Zur Meldung, dass die Landesregierung mit einer Gesetzesänderung zukünftig Studiengebühren von internationalen Studenten erheben wolle, sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher:

„Die grün-schwarze Doppelmoral und die Schizophrenie der Grünen finden erneut Ausdruck im nun begonnenen Gesetzgebungsverfahren der Landesregierung. Im Jahr 2012 haben sich die Grünen für die Abschaffung der Studiengebühren feiern lassen und dies auch in ihrem Wahlprogramm 2016 betont – nun sollen sie über die Hintertreppe wieder eingeführt werden um, den Landeshaushalt zu konsolidieren. Die Landes-CDU hatte sich im Wahlprogramm gegen die Wiedereinführung von allgemeinen Studiengebühren gestellt und nutzt nun das sprachliche Schlupfloch, nicht allgemeine, sondern, nach Auffassung der FDP-Landtagsfraktion, ganz klar diskriminierende Studiengebühren einzuführen.

Wir Liberalen halten grundsätzlich eine Eigenbeteiligung aller Studierenden an den Kosten des Studiums für möglich – wenn sie sozialverträglich durch nachlaufende Studiengebühren nach dem australischen Modell erhoben wird. Diese werden erst fällig, wenn das Einkommen eines Absolventen eine festgelegte Untergrenze überschreitet und belasten den studentischen Geldbeutel nicht schon während des Studiums.“

Zur heute vorgestellten Stipendienvergabe des Baden-Württemberg-Programms sagten der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, und der hochschulpolitische Sprecher, Klaus Hoher:

„Die FDP-Fraktion begrüßt das Engagement der Unternehmen für die Bildungschancen von Flüchtlingen aus Syrien. Die steigenden Bewerberzahlen zeigen das hohe Potential, das die Geflüchteten mitbringen. Der formale Hochschulzugang darf aber nicht durch Probleme bei der Studienfinanzierung konterkariert werden.“

Nico Weinmann betont: „Es war die richtige Entscheidung, den Hochschulzugang vom Aufenthaltsstatus des Geflüchteten zu entkoppeln. So werden die Jahre der Flucht für den qualifizierten Flüchtling keine verloren Jahre in seiner Bildungshistorie. Wir müssen aber darauf achten, dass niemand aufgrund seiner Herkunft oder finanziellen Verhältnisse von einem Studium ausgeschlossen wird.“

Klaus Hoher knüpft daran an: „Gerade mit Blick auf die Pläne der Wissenschaftsministerin, von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten Studiengebühren zu erheben, müssen wir das Stipendienprogramm auch kritisch beleuchten. Nur ein Siebtel der Bewerber erhält eine Studienförderung. An der Studienfinanzierung, etwa durch BAföG, einen Studienkredit oder idealerweise durch ein sozialverträgliches Modell der nachlaufenden Studienfinanzierung, darf das Hochschulstudium eines geeigneten Flüchtlings nicht scheitern. Denn sonst müsste man sich eingestehen, dass es sich beim Baden-Württemberg-Programm nur um Symbolpolitik handelt.“

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft, Nico Weinmann, und der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Klaus Hoher, kritisierten den Vorschlag der Wissenschaftsministerin, ausländische Studenten, aber auch Studenten, die ein Zweitstudium aufnehmen, mit Studiengebühren zu belasten.

Weinmann wörtlich: „Der jetzt unternommene Vorstoß ist ein Paradebeispiel für das opportunistische Regieren der grünen Wissenschaftsministerin. Frau Bauer selbst hat sich als Wissenschaftsministerin der vormaligen grün-roten Regierungskoalition für die Abschaffung der Studiengebühren im Jahr 2012 feiern lassen. Den Vorschlag der FDP-Fraktion, ein sozialverträgliches Modell für Studenten zu erarbeiten, lehnte Grün-Rot damals ab. Vier Jahre später findet nun die Einführung von Studiengebühren über die Hintertreppe statt. Ausländische Studenten werden mit Gebühren belegt oder Studenten dafür bestraft, ein Zweitstudium aufzunehmen. Sollte ein Master-Studium als Zweitstudium gelten, würde die Umstellung auf Bachelor und Master ad absurdum geführt.“

Hoher betonte: „Wir Freien Demokraten treten dafür ein, dass niemand aufgrund seiner Herkunft oder finanziellen Verhältnisse von einem Studium ausgeschlossen wird. Gleichzeitig halten wir jedoch eine Eigenbeteiligung der ehemaligen Studenten an den Kosten ihres Studiums für eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Viele verdanken es ihrem Studium, dass sie später über gute Einkommen verfügen. Deshalb schlagen wir vor, von Australien zu lernen. Dort wird die Eigenbeteiligung eines ehemaligen Studenten erst fällig, wenn sein Einkommen eine festgelegte Untergrenze überschreitet.“

„Das Mindestlohngesetz erschwert jungen Menschen, praktische Berufserfahrung zu sammeln“, stellt der Landtagsabgeordnete Nico Weinmann mit Blick auf eine Antwort des Wissenschaftsministeriums fest.

Weinmann hatte sich danach erkundigt, welche Auswirkungen der Mindestlohn auf das Angebot von Praktikumsplätzen für Studierende zeigt. Dabei wurde bekannt, dass das Angebot an Praktikumsplätzen seit Einführung des Mindestlohns zurückgegangen ist; zudem beschweren sich Hochschulen über den hohen bürokratischen Aufwand, den ein Praktikum allen Beteiligten bereitet. „Wenngleich viele Fragen noch offen blieben, müssen uns die bereits gewonnenen Erkenntnisse ein deutliches Warnsignal sein. Es wird schwieriger für Studenten, eine Stelle zu finden. Doch ohne Verankerung in der beruflichen Realität werden sie im internationalen Wettbewerb wie auch im Vergleich mit anderen Ausbildungswegen, beispielsweise dem dualen Studium, an Boden verlieren.“

Nach Auskünften, die das Ministerium auf Weinmanns Anfrage hin von Hochschulen erhalten hat, sind auch Abschlussarbeiten im Rahmen eines Praktikums schwerer umsetzbar. „Dass der Mindestlohn die Axt an die Bildung legt, ist ein fataler Beweis dafür, mit welch heißer Nadel die Große Koalition in Berlin ihr Wunschprojekt gestrickt hat. Da ist auch Frau Ministerin Bauer gefordert, auf Abhilfe zu dringen.“

Zur Meldung, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Untreue Durchsuchungen an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg durchführte, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Es ist gleichermaßen bedauerlich und besorgniserregend, dass die Verwaltungshochschule Ludwigsburg nun innerhalb weniger Monate erneut negative Schlagzeilen macht. Zuletzt mussten wir das chaotische Krisenmanagement und das mangelnde Rechtsbewusstsein von Ministerin Bauer im letzten Jahr kritisieren, als sich die Gerichte mit der rechtwidrigen Abwahl der damaligen Rektorin beschäftigen mussten.

Sollte sich der Verdacht erhärten, dass der ehemalige Rektor vor seiner Pensionierung im Jahr 2014 zweifelhafte Beförderungen von Professoren vorgenommen hat, wird die Kaderschmiede des baden-württembergischen Beamtentums schweren Schaden nehmen. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer steht nun in der Pflicht, die Aufklärung der Vorwürfe zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass die Verwaltungshochschule endlich zur Ruhe kommt“, so Weinmann.“

Zur Meldung, dass der Deutsche Hochschulverband nach einer Umfrage unter seinen Mitgliedern erneut Theresia Bauer den Titel „Wissenschaftsministerin des Jahres“ verlieh, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Würden die Lehrenden und Studierenden an den baden-württembergischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW), an der Dualen Hochschule (DHBW), an den fünf Musikhochschulen oder der Verwaltungshochschule Ludwigsburg befragt, wie zufrieden sie mit der Wissenschaftspolitik ihrer Ministerin sind, sähe das Ergebnis mit Sicherheit anders aus. Auch aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion weist Frau Bauers Wissenschaftspolitik eine Serie von Fehlleistungen und Fehlentscheidungen auf. Um nur einige Beispiele zu nennen: Der viel gelobte Hochschulfinanzierungsvertrag entmündigt nicht nur die Studierenden ohne Not, sondern bestraft geradezu die HAW und die DHBW für ihre Leistungen beim Studienplatz-Ausbau. Ausgerechnet die Hochschularten, die als gefragte Kooperationspartner der Betriebe baden-württembergische Innovationsmotoren sind, behandelt die Wissenschaftsministerin als ihre Stiefkinder und lässt sie finanziell am ausgestreckten Arm verhungern. Darüber hinaus war Frau Bauer bereits im Begriff, zwei von fünf Musikhochschulen faktisch zu schließen. Die Hochschul- und Forschungsfreiheit hat sie mit Maßnahmen wie einem ‚Transparenzregister‘ zur Erfassung aller Forschungsvorhaben oder mit gängelnden Vorschriften für die Besetzung der Hochschulratsgremien empfindlich beschnitten. Und die Rektorin der Hochschule Ludwigsburg hat sie trotz Hilferufen mit einem schwierigen Rechtsproblem zunächst hängen, dann offensichtlich fallen lassen und dadurch die Grabenkämpfe zum Schaden der Kaderschmiede des Verwaltungsnachwuchses erheblich verschärft. Bei näherem Hinsehen wird aus glänzendem Gold für Frau Bauers Wissenschaftspolitik allenfalls noch angelaufenes Messing.“

In einer Landtagsdebatte zur Kunst- und Kulturpolitik kritisierte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, die Neigung des Kunst-Staatssekretärs, die Kunstförderung des Landes als Verdienst der Grünen zu inszenieren. Wörtlich sagte Bullinger:

„Der Anteil der Grünen am Zustandekommen des Innovationsfonds Kunst, für den sich die Grünen feiern, ist nicht größer, sondern ebenso groß wie der aller anderen Landtagsfraktionen. Der Innovationsfonds Kunst begreift sich als Instrument zur Umsetzung des Kommissionsberichts, der Ende der letzten Legislaturperiode vorgelegt und von allen vier Landtagsfraktionen unterstützt wurde. Die Einsetzung des Innovationsfonds fiel dann in die grün-rote Zeit. Der grüne Staatssekretär entnahm dem ursprünglich mit fünf Millionen Euro ausgestatteten Innovationsfonds zwei Millionen, um damit die 2:1-Förderung der soziokulturellen Zentren zu finanzieren – ein Ziel, das alle Landtagsfraktionen einte. So konnte der Staatssekretär sich mit demselben Geld zwei Mal feiern lassen. Uns Freien Demokraten missfällt der Umgang der Landesregierung mit dem Innovationsfonds. Wir wollen ihn deshalb evaluieren lassen, damit die Jury ihre Arbeit zukünftig unabhängig und allein zum Wohle der Kunst ausüben kann.“

Bullinger erinnerte daran, dass es im Kunst- und Kulturbereich zahlreiche Baustellen gibt, bei denen das Handeln der Landesregierung gefordert sei: „Nach Auffassung der FDP-Fraktion müssen unter anderem folgende Vorhaben dringend in Angriff genommen werden:

  • Die notwendige Sanierung der Badischen und der Württembergischen Staatstheater, die zwei echte finanzielle Kraftakte erfordert;
  • Die Sicherung des vielfältigen Kulturangebots in der Fläche unseres Landes. Wir Freien Demokraten sehen in der Kultur einen wichtigen Standortfaktor. Ein Pakt für die Bühne könnte vor allem den kleinen, freien und kommunalen Theatern Planungssicherheit geben. Gerade sie drohen bei der Kulturförderung gegenüber den großen staatseigenen Institutionen häufig durch den Rost zu rutschen. Eine Kürzungsrunde der grün-roten Landesregierung im Doppelhaushalt 2013/14 ging voll zu Lasten der kleineren Theater – den FDP-Antrag auf Rückgängigmachen der Kürzungen hat Grün-Rot schnöde abgelehnt;
  • Der Neubau der Akademien der Blasmusik und ein Bildungsauftrag zur Qualifizierung von Personen, die in unserem Musikland die Kooperation von Musikvereinen und Schulen tragen. Statt den großen Mehrbedarf an Musikmentoren zu erkennen, legt die Wissenschaftsministerin in einer Antwort auf eine Anfrage von mir den Verbänden nun nahe, zukünftig auf eine Musikakademie zu verzichten. Offenbar hat sie aus ihrem gottlob missglückten Versuch, zwei Musikhochschulen einzustampfen, nichts gelernt.
  • Die Unterstützung privater Kunstmäzene und Kunsthändler, denen mit dem geplanten neuen Kulturgutschutzgesetz des Bundes beim Export von Kunst viel zusätzliche Bürokratie, Wertverlust ihrer Kunstgegenstände und Wettbewerbsnachteile auf dem europäischen und internationalen Kunstmarkt drohen. Eine Anfrage der FDP-Fraktion ergab, dass die Ministerin zwar Verständnis für die Kritik der Betroffenen zeigt, aber sich nicht zu einem beherzten Auftreten im Bundesrat durchringen will.“

Er befürchte jedoch, so Bullinger, dass der grünen Ministerin und ihrem Staatssekretär für diese kunst- und kulturpolitischen Baustellen weitgehend das Verständnis oder der Gestaltungswille oder gar beides fehlt. Damit sie sich beim fleißigen Wahlgeschenke-Verteilen in der kommenden Zeit nicht erkälten mögen, überreichte Bullinger den beiden Regierungsmitgliedern grüne Weihnachtsmann-Mützen. Namens der FDP-Landtagsfraktion dankte Bullinger den zahlreichenden Kunstschaffenden ebenso wie den ehrenamtlich Engagierten in den Vereinen und den privaten Kunstförderern. „Es wird häufig übersehen, dass eine gute Wirtschaftsleistung Voraussetzung für die staatliche Kunstförderung ist. Mäzene wie Siegfried Weishaupt aus Ulm oder Reinhold Würth aus Künzelsau investieren darüber hinaus ihr privates Vermögen in Kultur und machen Kunst für die Bürgerinnen und Bürger öffentlich zugänglich. Aber auch die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die die Vereine und Museen vor Ort unterstützen, verdienen unsere Anerkennung. Kunst, Kultur und Musik muss man sich leisten können – und man muss es sich leisten, wenn man so wirtschaftsstark ist wie wir in Baden-Württemberg“, so Bullinger.

Auf Antrag der FDP-Landtagsfraktion befasste sich der Landtag heute in einer aktuellen Debatte mit der Rolle des Wissenschaftsministeriums unter Leitung der Ministerin Bauer in der Affäre um die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Der Titel der Debatte lautet: „Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart: Waren der Ministerin Bauer in der Affäre um die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg alle Mittel recht, die Rektorin als Hauptsündenbock abzustempeln und loszuwerden?“ Das Verwaltungsgericht hatte sich mit der Abwahl der Rektorin zu beschäftigen.

In seinem Beschluss vom 10.11.2015 kam das Gericht unter anderem zu folgenden Ergebnissen:

Die Abwahl der Rektorin erfolgte rechtswidrig.

Die Zustimmung des Wissenschaftsministeriums zur Abwahl war rechtswidrig.

Der Umstand, dass die vom Wissenschaftsministerium eingesetzte Kommission zur Klärung der Situation an der Hochschule Ludwigsburg keine Akten führte, verstößt gegen die verwaltungsrechtliche Aktenführungspflicht. In der fehlenden Aktenführung könnte zudem ein treuwidriges Verhalten des Wissenschaftsministeriums gegen über der Rektorin liegen.

Entgegen der Darstellung der Ministerin Bauer war die von der Wissenschaftsministerin eingesetzte Kommission nicht „extern“ und „autonom“ handelnd. Unter anderem musste sie den Kommissionsbericht mit der Ministerin persönlich abstimmen.

Angesichts des gesamten Sachverhalts kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Wissenschaftsministerium das Verfahren zur Abwahl der Rektorin manipuliert hat.

Nach Einschätzung der FDP-Landtagsfraktion hat die Affäre Bauer das Potenzial für einen Untersuchungsausschuss. Wörtlich sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, im Rahmen der aktuellen Debatte hierzu:

„An der Hochschule in Ludwigsburg wird eine hervorragende Arbeit geleistet. Andere Bundesländer beneiden uns um diese Kaderschmiede für Beamte des gehobenen Dienstes, aus der ganze Generationen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern hervorgingen, die heute als Kommunalmanager hervorragende Arbeit leisten. Ohne sie würde unser Land diese Spitzenposition nicht einnehmen.

Frau Ministerin Bauer hat aber durch ihre Versuche, Aufklärung zu verhindern und durch Ihre Verweigerung der Hilfeleistung und Klarstellung der Hochschule großen Schaden zugefügt.“

Nach Auswertung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Stuttgart und der Antworten auf die zahlreichen Anfragen der FDP-Fraktion stellt sich Bullinger das Agieren der Ministerin und ihres Ministeriums wie folgt dar:

„Die causa Ludwigsburg ist eine causa Bauer. Eine Ministerin täuscht den Landtag und die Öffentlichkeit, schreckt vor der Verbreitung von Unwahrheiten nicht zurück. Sie und Ihr Ministerium handelten mehrfach rechtswidrig, beim Verzicht auf die Aktenführung, beim Durchwinken der zweiten Abwahl. Das Motiv ist klar zu erkennen. Eine Rektorin sollte weg, jedes Mittel war dazu recht. Der Titel dieser aktuellen Debatte trifft leider nur zu gut. Der Sachverhalt bietet Potential für einen Untersuchungsausschuss.“

Zur Chronologie sagte Bullinger: Alles begann im Jahr 2012, eine neue Rektorin trat an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg ihr Amt an. Was sie vorfand, war teilweise wenig erbaulich. So hatte das Vorgängerrektorat wohl in rechtswidriger Weise Zulagen an Professoren verteilt. Brandschutzvorschriften wurden anscheinend nicht eingehalten. Datenschutz und Datensicherheit waren vernachlässigt worden. Schon im Sommer 2014 sah das Wissenschaftsministerium das Verhältnis zwischen Hochschule und Rektorin als ‚nachhaltig zerrüttet‘ an, wie es in einem dem Verwaltungsgericht vorliegenden Vermerk aus dem Wissenschaftsministerium heißt. Dies erstaunt, wo doch die Rektorin durchaus noch Unterstützer an der Hochschule hatte, z.B. die Studenten. Folglich scheiterte auch ein erster Versuch, die Rektorin abzuwählen. Man hätte nun aus Sicht der FDP-Fraktion auch auf die Idee kommen können, die Rektorin zu stützen, wollte sie doch die Verfehlungen der Vergangenheit aufarbeiten und bereinigen. Auch bemühte sie sich um einen Neubeginn. Aber die Ministerin des Jahres wollte wohl lieber Ruhe als Aufklärung und Bereinigung. Das Ministerium stellte – wohl etwas bedauernd – fest, dass es für ein neues Abwahlverfahren neuer Gründe bedarf. Um diese zu beschaffen, kam das Wissenschaftsministerium auf eine nahezu geniale Idee: Man installierte eine Kommission, über die die Ministerin behauptete, sie sei unabhängig und die neue Gründe für die Abwahl der Rektorin liefern sollte. Formal soll die Kommission zwar Akten führen. Aber das sieht man im Ministerium nicht so eng; wen interessiert später schon, auf welchen Feststellungen der Kommissionsbericht beruht, wenn nur das Ergebnis stimmt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wird später zu dem Ergebnis kommen, durch den Verzicht auf die Aktenführung könne ein treuwidriges Verhalten des Wissenschaftsministeriums nicht ausgeschlossen werden.

Beim Kommissionsbericht hingegen nimmt man es sehr genau. Er wird mit der Ministerin persönlich abgestimmt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wird unter anderem aus diesem Grund zum Ergebnis kommen, von einer „externen“ und „autonom“ handelnden Kommission könne nicht die Rede sein. Sogar eine Manipulation des Verfahrens der Abwahl durch das Wissenschaftsministerium könne nicht ausgeschlossen werden.

Der Wissenschaftsausschuss erhielt passend dazu lediglich eine vertrauliche Zusammenfassung. Nun kann nach Ansicht des Wissenschaftsministeriums nichts mehr schief gehen. Denn die Kommission befürwortet unter anderem den Rücktritt der Rektorin. Sollte sie nicht zurücktreten, bleibt die Abwahl. Auch was bisherige Unterstützer der Rektorin angeht, ist sich das Ministerium sicher. Süffisant wird in einem hausinternen Vermerk mit Blick auf die Studenten festgestellt: ‚Unter dem – auch öffentlich aufkommenden – Druck des Kommissionsergebnisses (Rektorin nicht mehr tragbar) ist es kaum vorstellbar, dass sie, die Studierenden, bei einem neuerlichen Abwahlantrag gegen eine Abwahl der Rektorin entscheiden würden. ‘

Es kommt zur Abwahl. Sie erfolgt rechtswidrig, weil unter Ausschluss der Hochschulöffentlichkeit. Nach dem rechtswidrigen Verzicht auf die Aktenführung, der rechtswidrigen Abwahl, kommt nun der nächste rechtswidrige Akt des Wissenschaftsministeriums: Die mangelnde Kontrolle der Abwahl. Das Ministerium hat bei der Abwahl der Rektorin ein Kontrollrecht. Dieses hat es auch in Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern, hier der Rektorin, rechtmäßig auszuüben. Das Ministerium mit seiner Ministerin Bauer hat es aber vorgezogen, die rechtswidrige Abwahl durchzuwinken. Anders wäre man die Rektorin ja auch nicht losgeworden.

Soweit so gut, jedenfalls aus Sicht der Ministerin und ihres Ministeriums. Gäbe es da nicht noch den Rechtsweg und die FDP-Fraktion. Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied zugunsten der Rektorin. Sie hat weiterhin als Inhaberin des Rektorats zu gelten. Angesichts des Verhaltens des Ministeriums und seiner Ministerin scheut sich das Gericht nicht, die Frage nach einer Manipulation des Verfahrens durch das Wissenschaftsministerium zum Nachteil der Rektorin zu stellen.

Damit wird das Gericht deutlicher als ich. Ich habe der Ministerin in der Vergangenheit lediglich vorgeworfen, ihrer aufsichtsrechtlichen Verantwortung nicht nachgekommen zu sein. Jetzt deutet der Gesamtsachverhalt darauf hin, dass sie absichtlich verletzt wurden.“

Den Vorwurf, die Ministerin habe mehrfach die Unwahrheit erklärt, untermauert Bullinger wie folgt:

„Hellhörig wurden wir schon früh. Es fiel uns schwer zu glauben, dass Ministerin Bauer und ihr Ministerium erst nach der Beantwortung unserer Anfrage am 7. Januar 2015 erfahren haben wollen, dass von den 17 unrechtmäßig gewährten Zulagen für Professoren an der Hochschule Ludwigsburg nur vier wegen Erfüllung der entsprechenden Leistungskriterien auf dem Weg der Umdeutung geheilt wurden. Schließlich berichtete die Stuttgarter Zeitung hierüber bereits am 18. November 2014.

Dann fanden wir das Verhalten der Ministerin, was die Arbeit der Kommission angeht, auffällig. Ihr Vermeiden, uns den vollständigen Kommissionsbericht vorzulegen, das Fehlen der Akten der Kommission, ihre ständige Betonung, die Kommission sei unabhängig. Insbesondere die letzte Aussage bleibt als vom Verwaltungsgericht enttarnte Lüge der Ministerin stehen.

Eine Unwahrheit der Ministerin kommt noch hinzu: Am 13.11.2015 beantwortete sie den FDP-Antrag 15/7597. Wir fragten unter anderem, welche Rolle die Studenten bei den Überlegungen des Ministeriums zur personellen Zukunft der Angehörigen der Hochschule Ludwigsburg spielten und ob die Studenten die Rektorin unterstützten. Sie antwortete sinngemäß, es lasse sich keine Unterstützung der Rektorin erkennen. Dabei hatten die Ministerin und ihr Ministerium genau erkannt, dass die Studenten mit ihrer Vertretung in den Hochschulgremien die Rektorin unterstützten. Und natürlich haben die Studenten eine Rolle in den Überlegungen des Ministeriums gespielt, wie der vom Verwaltungsgericht zitierte Vermerk zeigt. Ministerin und Ministerium wollten den Widerstand der Studenten mit Hilfe des Kommissionsberichts und dem daraus entstehenden öffentlichen Druck brechen.“

Zur dpa-Meldung wonach das Verwaltungsgericht Stuttgart die Rektorin der Verwaltungshochschule Ludwigsburg in einem Eilurteil wieder in ihr Amt eingesetzt habe, bezeichnet der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, das Gerichtsurteil als schallende Ohrfeige für Theresia Bauer.

Seit Monaten kritisiere die FDP-Fraktion das chaotische Krisenmanagement und das mangelnde Rechtsbewußtsein der Ministerin. “Nun hat es Ministerin Bauer schwarz auf weiß. Ihr Vorgehen in Ludwigsburg hat gegen geltendes Recht verstoßen.”

Offensichtlich hätten die Verantwortlichen an der Hochschule Ludwigsburg einen regelrechten Morast angerichtet. Man müsse das Urteil nun prüfen und über Konsequenzen nachdenken. Rülke erinnerte daran, dass er frühzeitig die Möglichkeit eines Untersuchungsausschusses ins Spiel gebracht habe.

Die Kaderschmiede des baden-württembergischen Beamtentums habe nun endgültig schweren Schaden genommen. Und das habe einzig und allein Ministerin Theresia Bauer zu verantworten, so Rülke.

Zur Ankündigung der Wissenschaftsministerin, zehn neue kooperative Promotionskollegs von Universitäten im Verbund mit Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) einrichten zu wollen, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt, dass die Universitäten in Baden-Württemberg ihre Offenheit für Kooperationen mit den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) mit zehn neuen kooperativen Promotionskollegs beweisen. Dieser erfreuliche Umstand sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies nicht gleichbedeutend ist mit der FDP-Forderung nach einem befristeten Promotionsrecht für das Zentrum für Angewandte Forschung BW-CAR und die dort tätigen HAW-Professoren. Das BW-CAR hat aus unserer Sicht das Zeug, eine anspruchsvolle Qualitätsprüfung zu bestehen und dann selbst als Qualitätssiegel zu fungieren. Dabei hat der Landtag einstimmig mit einer entsprechenden Experimentierklausel im Landeshochschulgesetz die Brücke für einen neuen Weg im Bereich des Promotionsrechts gebaut und auf Initiative der FDP-Fraktion beschlossen, den Wissenschaftsrat mit der Qualitätssicherung zu beauftragen. Frau Bauer fehlt hierzu jedoch schlicht der Mut, und ihr Bekenntnis zur Angewandten Forschung an den HAW bleibt halbherzig. Die Wissenschaftsministerin sollte nicht die Potenziale missachten, die gerade im Bereich der Kooperationen von kleinen und mittelständischen Unternehmen mit den früheren Fachhochschulen bestehen, nur weil sie die Wähler der Grünen in den Unistädten vermutet. Die Promotionen spielen bei Vorhaben angewandter Forschung eine Schlüsselrolle. Das Zögern der Ministerin schadet deshalb dem Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Baden-Württemberg.“

In einer Landtagsdebatte über die Zukunft der Exzellenzinitiative sprach sich der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, für die Fortführung der Initiative mit zehn bis 15 Eliteuniversitäten und gegen eine Konzentration auf möglicherweise nur zwei Standorte aus. Bullinger wörtlich:

„Nur Berlin, München und vielleicht noch Aachen in der ersten Liga – da würden viele exzellente Unis in Deutschland ohne Not deklassiert. Die Stärke unseres Hochschulsystems liegt in seiner Dezentralität. Wenn wir im Wettbewerb mit USA und anderen angelsächsischen Hochschulsystemen Erfolg haben wollen, dürfen wir diesen Ländern nicht einfach hinterherlaufen. Stattdessen sollten wir uns auf unsere eigenen Stärken besinnen und überlegen, welche Elemente aus dem angelsächsischen Raum geeignet sind, auch unsere Hochschulen zu stärken.“

Bullinger erinnerte daran, dass die baden-württembergischen Universitäten in den bisherigen Exzellenzrunden weit überdurchschnittlich erfolgreich waren. „In der ersten Runde kamen vier von neun Eliteuniversitäten aus Baden-Württemberg, seit dem Jahr 2012 sind es immer noch drei von elf. Die Fußstapfen, die der damalige christlich-liberale Minister Frankenberg der jetzigen grünen Wissenschaftsministerin hinterlassen hat, sind groß. Damit Baden-Württembergs Universitäten auch zukünftig so exzellent abschneiden, dafür muss heute der Boden bereitet werden.“

Darüber hinaus forderte Bullinger, die Exzellenzinitiative für Verbünde von Universitäten mit Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) zu öffnen. „Die FDP/DVP-Fraktion sieht bei den HAW ein großes Potenzial vor allem im Bereich der angewandten Forschung und Innovation. Leider sind die HAW die Stiefkinder der grünen Wissenschaftsministerin, womöglich nur weil sie dort weniger grüne Wähler vermutet als an den Universitäten. Wenn wir uns auf die Dezentralität als die wesentliche Stärke unseres Hochschulsystems besinnen, dürfen wir die Leistungsträger in der Fläche nicht außen vor lassen!“, so Bullinger wörtlich.

Der FDP-Abgeordnete mahnte schließlich an, dass eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen unabdingbare Voraussetzung für ihren Erfolg im internationalen Wettbewerb sei. „Auch die Exzellenzinitiative, wenn sie Hand und Fuß haben soll, kostet viel Geld. Und das Geld wird im Hochschulsystem immer knapper. Hier lohnt sich ein Blick in die angelsächsischen Länder. Das australische Studienfinanzierungskonzept beispielsweise sieht eine Eigenbeteiligung eines ehemaligen Studierenden an den Kosten seines Studiums vor. Der Beitrag wird an der Einkommenssituation nach dem Studium bemessen und entsprechend vom Finanzamt mit der Einkommensteuer eingezogen. Solchen Überlegungen verschließt sich die grün-rote Koalition jedoch aus ideologischen Gründen. Dabei wäre es ein echter Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit, wenn ein Akademiker mit gutem Verdienst sich an den Kosten seiner Ausbildung im Nachhinein beteiligen würde.“

„Es muss Schluss sein mit der Vernachlässigung der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften durch Grün-Rot!“, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion,        Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der wissenschaftspolitische Sprecher, Dr. Friedrich Bullinger auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart. „Die Wissenschaftsministerin hat zwar viel Geld für die Hochschulen in die Hand genommen, wobei wir sie immer unterstützt haben. Dass die früheren Fachhochschulen und die Duale Hochschule dabei in vielen Fällen ziemlich leer ausgehen oder gar noch draufzahlen, wollen wir von Seiten der FDP-Fraktion aber nicht länger hinnehmen. Wir verlangen von der Wissenschaftsministerin endlich offenzulegen, was jede einzelne Hochschule vom Hochschulfinanzierungsvertrag an zusätzlichen Mitteln zu erwarten hat. Wenn sich dabei Ungerechtigkeiten zeigen, fordern wir gegenzusteuern. Ohne transparentes und faires Regierungshandeln hat man kein Recht zu behaupten, dass man für mehr Verlässlichkeit sorgt.“ Die beiden FDP-Politiker präsentierten das Impulspapier der FDP-Fraktion mit dem Titel: „Für eine Wissenschaftspolitik auf der Höhe der Zeit – damit unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen spitze bleiben“ (siehe Anlage).

Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) und die Duale Hochschule (DHBW) mit ihren neun Standorten seien laut Rülke und Bullinger deshalb die Verlierer des Hochschulfinanzierungsvertrags, weil sie in den vergangenen Jahren besonders engagiert neue Studienplätze eingerichtet hätten. Die dafür befristet bereit gestellten Mittel erhielten sie nun zwar auf Dauer, was aber als Erhöhung ihrer Grundfinanzierung gerechnet wird. „Mit solchen Rechentricks kann die Regierung vielleicht eine Bilanz schönrechnen. Aber mehr Wissenschaftler können die Hochschulen damit nicht beschäftigen. Im Gegenteil, manche Hochschulen könnten unterm Strich sogar gezwungen sein, Stellen abzubauen, weil sie zukünftig keine Zuschüsse aus dem aufgelösten Investitions- und Qualitätsfonds (IQF) mehr erhalten.“

Rülke und Bullinger weiter: „Mit typisch grünem Unverständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge verkennt die Wissenschaftsministerin vollständig, welches Potenzial in den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften steckt. Dass sich Frau Bauer für die Universitäten einsetzt, findet unsere Unterstützung. Denselben Einsatz erwarten wir von ihr aber auch bei der Förderung der HAW. Die Wissenschaftsministerin sollte endlich aufhören, die HAW und die DHBW wie Stiefkinder zu behandeln, nur weil sie dort weniger grüne Wähler vermutet als an den Unis.“ Denn nicht nur im Bereich der Lehre, sondern auch im Bereich der Angewandten Forschung seien die HAW echte Leistungsträger. Das gelte auch für die DHBW, die traditionell mit den Betrieben als ihren dualen Partnern verbunden sei, so die beiden FDP-Abgeordneten. Obwohl sie erst seit wenigen Jahren Mittel speziell für die Angewandte Forschung erhalten, konnten die HAW seit dem Jahr 2005 den Umfang der von ihnen eingeworbenen Drittmittel verdreifachen. Erfreulich sei, so Rülke und Bullinger, dass beinahe ein Viertel der Drittmittel aus der Wirtschaft stammt. „Gerade für die kleineren und mittleren Betriebe sind die HAW die geborenen Kooperationspartner, wenn es um Forschung für neue Verfahren und Produkte geht. Um weitere Kooperationen einzugehen, brauchen die HAW zunächst die dafür notwendigen Geräte, Labore und Räumlichkeiten. Die FDP-Fraktion schlägt deshalb ein Sonderprogramm in Höhe von 75 Millionen Euro für die Forschungsinfrastruktur an den HAW vor. Zusätzlich wollen wir bei ihnen jeden eingeworbenen Euro an Drittmitteln von Unternehmen mit 30 Cent Landeszuschuss belohnen.“

Laut Rülke und Bullinger hat die grün-rote Landesregierung die digitale Revolution an den Hochschulen verschlafen. Eine FDP-Anfrage an die Landesregierung ergab, dass an den Hochschulen ‚der Anteil an (reinen) Online-Angeboten derzeit gering ist‘. „Statt bei diesem Befund aktiv einzugreifen und die Hochschulen bei der Digitalisierung zu unterstützen, legt die Wissenschaftsministerin auch bei der Virtuellen Hochschule die Hände in den Schoß. Ihre Auskunft hierzu: Die Virtuelle Hochschule sei nicht als Hochschule im eigentlichen Sinne gedacht. Wir finden: Wer die Industrie 4.0 möchte, darf bei der Digitalisierung an den Hochschulen auf Stufe 3.0 nicht stehen bleiben. Was in diesem Bereich möglich ist, zeigt die Virtuelle Hochschule Bayern. Bayern hat uns hierbei so weit abgehängt, dass wir mit Bayern vereinbaren sollten, dass baden-württembergische Studierende die Angebote der Virtuellen Hochschule Bayern in Anspruch nehmen können. Das soll aber nicht heißen, dass sich die Landesregierung bequem zurücklehnen und den Bayern das Geschäft überlassen soll. Der Maßstab muss eine eigene Virtuelle Hochschule mit einem eigenständigen Studienangebot sein.“

Ferner forderten Rülke und Bullinger die Wissenschaftsministerin auf, ihren „durchsichtigen Eiertanz“  beim Thema Promotionsrecht zu beenden. „Um nirgendwo anzuecken, spricht sie sich einmal für eine Öffnung des Promotionsrechts für die HAW aus, ein anderes Mal erteilt sie diesem wichtigen Anliegen der HAW und der Wirtschaft eine Absage. Dabei hat der Landtag einstimmig den Vorschlag der FDP-Fraktion beschlossen, zur Qualitätssicherung bei einem befristeten Promotionsrecht für HAW-Verbünde den Wissenschaftsrat einzuschalten.“ Nach Auffassung der FDP-Fraktion hätte das ‚Baden-Württemberg Center of Applied Sciences (BW-CAR)‘, in dem die Spitzen der angewandten Forschung zusammengeführt werden, das Potenzial für einen HAW-Verbund mit Promotionsrecht. „Im Interesse unseres Forschungslands sollte Frau Bauer den Mut haben, das BW-CAR bei der Entwicklung eines Promotionskonzepts zu unterstützen und dieses dem Wissenschaftsrat vorzulegen. Für die FDP-Fraktion steht fest, dass über die Verleihung des Promotionsrechts allein die Qualität zu entscheiden hat.“ Schließlich sei auch die Innovationspolitik nicht gerade ein Herzensanliegen von Grün-Rot, so Rülke und Bullinger. „Dass Baden-Württemberg bei der Erforschung und Entwicklung von neuen Produkten weltweit an der Spitze steht, ist kein Naturgesetz. Die Zahl der Gewerbeanmeldungen sinkt seit Jahren, und die hohe Zahl der Patentanmeldungen geht auf wenige größere Unternehmen zurück. Wir Freien Demokraten im Landtag halten es daher für ein Gebot der Stunde, spätestens jetzt gegenzusteuern. Damit noch auf dem Hochschulcampus, in einem Forschungsinstitut oder in einem Unternehmen innovative Ideen noch besser in marktfähige Produkte überführt werden, wollen wir jungen Existenzgründern mit Programmen wie beispielsweise ‚Junge Innovatoren‘ stärker unter die Arme greifen. Außerdem sollten die Innovationsgutscheine ausgebaut werden, die kleine und mittlere Unternehmen bei gemeinsamen Forschungsprojekten mit den Hochschulen einlösen können.“

Das Impulspapier finden Sie HIER.

Der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, kritisierte in einer Landtagsdebatte zum Thema ‚Musikland Baden-Württemberg‘ das mangelnde Verständnis der grün-roten Landesregierung für den hohen Stellenwert der Musik in Baden-Württemberg. Mit der von der Landesregierung favorisierten verpflichtenden Ganztagsschule sieht Dr. Bullinger die Gefahr eines Einheitsangebots: „Gerade im Bereich der Musik könnte ein Einheitsangebot an den Schulen einen großen Verlust an Vielfalt und Qualität nach sich ziehen. Die FDP-Fraktion befürwortet dagegen eine offene Form von Ganztagsschulen mit freiwilligen Nachmittagsangeboten, sodass die Schulen in das gesellschaftliche Umfeld von Vereinen und anderen Institutionen eingebunden werden können.“

Bullinger verwies darauf, dass Grün-Rot bereits schon einmal in einer entscheidenden kulturpolitischen Frage falsch lag. „Obwohl dies wirtschaftlich völlig unbegründet war, wollte die Landesregierung zwei von fünf Musikhochschulen faktisch den Garaus machen. Nicht zuletzt weil die Stärke der baden-württembergischen Musikhochschulen in ihrer Dezentralität liegt, hatte sich die FDP-Fraktion dafür eingesetzt, alle fünf Standorte zu erhalten. Zwar kehrte die Landesregierung nach einigen Irrungen zum FDP-Vorschlag zurück, aber dem exzellenten Ruf unserer Musikhochschulen hat dieses unselige Hin und Her alles andere als genützt.“

Bullinger resümierte: „Möglicherweise war der Angriff der Grünen auf unsere Musiklandschaft kein Zufall. Offenbar haben die Grünen keinen Sinn für die musikalische Tradition, wie sie in zahlreichen Chören und Orchestern in unserem Land gepflegt wird. Zwar hat auch die Amateurmusik eine Zuschusserhöhung erfahren, aber angesichts von rund drei Milliarden Euro Steuermehreinnahmen wäre alles andere auch verwunderlich gewesen. Der Versuch, nun einfach das Füllhorn zu öffnen und alle offenen Baustellen mit Geld zuzuschütten, greift aber zu kurz. Ohne die vielen ehrenamtlichen Musikerinnen und Musiker sowie die Förderer aus der Wirtschaft wäre unser vielfältiges baden-württembergisches Musikland nicht denkbar. Wir Freien Demokraten halten die Musik für eine hervorragende Wertanlage, in die es sich weiterhin zu investieren lohnt.“

 

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, kritisierte in einer Debatte über den Hochschulfinanzierungsvertrag die Absicht der grün-roten Koalition, die studentische Mitbestimmung über die Qualitätssicherungsmittel zur Kompensation der Studiengebühren zu kippen.

„Dass die Studenten bei den Qualitätssicherungsmitteln künftig nicht mehr mitentscheiden dürfen, untergräbt eine gezielte Verausgabung der Mittel für Zwecke, die dem Studium und den Studierenden unmittelbar nützen. Denn wer könnte diese Zwecke besser bestimmen als die Studierenden selbst, die täglich die Mängel bei den Studienbedingungen vor Augen haben? Die grüne Wissenschaftsministerin gibt an, ihre Maßnahme sei nötig, um Dauerstellen schaffen zu können. Das ist aber keineswegs der Fall. Denn was spräche dagegen, Dauerstellen zu schaffen und die Studierendenvertretung einfach immer dann mitentscheiden zu lassen, wenn eine Neubesetzung ansteht? Die Ministerin hat etwas missverstanden: Es geht bei der studentischen Mitbestimmung nicht um Spielgeld, damit die Studentenvertreter das Gefühl haben mögen, auch was vom Kuchen abzubekommen. Für Spielgeld wären 20 Millionen auch reichlich viel. Es geht hier um Angebote, die die Studienbedingungen verbessern. Das sind Tutorien und Lehrveranstaltungen zur Prüfungsvorbereitung, längere Öffnungszeiten von Bibliotheken und Weiteres, was für die Studentinnen und Studenten wichtig ist.“

Bullinger merkte an, die ganze Absurdität dieses grün-roten Vorgehens werde bei einem Blick in die Vorgeschichte des Gesetzentwurfs deutlich: „Als die christlich-liberale Koalition allgemeine Studiengebühren einführte, hatten wir Freie Demokraten ein wichtiges Anliegen, das sich mit dem Leitspruch der amerikanischen Unabhängigkeitsbewegung umschreiben lässt: ‚Keine Besteuerung ohne Mitsprache!‘ Deshalb wurden die Einnahmen aus Studiengebühren an den Hochschulen im Benehmen mit den Vertretern der Studierenden ausgegeben. Das hat übrigens dazu geführt, dass hiervon beispielsweise Infrastruktur und Lehrveranstaltungen finanziert, die den Studierenden wichtig waren und die Bedingungen von Lehre und Studium verbesserten. Aber auch diese positiven Auswirkungen der Studiengebühren haben Grün-Rot nicht davon abgehalten, diese abzuschaffen. Für die ausgefallenen Studiengebühren gab es dann Kompensationsmittel, über die dann die Studenten mitbestimmen durften. Und Grün-Rot hat die Verfasste Studierendenschaft eingeführt mit dem erklärten Ziel, die studentische Mitbestimmung zu verbessern. Deshalb wurde das Benehmen ins Einvernehmen umgewandelt. Schon deshalb ist die vollständig gekippte Mitbestimmung nun Wortbruch gegenüber den Studierenden.“

Seitens der FDP-Fraktion sehe Bullinger keine Möglichkeit, einen Gesetzentwurf mitzutragen, dessen einziger Inhalt die Rücknahme der studentischen Mitbestimmung über die Qualitätssicherungsmittel ist. Bullinger betonte jedoch: „Die FDP-Fraktion anerkennt und unterstützt die Verbesserung der Finanzierung der Hochschulen durch den Hochschulfinanzierungsvertrag. Wir Freien Demokraten haben unsere Unterstützung für diese Forderungen schon im letzten Jahr in einer von uns beantragten Aktuellen Debatte zum Ausdruck gebracht, und bei dieser Unterstützung bleibt es selbstverständlich.“

 

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, kritisierte in einer Aktuellen Debatte im Landtag die grüne Wissenschaftsministerin als „Sonnenscheinministerin“. Wörtlich sagte Bullinger:

„Auch als Wissenschaftsministerin kann man sich nicht nur mit schönen Dingen befassen, deren Glanz auf einen abfällt. Man hat auch die Pflicht, sich mit schwierigen Angelegenheiten zu befassen, aus denen man möglicherweise nicht immer als makelloser, strahlender Sieger hervorgeht. Wissenschaft und Hochschulen einen Minister oder eine Ministerin, die sich um Licht und Schatten kümmert. Eine reine Sonnenscheinministerin wird den Anforderungen im Wissenschaftsbereich nicht gerecht, denn sie vernachlässigt Problembereiche – zum Nachteil unseres Wissenschaftsstandorts.“

Es stelle sich die Frage, so Bullinger, warum die Wissenschaftsministerin im Fall des Universitätsklinikums Mannheim beherzt eingegriffen hat, im Fall der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg aber erst nach Jahren und auf massiven öffentlichen Druck hin aktiv wurde. „Frau Bauer, Sie müssen sich den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung gefallen lassen. Als Verantwortliche an der Spitze eines Ministeriums wäre es Ihre Pflicht gewesen, sich angesichts der offensichtlichen Rechtsverstöße bei der Vergabe von Zulagen an Professoren durch das ehemalige Rektorat der Hochschule um eine Beendigung der Missstände zu bemühen.“

Bullinger ließ auch das Argument der Wissenschaftsministerin nicht gelten, sie habe die Hochschulautnomie achten wollen. „Die Hochschulautonomie ist gerade uns Freien Demokraten ein hohes Gut. Aber die Hochschulautonomie soll doch die Hochschulen vor Eingriffen durch die Regierung schützen, und nicht die Regierung vor Verantwortungsübernahme. Da konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß vorlagen, hätte das Ministerium also eingreifen können. Und die Rektorin hat sich an die Ministerin gewandt und um Unterstützung gebeten. Wenn der Ministerin ernsthaft an Hochschulautonomie gelegen wäre, hätte sie eingegriffen, für Rechtsklarheit gesorgt und der Rektorin damit den Rücken gestärkt – damit sich die Professorinnen und Professoren an der Hochschule Ludwigsburg wieder auf ihre Aufgaben konzentrieren können. Ein rechtzeitiges Eingreifen hätte die Hochschule gestärkt. Ihr jahrelanger Unwillen, sich die Finger schmutzig zu machen, hat dem guten Ruf der Kaderschmiede des baden-württembergischen Beamtennachwuchses einen Bärendienst erwiesen.“

Bullinger kritisierte schließlich das mangelnde Engagement der Landesregierung im Bereich der Digitalisierung im Hochschulbereich. „Blickt man in die USA oder zu den unmittelbaren Nachbarn nach Bayern, wird deutlich, welch große Potenziale und Chancen der Digitalisierung in der Wissenschaft wir in Baden-Württemberg ungenutzt lassen. Eine zukunftsweisende Wissenschaftspolitik darf dieses wichtige Handlungsfeld nicht unbearbeitet lassen.“

 

Zu den Äußerungen über die öffentliche Förderung der wirtschaftsnahen Forschung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Minister Nils Schmid sagten der Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Große Mengen Staatsgelder auf bestehende Forschungsstrukturen auszuschütten, ist nicht der Gipfel der Forschungspolitik. Bei den angepriesenen Leistungen der öffentlich geförderten Forschung tauchen erstaunlich oft Begriffe auf, die aus grün-roten Programmen stammen. Der Verdacht steht nahe, dass die Regierung mit großen Geldmengen die Forschungslandschaft ideologisch steuern will. Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Einsetzung eines unabhängigen Innovationsrats 2.0 mit Beteiligung von Forschung und Wirtschaft als Fortsetzung des ersten Innovationsrats in den Jahren 2007 bis 2010. Damit soll der hervorragende Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg weiter gestärkt und in der Spitzenposition gehalten werden.“

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der wissenschaftspolitische Sprecher, Dr. Friedrich Bullinger, sagten zur Beantwortung von weiteren FDP-Anträgen zu den Vorgängen an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg durch das Wissenschaftsministerium (siehe dazu Dokumente in der Anlage):

„In einer Hinsicht hat die Wissenschaftsministerin ihre zweite Chance genutzt: Während die Beantwortung der ersten FDP-Anfrage zu den möglicherweise unrechtmäßig gewährten Zulagen an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg überaus dürftig ausfiel und nur drei Seiten umfasste, antwortet die Ministerin auf unsere zweite Anfrage nun auf 27 Seiten. Allerdings konnte die Ministerin darin trotz ihrer neuen Auskunftsfreudigkeit nach unserem Eindruck nicht plausibel erklären, warum sie beziehungsweise ihr Ministerium sich nicht die einzelnen Fälle der Zulagengewährung hat vorlegen lassen. Wie in der Antwort bestätigt wird, ging die neue Rektorin auf Ministerin und Ministerium zu und äußerte ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zulagen aus der Amtszeit ihres Vorgängers. Angesichts des dann folgenden intensiven Austauschs zwischen der Hochschule Ludwigsburg und dem Ministerium wird immer unwahrscheinlicher, dass man dort keine Kenntnis von der konkreten Problemlage in den einzelnen Fällen gehabt haben will. Vielmehr erhärtet sich der Verdacht, dass Ministerin und Ministerium sich an der heiklen Angelegenheit nicht die Finger schmutzig machen wollten, anstatt der neuen Rektorin den Rücken zu stärken. Auf ein solches Vorgehen deutet auch die Beantwortung einer weiteren FDP-Anfrage zum Umgang des Ministeriums mit Unregelmäßigkeiten bei der Zulagenvergabe an anderen Hochschulen hin. Um den Verdacht eines solchen Vorgehens zu überprüfen, werden wir seitens der FDP-Fraktion das Angebot der Ministerin auf Einsichtnahme der relevanten Dokumente annehmen. Auf der Grundlage der Einsichtnahme werden wir uns dazu äußern, wie aus unserer Sicht in der Angelegenheit weiter verfahren werden sollte.“

Zur Einbringung eines weiteren FDP-Antrags zu den Vorgängen an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der wissenschaftspolitische Sprecher, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Wissenschaftsministerin hat zwar umfassende Aufklärung der Vorgänge angekündigt und eine ergänzende Stellungnahme zu ihrer Antwort auf die FDP-Anfrage nachgereicht. Allerdings verstrickt sie sich dabei nur noch tiefer in Widersprüche und nährt die Vermutung, die Unwahrheit gesagt zu haben. Es fällt uns schwer zu glauben, dass Frau Bauer und ihr Ministerium erst nach der Beantwortung unserer Anfrage am 7. Januar 2015 erfahren haben wollen, dass von den 17 unrechtmäßig gewährten Zulagen für Professoren nur vier wegen Erfüllung der entsprechenden Leistungskriterien auf dem Weg der Umdeutung ‚geheilt‘ wurden. Schließlich berichtete die Stuttgarter Zeitung hierüber bereits am 18. November 2014. Unabhängig davon fiel die Beantwortung unseres Antrags überaus lückenhaft und oberflächlich aus. Sie ist nach unserer Auffassung dem Umgang eines Ministeriums mit dem Parlament nicht würdig. Deshalb hat die FDP-Fraktion einen weiteren Antrag (Drucksache 15/6349) mit detaillierten Fragen zu den relevanten Vorgängen, den Positionierungen der beteiligten Personen und ihrer schriftlichen Kommunikation eingebracht. Wir hoffen, dass Frau Bauer unseren Antrag als zweite Chance begreift, endlich Licht ins Dunkel zu bringen und die Frage der Verantwortung des Ministeriums lückenlos aufzuklären.“

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte zur Rolle des Wissenschaftsministeriums im Zusammenhang mit unrechtmäßigen Zulagen für Professoren an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt, dass die Wissenschaftsministerin unserer Forderung entsprochen und eine umfassende Aufklärung angekündigt hat. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Wissenschaftsministerin Antworten auf die FDP-Anfrage mit heutiger Post an die FDP-Fraktion nachgeschoben hat und damit einräumt, den Landtag unvollständig informiert zu haben. Nach wie vor ist aus Sicht der FDP-Fraktion fraglich, ob das Wissenschaftsministerium seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Die Ministerin konnte bislang nicht plausibel erklären, warum ihr Haus seinerzeit nicht in jedem einzelnen der 17 Fälle geprüft hat, ob an der ‚Umdeutung‘ der unrechtmäßigen Zulagen in rechtmäßige Zulagen durch die Hochschule nichts zu beanstanden war. Dass diese Einzelfallprüfung erst jetzt erfolgt, wirft ein bezeichnendes Licht auf das Vorgehen des Ministeriums. Und es werden umso mehr neue Fragen aufgeworfen.”

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der wissenschaftspolitische Sprecher, Dr. Friedrich Bullinger, sagten zur Unterzeichnung des Hochschulfinanzierungsvertrags zwischen Landesregierung und Hochschulen:

„Die Finanzspritze von 1,7 Milliarden Euro können unsere Hochschulen wahrlich gut gebrauchen. Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt deshalb grundsätzlich den Hochschulfinanzierungsvertrag, der den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis zum Jahr 2020 gibt. Allerdings war die grün-rote Landesregierung nicht willens, einen fairen Verteilungsschlüssel für die zusätzlichen Mittel anzuwenden. Manche Hochschule dürfte der Unterzeichnung des Vertrags nur mit zusammengekniffenen Zähnen beigewohnt und sich gesagt haben: ‚Besser als Schnee im Stiefel‘. Denn es werden nun gerade diejenigen Hochschulen für ihren Einsatz bestraft, die sich am engagiertesten zusätzliche Studienplätze geschaffen haben, das heißt vor allem die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und die Duale Hochschule mit ihren Standorten. Dass die bislang befristete Finanzierung für diese zusätzlichen Studienplätze nun bis zum Jahr 2020 entfristet wird, ist zwar eine wichtige Voraussetzung für mehr Planungssicherheit, bedeutet aber für die Hochschulen noch kein frisches Geld, wie es die Landesregierung behauptet. Und gegenüber den Studierenden leistet sich die grüne Wissenschaftsministerin gar einen Wortbruch. Nachdem Grün-Rot zunächst die Studiengebühren abgeschafft und durch Kompensationsmittel ersetzt hat, entzieht die Koalition nun den Studierenden weitgehend ihre Mitspracherechte bei der Verwendung der Kompensationsmittel ohne Not. Dabei haben gerade die entsprechend den Vorstellungen der Studierenden ausgegebenen  Studiengebühren beziehungsweise Kompensationsmittel die Bedingungen von Studium und Lehre spürbar verbessert. Insgesamt lässt sich zum Hochschulfinanzierungsvertrag sagen: Kraftakt geglückt, Durchführung missglückt.“

 

 

In einer Landtagsdebatte über den Haushalt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sagte der wissenschafts- und kunstpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

Der Wissenschafts- und Forschungsstandort Baden-Württemberg stellt unter den Wirtschaftsräumen in Europa ein Juwel dar. Das Innovationsland Baden-Württemberg verdankt diese herausragende Stellung den vielen Forscherinnen und Forschern, sowie den Lehrenden an unseren Hochschulen. Um die Qualität unserer Universitäten und Forschungsinstitute, unserer Hochschulen für angewandte Wissenschaften, unserer Dualen Hochschulen, unserer Kunst- und Musikhochschulen sowie unserer Pädagogischen Hochschulen werden wir europaweit beneidet. Dies haben wir der jahrzehntelangen hervorragenden Wissenschafts- und Forschungspolitik der Vorgängerregierungen zu verdanken, und hierauf kann nun die grün-rote Regierung aufbauen. Auch wenn die grüne Ministerin mit ihrem missglückten Vorstoß die Musikhochschulen so in Unruhe versetzte, dass dieses Thema alle anderen im Hochschulbereich überlagerte. Die Musikhochschulen sind für Baden-Württemberg zu wichtig, als dass nicht alle Standorte erhalten werden müssten.

Bemerkenswert an diesem Haushalt ist, dass das momentan Bedeutsamste darin nicht zu finden ist: Der neue Solidarpakt für die Hochschulen. Die FDP-Fraktion anerkennt und unterstützt im Großen und Ganzen die Bemühungen der Wissenschaftsministerin, die aus unserer Sicht berechtigten Forderungen der Hochschulen umzusetzen. Wir Liberalen haben unsere Unterstützung für diese Forderungen schon im Juni dieses Jahres in einer von uns beantragten Aktuellen Debatte zum Ausdruck gebracht, und bei dieser Unterstützung bleibt es selbstverständlich weiterhin. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um folgende Forderungen:

  1. Eine regelmäßige Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen zwecks Kostensteigerungsausgleich, was ein zentrales Anliegen vor allem der Universitäten darstellt; Die Verstetigung der bislang nur befristet gewährten Mittel insbesondere für den Studienplatzausbau. Dies ist eine zentrale Forderung vor allem der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und der Dualen Hochschule mit ihren Standorten.

Mittlerweile hat die Landesregierung angekündigt, diese beiden Hauptforderungen der Hochschulen umzusetzen und diesen hierfür verteilt über die Jahre 2015 bis 2020 insgesamt zusätzliche 1,7 Milliarden Euro zuzuwenden. So erfreulich dies ist, gilt es jedoch auch auf das Kleingedruckte zu achten. Denn die Berechnung der Mittel darf nicht diejenigen Hochschulen bestrafen, die sich am engagiertesten am Hochschulausbau beteiligt haben. In der Regel handelt es sich hierbei um Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Standorte der Dualen Hochschule. Ihr Engagement bei der Einrichtung neuer Studienplätze hat dazu geführt, dass nun teilweise sogar die Hälfte eines Hochschuletats aus Programmmitteln besteht. Wenn nun diese Programmmittel zwar verstetigt, aber nicht dynamisiert werden, dann sind die Fleißigen die Dummen. Auf meine Nachfrage hierzu hat sich die Ministerin problembewusst gegeben und auch in der Presse Abhilfe angekündigt. Dennoch gilt es darüber zu wachen, dass hier eine für alle Hochschularten faire Lösung gefunden wird.

Widersetzen werden wir uns darüber hinaus der von der Wissenschaftsministerin angekündigten Beschränkung der studentischen Mitsprache auf 20 Millionen von ursprünglich 170 Millionen Euro, die als so genannte Qualitätssicherungsmittel zur Kompensation für die abgeschafften Studiengebühren an die Hochschulen ausgeschüttet werden. Dies ist nicht nur Wortbruch gegenüber den Studierenden, denn Grün-Rot hat ihnen bei der Abschaffung der Studiengebühren zugesagt, die Qualitätssicherungsmittel würden im Einvernehmen mit den Studierenden verausgabt. Es untergräbt auch eine gezielte Verausgabung der Mittel für Zwecke, die dem Studium und den Studierenden unmittelbar nützen. Die Ministerin gibt an, das sei nötig, um Dauerstellen schaffen zu können. Das ist aber keineswegs der Fall. Denn was spräche dagegen, Dauerstellen zu schaffen und die Studierendenvertretung einfach immer dann mitentscheiden zu lassen, wenn eine Neubesetzung ansteht? Die Ministerin hat hier etwas missverstanden: Es geht hier nicht um Spielgeld, damit die Studentenvertreter das Gefühl haben mögen, auch was vom Kuchen abzubekommen – für Spielgeld wären 20 Millionen auch reichlich viel. Es geht hier um Angebote, die die Studienbedingungen verbessern, beispielsweise Tutorien und Lehrveranstaltungen zur Prüfungsvorbereitung, längere Öffnungszeiten von Bibliotheken sowie alles, was für die Studentinnen und Studenten eben wichtig ist. Deshalb kann ich die grüne Wissenschaftsministerin nur dringend auffordern: Nehmen Sie Ihren Wortbruch zurück und lassen Sie den Studierenden die volle Mitentscheidung über die Qualitätsmittel!

Die Förderung von Studierenden bezweckt auch einer unserer Anträge. Wir wollen das Programm ‚Junge Innovatoren‘ besser ausstatten, damit junge Menschen mit einer meist noch zu Studienzeiten entwickelten Innovation eine Chance auf eine Existenzgründung erhalten. Es gibt eine Vielzahl von Beispielen, wie solche Innovatoren und Tüftler aus den Hochschulen heraus mit Unterstützung von Existenzgründungsdarlehen oder Bürgschaften oder im Schutze von Hochschule oder Unternehmen, die bereits auf dem Markt sind und genau auf solche Umsetzungen aus der Forschung warten, Erfolgsstorys geschrieben haben. Wer diesen Antrag ablehnt, der hat kein Verständnis für die Potenziale, die an der Schnittstelle von Hochschule und Wirtschaft liegen. Unser Wirtschaft braucht eine schnelle Umsetzung von Forschungsergebnissen, wollen wir weiterhin in der Champions League mitspielen.

Insgesamt lässt sich der Etat des Wissenschaftsministeriums für die Jahre 2015 und 2016 als Schönwetterhaushalt beschreiben. Er mag dank der derzeit hohen Steuereinnahmen und der gefüllten Kriegskasse für den Wahlkampf von Grün-Rot zurzeit momentan für die Hochschulen und die anderen wissenschaftlichen Einrichtungen eine ausreichende Finanzierung bereitstellen. Auf längere Sicht sind die Weichen jedoch nicht in der Weise gestellt, dass die Hochschulen auch in schwierigeren Zeiten über eine auskömmliche Finanzierung verfügen. Die FDP-Fraktion hat deshalb erneut einen Antrag auf Erarbeitung eines Studien- und Hochschulfinanzierungskonzepts eingebracht mit folgenden zentralen Elementen:

  1. Eine nachfrageorientierte Hochschulfinanzierung mit Studiengutscheinen, mit deren Hilfe und gemäß dem Prinzip „Geld folgt Student“ die staatlichen Mittelzuweisungen von der Zahl der jeweils eingeschriebenen Studierenden abhängig gemacht werden. Dies müsste mit dem zukünftigen Solidarpakt im Jahr 2020 an den Start gehen, den jetzigen gilt es selbstverständlich erst einmal zu erfüllen;
  2. Ein System nachlaufender Studiengebühren, die erst ab einer festgelegten Einkommensgrenze fällig werden, der jeweiligen Hochschule zugute kommen und nur für Verbesserungen im Bereich von Studium und Lehre verwendet werden. Das wäre praktizierte soziale Gerechtigkeit.

Durch das Prinzip ‚Geld folgt Student‘ hätten alle Hochschulen gleichermaßen ein Interesse an der Aufnahme von Studierenden. Die Hochschulen treten in einen Wettbewerb um die Studierenden ein, der ihnen letztlich sehr zugute kommt. Im Zusammenhang damit wäre auch eine Beteiligung der Studierenden an den Kosten ihrer Ausbildung vorzusehen. Studiengebühren dürfen nach Auffassung der FDP/DVP-Fraktion die Studierenden jedoch nicht während der Studienzeit belasten und dürfen deshalb erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze fällig werden. Niemand soll schließlich von der Aufnahme eines Studiums aufgrund fehlender Mittel abgehalten werden.

Die Steuermehreinnahmen ermöglichten auch eine Erhöhung des Kunsthaushalts für die Jahre 2015/16. Die FDP-Fraktion begrüßt, dass die Landesregierung mit diesem zusätzlichen Geld nicht nur die Tarifsteigerungen in den staatseigenen Kultureinrichtungen ausgleicht. Wir hatten dies auch in den vergangenen Haushaltsberatungen immer angemahnt, damit die freien Kulturinstitutionen und ihre Verbände sowie über Programme die freien Kunstschaffenden ebenfalls Berücksichtigung finden. Kritikwürdig ist jedoch, dass sich die genauere Aufteilung der zusätzlichen Mittel nicht im Haushaltsplanentwurf nachvollziehen lässt.

Im Sinne der Transparenz haben wir außerdem in den Ausschussberatungen beantragt, den Innovationsfonds Kunst zu evaluieren. Denn die Landesregierung hat zwar wie von uns vorgeschlagen eine unabhängige Jury eingesetzt, allerdings entscheidet diese nur über einen Teil der ursprünglich für den Fonds aufgewendeten fünf Millionen Euro. Wir möchten den Kunststaatssekretär vor dem Verdacht bewahren, dass er das Geld nach eigenem Gutdünken wie aus seiner Schatulle verteilt, bevor die Jury über das verbliebene Geld entscheiden kann.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass im Kunsthaushalt zwar das Wort ‚Innovation‘ gebraucht wird, aber innovative Ansätze schwer erkennbar sind.

Ansätze zu einer Regionalen Kulturentwicklung mit dezentraler Verantwortung sucht man beispielsweise vergeblich. Dabei wäre gerade dies eine Möglichkeit, die reichhaltigen und vielfältigen Kulturangebote in der Fläche zu fördern. Das würde sich zweifellos lohnen.“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagte zur Erhöhung der Grundgehälter für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler:

„Die FDP-Fraktion unterstützt die Erhöhung der Grundgehälter für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Baden-Württemberg. Wir brauchen schließlich attraktive Gehaltsstrukturen, wenn wir die besten Köpfe für unsere Hochschulen gewinnen und halten wollen. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte dies bereits im Jahr 2012 bezogen auf ein hessisches W2-Professorengehalt angemahnt.“

Allerdings habe der grün-rote Gesetzentwurf einen entscheidenden Pferdefuß, so Bullinger. „Die höheren Grundgehälter werden zur Hälfte dadurch finanziert, dass Leistungs- und Funktionszulagen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu 50 Prozent auf die Erhöhung der Gehälter angerechnet werden. Damit werden aber die Zulagen zu einem Gutteil von der Gehaltserhöhung aufgefressen. Die Neuregelung schränkt also in erheblichem Umfang das Leistungsprinzip ein. Um dem Leistungsprinzip zukünftig wieder zur Durchsetzung zu verhelfen, hat die FDP-Fraktion einen Entschließungsantrag vorgelegt. Demnach sollten bei zukünftigen Besoldungserhöhungen im Wissenschaftsbereich die dafür aufgewandten Mittel in Teilen dem sogenannten Vergaberahmen für Leistungs- und Funktionszulagen der jeweiligen Hochschulen zugeführt werden.“

Bullinger kritisierte, dass Grüne und SPD den FDP-Antrag mit ihrer Regierungsmehrheit ablehnten und sich somit nicht zu einem klaren Bekenntnis zum Leistungsprinzip bei der Besoldung der Wissenschaftler durchringen konnten. „Durch ihre Entscheidung haben die Regierungsfraktionen deutlich gemacht, dass der Verweis auf die beschränkten Haushaltsmittel eine Schutzbehauptung war und ihnen an einer Wiederherstellung der Zulagen im ursprünglichen Umfang nicht gelegen ist. Die FDP-Fraktion wird jedoch am Ziel festhalten, das ursprüngliche Verhältnis von Grundgehältern zu Zulagen wieder herzustellen.“

 

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagte zur Ankündigung der Landesregierung, die Musikhochschulen finanziell besser auszustatten:

„Vor dem Hintergrund, dass die grüne Wissenschaftsministerin vor gut einem Jahr zwei der fünf Musikhochschulen in Baden-Württemberg über die Klinge springen lassen wollte, ist die FDP-Fraktion angesichts der neuerlichen Ankündigung einer besseren finanziellen Ausstattung der Musikhochschulen erleichtert. Die fünf Musikhochschulen leisten gerade wegen ihrer dezentralen Aufstellung eine hervorragende Arbeit bei der Versorgung der zahlreichen Chöre, Orchester, Musikschulen und anderer Musikeinrichtungen in der Fläche Baden-Württembergs mit bestens qualifizierten Musikern. Nicht zuletzt hat auch der Rechnungshof unseren Musikhochschulen ein wirtschaftliches und effektives Arbeiten bescheinigt. Bei aller Erleichterung ist jedoch nach wie vor Vorsicht geboten. Der Sinneswandel der grünen Wissenschaftsministerin dürfte weniger auf Sachargumente als auf den Proteststurm zurückzuführen sein, der sich beim Bekanntwerden ihrer ursprünglichen Demontagepläne erhob. Deshalb werden wir seitens der FDP-Fraktion ein wachsames Auge auf die Umsetzung der neuerlichen Ankündigung von Frau Bauer haben und uns Demontageversuchen durch die Hintertür mit allen uns in der Opposition zur Verfügung stehenden Mitteln widersetzen.“

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagte anlässlich einer Regierungsbefragung im Landtag zum Thema „Hochschulfinanzierung“:

„Die FDP-Landtagsfraktion anerkennt und unterstützt das Vorhaben der grün-roten Landesregierung, den Hochschulen im Rahmen des zukünftigen Solidarpakts mehr Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Aber wir mahnen eine faire Verteilung der insgesamt 1,7 Milliarden Euro auf die Hochschulen an. Es kann nicht angehen, dass diejenigen Hochschularten, die in den letzten Jahren am engagiertesten Studienplätze mit befristeten Programmmitteln ausgebaut haben – namentlich die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und die Duale Hochschule – nun für ihren Ehrgeiz bestraft werden. Wenn diese Programmmittel nun auf Dauer in die Grundfinanzierung der Hochschulen überführt werden, ist dies zwar im Sinne der Planungssicherheit für die Hochschulen sehr zu begrüßen. Dies darf aber nicht bedeuten, dass nur die Grundfinanzierung angehoben wird, die Programm-Mittel aber nicht. Schließlich sind alle Hochschulbereiche gleichermaßen von den üblichen Kostensteigerungen und der Inflation betroffen, egal aus welchen Quellen sie finanziert werden. Auf meine Nachfrage im Rahmen einer Plenarsitzung machte die Wissenschaftsministerin zwar deutlich, dass sie sich des Problems bewusst ist. Die FDP-Fraktion wird im weiteren Verlauf der Solidarpaktverhandlungen aber aufmerksam darüber wachen, dass es nicht zu einer Ungleichbehandlung einzelner Hochschularten kommt.“

 

 

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich       Bullinger sagte zur Weigerung der Landesregierung, über den Stand der Musikhochschulreform zu berichten:

„Dass die Landesregierung sich offensichtlich weigert, den Landtag und die Öffentlichkeit über den Stand der Musikhochschulreform zu informieren, spricht nicht nur Bände über die grün-rote Informationspolitik, sondern verunsichert ein weiteres Mal die Betroffenen. Vor dem Hintergrund, dass die grüne Wissenschaftsministerin vor gut einem Jahr die Öffentlichkeit mit dem Vorschlag überraschte, zwei von insgesamt fünf Musikhochschulen faktisch abzuwickeln, kann man die Besorgnis der Fachwelt nachvollziehen. Denn auch wenn der Ministerpräsident seine Parteifreundin angesichts der Protestwelle zurückpfiff und die Ministerin ihr Vorhaben einsammelte, schweben nun massive Kürzungsabsichten wie ein Damoklesschwert über den Musikhochschulen und erschweren ihnen die Arbeit erheblich. Die FDP-Fraktion fordert die grün-rote Koalition auf, die unwürdige und für die Musikhochschulen belastende Mauschelei zugunsten eines transparenten und fairen Diskussionsprozesses zu beenden.“