Wen die CDU zum Nachfolger Oettingers vorschlagen wird, ist zunächst ihre Sache – Zur Ernennung von Ministerpräsident Günther Oettinger zum künftigen EU-Kommissar erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“Wen die CDU zum neuen Ministerpräsidenten vorschlagen wird, ist zunächst ihre Sache. Wichtig aus Sicht der Liberalen ist ein schnelles und geordnetes Verfahren. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit der CDU/FDP-Regierungskoalition darf keinen Schaden nehmen.“

Land setzt Föderalismusreform im Bereich des Justizvollzugs komplett um – In der ersten Lesung des Landtages von Baden-Württemberg zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Föderalismusreform im Justizvollzug sagte der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel unter anderem:

„Durch das Justizvollzugsgesetzbuch setzt Baden-Württemberg die Föderalismusreform im Bereich des Justizvollzuges komplett um. Durch dieses Gesetz wird der Vollzug der U-Haft, der Vollzug der Strafhaft und die freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung erstmals auf eine moderne landesgesetzliche Grundlage gestellt. Gemeinsam mit den bereits bestehenden und verabschiedeten Gesetzen des Jugendstrafvollzugsgesetzes, des Datenschutzgesetzes und des Gesetzes über den Einsatz von Mobilfunkblockern, wurden diese Vorschriften zu einem einheitlichen Gesetzbuch für den gesamten Justizvollzug im Land zusammengefügt. Damit kommt Baden-Württemberg seiner Verantwortung im Strafvollzug in ganz besonderem Maße nach.Die Landesregierung übernimmt nicht einfach die bisherigen Gesetze und setzt sie in das Landesrecht um. Bundesgesetzliche Regelungen, die sich bisher bewährt haben, werden selbstverständlich übernommen. Wir müssen das Rad nicht zweimal erfinden. Aber: Regelungen, die bisher nur bruchstückhaft oder nur durch die Rechtsprechung geregelt waren, werden jetzt erstmals in einem einheitlichen Gesetzbuch festgeschrieben und geregelt.Im ersten Buch werden die beiden wichtigsten Aufgaben des Strafvollzugs festgelegt: erstens, der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor weiteren Straftaten. Zweitens, die Eingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft zur Sicherung der Inneren Sicherheit für den Rechtsfrieden.Damit verfolgt das Gesetz einen gesamtpräventiven Ansatz. Das zweie Buch regelt die gesamte U-Haft, die bisher in der StPO nur lückenhaft, insbesondere generalklauselartig geregelt ist und damit auch unbefriedigend ist. Auch meinen wir, dass das Land auch hierfür zuständig ist.Bei der Regelung der U-Haft lassen sich die gesetzlichen Regelungen von dem Grundsatz leiten, dass der U-Häftling grundsätzlich unschuldig ist. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 2. Danach dient die U-Haft dem Zweck, durch sichere Unterbringung den Untersuchungsgefangenen die Durchführung eines geordneten Strafvollzuges zu gewährleisten und einen späteren Strafvollzug sicherzustellen. Die Untersuchungsgefangenen sollen künftig mehr Freizeit, Bildungs- und Arbeitsangebote bekommen.Wir wollen erreichen, dass die Untersuchungsgefangenen die Zeit ihrer Inhaftierung von Anfang an sinnvoll nutzen können. Auch wollen wir die Entscheidungsprozesse in der Untersuchungshaft vereinfachen und beschleunigen: Die JVA wird für die Gestaltung des Vollzuges sowie für die Sicherheit und Ordnung verantwortlich sein. Die Vollzugsbeamten können vor Ort am besten entscheiden, welche Gefangenen sich zum Beispiel für die Teilnahme an Schul- oder Sprachkursen eignen. Diese sind näher dran und haben auch bessere Fachkenntnisse.Für Maßnahmen zur Abwehr von Flucht- oder Verdunkelungsgefahren sollen hinge-gen weiterhin die Untersuchungsrichterinnen und -Richter zuständig sein. Dies ist eine sinnvolle Arbeitsteilung und dient der Sicherheit des Strafvollzugs und damit unserem gesamten Land. Wir wollen auch erreichen, dass sich die Inhaftierung nicht negativ auf die jungen Untersuchungsgefangenen persönlich auswirkt. Wir wollen erreichen, dass die Inhaftierung die Ausnahme bleibt. Die Untersuchungshaft bei jungen Untersuchungsgefangenen wird daher erzieherisch gestaltet.Im 3. Buch ist der Erwachsenenvollzug geregelt. Grundlage ist das 1977 in Kraft getretenen Strafvollzugsgesetz. Neuere Entwicklungen und Bedürfnisse der Vollzugspraxis sowie neue vollzugliche Erkenntnisse und landesspezifische Entwicklungen werden angepasst. Der Erwachsenenvollzug hält am Ziel der Resozialisierung fest. Dies ist unser oberstes Ziel.Wir wollen erreichen, dass die Strafgefangenen nach ihrer Entlassung keine neuen Straftaten mehr begehen. Wir sind uns alle einig: Das ist der beste Beitrag zur inneren Sicherheit. Neben den bisherigen Maßnahmen legen wir im neuen Gesetz besonderen Wert auf die Nachsorge. Lückenlos nach der Haftentlassung beginnt die Betreuung durch geeignete Einrichtungen: Bewährungshilfe oder Straffälligenhilfe.Viele Strafgefangene haben während der Haftzeit keinen oder keinen sinnvollen Kontakt zu ihren Angehörigen, Freunden oder anderen Menschen außerhalb der JVA. Für diese wird es schwierig, wenn sie entlassen werden. Sie wissen nicht, wo sie hingehen sollen. Sie haben keinerlei persönliche Hilfe. Untersuchungen zeigen, dass solche Entlassenen häufig wieder rückfällig werden: Es beginnt eine Schraube ohne Ende. Die Nachsorge ist daher künftig fester Bestandteil der Vollzugsplanung.Auch wollen wir die JVA verpflichten, rechtzeitig und gemeinsam mit der Bewährungs- und Straffälligenhilfe die Zeit nach der Haftentlassung vorzubereiten und zu planen. Auch die soziale Therapie wird sinnvoll weiterentwickelt.Die Entscheidung über die Verlegung in eine sozial-therapeutische Einrichtung wird einer besonderen geeigneten Stelle übertragen. Dadurch können falsche Entscheidungen und Fehleinweisungen vermieden werden. Auch hier setzen wir auf Sachkompetenz.Die Gefangenen sollen in BW befähigt werden, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung und insbesondere ohne Straftaten zu begehen führen. Durch die Föderalismusreform ist es möglich geworden, dass Baden-Württemberg ein zeitgemäßes und modernes Justizvollzugsgesetzbuch schafft. Ich danke Herrn Justizminister Prof. Dr. Goll für das gelungene Gesetz, insbesondere aber auch seinen Mitarbeitern, die dazu beigetragen haben, dass wir heute den Gesetzentwurf beraten können.“

FDP/DVP-Fraktion würdigt Einsatz für Leben, Gesundheit und Eigentum – Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neufassung des Feuer-wehrgesetzes ist nach Auffassung der FDP/DVP-Fraktion im Großen und Ganzen gelungen. „Unsere Feuerwehren können dadurch für Jugendliche attraktiver werden, ihre Tagesalarmbereitschaft stärken und die wichtigen Aufgaben auch wirtschaftlicher erfüllen“, sagte der innenpolitische Sprecher der Liberalen, Hagen Kluck, in einer Landtagsdebatte.

Damit werde eine Forderung des Rechnungshof von 2005 erfüllt . Das neue Feuerwehrgesetz stelle die Weichen für eine verstärkte kommunale Zusammenarbeit. Es ermöglicht die konsequente Erhebung von Kostenersatz durch die Gemeinden und es dehnt kostenersatzpflichtige Tatbestände auf Einsätze bei Verkehrsunfällen aus. Mehr Mut wünschte sich Kluck bei der Aufgabenreduzierung: „Eine Ölspur kann beispielsweise auch durch private Unternehmen beseitigt werden.“ „Die Senkung des Eintrittsalters auf 17 Jahre ist wichtig, weil in diesem Alter viele aus der Jugendfeuerwehr austreten, aber nicht in die Feuerwehr eintreten“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion. „Dass die Teilnahme an Einsätzen weiterhin erst ab 18 möglich ist, halten wir für einen tragfähigen Kompromiss.“ Durch die Zulassung von Doppel-Mitgliedschaften hätten örtliche Wehren bessere Chancen, auch am Tage für die erforderliche Präsenz zu sorgen. Die Möglichkeit der kurzzeitigen Beurlaubung aus familiären Gründen, mache den Feuerwehrdienst für junge Väter und Mütter attraktiver: Etwas zu kurz kommt der FDP der Anreiz für das Ehrenamt. Laut Kluck wäre eine Klausel wünschenswert, die den Wehren mehr Spielraum bei der Mitgliederwerbung einräumt. Schließlich sei angesichts der demographischen Entwicklung die Problematik des fehlenden Nachwuchses absehbar. „Hier muss man frühzeitig Initiativen ergreifen und neue Wege gehen“, forderte Hagen Kluck. „Da könnten die Feuerwehren von den Sportvereinen lernen, denen die Integration des Nachwuchses von Zuwanderern bekanntlich sehr gut gelingt.“ Von einer personell gut aufgestellten Feuerwehr profitiere schließlich die gesamte Einwohnerschaft einer Kommune, egal ob alteingesessen oder Neubürger. Kluck stellte klar, dass der Umfang der Pflichtaufgaben der Feuerwehr nicht verändert wird. „Wir schaffen lediglich die Möglichkeit des Kostenersatzes bei den Kann-Aufgaben der Gemeinde“, erläuterte der innenpolitische Sprecher, „die Kommune kann auf den Kostenersatz verzichten, wenn das im öffentlichen Interesse ist.“ Die entschädigungslose Duldung der Nutzung von Antennen und Funktürmen gewerblicher Aufsteller muss nach Auffassung der FDP die absolute Ausnahme bleiben. Hagen Kluck forderte das Innenministerium auf, „übereifrige Behörden wie beispielsweise das Landratsamt Heilbronn zurückzupfeifen“. Man dürfe Unternehmen, die Funk-Einrichtungen bereitstellen, unterhalten, betreiben und immer wieder erneuern, nicht die Geschäftsgrundlage entziehen. „Auch ein guter Zweck heiligt nicht alle Mittel.“ Kluck dankte den Frauen und Männern der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufsfeuerwehren und der Werksfeuerwehren „für ihren täglichen und nächtlichen Einsatz im Dienste der Sicherheit der Bürgerschaft“. Dass Feuerwehrleute dabei Gesundheit und Leben für die Allgemeinheit riskieren, könne nicht hoch genug bewertet werden. Das neue Feuerwehrgesetz mache die Wehren fit für die Zukunft.

DDR darf nicht verniedlicht und idealisiert werden – Opfer leben auch hier bei uns – Zum Jahrestag des Mauerbaus erklärte die FDP-Abgeordnete Heiderose Berroth, dass die Erinnerung an den Unrechtsstaat DDR nicht nur bei Schülerinnen und Schülern, sondern auch bei Erwachsenen wach gehalten werden müsse. Berroth: „Am 13. August 1961 zementierte die DDR mit dem Mauerbau die deutsche Teilung. Diese Schandmauer hat nicht nur Familien und Freundschaften in Berlin jäh auseinander gerissen, sondern auch Besuche von Deutschen bei Deutschen und den kulturellen Austausch wesentlich erschwert.“

Im Nachklang zur Landtagsdebatte „Erinnerung an die DDR-Diktatur wachhalten“ sagte Berroth, dass auch in Baden-Württemberg heute noch Täter und Opfer der DDR-Diktatur lebten – „die Stasi war leider überall, und die DDR-Opfer und ihre Nachfahren leiden noch heute“. Nach den Worten von Berroth geht es der FDP/DVP-Fraktion nicht in erster Linie um den Blick zurück und um die Frage, wer damals etwas falsch gemacht habe. Berroth: „Unser Blick geht eindeutig nach vorn. Ich will keineswegs dämonisieren, aber es kann nicht ange-hen, dass Menschenfänger wie die Linke als demokratiefähig und wählbar angesehen werden, weil die DDR inzwischen verniedlicht und idealisiert wird.“ Deshalb sollten Schulklassen und Besuchergruppen, die nach Berlin fahren „nicht nur den Bendler-Block, sondern auch die Gedenkstätte Hohenschönhausen besuchen“. Auch müss-ten Ausflüge zur Erinnerungsstätte „Gegen das Vergessen“ in Pforzheim zum regelmäßigen Programm von Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung gehören. Weiter sei im Stuttgarter Haus der Geschichte das Thema einer intensiveren Beschäftigung wert. Die FDP-Landtagsabgeordnete appellierte an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger über 40: „Jede und jeder von uns hat aus eigenem Erleben in diesem Erinnerungsprozess eine wichtige Aufgabe – und diese sollten wir verantwortlich wahrnehmen.“

Verstärkte Zusammenarbeit aller gesellschaftlichen Gruppen erforderlich – Als „bedingt geeignet“ bezeichneten Sabine Kurtz, CDU-Obfrau des Sonderauschusses „Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen – Jugendgefährdung und Jugendgewalt“, und der FDP-Obmann Hagen Kluck die in der letzten Zeit verbreiteten Empfehlungen zur Verhinderung eines weiteren Amoklaufs“. „Der Sonderausschuss hat sich zum Ziel gesetzt, in aller Ruhe und Sachlichkeit die Ursachen für Amok-läufe an Schulen zu ergründen und als Ergebnis geeignete Maßnahmen vorzu-schlagen, die das Problem an der Wurzel packen“, erklärten Kurtz und Kluck.

Bereits in seiner ersten öffentlichen Anhörung am 22. Juli 2009 habe der Ausschuss wertvolle Ratschläge von namhaften Experten erhalten. Darüber hinaus seien weitere vier Anhörungen geplant, aus denen weitere zielführende Anregungen erwartet würden, bevor zum Jahresende 2009 die Empfehlungen veröffentlicht würden. „Einzelne isolierte Maßnahmen, wie beispielsweise der bloße Austausch von Türknauf und Türen in Klassenzimmern ,stehen dabei höchstens am Ende eine Kette tiefgreifender Präventionsmaßnahmen“, so Sabine Kurtz.Auch die in diesem Zusammenhang genannte Forderung nach zusätzlicher Schulsozialarbeit sei alleine nicht zielführend. „Es geht im Kern um ein enges Miteinander von Schule, Eltern und Gesellschaft, um an den Schulen des Landes eine Kultur des Vertrauens, der Anerkennung und des Zuhörens einziehen zu lassen. Dies ist ein sehr anspruchvolles aber lohnendes Ziel, um Amokläufe unwahrscheinlicher zu machen“ sagte Hagen Kluck, Obmann der FDP-Fraktion im Sonderausschuss.HintergrundDie weiteren Anhörungen des Sonderausschusses finden an folgenden Terminen statt:• am 1. Oktober, zum Thema „Zugang zu Waffen“,• am 19. Oktober, zum Thema „Gewaltdarstellung in Medien, u. a. in Computerspielen“,• am 22. Oktober, zum Thema „Sicherheitsmaßnahmen an Schulen“,• am 11. November, zum Thema „Stärkung des Erziehungsauftrags der Eltern“.Anschließend wertet der Sonderausschuss des Landtags BW die in den Anhörungen gewonnenen Erkenntnisse aus und formuliert bis zum Jahresende seine Empfehlungen.

FDP/DVP-Landtagsfraktion setzt mehr auf Prävention als auf Paragraphen – In der Landtagsdebatte über ein Alkoholverkaufsverbot hat der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion die Behörden aufgefordert, für die Einhaltung des Ju-gendschutzgesetzes auch in Bezug auf Alkoholabgabe und Alkoholkonsum zu sorgen. „ Schnaps-Konsum in der Öffentlichkeit ist Kindern und Jugendlichen strikt verboten“, stellte Hagen Kluck fest, „die Liberalen sind der Auffassung, dass diese Bestimmung strikt eingehalten werden muss“. Weil es auch ein Problem mit dem Alkohol-Konsum junger Erwachsener in der Öffentlichkeit gebe, befasse

„Bei uns Liberalen löst das keine Begeisterungsstürme aus“, sagte Kluck. Aber man müsse etwas tun, weil der übermäßige Alkoholkonsum unbestritten eine wichtige Rolle beim stetigen Anstieg der Gewaltdelikte spiele. Das Eingreifen des Staates sei vor allem deshalb notwendig, weil es offenbar immer mehr Leute gebe, die mit Alkohol nicht umgehen könnten. „Dieses nächtliche Alkoholverkaufsverbot ist ein Versuch“, betonte Hagen Kluck, „nach drei Jahren werden wir überprüfen, ob diese vielgepriesene, aber von uns nach wie vor skeptisch betrachtete Maßnahme etwas gebracht hat.“ Verbote alleine hätten noch nie etwas bewirkt. Nur in einer guten Mischung mit Aufklärungsaktionen und Hilfsangeboten würden sie zum Erfolg führen. Hier seien Elternhäuser und Schulsozialarbeit, Jugendämter und offene Jugendarbeit, Polizei und kommunale Ordnungsbehörden gemeinsam gefragt. Aufklärung über die Folgen ungehemmten Suffs seien nötiger denn je. Entsprechende Maßnahmen, die wir nach wie vor als einen unverzichtbaren Bestandteil sowohl der Sucht- als auch der Gewaltprävention ansehen, zeigten aber offenbar nicht die erhoffte Wirkung. „Das belegen die vielen unschönen Szenen, die sich vor allem an den Wochenenden zu später Abendstunde oder früher Morgenstunde in vielen Innenstädten abspielen“, meinte Hagen Kluck, „wer das Saufen nicht vertragen kann, sollte es eigentlich lassen. Weil es aber manchen Leuten an Einsicht fehlt, muss ihnen auf die Sprünge geholfen werden.“ Der Vorschlag der Regierung für ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot ziele darauf, die Nachschubwege für dieses Vorglühen und Koma-Saufen im öffentlichen Raum zu behindern. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zum Freiburger Alkoholverbot zeige aber, dass es mit dem Schwingen der großen Keule nicht getan sei. Man könne Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen nicht pauschal verbieten. Nicht jeder „Mondscheintrinker“ werde schließlich gewalttätig.Kluck unterstrich die Ausnahmeregelungen für Stadtfeste, Vereinsfeiern und ähnliches. Alkoholgenuss bei gesellschaftlichen Ereignissen und in Gaststätten sorge ja eher für Verbrü-derungen als für Gewaltausbrüche. Fröhliches Zechen unter gewisser sozialer Kontrolle sei also weiterhin möglich. Deshalb wolle die FDP ja auch möglichst kurze Sperrzeiten in der Gastronomie. „Sollte jemand von der Prohibition träumen, muss er mit unserem entschiedenen Widerstand rech-nen“, betonte Hagen Kluck, „wir beteiligen uns nicht an der Verteufelung des Alkohols. Wir leben im zweitgrößten deutschen Weinland, in dem auch eine Vielzahl berühmter Brauereien und Brennereien gibt. Nicht der Alkohol ist das Prob-lem, sondern der Mensch, der mit ihm nicht umzugehen versteht.“

Für FDP/DVP-Fraktion ist Mandatszuteilung nach Prozenten besonders wichtig – Der nächste Landtag muss nach einem Wahlrecht gewählt werden, das den Kandidatinnen und Kandidaten Chancengleichheit gibt. Wie der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Hagen Kluck, in der Parlamentsdebatte zum Wahlrecht betonte, „muss bei der Zweitausteilung der Mandate künftig der im Wahlkreis erzielte persön-liche Erfolg Maßstab sein.“ Deshalb sei die Mandatsvergabe nach der Höhe der erzielten prozentualen Stimmenanteile richtig. „Damit wird eine alte Forderung der FDP erfüllt“, stellte Kluck fest.

Die Angleichung der Wahlkreisgrößen ist seiner Meinung nach auch bei der Zuteilung nach Prozenten wichtig. „So wie ein kleiner Wahlkreis bei der Mandatsvergabe nach absoluten Stimmenzahlen benachteiligt war, so ist er bei der Prozent-Regelung bevorzugt“, betonte Hagen Kluck. Deshalb schreibe der Gesetzentwurf mit Recht vor, dass die Wahlkreisgrößen grundsätzlich nicht um mehr als 15 Prozent vom Durchschnitt abweichen dürften. Es sei nicht einfach, diese möglichst gleich großen Wahlkreise zu schaffen. „Am einfachsten wäre es, wenn man in den Regierungsbezirken Freiburg und Tübingen jeweils einen zusätzlichen Wahlkreis bildet, während man in den Regierungsbezirken Stuttgart und Karlsruhe je einen streicht“, stellte Kluck fest. Damit wäre auch die bereits vom Staatsgerichtshof festgestellte Ungleichheit zwischen Nord und Süd besei-tigt. Nach der Bevölkerungszahl seien die „Nordstaaten“ nämlich überrepräsentiert. Aber noch scheinen Kluck die „Südstaaten“ zu schwach zu sein, um dieses ihnen zustehende Gewicht durchzusetzen. Hagen Kluck räumte ein, dass es bei der vorgeschlagenen Neubildung der Wahlkrei-se Ungereimtheiten gebe. Alle Wünsche werde man dabei nicht erfüllen können, weil Gemeinde- und Regierungsbezirksgrenzen die Entscheidungsmöglichkeiten einengten. „Wir Liberalen haben auch zu anderen Punkten noch viele Wünsche“, sagte Kluck. Er nannte die Verkleinerung des Landtages, einen landesweiten Verhältnisausgleich und die Einführung eines Zweistimmen-Wahlrechts. „Alle diese Wünsche stellen wir zurück, damit es zur Landtagswahl 2011 Chancengleichheit zwischen den Kandidatinnen und Kandidaten der einzelnen Parteien bei der Zweitausteilung der Mandate gibt“, sagte Kluck. Und: „Die FDP wird alle auf den Tisch kommenden Anregungen sorgfältig prüfen, aber nicht zulassen, dass damit versucht wird, die Wahlrechtsreform zu verzögern.“

FDP/DVP-Fraktion warnt vor Unterhöhlung des dualen Rundfunksystems – Ob die für Ende 2015 angedachte UKW-Abschaltung wirklich kommt, muss nach Auffassung der FDP/DVP-Fraktion der Markt entscheiden. „An der digitalen Zukunft des Radios geht kein Weg vorbei“, stellte der medienpolitische Sprecher Hagen Kluck in der Landtagsdebatte über das Landesmediengesetz fest. Er hoffe nicht, „dass die Grünen und andere so von DABplus schwärmen, weil sie darin eine Chance sehen, die private Konkrrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu behindern“. Die FDP stehe zum dualen Rundfunksystem und fordere gleiche Chancen für alle Radioanbieter.

„Wir halten nichts davon, wenn öffentlich-rechtliche Sender das neue System DABplus durch UKW-Abschaltung befördern“, sagte Kluck, „damit würde den Privaten die Geschäfts- und Lebensgrundlage entzogen, würden Investitionen und Arbeitsplätze vernichtet.“ Mit einer solchen Vorgehensweise würde man auch der Me-dienvielfalt den Boden entziehen. Auch die nichtkommerziellen Sender hätten erhebliche Probleme. Natürlich ist die Zukunft des Radios digital. Aber tiefgreifende Änderungen wie die UKW-Abschaltung sind nur mit den Hörern möglich, nicht ohne sie. Und ganz bestimmt nicht gegen sie.Wann DABplus wirklich komme, stehe in den Sternen. Derzeit seien die von einem großen Teil der Radio-Anbieter geforderten Rahmenbedingungen noch nicht erfüllt. „Wir haben starke Zweifel, ob die erheblichen Einführungs- und Betriebskosten vor dem Hintergrund der Finanzkrise aufgebracht werden können“, stellte Hagen Kluck fest, „das trifft sicher auch dann zu, wenn an eine erhebliche Förderung mit öffentlichen Geldern und regulatorischen Druck gedacht werden sollte“. Die notwendigen erheblichen Investitionen müssten sich ja irgendwann refinanzieren. Mit dem interfraktionellen Antrag zur Gleichbehandlung der nichtkommerziellen Radios kann das Gesetz zur Änderung des Mediengesetzes nach liberaler Auffassung „jetzt alles regeln, was im Moment zu regeln ist.“ Die Verlängerung der Ende 2010 auslaufenden Frequenzzuweisungen für die Hörfunkanbieter um fünf Jahre bis Ende 2015 sei sinnvoll. Die Änderung des Landesmediengesetzes mache die bunte und vielfältige Radiolandschaft Baden-Württembergs noch ein großes Stück zukunftsfähiger.

Unrechtsstaat war kein Sozialidyll, sondern eines der größten Freiluftgefängnisse – In einer Landtagsdebatte mit dem Titel „Erinnerung an DDR-Diktatur wachhalten“ sagte der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

„20 Jahre nach der friedlichen Revolution und dem Mauerfall hat das Geschichtsbewusstsein, was die DDR angeht, einen Tiefpunkt erreicht. So meinen zu viele Jugendliche: Helmut Schmidt und Helmut Kohl seien DDR-Politiker gewesen. Erich Honecker habe in der Bundesrepublik regiert. Die Alliierten, d. h. hauptsächlich die USA, hätten die Berliner Mauer gebaut. Die schreckliche Realität der DDR wie Stasi, Todesstrafe bis 1987 und Misswirtschaft: Fehlanzeige! Die DDR wird teilweise als Fabelland gesehen. Die DDR sei keine Diktatur gewesen, sondern die Menschen hätten sich wie überall nur anpassen müssen. Die SED-Diktatur wird fälschlicherweise als Sozialidyll, als Kinder- und Umweltparadies gesehen.Diese Schilderrungen geben nur einige erschütternde Ergebnisse eines For-schungsprojekts SED-Staat der Freien Universität Berlin wieder. Gefragt wurden Schülerinnen und Schüler in Berlin sowie in vier weiteren Bundes-ländern. Gefragt wurde auch, wo der Volksaufstand stattfand und wo bis 1987 die Todesstrafe Gesetz war. Dass die Antwort DDR war, glauben nur 17 % der Schüler in den neuen und 26 % der Schüler in den alten Bundes-ländern. Aus mangelndem Faktenwissen ergibt sich ein Geschichtsbild der DDR, das keinerlei Maßstäbe hat für eine Unterscheidung zwischen Demokratie und Diktatur. Ganz problematisch ist aber: Nach einer neuen Umfrage wollen 40 % der Ostdeutschen dem Sozialismus eine neue Chance geben und sogar 50 % wünschen sich Errungenschaften aus der DDR zurück.Besonders problematisch wird die ganze Situation jedoch dadurch, dass auch führende SPD-Politiker die DDR-Diktatur verharmlosen, verniedlichen und zur Folklore erklären. Im Übrigen wird eine Fortsetzung der von mir soeben zitierten Studie von Professor Klaus Schroeder von einigen SPD-Ländern bewusst boykottiert. Die Bundesländer Brandenburg, Berlin und auch Rheinland-Pfalz beteiligen sich an der Studie nicht. Ich finde es unerträglich, wenn der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering, behauptet, die DDR sei kein Unrechtsstaat gewesen. Wörtlich der Ministerpräsident: „Ich verwehre mich dagegen, die DDR als totalen Un-rechtsstaat zu verdammen, in dem es nicht das kleinste bisschen Gutes gab (…)“. Und weiter Sellering: „Die alte Bundesrepublik hatte auch Schwächen, die DDR auch Stärken.“Ganz ähnlich äußerte sich die SPD-Bundespräsidentenkandidatin, Gesine Schwan. Sie meinte kurz vor der Wahl, sie lehne die Bezeichnung „Unrechtsstaat“ für die DDR ab, weil der „diffus“ sei. Der Begriff, „impliziert, dass alles unrecht war, was in diesem Staat geschehen ist. So weit würde ich im Hinblick auf die DDR nicht gehen.“ Vergleichbar äußerte sich auch der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD), wenn er meinte: „Dass man die DDR immerfort an den Begriff Unrechtsstaat bindet, halte ich für überflüssig.“ Auch der Änderngsantrag der SPD und der Grünen relativiert und verharmlost die Rolle der SPD. Sie war nicht „federführend“, sondern hat alle diktiert und drangsaliert, auch die sogenannten Blockflöten.Es ist menschlich, unangenehme und schlechte Erlebnisse zu verdrängen und zu vergessen und die guten Erlebnisse zu verklären. Selbstverständlich denken die meisten Menschen gerne an die schönen Seiten ihrer Jugend zu-rück – selbst wenn sie diese in einer Diktatur verbracht haben. Doch auch solche positiven Erinnerungen können nicht das Unrecht ungeschehen machen, das gleichzeitig anderen, vielleicht auch ihnen selbst, zugefügt wurde. Denn wie viele Lebenswege verbaute der SED-Staat jungen Menschen, weil er zum Beispiel bekennende Christen oder andere Abweichler von der Staatsdoktrin nicht studieren ließ. Doch auch vielen anderen wurde die gewünschte Ausbildung von oben herab verweigert. Durch das Verdrängen der dunklen Seiten wird aus der DDR noch lange kein Rechtsstaat.Folgend einige Zahlen zum SED-Staat DDR: 18 Mio. Menschen waren Insassen eines der größten Freiluftgefängnisse. Wer die innerdeutsche Grenze unerlaubt passieren wollte, wurde erschossen. Beim Versuch, die DDR-Grenze zu überschreiten, wurden zwischen 700 und 800 Menschen von Volkspolizisten oder von automatischen Schießanlagen ermordet. Wer plan-te, die DDR zu verlassen, wurde wegen des Verdachts auf Republikflucht meistens zu Freiheitsstrafe verurteilt. Die wichtigste Säule im Herrschafts- und Repressionssystem der DDR war die Verweigerung der Reisefreiheit. Der größte Arbeitgeber in der DDR war der Staatssicherheitsdienst, die Stasi. Bei ihr waren 1989 rund 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt, mehr als bei der regulären Volkspolizei. Hinzu kam ein Heer von Informanten, die sogenannten „inoffiziellen Mitarbeiter“ (IM), deren Zahl teilweise bis auf 180.000 gesteigert wurde. Rechtsstaatliche Prinzipien wurden nur vorgespielt. Die Gerichte wurden durch SED und Stasi manipuliert. Die DDR-Gerichte fällten bis 1987 in politischen Verfah-ren 209 Todesurteile, von denen 142 vollstreckt wurden. Für insgesamt 33.755 politische Gefangene endete das Gefängnis mit einem „Freikauf“ durch die Bundesrepublik. Man muss schon ein besonders nachgiebiges und großzügiges Verständnis für die DDR haben oder auf dem linken Auge blind sein, um angesichts dieser erschütternden Fakten einen Unrechtsstaat in Zweifel zu ziehen.Was war die DDR denn sonst? Ein kleiner Unrechtsstaat, ein bisschen Unrechtsstaat? Selbst wenn die Kinderbetreuung gut war – die DDR vorgetäuschte Vollbeschäftigung hatte, die Mieten günstig waren, die Menschen sich gegenseitig halfen -, wird dadurch der Stasi-Überwachungs- und Einsperrstaat nicht beseitigt und nicht besser. Es ist dringend erforderlich, dass es bei uns eine intensive Auseinandersetzung in Schule und Gesellschaft mit der DDR-Diktatur gibt. Wir müssen allen Menschen in Deutschland den Unterschied zwischen einer Diktatur und der Demokratie klar und verständlich machen. Wer hier die Grenzen verwischt oder relativiert, gefährdet unseren Rechtsstaat und damit unsere Freiheit. Ein verzerrtes Bild von der DDR, gerade bei den jungen Menschen, unterwandert unsere Demokratie.Ich bin daher Kultusminister Rau dankbar, dass er in unseren Schulen das Wissen über die DDR stärken will. Dies hat er bereits in der Antwort auf die Große Anfrage der CDU und FDP angekündigt und nunmehr auch umgesetzt. Der Kultusminister hat alle Schulen aufgerufen, die DDR-Geschichte in Projekttagen zum Gegenstand des schulischen Lernens zu machen. Das neue Internetportal „Die DDR im Unterricht“ wurde eingerichtet, es bietet Lehrkräften kostenlose Unterrichtsmaterialien und Informationspakete. Landesweite Fortbildungskampagnen zum Thema „20 Jahre friedliche Revolution in der DDR“ werden vorbereitet. Natürlich können die Schulen nicht alles leisten. Die Aufklärung über die beiden Diktaturen auf deutschem Boden ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir alle sind aufgerufen und gefordert, unser Kinder und Enkel über unsere Geschichte zu unterrichten. Nur wenn wir unsere Vergangenheit kennen, können wir auch unsere Zukunft gestalten. Sorgen wir also dafür, dass wir alle unsere Vergangenheit so wahrnehmen, wie sie war und nicht so, wie wir uns sie wünschen.

FDP/DVP-Fraktion verbittet sich Ratschläge von Mitarbeitern landeseigener Betriebe – Die Neubesetzungen an der Spitze der FDP/DVP-Landtagsfraktion haben nach Auskunft des Parlamentarischen Geschäftsführers Hagen Kluck nichts an der Haltung der Liberalen zum Ausbau des Stuttgarter Flughafens geändert. Die Bemerkung von Flughafendirektor Fundel bei der Vorstellung der Halbjahresbilanz des Flughafens, Ulrich Noll, sei zu spät abgewählt worden, bezeichnet Kluck als “blanken Unsinn”.

Die FDP/DVP-Fraktion verbitte sich Ratschläge, Falschinterpretationen und Kommentare von Mitarbeitern landeseigener Betriebe. „Der Flughafen-Chef sollte sich lieber mit seinen sinkenden Fluggastzahlen befassen, statt sich in politischen Kamikaze-Flügen zu üben”, empfiehlt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Recht habe Fundel nur mit seiner Feststellung, dass die zweite Startbahn politisch tot sei. Dazu habe Fundel durch sein politisches Ungeschick selber am meisten beigetragen.

Oppositionskritik ist Wahlkampfgetöse –Sondergremien nicht vorgreifen – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion und Obmann im Sonderausschuss „Konsequenzen aus dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen“, Hagen Kluck, weist die Kritik an der Enthaltung der Landesregierung bei Verbotsforderungen für Paintball und IPSC in der letzten Sitzung des Bundesrats zurück.

„Wir Liberalen halten daran fest, dass wir erst dann politische Schlussfolgerungen aus den Bluttaten von Winnenden und Wendlingen ziehen, wenn der Sonderausschuss des Landtages und die von der Landesregierung eingesetzte Andriof-Kommission ihre Arbeit abgeschlossen haben“, sagte Kluck. Es greift nach Meinung der FDP/DVP-Fraktion zu kurz, wenn man nur mit Verboten auf die grauenvollen Taten reagiere. Viel wichtiger sei die Erforschung der Ursachen und ein ganz-heitlicher Ansatz zum Verhindern von Wiederholungen. „Eine Selbstbindung der Landespolitik durch Unterstützung von Verbotsinitiativen im Bundesrat widerspricht dem Ziel der sorgfältigen und ergebnisoffenen Abwägung in den extra dafür geschaffenen Gremien“, betonte Kluck. Hinsichtlich der Äußerungen der Opposition sagte Kluck: „Was SPD und Grüne derzeit betreiben, ist nichts weiter als Bundestagswahlkampf auf dem Rücken der Opfer. Wir Liberalen stehen weiterhin zum einhelligen Beschluss der Fraktionen im Landtag, aus den schrecklichen Ereignissen in gemeinsamer Verantwortung und nach sorgfältiger Abwägung politische Konsequenzen zu ziehen.“

FDP/DVP-Fraktion bietet neuem Polizeipräsidenten konstruktive Zusammenarbeit an – Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, sichert dem neuen Landespolizeipräsidenten Wolf-Dietrich Hammann seine Unterstützung zu. „Es ist richtig, die Aufgabenbereiche von Polizei, kommunalem Ordnungsdienst und privaten Sicherheitsdiensten streng zu trennen“, sagte Kluck.

Der innenpolitische Sprecher ist sich mit dem neuen Polizeipräsidenten auch darüber einig, dass ein flächendeckender Einsatz von Videokameras im Kampf gegen Alkoholexzesse und Kriminaliät „Unfug ist“. Kluck: „Ich biete dem Landespolizeipräsidenten Hammann eine konstruktive Zusammenarbeit an.“

Artikel 1 in Grundgesetz hat mehr Geltung: Würde des Menschen ist unantastbar – Der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hans-Peter Wetzel, sagte in einer Landtagsdebatte über das Thema „Endlich Rechtssicherheit durch Patientenverfügungen – Konsequenzen für die Menschen im Land“ unter anderem (es gilt das gesprochene Wort): „Der Bundestag hat am 18.06.2009 den Gesetzesvorschlag zur Patientenverfügung beschlossen. Damit wird in der Zukunft endlich mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen geschaffen. Dieses Gesetz ist auch die konsequente Umsetzung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom März 2003.

Der BGH hatte beschlossen, dass lebensrettende oder -verlängernde Maßnahmen in bestimmten Situationen bei Menschen unterbleiben müssen, wenn der Patient zuvor seinen Willen z. B. in einer Patientenverfügung festgelegt hat. Damit wurde vom Bundesgerichtshof juristisch klargestellt, dass der Patientenwille auch am Lebensende, wenn der Mensch selbst nicht mehr in der Lage ist, über sich selbst zu bestimmen, von seinem Betreuer, seinem Bevollmächtigten und insbesondere den behandelnden Ärzten umgesetzt werden muss, wenn dieser Wille von dem Patienten zuvor entsprechend geäußert wurde und auch festgestellt werden kann.Dieser Beschluss wurde teilweise jedoch nicht berücksichtigt. Die Ärzte hatten Probleme mit diesem Beschluss, so dass eine gesetzliche Regelung erforderlich war. Die FDP-Bundestagsfraktion hat am 18.01.2006 bereits einen Antrag gestellt, die Patientenverfügung gesetzlich zu regeln um damit das Selbstbestimmungsrecht und die Autonomie von nicht einwilligungsfähigen Patienten zu stärken.Mit dem jetzigen Gesetz wird endlich, nach sechsjähriger Debatte im Bundestag und in verschiedenen anderen Gremien, mehr Rechtssicherheit für die Menschen geschaffen. Es wird auch Rechtssicherheit dafür geschaffen, dass die bisherigen Patientenverfügungen weiter Gültigkeit haben.Wie ist die Situation? Sie gehen zu einem Arzt. Dieser empfiehlt Ihnen nach eingehender Untersuchung, sich operieren zu lassen. Rechtlich haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie lassen sich operieren oder nicht. Dieses Entscheidungsrecht folgt aus dem Selbstbestimmungsrecht der Menschen. Probleme bereiten aber die Fälle, in denen der Mensch aufgrund seiner Krankheit nicht mehr in der Lage ist, selbst eine Entscheidung zu treffen. Die Frage tut sich dann auf, wer soll bestimmen? Die Ärzte mussten bisher den mutmaßlichen Willen der Patienten erforschen. Wir sind uns alle einig: Dies ist außerordentlich schwierig! Im Zweifel haben sich die Ärzte häufig für eine Fortsetzung der Behandlung entschieden. Dies war für die Patienten teilweise sehr qualvoll. Auch war es rechtlich außerordentlich umstritten, ob die Patientenverfügung Wirksamkeit entfaltete, und wenn ja, welche?Oft musste das Vormundschaftsgericht angerufen werden. Nunmehr hat der Bundestag Rechtssicherheit geschaffen. Die Rechtssicherheit hat er auch geschaffen für 8 Mio. Menschen, die bereits eine Patientenverfügung ver-fasst hatten. Diese können sich jetzt darauf verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade in einer Phase schwerer Krankheit beachtet werden muss. Der Bundestag hat beschlossen, dass die bisher errichteten Patientenverfügungen weiterhin Wirksamkeit haben. Das Gesetz sieht im Einzel-nen vor:- Eine Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst werden.- Eine Patientenverfügung ist verbindlich, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung, wenn der Patientenwille der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht.- Der Betreuer / Bevollmächtigte trifft die Entscheidung über die Durchführung und Fortdauer der ärztlichen Behandlung nachdem Arzt und Betreuer den Patientenwillen erörtert haben.- Nur noch in Konfliktfällen entscheidet das Vormundschaftsgericht.Durch diese Änderung im Betreuungsrecht wird jetzt also sichergestellt, dass die Behandlungsfeststellungen in einer Patientenverfügung für alle bindend anerkannt werden müssen, also auch für die Ärzte. Das Ge-setz schreibt also keine schematische Umsetzung der Patientenverfügung vor. Nur dann, wenn die Festlegung nach übereinstimmender Überzeugung von Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigten auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation passt, wird der Patientenwille umgesetzt. Eine komplizierte ärztliche Beratungspflicht vor der Errichtung einer Patientenverfügung oder eine obligatorische Beteiligung des Vormundschaftsgerichts ist nicht erforderlich. Ebenso ist zu begrüßen, dass die notarielle Beurkundungspflicht für eine Patientenverfügung nicht festgeschrieben wurde.Wer will, darf natürlich seine Patientenverfügung vor einem Notar beurkunden lassen, er muss aber nicht. Durch dieses Gesetz wird kein Mensch bei uns gezwungen, eine Patientenverfügung zu verfassen. Die Menschen haben es vielmehr selbst in der Hand, mit einer Patientenverfügung vorzusorgen, sollten sie künftig einwilligungsunfähig sein. Wenn sie dies nicht tun, dann müssen die Beteiligten, also die Ärzte, Betreuer bzw. Bevollmächtigten etc. wie bisher den mutmaßlichen Patientenwillen erforschen und dann danach entscheiden. Mit diesem Ge-setz hat der Gesetzgeber für alle klargestellt, dass das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht nicht mit Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit endet.Zwangsbehandlung und langes Leiden eines Menschen gegen den eindeutig geäußerten Patientenwillen schließt das Gesetz also aus.Das Gesetz achtet vielmehr die höchstpersönlich getroffene Entscheidung des einzelnen Menschen in jeder Phase seines Lebens. Damit wurde dem Programmgrundsatz in Art. 1 unseres Grundgesetzes: “Die Würde des Menschen ist unantastbar” weitere Geltung verschafft.

Überwachter Hausarrest ist kriminalpolitisch sinnvoll – Menschenrechte nicht verletzt – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz über elektronische Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe“ (elektronische Fußfessel) sagte der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hans-Peter Wetzel, unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

Durch die Föderalismusreform I von 2006 sind die Länder allein zuständig für den Strafvollzug. Damit hat Baden-Württemberg die Möglichkeit, seinen modernen und zeitgemäßen Strafvollzug selbst weiter zu entwickeln, ohne auf die anderen Länder oder die Bundesregierung warten zu müssen. Das gilt auch für die Einführung der elektronischen Fußfessel. Denn bereits im Jahr 2002 wurde eine entsprechende Gesetzesinitiative Baden-Württembergs durch die Grünen im Bundestag gestoppt. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag Volker Beck meinte damals, die elektronische Fußfessel sei “kriminalpolitisch überflüssig”. Ferner meinte er, der elektronische Hausarrest sei zudem “mit der Menschenwürde und dem Persönlichkeitsrecht nicht zu vereinbaren”.Ich meine, dass beide Begründungen nicht überzeugen:1. Der elektronisch überwachte Hausarrest ist kriminalpolitisch sinnvoll.2. Er verletzt schon gar nicht die Menschenrechte. Schließlich besteht die Alternative im Strafvollzug in einer JVA.Ich weiß beim besten Willen nicht, was die Menschenrechte mehr beeinträchtigt. Mit dem Gesetz wollen wir einen Modellversuch starten. Natürlich ist dieser elektronisch überwachte Hausarrest kein Allheilmittel. Nur ausgewählte Straftäter, die bisher ins Gefängnis mussten, dürfen “technisch überwacht” jetzt zu Hause bleiben. In § 2 werden zwei unterschiedliche Anwendungen des Hausarrestes geregelt:- die Ersatzfreiheitsstrafe und die Entlassungsvorbereitung.In § 4 werden sehr genau die Voraussetzungen für den Hausarrest festgelegt:1. Der Gefangene muss sein Einverständnis zum Hausarrest mit der elektronischen Aufsicht erklären. 2. Der Gefangene muss über eine Wohnung oder eine andere geeignete feste Unterkunft verfügen und bereit sein, den zuständigen Mitarbeitern im Rahmen des Programms Zugang jederzeit zu gewähren.3. Die Wohnung des Gefangenen muss über einen angeschlossene Telefonapparat verfügen, soweit die An- und Abwesenheit des Gefangenen beaufsichtigt werden soll.4. Andere Personen, z.B. die Ehefrau, die mit dem Gefangenen in derselben Wohnung leben, müssen einverstanden sein, soweit die An- und Abwesenheit des Gefangenen in der Wohnung beaufsichtigt werden soll.5. Der Gefangene muss seiner Arbeits- und Ausbildungsstelle nachgehen können.6. Der Gefangene muss bereit sein, sich einem im voraus vereinbarten Tages- und Wochenablauf sowie weiteren Anweisungen zu unterziehen.Wenn eine dieser Voraussetzungen fehlt, kann der elektronische Hausarrest gemäß § 4 Abs. 2 widerrufen werden.Die elektronische Überwachung funktioniert über einen Sender, der über dem Knöchel befestigt wird wie eine größere Armbanduhr. Der Sender meldet, ob sich der Gefangene zu den angeordneten Zeiten in der Wohnung oder wegen seiner Therapie oder Berufstätigkeit abwesend ist. Weichen die Zeiten ab, wird die Aufsicht automatisch informiert. Der Hausarrest kann dann widerrufen werden. Ich komme also zum Ergeb-nis: Der Hausarrest mit elektronischer Überwachung, die sog. elektronische Fußfessel, ist in jeder Richtung zu begrüßen und bringt nur große Vorteile und Chancen: Für die Strafgefangenen und auch für unser Land. Die Vollzugsform ist eine sinnvolle Ergänzung zum übrigen Strafvollzug. Durch den Hausarrest wird der Gefangene nicht mehr aus seiner gewohn-ten sozialen Umgebung herausgerissen. Er kann bei seiner Familie wohnen bleiben. Der Gefangene kann seinen Arbeitsplatz behalten. Der Strafvollzug ist humaner und enthält gleichzeitig eine Warnfunktion. Der elektronische Hausarrest spart Haftplätze und damit Kosten. Ergebnis: Nur Vorteile. Dem Justizminister und seinen Mitarbeitern danke ich für die konsequente Umsetzung der Gesetzesvorlage.Ich empfehle, der Gesetzesvorlage uneingeschränkt zuzustimmen. Sie helfen damit, dem Strafvollzug in Baden-Württemberg in seiner Entwicklung. Wir sind auf einem guten Wege. Stehen Sie nicht im Wege, hel-fen Sie mit. Stimmen Sie der Gesetzesvorlage uneingeschränkt zu.“

Bürger mit Beeinträchtigung der Sehfähigkeit haben Schwierigkeiten – Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, reagiert auf Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, denen es schwer fällt, ihre Wahlbenachrichtigungen zu den Kommunal- und Europawahlen zu lesen.

In einem parlamentarischen Antrag will der Reutlinger Abgeordnete von der Landesregierung wissen, in welchen Schriftgrößen die Wahlbenachrichtigungskarte gehalten ist. „Schon bei geringer Beeinträchtigung der Sehfähigkeit bereitet das Lesen der Erläuterungen Schwierigkeiten“, so Hagen Kluck. Der innenpolitische Sprecher fragt, welche Anforderungen im Allgemeinen an Internetseiten oder andere behördliche Schriftstücke mit dem Prädikat „barrierefrei zugänglich“ gestellt werden. Weiter will Kluck wissen, welche Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einer Briefwahl wahrnehmen, wie hoch der Anteil der Sehbeeinträchtigten ist, wie die barrierefreie Zugänglichkeit der Wahllokale sichergestellt ist und welche Internetauftritte oder anderen Informationsquellen der Landesregierung beziehungsweise der Kommunen barrierefrei zugänglich sind.Kluck: „Vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung der Wahlbenachrichtigungskarten wäre eine Gestaltung wünschenswert, welche die Lesbarkeit für einen möglichst hohen Anteil der Wahlberechtigten gewährleistet und damit die Möglichkeit zur Ausübung der staatsbürgerlichen Pflichten sicherstellt.“

Einsparung eine Million Euro in fünf Jahren – Kern- und Sicherheitsbereich nicht berührt – Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, hat die Kritik der SPD an der künftigen Teilprivatisierung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Offenburg als „untauglichen Versuch mit untauglichen Mitteln“ bezeichnet. In einer Landtagsdebatte sagte Wetzel, dass die neue JVA am 1. Juni dieses Jahres eröffnet werde. Sie wird insgesamt 500 Personen aufnehmen. Es wird 440 Zellen für Straftäter und Untersuchungshäftlinge und 60 sogenannte sozialtherapeutische Plätze geben.

Die Teilprivatisierung bezieht sich nach den Worten Wetzels auf die Bereiche Gebäudereini-gung und Küche, Wäscherei, Gefangeneneinkauf und medizinische Versorgung. Wetzel: „Ich meine, dass hier keine Landesbeamten eingesetzt werden müssen, das können Private genauso gut übernehmen. Andere Länder wie Frankreich haben uns das vorgemacht.“ Auf diese Weise spare das Land die Einrichtung von 100 Beamtenstellen. Kern- und Sicherheitsbereich sind von der Teilprivatisierung ausgenommen, hier werden nach wie vor Beamte eingesetzt. Wie Wetzel weiter sagte, gebe es „belastbare, vom Rechnungshof abgesegnete Zahlen“, wonach die durch die Teilprivatisierung erzielten Einsparungen nach fünf Jahren eine Million Euro betragen. An die SPD gerichtet sagte Wetzel: „Sie haben auch schon die Übertragung der Bewährungshilfe auf einen privaten Träger kritisiert. Da zweifelten Sie auch an der Wirt-schaftlichkeitsprognose. Inzwischen konnte die Neustadt eGmbH eine Million Euro an das Land überweisen. Diese Summe konnte eingespart werden – und jetzt läuft die Bewährungshilfe sogar besser als vorher.“

„Strafe muss auf dem Fuße folgen“ – Prävention mit der wichtigste Gesichtspunkt – In einer Landtagsdebatte über „Jugendkriminalität in Baden-Württemberg“ sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

„Um die Jugendkriminalität effektiv zu bekämpfen, ist eine schnelle staatliche Reaktion erforderlich, ganz nach dem Motto: ‚Die Strafe muss auf dem Fuße folgen.’ Baden-Württemberg hat bei den Verfahrenslaufzeiten im bundesweiten Vergleich mit die kürzesten Zeiträume. Auch konnte die Verfahrensdauer vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Ab-schlussverfügung der Staatsanwaltschaft von 2,8 Monaten im Jahre 2004 auf 2,6 Monate im Jahr 2007 gekürzt werden.Die Landesregierung und die damit betroffenen Ministerien prüfen fortwäh-rend, wie die Jugendkriminalität und natürlich auch deren Ursachen be-kämpft werden können. Wir wollen beispielsweise erreichen, dass das Höchstmaß der Jugendstrafe von zehn auf fünfzehn Jahren angehoben wird. Dies soll aber nur für Heranwachsende gelten, die ausnahmsweise nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden sind. Die gesamte Justiz wird von der Bevölkerung natürlich nur dann akzeptiert, wenn deren Entschei-dungen auch plausibel und nachvollziehbar sind. Dies ist aber dann nicht der Fall, wenn es in Extremfällen zu unerträglichen Ungerechtigkeiten kommt, wenn etwa einer von mehreren Tatbeteiligten wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wird und der andere, obwohl er die treibende Kraft war, lediglich 10 Jahre Jugendstrafe bekommt, weil er zur Tatzeit Heranwachsender, also noch nicht 21 Jahre alt war. Wir müssen uns da-her überlegen, ob diese Regelung nicht geändert wird. Ich denke, dass die Jugendrichter die Möglichkeit haben müssen, in solchen Fällen ebenfalls auf 15-jährige Haft zu erkennen, um ein solches Ungleichgewicht zu ver-meiden. Unser geltendes Jugendstrafrecht bietet weit überwiegend flexible und insbesondere auch angemessene Reaktionen und Sanktionsmöglich-keiten. Durch eine Änderung des § 105 JGG soll erreicht werden, dass ein He-ranwachsender zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt werden kann. Abweichend vom Antrag von Baden-Württemberg sieht der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf auch die Einführung eines Fahrverbotes als eigenständige Sanktionsmöglichkeit vor.Daneben tritt die Landesregierung dafür ein, zum Schutze der Bürger vor besonders gefährlichen Sexual, Straf- und Gewalttätern den allgemeinen Regelung der Sicherungsverwahrung auf Heranwachsende anzuwenden, die nach allgemeinen Strafrecht verurteilt werden und die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Personen zu ermöglichen, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.Über eines müssen wir uns insgesamt klar sein: Die effektivste Kriminali-tätsbekämpfung ist die Verhinderung von Straftaten. Aus diesem Grunde setzt die Polizei Baden-Württemberg mit einem breiten Präventionsspekt-rum frühzeitig bei den Ursachen von Jugendkriminalität an, sei es durch die kommunale Prävention oder auch durch die Förderung kriminalpräven-tiver Modellprojekte im Zusammenhang mit der Landesstiftung Baden-Württemberg.Erwähnen möchte ich an dieser Stelle außerdem das am 1. August 2007 in Kraft getretene Jugendstrafvollzugsgesetz. Damit hat das Land eine moderne bundesweit beachtete gesetzliche Grundlage für einen moder-nen Jugendstrafvollzug geschaffen. Ihm zufolge steht der Erziehungsge-danke im Vordergrund des Jugendstrafvollzugs in Baden-Württemberg. Das Gesetz gibt dem jungen Gefangenen ein Recht auf schulische und berufliche Bildung, sinnstiftende Arbeit und Training sozialer Kompeten-zen. Dies sind die wesentlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Resozialisierung. Wir müssen erreichen, dass diejenigen Jugendlichen, die einmal gefehlt haben, nie mehr wieder ins Gefängnis kommen. Denn ein untrennbar mit der Inhaftierung oder Kasernierung verbundenes Problem ist auch das, der sogenannten “Subkultur”: Junge Gefangene mit erheblichen Entwicklungs-, Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen sind hier besonders gefährdet. Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden die bei-den landesspezifischen Modellprojekte Jugendstrafvollzug in freien For-men geschaffen, mit den Einrichtungen Projekt Chance. In Creglingen-Frauental und im Seehaus Leonberg werden insgesamt 30 junge Gefan-gene vorbildlich betreut. Die wissenschaftliche Begleitung der Projekte hat gezeigt, dass die schulischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen her-vorragend angenommen werden gute Entlassungsbedingungen sicherge-stellt sind, große Fortschritte bei der psychosozialen Anpassung erzielt und negative Effekte des geschlossenen Vollzuges, insbesondere subkulturelle Einflüsse anderer Gefangener vermieden werden. Dadurch konnte die Rückfallrate deutlich reduziert werden.“

Rechtsverstöße sollten konsequent verfolgt und geahndet werden – In einer Landtagsdebatte über ein „Nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol an Tankstellen“ sagte der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel (es gilt das gesprochene Wort): „Missbrauch bei Jugendlichen und auch Erwachsenen hat in den vergangenen Jahren dramatisch zugenommen. Die Zahl der stationär behandelten Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen ist in Deutschland in fünf Jahren um 50% gestiegen. Die negativen Auswirkungen von Alkohol auf die Jugendlichen und die jungen Erwachsenen sind uns allen bekannt:

• Lärmbelästigungen,• Sachbeschädigung,• Gewalt,• Körperverletzung.Alkohol ist ein starker Gewaltkatalysator. So waren im Jahr 2007 40 Prozent der Gewalttäter zwischen 18 und 21 Jahren alt. Ich denke, wir sind uns hier über alle Fraktionen hinweg darüber einig, dass diese Zustände nicht länger tragbar, nicht länger hinnehmbar sind. In der Diagnose sind wir uns alle einig. Über die Frage, wie wir aus dieser Situation herauskommen, gehen die Meinungen jedoch auseinander. Mich persönlich belastet ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen nicht. Bis heute war ich nicht darauf angewiesen, nach 22.00 Uhr an einer Tankstelle alkoholische Getränke einzukaufen.Die entscheidende Frage ist aber, ob wir durch ein solches gesetzliches Verbot aus den allseits bekannten Problemen herauskommen.Ich möchte die gesamte Situation nicht bagatellisieren. Aber wir müssen uns fragen:Ist ein generelles Alkoholverkaufsverbot für alle Bürgerinnen und Bürger ab 22 Uhr tatsächlich gerechtfertigt? Müssen wir tatsächlich alle Menschen über einen Kamm scheren? Geben wir durch ein solches weiteres gesetzliches Verbot nicht erneut der Verbieteritis nach? In mehreren Anhörungen wurde versucht, Ursachenforschung für den gestiegenen Alkoholkonsum von Jugendlichen zu betreiben und Stellschrauben zu eruieren, an denen die Landregierung wirksam „drehen“ kann:Wie so oft gibt es keinen monokausalen Zusammenhang. Es gibt vielmehr eine Vielzahl von Gründen, die die Jugendlichen zum Alkoholkonsum verleiten. Daran müssten wir arbeiten.Die Tatsache allein, dass Alkohol käuflich zu erwerben ist, ist also kein Grund für diesen Trend. Die Negativ-Beispiele sind uns allen bekannt. Dem Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen kann also nicht nur ordnungspolitisch begegnet werden.Eine wesentliche Erkenntnis aus der Präventivforschung ist, dass eine gute Wirksamkeit erzielt wird, wenn verhaltens- und auch verhältnispräventive Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden. Gesetzliche Regelungen und eine Steuerung über die Preispolitik brauchen im Vorfeld eine zielgruppengerechte und geschlechtsspezifische inhaltliche Auseinandersetzung.Auch das Gaststättenrecht beinhaltet ausreichende gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen den Jugendschutz. Diese müssen wir natürlich auch wahrnehmen und die Polizei, Staatsanwaltschaften und die Gerichte mit zusätzlichem Personal ausstatten.Es ist nicht damit getan, gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. Wir müssen die Straftäter auch verfolgen und verurteilen. Ich habe kein Verständnis für einen Wirt, der an Jugendliche Alkohol oder an sichtlich Betrunkene ausschenkt. Wenn dies alles nicht ausreicht, sind verhältnispräventive Maßnahmen der letzte Ausweg. Die Polizei hat sich im Anhörungsverfahren dafür ausgesprochen.Durch ein Alkoholverkaufsverbot sollen Exzesse Jugendlicher und auch Erwachsener unterbunden bzw. eingedämmt werden. Ich habe meine Zweifel, ob wir dieses Ziel tatsächlich erreichen. Gehen diejenigen, die wir mit diesem Gesetz treffen wollen, dann nicht her und decken sich vorher mit dem Alkohol ein?Dann hätten wir ein Gesetz geschaffen, das aber nicht wirkt, sondern nur schadet: beispielsweise den Tankstellenpächtern.Allerdings müssen wir darauf achten, dass Ausnahmen im Gesetz vorgesehen werden: Für Hofläden, landwirtschaftliche Genossenschaften, landwirtschaftliche Betriebe, Verkehrsflughäfen, Gaststätten, örtlichen Festen , Märkten, Messen und ähnliche Veranstaltungen, wenn die mit dem Alkoholverkaufsverbot verfolgten öffentlichen Belange nicht erheblich beeinträchtigt werden.Weil wir alle nicht sicher sind, ob wir das Ziel mit diesem Gesetz erreichen, sollten wir uns vornehmen, dass nach fünf Jahren eine Evaluation durchgeführt wird. Möglicherweise müssen wir uns dann eingestehen, dass das nächtliche Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen das Ziel nicht erreicht.“

Reform des Lehramtsstudiums – Gestufte Studienstruktur mit Bachelor/Master – Der Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses im Landtag, Dieter Kleinmann, sagte in der Landtagsdebatte über die „Gestufte Studienstruktur Bachelor/Master für das Lehramtsstudium und ihre Verwirklichung an den Hochschulen“ unter anderem folgendes (es gilt das gesprochene Wort):

„Erlauben Sie mir, mit einem kleinen Bild zu beginnen – Anschaulichkeit ist immerhin ein wichtiges Prinzip in einem guten Unterricht, der ja schließlich am Ziel unserer Bemühungen stehen soll. Die Aufgabe, die Lehramtsstudiengänge in die gestufte Studienstruktur Bachelor/Master zu integrieren, scheint mir vergleichbar mit einem Automotor aus einer bestehenden Baureihe, die nun eine neue Karosserie erhalten soll. Die Herausforderung besteht darin, dass beim Einbau des gut funktionierenden Motors keine Eingriffe vorgenommen werden dürfen, die seine Leistungsfähigkeit gefährden könnten.Ich meine, dass wir gut daran tun, unsere leistungsstarken Lehramtsstudiengänge an den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen in ihrer Substanz nicht zu verändern. Das gilt meines Erachtens auch für das Staatsexamen, das sich ausgesprochen bewährt hat. Die Konstruktion, dass beim ersten Staatsexamen die Prüfung von den Hochschullehrern durchgeführt wird, zugleich aber eine weitere Instanz mit in der Prüfungskommission vertreten ist, ist nicht nur im Interesse der Prüflinge, sondern auch eine wichtige Vorkehrung zur Qualitätssicherung. Da es sich bei den Prüfungen um eine wichtige Stellschraube handelt, von der letztlich auch die Qualität im späteren Schulunterricht maßgeblich abhängt, sollte daran nicht gedreht werden. Ich bin im Übrigen der Meinung, dass sich die Beibehaltung des Staatsexamens und eine gestufte Studienstruktur keineswegs von vornherein ausschließen. Im Gegenteil, der Staatsexamens-Studiengang könnte im Sinne der Polyvalenz als Bachelor-/Master-Studiengang angerechnet werden. Dies müsste natürlich in Abstimmung mit den Anforderungen der Hochschulen und der allgemeinen Bologna-Vorgaben erfolgen, aber ich denke, hier lässt sich bei gutem Willen aller Beteiligten eine pragmatische Lösung finden. Rheinland-Pfalz hat ganz offensichtlich einen solchen Weg gefunden, vielleicht lohnt es sich, ihn einmal näher zu betrachten.Man sollte sich umgekehrt auch die Vorteile noch einmal bewusst machen, die zusätzliche Bachelor- bzw. Masterabschlüsse im Lehramtsbereich mit sich bringen können. Zunächst werden zusätzliche Berufsfelder außerhalb des klassischen Leh-rerberufs erschlossen, und zugleich kann auch ein Quereinstieg in den Lehrerberuf zu einem späteren Zeitpunkt im Leben erleichtert werden – eine fundierte pädagogische und didaktische Qualifikation muss selbstverständlich auch in einem solchen Fall erhalten bleiben. Jedenfalls könnte dies ein Beitrag zur Förderung der beruflichen Mobilität innerhalb Deutschlands sowie europaweit und international sein.Gerade im Lehramtsbereich spielt darüber hinaus noch ein weiterer Aspekt eine Rolle. Wer beispielsweise im Laufe des Studiums, vor allem bei den ersten praktischen Gehversuchen im Unterricht, erkennt, dass er oder sie für den Lehrerberuf möglicherweise nicht geeignet ist, hat die vier vorangegangenen Semester nicht vergebens studiert, sondern kann einen Abschluss erwerben und einen anderen Beruf ergreifen. Diese Problematik wird uns demnächst im Rahmen der Gymnasiallehrer-Prüfungsordnung beschäftigen, die der Landtag in nicht allzu ferner Zukunft zu beraten hat. Dabei wird die Grundfrage für die Universitäten wie für die Pädagogischen Hochschulen gleichermaßen eine Rolle spielen. Vor allem aus diesen Gründen halte ich eine Integration der Lehramtsstudiengänge in die gestufte Studienstruktur für ein Ziel, das man nicht gänzlich aus dem Auge verlieren sollte. Wohlgemerkt, das Staatsexamen muss und kann auch beibehalten werden. Gerade an den Universitäten, wo die Ausbildung für das gymnasiale Lehramt stattfindet, dürfen sich die Lehramtsstudiengänge nicht gegenüber den übrigen Studiengängen isolieren. Die Integration der verschiedenen Studiengänge mit unter-schiedlichen Abschlusszielen innerhalb eines Fachbereichs ist ein wichtiger Garant für die fachlich fundierte Ausbildung, die eine wichtige Voraussetzung für eine späterhin Frucht bringende Tätigkeit als Lehrer darstellt. Wenn ich von einer Tatsache überzeugt bin, dann ist es diejenige, dass nur bei einem Lehrer, der fachlich auf festem Boden steht, der sprichwörtliche Funke überspringen kann. Und dies gilt für jedes Fach, ganz gleich ob Physik oder Musik, Sport oder Englisch oder andere.Auch aus diesem Grund ist eine Modularisierung des Studiums sowie die Inwertsetzung der Studienleistungen mit ECTS-Punkten so wichtig, auch wenn jetzt noch keine Einigung bezüglich der Bachelor-/Master-Integration erfolgt ist. Die Flaschenhals-Problematik, an der sich der Konflikt entzündet, halte ich für ein lösbares Problem, weshalb ich Verlauf und Ergebnis des Abstimmungsprozesses bedaure. Nicht nur als Vorsitzender des Wissenschaftsausschusses hege ich offen gestanden ein gewisses Verständnis für die Position der Hochschulen. Umgekehrt denke ich, mit ein wenig Pragmatismus ließe sich eine Lösung finden. Gleichviel, die wirklichen Herausforderungen dürften an anderer Stelle liegen und sich möglicherweise erst im Zuge der konkreten Umsetzung der Integration in eine gestufte Studienstruktur ergeben. Vielleicht wäre es deshalb hier wie ohnehin grundsätzlich weise, hierfür den Hochschulen von Seiten der Politik nur so wenige Vorgaben wie nötig machen und so viel Gestaltungsfreiheit wie möglich zu lassen.“

FDP/DVP führte reibungslosen Ablauf auf gute Vorbereitung zurück – Der reibungslose Ablauf des NATO-Gipfels in Baden-Baden und Kehl ist nach Auffassung der Liberalen vor allem auf die gute Vorbereitung zurückzuführen. „Ordnungsbehörden und Polizei hatten alles gut im Griff“, lobte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, in der Parlamentsdebatte. Und die Justiz habe klargestellt, dass diese Bemühungen mit Recht und Gesetz in Einklang stehen. Laut Kluck ist es richtig gewesen, „das Entstehen rechtsfreier Räume in großen Camps gar nicht erst zu ermöglichen“. Er sei froh, dass potentielle Störer durch das massive Polizeiaufgebot abgeschreckt worden seien.

„Wichtig waren auch die vielen Gespräche mit den Demonstranten im Vorfeld – das ist eine wirkliche Alternative zur französischen Variante mit Wasserwerfern und Schlagstöcken“, sagte Kluck in der aktuellen Debatte des Landtages. Von einer Abschirmung der Demonstranten in Baden-Baden könne keine Rede sein. „In den Medien waren immer wieder Bilder von friedlichen Demonstrationen zu sehen“, stellte der Reutlinger Abgeordnete fest, „sie unterschieden sich vorteilhaft von blinder Zerstörungswut und gefährlicher Brandschatzung auf der anderen Seite des Rheins.“„Die FDP/DVP-Fraktion steht uneingeschränkt zum Demonstrationsrecht“, betonte Hagen Kluck, „es gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie.“ Natürlich hätten die teilweise massiven Sicherheitsvorkehrungen auch Leute betroffen, die in friedlicher Absicht gekommen seien. So unangenehm Zufahrtskontrollen, Taschendurch-suchungen und Leibesvisitationen sein mögen, auch den Liberalen würden keine „angenehmeren“ Maßnahmen einfallen. „Wie will man denn friedliche Demonstranten von gewaltbereiten rein äußerlich unterscheiden?“, fragte Kluck. Die ergriffenen Maßnahmen seien vorrangig zum Schutz derjenigen vorgenommen worden, die ihr Recht auf friedliche Demonstration wahrnehmen wollten: „Man darf gewaltbereiten Leuten keine Gelegenheit geben, eine friedliche Demonstration als Auftakt zur Randale zu missbrauchen.“Kluck bedauerte die Ausschreitungen in Straßburg. Man müsse in Zukunft das vorhandene Potential für eine grenzüberschreitende Kooperation im Vorfeld auch bei solchen Großereignissen nutzen. Schließlich klappe ansonsten die Zusammenarbeit zwischen der baden-württembergischen und der französischen Polizei vor Ort hervorragend.

Landtag verabschiedet doppelte Buchführung für kommunale Haushalte – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts“ sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

„Nach intensiver Diskussion zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden, an der sich auch die Landtagsfraktion mit einer größeren Anhörung und einer Vielzahl von Gesprächsterminen beteiligt hat, findet heute die abschließende Beratung statt. Zunächst gab es eine durchaus kritische Diskussion mit den kommunalen Landesverbände – insbesondere der Gemeindetag war anfangs skeptisch. Am Ende aber haben die kommunalen Landesverbände nach intensivem Feinschliff am Gesetzentwurf nach der Anhörungsphase einmütig zugestimmt. Wesentliche Inhalte der Reform des kommunalen Haushaltsrechts sind:• Ressourcenverbrauch statt GeldverbrauchDie Kommunale Doppik erfasst zusätzlich zu den Zahlungsvorgängen auch den nicht zahlungswirksamen Vermögensverzehr, insbesondere Abschreibungen und Rückstellungen. Dadurch werden der gesamte Ressourcenverbrauch und das gesamte Ressourcenaufkommen der kommunalen Haushaltswirtschaft sichtbar. Dem Rech-nungskonzept liegt das Prinzip der nachhaltigen (periodisierten) intergenerativen Gerechtigkeit zu Grunde, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen mittels Entgelten und Abgaben ersetzen soll, so dass nicht künftige Generationen damit belastet werden.• Kommunale Doppik statt KameralistikDas Rechnungskonzept wird wie in den meisten Bundesländern mit einer auf die Bedürfnisse der Kommunen zugeschnittenen doppelten Buchführung als einzigem Rechnungssystem verwirklicht. Wegen der Einheitlichkeit kommunaler Haushalte und Jahresabschlüsse und aus Kostengründen sind Wahlmöglichkeiten zwischen Doppik, erweiterter Kameralistik und bestehender Kameralistik ausgeschlossen.• Neue Form des HaushaltsplansDie Trennung von laufender Verwaltungstätigkeit und Investitionstätigkeit wird im doppischen System im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt abgebildet. Wesentliche Änderungen der Haushaltsstruktur liegen in der produktorientierten Gliederung des Haushalts und in der dezentralen Budgetverantwortung. Zusätzlich zu den monetären Festsetzungen sollen in den Budgets – je nach örtlichem Bedürfnis – Schlüsselprodukte, Kennzahlen und Leistungsziele dargestellt werden. Insgesamt wird dadurch eine höhere Transparenz angestrebt. Über die Finanzentwicklung und die Zielerreichung ist der Gemeinderat durch unterjährige Berichte zu unterrichten.• Neue Regeln zum HaushaltsausgleichMit der Umstellung auf die Ressourcenverbrauchsrechnung ist auch der nicht zahlungswirksame Verbrauch, insbesondere Abschreibungen und Rückstellungen, beim Haushaltsausgleich zu erwirtschaften. Dadurch wird die bislang nur unvollständig dargestellte Ertrags- und Finanzsituation vollständig sichtbar, verdeckte Defizitstrukturen können auf diese Weise offengelegt werden. Das Reformgesetz sieht ein mehrstufiges System von Ausgleichsregeln vor, um den Ergebnishaushalt auszugleichen.• Jahresabschluss und Gesamtabschluss (Konsolidierung)Durch die Einbeziehung des Sachvermögens in das Rechnungswesen werden Jahresabschlüsse wesentlich aussagekräftiger. Sie vermitteln damit wie die Abschlüsse von Kapitalgesellschaften ein transparentes und vollständiges Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune. Die Zusammenfassung des kommunalen doppischen Jahresabschlusses mit den Abschlüssen der kommunalen Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechnungsführung (Gesamtabschluss) soll die Zersplitterung der kommunalen Rechnungslegung überwinden und stellt damit einen wichtigen Bestandteil der angestrebten Haushaltsreform dar.• ÜbergangsregelungenFür die Anpassung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens an das neue Recht enthält der Gesetzentwurf eine lange Übergangsfrist von sieben Jahren ab Beginn des Haushaltsjahres 2009 bis zum Beginn des Haushaltsjahres 2016. Die erstmalige Erstellung des Gesamtabschlusses ist erst ab dem Jahr 2018 verpflichtend. Auch für den ressourcenorientierten Haushaltsausgleich gelten weitergehende Übergangsfristen.“

FDP/DVP will Ursachenforschung bei Jugendgefährdung und Jugendgewalt – Die Liberalen begrüßen die Einsetzung des Ausschusses „Konsequenzen aus dem Amoklauf: Jugendgefährdung und Jugendgewalt“. In der Landtagsdebatte setzte sich Hagen Kluck als innenpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion für eine intensive Ursachenforschung ein. „Forderungen nach schärferen Gesetzen kommen nach solchen Geschehnissen immer schnell, aber Gesetze allein können keinen Amoklauf verhindern“, stellte der Abgeordnete fest. Die Frage, wie es dazu kommen konnte, sei nur unter Beleuchtung aller Seiten zu beantworten. „Dabei ist eher mit Bedacht als mit unkoordiniertem Tatendrang an die Sache heranzugehen“, sagte Kluck..

Der FDP-Landtagsabgeordnete unterstützte die Mahnung des Ministerpräsidenten zur Besonnenheit. Eine Verschärfung von Waffengesetzen sei zwar eine Möglichkeit, aber kein Allheilmittel: Nach den Worten Klucks gehen Schätzungen des Bundesin-nenministeriums davon aus, dass es rund zehn Millionen legale erlaubnispflichtige Waffen in den Händen von rund vier Millionen legalen Waffenbesitzern in Deutsch-land gibt. „Experten behaupten, dass es mindestens doppelt so viele illegale Waffen gibt“, sagte Hagen Kluck. Nicht registrierte Waffen seien problematischer sind als registrierte. „Wir werden alle Vorschläge ernsthaft prüfen“, versicherte der Reutlinger Abgeordnete, „aber uns ist klar, dass derjenige, der sich selber umbringen und dabei andere mit in den Tod reißen will, sich trotz noch so vieler Sicherungen Waffen be-schaffen kann.“ Kluck räumte ein, dass man die Jugendlichen nicht vor der Medienwelt beschützen könne, in der viele schädliche Einflüsse lauern mögen. „Aber wir können aus ihnen gefestigte Persönlichkeiten machen, die verantwortungsvoll mit diesen Gefährdun-gen umgehen“, betonte er, „auch hier gilt: Verbote lösen keine Probleme, sondern machen dies für die Jugendlichen nur interessanter – dem Erfindungsreichtum von Jugendlichen sind kaum Grenzen gesetzt, wenn es gilt, Verbote zu umgehen oder zu überwinden.“ Man müsse auch berücksichtigen, dass es nach wissenschaftlichen Erkenntnissen keinen monokausalen Zusammenhang beispielsweise zwischen Computerspielen und aktiver Gewalt gebe: „Für 99,99 Prozent ist auch ein so ge-nanntes Killerspiel nichts weiter als ein Spiel, das mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat.“ Gewalt unter Jugendlichen habe zumindest nach dem Eindruck der Öffentlichkeit in den letzten Jahren stark zugenommen. Man dürfe aber auch die neueste Studie des Kriminologischen Instituts Niedersachsen nicht außer Acht lassen, nach der die Ak-zeptanz von Gewalt unter Jugendlichen deutlich abnehme. Es helfe auch nicht, die Schulen in Hochsicherheitstrakte zu verwandeln. Um wirksame Sicherheitskonzepte zu entwickeln, werde der Ausschuss sachverständige Experten hinzuziehen. „Wir müssen uns aber auch mit dem Schulalltag auseinandersetzen“, forderte Hagen Kluck, „häufig wird ein Gefühl der Zurücksetzung als Mitursache für Gewaltausbrü-che vermutet. Deshalb hätten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern, Schulleitungen und Schulaufsicht die Pflicht, konsequent gegen Ausgrenzung und Mobbing, gegen Kränkungen und Benachteiligungen vorzugehen.

Landtagsfraktion fordert Zusammenlegung von öffentlicher und privater Aufsicht – Die FDP/DVP-Fraktion nimmt die Zustimmung des Landtages zur Berufung von Jörg Klingbeil als neuen Landesbeauftragten zum Anlass, erneut einen „Datenschutz aus einer Hand“ zu fordern. „Angesichts der großen Anzahl an Skandalen, zu denen es vor allem im Bereich des Arbeitnehmer- und Kundendatenschutzes gekommen ist, werden wir nicht müde, nach einer wirksameren und effizienteren Aufsicht zu rufen“, erklärte der innenpolitische Sprecher Hagen Kluck. Ein erster Schritt hierzu sei die Zusammenlegung von öffentlicher und privater Aufsicht. Als zweiten Schritt wünscht sich Kluck eine massive personelle Aufstockung bei den Datenschützern.

Da Klingbeil im Innenministerium bisher für den privaten Datenschutz zuständig war, bietet sich nach Auffassung der FDP eine Zusammenführung in der bisher nur für den öffentlichen Datenschutz zuständigen unabhängigen Stelle des Landesbeauf-tragten an. Hagen Kluck fordert Innenminister Heribert Rech eindrücklich auf, „sich den peinlichen Tadel durch den Europäischen Gerichtshof zu ersparen und schon vor einer Entscheidung den Weg der Rechtmäßigkeit einzuschlagen“. Insgesamt sei der Datenschutz viel zu verschachtelt und viel zu unübersichtlich. Dagegen helfe nur eine grundsätzliche Neustrukturierung und eine effizient agierende AufsichtLaut Kluck ist es wichtig, das das Bewusstsein der Bevölkerung zu schärfen, umsich-tig mit dem eigenen „Gut“ der persönlichen Daten umzugehen. „Aber auch unsere politischen Mitbewerber haben hier Nachschulungsbedarf“, kritisiert der Reutlinger Abgeordnete, „sie sind sich der Bedeutung der Gefahren, die aus dem Datenverkehr resultieren, oft noch gar nicht wirklich bewusst sind und ersinnen immer wieder neue Datensammellager“. Das geschehe meistens unter dem Deckmantel der öffentlichen Sicherheit. Hagen Kluck: „Dadurch wird eher das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger gefährdet, als sein Bedürfnis nach Sicherheit gestillt“.Auch auf kommunaler Ebene müsse man wachsam sein. Aus mehreren Bürgerbriefen wisse er, dass die Stadt es mit den Datenschutzbestimmungen immer nur zu eigenen Gunsten sehr genau nehme und sich munter der vorhandenen Datenbestände bediene, um über ihre Bürger alles Mögliche herauszufinden. Besonders oft sei dabei das Einwohnermeldeamt der Stadt aufgefallen. Kluck appellierte an die Kommunen, nicht nur den Wettbewerb um möglichst viele Erstwohnsitze, sondern auch um den bestmöglichen Datenschutz auszurufen. Bisher hätten noch viel zu wenige der baden-württembergischen Kommunen ein Datenschutz-Audit durchlaufen.

Wetzel: Politik steckt beim Thema Sterbehilfe in einem Dilemma – Auf dem liberalen Rechtstag der FDP/DVP-Landtagsfraktion mit dem Titel „Juristische und ethische Aspekte der organisierten Sterbehilfe“ lehnte Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll „das organisierte Geschäft mit dem Tod“ entschieden ab. Der Minister wies darauf hin, dass das baden-württembergische Justizministerium gemeinsam mit dem Land Bayern einen Vorschlag erarbeitet habe, wonach neben dem Betreiber auch der Gründer einer Organisation bestraft werde, deren gewrblicher Zweck oder oder Tätigkeit darauf gerichtet sei, anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu ge-währen oder zu verschaffen. Gleichfalls bestraft werden soll derjenige, der den Betrieb einer solchen Organisation als Mitglied oder Außenstehender maßgeblich bestimme.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wet-zel, Moderator des Liberalen Rechtstags, sagte, die Politik stecke beim Thema Sterbehilfe in einem Dilemma. Einerseits wolle sie die organisierte Sterbehilfe verbieten, andererseits aber Sterbehilfe im Einzelfall nicht völlig ablehnen. Umfragen in Deutschland zeigten, dass auch die Bürgerinnen und Bürger verschiedener Meinung seien. Viele lehnten die organisierte Sterbehilfe ab, wie sie Schweizer Vereine prakti-zierten. 40 Prozent der Ärzte wiederum könnten sich vorstellen, Beihilfe zum Suizid zu leisten, so eine Umfrage des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, die Wetzel zitierte. Dieses Ergebnis stehe im Gegensatz zur gemeinsamen Position der Bundesärztekammer, der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche: Danach widerspreche Beihilfe zum Suizid dem ärztlichen Ethos und sei deshalb nicht zu rechtfertigen. Nach den Worten von Wetzel ist Prof. Jochen Taupitz, Mitglied des Deutschen Ethikrates, anderer Meinung: Ein Arzt dürfe helfen – Kranke, die schwere körperliche Leiden ertragen müssten, hätten gute Gründe aus dem Leben zu scheiden. Wie Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll weiter sagte, habe er Achtung vor dem Selbst-bestimmungsrecht der Menschen. Das könne aber nicht heißen, dass jedem oder jeder der Weg geebnet werden müsse, wenn er oder sie den Tod suche. Mit organisierter Sterbehilfe sei auch nicht die wertvolle Arbeit in Hospizen und ähnlichen Einrichtungen gemeint, die mit der umsorgenden Betreuung sterbender Menschen tat-sächlich Hilfe im Sterben organisiere. „Mir geht es um die Menschenwürde, den Stellenwert des menschlichen Lebens, um die Gefahren, die dem Leben nicht zuletzt aus einer Kommerzialisierung des Todes drohen. Es geht um die Folgen eines Dienstleistungsangebotes in einen vermeintlich leichten Tod, einem Angebot mit dem Geld verdient werden soll. Wir sollten gegen diejenigen strafrechtlich vorgehen, die Sterbehilfe organisiert, mit Profit und gewerbsmäßig betreiben“, sagte der Justizmi-nister.Prof. Ulrich Goll wies darauf hin, dass sich nach geltendem Recht nur derjenige strafbar mache, der einen anderen töte, nicht wer sich selbst töte. „Straflos ist also nur der Tod durch eigene Hand. Wer einen anderen auf dessen ausdrückliches und ernstliches Verlangen tötet, macht sich nach Paragraf 216 des Strafgesetzbuches strafbar. Die sogenannte erlösende Spritze eines Arztes, die sich nach veröffentlichten Umfragen manche wünschen, ist mit unserem Strafrecht nicht zu vereinbaren.“Andere Länder, beispielsweise die Niederlande, erlaubten dagegen die sogenannte Euthanasie. „Bei uns will das aber kein ernsthafter Rechtspolitiker“, so Goll. Nach seinen Worten wäre es eine unerträgliche Relativierung des Lebensschutzes, wenn wir die Tötung eines anderen Menschen erlauben würden, sei es mit seinem Einverständnis, sei es aus Mitleid.Wie der Justizminister weiter sagte, hat der Bundesgerichtshof vor vielen Jahren im sogenannten Wittig-Fall entschieden, dass mit der eintretenden Handlungsfähigkeit des Suizidenten die Tatherrschaft über das Geschehen auf die Umstehenden übergeht. Daraus leitet das Gericht ab, dass jetzt der Sterbewillige gerettet werden müsse. Ansonsten könne man sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen. Das führt nach den Worten von Goll zu der geradezu unmenschlichen Konsequenz, dass beispielsweise Angehörige, die sich schweren Herzens damit abgefunden haben, dass ihr schwer kranker Mann nicht länger leiden und sich töten will, diesen Menschen allein sterben lassen müssen, um strafrechtliche Risiken zu vermeiden. Goll: „Es liegt deshalb auf der Hand, dass diese Rechtssprechung sehr umstritten ist und Wege gesucht werden, sie zu relativieren.“ —–Zu Beginn des Liberalen Rechtstags bat Hans-Peter Wetzel die rund 100 Teilnehmer um ein stilles Gedenken an die durch einen 17-jährigen Amokläufer grausam zu Tode gebrachten Jugendlichen und Erwachsenen in Winnenden und Wendlingen.

Lob für Polizei, Verfassungsschutz und Integration – Gegen neue Beamten-Sonderopfer – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion sieht die innere Sicherheit bei der baden-württembergischen Landesregierung in guten Händen. „Mit unserem Ja zum Etat des Innenministeriums sorgen wir dafür, dass es dabei bleibt“, sagte der Abgeordnete Hagen Kluck in der heutigen Landtagsdebatte. „Mit der Einstellung von 800 Polizeibeamten jährlich reagieren wir auf demografische Entwicklungen. Wir geben der Polizei die notwendige technische Ausstattung, um Kriminalität auch in neuen Erscheinungsformen wirksam bekämpfen zu können. Mit dem Polizeigesetz hat sie das rechtliche Instrumentarium für nachhaltige Präventionsarbeit, für erfolgreiche Straftaten- und Verbrechensbekämpfung.“

Eine Absage erteilte der innenpolitische Sprecher der Liberalen einer weiteren Aus-dünnung beim Nichtvollzugspersonal in der Polizei. Für bereits erbrachte Effizienz-renditen müsse es einen Ausgleich auch nach dem Prinzip „Mittel statt Stellen“ zwischen den einzelnen Dienststellen geben. „Wir Liberalen haben dafür gesorgt, dass unnötige Ausgaben unterbleiben, wie sie zum Beispiel die Online-Durchsuchung mit sich gebracht hätte“, betonte Hagen Kluck, „wir lehnen wir den Landes-Trojaner nicht nur wegen des Grundrechtseingriffs ab, sondern auch wegen des in keiner Weise stimmenden Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Wir achten immer und überall auf die Kosten. Deshalb werden wir auch aufpassen, dass die Erneuerung der Polizei-Dienstkleidung tatsächlich kostenneutral umgesetzt wird.“ Kluck wertete es als positiv, dass die unendliche Geschichte des Digitalfunks jetzt zu einem guten Ende komme: „Wir brauchen eine zügige und flächendeckende Umsetzung, um einen Flickenteppich und mögliche Engpässe zu vermeiden.“ Mit dem Investitionsprogramm für den Katastrophenschutz sei die Landesregierung auf dem richtigen Weg. „Ich betreibe keine Panikmache mit Terroranschlägen oder Naturka-tastrophen“, stellte Hagen Kluck fest, „aber die Bevölkerung muss sich darauf verlassen können, dass wir für so etwas gewappnet sind. Das sind wir auch der Motivation der 125 000 Helferinnen und Helfer in den verschiedenen Organisationen und der 115 000 Feuerwehrleute schuldig.“ Im Mittelpunkt liberaler Politik stehe immer der Mensch. Im Zuge der Konjunkturprogramme würden Milliarden in die Infrastruktur investiert. „Da ist es wichtig, die für Vater Staat und Mutter Kommune arbeitenden Menschen nicht aus dem Blickfeld zu verlieren“, forderte Hagen Kluck, „wir brauchen für den öffentlichen Dienst genau wie die freie Wirtschaft gute Leute. Die dürfen durch die Dienstrechtsreform nicht abge-schreckt, sondern müssen durch diese Reform besonders motiviert werden.“ Die FDP wünsche sich mehr Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst. Baden-Württemberg sei ein weltoffenes Land, das sich im Gegensatz zu anderen über Zuzug freuen könne. „Deshalb haben wir Integration zu einem landespolitischen Schwerpunkt gemacht“, sagte Kluck, „es ist gut, dass Innenministerium und Integrationsbeauftragter hier an einem Strang ziehen.“ Dank sagte er den Bediensteten bei Polizei und Verfassungsschutz. DieLiberalen wollen laut Hagen Kluck einen wehrhaften Staat, der Leben, Unversehrtheit und Eigentum seiner Bürgerinnen und Bürger schützt ohne dabei ihre Freiheitsrechte einzuschränken: „Man kann die Freiheit nicht verteidigen, indem man sie abschafft. Die FDP/DVP-Fraktion ist diesem Grundsatz beim Polizeigesetz treu geblieben. Wir beachten ihn beim Versammlungsgesetz, wir werden ihn durch einen effektiveren Datenschutz untermauern. Baden-Württemberg ist und bleibt ein sicheres Land, in dem man in Freiheit leben kann.“