Wir fordern eine effektive Schnittstelle zu den Ausländerbehörden

Zu Medienberichten, wonach im Landeskriminalamt eine zentrale Koordinierungsstelle bei der Aufklärung antisemitischer Straftaten helfen soll, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, rechtspolitischer Sprecher und Extremismus-Experte der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

 

„Wir begrüßen die Einrichtung der Koordinierungsstelle, fordern aber zusätzlich eine effektive Schnittstelle zu den Ausländerbehörden, damit im Zuge schneller Konsequenzen für Straftäter gleich geprüft werden kann, ob solche ohne deutschen Pass zeitnah abgeschoben werden können. Wo hierbei rechtliche Defizite erkannt werden, muss das Gesetz geändert werden.

Dort, wo die Voraussetzungen dafür vorliegen, sollten auch hier beschleunigte Verfahren herangezogen werden. Antisemitismus und sonstiger Extremismus, Hass und Gewalt haben in unserer Gesellschaft keinen Platz!“

Ich fordere eine umfassende Aufklärung, welcher Art die Zusammenarbeit war bzw. welche Lehrinhalte behandelt wurden


Zur Meldung, wonach das Innenministerium den Auftritt von Klimaaktivisten bei der Polizei verteidigt, sagt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Julia Goll:

 

„Es ist nicht akzeptabel, dass das Innenministerium nun versucht, diese Angelegenheit der Öffentlichkeit gegenüber als ganz normalen Vorgang darzustellen. Eine Kooperation mit Aktivisten einer Gruppierung, die im Verdacht steht, wiederholt Straftaten zu begehen, sehe ich äußerst kritisch. Dass nun eine weitere Veranstaltung schon im März dieses Jahres stattgefunden hat, beunruhigt mich. Ich fordere eine umfassende Aufklärung, welcher Art die Zusammenarbeit war bzw. welche Lehrinhalte behandelt wurden.“

Spätherbst des Patriarchen wird überdeutlich.

Der Ministerpräsident sprach in seiner heutigen Regierungserklärung mit Blick auf den Krieg in der Ukraine von „Zeitenbruch“. Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte in seiner Erwiderung darauf, dass es letztendlich egal sei, ob man das derzeitige Geschehen als „Zeitenbruch“ oder – wie der Bundeskanzler – als „Zeitenwende“ bezeichne: „Es ist unstreitig eine schwere Krise und unstreitig ist die Unterstützung der Ukraine richtig“. Er lobte den zuständigen Bundesminister Habeck dafür, einen Weiterbetrieb der Kernkraftwerke zu ermöglichen, aber stellte auch fest, dass dieser in Wahrheit dazu gezwungen werden musste. Es sei für die Öffentlichkeit schon interessant zu erfahren, was Ministerpräsident Kretschmann zu den Stresstest-Manipulationen zum Betrieb der Kernkraftwerke durch den Minister Habeck sage, die von der Zeitung „Die Welt“ aufgedeckt wurden. „Gerade Baden-Württemberg kann sich nicht darauf verlassen, ausgerechnet am 15.April 2023 endgültig auf Kernenergie zu verzichten“, so Rülkes Ausblick.

Der Ministerpräsident jammere über die finanziellen Belastungen durch das Deutschlandticket, so Rülkes Kritik. Dabei solle dieser doch froh sein über diesen Beitrag zur Verkehrswende und darüber, dass ein Wasserkopf und ein Tarifdschungel bei den Systemen des Öffentlichen Nahverkehrs verschwinden. Das sei mal ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau und auf jeden Fall besser als hundert Arbeitskreise, die das Staatsministerium dazu initiiere.

Rülke gab zu, dass die vom Bundeskanzler als „Doppelwumms“ bezeichnete Energiepreisstütze in Höhe von 200 Milliarden Staatsaugaben den Freien Demokraten ordnungspolitisch nicht leichtfalle. Wo der Bund gefordert ist, da sei aber auch das Land gefordert: „Wir hören mit Interesse, dass das Land Baden-Württemberg in seinem Doppelhaushalt 2,5 Milliarden Rücklagen für eigene Hilfsprogramme schaffen möchte. Da fragen wir uns schon: Warum so spät? In der Corona-Krise ging es schneller.“ Das Land sei bei Wirtschaftshilfen gefordert, so Rülke, aber es gäbe auch andere Kandidaten für eine Härtefallregelung. Rülke benannte als Beispiele Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kultur oder Stadtwerke. Es sei grundsätzlich zu begrüßen, wenn die L-Bank mit Bürgschaftsprogrammen in Höhe von 2,6 Milliarden in der augenblicklichen Situation unterstütze.

Migration sei eine Herausforderung für alle, wie auch Rülke bejaht, und zitierte den Ministerpräsidenten mit dem Satz: „So bin ich mit der Verteilung der Flüchtlingskosten nicht zufrieden.“  Dazu sagte Rülke, dass das, was den Ländern und den Kommunen wirklich helfen könnte, ein Verzicht auf den Rechtskreiswechsel ukrainischer Flüchtlinge wäre und er überhaupt nicht verstehe, warum sich der Ministerpräsident auf Bundesebene dafür nicht einsetze.

Einmal mehr hoffe Kretschmann auf ein „Windkraftwunder“ zum Ausbau der Windenergie, glaube daran aber wohl selbst nicht mehr. Rülke empfahl ihm, in der Neuen Züricher Zeitung nachzulesen, wie wenig effizient seine Schwachwindräder in Baden-Württemberg seien. „Wann begreift er endlich, dass wir eine gesamteuropäische Strategie für die Energiewende brauchen?“, so Rülkes Appell.

In der Weiterbildungspolitik lobte der Ministerpräsident seine Regierung. Dabei hätte ihm erst jüngst der Verband Bildung und Erziehung ins Stammbuch geschrieben, er verstünde von Bildung so viel wie „ein Ziegelstein vom Schwimmen“, zitierte Rülke. Genau so sei es. Rülke: „Sie machen eine Politik gegen die Realschule und damit gegen die Duale Ausbildung und dann wundern Sie sich über den Fachkräftemangel.“

Kretschmann forderte in seiner Regierungserklärung die Diversifikation von Handelsbeziehungen mit Blick auf China und wünscht sich Resilienz unserer Wirtschaft. Dies passe aber überhaupt nicht zur Strategie seiner Regierung, gleichzeitig die Verkehrswende im Automobilbereich in fahrlässiger Weise auf die batterieelektrische Mobilität zu verengen. Rülke: „Wo, Herr Kretschmann, kommen denn die Batterien her und 70 Prozent der Komponenten für die E-Mobilität? Es ist doch scheinheilig, einerseits jeden zum Helden zu erklären, der ein E-Auto kauft und andererseits von China unabhängiger werden zu wollen.“

Ebenso scheinheilig seien seine Ausführungen zum Bürokratieabbau, kritisierte Rülke. Es solle nach Aussagen des Ministerpräsidenten dazu eine Koordinierungsstelle im Staatsministerium geben. „Da kann man nur ‚Guten Morgen‘ sagen. Herr Kretschmann: Die Vorschläge des Normenkontrollrats liegen längst auf dem Tisch“, so Rülke und weiter: „Setzen Sie diese Vorschläge doch einfach um, statt sie in der Schublade vergammeln zu lassen. Nun wird das Rad erneut erfunden und die nächsten Vorschläge vergammeln erneut in der Schublade.“

Rülkes Fazit: „Insgesamt haben wir das müde und oberflächliche Glaubensbekenntnis eines Patriarchen in seinem Spätherbst erlebt. Wer das gehört hat, Herr Ministerpräsident, der kann nur unserem Land und auch Ihnen persönlich einen baldigen Ruhestand wünschen!“

Minister Lucha muss über „Faulen Pelz“ hinaus dringend weitere Standorte sichern

Zur Meldung, wonach im Streit um die Nutzung des früheren Gefängnisses «Fauler Pelz» in Heidelberg aus Sicht des Landes nun alle Bedingungen für dessen Nutzung für den Maßregelvollzug erfüllt sind, sagt Jochen Haußmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion:

„Dass zur Prüfung eines Bauantrags auch die Einholung von Gutachten, etwa artenschutzrechtlicher Art, gehören, sollte Minister Lucha wissen. Gut, dass nun Bedenken ausgeräumt werden konnten.

Die Uhr tickt, Minister Lucha sollte längst – über die Verhandlungen in Heidelberg und Schwäbisch Hall hinaus – nach weiteren Standorten suchen. Es ist gut, dass das FDP-geführte Bundesjustizministerium bereits an einer Gesetzesreform arbeitet, die auch den Maßregelvollzug neu regeln wird. Bis dahin sollte sich Minister Lucha nicht auf den ‚Faulen Pelz‘ versteifen, sondern dringend weitere Standorte sichern. Was es hier braucht, ist nichts weniger als einen Krisengipfel.“

 

Nico Weinmann

Regelungen des Medienstaatsvertrages müssen auf den Prüfstand

Die Tatsache, dass die ersten Online-Streamer mit besonders großer Reichweite aufgefordert werden, eine Rundfunklizenz zu erwerben und damit einer Zulassung nach den Vorgaben des Medienstaatsvertrages bedürfen, kommentiert der rechtspolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

„Im letzten Jahr haben die Landesparlamente einen neuen Medienstaatsvertrag ratifiziert, der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ablöst. Dadurch soll den Anforderungen der digitalen Medien besser Rechnung getragen werden. Das gilt auch für Streamer, die jetzt nicht mehr per se Gefahr laufen, eine Rundfunklizenz zu benötigen. Wenn jetzt Streamer mit mehr als 20.000 durchschnittlichen Zuschauern aber unmittelbar einer Zulassung bedürfen, sodass sie zusätzlicher Kosten, Regulierung und Aufsicht unterliegen, wirft das Probleme auf, die geklärt werden müssen. Nur weil ein Streamer besonders erfolgreich ist und im Durschnitt mehr als 20.000 Zuschauer hat, sollte das nicht automatisch zu harten Einschnitten durch eine Rundfunklizenz führen. Zumal, wie teilweise bereits praktiziert wird, durch das zusätzliche Streamen von deutlich reichweitenärmeren Wiederholungen, die durchschnittliche Zuschauerzahl reduziert werden kann, sodass diese Zahlen nicht gerade repräsentativ sind.

Die Tatsache, dass Jugendschutzvorgaben offenbar erst bei Überschreiten dieser Marke besonders berücksichtigt werden, macht den Bedarf nach einer Überprüfung der Regelungen des Medienstaatsvertrages auch an dieser Stelle deutlich. Die Vorgaben müssen den individuellen Eigenarten der Plattformen und Inhalte gerecht werden, um nicht zum Hemmschuh der digitalen Medien zu werden. Für uns war von Anfang an klar, dass der neue Medienstaatsvertrag noch nicht perfekt ist. An den Stellen, an denen sich jetzt Problemfelder auftun, muss dann auch entsprechend nachgebessert werden. Wir werden daher die Möglichkeiten für konkrete Anpassungen, die zu einer interessengerechten Lösung führen, in einem Antrag an die Landesregierung thematisieren.“

 

Nico Weinmann

Keine Symbolpolitik auf dem Rücken der Polizistinnen und Polizisten, nur um die grüne Basis zu beglücken.

Der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann zeigt sich verwundert über die Äußerung von Innenminister Strobl, wonach ihm schon heute kein Fall bekannt sei, in dem Vorwürfe über das Fehlverhalten von Polizisten nicht aufgeklärt werden konnten. „Wenn dem Innenminister schon heute kein Fall bekannt ist, bei dem die Identität eines Polizisten nicht aufgeklärt werden konnte, dann sollte er das in dieser Deutlichkeit auch den Grünen bei den Koalitionsverhandlungen sagen. Dann brauchen wir nämlich auch keine Kennzeichnungspflicht. Die Kennzeichnungspflicht hätte nach Strobls Logik keinerlei praktischen Mehrwert. Gleichzeitig stößt sie viele Polizistinnen und Polizisten in unserem Land vor den Kopf. Wir sehen uns in unserer Ablehnung der Kennzeichnungspflicht durch die Äußerungen des Innenministers bestätigt.“

Zu der Ankündigung, wonach das Antidiskriminierungsgesetz ohne die Beweislastumkehr kommen soll, merkt Weinmann an: „Die Beweislastumkehr war einer der zentralen Punkte beim Antidiskriminierungsgesetz. Ich stelle mir schon die Frage, welche tatsächlichen gesetzlichen Veränderungen das neue Gesetz mit sich bringen soll. Diskriminierendes Verhalten wird ja schon heute im Wege des Disziplinarrechts in völlig ausreichendem Maße geahndet. Auch hier brauchen wir keine Symbolpolitik auf dem Rücken der Polizistinnen und Polizisten, nur um die grüne Basis zu beglücken.“

Bürgerforum Corona ist eine Wohlfühlveranstaltung der Landesregierung.

Zur Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung über die dialogische Bürgerbeteiligung begründet der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll die Enthaltung seiner Fraktion wie folgt:

„Die Grünen standen einst für mehr Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie. Dass dies Geschichte ist, versuchen sie mit dem Gesetzentwurf über die dialogische Bürgerbeteiligung zu kaschieren. Von der ‚Politik des Gehörtwerdens‘ haben sich die Grünen tatsächlich längst verabschiedet. Wir Liberale haben dabei nichts gegen Bürgerbeteiligung oder auch Bürgerforen. Nur waren diese schon vor dem Gesetzentwurf möglich. Mit dem Gesetzentwurf werden lediglich datenschutzrechtliche Fragen beim Zugriff auf Einwohnerdaten bei der Auswahl von Zufallsbürgern geregelt. Der Name des Gesetzentwurfs ist daher eine Mogelpackung. Statt grüner Alibipolitik wollen wir verbindliche Mitsprache der Bürger. Dazu hat die FDP/DVP Fraktion etwa einen Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie auf Landkreisebene vorgelegt, den die Grünen mit der CDU zusammen abgelehnt haben.

Gänzlich bezweifeln wir den Nutzen des Bürgerforums Corona, auf das die Landesregierung so stolz ist. Bei der Antwort auf meine Kleine Anfrage dazu räumte die Landesregierung ein, dass dieses rund 100.000 Euro koste. Man staunt schon, wofür diese Landesregierung Geld übrighat: 100.000 Euro, damit sich 40 Bürger einmal im Monat treffen und sich unter Anleitung von professionellen Moderatoren über das Für und Wider der Corona-Maßnahmen unterhalten, sind sicher zu viel. Denn was sollen die Teilnehmer im Bürgerforum sagen, was die Landesregierung nicht ohnehin schon mindestens drei dutzend Mal gehört hat? Herr Kretschmann bewirbt sich gerade um seine Wiederwahl. Ich gehe davon aus, dass er mit den Menschen im Land bereits hinreichend im Dialog ist. Das verschiedene Meinungsspektrum wird vor allen Dingen bei den Parlamentsdebatten deutlich. Die Landesregierung sollte lieber besser dort genau zuhören. So drängt sich der Verdacht geradezu auf, dass das Bürgerforum Corona nur Wohlfühlveranstaltung der Landesregierung ist, mit der sie Bürgernähe suggeriert. Seine Entscheidungen wird Herr Kretschmann aber weiterhin mit der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten treffen.“

Der Innenminister muss endlich konkrete Ergebnisse zur Sicherheitspartnerschaft mit der Stadt Stuttgart liefern.

 

Anlässlich der aktuellen Debatte im Landtag über die Stuttgarter Krawallnacht erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Polizei und die Justiz haben nach der Krawallnacht exzellente Arbeit geleistet, über 120 Tatverdächtige identifiziert und erste Verfahren zur Anklage und Abschluss gebracht. Für die Aufarbeitung dieser Ereignisse gebührt der Polizei und der Justiz Dank und Anerkennung. Die politische Aufarbeitung der Krawallnacht ist hingegen noch in vollem Gange. Noch am Abend der Krawallnacht bekannte Herr Strobl im SWR, dass er sich schon vor einem Jahr über die Situation im Oberen Schlossgarten ‚gewundert‘ habe. Ob er wenigstens nach den Vorfällen geeignete Maßnahmen traf, damit sich so etwas nicht wiederholt, muss sich noch zeigen. Die Sicherheitspartnerschaft mit der Stadt Stuttgart wurde eilig beschlossen, aber die einzelnen Punkte müssen noch mit konkreten Inhalten gefüllt werden. Ein halbes Jahr später muss der Innenminister endlich konkrete Ergebnisse vorweisen. Ein Versäumnis besteht jedenfalls darin, dass lediglich die Stadt Stuttgart, nicht aber die Nachbargemeinden einbezogen wurden. Denn ein beträchtlicher Teil der Täter kommt aus dem Umland und die Sicherheitskonzepte müssen dort vor Ort ansetzen.

Die Krawallnacht steht insgesamt symptomatisch für die Amtszeit von Innenminister Strobl. An markigen Worten hat es dem Innenminister nie gefehlt, aber die konkreten Taten bleiben überschaubar. Die Einstellungsoffensive kam zu spät und läuft bereits aus. So hat man 200 Polizisten weniger auf der Straße als 2016 und keine Aussicht auf langfristig mehr Personal. Schnelles Internet ist in Polizeigebäuden Mangelware. Die Möglichkeiten für Homeoffice sind nahezu nicht vorhanden. Bei der Cybersicherheit werden auf der Zielgeraden der Legislaturperiode mit der Cybersicherheitsagentur neue Doppelstrukturen geschaffen, anstatt die bestehenden zu stärken. Dafür hat man nun ein Polizeigesetz, das an zentralen Stellen wie dem Einsatz der Bodycams in Privatwohnungen von nahezu sämtlichen Experten als verfassungswidrig angesehen wird. Auf den künftigen Innenminister wartet also noch viel Arbeit.“

Nico Weinmann

Landtag muss auch bei der Hotspotstrategie beteiligt werden.

 

Zu der Abstimmung des Landtages über die aktuelle Corona-Verordnung erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:

 

„In den vergangenen Wochen befasste sich der Landtag in mehreren Sondersitzungen mit Verschärfungen der Corona-Maßnahmen. Die FDP/DVP Fraktion hat dabei Maßnahmen mitgetragen, soweit sie zielgerichtet auf die Bekämpfung der Pandemie ausgerichtet sind. Die ausschließliche Fokussierung auf die 7-Tage-Inzidenz begegnet hingegen fachlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken. Stattdessen wollen wir den Bewertungsmaßstab verbreitern, hin zu einem Ampelsystem, das beispielsweise neben den insgesamt durchgeführten Testungen, auch die Situation der tatsächlich Erkrankten, die Infektiosität sowie die Behandlungskapazitäten vor Ort berücksichtigt.

 

Mit einem Entschließungsantrag verlangen wir von der Landesregierung auch eine Beteiligung des Landtags bei der Hotspotstrategie, die für uns bislang aus vielerlei Gründen nicht nachvollziehbar ist. Dazu müssen die zentralen Handlungspunkte in einer Verordnung und nicht in einem rein behördeninternen Erlass ergehen. Die Gerichte haben sehr deutlich gemacht, dass Grundrechtseinschränkungen nur bei einer angemesseneren Parlamentsbeteiligung zulässig sind. Die nun angestrebte Erlass-Politik aus den Hinterzimmern des Sozialministeriums wird den Anforderungen der Gerichte, aber auch der Bedeutung des Landtags nicht gerecht.

 

Insgesamt wird sich bald zeigen, ob die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und die Umsetzung des Landes vor den Gerichten standhalten. Das wenige, was wir bislang über die Hotspot-Strategie wissen, kann etwa zu widersinnigen Ausweichbewegungen der Bürger auf benachbarte Kreise führen. Genauso widersprüchlich ist das Verbot, in einer Tennishalle auf mehreren Plätzen gleichzeitig zu spielen, obwohl dabei keinerlei Kontakt zwischen den Spielern besteht. Es wird auch kaum ein Hotel für vier Tage den Betrieb hochfahren, sodass sich Familien in den Weihnachtstagen rund um die Uhr in beengten Wohnungen aufhalten müssen. Das Hickhack um den Beginn der Schulferien zeugt von einem chaotischen Management im Kultusministerium. Zweifel bestehen auch daran, ob die Benachteiligung von größeren Einzelhandel durch die 800 m² Regelungen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

 

Wir brauchen hier eine klare Strategie, eine verlässliche Ansage, wann und unter welchen Voraussetzungen es für Kultur, Hotellerie und Gastronomie weitergeht. Dem wird diese Corona-Verordnung nicht gerecht. Auch wenn einiges darin passt, kommt manches zu spät und vieles passt gar nicht. Diese Corona-Verordnung können wir daher so nicht mittragen.“

 

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Reduzierung ist vernünftig, Komplettverbot unverhältnismäßig.

 

Zu den vorliegenden Plänen der Ministerpräsidentenrunde zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise mit der Absicht, Verkauf, Kauf und Zünden von Feuerwerk zu verbieten um Kapazitäten im Gesundheitssystem freizuhalten, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Ich warne ausdrücklich vor einem übertriebenen Verbot. Man kann das Böllern mit Rücksicht auf die Umwelt reduzieren aber es ist unverhältnismäßig, es unter freiem Himmel, auf Abstand und mit Maske gänzlich zu verbieten. Wir dürfen jetzt nicht weitere Maßnahmen beschließen, die nicht nachvollziehbar sind. Dadurch verlieren wir die Einsicht vieler Menschen gegenüber sinnvollen Regeln.“

Der richtige Ort, um über Corona-Maßnahmen zu diskutieren und entscheiden, ist das Parlament und nicht ein Bürgerforum ohne jegliche Befugnisse.

 

Zur Vorstellung des Gesetzes über die dialogische Bürgerbeteiligung erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

 

„Auf der Zielgerade vor der Landtagswahl erinnern sich die Grünen daran, dass sie einst für mehr Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie standen. Die sogenannte dialogische Bürgerbeteiligung ist ein grünes Feigenblatt, um zu kaschieren, dass die Grünen sich von der ‚Politik des Gehörtwerdens‘ längst verabschiedet haben. Im Gesetzentwurf heißt es etwa ausdrücklich, dass die Ergebnisse ‚für die zuständigen Stellen nicht bindend‘ seien. Die grundsätzliche Entscheidung über die Durchführung eines solchen Formats wird überdies ins Ermessen der Behörden gestellt, wodurch man kontroversen Themen von vornherein aus dem Weg geht. Das ist grüne Alibipolitik. Verbindliche Mitsprache der Bürger, wie es etwa die FDP/DVP Fraktion im Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie auf Landkreisebene gefordert haben, haben die Grünen mit der CDU zusammen hingegen abgelehnt.

 

An Missachtung des Parlaments grenzt es, wenn nun das Format gerade dazu genutzt wird, um Corona-Maßnahmen zu legitimieren. Der richtige Ort, um über die Maßnahmen zu sprechen und abzustimmen, ist das Parlament und nicht ein Bürgerforum ohne jegliche Befugnisse. Auf konstruktive Vorschläge der Opposition zur Pandemiebekämpfung ist die Landesregierung aber bislang nicht eingegangen. Nun sollen offenbar ein paar genehme Stimmen von Bürgern für die nachträgliche Legitimation genutzt wird. Die Landesregierung hat noch immer nicht verstanden, dass die Gerichte von ihr eine echte Beteiligung des Parlaments verlangen.“

Freiwilliger Polizeidienst ist sinnvoll, aber Corona-Kontrollen sind der falsche Anlass, ihn auszuweiten.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, erklärt zum Zwist innerhalb der Regierungskoalition um das Thema freiwilliger Polizeidienst:

„Die CDU will mehr, die Grünen wollen weniger, und am Ende kommt wie immer nichts. Das ist mehr und mehr Alltag dieser Landesregierung. Es ist offensichtlich, dass Grün-Schwarz eine Koalition ist, die ihrem Ende entgegen torkelt und dabei mal wieder streitet. Mit dieser Selbstbeschäftigung werden aber nicht die dringenden Probleme gelöst.

Der freiwillige Polizeidienst kann die Polizeiarbeit ergänzen und an manchen Stellen entlasten. Die im freiwilligen Polizeidienst engagierten Bürger können beispielsweise Umzüge begleiten oder bei der Durchführung von Festen mit Blick auf Sicherheit und Ordnung unterstützend tätig werden. Auch ihr Einsatz bei der Kriminalprävention ist richtig. Die Politik macht dem freiwilligen Polizeidienst aber keinen Gefallen, wenn man diesen ausgerechnet deshalb stärkt, um noch mehr Verstöße gegen die Corona-Verordnungen zu ahnden. Damit gefährdet man die Akzeptanz dieses Dienstes. Wenn die Bürger tatsächlich am laufenden Band gegen die Corona-Verordnungen verstoßen würden, sollte man eher die Corona-Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überdenken als die Zahl der Kontrollen aufzustocken.“

Nico Weinmann

Bezüge zur Organisierten Kriminalität müssen mehr in den Fokus rücken

Bei den baden-württembergischen Staatsanwaltschaften sind derzeit 377 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf Auszahlung von Corona-Soforthilfen anhängig (Stand: 14.09.2020). Das ergab nun die Antwort der Landesregierung auf einen Antrag der FDP/DVP Landtagsfraktion (vgl. Anlage). Der weit überwiegenden Zahl der Ermittlungsverfahren liege dabei der Verdacht zugrunde, dass die jeweiligen Beschuldigten im Rahmen ihrer Antragstellung wahrheitswidrige Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen gemacht hätten, um auf diese Weise die ungerechtfertigte Auszahlung von Corona-Soforthilfen zu erreichen. In weitaus geringerem Umfang würden die Ermittlungen darauf hindeuten, dass Corona-Soforthilfen unter Verwendung von Firmendaten tatsächlich existierender Unternehmen, jedoch unter Angabe von fingierten Personalien und einer Bankverbindung, auf die lediglich der beschuldigte Antragsteller unmittelbar oder mittelbar Zugriff hat, beantragt und ausbezahlt worden seien. Zugleich seien bei der Generalzolldirektion angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) über 400 Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz zur Corona-Soforthilfe mit Bezug nach Baden-Württemberg bekannt geworden. Gebündelt würden die Ermittlungen im Land bei einer Clearingstelle beim Landeskriminalamt.

 

„Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Auszahlung der Corona-Soforthilfen betreffen nur einen Bruchteil aller Unternehmen“, stellt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Nico Weinmann mit Blick darauf fest, dass mit der am 31. Mai 2020 ausgelaufenen Soforthilfe rund 245.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von gut 2,2 Milliarden Euro unterstützt wurden. Die Redlichkeit der Unternehmen zeige sich auch darin, dass laut der Antwort der Regierung bereits von knapp 6.000 Unternehmen Soforthilfen mit einem Gesamtvolumen von rund 50 Millionen Euro ganz oder teilweise zurückgezahlt wurden. Umso entschlossener müsse nach Ansicht des Liberalen gegen die wenigen „schwarzen Schafe“ vorgegangen werden: „Diejenigen, die bewusst falsche Angaben machen oder gar Firmendaten von echten Firmen missbrauchen, handeln mit großer krimineller Energie. Hier darf es keine falsch verstandene Toleranz geben. Wir brauchen eine lückenlose Aufklärung dieser Fälle. Entscheidend wird dabei eine effektive Zusammenarbeit und Vernetzung aller beteiligten Behörden untereinander sein.“

 

Nico Weinmann fordert auch, mögliche Bezüge zur Organisierten Kriminalität stärker in den Fokus zu nehmen: „Wie wir aus den Erfahrungen anderer Bundesländer wissen, versuchten kriminelle Banden die Corona-Soforthilfen rechtswidrig zu erlangen. Gerade in den Fällen, in denen Dritte Daten real existierender Unternehmen rechtswidrig verwendeten, muss daher sehr gründlich hingeschaut werden, ob Bezüge zur Organisierten Kriminalität bestehen. Der Austausch der Ermittlungsbehörden muss dabei bundesweit erfolgen. Auch vor dem Hintergrund der in anderen Bundesländern gemachten Erfahrungen ist eine Evaluation sinnvoll.“

 

Anlage: Antwort der Landesregierung auf Drucksache 16/8644

Gute Chance für mehr Mitbestimmung ist vertan worden.

Anlässlich der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Einführung von direktdemokratischen Elementen auf Landkreisebene erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Baden-Württemberg ist neben Hessen das einzige Bundesland ohne Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und Einwohneranträge auf Landkreisebene. Die Erfahrungen der anderen Bundesländer sind dabei durchweg positiv. Derartige Initiativen gibt es nicht oft, aber wenn sie stattfinden, dann betreffen sie wichtige Angelegenheiten des gesamten Kreises und haben auch eine hohe Wahlbeteiligung. Es gibt daher keinen vernünftigen Grund, unseren Gesetzentwurf abzulehnen. Es ist schade, dass das Innenministerium sich einer offenen Debatte in dieser Frage nicht stellte und nicht einmal einen Blick auf die erfolgreichen Erfahrungen anderer Bundesländer warf. Aber dass Innenminister Strobl und die CDU nicht viel von direkter Demokratie halten, ist ja bestens bekannt.

Bemerkenswert ist, dass sich die Grünen nun nicht einmal mehr den Anschein geben, sich für die direkte Demokratie einzusetzen. Wir haben sie mehrmals zu Gesprächen eingeladen und wären auch an dem einen oder anderen Punkt kompromissbereit gewesen. Die Grünen schalteten aber auf stumm. Im Innenausschuss erklärten Vertreter der Grünen gar, dass sie keinen Koalitionsbruch wegen dieser Frage riskieren wollten. Die CDU schätzt direkte Demokratie zwar nicht besonders, aber sie würde niemals die Koalition an dieser Frage scheitern lassen. Wenn den Grünen dieses Thema wirklich wichtig gewesen wäre, hätten sie sich für dieses Anliegen ganz anders eingesetzt. Tatsächlich ist es so, dass direkte Demokratie von den Grünen immer skeptischer gesehen wird. Die entschiedene Ablehnung von Bürgerentscheiden durch Ministerpräsident Kretschmann im Zusammenhang mit der Opernsanierung ist eines von vielen Beispielen für das Ende der „Politik des Gehörtwerdens“. Vor wenigen Wochen gaben die Grünen mit der Zustimmung zum Polizeigesetz ihren Markenkern als Bürgerrechtspartei auf. Nun geben sie endgültig ihren Markenkern als Partei der direkten Demokratie auf.“

Zur heutigen Vorstellung des Sicherheitspakets der Landesregierung erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Auch auf Nachfragen hin konnte der Innenminister kaum konkrete gesetzliche Neuerungen bei Sicherheitsmaßnahmen nennen. Es ist dabei gar nicht schlecht, dass die ursprünglichen Forderungen des Innenministers wie etwa die Einführung der Online-Durchsuchung, die Ausweitung der anlasslosen Schleierfahndung oder die Verlängerung des polizeilichen Präventivgewahrsams vom Tisch sind. Strobls Niederlage ist ein Sieg für den Rechtsstaat. Gespannt sind wir, wann das Innenministerium endlich die Details bei der Umsetzung des Bodycam-Einsatzes und der präventiven polizeilichen Kontrollen vorlegt.
Durchaus vernünftig ist es, wenn bestehende Projekte wie der Sonderstab Gefährliche Ausländer oder Sicherheitskooperationen mit den Kommunen verstärkt werden. Dies ist aber nicht die große Neuerung, für die es Strobl verkauft. Wie so vieles bei dieser Landesregierung fallen deren Ankündigungen gemessen an der Umsetzung mehrere Nummern zu groß aus. So verwundert es nicht, dass Strobl ohne jede Selbstironie Baden-Württemberg schon zum ‚weltweit, vielleicht neben Bayern‘ sichersten Fleck der Erde erklärt. In der Wirklichkeit rutschte Deutschland im letzten Global Peace Index auf Platz 17 ab, 11 europäische Staaten sind besser. Mit Blick auf die täglichen Kriminalitätsmeldungen, die steigenden Cybercrime-Fallzahlen und immer noch hohe Alltagskriminalität ist Baden-Württemberg hier gewiss keine positive Ausnahme. Die Realität sieht so aus, dass die Landesregierung die Einstellungsoffensive bereits ab 2022 rückabwickelt. Die Sicherheit auf der Straße wird in erster Linie durch mehr Polizisten verbessert. Und für eine moderate Anhebung der Zulagen für Polizisten für Nacht- und Wochenenddienste hatte die Landesregierung auch kein Geld übrig.“

Zur den ersten bekannt gewordenen Eckpunkten der Polizeireform erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Mit einem 160-seitigen Gesetzentwurf ging Innenminister Strobl in die Verhandlungen mit den Grünen rein. Geblieben davon ist nicht mehr viel. Aus der groß angekündigten Polizeireform wird ein Polizeireförmchen. Damit wird wieder einmal deutlich, dass der Innenminister und seine CDU in dieser Koalition nicht viel zu melden haben.
Wir werden jetzt abwarten, wie die wenigen Änderungen im Detail umgesetzt werden. Ein Gesetzentwurf wird uns wohl erst im kommenden Jahr vorgelegt. Danach werden wir alle Maßnahmen auf ihre konkrete Umsetzung, aber auch Mehrwert prüfen. Dabei werden wir die Erfahrungen in anderen Bundesländern berücksichtigen, aber auch die Stellungnahmen der Verbände und des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Sehr erfreulich ist aber schon jetzt, dass die verfassungsrechtlich zweifelhafte Online-Durchsuchung vom Tisch ist. Gut ist auch, dass Strobl seine starre Haltung bei der Abschiebung gut integrierter Ausländer ändert. Zu Recht ist es einem großen Teil der Menschen nicht vermittelbar, wieso arbeitende Asylbewerber abgeschoben, während schlecht integrierte und kriminelle zu oft im Land bleiben.“

„Enttäuscht“ zeigt sich der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann, bei den Etatberatungen über die Bilanz von Innenminister Strobl. „Entgegen den Ankündigungen Strobls haben wir 2019 weniger Polizisten auf den Straßen als 2016“, stellt Weinmann fest und weiter: „Der Innenminister unternimmt zu wenig, um den Polizeiberuf attraktiver zu machen. So zeugt es von Geringschätzung, dass Grün-Schwarz unsere Forderung ablehnt, die Zulage für den lageorientierten Dienst auf zumindest 5 Euro pro Stunde zu erhöhen. Es ist inakzeptabel, dass Polizisten weiterhin für Nacht- und Wochenendschichten Zulagen von teilweise gerade einmal 77 Cent erhalten. Kein Wunder, dass bei einer derart schlechten Bezahlung jeder sechste Polizist im Land einer Nebenbeschäftigung nachgeht“.

Auch bei der Ausstattung der Polizei hapere es. „Während in Nordrhein-Westfalen in wenigen Monaten fast jeder zweite Polizist ein Smartphone haben wird, feiert sich Innenminister Strobl dafür, dass dies in Baden-Württemberg bei jedem zehnten Polizisten der Fall ist. Die Polizeiarbeit muss dringend digitaler werden“, fordert der Heilbronner Abgeordnete. „Dies ist Voraussetzung für eine effektive Polizeiarbeit. Ob bei Mafia oder Clan-Kriminellen – vom Innenminister hören wir nur beschwichtigende Worte, aber wenig Konkretes.“ Um den Kampf gegen Organisierte Kriminalität zu verstärken, beantragt die FDP/DVP Fraktion bei den Haushaltsberatungen die Schaffung von 14 neuen Stellen beim LKA.

Der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, blickt nach vorne in seinem Bereich: „Je digitaler die staatlichen Leistungen werden, desto mehr wird die Verwaltung selbst zu einer Art IT-Dienstleister. Durch diese Entwicklung steigt die Anzahl der verfügbaren Stellen gerade im Öffentlichen Dienst stetig an. Umso erfreulicher ist es, dass auch die Fraktionen der Grünen und der CDU unserem Entschließungsantrag zur IT-Stellen-Zulage im Öffentlichen Dienst beigetreten sind und diesem damit zugestimmt wurde. Gerade der Öffentliche Dienst benötigt jetzt und in den kommenden Jahren viele Stellen für IT-Fachkräfte. Ein wichtiger Aspekt dieser Regelung soll eine ‚Gewinnungs-und Bindungsprämie‘ sein, mit der Fachleute aus begehrten Berufsgruppen ein gesteigertes Gehalt erhalten. Der Öffentliche Dienst muss in der Lage sein, auf dem begehrten Markt der IT-Fachkräfte ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Allerdings haben die Haushaltsberatungen auch eines gezeigt: Die von der Landesregierung viel gerühmte Digitalisierungsstrategie hat sich nun selber ad absurdum geführt. Zu Beginn der Legislaturperiode wurde eine Strategie versprochen, mit der alle Digitalisierungsmaßnahmen unter dem Dach des Innenministeriums koordiniert und im Rahmen eines Kabinettsausschusses Digitalisierung priorisiert werden sollten. Nun nach der Hälfte der Legislaturperiode ist es eher ein ‚rin in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln‘. Von einer Strategie ist schon lange nicht mehr die Rede, die Projekte werden nur noch in den jeweiligen Fachministerien abgewickelt. Minister Strobl ist nicht mehr nur Digitalisierungsminister im Nebenamt, sondern darüber hinaus Digitalisierungsminister im Nebenamt ohne Kompetenz. Digitalisierung muss in Baden-Württemberg zur Chefsache mit oberster Priorität gemacht werden. Deswegen kann und ist ein eigenständiges Digitalisierungsministerium die einzige Lösung.“

Zum heutigen Bericht über ein neues Sicherheitskonzept für Baden-Württemberg ohne Pläne, junge, auffällige Asylbewerber zu trennen und gesondert unterzubringen, wie der Ministerpräsident eigentlich angekündigt hatte (Schwäbische Zeitung von heute), sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wenn das die seit einem Jahr angekündigten Maßnahmen gegen ‚Tunichtgute‘ sein sollen, um den Ministerpräsidenten beim Wort zu nehmen, dann ist es mal wieder ein Beweis für die Ideen – und Tatenlosigkeit dieser Landesregierung. Einige dieser Konzepte bestehen schon. In anderen Fällen ist der Mehrwert dieser Maßnahmen sehr gering. Tunichtgute, also strafbar gewordene junge Asylbewerber ohne jegliche Bleibeperspektive, müssen so schnell es geht in ihre Heimatstaaten abgeschoben werden. Hier fehlt der Landesregierung aber der Wille. Die Grünen blockieren seit Jahren die Einstufung der Maghrebstaaten und Gambia als sichere Herkunftsländer. Und Innenminister Strobl frisiert seine Abschiebezahlen dadurch, dass er gut integrierte Asylbewerber, die einer Beschäftigung nachgehen, abschiebt, anstatt aggressive und gewaltbereite Personen.“

Anlässlich der Aktuellen Debatte auf Antrag der AfD-Fraktion zur Verschärfung des Waffenrechts erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Fast schon reflexartig erleben wir nach jedem neuen furchtbaren Anschlag, wie die Stimmen nach einer Verschärfung des Waffenrechts erhoben werden. Leidtragende sind dabei legale Waffenbesitzer, die von einer immer größeren Bürokratie und steigenden Aufwendungen betroffen sind. Dabei sind die mit Feuerwaffen begangenen Straftaten und die Opferzahlen von Jahr zu Jahr rückläufig. So sank nach Angaben des Innenministeriums die Zahl der Opfer durch Schussverletzungen in Baden-Württemberg von 297 im Jahr 2009 auf 122 im Jahr 2018.

Gleichzeitig erleben wir, dass ein Großteil der bei Straftaten verwendeten Waffen illegal im Umlauf ist. Der Erwerb von Feuerwaffen über das Darknet ist zwar illegal, aber verhältnismäßig einfach. Ermittlungsbehörden müssen daher dringend personell und technisch so ausgestattet sein, dass Betreiber und Kunden von illegalen Handelsplattformen besser und öfter als bisher ermittelt und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Damit würden deutlich mehr potentielle Opfer von Schusswaffen verhindert als durch die Gängelung legaler Waffenbesitzer.“

Die Ablehnung des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion zur Unvereinbarkeit von Bürgermeister- und Beigeordnetenmandat und Kreistagsamt durch die FDP/DVP-Fraktion erklärt deren innenpolitischer Sprecher Prof. Dr. Ulrich Goll wie folgt:

„Die von der AfD behauptete Kollision zwischen Interessen der Gemeinden und der Kreistage wird bereits heute umfänglich über bestehende Befangenheitsregeln gelöst. Nahezu alle Kreistagsmitglieder, und nicht nur die Bürgermeister, haben auch schon heute die Interessen ihrer Heimatgemeinden im Fokus, der eine mehr, der andere weniger. Dies ist aufgrund der kommunalen Struktur mit kreisangehörigen Gemeinden unvermeidbar und nichts Schlechtes. Im Gegenteil kann eine Berücksichtigung der Gemeindeinteressen bei den Beratungen im Kreistag für eine größere Akzeptanz dieser Entscheidungen vor Ort sorgen.

Die AfD entlarvt sich selbst, wenn sie eine ‚Professionalisierung‘ der Kreistagsarbeit als negativ sieht. Denn von der zusätzlichen Expertise hauptamtlicher Bürgermeister profitiert der gesamte Kreistag, dessen Arbeitsergebnisse besser vorbereitet und fundierter werden. Letztlich geht es der AfD darum, die Arbeit von Bürgermeistern und Landräten in Misskredit zu bringen, indem sie den Eindruck erzeugt, dass sich diese von ihren eigenen Interessen leiten lassen und nicht im Sinne aller Wähler handeln würden. Dieser durchsichtige Versuch wird aber nicht verfangen. Wir haben Vertrauen in die Arbeit der Kreistage und halten gesetzliche Änderungen nicht für erforderlich.“

FDP begrüßt die Fortführung des Standorts über 2023, kritisiert aber, dass Innenminister Strobl diese Entscheidung über mehrere Jahre verzögert hat. Deswegen ist bis heute auch nichts für die Sanierung der unbenutzbaren Sporthalle der Polizei passiert, erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Es war lange überfällig, dass der Innenminister sich für die Verlängerung der Polizeihochschule in Wertheim über das Jahr 2023 hinaus ausspricht. Schon seit mehreren Jahren verlangen wir vom Innenminister, dieses unzumutbare Provisorium zu beenden und sich klar zum Standort Wertheim zu bekennen. Aber bis zuletzt war von einem dauerhaften Betrieb der Polizeihochschule durch Strobl keine Rede. Daher ist über Jahre auch die Sanierung der Sporthalle verschleppt worden. So erklärte das Innenministerium auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion noch im August, dass keine Pläne über die Sanierung der Sporthalle vorliegen, solange eine ‚Anschlussverwendung (…) für die Zeit nach Ablauf des Ausbildungsbetriebs der Polizei‘ nicht geklärt ist. Angesichts dieser Worte ist es ein schlechter Scherz, wenn Innenminister Strobl nun erklärt, dass er schon immer für einen Weiterbetrieb des Standorts war.
Vielmehr handelte Innenminister Strobl nur unter dem Druck der Wertheimer Kommunalpolitik, der Lokalpresse, der örtlichen Lokalabgeordneten sowie der FDP im Landtag. Wir werden jetzt die Haushaltsberatungen sehr genau abwarten und prüfen, ob tatsächlich ausreichende Geldmittel für die Sanierung der Sporthalle zur Verfügung gestellt werden. Innenminister Strobl muss sich nun an seinen Taten messen lassen. Eine weitere Verzögerung der Sanierung ist weder den Polizeianwärtern, noch den örtlichen Sportvereinen und dem Schulsport zumutbar.“

Anlässlich der Ersten Beratung des Dritten Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrags sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Der Übergang vom Auswahl- zum Erlaubnisverfahren im Bereich der Sportwetten ist nicht nur wegen der auf Eis gelegten Verfahren vor den hessischen Verwaltungsrichten erforderlich, sondern aus Sicht der FDP/DVP Fraktion auch sachgerecht. Leider wird diese Neuregelung nur im Bereich der Sportwetten vorgenommen und nicht bei anderen Glücksspielarten. Wir Freie Demokraten halten die Glücksspiel-Regulierung, wie sie der Staatsvertrag vorsieht, insgesamt für überarbeitungsbedürftig. Die FDP/DVP Fraktion tritt dafür ein:

  • anstelle des bisherigen Glücksspiel-Monopols Konzessionen nach qualitativen Kriterien vergeben, hierdurch insbesondere über die Einhaltung des Jugend- und Spielerschutzes konsequent wachen und somit auch den bisher nicht regulierten Online-Glücksspielmarkt einer Regulierung unterwerfen
  • zur Gewährleistung des Spielerschutzes eine bundesweit einheitliche, spielformübergreifende Spielersperrdatei und intelligente Lösungen für Zugangskontrollen zu Spielhallen schaffen
  • eine Behörde der Länder zur effizienten Kontrolle, Steuerung und Durchsetzung der neuen Glücksspielregulierung einrichten.

Auch wenn die Neuregelung im Bereich der Sportwetten nun zunächst einmal nur für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2021 gilt, sind wir sehr an den Ergebnissen und Erkenntnissen aus diesem im Staatsvertrag so bezeichneten „Experiment“ interessiert. Diese Erkenntnisse könnten für die zukünftige Regulierung auch anderer Glücksspielbereiche wichtig sein.“

Zur Aktuellen Debatte zum „Schutz der Religionsgemeinschaften in Baden-Württemberg vor Terror-Anschlägen“ erklärt vor dem Hintergrund des Terroranschlags in Halle der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Nico Weinmann:

„Hannah Arendt schrieb 1941: ‚Vor Antisemitismus aber ist man nur noch auf dem Monde sicher‘. Auch heute ist dieser Satz leider traurige Gewissheit. Es ist großes Glück, dass es nach dem mörderischen Treiben der Nationalsozialisten wieder ein blühendes jüdisches Leben in Deutschland gibt. Leider muss dieses immer häufiger unter hohen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Die gesamte Politik muss selbstkritisch eingestehen, dass in den vergangenen Jahren zu wenig für die Sicherheit jüdischer Einrichtungen getan wurde. Dass der Attentäter von Halle die Holztür der Synagoge nicht überwinden konnte, war ein Wunder. Die mangelnden Sicherheitsmaßnahmen lagen nicht am Willen der jüdischen Gemeinde, sondern an der unzureichenden Unterstützung durch die Politik. Spätestens der Anschlag von Halle verlangt von der Politik, hier mehr Verantwortung zu übernehmen. Wir fordern die Landesregierung daher auf, mit Verantwortlichen der israelitischen Gemeinschaften zeitnah in Gespräche über eine Änderung des Staatsvertrages zu treten.

Der beste Schutz sämtlicher Religionsgemeinschaften ist es aber, wenn man keinen Hass zwischen Ethnien und Religionen sät, sondern Versöhnung. Daher müssen wir der AfD mit ihren Holocaust-Leugnern und Hetzern gegen Minderheiten Paroli bieten. Beste Vorsorge gegen Antisemitismus sind persönliche Begegnungen, etwa wenn junge Menschen nach Israel reisen oder sich hier mit Juden treffen. Ein gelungenes Beispiel ist das vor fünf Jahren gegründete Bayerisch-Israelisches Bildungskooperationsprogramm (BIBIKO). Wir fordern die Landesregierung auf, ein solches Programm auch in Baden-Württemberg zu schaffen und bereits im kommenden Haushalt entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.“

Zu der bundesweit ersten Vorstellung eines Antisemitismusberichts in einem Landtag erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der Bericht bestätigt leider unseren Eindruck, dass der Antisemitismus in der Gesellschaft wieder zunimmt. Dies wissen wir nicht erst seit dem feigen und mörderischen Anschlag von Halle. Schon früher ist der Antisemitismus mit der AfD in die Parlamente eingezogen. Durch gezielte Provokation will die AfD die Grenze des Sagbaren verschieben. Als Demokraten dürfen wir hier keine falsch verstandene Toleranz walten lassen. Die Ächtung des Antisemitismus durch große Teile der Gesellschaft ist ein großer zivilisatorischer Fortschritt in der Bundesrepublik. Der Bericht von Herrn Blume macht deutlich, dass dies nicht als gegeben vorausgesetzt werden darf, sondern dies jeden Tag aufs Neue erarbeitet werden muss.

Dringend erforderlich ist die Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen im Land. Die Polizei hatte zwar vor einiger Zeit Empfehlungen für die Verbesserung der Sicherheit aller Synagogen im Land herausgegeben. Umgesetzt hat Innenminister Strobl aber diese bis zum Attentat von Halle nicht. Warnungen der israelitischen Gemeinschaften wurden von Strobl offenbar nicht zur Kenntnis genommen. Wir fordern die Landesregierung zur sofortigen Umsetzung aller polizeilichen Sicherheitsempfehlungen für die Synagogen im Land auf. Die nun eilig bewilligte Sonderzahlung ist gut und wichtig. Ob sie aber ausreicht, ist völlig unklar. Das Land muss dauerhaft mehr Verantwortung für die Sicherheit jüdischer Einrichtungen übernehmen. Dafür brauchen wir eine Änderung des Staatsvertrags. Es ist unverantwortlich, die jüdischen Gemeinden noch länger im Stich zu lassen.

Zur Wahrheit gehört auch, dass der Antisemitismus in unterschiedlichen Formen auftritt. Er ist nicht nur ein rechtsextremes Phänomen, sondern entspringt oft dem muslimischen Kulturkreis. So waren jüdische Einrichtungen in Frankreich und Belgien in den letzten Jahren Opfer islamistischer Terroristen. Unerträglich ist es, wenn wegen einzelner muslimischer Mitbürger in deutschen Städten „No-Go-Areas“ für Kippa-Träger entstehen und in den Schulen „Jude“ zum Schimpfwort wird. Bei aller berechtigten Anstrengung im Kampf gegen den Rechtsextremismus müssen auch diese Probleme mit ihren ethnisch-kulturellen Ursachen klar benannt und entschieden angegangen werden. Falsch verstandene Toleranz darf es hier nicht geben. Dies gilt auch für offene Vorurteile und antisemitische Äußerungen aus der Mitte der Gesellschaft. Zu oft tritt der Antisemitismus unter dem Deckmantel angeblicher freier Meinungsäußerung oder Israel-Kritik auf. Solche Äußerungen sind nicht strafbar. Unter Demokraten müssen sie aber geächtet werden.“

Mit Blick auf die länger bekannten Handlungsempfehlungen des Antisemitismusbeauftragten Dr. Michael Blume (S. 52 des Berichts) erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung jetzt endlich den israelitischen Gemeinden für den Ausbau der Sicherheitsmaßnahmen eine Million Euro zur Verfügung stellt. Es hat einen Beigeschmack, wenn sie dies nicht erst unter dem Eindruck des schrecklichen Attentats von Halle sondern schon vorher gemacht hätte. Der Antisemitismusbeauftragte forderte das bereits in seinem Bericht Ende Juni. Und auch die Sorgen der israelitischen Gemeinden waren Strobl länger bekannt.
Unabhängig von der Einmalzahlung ist es wichtig, die Gemeinden dauerhaft bei den Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen. Die Landesregierung muss hier schnell tätig werden. Die jüdischen Gemeinden dürfen nicht alleine gelassen werden.“