Als einigermaßen lächerlich bezeichnet der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Aussage von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, in der Frage, ob es für ausländische Studenten Studiengebühren geben soll, eine Prüfung abwarten zu wollen.

“Das ist das typische Kopf in den Sand stecken in Ermangelung von Führungskompetenz”, so Rülke wörtlich. “Was soll es denn da zu prüfen geben?” fragt der FDP-Fraktionschef rhetorisch.

Es fehle dem Ministerpräsidenten der Mut und die Durchsetzungskraft, Schnapsideen einfach abzuräumen. Man könne doch nicht einerseits mit großer sozialpolitischer Geste Studiengebühren für wahlberechtigte Inländer abschaffen, um sie dann für nichtwahlberechtigte Ausländer nur deshalb wieder einzuführen, weil von denen bei Wahlen keine Gefahr drohe.

Was von Grün-Rot selbst großartig „als einer der ersten Meilensteine“ der neuen Landesregierung betitelt wurde, hat nicht einmal zwei Jahre gehalten. So kommentiert der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Pläne der Landesregierung, Studenten aus außereuropäischen Ländern für ihr Studium an baden-württembergischen Hochschulen zur Kasse zu bitten, wie folgt:

„Das kopflose Hin und Her von Grün-Rot überrascht niemanden mehr – aber eine Wiedereinführung von Studiengebühren durch die Hintertür ist der Gipfel der Heuchelei.“

Hatte man bei der Diskussion noch unter großem Wirbel soziale Gründe wie die finanzielle Entlastung von Studierenden sowie deren Familien und mehr Chancengleichheit beim sozialen Aufstieg vorgeschoben, scheinen diese Argumente angesichts leerer Kassen und der gravierenden Neuverschuldung unter Grün-Rot vergessen.

Zur Ankündigung von Wissenschaftsministerin Bauer, das Land werde künftig den Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft aus der Verengung auf die Wirtschaft herausnehmen und andere Akteure mit hineinnehmen,  sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der hochschulpolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Dass die grüne Wissenschaftsministerin ein Programm für Projekte im Bereich der Ökologie als Maßnahme gegen die angebliche Verengung des Technologietransfers auf die Wirtschaft preist, ist an Skurrilität kaum zu überbieten. Denn zum einen nimmt gerade sie in ihrem Fünf-Millionen-Euro-Programm eine Einschränkung auf einen Bereich vor, und zum anderen war es ihre grün-rote Regierungskoalition, die mit dem Innovationsrat einen wichtigen Motor eines erfolgreichen Technologietransfers in Baden-Württemberg abgeschafft hat. Auch mit der Weigerung von Grün-Rot, 250 000 Euro zusätzlich für das Existenzförderprogramm „Junge Innovatoren” zur Verfügung zu stellen, wie es die FDP-Landtagsfraktion in den vergangenen Haushaltsberatungen gefordert hatte, hat sich Frau Bauer wahrlich nicht als gute Sachwalterin des bislang sehr erfolgreichen Technologietransfers in Baden-Württemberg erwiesen. Letztlich ist es deshalb sie selbst, die sich den Vorwurf der „Verengung” bei der Transferförderung gefallen lassen muss.”

 

Plädoyer für Bildungsföderalismus und nachlaufende Studiengebühren – In der Landtagsdebatte über den Wissenschaftshaushalt 2013/14 sagte der wissen-schaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern: Bei näherer Betrachtung der grün-roten Weichenstellungen für die Finanzierung des Wissenschaftsbereichs wird deutlich, dass dieser Haushalt auf Sand gebaut ist. Es ist höchst fraglich, ob sich der Kurs der verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen, wie ihn die CDU/FDP-Landesregierung mit dem Solidarpakt für die Wissenschaft eingeschlagen hat, auch mittel- oder gar längerfristig durchhalten lässt. Denn die zur Verfügung gestellten Mittel müssen auch im Jahr 2020 noch ausreichen, so dass unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen im internationalen Wettbewerb um die beste Forschung und Lehre weiterhin mithalten können.

Auf den Wissenschaftsbereich kommen zusätzliche Aufgaben zu. Insbesondere gilt es, im Interesse der künftigen Studierenden und im Interesse der Fachkräftesicherung, den Stand des aktuellen Hochschulausbaus zu halten. Das Masterausbauprogramm, die logische Folge des Ausbaus der Studienanfängerplätze der vergangenen Jahre, ist jedoch vollständig abhängig vom Abbau der Anfängerplätze. Für jeden zusätzlichen Masterstudienplatz muss demnach erst ein Bachelorstudienplatz abgebaut sein. Das ist alles andere als ein bedarfsgerechter Masterausbau. Und es ist etwas ganz anderes, als Grüne und SPD im Wahlkampf versprochen haben. Völlig unklar bleibt daher, wo der Ministerpräsident noch vor 2020 den Rotstift im Wissenschaftsbereich ansetzen will, wie er angekündigt hat. Man sollte ihm klarmachen, dass er das besser bleiben lässt.Aber statt nach wirksamen Lösungsansätzen zu suchen, macht es sich die grüne Wis-senschaftsministerin sehr einfach und ruft nach dem Bund. Dabei weiß Frau Bauer genau, dass der Bund für die Hochschulfinanzierung nicht zuständig ist. Und obwohl der Bund über 12 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode für Bildung zusätzlich aufwendet und vieles freiwillig mitfinanziert wie die Exzellenzinitiative, hält auch er auch keinen Dukatenesel zur wundersamen Geldvermehrung in einem Berliner Keller versteckt. Denn genauso wie bei den Ländern greift beim Bund im Jahr 2020 die Schuldenbremse. Da wäre es aus Sicht der FDP klüger, die baden-württembergische Landesregierung nähme eine konsequente Haltung für den Wettbewerbsföderalismus im Bildungsbereich ein und würde sich eindeutig zur seiner Verantwortung für die Hochschulen bekennen. Denn nur wer für einen Bereich verantwortlich ist, kann auch mit Recht einfordern, dass er für die Erfüllung seiner Aufgaben die nötige Finanzausstattung braucht. Zu kritisieren ist aus Sicht der FDP vor allem, dass sich Grün-Rot bislang jeglicher Prüfung von Alternativen zu einer Totalabschaffung von Studiengebühren verweigert hat. Und dabei sind nachlaufende Studiengebühren, die erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze zur Rückzahlung fällig werden, durchaus eine Möglichkeit, Sozialverträglichkeit mit einer angemessenen finanziellen Beteiligung der Studierenden an ihrem Hochschulstudium zu verbinden. Nach außen die Monstranz der Studiengebührenfreiheit herumzutragen und gleichzeitig den Verwaltungskostenbeitrag schleichend zu er-höhen, ist dagegen scheinheilig. Die FDP schlägt mit dem vorliegenden Entschließungsantrag erneut vor, mit Experten ein Konzept nachlaufender Studiengebühren für Baden-Württemberg zu erarbeiten. Es wurde übrigens keineswegs eine Vollkompensation der Studiengebühren vorgenommen. Grün-Rot hat bei der Pro-Kopf-Kompensation nämlich nicht 500 Euro angesetzt, sondern 280 Euro. Dieser Durchschnittswert kam vor allem durch die Befreiungen aufgrund der Geschwisterregelung zustande. Eine Geschwisterbefreiung wäre aber bei nachlaufenden Studiengebühren obsolet, so dass den Hochschulen mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten. Und die Koalitionäre können es drehen und wenden, wie sie wollen: Die rund 170 Millionen Euro Kompensationsmittel würden an anderer Stelle im Hochschulbereich dringend gebraucht.

FDP will einseitige Kürzungen zu Lasten der kleinen Theater rückgängig machen – Der Sprecher für Wissenschaft, Forschung und Kunst der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, warf dem grünen Kunst-Staatssekretär in der Landtagsdebatte über den Kunstetat vor, es mangele ihm an einem ordnungspolitischen Kompass. Vordergründig werde das Schauspiel inszeniert, dass die Kunst unter Grün-Rot endlich wieder einen Stellenwert habe. Festgemacht wird dies beispielsweise daran, dass die von allen Fraktionen angestrebte 2:1-Förderung für Kulturinitiativen und Soziokulturelle Zentren jetzt endlich umgesetzt wurde. Aber schaut man hinter die Vorhang, ist hier schon wieder ein Deckel eingefügt, das heißt, eine Obergrenze für die maximale Förderung. Das trifft dann diejenigen, die erfolgreich Mittel beziehungsweise kommunale Zuschüsse einwerben.

Timm Kern warf der grün-roten Landesregierung zudem vor, für die 2:1-Förderung zwei Millionen aus dem fünf Millionen umfassenden Innovations-fonds Kunst hinter dem Rücken des Parlaments abgezogen zu haben. Kern wörtlich: Die Mittel waren ja eigentlich für innovative Projekte und nicht für eine Grundförderung gedacht, die eben aus einem anderen Topf hätte kommen müssen. Da wir so etwas ahnten, beantragten wir in den vergangenen Haushaltsberatungen eine konkrete Ausgestaltung des Innovationsfonds. Ein Teil der Mittel hätte demnach für Kooperationsprojekte von Schulen und Kunstschaffenden, ein weiterer Teil für einen Wettbewerb mit Jury für innovative Kulturprojekte und schließlich ein Teil für eine Koordinierungsstelle zur Provenienz-Forschung ausgegeben werden sollen. Ziel war ein transparentes Verfahren und ein fairer Zugang zu den bereitgestellten Mitteln. Der Antrag der FDP-Fraktion wurde als Oppositionsantrag natürlich abgelehnt.Immerhin, wenn auch sehr spät, habe das Ministerium dann doch noch ein Jury einberufen, für die Kooperationsprojekte Schule-Kulturschaffende wurden dann im Haushalt 2013/14 Mittel an anderer Stelle veranschlagt. Es verstärke sich aber die Befürchtung, dass der Kulturhaushalt zunehmend zu einer intransparenten Schatulle wird, aus der der grüne Staatssekretär nach eigenem Gutdünken Wohltaten verteilt. Bestätigt werde dies durch eine massive Kürzungsrunde im jetzt vorliegenden Kulturhaushalt 2013/14, die nahezu ausschließlich zu Lasten der kleineren und freien Theater geht. Da Grün-Rot einen Antrag der FDP/DVP-Fraktion auf Rücknahme dieser einseitigen Kürzungen im Finanz- und Wirtschaftsausschuss abgelehnt hat, haben wir Liberalen für die besonders betroffene Gruppe der kleineren Bühnen den Antrag noch einmal gestellt. Mit der Politik des eigenen Gutdünkens und ohne ordnungspolitischen Kompass demotivieren Sie die Kulturschaffenden. Dabei stellen sich gerade in Zeiten knapper werdender öffentlicher Mittel im Kulturbereich Fragen der Transparenz und der Fairness umso drängender.

Kulturinfarkt oder Aufbruch? – Neue Wege in der Kulturförderung – Schwerpunkte setzen – „Wir Liberale favorisieren eine Kultur, die nicht nach Wirtschaftlichkeit und Effizienz fragt, sondern die Menschen ergreift und zusammenführt. Auch wollen wir die größtmögliche Freiheit für Kunst und Kultur erreichen, sie sollen nicht unter direkter oder indirekter staatlicher Einflussnahme stehen.“ Mit diesen Worten eröffnete der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke vor über 100 Gästen im Landtag das Diskussions-forum „Foyer liberal“. Zum Thema „Kulturinfarkt oder Aufbruch? – Brauchen wir neue Wege in der Kulturförderung?“ sagte der Mitautor des vieldiskutierten Buchs „Der Kulturinfarkt“, Professor Dr. Armin Klein, dass sich seine Kritik keineswegs gegen die Kulturschaffenden insgesamt, sondern vor allem gegen eine phlegmatische Kulturpolitik wendet, die an einem unreflektierten „Weiter so!“ festhält.

Das Dilemma gegenwärtiger Kulturpolitik ist nach den Worten von Klein, dass in den letzten 40 Jahren die etablierte personalintensive Kultur mit ihren festen Häusern wie Theater, Museen, Konzerthallen und Musikschulen immer weiter ausgebaut wurde, was zur immensen Steigerung der Kulturhaushalte von Kommunen und teilweise auch Bundesländern führte. So gebe es heute in Deutschland 7000 Museen. Auch gebe es immer wieder groteske Parallelproduktionen von Opern- und Theaterhäusern, die nur wenige Kilometer voneinander entfernt seien. In den letzten 25 Jahren seien 35 neue Musikfestivals entstanden. Trotzdem werde immer weiter auf Wachstum des Angebots gesetzt. Armin Kleins Buch „Der Kulturinfarkt“ gipfelt in der provokanten Frage: „Ist das, was gerade jetzt da ist, die unbedingt zu erhaltende Substanz? Was wäre gefährdet, wenn die Hälfte der Theater und Museen verschwände, einige Archive zusammengelegt und Konzertbühnen privatisiert würden?“ Der kulturpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, schlug vor, nach dem Beispiel der regionalen Schulentwicklung eine regionale Kulturentwicklung anzustoßen. Kern: „Was die Bildungsregion Ortenau vorbildlich im Bildungsbereich macht, das brauchen wir im Kulturbereich auch.“ So könne die ganze Breite des Kulturangebots einer Region transparent gemacht werden. Der Überblick über ein Kulturangebot ermögliche sowohl Zu-sammenlegungen als auch eine gezielte Förderung von Schwerpunkten, die unterrepräsentiert seien oder gar fehlten. Kern: „Eine gehaltvolle Kulturdiskussion findet somit über die Frage der Prioritäten- und Schwerpunktsetzungen statt. Durch die Einbindung von öffentlichen und privaten Geldgebern sowie durch mehr Bürgernähe der Entscheidungsprozesse kann eine Belebung des Interesses an Kulturangeboten erfolgen. Eine Verzahnung der regionalen Bildungs- und Kulturangebote kann sich auch für den Auf- und Ausbau kultureller Bildungsarbeit positiv auswirken.“Die frühere kunst- und kulturpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, sagte, gute Kulturpolitik fördere Neues, ohne das Alte und Wichtige zu gefährden. Den Liberalen im Land sei es in der Zeit der schwarz-gelben Regierungskoalition gelungen, die Freien Theater, das Laientheater und das ehrenamtliche Engagement in Kunst und Kultur angemessen zu fördern. Ein Problem der heutigen Zeit sei, dass sich junge Menschen nicht mehr so zahlreich mit der Traditionskultur beschäftigten, sondern mehr in digitalen Kulturen unterwegs seien. Dr. Ulrike Lorenz, Direktorin der Kunsthalle Mannheim, sagte auf die kritische Frage des Diskussionsleiters Carsten Otte (SWR 2) nach dem millionenschweren Neubau der Kunsthalle, dass dieses Projekt nach dem Motto „den Stier bei den Hörner packen“ angegangen werde. Es entstehe mit finanzieller Hilfe eines Mäzens, einer Stiftung und der Stadt Mannheim ein „phantasievolles Haus, mit dem der Prozess des Müde-werdens gestoppt werden könne.“ Ohne privates finanzielles Engagement sei dieses Projekt nicht möglich. Edzard Schoppmann, Gründer und Leiter des deutsch-französischen Theaters „BAAL novo“ und Vorsitzender des Landesverbands Freier Theater, setzt auf die Kühnheit im Kleinen. Sein Theater integriert mitspielende Migranten, die auf der Bühne in verschiedenen Sprachen agieren. Schoppmann kämpft um jeden Besucher und sagte: Wenn zu viel Geld im Spiel sei, bestehe die Gefahr, dass über das Publikum hinweginszeniert werde.

An technologiepolitischen Schwerpunkten auch unter veränderten politischen Bedingungen festhalten – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte auf einer Landespressekonferenz: „Ein herausragendes Ziel der Landespolitik besteht in der Sicherung und dem Ausbau der Position Baden-Württembergs als leistungsfähigem Forschungs- und Technologiestandort im internationalen Wettbewerb“. Voraussetzung sei dafür, dass die Wirtschaft eines exportorientierten Hochlohnlandes wie Baden-Württemberg auf den Weltmärkten mit technologisch hoch stehenden Produkten, Verfahren und Dienstleistungen agiere. Das Land habe sich 2010/2011 entschlossen, technologiepolitische Schwerpunkte in den Bereichen Nachhaltige Mobilität, Automobilforschung, Umwelttechnik und Ressourceneffizienz, Medizin und Pflege sowie den Informations- und Kommunikationstechnologien zu setzen, wie dies unter anderem auch von Gutachtern wie McKinsey/IAW und Prognos empfohlen wurde.

Die FDP-Landtagsfraktion halte diese Schwerpunkte weiterhin für richtig. „Wir sehen aber die Gefahr, dass im Land nun unter Grün-Rot eine Industriepolitik Einzug hält, die dem Standort mehr schadet denn nutzt. Das Land ist immer gut damit gefahren, sich darauf zu beschränken, solide wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen und die Unternehmen selbst entscheiden zu lassen, welche Produkte, Prozesse und Dienstleistungen entwickelt werden“, so Hans-Ulrich Rülke. Um diesen Prozess kritisch-konstruktiv zu begleiten, hat die FDP-Landtagsfraktion zwei Große Anfragen zur Innovationspolitik des Landes auf den Weg gebracht.Die Große Anfrage „Innovationspolitik des Landes Baden-Württemberg“ (DS 15/2071) thematisiert:• Fragen der grundlegenden Orientierung der Innovationspolitik des Landes, z.B. der steuerlichen und der Projektförderung,• fragt exemplarisch nach Erfolgen und Misserfolgen sowie Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Förderung von Biotechnologie und Medizintechnik, • diskutiert die Bilanz und die Erweiterungsmöglichkeiten des Innovationsgutscheins als eines speziell für kleinere Unternehmen geeigneten Instrumentariums des Technologietransfers und der Innovationsförderung • und wirft allgemeine Fragen der Innovationspolitik auf wie die der Innovationsberatung, der Innovationsberichterstattung und der Förderung eines gedeihlichen Innovationsklimas.Die zweite Große Anfrage „Innovation im Wechselspiel von Wissenschaft und Wirtschaft“ geht vom weit überdurchschnittlichen Anteil der privaten und öffentlichen Aufwendungen Baden-Württembergs für Forschung und Entwicklung in Höhe von 4,3 % des Bruttoinlandsprodukts aus. Vor diesem Hintergrund wird thematisiert:• welchen Beitrag die Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Land Baden-Württemberg für die Innovationskraft und den Technologietransfer, gerade zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen sowie möglicher Existenzgründer, leisten können und wie das Land dies unterstützen kann,• welche Verbesserungschancen im Bereich der sogenannten seed-Förderung, beim Programm „Junge Innovatoren“ oder bei der Etablierung eines Talentmanagements im Rahmen der Existenzgründungsförderung durch das Land möglich sind,• welche vielfältige Formen der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft sich im Land Baden-Württemberg entwickelt haben und welche Potentiale für eine Vertiefung und Erweiterung dieser Zusammenarbeit bestehen.

Durchlässigkeit wird verbessert – Liberale schlagen Weiterbildungs-Gutscheine vor – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte anlässlich einer Debatte über einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Stärkung der akademischen Weiterbildung: „Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt die Gesetzesänderungen zur Stärkung der akademischen Weiterbildung ausdrücklich. Die Anrechenbarkeit von außerhalb der Hochschule erworbenen Leistungen verbessert die Durchlässigkeit zwischen der Weiterbildung außerhalb der Hochschulen und an den Hochschulen. Zusammen mit dem Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, wie er schon in der vergangenen Legislaturperiode eröffnet wurde, werden hier nun Möglichkeiten geschaffen und Anreize gesetzt, aus dem Beruf heraus ein weiterbildendes Studium aufzunehmen und Beruf und Weiterbildung besser miteinander zu verzahnen.

Den unterschiedlichen Lebensumständen der Studierenden im Erststudium und den sich weiterbildenden Studierenden trägt eine Soll-Vorschrift Rechnung. Die Hochschulen werden verpflichtet, die Studiengänge so auszugestalten, dass sie auch in Teilzeit studiert werden können. Die Art und Weise der Umsetzung der Vorgabe bleibt den Hochschulen damit selbst überlassen. Dass die Hochschulen nun die Vergütung der in der Weiterbildung tätigen Hochschullehrer eigenständig ausgestalten können, ist ebenfalls eine wichtige Voraussetzung dafür, dass mehr Weiterbildungsangebote entstehen. Aus Sicht der FDP ist gut und richtig, dass für die Weiterbildungsangebote Studiengebühren erhoben werden können. Denn wie sollte angesichts der knappen, aber dringend benötigten finanziellen Ressourcen im Hochschulbereich auch sonst der Weiterbildungsbereich auf- und ausgebaut werden? Ob man gänzlich ohne zusätzliche staatliche Mittel auskommt oder auf welche Weise eine etwaige staatliche Unterstützung intelligent ausgestaltet werden kann, muss sich noch zeigen. Ein denkbares Finanzierungsmodell wären Weiterbildungsgutscheine, die unabhängig von der Trägerschaft eingelöst werden könnten. Immerhin haben wir es mit einem weitgehend privat organisierten bzw. von privaten und freien Einrichtungen getragenen Weiterbildungsmarkt zu tun. Notwendig erscheint es uns Liberalen, dass bei aller Unterstützung für das lebenslange Lernen stets eine Aufgabenkritik vorgenommen wird. In diesem Fall muss immer wieder gefragt werden, was Aufgabe des Staates ist, und was nicht. Und ebenso, was Aufgabe der akademischen Weiterbildung ist, und was die Betriebe und freien Träger besser leisten können.“

FDP kritisiert Verfasste Studierendenschaft – Studentenparlament als Alternative – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte anlässlich der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion und des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft:

„Der Gesetzentwurf der Landesregierung erweist der Verbesserung der studentischen Mitbestimmung einen Bärendienst. Mit ihrem unscharf definierten politischen Mandat und ihrer Zwangsmitgliedschaft wird die grün-rote Verfasste Studierendenschaft nicht nur erheblichen bürokratischen Aufwand und Mehrkosten für Hochschulen wie für Studierende verursachen, sondern auch zahlreiche Streitigkeiten in die Hochschulen tragen. Dabei könnte man auch einfach ein Studentenparlament ohne Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträge, aber mit klaren Zuständigkeiten, einfachen und transparenten Strukturen und einer Wahl anhand der allgemeinen demokratischen Wahlgrundsätze einführen.“Timm Kern kritisierte ferner die mangelnde Bereitschaft der grün-roten Landesregierung zu einer ernsthaften Auseinandersetzung über die Ausgestaltung der studentischen Mitbestimmung in Baden-Württemberg. „Dass Grüne und SPD die schwerwiegenden Einwände nicht ernst nehmen, die ihnen die Experten aus der Praxis durch die Bank bei der öffentlichen Anhörung des Wissenschaftsausschusses zum Thema „Studentenparlament und Verfasste Studierendenschaft“ ins Stammbuch geschrieben haben, zeigt eindrücklich, was die „Politik des Gehörtwerdens“ im Praxistest wert ist: Nichts!“Kern bedauerte, dass die Koalitionäre mit ihrer Regierungsmehrheit nicht nur den FDP/DVP-Gesetzentwurf für ein Studentenparlament ablehnten, sondern sich auch einem Entschließungsantrag zu einer Urabstimmung unter den Studierenden über die Organisationssatzung zur Mitbestimmung an ihrer Hochschule verweigerten. „Wenn es Grün-Rot wirklich ernst wäre mit mehr Demokratie an den Hochschulen, dann hätten die Koalitionspartner eine Urabstimmung mit moderatem Quorum der Mindestbeteiligung unter den Studierenden zulassen müssen. Die FDP/DVP-Fraktion unterstützt diese Forderung der Rektorenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und hat ein Zustimmungsquorum von zehn Prozent der Studierenden vorgeschlagen, die ein Satzungsentwurf in der Urabstimmung erhalten muss, um Gültigkeit zu erlangen. Nach unserer Überzeugung sollten Studierenden auf demokratischem Weg selbst entscheiden, ob sie die hochproblematische grün-rote Verfasste Studierendenschaft überhaupt wollen oder eine andere Form der Mitbestimmung vorziehen.“

Finanzierungquellen über die staatlichen Zuweisungen hinaus sind unumgänglich – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Einsetzung einer Hochschul-Sparkommission durch die grüne Wissenschaftsministerin:

„Frau Bauers Einsicht, dass noch große finanzielle Anstrengungen notwendig sein werden, um die Ausstattung der baden-württembergischen Hochschulen zu sichern, kommt spät. Anders ist nicht zu erklären, warum die grün-rote Landesregierung aller Warnungen zum Trotz die Studiengebühren abgeschafft hat und Alternativvorschläge wie beispielsweise den der FDP zur Einführung von nachlaufenden Studiengebühren nicht prüfen wollte. Eine Sparkommission ist in dieser Situation keine vielversprechende Lösung. Auch die grüne Wissenschaftsministerin wird sich nach Finanzierungsquellen über die staatlichen Zuweisungen an die Hochschulen hinaus umsehen müssen. Hierzu gibt es angesichts der enormen Bedeutung unserer Hochschulen für die Ausbildung von dringend benötigten Fachkräften keine Alternative.”

FDP fordert Untersuchung, warum Freiburg und Karlsruhe ihren Status verlieren – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Entscheidung in der zweiten Runde der Exzellenzinitiative:

„Namens der FDP-Landtagsfraktion gratuliere ich den baden-württembergischen Elite-Universitäten Heidelberg, Konstanz und Tübingen herzlich. Ganz persönlich freut es mich als ehemaligen Tübinger Studenten und Promovenden, dass meine Alma Mater den Sprung in die Champions League geschafft hat. Mit dem Gesamtergebnis kann man aus baden-württembergischer Sicht jedoch keineswegs zufrieden sein. Warum die Universität Freiburg und das Karlsruher Institut für Technologie ihren Status nicht halten konnten, bedarf einer gründlichen Untersuchung. Jedenfalls muss das Ergebnis der zweiten Exzellenzinitiative für die Wissenschaftsministerin ein Warnschuss sein, dass es zu einer auf die Förderung von wissenschaftlicher Leistung und Exzellenz abzielenden Hochschulpolitik keine Alternative gibt. Nicht alle Kräfte auf die bestmöglichen Bedingungen in Forschung und Lehre an unseren Universitäten und Hochschulen zu konzentrieren, wäre angesichts des starken deutschlandweiten wie internationalen Wettbewerbs geradezu fahrlässig.“

Gesetzentwurf der Landesregierung erweist Verbesserung der Mitbestimmung Bärendienst – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Kritik der CDU-Landtagsfraktion am grün-roten Gesetzentwurf zur Wieder-einführung einer Verfassten Studierendenschaft: „Der Gesetzentwurf von Grün-Rot erweist der Verbesserung der studentischen Mitbestimmung einen Bärendienst. Mit ihrem unscharf definierten politischen Mandat und ihrer Zwangsmitgliedschaft wird die grün-rote Verfasste Studierendenschaft nicht nur erheblichen bürokratischen Aufwand und Mehrkosten für Hochschulen wie für Studierende verursachen, sondern auch zahlreiche Streitigkeiten in die Hochschulen tragen.

Dabei könnte man auch einfach ein Studentenparlament ohne Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträge, aber mit klaren Zuständigkeiten, einfachen und transparenten Strukturen und einer Wahl anhand der allgemeinen demokratischen Wahlgrundsätze einführen. Wenn es Grün-Rot ernst ist mit mehr Demokratie an den Hochschulen, sollten die Koalitionäre eine Urabstimmung mit moderatem Beteiligungsquorum unter den Studierenden zulassen. Die Studierenden sollen auf demokratischem Weg selbst entscheiden, ob sie die hochproblematische grün-rote Verfasste Studierendenschaft überhaupt wollen oder eine andere Form der Mitbestimmung vorziehen.“

Liberale begrüßen Fortführung des von Schwarz-Gelb initiierten Erfolgsmodells – In einer Landtagsdebatte über die Situation der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) hat der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, begrüßt, dass die grün-rote Landesregierung dieses von Schwarz-Gelb initiierte Erfolgsmodell fortführt. Nach den Worten von Kern verzeichnet die Duale Hochschule mit ihren acht Studienakademien samt Außenstellen eine immer größere Nachfrage. Es sei erfreulich, dass parallel dazu die Wirtschaftsunternehmen als Partner der Dualen Hochschule immer mehr Studienplätze einrichten.

So habe die DHBW einen überproportional großen Anteil am Hochschulausbauprogramm 2012. Allein bis zum Jahr 2011 wurden fast 4400 Studienanfängerplätze geschaffen, das macht allein 20 Prozent des gesamten Programmvolumens aus. „Das ist ein echter Kraftakt, für den man der DHBW nur Lob und Anerkennung aussprechen kann“, sagte Kern. Er forderte die Landesregierung auf, die anstehenden Kapazitäts-, Personal- und Raumfragen zu lösen. Keinem Studienbewerber mit Ausbildungsvertrag dürfe aus Kapazitätsgründen sein Studienplatz verweigert werden.Kern kritisierte, dass durch den von Grün-Rot beschlossenen Wegfall der Studiengebühren die Duale Hochschule besonders hart getroffen wurde. Da die Landesregierung als Kompensation nur das tatsächlich bezahlte Mittel in Höhe von 280 Euro angesetzt habe, „sind der Dualen Hochschule erhebliche Einnahmeausfälle entstanden“. Es sei ärgerlich, dass sich Grün-Rot geweigert habe, sich mit den Alternativen der FDP zu befassen. Mit nachlaufenden Studiengebühren müsste erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze nach dem Studium bezahlt werden.Die Duale Hochschule und ihre Studienakademien haben innerhalb der vielfältigen Hochschullandschaft ihren festen Platz und sind in der Wirtschaft fest verwurzelt, da sie hervorragende Fachkräfte hervorbringen. Kern: „Es muss unser aller Interesse sein, den hohen Standard der Dualen Hochschule für die Zukunft zu sichern. Wann immer Wissenschaftsministerin Bauer ihr Bemühen darauf richtet, hat sie uns Liberale an ihrer Seite.“

Verfasste Studierendenschaft ist bürokratisches Monstrum – Studentenparlament als echte Alternative – „Mit dem Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer Verfassten Studierendenschaft erweist Grün-Rot den Studierenden einen Bärendienst. Die geplante Verfasste Studierendenschaft erscheint alles andere als geeignet, mehr Studierende zu einer Mitwirkung in der Hochschulpolitik zu ermuntern. Eine Anhörung von Vertretern der Studierenden und der Hochschulleitungen aller Hochschularten hat uns in unserer Kritik am Gesetzentwurf der Landesregierung bestätigt. Den Hochschulen wird ein hochproblematisches Konstrukt serviert, das bürokratisch, intransparent, konfliktträchtig und kostenintensiv ist.“, sagten der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Dietrich Birk, und der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, in einer Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft. Im Einzelnen kritisierten Birk und Kern vor allem Folgendes:

1. Die Zuständigkeit der Verfassten Studierendenschaft bleibt unklar. Die im Gesetzentwurf vorgenommene Definition des „politischen Mandats“ ist so unscharf, dass Konflikte und auch Rechtstreitigkeiten über die Zuständigkeit vorprogrammiert sind. 2. Die Behauptung der Landesregierung, die Verfasste Studierendenschaft verursache keine Mehrkosten, erscheint kaum haltbar. Allein die vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen für die Kontrolle des aus Pflichtgebühren gespeisten Haushalts verursachen einen erheblichen Mehraufwand, ebenso die Rechtsaufsicht angesichts der vielerorts zu erwartenden Streitigkeiten.3. In der Verfassten Studierendenschaft ist jeder Studierende der Hochschule Zwangsmit-glied. Weder gibt es eine Austrittsmöglichkeit, noch ein festgelegtes Quorum der Min-destbeteiligung seitens der Studierenden bei der Abstimmung darüber, ob man eine Verfasste Studierendenschaft einführen will oder nicht. Es ist in einer Demokratie sehr fragwürdig, wenn eine kleine Minderheit der Studierenden einer Hochschule darüber entscheidet, dass die Gesamtheit der Studierenden Zwangsmitglied wird.Birk und Kern hierzu: „CDU und FDP fordern die grün-rote Regierung auf, den Studierenden eine echte Wahlmöglichkeit im demokratischen Sinne zu geben. Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften schlagen vor, dass sich mindestens 25 Prozent der Studierenden an der Abstimmung über die Einrichtung einer Verfassten Studierendenschaft beteiligen sollten, damit die Abstimmung als gültig gewertet werden kann. Dies halten wir für einen sehr gut begründete und abgewogene Forderung der Betroffenen, die eine ‚Regierung des Gehörtwerdens‘ nicht ignorieren sollte.“Wenn eine Verfasste Studierendenschaft vor Ort nicht zustande kommt, sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung ein demokratisch gewähltes Studentenparlament vor. Damit hat Grün-Rot ein Modell in ihren Gesetzentwurf aufgenommen, das CDU und FDP bereits im Jahr 2010 vorgeschlagen haben. Das Studentenparlament ist auch wesentliches Element eines Gesetzentwurfs, den die FDP/DVP-Fraktion als Alternative zum Regierungsentwurf eingebracht hat. Allerdings ist das Studentenparlament im Regierungsentwurf offenbar nur als Ausgestaltung einer überall eingeführten Verfassten Studierendenschaft und nicht als echte Alternative zur Verfassten Studierendenschaft vorgesehen.„Kennzeichnend für das von uns favorisierte Modell eines Studentenparlaments sind klare Zu-ständigkeiten für die studentischen Belange, einfache und transparente Strukturen und eine Wahl anhand allgemein gültiger Wahlgrundsätze. Und das Studentenparlament kommt ohne zusätzliche Bürokratie, Unklarheiten, Streitigkeiten und Kosten für die Studierenden aus. Damit hätten die Hochschulen eine echte Alternative zur Verfassten Studierendenschaft zur Auswahl“, so Birk und Kern.

In Zukunft mehr Autonomie für das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – In der Plenardebatte zur Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Die FDP freut sich sehr über den erheblichen Zugewinn an Autonomie für das Karlsruher Institut für Technologie und trägt das KIT-Weiterentwicklungsgesetz aus voller Überzeugung mit. Um erfolgreich arbeiten zu können, benötigt eine Wissenschaftseinrichtung von der Größenordnung des KIT die inhaltlich-fachliche Eigenständigkeit, die Dienstherreneigenschaft und ein eigenes Vermögen. Gleiches gilt für die Bauherreneigenschaft, die das KIT bezogen auf einen Teil der Gebäude erhält.“Das KIT-Weiterentwicklungsgesetz beruht auf einer Vereinbarung, die noch die CDU/FDP-Landesregierung mit der Bundesregierung ausgehandelt hat. Deshalb dankte Timm Kern der nun grün-rot geführten Landesregierung, dass sie die Vereinbarung ohne wesentliche Änderungen umgesetzt hat. „Es ist uns wichtig, dass die Fackel der Innovationsfreude, die unser Land, seine Wissenschaft und Wirtschaft auszeichnet, auch in der neuen Konstellation weitergetragen wird. Wann immer die Landesregierung die Freiheit von Forschung und Lehre hochhalten und stärken will, hat sie uns Liberale an ihrer Seite!“, so Kern.„Vor allem hoffen wir Liberalen aber, dass von der Autonomie-Stärkung des KIT ein Freiheitsimpuls in Richtung der anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg ausgeht. Wir wünschen uns, dass sie in nicht allzu ferner Zukunft nach dem Vorbild des KIT weiter in Freiheit entlassen werden. Die FDP/DVP-Fraktion fordert deshalb die Landesregierung auf, die Voraussetzungen für eine entsprechende Autonomiestärkung an allen Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes zu schaffen.“

Schwarz-gelber Gesetzentwurf für Karlsruher Institut für Technologie im Wesentlichen übernommen – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte in einer Landtagsdebatte zur Weiterentwicklung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT):

„Die Stärkung der Autonomie des KIT ist für uns die logische Konsequenz und notwendige Schlussfolgerung aus der Fusion einer Landesuniversität mit einem Forschungszentrum der Helmholtz-Gemeinschaft. Denn damit eine Einrichtung dieser Größenordnung erfolgreich arbeiten kann, bedarf es größtmöglicher Gestaltungsspielräume in jeglicher Hinsicht, mithin der Freiheit von Forschung und Lehre. Mit dem Verzicht auf die Fachaufsicht seitens des Ministeriums, mit der Dienstherreneigenschaft hinsichtlich der Beschäftigten und mit der Übertragung des Sondervermögens wird die Autonomie des KIT in einer Weise gestärkt, die beispielgebend für alle Hochschul- und Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg sein kann und nach Auffassung der FDP auch sein muss.“Kern zeigte sich erleichtert, dass die grün-rote Landesregierung den Gesetzentwurf im Wesentlichen so übernommen hat, wie ihn noch die CDU/FDP-Vorgängerregierung auf den Weg gebracht hatte. Kern wörtlich: „Für die Zukunft dieser bundesweit einzigartigen Wissenschaftseinrichtung wäre es verheerend gewesen, wenn hier die Traditionslinie der innovationsfreundlichen und innovativen baden-württembergischen Wissenschaftspolitik verlassen worden wäre. Dass diese Traditionslinie beim KIT gehalten wurde, dafür gilt der Landesregierung der Dank und die Anerkennung der FDP-Landtagsfraktion. Zugleich fordern wir die Landesregierung auf, auch in Zukunft diese Traditionslinie zu halten.“ Timm Kern begrüßte auch, dass das KIT die Bauherreneigenschaft bezogen auf einen Teil der Gebäude bekommen soll. „Denn für das KIT wie für alle Universitäten und Hochschulen des Landes gilt: Wenn sie für Bau und Instandhaltung ihrer Gebäude selbst verantwortlich wären, würde ihnen dies viel bürokratischen Aufwand ersparen und ihnen ihre Arbeit wesentlich erleichtern.“Was die Beschäftigten am KIT angeht, seien laut Timm Kern mit den Regelungen für den Übergang vom TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) zum TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) und hinsichtlich der Mittbestimmung tragfähige Lösungen gefunden worden. Kern wörtlich: „Erste Rückmeldungen auch aus den einzelnen Arbeitsbereichen des KIT ergeben ein positives Bild: Das Miteinander der beiden Wissenschaftstraditionen funktioniert und zeitigt sehr gute Ergebnisse. Damit besteht eine exzellente Ausgangsbasis für das KIT als wissenschaftliches Kraftzentrum, das auch im Verbund mit anderen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft international im Spitzenfeld mitspielen kann.“

Werden den Hochschulräten Mitwirkungsmöglichkeiten genommen, gehen den Hochschulen und Studierenden nicht nur Sachverstand, sondern auch wertvolle Kontakte verloren – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, unterstützt die CDU in ihrer Kritik an der von Grün-Rot geplanten Entmachtung der Hochschulräte. „Ministerpräsident Kretschmann hat offenbar ein längst überholtes Bild vom Verhältnis zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Die Freiheit von Forschung und Lehre sowie die akademische Selbstverwaltung werden durch die Hochschulräte in keiner Weise in Frage gestellt.

Im Gegenteil, die Hochschulräte bringen wertvollen Sachverstand von außen in die Hochschulen ein. Das fruchtbare Zusammenwirken von akademischer Selbstverwaltung und den für die Entwicklungsplanung zuständigen Hochschulräten hat die Autonomie der Hochschulen nicht geschwächt, sondern gestärkt. Werden den Hochschulräten nun Mitwirkungsmöglichkeiten genommen, gehen den Hochschulen und Studierenden nicht nur Sachverstand, sondern auch wertvolle Kontakte verloren.“

Abschaffung der Studiengebühren wird Probleme für Hochschulen bringen – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, kritisierte in der Landtagsdebatte über den Haushaltsplan des Wissenschaftsministeriums:

„Grüne und SPD haben sich so tief in das Dogma der Studiengebühren-Abschaffung verbohrt, dass sie sich einem Nachdenken über alternative Wege der Hochschulfinanzierung mit sozialverträglicher Beteiligung der Studierenden wie beispielsweise die nachlaufenden Studiengebühren schlicht verweigert haben. Dabei hätten nachlaufende Studiengebühren auch die Chance geboten, die durch die Geschwisterregelung bedingten Einnahmeausfälle auszugleichen. Denn wenn die Studiengebühren erst nach Erreichen einer bestimmten Einkommensgrenze nach dem Studium fällig werden, wäre eine Berücksichtigung der familiären Verhältnisse während des Studiums obsolet. Da Grün-Rot für die Berechnung der Pro-Kopf-Kompensation nur den Mittelwert nach Abzug der Geschwisterbefreiung angesetzt haben, wird hier den Hochschulen nicht das Optimum dessen zur Verfügung gestellt, was möglich wäre.“ Kern sagte weiter: „Ein Folgeproblem aus der Studiengebührenabschaffung wird uns in Zukunft sicherlich noch öfter beschäftigen: Das Dilemma zwischen dem grundsätzlich nachvollziehbaren Anliegen der Hochschulen, aus den Kompensationsmitteln feste Stellen zu erhalten, und der Frage, inwieweit durch Schaffen fester Stellen aus Kompensationsmitteln im Landeshaushalt den Studierenden und ihrer Vertretung Schritt für Schritt die Möglichkeit genommen

Nicht der Bund, sondern die Länder sind für die Hochschulen zuständig – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur Forderung der Wissenschaftsministerin Bauer, der Bund solle sich an der Finanzierung für zusätzliche Studienplätze beteiligen:

„Frau Bauer hat offensichtlich noch nicht bemerkt, dass sie als Wissenschaftsministerin Regierungsverantwortung trägt. Es läge an ihr, Lösungen angesichts des eigentlich doch sehr erfreulichen Zuwachses an Studierenden zu erarbeiten. Hier nach dem Bund zu rufen, ist in doppelter Weise verfehlt. Zum einen ist nicht der Bund, sondern sind die Länder für die Hochschulen zuständig. Zum anderen finanziert der Bund bereits jetzt freiwillig den Ausbau der Studienplätze im Rahmen des Programms „Hochschule 2020″ mit. Wer es sich wie die grün-rote Landesregierung leisten kann, die Studiengebühren abzuschaffen und nicht einmal Alternativen wie nachlaufende Studiengebühren zu prüfen, sollte nicht bei anderen die Schuld für die eigene Finanzklemme suchen!”

Austausch von Argumenten unerwünscht – Liberaler Gesetzentwurf findet sich schon heute im Netz – „Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, sagte zur vom Wissenschaftsministerium geplanten Internetdiskussion über die Einführung einer Verfassten Studierendenschaft:

„Dass die Wissenschaftsministerin eine Internetdiskussion über ihren Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer Verfassten Studierendenschaft führen will, ist grundsätzlich zu begrüßen. Zu einem transparenten und offenen Bürgerdialog passt aber nicht, dass Frau Bauer einen bereits in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf der FDP zur Einführung eines Studentenparlaments an den Hochschulen totschweigt. Zudem haben Grüne und SPD einen einstimmigen Beschluss des Wissenschaftsausschusses zu einer gemeinsamen Anhörung der beiden alternativen Gesetzentwürfe zu Beginn des Diskussionsprozesses wieder gekippt. Augenscheinlich ist ein offener und sachlicher Austausch der Alternativen und Argumente bei der Wissenschaftsministerin unerwünscht. Der Gesetzentwurf der FDP ist jedenfalls schon heute – und nicht erst am 7. Februar – auf der Homepage der FDP-Landtagsfraktion zu finden: http://www.fdp-dvp-fraktion.de . Wir Liberalen freuen uns auf eine lebhafte und offene Diskussion über die Frage, wie wir die studentische Mitbestimmung an den Hochschulen unseres Landes stärken können.“

FDP-Landtagsfraktion begrüßt Start des Zentrums für islamische Studien in Tübingen – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, begrüßte den offiziellen Start des Zentrums für islamische Theologie. „Als Regierungsfraktion haben wir uns in der vergangenen Legislaturperiode auch gegen manche Widerstände für dieses Kompetenzzentrum eingesetzt, um eine qualifizierte Ausbildung von Imamen sicherzustellen und damit einen Beitrag zur Integration von in Deutschland lebenden Muslimen zu leisten. Auch als Theologe werde ich die weitere Entwicklung des Zentrums mit großem Interesse begleiten“, sagte Timm Kern.

Studium darf nicht von den finanziellen Möglichkeiten eines jungen Menschen abhängen – „Studiengebühren schrecken entgegen den Behauptungen von Grün-Rot nicht vom Hochschulstudium ab.“ Dies sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, in einer Debatte über die von der Landesregierung beabsichtigte Abschaffung der Studiengebühren. Nach einer Studie des Wissenschaftszentrums Berlin stieg die Zahl der Studienanfänger in den Ländern, in denen Studiengebühren erhoben werden, sogar um 2,7 Prozent an, während in den restlichen Bundesländern ein Anstieg von nur 0,8 Prozent verzeichnet wurde. „Somit wurde das stärkste Argument gegen Studiengebühren entkräftet“, so Kern. Der hochschulpolitische Sprecher teilt die Zielsetzung, dass die Aufnahme und das Abschließen eines Studiums nicht von den finanziellen Möglichkeiten eines jungen Menschen abhängen darf. Deshalb setzt sich die FDP für nachlaufende Studiengebühren ein. Diese werden erst ab einer Einkommensgrenze der Studienabgänger fällig und fließen direkt an die Hochschule. Wer diese Grenze nach dem Abschluss nicht erreicht, muss auch nicht zahlen. „Studiengebühren ermöglichen vielen Hochschulen, die Studienbedingungen wesentlich zu verbessern“, so Kern.

Kern zitierte abschließend eine „mich überzeugende“ Stellungnahme der Katholischen Bischofskonferenz: „Die finanzielle Förderung einer qualitativ hochwertigen frühkindlichen Erziehung und Bildung ist wichtiger als beispielsweise ein vollständig gebührenfreies Studium. Junge Leute mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium haben bessere Chancen als andere: Sie werden seltener arbeitslos und verdienen in der Regel deutlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung. Deshalb sind die meisten auch in der Lage, einen Teil ihres Studiums selbst zu finanzieren. Dabei ist sicherzustellen, dass niemand aufgrund fehlender finanzieller Mittel auf ein Studium verzichten muss. Dies könnte durch ‚nachgelagerte Studi-engebühren‘ geschehen, die erst später zurückzuzahlen sind und bei denen die finanziellen Spielräume der dann Berufstätigen berücksichtigt werden.“

Landesregierung kippt Zusammengehen von Forschung, Lehre und Krankenversorgung – Der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, hat in einer Landtagsdebatte den Gesetzentwurf der grün-roten Landesregierung zur „Rückabwicklung des Universitätsmedizingesetzes“ abgelehnt. Dieser Entwurf des Wissenschaftsministeriums sei ein „Dokument der Verantwortungslosigkeit“. Kern: „Sie kippen das Universitätsmedizingesetz der schwarz-gelben Vorgängerregierung, ohne eine Alternative vorzuschlagen oder auch nur den Weg anzudeuten, den Sie weiter verfolgen wollen.“ Mit ihrem Nein zur Gewährträgerversammlung verhindere die Landesregierung zugleich auch die Integration von Uniklinikum und dazu gehöriger medizinischer Fakultät.

Nach den Worten von Kern hätte diese Integration noch schlagkräftigere Einheiten geschaffen. Forschung, Lehre und Krankenversorgung würden Hand in Hand gehen und die Grundlage für medizinische Exzellenz bilden. „Verantwortungsvolles Regierungshandeln sieht aus unserer Sicht anders aus. Und Sie berauben die Unikliniken mit Ihrem Gesetzentwurf des Instruments der Beleihung, das eine Übertragung von Aufgaben an Private ermöglicht und damit zusätzlichen Gestaltungsspielraum für die Unikliniken schafft“, sagte Kern. Dies sei nun völlig unverständlich, nicht nur weil es einen Zustimmungsvorbehalt seitens des Landes gibt, sondern auch, weil die Beleihung einen verlässlichen Rahmen für ein Engagement privater unter Aufsicht des Uniklinikums abgebe. Nach den Worten von Kern ist dieses Verhalten der grün-roten Landesregierung ausschließlich ideologischer Natur und hat mit einer Orientierung am Wohl der Patienten nichts zu tun. Kern: „ Was spricht dagegen, dass eine auf ein besonderes medizinisches Gebiet spezialisierte Klinik ihr Können und ihre langjährige Erfahrung in den Dienst einer Uniklinik stellt? Und was spricht dagegen, dass eine private Praxis für Physiotherapie die physiotherapeutische Behandlung der Patienten in einer Uniklinik übernimmt?“

Grün-Rot will Universitätsmedizingesetz zurücknehmen – Aus für Gewährträgerversammlung – Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, warf in einer Landtagsdebatte der grün-roten Landesregierung vor, mit der geplanten Rücknahme des Universitätsmedizin-Gesetzes ihren Kurs der einfallslosen Symbolpolitik fortzusetzen. Kern: „Für uns Liberale gilt – wer die Verantwortung für die Unikliniken trägt, muss auch die Entscheidungsbefugnis haben. Ob eine Gewährträgerversammlung oder die Stärkung des Landeseinflusses in den vier örtlichen Aufsichtsräten für die Wahrnehmung der Verantwortung des Landes die geeignete Form ist, haben wir in der FDP seinerzeit kontrovers diskutiert. Wir hätten uns auch eine dezentrale Lösung vorstellen können. Der nun vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung macht es sich in dieser Frage allerdings sehr leicht. Er schafft die Gewährträgerversammlung einfach ab, ohne zu sagen, wie das Land seiner Aufsichtspflicht genügen soll. Verantwortliches Handeln sieht jedenfalls anders aus.“

Nach den Worten von Kern schüttet die grün-rote Koalition nun weiter das Kind mit dem Bade aus: nämlich mit der Rücknahme des Zusammenschlusses der jeweiligen Uniklinik mit der medizinischen Fakultät. Diese Integration von medizinischer For-schung, Lehre und Krankenversorgung hätte die Unikliniken zu noch schlagkräftigeren Einheiten verbunden und sie für die weitere Entwicklung ihrer Exzellenz in allen drei Bereichen fit gemacht. Schließlich gelte es den besonderen Vorteil der Universitätskliniken auszuschöpfen, der darin besteht, in eine Universität eingebettet zu sein. Kern: „Störend finde ich auch hierbei, dass der nun vorliegende Gesetzentwurf keinerlei Alternative zur Integration von Unikliniken und medizinischen Fakultäten vorschlägt.“ Kern kritisierte, dass nun auch die Beleihungsregel gekippt werde, offenbar weil eine Zusammenarbeit von Unikliniken mit Privaten nicht ins grün-rote Weltbild passe. Die Beleihungsregel ermöglicht es den Unikliniken, Private mit Aufgaben zu betrauen – eben zu beleihen –, die Erfüllung dieser Aufgaben zu kontrollieren und sie nötigenfalls wieder an sich ziehen zu können. „Wir Liberalen sind dagegen der Auffassung, der alleinige Maßstab muss das Wohl des Patienten sein. Wettbewerb, der innerhalb eines klug gesetzten Rahmens stattfindet, nützt den Menschen. Er ist der Motor des medizinischen Fortschritts und sichert die Qualität der Versorgung unserer Patienten bei bezahlbaren Preisen“, sagte Kern.

Liberale wollen an den Hochschulen Studentenparlamente einführen – „Mit diesem Gesetzesentwurf der FDP-Landtagsfraktion wollen wir die Studierenden stärker an Entscheidungen in den Hochschulen beteiligen und sie vor allem über die sie betreffenden Angelegenheiten selbst mitentscheiden lassen. Wir stellen uns dieses Studentenparlament wie ein echtes Parlament vor, das nach den allgemein gültigen Wahlgrundsätzen gewählt werden soll, nämlich allgemein, frei, geheim, unmittelbar und gleich.“ Dies sagte wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, in der von den Liberalen beantragten Debatte über die Einführung eines Studentenparlaments.

Das Vorhaben der rot-grünen Landesregierung, eine Verfasste Studierendenschaft mit Satzungshoheit, Beitragshoheit und einem allgemeinpolitischen Mandat wieder einzuführen, sieht die FDP-Landtagsfraktion kritisch. Nach den Worten von Kern ist gerade unter den Studierenden die Fluktuation sehr hoch, auch die Zusammensetzung der Gesamtheit der Studierenden ändere sich ständig. Kern weiter: „Dabei wäre es doch überaus wichtig sicherzustellen, dass die jeweiligen studentischen Entscheidungsträger auch den allgemeinen Willen der Studierenden oder zumindest der Mehrheit repräsentieren. Mit der Einführung eines Studentenparlaments dagegen wäre ein Verfahren etabliert, das in unserer Demokratie allgemeine Übung ist und den Entscheidungsträgern eine Legitimation gibt.“ Timm Kern brachte in der Debatte noch einmal das liberale Modell von echt nachlaufenden Studiengebühren als Alternative zur von Grün-Rot geplanten Abschaffung der Studiengebühren zu Sprache. Der Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion zum Studentenparlament sieht eine Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes vor. Demnach sollen die Einnahmen aus den Studiengebühren zukünftig nur noch mit Zustimmung der Studierenden in ihrem Parlament ausgegeben werden können. Kern: „Dies ist eine klare Verbesserung zum status quo.“