Nico Weinmann

Die Zahlen der PKS 2020 machen Defizite bei der Ausstattung der Polizei deutlich.innen

 

Der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann stellt zu den Ergebnissen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2020 fest:

„Es verwundert nicht, dass Delikte im öffentlichen Raum und Wohnungseinbruchdiebstähle in Zeiten der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens 2020 deutlich zurückgegangen sind. Dagegen beobachten wir eine erhebliche Zunahme im Bereich der Wirtschaftskriminalität, sowie der Sexualstraftaten. Auch die Partnergewalt und Gewalt gegen Kinder hat weiter zugenommen, das Dunkelfeld ist in diesen Bereichen erfahrungsgemäß noch deutlich größer. Hier muss besonders in Lockdown-Zeiten mehr für den Opferschutz getan werden. Im Bereich der Jugendkriminalität ist der Anstieg um 87,5 Prozent bei der Verbreitung pornografischer Schriften erschreckend. Um dagegen erfolgreich angehen zu können ist dringend mehr Präventionsarbeit erforderlich. Die Landesregierung muss auf diese negativen Entwicklungen reagieren. Die Polizei braucht weniger strukturelle oder gesetzgeberische Maßnahmen, die oftmals aktionistisch wirken und eine verlässliche Planungsperspektive verhindern. Das Augenmerk muss daher auf besserer Ausstattung und der Unterstützung durch mehr Personal liegen!“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Transparenzregistergesetz und Ausländer-Extremismus weitere Themen.

 

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, stellte Ergebnisse der Klausurtagung in Pforzheim zum Jahresbeginn vor.

 

Die Fraktion befasste sich nach Angaben Rülkes ausführlich mit dem Corona-Lockdown und Voraussetzungen für Öffnungen. „Es müssen jetzt die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, um dahingehende Chancen zu schaffen“, so Rülke und forderte für die FDP/DVP Fraktion FFP2 Masken für den ÖPNV und den Einzelhandel, um ihn wieder zu öffnen. „Das wäre eine entscheidende Voraussetzung, um die Geschäfte baldmöglichst wieder für Kunden zu öffnen“, begründete Rülke diese Forderung, „wir laufen sonst Gefahr, dass sehr viele Einzelhandelsbetriebe diese Krise nicht überstehen werden“. Ein Vorschlag dieser Art wurde auch vom bayerischen Ministerpräsidenten vorgebracht.

Beschlossen wurde in der Klausursitzung ein Antrag, der sich mit einem akuten Problem im Bereich Ausländerextremismus befasst. Zur Vorstellung führte Rülke aus: „Die ‚grauen Wölfe‘ stehen für eine rechtsextreme Ideologie, die mit unseren freiheitlich-demokratischen Werten unvereinbar sind. Hass gegen Minderheiten, allen voran gegen Armenier, Kurden und Juden, stehen im Mittelpunkt dieser Ideologie. Sie haben rund 2.500 Mitglieder in Baden-Württemberg und sind damit hier im Bundesvergleich überdurchschnittlich stark aktiv. Daher müssen der Landtag und das Innenministerium diese Bewegung stärker als bislang in den Fokus nehmen. Der Verweis auf den Bund ist hier unzureichend. Es braucht mehr Anstrengungen der Landesregierung und stärkeren Druck auf die Bewegung. Mit unserem Antrag wollen wir diesen Prozess anstoßen.“

 

„Die Arbeit von Landtag und Landesregierung wird künftig deutlich transparenter als bisher.“ So bewertet der Fraktionsvorsitzende das Transparenzregistergesetz, das die Liberalen zusammen mit den Fraktionen von Grüne, CDU und SPD auf den Weg bringen. Bislang existieren nur in drei Bundesländern sogenannte Lobbyregister. „Die Regelung in Baden-Württemberg ist weitergehender, denn sie umfasst auch die Arbeit der Landesregierung“, so Rülke. Das war eine zentrale Forderung der Liberalen. „Außerdem ist sichergestellt, dass es keine Ausnahmen für vermeintlich ‚gute‘ Lobbyarbeit gibt. Wir bekommen die maximale Transparenz darüber, welche Verbände an Gesetzentwürfen mitwirkten.“ Dabei sei der Austausch mit Interessensvertretern nichts Schlechtes, sondern ganz normal in der Politik. Diese Arbeit werde nun für jedermann nachvollziehbar offengelegt. „Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Grüne und CDU nur auf Druck der Opposition sich auf ein Transparenzregister verständigen konnten“, so Rülke.

Nicht jeder Demonstrant ist ein Extremist.

 

Zur Beobachtung der „Querdenken“-Bewegung durch das Landesamt für Verfassungsschutz erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Die Entscheidung kommt nicht überraschend und ist nachvollziehbar. Es wurde seit Monaten immer deutlicher, dass diverse radikale Gruppen wie die Identitäre Bewegung, die Reichsbürger oder etwa die antisemitische Verschwörungsgruppe Qanon, die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen nutzen, um neue Anhänger zu gewinnen. Es wird sich zeigen, inwieweit ein derart loses Bündnis wie „Querdenken“ zielgerichtet und effektiv vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden kann.

 

Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz verhindert aber nicht die Radikalisierung und ist daher kein Allheilmittel. Protest gegen die Corona-Maßnahmen muss weiterhin zulässig sein. Nicht jeder Demonstrant ist ein Extremist. Durch derartige Pauschalurteile treibt man weitere Menschen in die Arme der Extremisten. Die Regierungen und die sie tragenden Fraktionen in den Parlamenten tun gut daran, bei der Bekämpfung der Pandemie nicht stärker in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, als unbedingt erforderlich. Ansonsten wird dies zur weiteren Radikalisierung eines Teils der Bevölkerung führen.“

 

Der richtige Ort, um über Corona-Maßnahmen zu diskutieren und entscheiden, ist das Parlament und nicht ein Bürgerforum ohne jegliche Befugnisse.

 

Zur Vorstellung des Gesetzes über die dialogische Bürgerbeteiligung erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

 

„Auf der Zielgerade vor der Landtagswahl erinnern sich die Grünen daran, dass sie einst für mehr Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie standen. Die sogenannte dialogische Bürgerbeteiligung ist ein grünes Feigenblatt, um zu kaschieren, dass die Grünen sich von der ‚Politik des Gehörtwerdens‘ längst verabschiedet haben. Im Gesetzentwurf heißt es etwa ausdrücklich, dass die Ergebnisse ‚für die zuständigen Stellen nicht bindend‘ seien. Die grundsätzliche Entscheidung über die Durchführung eines solchen Formats wird überdies ins Ermessen der Behörden gestellt, wodurch man kontroversen Themen von vornherein aus dem Weg geht. Das ist grüne Alibipolitik. Verbindliche Mitsprache der Bürger, wie es etwa die FDP/DVP Fraktion im Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie auf Landkreisebene gefordert haben, haben die Grünen mit der CDU zusammen hingegen abgelehnt.

 

An Missachtung des Parlaments grenzt es, wenn nun das Format gerade dazu genutzt wird, um Corona-Maßnahmen zu legitimieren. Der richtige Ort, um über die Maßnahmen zu sprechen und abzustimmen, ist das Parlament und nicht ein Bürgerforum ohne jegliche Befugnisse. Auf konstruktive Vorschläge der Opposition zur Pandemiebekämpfung ist die Landesregierung aber bislang nicht eingegangen. Nun sollen offenbar ein paar genehme Stimmen von Bürgern für die nachträgliche Legitimation genutzt wird. Die Landesregierung hat noch immer nicht verstanden, dass die Gerichte von ihr eine echte Beteiligung des Parlaments verlangen.“

Es ist sinnvoll, die Teilnahme von Spaß- und Dauerkandidaten durch ein Unterschriftenquorum an weitere Voraussetzungen zu knüpfen

Anlässlich der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der SPD Fraktion zur Einführung von Unterstützerunterschriften für Bürgermeisterbewerber auch in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wir unterstützen die Idee der SPD, auch in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern Bewerbern für das Bürgermeisteramt eine Mindestzahl an Unterschriften von Unterstützern aufzuerlegen. Über die konkrete Zahl der Unterschriften kann man sicherlich geteilter Meinung sein. Uns erscheinen die Vorgaben in Relation zu größeren Städten teilweise etwas zu hoch angesetzt. Der Grundansatz der SPD ist aber richtig.

Im gesamten Land wird es immer schwieriger, gute und geeignete Bürgermeister zu finden. Das Amt des Bürgermeisters ist zugleich sehr anspruchsvoll und zeitintensiv. Gleichzeitig sind Bürgermeister immer öfter Anfeindungen ausgesetzt. Die Politik muss daher die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das Ansehen des Bürgermeisteramts zu fördern. Nicht förderlich ist dabei, wenn Spaßkandidaten oder aussichtslose Dauerkandidaten zusätzlich Wahlen ins Lächerliche zu ziehen versuchen. An dieser Stelle sind moderate Hürden auch in kleineren Gemeinden sinnvoll. Gleichzeitig wird kein einziger ernsthafter Bewerber von einer Kandidatur abgehalten. Es ist schade, dass Grün-Schwarz sich der Lösung dieses Problems verweigert und das Problem auf die nächste Legislaturperiode abwälzt.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP fordert dringend notwendigen Strategiewechsel bei Bekämpfung der Corona-Infektionen.

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, übte Kritik am Vorgehen der Landesregierung in der Pandemie und an der aktuellen Coronaverordnung. Er warf Ministerpräsident Kretschmann vor, eine „Jojostrategie“ zu verfolgen: Shutdown-Öffnung-Shutdown-Öffnung. „Die Strategie der Regierung zeigt keine Perspektive auf“, bemängelte Rülke generell. Zudem hätte sie teilweise erhebliche Lücken und Widersprüche. Es sei nach Aussagen Rülkes daher gut und notwendig, darüber im Parlament zu sprechen und abzustimmen. Angesichts der zunehmenden Skepsis der Bevölkerung dürfe nicht das Gefühl bei den Menschen entstehen, die Verordnungen und Maßnahmen seien lediglich in den Büros der Ministerien und im Staatsministerium selbst ausgemacht worden.

 

„Wir stellen ausdrücklich nicht in Frage, dass gehandelt werden muss, um die Folgen der Pandemie in den Griff zu bekommen“, stellte Rülke klar. Allerdings verlange dies eine andere Beurteilung der Frage, ob eine Gesundheitsnotlage drohe. So fordere die FDP die Einführung eines Ampelsystems, das die Zahl der Tests insgesamt, aber auch den Anteil der positiv Getesteten, der tatsächlich Erkrankten und der noch freien Behandlungskapazitäten der Kliniken mit einbeziehe.

 

Diese Forderung ist Teil eines Antrags, den die FDP/DVP Fraktion anlässlich der Debatte zur Abstimmung stellte. Im Weiteren fordert die FDP/DVP darin eine massive Beschaffung von FFP2-Masken und eine Weiterentwicklung der Teststrategie mit ausreichend Schnelltests für Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Dies und die Weiterentwicklung der Corona-Warn-App als stärkeres Instrument zur Kontaktnachverfolgung seien zentrale Maßnahmen einer ausgebauten Schutzstrategie. „Wir müssen den Fokus endlich auf den Schutz von gefährdeten Bevölkerungsgruppen richten“, so Rülke. Die Beteuerungen der Landesregierung, dass dies momentan mit der Strategie der Eindämmung mitlaufe, seien auf Dauer zu wenig.

 

Im Bildungsbereich seien die Versäumnisse der Regierung weiterhin eklatant. „Der Ministerpräsident gab zu, dass die Entscheidung, die Schulen weiter geöffnet zu halten, politisch und nicht aufgrund der Epidemielage zustande gekommen sei. Das glaube ich ihm“, so Rülke und fügte an: „Allerdings bin ich der festen Überzeugung, dass dabei auch das politische Versagen dieser Regierung eine Rolle spielte, wenn es darum geht, dass die Schulen ausreichend unterstützt und begleitet werden und somit die Möglichkeiten oft einfach nicht ausreichen“. So fordere die FDP/DVP Fraktion schon länger einen massiven Ausbau der Digitalisierung an den Schulen, damit digitaler Unterricht in voller und Hybridform jederzeit möglich sei. Auch die Gewinnungsmöglichkeiten zusätzlicher Unterrichtsräume für den Schulbetrieb und zusätzliche Mittel für Luftfilteranlagen seien Forderungen seiner Fraktion in diesem Bereich. Die FDP/DVP Fraktion forderte in ihrem Antrag die Landesregierung außerdem auf, eine Bildungs- und Betreuungsgarantie abzugeben, die sicherstellen soll, dass es auch bei steigenden Infektionszahlen eine Schließung von Schul- und Betreuungseinrichtungen nicht mehr geben werde.

 

Die FDP/DVP Fraktion fordere außerdem eine Reihe flexibler Ausnahmegenehmigungen für derzeit betroffene Bereiche, führte Rülke aus. So seien die Beherbergungsverbote für touristische Reisende sowie die Schließungsanordnung für die Gastronomie aufzuheben: „Die derzeitigen Hygienevorschriften und Registrierungen bieten ein hohes Maß an Sicherheit“, stellte Rülke fest. „Sie haben den Hotel- und Gastronomiebereich als leichtes Ziel entdeckt und machen es sich mit diesen Einschränkungen zu einfach“, warf Rülke der Regierung vor.  Es sei außerdem notwendig, für den Kunst- und Kulturbereich Ausnahmen der Schließungen zuzulassen, wenn Infektionsschutzkonzepte und Regelungen zu Kontaktreduktionen ausreichend seien. Gleiches gälte für den Probenbetrieb in Amateurgruppen der Breitenkultur und für differenzierte Konzepte beim Freizeit- und Amateursport, vor allem bei Kindern und Jugendlichen. „Es ist doch pädagogisch nicht vermittelbar, warum die Kinder stundenlang mit anderen in Klassenzimmern sitzen müssen, aber Proben und Sportgruppen danach nicht stattfinden dürfen“, kritisierte Rülke.

 

„Vom Verbot zum Gebot, vom Aktionismus zur Strategie und von der Eindämmung zum wirksamen Schutz“ – so beschrieb Rülke den von der FDP/DVP Fraktion vorgeschlagenen Strategiewechsel angesichts der Infektionsentwicklung. Er kündigte an, auch weiterhin Alternativmöglichkeiten aufzuzeigen und im Parlament dafür zu werben.

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, bezeichnet die verkündeten neuen massiven Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Infektionen für November als „tragisch falschen Weg“ und warnt vor möglichen schwerwiegenden Folgen.

„Die durch die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Einschränkungen zeigen, dass die Regierungschefs aus dem bisherigen Verlauf der Krise nichts gelernt haben“, kritisiert Rülke. Die Maßnahmen verweigerten schlicht die Erkenntnisse, wo und bei welchen Anlässen große Infektionen zu verzeichnen seien. „Die Einschränkungen treffen die Falschen. Im Hotel- und Gaststättengewerbe sind Hygiene-, Abstands- und Nachverfolgungsregeln eingeführt und können überwacht werden. Hier wird immer eine Branche zum Sündenbock gemacht, weil dies so bequem ist. Gleiches gilt für Konzert- und Veranstaltungsbesuche. Eigentliche Infektionsherde wie große Treffen in Familien und Cliquen können zwar verboten, aber nur schwer oder gar nicht überwacht werden.“ Die Ergebnisse der vor kurzem eingeführten Einschränkungen würden nicht abgewartet und damit bestünde die massive Gefahr einer kompletten Fehlplanung, kritisiert Rülke.

Als „unverständlich und schädlich“ bezeichnet Rülke die Einschränkungen und Verbote im Amateursport. „Dies ist nachweislich kein Infektionsschwerpunkt, hier sind funktionierende Hygienekonzepte vorhanden. Wer die Menschen jetzt in der körperlichen Bewegung einschränkt, nimmt nicht begründbare schädliche Konsequenzen in Kauf“, so Rülke.

Rülke warnt ausdrücklich vor den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen. „Die Akzeptanz dieser Maßnahmen in der Bevölkerung spielt eine zentrale Rolle, ich sehe sie jedoch massiv schwinden“, so der Fraktionsvorsitzende und schildert zugleich zu erwartende katastrophale Folgen für Wirtschaft und Wohlstand: „Die desaströse Situation für das Hotel- und Gaststättengewerbe, für den Einzelhandel und viele andere Wirtschaftsbereiche wird der Staat nicht auffangen können. Es ist zynisch, jetzt diesen Eindruck von Seiten der Regierungen zu erwecken. Gleichzeitig ist eine Klagewelle zu erwarten, die bisher fast immer dazu geführt hat, dass Maßnahmen wieder korrigiert werden mussten. Einschränkungen von Grundrechten ins Blaue hinein und ohne nachvollziehbare Begründung werden von Gerichten sehr wahrscheinlich aufgehoben. Vom Gesamtpaket bliebe ein in sich widersprüchliches Stückwerk. Ein blamables Bild für die staatliche Autorität ist zu befürchten.“

Rülke kritisiert, dass die Strategie der Regierungen nach wie vor falsche Prioritäten setze. „Einzige Grundlage von schützenden Maßnahmen dürfen nicht die Infektionszahlen sein. Die Anzahl der schweren Verläufe, die Gründe dafür und die Versorgung Schwersterkrankter müssen eine wesentlich stärkere Rolle spielen. Insbesondere besonders schutzbedürftige Gruppen müssen in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit und der Maßnahmen“, fordert Rülke.

„Ich sehe nicht, dass die weiteren Folgen des nun beschlossenen Lockdowns in der Abwägung ausreichend berücksichtigt wurden, wenn Menschen beispielsweise jetzt um ihre Existenz ringen, das Vertrauen in staatliche Behörden verlieren oder vereinsamen“, warnt Rülke.

„Wenn organisatorisch machbar, sind wir mit einer Sondersitzung des Landtags zu diesen verkündeten Maßnahmen am kommenden Freitag einverstanden“, so der Fraktionsvorsitzende. „Dabei werden wir fordern, über die geplanten Schritte im Landtag abzustimmen. Es kann nicht sein, dass solche massiven Entscheidungen mit zu erwartenden schwerwiegenden Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft auf dem Verordnungswege und durch Kabinettsbeschlüsse der Regierung alleine eingeleitet werden“, so Rülke abschließen

Freiwilliger Polizeidienst ist sinnvoll, aber Corona-Kontrollen sind der falsche Anlass, ihn auszuweiten.

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, erklärt zum Zwist innerhalb der Regierungskoalition um das Thema freiwilliger Polizeidienst:

„Die CDU will mehr, die Grünen wollen weniger, und am Ende kommt wie immer nichts. Das ist mehr und mehr Alltag dieser Landesregierung. Es ist offensichtlich, dass Grün-Schwarz eine Koalition ist, die ihrem Ende entgegen torkelt und dabei mal wieder streitet. Mit dieser Selbstbeschäftigung werden aber nicht die dringenden Probleme gelöst.

Der freiwillige Polizeidienst kann die Polizeiarbeit ergänzen und an manchen Stellen entlasten. Die im freiwilligen Polizeidienst engagierten Bürger können beispielsweise Umzüge begleiten oder bei der Durchführung von Festen mit Blick auf Sicherheit und Ordnung unterstützend tätig werden. Auch ihr Einsatz bei der Kriminalprävention ist richtig. Die Politik macht dem freiwilligen Polizeidienst aber keinen Gefallen, wenn man diesen ausgerechnet deshalb stärkt, um noch mehr Verstöße gegen die Corona-Verordnungen zu ahnden. Damit gefährdet man die Akzeptanz dieses Dienstes. Wenn die Bürger tatsächlich am laufenden Band gegen die Corona-Verordnungen verstoßen würden, sollte man eher die Corona-Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überdenken als die Zahl der Kontrollen aufzustocken.“

Gute Chance für mehr Mitbestimmung ist vertan worden.

Anlässlich der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Einführung von direktdemokratischen Elementen auf Landkreisebene erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Baden-Württemberg ist neben Hessen das einzige Bundesland ohne Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und Einwohneranträge auf Landkreisebene. Die Erfahrungen der anderen Bundesländer sind dabei durchweg positiv. Derartige Initiativen gibt es nicht oft, aber wenn sie stattfinden, dann betreffen sie wichtige Angelegenheiten des gesamten Kreises und haben auch eine hohe Wahlbeteiligung. Es gibt daher keinen vernünftigen Grund, unseren Gesetzentwurf abzulehnen. Es ist schade, dass das Innenministerium sich einer offenen Debatte in dieser Frage nicht stellte und nicht einmal einen Blick auf die erfolgreichen Erfahrungen anderer Bundesländer warf. Aber dass Innenminister Strobl und die CDU nicht viel von direkter Demokratie halten, ist ja bestens bekannt.

Bemerkenswert ist, dass sich die Grünen nun nicht einmal mehr den Anschein geben, sich für die direkte Demokratie einzusetzen. Wir haben sie mehrmals zu Gesprächen eingeladen und wären auch an dem einen oder anderen Punkt kompromissbereit gewesen. Die Grünen schalteten aber auf stumm. Im Innenausschuss erklärten Vertreter der Grünen gar, dass sie keinen Koalitionsbruch wegen dieser Frage riskieren wollten. Die CDU schätzt direkte Demokratie zwar nicht besonders, aber sie würde niemals die Koalition an dieser Frage scheitern lassen. Wenn den Grünen dieses Thema wirklich wichtig gewesen wäre, hätten sie sich für dieses Anliegen ganz anders eingesetzt. Tatsächlich ist es so, dass direkte Demokratie von den Grünen immer skeptischer gesehen wird. Die entschiedene Ablehnung von Bürgerentscheiden durch Ministerpräsident Kretschmann im Zusammenhang mit der Opernsanierung ist eines von vielen Beispielen für das Ende der „Politik des Gehörtwerdens“. Vor wenigen Wochen gaben die Grünen mit der Zustimmung zum Polizeigesetz ihren Markenkern als Bürgerrechtspartei auf. Nun geben sie endgültig ihren Markenkern als Partei der direkten Demokratie auf.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP/DVP Fraktion fordert Aufklärung von Innenminister Strobl darüber, ob in Baden-Württemberg Ammoniumnitrat gelagert wurde und was er hiergegen unternahm.

In einer heute eingereichten Kleinen Anfrage fordern der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann von der Landesregierung Auskunft über die Aktivitäten der Hisbollah in Baden-Württemberg. Anlass sind Presseberichte, wonach hunderte Kilogramm von Ammoniumnitrat von den Anhängern der Hisbollah in Süddeutschland gelagert würden.

„Wenn es zutrifft, dass Unterstützer der Hisbollah in Deutschland Material für Terroranschläge lagerten, wäre dies eine neue Qualität der terroristischen Bedrohung“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke. Offenbar seien deutsche Sicherheitsbehörde schon vor Jahren von israelischen Nachrichtendiensten umfassend über die Aktivitäten der Hisbollah informiert worden. „Wir erwarten von Innenminister Strobl nun eine umfassende Aufklärung, welche Informationen seinem Haus vorlagen und welche Maßnahmen er veranlasste oder unterließ. Eine Tatenlosigkeit in diesem Punkt wäre unvertretbar. Es geht um den Schutz jüdischer Einrichtungen in Deutschland und auch darum, Terroranschläge in Israel zu verhindern.“

Nico Weinmann, der Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist, weist darauf hin, dass die FDP/DVP Fraktion bereits vor mehreren Wochen Innenminister Strobl um einen Bericht über die Aktivitäten der Hisbollah in Baden-Württemberg in der nächsten Sitzung des Gremiums bat. „Dem Innenministerium sind seit längerem mehrere Unterstützer-Vereine der Hisbollah im Land bekannt. Spätestens das bundesweite Verbot der Hisbollah im April dieses Jahres muss dazu führen, dass Aktivitäten dieser militanten Israel-Hasser auch in Baden-Württemberg unterbunden werden.“

Anlässlich der Beratungen des Gesetzesentwurfs der Regierungsfraktionen zur Änderung der Wahlkreiszuschnitte erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP-Fraktion Dr. Timm Kern:

„Bei der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung im Wahlkreis Tübingen ist es recht wahrscheinlich, dass der Wahlkreis bei der kommenden Landtagswahl um mehr als 25 Prozent über der Größe der durchschnittlichen Wahlkreise im Land liegen wird. Aufgrund der geltenden Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs wäre damit der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verletzt. Dieser verlangt unter anderem, dass der Stimme von Wählern annähernd das gleiche Gewicht zukommt. Dies wäre aber nicht der Fall, wenn ein Wahlkreis deutlich mehr Menschen repräsentieren würde als ein anderer. Vor diesem Hintergrund hat die FDP/DVP-Fraktion Verständnis, den Zuschnitt der Wahlkreise Tübingen und Balingen zu modifizieren. Nur so stellt man sicher, dass die kommende Landtagswahl rechtskonform abläuft.
Dennoch bleibt die Vorlage von Grünen und CDU nur ein kurzanhaltendes Provisorium und bringt keine langfristige Lösung. Denn der Wahlkreis Tübingen wird auch nach dieser Verkleinerung noch deutlich größer bleiben als der Durchschnitt. Bei gleicher Bevölkerungsentwicklung würde daher spätestens in einem Jahrzehnt wieder eine Verkleinerung des Wahlkreises erforderlich sein. Eine derart weitgehende Zersplitterung eines Landkreises auf mehrere Wahlkreise kann den dortigen Einwohnern aber nicht zugemutet werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist ein unvermeidliches Stückwerk, nachhaltig ist er gewiss nicht. Wir Freie Demokraten fordern, dass der Landtag zu Beginn der neuen Legislaturperiode interfraktionell eine nachhaltige und langfristige Reform der Wahlkreiszuschnitte auf den Weg bringt. Diese Reform ist unumgänglich. Dabei muss versucht werden, die Zersplitterung von Wahl- und Landkreisen möglichst klein zu halten und auch die künftige Bevölkerungsentwicklung zu berücksichtigen.“

Anlässlich der Forderung des Gemeindetagspräsidenten Kehle nach einer umfassenden Straßenbenutzungsgebühr erklären der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der stv. Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecher, Jochen Haußmann:
„Wir stimmen mit dem Gemeindetagspräsidenten überein, dass wir mit klugen Anreizsystemen die Verkehrsbelastung in den Städten reduzieren müssen. Allerdings ist eine absehbare Mehrbelastung von Autofahrern, die teilweise kein ausreichendes Angebot vorfinden, um auf das Auto zu verzichten, mit der FDP nicht zu machen. Die Autofahrer tragen mit hohen Steuern in Abhängigkeit ihrer Fahrleistungen beim Kraftstoff sowie der KFZ-Steuer zur Staatsfinanzierung bei, sie haben ein Anrecht auf entsprechende Investitionen durch die Politik. Und häufig scheitern Investitionen zur Entlastung der Städte nicht am Geld, sondern an fehlenden Planungs- und Ausführungskapazitäten oder auch an ideologischen Widerständen.
Im Übrigen würde die Umsetzung dieses Vorschlages zu vollständigen Bewegungsprofilen sämtlicher Autofahrer führen. So etwas können wir uns schon aus Datenschutzgründen auf gar keinen Fall vorstellen.”

Anlässlich der Beratung des Antrags der Grünen zur „Zukunft des Ehrenamts“ erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Zum zweiten Mal binnen zwei Monaten diskutieren die Grünen über das Ehrenamt. Offensichtlich wollen die Grünen sich selbst feiern lassen. Dabei zeigt ein Blick auf die Entwicklung des Ehrenamts, dass Baden-Württemberg bereits 2009 im Ländervergleich eine Spitzenposition beim Anteil der Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, einnahm. Dies ging damals ganz ohne Mitwirkung der Grünen.

Gerade für uns Liberale ist das Ehrenamt traditionell wichtig. Ehrenamtliches Engagement ist Ausdruck einer selbstbewussten und freiheitlichen Bürgergesellschaft. Dabei ist jede ehrenamtliche Betätigung gleichermaßen wichtig und anerkennungswert. Die Arbeit von Menschen etwa in Sportvereinen ist genauso wichtig, wie von denjenigen, die sich für gesellschaftlich-politische Ziele engagieren, die der Landesregierung besonders vorzugswürdig erscheinen. Daher bedarf es auch einer größeren Wertschätzung von besonders zeitintensivem ehrenamtlichem Engagement. Hier brauchen wir großzügigere steuerrechtliche Privilegierung für die Aktiven und einem Bürokratieabbau für Vereine. Wir bedauern daher, dass die Landesregierung derartige Initiativen ablehnt. Diese sture Haltung ist eine Bremse für die Zukunft des Ehrenamts.“

Anlässlich der Landtagsdebatte um den Umgang mit Hochrisiko-Fußballspielen sagt der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung rund um Großveranstaltungen ist generell eine Kernaufgabe des Staates, insbesondere auch der Polizei. Daran sollte nicht gerüttelt werden. Dabei steht fest, dass die ganz überwiegende Zahl der Fußballspiele im Land friedlich verlaufen und ein erhöhter Polizeieinsatz nicht erforderlich ist. Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen sind nur bei ganz wenigen Hochrisikospielen geboten.

Dass die Zahl von Polizeistunden bei Fußballspielen in den vergangenen zwei Spielzeiten zurückging, ist dabei nicht das Verdienst der Stadionallianzen von Herrn Strobl. Vielmehr fanden aufgrund der Zusammensetzungen der Fußballligen deutlich weniger Risikospiele statt. Das wird voraussichtlich in der kommenden Spielzeit leider wieder anders werden.

Daher ist es wichtig, dass die Vereine und die DFL von der Politik stärker in die Verantwortung genommen werden. Gewalttätigen Fans muss die Rote Karte gezeigt werden. Gegenüber diesen ganz wenigen Chaoten in den Stadien muss eine „Null-Toleranz-Politik“ erfolgen. Dazu gehören intensivere Einlasskontrollen, konsequente Verhängung von Stadionverboten und eine Geltendmachung von Kosten gegenüber identifizierten Randalierern. Dies ist im Sinne der friedlichen Zuschauer und auch im Interesse der Fußballvereine.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zu der Absicht von Innenminister Thomas Strobl, die Zahl der Abschiebungen nach Afghanistan von Straftätern, Gefährdern und von Asylbewerbern, die bei der Klärung ihrer Identität nicht mithalfen, auszuweiten und der ablehnenden Haltung der Grünen dagegen, sagt der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mal wieder kündigt Innenminister Strobl etwas vollmundig an. Es wird nun aber auch endlich Zeit, dass die CDU sich in der Koalition tatsächlich gegen die Grünen durchsetzt. Die prompte Zurückweisung durch die Grünen lässt da aber nichts Gutes vermuten. Mal wieder steht zu befürchten, dass die Grünen im Land, wie im Bund auch, sich als Blockierer für eine effektive und rechtsstaatlich abgesicherte Rückführungspolitik erweisen.

Dabei wird das Vertrauen in die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaates untergraben, wenn nicht einmal die Hälfte der Ausreisepflichtigen in Baden-Württemberg tatsächlich abgeschoben wird. Es muss zur Regel werden, dass derjenige, der nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel kein Bleiberecht in Deutschland hat, unser Land auch rasch verlässt. Alles andere ist dem großen Teil der Menschen zu Recht nicht vermittelbar. In besonderer Weise gilt das für strafrechtlich in Erscheinung getretene Ausländer. Eine Einschränkung der Abschiebungen in einzelne Staaten wie Afghanistan muss dabei die Ausnahme sein, nicht die Regel. Es versteht sich daher von selbst, dass bei einer geänderten Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes auch die Abschiebepraxis hieran angepasst wird.“

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Zu den heute beschlossenem Einwanderungsgesetz und dem sogenannten „Geordnete-Rückkehr“-Gesetz erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist gut, dass sich endlich etwas in die richtige Richtung bewegt. Der große Wurf in der Migrationspolitik sind die Gesetze aber nicht. Die Maßnahmen werden weder im nennenswerten Umfang die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte vorantreiben noch eine stärkere Rückführung abgelehnter Asylbewerber erreichen.

Seit Jahren fordert die FDP eine pragmatische Einwanderungspolitik. Durch ein Einwanderungsgesetz muss echten Fachkräften, die unsere Wirtschaft dringend benötigt, die Einwanderung ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf der Großen Koalition stellt sich aber explizit gegen ein Punktesystem. Ein Anreiz für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland, sich gerade für Deutschland zu entscheiden, entsteht dadurch nicht.

Daneben muss auch die Rückführung von Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung endlich effektiv umgesetzt werden. Die Aufnahme geflüchteter Menschen als humanitärer Akt dauert solange, soweit die Situation in ihren Heimatstaaten dies erfordert. Danach müssen sie grundsätzlich das Land verlassen – es sei denn, dass sie durch gelungene Integration die Anforderungen des Einwanderungsgesetzes erfüllen. Die Rückführung in die Heimatstaaten muss dabei konsequenter als bislang durchgesetzt werden. Dabei müssen dringend auch die Asylverfahren durch die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten, insbesondere um die Maghreb-Staaten und Georgien, beschleunigt werden. Die Grünen müssen hier ihre Blockadehaltung im Bundesrat aufgeben.

Dort wo es nötig ist, müssen die betreffenden auch in Abschiebehaft genommen werden können. Die Abschiebehaft muss aber getrennt von der Haft in Justizvollzugsanstalten erfolgen. Korrekturbedarf besteht auch bei der landesweit einzigen Abschiebehaftanstalt in Pforzheim. Wegen ihrer zentralen Lage ist sie ein denkbar ungeeigneter Standort, worauf wir seit Jahren hinweisen. Hier muss Innenminister Strobl endlich sinnvolle Alternativen aufzeigen.“

Die Polizei rief am 24. April 2019 Terroralarm aus und evakuierte nach einer Anschlagsdrohung eine Gedenkveranstaltung der armenischen Gemeinde in der Fellbacher Lutherkirche. Die Veranstaltung war als Jahrestag zum Gedenken des Völkermords an den Armeniern im Jahr 1915 mit bis zu 1,5 Millionen Opfern gedacht. Der Umgang damit ist zwischen Armenien und der Türkei bis heute hoch umstritten. Die Stuttgarter Landtagsabgeordnete Gabriele Reich-Gutjahr ging in einer parlamentarischen Initiative den Kenntnissen der Landesbehörden über diesen Terroralarm und über konkrete Bedrohungslagen für einzelne Veranstaltungen der armenischen Gemeinden im Land in den vergangenen Jahren und deren Hintergründe nach. Die Antwort liegt nun vor. Dazu Reich-Gutjahr:

„Auch wenn in diesem Fall offenbar keine konkrete Gefährdung bestand, ist es in Zukunft dennoch wichtig, bei derartigen Veranstaltungen wachsam zu bleiben. Eine Einschüchterung der armenischen Gemeinde ist keinesfalls zu akzeptieren. Die Politik und die Sicherheitskräfte müssen auch in Zukunft weiterhin dafür einstehen, dass deren Aktivitäten nicht eingeschränkt werden. Dies gilt in ganz besonderer Weise für Veranstaltungen zum Gedenken an den Genozid an den Armeniern. Diese haben die absolute Solidarität der FDP.“

Zur heutigen öffentlichen Beratung der Großen Anfrage der FDP/DVP-Fraktion zu Open Data im Innenausschuss sagt der Abgeordnete Daniel Karrais:
„Wieder einmal wird deutlich, wie viele Köche in der Digitalisierungssuppe mitkochen. Leider weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut und so stehen wir im Bereich Open Data vor einem Flickenteppich an Einzelmaßnahmen. Wenn Minister Thomas Strobl betont, dass die Digitalisierung in Baden-Württemberg Chefsache sei, so stellt er diese Aussage mit der Beantwortung unserer Großen Anfrage selbst in Zweifel. Gerade der Bereich der offenen Daten wäre für eine Landesregierung, die sich neben der Digitalisierung auch die Bürgerbeteiligung auf die Fahnen geschrieben hat, ein Gewinnerthema. Die angekündigte Änderung des E-Government-Gesetzes und die Errichtung einer Koordinierungsstelle Open Data lässt auf Verbesserung hoffen. Wir werden diese Prozesse kritisch und konstruktiv begleiten und den Minister gegebenenfalls an seine Versprechen in den kommenden Beratungen zum Haushalt 2020/2021 erinnern. Open Data bietet für viele Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu informieren und eigene Ideen zu entwickeln. Mit beispielsweise einer Radwegekarte, Luftdateninformationen oder E-Government-Anwendungen, können Demokratie und Gesellschaft transparent und digital greifbar gemacht werden. Wir Freie Demokraten fordern an dieser Stelle wieder, dass das große Thema der Digitalisierung ehrlich zur wirklichen Chefsache gemacht wird. Generell zeigt sich an dieser Debatte, dass wir in Baden-Württemberg dringend ein eigenständiges Digitalisierungsministerium mit weitreichenden Kompetenzen und Befugnissen benötigen.“

Anlässlich der von der SPD-Fraktion angesetzten Aktuellen Debatte zum Antrag „Grün-schwarze Landesregierung: Endstation direkte Demokratie“ erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Es zeigt sich, dass für die Nicht-Zulassung des Volksbegehrens maßgeblich Innenminister Strobl verantwortlich war. Bemerkenswert ist, dass er zunächst das Justizministerium um eine rechtliche Einschätzung zur Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht bittet. Wenn ihm das Ergebnis dann nicht passt, bleibt dieses unberücksichtigt. Auch halten wir es für falsch, dass die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung nicht vor der Entscheidung konsultiert wurde. Ihre Einbeziehung zu einem derart weitreichenden Sachverhalt ist eigentlich selbstverständlich.

Es überrascht nach alledem nicht, dass sich der Ministerpräsident nur sehr zurückhaltend hinter Strobl stellt. Einmal mehr wird deutlich, dass die Grün-Schwarze Landesregierung kein verlässlicher Partner für die Menschen ist, wenn es um mehr direkte Demokratie geht.“

Anlässlich der Beratung des Antrags der Grünen zum Förderprogramm „Gut Beraten!“ erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Offensichtlich wollen die Grünen mit diesem Antrag sich selbst feiern lassen. Wichtige Fragen bleiben jedoch unbeantwortet. Es fällt auf, dass über ein Drittel der gestellten Anträge nicht gefördert wurden. Vor diesem Hintergrund erwartet die FDP Antworten von der Landesregierung darüber, nach welchen Kriterien die Jury über einen Förderantrag entscheidet. Dies gilt insbesondere, da der Jury nicht nur Experten für Bürgerbeteiligung sondern auch Vertreter des Staatsministeriums angehören“, so Goll.

Generell sei das Ehrenamt den Liberalen traditionell wichtig. „Ehrenamtliches Engagement ist Ausdruck einer selbstbewussten und freiheitlichen Bürgergesellschaft. Besonders dann, wenn durch das Ehrenamt staatliche Aufgaben übernommen werden, ist eine Unterstützung des Ehrenamts wichtig“, mahnte Goll mit Blick auf die Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr und anderer ehrenamtlicher Institutionen.“

Anlässlich des heutigen Berichtes, wonach entgegen den früheren Versprechungen von Innenminister Strobl bis zum Jahr 2021 nur 38 zusätzliche Stellen im Polizeivollzugsdienst entstehen sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die aktuelle Auskunft des Innenministeriums zur Personalsituation bei der Polizei ist ein Offenbarungseid des Innenministers. Die FDP wies schon 2016 darauf hin, dass der von der CDU versprochene Stellenaufwuchs angesichts der fehlenden Ausbildungskapazitäten und der Pensionierungen nicht erreicht werden kann. Die nun vorgelegten Zahlen überraschen daher nicht, sondern waren vorhersehbar. Innenminister Strobl hat jahrelang wider besseres Wissen vollmundige Versprechen abgegeben, um bei der Bevölkerung gut dazustehen. Für den Stellenabbau von Grün-Rot kann er zwar nichts. Er trägt aber die Verantwortung dafür, dass erst 2018 die Ausbildungskapazitäten wieder aufgebaut wurden. Mal wieder zeigt sich Strobl als ein Mann der schönen Worte, aber kleiner Taten.

Von einer besonderen Chuzpe zeugt jedoch, dass ausgerechnet die SPD dem Innenminister Versäumnisse in der Personalpolitik vorwirft. Den Personalabbau haben die Grün-Rote Vorgängerregierung und hier besonders der SPD-Innenminister Gall eingeleitet. Wären Gall und später auch Strobl rechtzeitig der bereits 2015 erhobenen FDP Forderung nach 1.000 zusätzlichen Polizisten gefolgt, stünde Baden-Württemberg heute nicht als Schlusslicht aller Länder beim Verhältnis von Polizisten zu Einwohnern da.“

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP zur Bürgerbeteiligung auf Kreisebene erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Die repräsentative Demokratie mit ihren Parlamenten auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene ist der wichtigste Pfeiler unserer demokratischen Grundordnung. Zusätzliche Elemente direkter Demokratie stärken diese Grundordnung und zeugen von einer lebendigen Bürgergesellschaft. Die FDP in Baden-Württemberg hat sich daher seit Jahren für eine Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten eingesetzt. So konnten sich die FDP in der früheren interfraktionellen Arbeitsgruppe des Landtags zur Bürgerbeteiligung mit ihren Vorschlägen einen ausgewogenen Kompromiss zwischen der ablehnenden Haltung der CDU einerseits und den überspitzten Forderungen der Grünen andererseits durchsetzen“, stellt Prof. Dr. Goll fest. „Nachdem es auf kommunaler Ebene und landesweit Elemente direkter Demokratie gibt, fehlt diese Möglichkeit weiter auf Ebene der Landkreise. Diese Lücke wollen wir durch unseren Gesetzentwurf schließen. Damit wird auch eine Ungleichbehandlung der Bürger beendet. Die Einwohner der kreisfreien Städte Baden-Württembergs können nämlich bereits jetzt durch die in der Gemeindeordnung geregelten Instrumente des Einwohnerantrags, Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids in einer Weise Einfluss auf politische Sachfragen nehmen, die den Bürgern in den Landkreisen fehlt. Ein Grund für diese Ungleichbehandlung besteht nicht“, so Prof. Dr. Goll weiter.

In ihren Gesetzentwurf gingen auch Vorschläge des Vereins Mehr Demokratie e.V. ein, der 2018 eine Unterschriftensammlung zur Ermöglichung eines Volksantrags zu diesem Thema durchführte. „Die von Mehr Demokratie gesammelten über 10.000 Unterschriften werten wir als Unterstützung, die auch unseren politischen Mitbewerbern zeigt, dass es einen Bedarf für die Bürgerbeteiligung auf Landkreisebene gibt“, führt Prof. Dr. Goll aus. Mit dem Gesetzentwurf erhalten die Bürger des Landes nur solche Rechte, die sie anderswo mit Ausnahme Hessens bereits haben. Die Arbeit der Landkreise werde dort dadurch nicht beeinträchtigt. „Im Gegenteil: die Mitsprache der Bürger bei Themen wie dem öffentlichen Nahverkehr, der Abfallwirtschaft, der Wirtschaftsförderung oder der Instandhaltung der Kreisstraßen kann die Identifizierung der Bürger mit ihrem Kreis verbessern und befriedend wirken.“

Konkret sieht der Gesetzentwurf eine Staffelung des Quorums nach der Einwohnerzahl vor, da es erwiesen sei, dass die Wahlbeteiligung bei Bürgerentscheiden tendenziell bei einem größeren Kreis der Wahlberechtigten niedriger ausfalle. Für Landkreise mit bis zu 150.000 Einwohnern ist daher eine Mehrheit und Zustimmung von mindestens 12% der Wahlberechtigten, für Landkreise mit über 150.000 Einwohnern Mehrheit und Zustimmung von mindestens 10% der Wahlberechtigten erforderlich. „Im Übrigen erfolgt die Ausgestaltung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Einwohneranträgen weitgehend analog zur geltenden Gemeindeordnung. Auch das müsste den anderen Fraktionen die Zustimmung erleichtern“, resümiert Prof. Dr. Goll. „Von der SPD erwarten wir nicht zuletzt wegen ihrer Erfahrungen beim KiTa-Volksantrag Zustimmung. Auch die Landesregierung hat nun die Möglichkeit, den Bürgern in den Landkreisen neue Mitbestimmungsmöglichkeiten zu geben. Diese Gelegenheit sollte sie nicht verstreichen lassen.“

Anlässlich der Pressekonferenz des Vereins Mehr Demokratie e.V. erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wenn der Verein Mehr Demokratie e.V. im Zusammenhang mit der Mitbestimmung von Bürgern von einer ‚Feigheit‘ der Landesregierung spricht, dann ist dieser Befund leider zutreffend. Mehr Bürgerbeteiligung findet unter Grün-Schwarz bisher nur auf dem Papier statt. Dabei werden auch formelle Aspekte, wie etwa eine angeblich unzureichende Unterschriftenzahl oder fehlende Gegenfinanzierung zu häufig ins Feld geführt, um sich nicht mit den Sachthemen auseinanderzusetzen.

Bei der kommenden Landtagssitzung am morgigen Mittwoch greift die FDP mit dem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Landkreisen dieses Thema auf, damit direkte Demokratie im Land künftig auch auf Kreisebene möglich ist. Wir erwarten zu unserem Gesetz nicht nur die Zustimmung der SPD. Auch die Grünen sollten sich an ihre eigenen Werte erinnern, und unserem Gesetzentwurf zustimmen. Die Landesregierung hat nun die Möglichkeit, den Bürgern in den Kreisen neue Mitbestimmungsmöglichkeiten zu geben. Diese Gelegenheit sollte sie nicht verstreichen lassen.“

Anlässlich des heutigen Prozessbeginns gegen eine islamistische Rückkehrerin vor dem OLG Stuttgart sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist erfreulich, dass mutmaßliche Verbrechen einer deutschen Islamistin in Syrien nun in einem rechtsstaatlichen Prozess aufgeklärt werden und die Taten gesühnt werden. Diesem Verfahren müssen aber weitere folgen. Das sind wir den Opfer der IS-Schergen schuldig, aber auch unseren eigenen Bürgern, die Sicherheit vor Terror in unserem Land erwarten dürfen.

Bei den weiteren mutmaßlichen deutschen Islamisten, die sich derzeit in Syrien und Irak in Haft befinden, muss zunächst geklärt werden, ob es sich überhaupt um deutsche Staatsangehörige handelt. Erst dann kann überhaupt eine Auslieferung nach Deutschland geprüft werden. SPD und Union haben beim Problem der Rückkehr islamistischer Kämpfer jahrelang die Umsetzung möglicher Lösungen vertagt und damit die Gesellschaft unnötig in Gefahr gebracht. Erst vor zwei Monaten forderte die Union etwa die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Doppelstaatlern. Passiert ist seitdem nichts. Offensichtlich ist auch dem Innenminister Strobl nicht daran gelegen, dieses Thema in seiner Partei durchzusetzen. Wie so oft kommen von der CDU schöne Worte, aber keine konkreten Taten.“

Anlässlich einer Debatte zur Situation des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Im März 2018 kündigte Innenminister Strobl große Veränderungen im Rettungsdienst an. Endlich, so schien es, war die Landesregierung angesichts der zahlreichen Probleme dort aufgewacht. Seit Jahren werden die gesetzlichen Hilfsfristen nicht eingehalten. Die Rettungsdienste leiden unter Personalmangel, der zum Ausfall von Einsatzschichten führt. Rettungswagen werden zum Krankentransport eingesetzt, weil sich der Rettungswageneinsatz lukrativer abrechnen lässt, der Krankentransport nicht rentabel ist. Bereichspläne geben nicht die tatsächliche Situation und die Anforderungen der Rettungsdienstbereiche wieder. Den Notfallsanitätern fehlt die Rechtsgrundlage für zahlreiche Behandlungen.

Leider aber bewegt sich die Landesregierung  nur sehr langsam. Fast ein Jahr dauerte es, bis sie sich zur Installierung des „Ärztlichen Leiters Rettungsdienst“ durchringen konnte. Für den Appell an den Bund, Rechtsklarheit für die Notfallsanitäter zu schaffen, brauchte sie ein halbes Jahr. Nicht entschieden ist, wie es mit den integrierten Leitstellen weiter gehen soll, welche Konsequenzen die Landesregierung aus den nun meldepflichtigen Schichtausfällen zieht, wann Krankentransport und Rettungsdienst ernsthaft getrennt und die Zahl der Einsatzfahrzeuge erhöht werden. Zeit aber ist das Letzte, was man sich im Rettungsdienst leisten kann. Es geht dort jeden Tag um Menschenleben.

Wir wollen jetzt, dass die Landesregierung ihren Aufsichtspflichten nachkommt, mehr Ausbildungsplätze für Notfallsanitäter geschaffen werden, mehr Mittel u. a. der Krankenkassen für den Rettungsdienst und eine Zulassung privater Rettungsdienste in den unterversorgten Rettungsdienstbereichen.“