochschule ihren eigentlichen Aufgaben wieder ungestört nachkommen kann“, erklärten Stoch und Rülke. Die Aufklärungs­arbeit des Untersuchungsausschusses werde zwar möglicherweise „noch das eine oder andere Gewitter auslösen, die aber eine für die Hochschule notwendige reinigende Wirkung zeigen würden“. Am Ende könne die Hochschule dann wieder in ruhiges Fahrwasser eintre­ten und ihrem exzellenten Ruf als „Kaderschmiede“ für den Verwaltungsnachwuchs im Land in vollem Umfang gerecht werden.

Nach Angaben von Stoch und Rülke wird der Einsetzungsantrag von SPD und FDP/DVP für diesen Untersuchungsausschuss bereits in der Plenarsitzung an diesem Mittwoch (08.02.) als erster Tagesordnungspunkt aufgerufen. Die zahlenmäßige Zusammensetzung der Mitglieder des Gremiums soll sich zwischen den Fraktionen folgendermaßen aufteilen:
4 Grüne, 4 CDU, 2 AfD, 2 SPD und 1 FDP.

Die SPD-Fraktion hat als ihre Mitglieder die Abgeordneten Sascha Binder (Obmann) und Gabi Rolland benannt sowie als Stellvertreter die Abgeordneten Rainer Stickelberger und Martin Rivoir. Die Fraktion der FDP/DVP entsendet in das Gremium den Abgeordneten Nico Weinmann (Obmann) und als Stellvertreter den Abgeordneten Dr. Friedrich Bullinger.

Den Einsetzungsantrag finden Sie hier.

Wie heute bekannt wurde, plant die Kulturstaatsekretärin Petra Olschowski, an ihren Plänen festzuhalten, auf Eintrittsgelder für Museen zu verzichten, „was“, so Nico Weinmann, der kulturpolitische Sprecher der FDP-Fraktion,  „die Haushaltsplanungen ihrer Ministerin Theresia Bauer erheblich konterkariert“.

Weinmann erinnert daran, dass „Ministerin Bauer die geplante Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer mit dem Sparzwang in ihrem Hause legitimiert, der, wie die Ministerin nicht müde wird zu betonen, nur erfüllbar wäre, wenn die Einnahmen gesteigert würden.“

Die aus diesen Gebühren erwarteten Mehreinnahmen in Höhe von rund fünf Millionen Euro würden jedoch, so Weinmann, von den ausbleibenden Einnahmen durch Eintrittsgelder gänzlich aufgezehrt.

Weinmann wörtlich: „Damit demonstriert die Ministerin ein Paradebeispiel für unseriöse, rein ideologisch begründete Haushaltsplanung. Auf der einen Seite der grüne Tabubruch mit der Einführung von Gebühren, auf der anderen Seite kostenintensive Symbolpolitik, denn mehr stellt der freie Eintritt in die Landesmuseen nicht dar. Schon heute gibt es die Möglichkeit an einzelnen Wochentagen oder zur Abendzeit die Ausstellungen gratis oder sehr kostengünstig zu besuchen. Eine günstigere Lösung wird auch die Staatssekretärin nicht finden. Oder sie träumt von freigiebigen Stiftungen, die den Umsatzausfall erstatten, wie es bei dem von ihr hervorgehobenen Museum Folkwang in Essen praktiziert wird.“

Die heutige Meldung, Grün-Schwarz prüfe den freien Eintritt in die Museen des Landes, ist für Nico Weinmann, kulturpolitischer Sprecher der FDP Landtagsfraktion, ein weiteres Indiz für die paradoxen Haushaltsplanungen der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer:

„Der aktuelle Vorstoß verwundert umso mehr, als die Wissenschaftsministerin in den laufenden Haushaltberatungen des Landes darauf insistiert, dass Studiengebühren für Ausländer unumgänglich seien; nur auf diesem Wege ließen sich, so Theresia Bauers Credo, die Sparauflagen im Haushaltsplan Wissenschaft und Forschung erfüllen. Wenn nun im gleichen Haushaltstitel auf andere Einkünfte verzichtet werden soll, ist das ausgesprochen paradox.

Junge Ausländer, die nicht aus EU-Ländern kommen, sehen sich jetzt zwar mit kaum finanzierbaren Studiengebühren von 1500 Euro pro Semester konfrontiert, dürfen jedoch darauf vertrauen, hohe Studienkosten durch freien Eintritt in Museen kompensieren zu können? Die Absurdität dieser Planungen ist evident. Brisanz erhalten Bauers Planungen noch dadurch, dass der ursprünglich von der SPD-Fraktion aufgebrachte Vorstoß laut Medienberichten zwar im Koalitionsausschuss der Landesregierung beraten werden soll, einige CDU-Abgeordnete jedoch in den sozialen Medien bereits gegen ihn opponieren. Von einer stringenten, gemeinsamen Linie scheint Grün-Schwarz auch bei dieser Thematik sehr weit entfernt.“

Die bekannt gewordenen Vorgänge im Hintergrund der Berufung von Eveline Lemke zur Präsidentin der privaten Karlshochschule bestätigen Nico Weinmann, den Vorsitzenden des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, in der Überzeugung, dass in diesem Fall Parteiprotektion alle sonst gültigen Kriterien außer Kraft setzt:

„Ohne die Protektion durch grüne Parteifreunde ist Frau Lemkes Berufung zur Präsidentin der Karlshochschule schwer vorstellbar. Wenn eine grüne Frontfrau die Möglichkeit erhält, ohne Hochschulabschluss oder profunde Erfahrung in diesem Bereich eine solche Spitzenposition in der Wissenschaft zu bekleiden, ist die Vermutung naheliegend, dass hier gemauschelt wurde.

Die Grundordnung der Hochschule fordert explizit eine abgeschlossene Hochschulausbildung und Erfahrungen aus einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege. Eine Rektorin muss auch die Landesmittel, die einer Hochschule zufließen, sachgerecht verwalten können. Frau Lemke aber erfüllt keines dieser Kriterien, wird aber dennoch vom Hochschulrat der Karlshochschule als Glückfall gefeiert.

Eingedenk der Tatsache, dass der grüne Landtagsabgeordnete Alexander Salomon Mitglied dieses Gremiums ist, wird manches erklärbar, was auf den ersten Blick paradox erscheint. Es ist demnach mehr als geboten, dass wir mit einer parlamentarischen Initiative klären, warum zugunsten von Frau Lemke geltende Regelungen außer Kraft gesetzt wurden.“

Anlage: 170120 KlA NW Karlshochschule

Zur heutigen Meldung, die CDU im Landtag sehe den bevorstehenden Untersuchungsausschuss zur Zulagen-Affäre an der Verwaltungshochschule kritisch, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP sieht in der Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg eine wertvolle Kaderschmiede des Beamtentums im Land. Der neue Rektor benötigt für seine Aufgabe den starken Rückhalt aus der Landespolitik.

Die Verweigerungshaltung der CDU und der Grünen zeigt für uns jedoch, dass der Glanz von Ministerin Bauer für die Landesregierung stärker wiegt als das Aufklärungsinteresse in der Sache.

Seit fünf Jahren gelingt es Ministerin Bauer nicht, die Hochschule zur Ruhe zu bringen. Vielmehr liegt die Mutmaßung nahe, dass Ministerin Bauer daran beträchtliche Schuld trägt. Es ist vor diesem Hintergrund ein sehr durchschaubares Manöver, dem Untersuchungsausschuss seinen Erfolg im Vorgriff abzusprechen.

Besonders die Abgeordnete Kurtz fügt sich wohl innig in die grün-schwarze Ehe. Denn sie vergisst nun ihre Bedenken, die sie in einer aktuellen Debatte im Landtag am 25. November 2015 noch wie folgt formulierte: „Es fehlt an Umsicht, Weitsicht und Fingerspitzengefühl – um das einmal niedrig zu hängen –, aber auch an Verantwortungsbewusstsein, sicherlich auch an Erfahrung und Routine, aber es fehlt in jedem Fall an juristischem Sachverstand sowohl bei der Ministerin als anscheinend auch im ganzen Haus“ (s. Plenarprotokoll 15 / 143 vom 25. 11. 2015: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Plp/15_0143_25112015.pdf)

Der am Dienstagnachmittag (17.01.) von den Landtagsfraktionen der SPD und FDP/DVP gefasste Beschluss, einen Untersuchungsausschuss zu der unzulässigen Zulagen-Gewährung an der Ludwigsburger Beamtenhochschule zu beantragen, ist aus Sicht der beiden Fraktionschefs Andreas Stoch und Dr. Hans-Ulrich Rülke die logische Konsequenz aus einer Reihe dubioser Vorgänge, die sehr wahrscheinlich von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) mit verantwortet und gedeckt wurden. “Zwar waren die obskure Zulagen-Praxis und die umstrittenen Personalentscheidungen an der Beamtenhochschule bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Beratungen, aber wirkliche Transparenz konnte die Wissenschaftsministerin dabei nicht herstellen”, unterstrichen Stoch und Rülke.

Nachdem die Staatsanwaltschaft jetzt zu der Überzeugung gelangt ist, dass an der Hoch­schule rechtswidrige Handlungen geschehen sind, und die betroffenen Professoren mit einer Anklage wegen Untreue oder Beihilfe dazu rechnen müssen, „ist die Zeit reif, in einem Untersuchungsausschuss die Rolle von Ministerin Bauer bei offenkundig rechtswidrig vergebenen Zulagen an der Verwaltungshochschule schonungslos zu durchleuchten“, erklärten Stoch und Rülke unisono.

„Anstatt aufzuklären, ja aufzuräumen, hat Ministerin Bauer am Vertuschen der Rechtsbrüche fahrlässig oder gar vorsätzlich mitgewirkt. Warum sonst hat die Ministerin darauf verzichtet, Strafanzeige gegen die frühere Hochschulleitung zu stellen?“, kritisierte Stoch. Von einer konsequenten Wahrnehmung ihrer Verantwortung als Rechtsaufsicht der Ludwigsburger Hochschule könne jedenfalls keine Rede sein.

Rülke kommt bei der Bewertung des Tuns und Lassens der Ministerin zu einem ähnlichen Schluss: „Es zeichnet sich ab, dass die Hochschule Rechtsbrüche begangen hat. Untreue und Vorteilsnahme sind nahezu sicher. Ministerin Bauer hat das alles wohl gewusst und, was weit schwerer wiegt, auch gedeckt. Das ist umso bemerkenswerter, als Frau Bauer bislang immer damit kokettierte, über jede Kritik erhaben zu sein. Das hat sich jetzt fraglos erledigt.“

Der Untersuchungsausschuss werde sich demnach, so Stoch und Rülke weiter, nicht vorrangig auf die rechtswidrigen, ja sogar strafrechtlich relevanten Vorgänge an der Hoch­schule selbst konzentrieren, sondern vor allem das unzulängliche Krisenmanagement, aber auch potentielle Aufklärungsversäumnisse und Pflichtverletzungen der Wissenschafts­ministerin unter die Lupe nehmen und kritisch aufarbeiten.

Stoch und Rülke kündigten an, der Einsetzungsantrag werde in den nächsten Tagen mit Ruhe, Umsicht und großer Sorgfalt ausformuliert. “Um den Untersuchungsausschuss offiziell zu beschließen, ist die reguläre Sitzung des Landtags am 8. Februar 2017 für unsere Fraktionen vollkommen ausreichend“, so Stoch und Rülke.

Zu den heute in der Stuttgarter Zeitung publizierten Neuigkeiten im Kontext der Ludwigsburger Beamtenhochschule, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der Fraktion, Nico Weinmann:

„Offensichtlich geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass geltendes Recht gebrochen wurde. Das alarmiert uns. Wir werden uns bei der morgigen Fraktionssitzung mit der Angelegenheit befassen. Wir werden zu beraten haben, ob zur Aufarbeitung der Geschehnisse ein Untersuchungsausschuss im Landtag eingerichtet werden soll“, so Rülke.

„Mit Vorlage der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft, die nach Medieninformationen in einer Anklage münden soll, geht es jetzt um die politische Verantwortlichkeit. Es erhärten sich unsere Befürchtungen, dass an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg durch den früheren Rektor rechtswidrige Zahlungen an Professoren ermöglicht wurden“, kritisierte Weinmann.

„Mit zahlreichen Anträgen und Aktuellen Debatten im Landtag hat sich die FDP-Fraktion in den letzten Jahren um die Aufklärung der Geschehnisse an der Kaderschmiede des baden-württembergischen Beamtentums bemüht. Zuletzt kamen wir nicht umhin, das chaotische Krisenmanagement und mangelnde Rechtsbewusstsein von Ministerin Bauer zu kritisieren, als sich die Gerichte mit der rechtwidrigen Abwahl der damaligen Rektorin beschäftigen mussten. Nun wird immer deutlicher, dass die Rektorin nur das Bauernopfer in einer ganzen Reihe von Rechtsbrüchen war, bei deren Aufarbeitung der Wissenschaftsministerin Totalversagen vorzuwerfen ist“, erklärten Rülke und Weinmann unisono.

Der heute publik gewordene Vorschlag der SPD, einen prinzipiell freien Eintritt in den Museen des Landes zu garantieren, ist für Nico Weinmann, den kulturpolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, weder notwendig, noch im Interesse der Museen:

„Mit den Eintrittsgeldern leisten die Besucher einen erträglichen Eigenbeitrag zum Erhalt unserer wertvollen Museumslandschaft. Diese Generosität der Sozialdemokraten entbehrt jeglicher Notwendigkeit. Denn schon heute haben die landeseigenen Museen zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, die es jedem erlauben, sich den Eintritt in ein Museum zu leisten.

Natürlich darf kulturelle Bildung keine Frage des Geldes sein; mit vergünstigten oder kostenfreien Eintritten an einzelnen Wochentagen oder zur Abendzeit stehen die Landesmuseen bereits jedermann offen.“

Das schlechte Abschneiden Baden-Württembergs, was das Verhältnis von Studenten zu Professoren an den Hochschulen betrifft, ist für Dr. Hans-Ulrich Rülke, FDP Fraktionsvorsitzender, vollkommen indiskutabel:

„Baden-Württemberg, das noch vor wenigen Jahren eine Spitzenposition in der Bildung eingenommen hat, wird immer mehr Opfer der planlosen grün-schwarzen Bildungs- und Hochschulpolitik.

Die negative Entwicklung an den Schulen findet nun auch an den Hochschulen ihre Fortsetzung. Die schlechte Relation von Studenten zu Professoren wird sich zwingend auch auf die Qualität von Forschung und Lehre der Hochschulen unseres Landes auswirken. Das ist schlichtweg indiskutabel und fahrlässig.“

Zur Meldung, dass Studenten in Heidelberg am heutigen Tag gegen die mögliche Wiedereinführung allgemeiner Studiengebühren demonstrieren, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Fünf Jahre nach Abschaffung der allgemeinen Studienbeiträge, für die sich die Grünen feiern ließen, regt sich studentischer Protest. Zu Recht, denn die Grünen haben die allgemeinen Studienbeiträge noch in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2016 verteufelt. Ministerin Bauer bittet nun die internationalen Studierenden zur Kasse und durchbricht damit Barrieren der grünen Ideologie einer kostenfreien Hochschulbildung.

Dieser grüne Tabubruch ist besonders deshalb absurd, weil die Beiträge nicht gezielt zur Verbesserung der Lehrqualität eingesetzt werden sollen, sondern nur der Konsolidierung des Landeshaushalts dienen.

Nach Auffassung der Liberalen ist eine diskriminierungsfreie Eigenbeteiligung aller Studierenden an den Kosten des Studiums möglich – jedoch nur dann, wenn der studentische Geldbeutel während des Studiums geschont wird.

Die Beiträge sollten sozialverträglich durch nachlaufende Studiengebühren nach dem australischen Modell erhoben werden. Diese werden erst fällig, wenn das Einkommen eines Absolventen eine festgelegte Untergrenze überschreitet.“

Zur Meldung, dass die Grünen im Bundestag vor neuen Länder-Debatten über eine “Campus-Maut“ warnen, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Im Arbeitsbereich von Wissenschaftsministerin Bauer sollen über 95 Millionen Euro eingespart werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die ausländischen Studenten zur Kasse gebeten werden. Mit diesem Vorhaben exkludiert sich die grüne Ministerin, insbesondere in der eigenen Partei.

Gegenwind kommt nun auch aus Berlin, wo die geplanten Beiträge als kontraproduktive Weichenstellung kritisiert werden. Die Grünen als Verfechter einer kostenfreien Hochschulbildung – als Voraussetzung für eine gerechtere Wissensgesellschaft – wagen damit in Baden-Württemberg den Tabubruch und wollen mit den Studienbeiträgen Haushaltslöcher stopfen.

Nur dieses unlautere Motiv macht die Einschätzung verständlich, dass private Studienbeiträge keinen Mehrwert für die Hochschulfinanzierung darstellen. Denn diese versickern im Haushalt des Ministeriums, anstatt unmittelbar der Qualität der Lehre an den Hochschulen zugutezukommen. Wir bleiben deshalb bei unserem Vorschlag der sozialverträglichen, nachlaufenden und allgemeinen Beiträge.“

Zur Meldung, dass die Landesregierung zum Wintersemester 2017/2018 Studiengebühren von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten erheben wolle, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„In der Not, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung aus dem Budget des Wissenschaftsministeriums zu bringen, bricht die grüne Ministerin Bauer Tabus.

In der Landtagswahl haben sich die Grünen für die Abschaffung der Studiengebühren feiern lassen. Nun sollen ausländische Studierende mit bis zu 1500 Euro zur Kasse gebeten werden.

Die FDP-Landtagsfraktion hält eine Eigenbeteiligung aller Studierenden an den Kosten des Studiums grundsätzlich für zielführend – wenn sie unmittelbar der Qualität der Lehre an den Hochschulen zugutekommen. Diese sollten sozialverträglich, orientiert an dem australischen Modell, nach Studienabschluss erhoben werden. Fällig würde sie erst, wenn das Einkommen eines Absolventen eine festgelegte Untergrenze überschreitet.

Die Haushaltskonsolidierung halten wir aber für ein unlauteres Motiv für die Erhebung von Studiengebühren“, betont Hoher.

Zum Urteil der Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg, das Teile des Landeshochschulgesetzes für verfassungswidrig erklärt, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Mit der wohlfeilen Versprechung, mit dem dritten Hochschulrechtsänderungsgesetz im Jahre 2014 die Wissenschaftsfreiheit zu stärken, hat die grüne Wissenschaftsministerin nun eine Bruchlandung hingelegt. Sie selbst sprach seinerzeit davon, nun starke Leitungsstrukturen etablieren zu wollen, die in ihren unterschiedlichen Rollen besser gegeneinander abgrenzbar sind. Schon in der Gesetzesgenese haben wir vor dem Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit gewarnt und den Entwurf im Parlament abgelehnt. Seit dem Beschluss des Gesetzentwurfs durch die damalige grün-rote Mehrheit galt für uns Liberale die Devise: Zurück zur Freiheit von Forschung und Lehre in Baden-Württemberg.

Das aktuelle Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs bestätigt unsere Befürchtungen, dass die grün-roten „Verbesserungen“ in zum Teil eklatanter Weise die Hochschulgremien bevormundet und von Schlüsselentscheidungen abschneidet, deren Eigenverantwortung und Mitwirkungsrecht uns Liberalen ein hohes Gut ist.“

In der Aktuellen Debatte im Landtag zur Gründerkultur an den Hochschulen in Baden-Württemberg sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt den neuen Gründergeist der Grünen, den der Ministerpräsident von seiner Reise in das Silikon Valley mitbrachte. Für die Grünen ist dieses Umdenken ein mentaler Quantensprung, die Führungsrolle Baden-Württembergs bei der Erforschung und Entwicklung von neuen Produkten nicht als Naturgesetz zu begreifen. Die besondere Innovationskraft des Landes beruht eben ganz wesentlich auf Existenzgründern, die mit Ihrer Idee den Schritt in das Unternehmertum wagen.

Die FDP-Fraktion hat bereits zu Beginn der letzten Legislaturperiode im Jahr 2012 die gezielte Unterstützung und Förderung gerade junger Innovatoren, die studentische Ausgründungen planen, und Verbesserungen beim Talentmanagement in der Existenzgründungsförderung angemahnt. Da müssen die Grünen aber an ihrer eigenen Innovationskraft arbeiten, wenn zwischen Idee und Umsetzung bald fünf Jahre vergehen.“