Als „mutig, ausgerechnet von der Landes-CDU“ bezeichnete es der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans Ulrich Rülke, den Koalitionsvertrag der von ihr als „GroKo“ bezeichneten schwarz-roten Koalition auf Bundesebene in einer Debatte zu thematisieren. „Sie müssen feststellen, dass Sie weder personell noch inhaltlich in dieser Koalition etwas erreicht haben“, so Rülke an die Adresse der CDU-Landtagsfraktion gewandt

Rülke resümierte, dass der scheidende bayerische Ministerpräsident Seehofer neben den drei CSU-Ministerien der Bundeskanzlerin Merkel nach Torschluss  noch eine Staatsministerin für Digitalisierung aus dem Kreuz geleiert hätte. „Diese Nenn-Staatsministerin für Integration ist in der Tat nicht mehr wert als eine Staatssekretärin, die die gesamte personelle Bilanz der Südwest-CDU darstellt!“, so Rülke.

Er stellte fest, dass die CSU mit dem Verkehrsministerium und der Digitalisierung über sämtliche Kompetenzen im Innovationsbereich verfüge. „Und wofür ist die CDU Baden-Württemberg zuständig? Für Integration! Herr Strobl, vielleicht gelingt es Ihrer Integrationsstaatsekretärin ja, Sie und Ihre Landespartei in den nächsten vier Jahren wieder in die Gunst der Kanzlerin zu reintegrieren!“ so Rülke wörtlich.

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag stellte Rülke fest, dass für die Digitalisierung für die gesamte Legislaturperiode nur 3,5 Milliarden Euro vorgesehen seien, wohingegen die Rentenpläne dieser „GroKo“ bis 2030 die Steuer- und Beitragszahler über 100 Milliarden Euro kosteten.

Rülke wies auf mehrere gebrochene Wahlversprechen hin. So hätte der damalige Bundesfinanzminister Schäuble in der „Bild am Sonntag“ vom 3.12.2017 festgestellt, dass Steuersenkungen von 15 Milliarden Euro im Jahr möglich seien, was insgesamt 60 Milliarden in der Legislaturperiode entsprächen. „Und was ist da herausgekommen? 10 Milliarden Euro Entlastung beim Solidaritätszuschlag und weitere Verschlechterungen für die Bürgerinnen und Bürger durch eine neue ‚Grundsteuer C‘ sowie die geplante Abschaffung der Abgeltungssteuer für Zinseinkünfte“, kritisierte Rülke.

Als weiteres Beispiel für ein gebrochenes Versprechen nannte Rülke die verneinende Antwort der Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzenden Merkel  bei der Internet-Wahlplattform „#Deine Wahl“ auf die  Frage, ob der Steuerzahler für die die insolvente Fluggesellschaft AIR Berlin gerade stehen muss. „Sonst hätten wir diesen Überbrückungskredit gar nicht geben dürfen“ sei die damalige Antwort Merkels gewesen. „Und was ist das Ergebnis?“ fragte Rülke und gab die Antwort:  „200 Millionen Euro der Steuerzahler sind weg!“

Vergleichbares attestierte Rülke Merkel bei der Frage der sogenannten „Mietpreisbremse“. Hier erinnerte er an eine Aussage Merkels  gegenüber der Agentur reuters am 16.8.2017:

„Die Mietpreisbremse haben wir gemacht, okay. Aber es hat sich gezeigt, dass sie das Problem nicht löst.“ Im Koalitionsvertrag vereinbart hätte sie nach Aussage Rülkes genau das Gegenteil, nämlich eine Verschärfung dieser Mietpreisbremse.

Rülke zitierte das Mitglied im Sachverständigenrats der Bundesregierung zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Lars Feld, der dem  Koalitionsvertrag attestierte, er strotze nur so vor Instrumenten aus der sozialistischen Mottenkiste, die es bereits in der Vergangenheit gab, die wegen Unwirksamkeit wieder abgeschafft wurden und die man jetzt wieder als Innovation einführe, wie beispielsweise das Baukindergeld.

Und der nicht minder  namhafte Ökonom Clemens Fuest erklärte in einem dpa-Interview vom Montag dieser Woche, dass er die Zusage einer Erhöhung der deutschen Zahlungen an die EU ohne Gegenleistungen für „katastrophal“ halte. Dieses Programm könne man, so zitierte Rülke wörtlich, „wegschmeißen und neu machen“.

„Wegschmeißen und neu machen kann man den gesamten Koalitionsvertrag dieser Großen Koalition“, so Rülke und kritisierte abschließend scharf: „Dieser Vertrag ist ein ‚weiter so!‘, das Deutschland nicht voranbringt. Wegschmeißen und neu machen, Herr Strobl, kann man auch das, was Sie für die CDU in Baden-Württemberg herausgeholt haben. Mittlerweile ist das Saarland, das in Baden-Württemberg nicht einmal als Landkreis durchginge, in der CDU dreimal so einflussreich wie der Landesverband Baden-Württemberg!“

Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Plenum des Landtags erläuterte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, die Gründe für die Ablehnung des Gesetzeswerks durch die Freien Demokraten. Weinmann:

„Dass für die journalistische Arbeit auch weiterhin nicht die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzes gelten, sondern nur die Vorgaben zum Datengeheimnis und zur Datensicherheit, ist richtig. Dieses so genannte ‚Medienprivileg‘ sichert  eine ausgewogene Balance zwischen dem Datenschutz einerseits sowie der Presse- und Informationsfreiheit andererseits. Auch dass zukünftig der Vorstandsvorsitzende der Landesanstalt für Kommunikation im Sinne der Selbstregulierung für die Aufsicht über die Datenverarbeitung ‚zu eigenen journalistischen Zwecken‘ zuständig sein soll, unterstützt die FDP-Fraktion. Allerdings weist die vorgesehene Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung ins Landesmedienrecht schwerwiegende Mängel auf, wie der Verband Privater Rundfunkanbieter Baden-Württemberg e. V. (VPRA) darlegt. Beispielsweise werde durch die Übernahme des Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde Unklarheit und Rechtsunsicherheit geschaffen, und eine Aushöhlung des so genannten Medienprivilegs sei nicht auszuschließen. Außerdem sei die Verpflichtung zur Speicherung und zur Übermittlung von Gegendarstellungen sowie von Verpflichtungserklärungen und Beschlüssen zur Unterlassung überzogen, da hier ‚quasi ein Gegendarstellungsrecht bezogen auf personenbezogene Daten‘ entstehen könnte, um den Verband zu zitieren. Dagegen sei die Differenzierung von großen und kleinen Unternehmen beim Verwaltungsaufwand nicht aus der Datenschutzgrundverordnung übernommen worden. Dies wäre jedoch entscheidend gewesen, um kleine Medienunternehmen nicht noch zusätzlich unverhältnismäßig zu belasten. Diese Mängel müssen nach Auffassung der FDP-Fraktion im Rahmen der weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs beseitigt werden. Andernfalls können wir Freien Demokraten diesem Teil des Gesetzentwurfs nicht zustimmen.“

Weinmann wiederholte außerdem die Kritik der FDP-Fraktion an der so genannten Betrauungsnorm des 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. „Nach unserer Auffassung ist die Betrauungsnorm einerseits überflüssig, anderseits aber ein mögliches Einfallstor für weitere Wettbewerbsnachteile der privaten Medienunternehmen. Zweifellos sind gemeinsame Anschaffungen von Großgeräten oder der Aufbau gemeinsamer Verwaltungen durch ARD und ZDF sinnvoll und im Sinne des Beitragszahlers wünschenswert. Wettbewerbsrechtlich problematisch könnten aber Kooperationen zu kommerziellen Zwecken wie beispielsweise zum Erwerb und zur Verbreitung von Programmrechten sein. Immerhin finanzieren sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten durch Pflichtbeiträge. Wenn die Marktmacht der öffentlich-rechtlichen konzentriert wird, könnte sich die Marktposition der privaten Rundfunkanbieter erheblich verschlechtern. Auch schädliche Wechselwirkungen mit anderen geplanten Regelungen zum Beispiel beim Urheberrecht wären nicht auszuschließen. Dabei ist die Betrauungsnorm nach Ansicht des Bundeskartellamts und des Bundeswirtschaftsministeriums gar nicht nötig, denn ARD und ZDF könnten auch im Rahmen des geltenden Wettbewerbsrechts kooperieren. Die FDP-Fraktion tritt für Vielfalt und Wettbewerb auf dem Rundfunk- und Fernsehmarkt ein. Einschränkungen und mögliche Bedrohungen dieses Wettbewerbs treten wir entschieden entgegen. Deshalb können wir den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht mittragen“, so Nico Weinmann.

Anlässlich der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Die FDP trägt die Aufhebung der Altersgrenze für die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte mit.

Im Unterschied zur staatlichen Rente, die mittlerweile jährliche Zuschüsse aus dem Steueraufkommen in Höhe von fast 100 Milliarden Euro erhält, muss die Altersvorsorge der Rechtsanwälte ohne diese Zuschüsse auskommen. Entsprechend wichtig ist die sichere und gewinnbringende Anlage der Beiträge der Rechtsanwälte.  Die verfehlte Europolitik mit ihren Niedrigzinsen erschwert dies ganz erheblich. Versorgungswerke, Bürger und Stiftungen können kaum noch in sichere Geldanlagen investieren, wenn sie ausreichend Erlöse für ihre Renten oder Stiftungszwecke erwirtschaften wollen. Die Politik aus CDU, SPD und Grünen schaut tatenlos zu. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD wird dem Bürger sogar noch mehr von den mickrigen Sparerfolgen weggenommen, wenn die Abgeltungssteuer wieder abgeschafft wird und so der normale höhere Steuersatz gilt. Mit Blick auf die Zukunftssicherheit unserer Rentensysteme ist eine Abkehr von der aktuellen Politik des billigen Geldes zwingend erforderlich. Von der neuen Großen Koalition ist hier aber wohl nichts Gutes zu erwarten.“

Zur Meldung, wonach die Wissenschaftsministerin und der Sozialminister des Landes in der Digitalisierung und Modellprojekten zur Telemedizin große Chancen für das Gesundheitswesen sähen, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Die Telemedizin bietet zweifelsohne ein deutliches Plus an Service, Sicherheit und Qualität. Es ist sehr erfreulich, dass wir im Land Innovationsvorreiter sind, wenn es um Online-Sprechstunde geht. Das Projekt DocDirekt der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg sei hier erwähnt. Insbesondere in der Versorgung von chronisch kranken Menschen muss es jetzt aber darum gehen, aus den vielen Projektphasen heraus in die flächendeckende Umsetzung zu kommen. Hier ist die neue Bundesregierung gefragt, die in den Leistungskatalog der GKV die Ausstattung mit telemedizinischen Geräten und die laufende Betreuung aufnehmen muss.“

Anlässlich einer Debatte über die Finanzierung des Rundfunks im zuständigen Ständigen Ausschuss des Landtags stellte  der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, den Standpunkt seiner Fraktion dazu klar:

„Eigentlich wäre es nun angebracht, den Rundfunkbeitrag zu senken. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) hat für ARD, ZDF und Deutschlandradio einen Überschuss von 544,5 Millionen Euro bis zum Jahr 2020 errechnet. Die KEF hatte bereits im Jahr 2014 gefordert, den Rundfunkbeitrag um 30 Cent auf 17,20 Euro zu senken. Dazu konnten sich die Ministerpräsidenten der Länder leider nicht durchringen. Die FDP/DVP-Fraktion tritt nach wie vor dafür ein, dass überschüssige Einnahmen an die Beitragszahler zurückgegeben werden sollten. Dies ist eine Frage der Redlichkeit, aber auch eine Frage der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei den Bürgerinnen und Bürgern. Es ist jedoch zu befürchten, dass eine bundesweite Mehrheit von Union, SPD und Grünen diesem Vorschlag keine Chance gibt. Deshalb fordern wir, den so genannten Vorwegabzug abzuschaffen. Dieser umfasst 11,87 Prozent des Anteils der regionalen Rundfunkanbieter am Beitragsaufkommen und wird dem SWR für die Förderung kultureller Angebote überlassen. Wenn die kulturellen Angebote zukünftig aus den Beitragsüberschüssen finanziert würden, wäre nicht nur der Transparenz bei der Mittelverwendung besser gedient, sondern auch ein Beitrag zur Förderung der Vielfalt des Rundfunk- und Fernsehangebots in der Fläche Baden-Württembergs geleistet.“

Zur aktuellen Situation des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die großen Probleme im Rettungsdienst des Landes sind seit langem bekannt. Die jahrelange Nichteinhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen ist nicht zuletzt das Resultat der mangelnden Bereitschaft von CDU, Grünen und SPD, u. a. folgende Probleme anzugehen:

  • Die Rettungsdienste leiden unter Personalmangel, der zum Ausfall von Einsatzschichten führt. Gleichzeitig aber hat die Landesregierung mit den Rettungsdiensten und den Krankenkassen den Ausbildungsbedarf auf 350 Ausbildungsplätze pro Jahrgang gedeckelt. Diese Deckelung muss aufgehoben werden.
  • Rettungswagen werden zum Krankentransport eingesetzt, weil sich der Rettungswageneinsatz lukrativer abrechnen lässt, der Krankentransport nicht rentabel ist. Wir fordern seit Jahren, dass Rettungsdienst und Krankentransport getrennt werden und der Krankentransport ausreichend finanziert wird.
  • Bereichspläne geben nicht die tatsächliche Situation und die Anforderungen der Rettungsdienstbereiche wieder. Sie müssen endlich schneller aktualisiert und veröffentlicht werden. Der Zuschnitt der Rettungsdienstbereiche ist zu überprüfen.
  • Es muss mehr Geld in den Rettungsdienst fließen, um mehr Personal und Material einsetzen zu können. In Hessen gaben die Krankenkassen und Unfallversicherer 2016 47 Euro pro Einwohner für den Rettungsdienst aus, bei uns waren es nur 40 Euro. In Hessen kamen so 2016 acht Rettungswagen auf 100.000 Einwohner, in Niedersachsen gar zehn, bei uns waren es nur fünf Rettungswagen.

Insgesamt muss die Landesregierung ihre exekutive Handlungsverweigerung beenden, ihre Aufsichtsrechte und den vorhandenen Gestaltungsspielraum endlich nutzen.“

Zur heutigen Abstimmung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes  sagt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir haben das ADV-Zusammenarbeitsgesetz heute abgelehnt, weil dadurch die neue Anstalt des öffentlichen Rechts ITEOS die Möglichkeit erhält, IT-Dienstleistungen für nicht weiter spezifizierte Dritte zu erbringen. Hier mischt sich eine staatliche Behörde in die Wirtschaft ein und verzerrt den Wettbewerb unnötig. Unsere Zweifel, die bereits in der ersten Beratung zum Ausdruck gebracht wurden, wurden von Innenminister Strobl nicht ausgeräumt. Im Prinzip begrüßen wir, dass kommunale Strukturen und Verfahren der IT vereinheitlicht und standardisiert und E-Government Angebote bürgerfreundlich und flächendeckend ausgeweitet werden. Das ist eine erforderliche Ertüchtigung für staatliche Verwaltungsstrukturen, einen Griff des staatlichen Rechenzentrums als Dienstleistungsanbieter in den privatwirtschaftlichen IT-Bereich braucht es jedoch nicht. Hier versucht Minister Strobl die Gelegenheit zu nutzen, um den staatlichen Sektor auszuweiten. Diesen Schritt werden wir im Hinblick auf die leistungsfähige mittelständische Strukturen und die vielen Gründer im IT-Bereich nicht mitmachen. “

Im Rahmen der ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes in Baden-Württemberg (Landtags-Drucksache 16/3554) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jürgen Keck:

„Der heute in erster Lesung zu beratende Gesetzentwurf ist erst ein erster Schritt zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Mit meinem gleichlautenden Landtags-Antrag (Landtags-Drucksache 16/2934) habe ich offengelegt, dass die großen Hürden noch der Abschluss der neuen Rahmenverträge und ein einheitliches Bedarfsermittlungsverfahren sind. Es besteht ein Einigungs- und damit Zeitproblem. Weiter muss die Frage der Konnexität umfassend geklärt werden. Hier gibt es ganz unterschiedliche Auffassung zwischen Landesregierung und der kommunalen Seite. Für mich ist es zudem völlig unbegreiflich, aus welchen Gründen heraus die Verbände der privaten Leistungserbringer aus den Vertragskommissionen herausgehalten werden sollen. Hier melde ich schon heute dringenden Korrekturbedarf an.“

 

Zur heutigen Vorstellung der Studie Breitbandversorgung in Baden-Württemberg, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Ohne flächendeckenden Breitbandausbau können die Projekte des Ministers Strobl im Rahmen seiner Digitalisierungsstrategie nicht fruchten. Digitalminister Strobl betont immer wieder, die Bedeutung von schnellem Internet und dass sein Ziel sei, im nächsten Jahr eine Gigabit-Gesellschaft zu erreichen. Angesichts der Forderung der Europäischen Union nach flächendeckendem 5G-Highspeed-Anschluss ist das nicht die Zukunftsorientierung eines Innenministers, sondern erforderlicher Standard.  Auf eine Große Anfrage der FDP/DVP-Fraktion (Drucksache 16/3263) kündigt er an, dass sich die Landesregierung auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen wird, die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s deutlich anzuheben. Wie wichtig eine solche Änderung ist, sehen wir anhand der heute vorgestellten Studie zur Breitbandversorgung in Baden-Württemberg. Digitalminister Strobl hat ebenfalls angekündigt, dass die Online-Antragsstellung für Förderanträge noch in diesem Jahr realisiert werden muss. Die langwierige Methode über einzelne Förderanträge ist viel zu schwerfällig. Manche Gegenden sind für private Anbieter nicht lukrativ. Digitalisierung als Teil der Infrastruktur muss besser koordiniert und notfalls durch die Öffentliche Hand ermöglicht werden, um wirklich alle Gegenden zu erreichen.“

Zur heutigen Regierungspressekonferenz, in dem der Innen- und Digitalisierungsminister Strobl den Startschuss für neue digitale Qualifizierungsprojekte bei der Landesverwaltung und IT Start-Ups bekannt gab, sagt der Sprecher für Digitalisierung der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Ohne Zweifel ist es richtig, das Personal in der Landesverwaltung zu schulen und fit für die Herausforderungen der veränderten digitalen (Arbeits-) Welt zu machen. Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von E-Government Anwendungen in den Behörden macht das deutlich. Die Verwaltung darf nicht von der Lebenswirklichkeit der Menschen abgehängt werden. Daher ist eine Schulung von Personal hier sehr zu begrüßen. Wichtig ist, dass sich die Landesverwaltung aber breit fortbildet und der Fokus der Zielgruppe  nicht allein auf den Führungskräften liegt. Auch inhaltlich ist eine Breite der Themen geboten. Eine Verengung auf Personalführung und Personalentwicklung schafft noch keinen schnellen Fortschritt.
Baden-Württemberg hat als Land der Tüftler, Denker und Käpsele das Potenzial, die Umgebung zu schaffen, die junge Unternehmensgründer braucht. Gerade im Bereich der IT-Sicherheit entwickelt sich hier ein immer größer werdender Bedarf. Dass dieser Bedarf auch zuverlässig gedeckt wird, hängt mit dem Ausbau der Breitbandinfrastruktur in ländlichen Gebieten zusammen. Hier gilt für den Minister Strobl immer noch: Ärmel hochkrempeln.“

Zur Meldung Innenminister Strobl kündigt eine umfassende Reform des Rettungsdienstes an, wobei u. a. ärztliche Leiter eingesetzt und Notfallrettung und Krankentransport getrennt werden sollen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Von wegen, es ist alles in Ordnung im Rettungsdienst, wie von CDU, SPD und Grünen bislang immer wieder behauptet. Eine Reform des Rettungsdienstes ist überfällig. Lediglich am politischen Unwillen der drei Parteien lag es, dass die längst bekannten und von der FDP in zahllosen parlamentarischen Initiativen thematisierten Defizite nicht angegangen wurden. Bei aller Freude über den Gesinnungswandel des Innenministers und das Aufgreifen der Forderungen der FDP hat die Bevölkerung einen Anspruch auf die Beantwortung der Frage, warum die Probleme im Rettungsdienst so lange von den verantwortlichen Stellen und Politikern geleugnet wurden.“

Zur Meldung, Justizminister Wolf habe mit einem Brief an den scheidenden Innenminister Thomas de Maizière seine Kritik am Bamf erneuert, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Das Schreiben von Justizminister Wolf ist in der Sache sicher richtig. Allerdings ist der Empfänger der Falsche. Wie soll ein Bundesinnenminister, dessen politische Karriere sang und klanglos beendet wurde, die schweren Defizite beim Bamf beseitigen? Der Brief sollte an den baden-württembergischen Merkelversteher Strobl und direkt an die Bundeskanzlerin gerichtet werden.

Zu befürchten bleibt allerdings, dass auch dann der Brief erfolglos bleiben würde. Weder die Bundeskanzlerin noch Innenminister Strobl sind bereit, die Versäumnisse und Fehler der CDU-Flüchtlingspolitik anzuerkennen und das Bamf in die Lage zu versetzen, Asylverfahren so zu Ende zu bringen, dass sie nicht ständig vor Gericht scheitern.“

Die skandalösen Zustände in Mannheim, bei der eine kleine Gruppe vornehmlich nordafrikanischer Strafunfähiger und Jugendlicher durch eine erschreckend hohe Zahl an Straftaten und eine hohe kriminelle Energie auffallen, sind bedauerlicherweise kein Einzelfall.

Die Akzeptanz der Flüchtlinge in unserer Gesellschaft hängt auch davon ab, dass Überschreitungen unserer Rechtsordnung konsequent aufgeklärt und rechtstaatlich sanktioniert werden. Unsere Bevölkerung ist nicht mehr bereit, vollmundigen Ankündigungen von CDU und Grünen Glauben zu schenken, und dann nahezu täglich das Gegenteil erfahren zu müssen. Sie fühlt sich getäuscht, wenn Innenminister Strobl behauptet, Baden-Württemberg wäre Vorreiter bei der Nachregistrierung und der Altersfeststellung, dann aber herauskommt, dass Minister Lucha gegenüber den Behörden die Anwendung der medizinischen Altersfeststellung offiziell für sinnlos und verzichtbar erklären lässt. Was bringt das strengste Strobl-Polizeigesetz, wenn schon die bisherigen Gesetze nicht oder nur unzureichend Anwendung gefunden haben.

Für die aktuellen Probleme hat Grün-Schwarz keine Lösung, ebenso wenig die AfD. Wir brauchen neben der konsequenten Strafverfolgung eine Beweislastumkehr bei der Altersfeststellung. Ein berechtigtes Interesse, über das eigene Alter nicht aufzuklären, gibt es nicht.

Wer sich vehement nicht an Regeln zu halten meint, wer Warnschüsse ignoriert und die zahlreichen vorhandenen Hilfsangebote in den Wind schlägt, für diese Jugendlichen muss es zum Schutz der Bevölkerung und schließlich auch vor sich als Ultima Ratio die Möglichkeit der geschlossenen Unterbringungen geben. Frühere Einrichtungen dieser Art wie beispielsweise in Schönbühl hatten pädagogische Antworten auf Jugendliche mit aggressiv-dissozialen Symptomen. Hier würden wir uns eine offene und ideologiebefreite Diskussion wünschen, anstelle in Sonntagsreden die Probleme zu beschwichtigen und die Bevölkerung zu beruhigen.“

Auf Vorschlag des FDP-Bundesvorsitzenden Christian Lindner hat das Präsidium der Bundes-FDP den Vorsitzenden der FDP/DVP Fraktion im Stuttgarter Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, mit sofortiger Wirkung in seine Reihen zugewählt. Rülke war Ende Januar zum Sprecher der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz gewählt worden und wird nun die Aufgabe haben, die FDP-Fraktionen in den beiden wichtigsten Führungsorganen der FDP, dem Bundespräsidium sowie dem Bundesvorstand zu vertreten.

Das Bundespräsidium der FDP, eine Art geschäftsführender Bundesvorstand, tagt in der Regel einmal pro Monat in Berlin und verantwortet die Politik der FDP als Gesamtpartei. Während des Landtagswahlkampfes 2015/2016 war Rülke bereits als Spitzenkandidat der Südwest-FDP Gast im FDP-Bundespräsidium. Künftig wird er diesem Organ dauerhaft für seine Amtszeit als Sprecher der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz angehören.

Zu Berichten, wonach die Justiz bereits nach drei Monaten eine Nachbesserung des Polizeigesetzes fordere, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Schon nach drei Monaten muss Innenminister Strobl in seinem Dilettantismus  sein von ihm in höchsten Tönen gelobtes Polizeigesetz nachbessern, damit es für die Justiz praktikabel wird. Die FDP hatte immer vor einer zu leichtfertigen Verabschiedung des Gesetzes gewarnt und eigene Verbesserungsvorschläge eingebracht. Diese wurden jedoch arrogant ignoriert.“

Zur Meldung, wonach der Verein Mehr Demokratie Instrumente der Mitbestimmung für die Bürger auf Landkreisebene durchsetzen und einen Gesetzentwurf dem Landtag vorlegen will, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP/DVP Fraktion unterstützt das Ansinnen von Mehr Demokratie. Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und Einwohneranträge sollte es nach unserer Überzeugung auch auf Ebene der Landkreise geben. Wir wünschen uns, dass die Initiative des Vereins und seiner Unterstützer im Landtag und dabei vor allem bei den Regierungsfraktionen breite Zustimmung findet, damit noch in dieser Legislaturperiode die Bürgerbeteiligung auf Kreisebene vorankommt.“

 

In der heutigen aktuellen Debatte thematisierte die FDP-Landtagsfraktion die Situation des Rettungsdienstes im Land. Recherchen u. a. des SWR hatten zahlreiche seit Jahren bestehende Defizite bestätigt:

  • Strukturell sind 20 Prozent der Bevölkerung unterversorgt, weil Rettungswagen in über 450 Gemeinden zu oft später als in 15 Minuten kommen.
  • Personalmangel führt zum Wegfall ganzer Rettungsdienst-Schichten.
  • Rettungswagen werden in rechtswidriger Weise für den Krankentransport genutzt, da dies finanziell lukrativ ist.
  • Bereichspläne, die den Rettungsdienst vor Ort strukturieren, sind zum Teil veraltet.

Anlässlich der Debatte sagte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst sind fraglos engagiert, aber sie und die Bürger werden allein gelassen. Seit Jahren reagiert die Landesregierung nicht adäquat auf die bekannten Defizite. Es fehlen Personal und Einsatzmittel, Rettungsdienst-Schichten fallen aus, der Rettungsdienst wird als Krankentransport missbraucht – dies sind nur einige der gravierenden Mängel. Die Unterversorgung von Teilen der Bevölkerung ist offenkundig.

Immer wieder haben wir die Landesregierung zum Einschreiten aufgefordert. Aber weder SPD und Grüne noch CDU und Grüne waren bereit, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Lieber duldeten sie Missstände zum Schaden der Bevölkerung als dass sie ihre aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten konsequent nutzten. Was der politischen Spitze im Innenministerium ganz offensichtlich fehlt, ist eine gesunde Fehlerkultur. Nun hat sich wenigstens der zuständige Abteilungsleiter im Innenministerium hervorgetraut. Wie auch wir fordert er die Verpflichtung zusätzlicher Leistungsträger für die unterversorgten Regionen. Hieran ansetzend muss das Innenministerium sofort tätig werden und seine Aufsichtsrechte und den vorhandenen Gestaltungsspielraum ernst nehmen. Die Bereichspläne müssen besser kontrolliert und veröffentlicht werden. Die Deckelung der Ausbildungskapazitäten für Notfallsanitäter muss beendet werden. Weil unter anderem Krankenhäuser immer wieder Sanitäter abwerben, ist stärker über den Bedarf hinaus auszubilden. Der Missbrauch des Rettungswagens für den Krankentransport muss aufhören. Dazu ist der Krankentransport kostendeckend zu organisieren.

Es muss auch mehr Geld und Material ins System: Die Absprachen mit den Kostenträgern sind unzureichend und eine Gefahr für die Bevölkerung, wenn Personal und Material wissentlich zu gering angesetzt werden. In Hessen gaben die Krankenkassen und Unfallversicherer im Jahr 2016 47 Euro pro Einwohner für den Rettungsdienst aus. In Baden-Württemberg waren es nur 40 Euro pro Person. Und während in Hessen acht Rettungswagen auf 100.000 Einwohner kamen, in Niedersachsen gar zehn Rettungswagen, begnügte man sich im Flächenland Baden-Württemberg mit fünf Rettungswagen auf 100.000 Einwohnern.

Die Probleme sind bekannt, Lösungsvorschläge gemacht – Die Landesregierung muss nun endlich handeln. So lange sie aber versucht, den Mantel des Schweigens über die Probleme im Rettungsdienst zu breiten und sie die zuständige Abteilung im Innenministerium ausbremst, so lange wird es kaum ernsthafte Verbesserungen geben. Und so werden weiter völlig unnötig Menschen in Not und Mitarbeiter im Rettungsdienst leiden.“

Anlässlich der Debatte im Landtag zur von der FDP-Fraktion beantragten Forderung an die Landesregierung, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass Gambia zum sicheren Herkunftsland erklärt wird und dass die Situation in den Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter zehn Prozent geprüft und diese Länder sodann – soweit möglich – zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Umgang mit asylsuchenden Menschen aus Gambia ist bezeichnend für die Flüchtlings- und Asylpolitik in Deutschland. Bei einer Anerkennungsquote von nur 3,5 Prozent halten sich tausende Gambier in Deutschland ohne Asylgrund auf. Nicht wenige von ihnen sind in kriminelle Machenschaften verstrickt. Von 2011 bis 2015 stieg der Anteil gambischer Tatverdächtiger bei Rauschgiftdelikten um das 36-fache, im Bereich des Diebstahls haben sich die Straftaten im Vergleich von 2014 auf 2015 mehr als verdoppelt. Trotz der geringen Anerkennungsquote der hauptsächlich männlichen Gambier und ihrer Bedeutung in der Kriminalitätsstatistik weigern sich die Grünen, Gambia zum sicheren Herkunftsland zu erklären. Eine solche Erklärung würde die Asylverfahren zeitlich verkürzen, Menschen mit Asylgrund aber Asyl nicht verwehren.

Früher hat Innenminister Strobl selbst die Ausweitung sicherer Herkunftsländer gefordert, nun lässt er sich von den Grünen stoppen, genauso wie die CDU-Fraktion. Dabei muss man sich doch nur die Diskussion in der Bevölkerung anhören: Wer Fehler in der Flüchtlings- und Asylpolitik macht, stärkt Rechtspopulisten, die das wichtige Recht auf Asyl schlussendlich ganz abschaffen wollen.“

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, begründet die Ablehnung des Gesetzentwurfs der SPD, mit der Fußballvereine an den Kosten der Polizeieinsätze beteiligt werden sollen:

„Der Gesetzentwurf der SPD ist so allgemein gefasst, dass es längst nicht nur um Fußball geht. Für viele große Veranstaltungen würde sich die Frage stellen, ab wann die Veranstaltung gewinnorientiert ist. Abgrenzungsprobleme sind so vorprogrammiert.

Obwohl mit dem Gesetzentwurf gegen zunehmende Gewalt vorgegangen werden soll, werden Gewalttäter nicht als Kostenverursacher in den Blick genommen. Schlussendlich werden über die Refinanzierung der Vereinskosten unbescholtene Vereinsmitglieder zur Kasse gebeten.

Der Gewalt bei Fußballspielen muss man anders begegnen. Die Vereine müssen die Zuschauer genauer auf Pyrotechnik kontrollieren. Gewalttätigen Fans muss von den Vereinen die rote Karte gezeigt werden. Sie dürfen wegen ihrer Vereinstreue nicht mit Samthandschuhen angefasst werden.“

Zur Berichterstattung des SWR über das Rettungswesen und zur Aussage des zuständigen Abteilungsleiters im Innenministerium, die Stilllegung von Rettungsfahrzeugen sei nicht hinnehmbar, wenn man eine Aufstockung beschlossen habe und wenn der Bedarf von den Leistungsträgern nicht erfüllt werden kann, müsse man sich weitere Leistungsträger für den Rettungsdienst suchen, sagten der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Seit Jahren leidet das Rettungswesen unter anderem an mangelndem Nachwuchs, einer falschen Behandlung des Krankentransports und einer völlig unzureichend  wahrgenommenen behördlichen Aufsicht. Immer wieder haben wir die Landesregierung darauf hingewiesen und mehr Engagement gefordert – bisher vergeblich.“

Rülke erinnert: „Noch im Juni 2017 hat das Innenministerium unsern Vorschlag, weitere Leistungsträger in unterversorgten Regionen zuzulassen, abgelehnt, Daten zur Einhaltung der Hilfsfristen wurden uns nur widerwillig und auf mehrfache Nachfrage hin gegeben. Wir begrüßen, dass es nun hoffentlich zu einem Umdenken kommt.“

„Auch mit Blick auf den herrschenden Personalmangel und den Krankentransport“, so Goll, „ist die Landesregierung bisher ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden. Sie hat die Umsetzung der vom Bund beschlossenen Einführung der Notfallsanitäter verschleppt, die Deckelung der Ausbildungszahlen für diese dringend benötigten Menschen gut geheißen und immer wieder bestritten, dass es eine Vermengung von Rettungsdienst und Krankentransport gibt. Auch an diesen Stellen erwarten wir, dass die Landesregierung endlich tätig wird.“

„Wir wollen hoffen“, so Rülke und Goll abschließend, „dass der Abteilungsleiter im Innenministerium bei seinen jetzigen Bemühungen nicht von einem unwilligen Staatssekretär und seinem Minister gebremst wird.“

Zur Meldung, die CDU-Fraktion habe sich für eine Umkehr der Beweislast bei der Feststellung des Alters von Flüchtlingen ausgesprochen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die bisherigen Vorschriften zur Altersfeststellung haben sich nicht bewährt. Zum einen hintertreiben unter anderem die Grünen mit Minister Lucha, wie Medienberichten zu entnehmen war, die Anwendung der medizinischen Altersbestimmung. Zum anderen werden angeblich minderjährige Flüchtlinge für ihre Haltung, eine gesundheitlich unbedenkliche Untersuchung zu verweigern, mit dem Status des Minderjährigen belohnt.

In dieser Situation ist eine Beweislastumkehr das richtige Mittel. Flüchtlinge können auf diese Weise durch das Verlangen einer medizinischen Untersuchung ihre Minderjährigkeit beweisen. Ein berechtigtes Interesse, über das eigene Alter nicht aufzuklären, gibt es nicht.

Da jedoch die Grünen sinnvolle Änderungen im Asylrecht hintertreiben und die CDU durchsetzungsschwach ist, ist nicht davon auszugehen, dass Baden-Württemberg in absehbarer Zeit beim Bund für eine wirksame Neuregelung wirbt.“

Auf eine Anfrage des innenpolitischen Sprechers der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, stellt die Landesregierung u. a. fest, dass im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Aalen durch das 1.500er Stellenaufwuchsprogramm lediglich 11 neue Polizeistellen entstehen werden. Bis 2022 werden ca. 321 Polizeibeamte in Pension gehen, wie diese ersetzt werden, kann die Landesregierung noch nicht sagen. Die Personalsituation muss daher nach Ansicht von Goll weiter Sorge bereiten. Goll wörtlich:

„1.500 zusätzliche Stellen bei der Polizei hat die CDU der Bevölkerung versprochen. Von diesen 1.500 Stellen soll die Polizei im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Aalen lediglich 11 Stellen erhalten. Das ist denkbar wenig und wir werden nachforschen, wohin denn die anderen Stellen gehen sollen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Zahl der Stellen nicht der Zahl der Polizeibeamten entspricht. Aktuell fehlen 16 Vollzeitkräfte, wie die Zukunft aussieht, ist unklar. Denn bei aller positiven Darstellung des Innenministers wird die Bedeutung der Abgänge durch die Pensionierung von Polizeibeamten oft übersehen. Allein für den Bereich des Polizeipräsidiums Aalen schätzt die Landesregierung, dass bis 2022 ca. 321 Polizeibeamte in Pension gehen werden. Wie diese nachbesetzt werden, ist unklar. Landesweit werden wir aufgrund der Pensionierungen und der zu geringen Ausbildung Ende 2019 ca. 620 Polizeibeamte weniger haben als am 31.12.2017. Erst ab 2020 wird die Zahl wieder steigen. Aber noch Ende 2021 werden wir 20 Polizeibeamte weniger haben als Ende 2016. So muss uns die Personalsituation bei der Polizei weiter mit Sorge erfüllen, es sind mehr Anstrengungen der Landesregierung erforderlich.“

Zur Meldung, wonach Innenminister Strobl Bundesinnenminister de Maizière bei der Forderung nach Alterstests für Flüchtlinge unterstützt und dabei feststellt, in „Baden-Württemberg haben wir die Behörden vor Ort schon vor längerer Zeit sensibilisiert“, sagte der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Forderung nach einer Überprüfung der Altersangaben von Flüchtlingen ist richtig. Innenminister Strobl sollte sich mit Blick auf seine Verantwortung für die Situation in Baden-Württemberg aber etwas zurücknehmen. So sind nach Berichten des Mannheimer Morgens noch nicht einmal alle unbegleiteten Minderjährigen im Land mit Fingerabdrücken erfasst. Statt mit markigen Worten die bundesdeutsche Bühne zu suchen, sollte sich der Innenminister des Landes lieber seinen Aufgaben in Baden-Württemberg stellen. Erst wenn er die Asyl- und Sicherheitsprobleme in Baden-Württemberg gelöst sind, können er und das Land als bundesweites Beispiel taugen.“

Zur Meldung, wonach Mannheim eine geschlossene Einrichtung für jugendliche straffällige Migranten will, das Innenministerium zurückhaltend reagiert, sagte der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Statt regelmäßig mit markigen Worten Luftnummern zu präsentieren, könnte sich Innenminister Strobl hier mal mit sinnvollen Maßnahmen einbringen, die den Menschen wirklich helfen. Angeblichen Flüchtlingen, die unsere Werteordnung permanent mit Füssen treten, muss der Rechtsstaat konsequent Grenzen aufzeigen. Zusammen mit seinen Kollegen aus dem Justiz- und Sozialministerium könnte Innenminister Strobl dafür sorgen, dass in einem ersten Schritt das tatsächliche Alter der straffälligen Migranten festgestellt wird. Nicht von ungefähr gehen Behörden davon aus, dass rund 43 Prozent der als minderjährig geltenden Migranten älter als 18 Jahre alt sind. Dann sollte sich Strobl im Zusammenwirken mit dem Justizminister darum kümmern, dass Strafverfahren nicht zu bereitwillig eingestellt werden.

Zu befürchten bleibt jedoch, dass die Menschen mit den Problemen vor Ort weiter allein gelassen werden. Weder setzt die Bundesregierung die Herkunftsstaaten nachhaltig unter Druck, damit diese ihre Bürger ohne Asylgrund und Flüchtlingsstatus zügig wieder aufnehmen, noch bleibt die CDU standhaft, wenn es um die von Grünen und SPD verlangte Aufhebung der Aussetzung des Familiennachzugs geht, wie sowohl die Jamaikaverhandlungen als auch die gestrigen Äußerungen des CDU-Ministerpräsidenten aus Schleswig-Holstein zeigten. Offensichtlich wird einer weiteren Kanzlerschaft Angela Merkels alles untergeordnet.“

Zur Festlegung von Standorten für Polizeihochschulen durch Innenminister Thomas Strobl sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„„Nachdem Grüne und SPD mit ihrer verkorksten Polizeireform die Zahl der Ausbildungsstandorte für die Polizei reduziert haben, ist seit Jahren klar, dass ein Stellenzuwachs bei der Polizei nur mit einem Ausbau der Ausbildungsstandorte einhergehen kann. Dass die CDU trotzdem mehr als eineinhalb Jahre in Regierungsverantwortung benötigt, um erste zentrale Entscheidungen zu den Ausbildungsstandorten in die Wege zu leiten, ist alles andere als eine Glanzleistung.

Uns liegen die konkreten Planungen nicht vor. Sie müssen auch erst noch von den Regierungsfraktionen abgesegnet werden. Der Medienberichterstattung können wir kein umfassendes Konzept entnehmen. Allein die Festlegung einzelner Standorte reicht natürlich nicht. Die Objekte sind teilweise in einem desolaten Zustand. Aus- und Umbauten sind ebenso erforderlich wie Sanierungen und Modernisierungen. Es wird sich so wohl erst im neuen Jahr zeigen, ob die Pläne des Innenministers Hand und Fuß haben und als überzeugendes Gesamtkonzept bezeichnet werden können. Vorsicht ist jedenfalls bei einem Innenminister geboten, der im Landtag berichtet, schon im Jahr 2019 werde das Versprechen der zusätzlichen 1.500 Stellen bei der Polizei erfüllt sein und dazu auch die Anwärter mitzählt, die erst 2023 auf der Straße regulär Dienst tun.“

Zur Meldung, wonach Innenminister Strobl dafür ist, dass erschlichene deutsche Staatsbürgerschaften deutlich länger wieder entzogen werden dürfen, sagte der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wie nahezu immer bringt sich Innenminister Strobl mit markigen Forderungen zu Beginn der Innenministerkonferenz ins Gespräch. Dabei will er darüber hinwegtäuschen, dass es seine CDU mit der Bundeskanzlerin an der Spitze ist, die das Problem der ungesteuerten Zuwanderung und den damit einhergehenden Kontrollverlust zu verantworten hat. Und es ist gerade dieser Kontrollverlust, der das Erschleichen von Aufenthaltsberechtigungen und schlussendlich auch deutschen Staatsbürgerschaften ermöglicht. Das Bundesamt für Migration prüft beispielsweise kaum, ob Fluchtgründe auch nach Ablauf der gesetzlichen Drei-Jahres-Frist noch bestehen. Ohne diese Prüfung aber erhalten Flüchtlinge eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Aus der zeitlich befristeten Flüchtlingshilfe wird so eine ungeordnete Einwanderung.

Wenn Innenminister Strobl Ordnung in die Asyl- und Einwanderungspolitik bringen will, sollte er dafür sorgen, dass die CDU nicht wie bei den Jamaika-Sondierungen Positionen der Grünen übernimmt, sondern die Nach-Merkel-Ära einläutet.“