Zum heutigen Flüchtlingsgipfel in Stuttgart sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der integrationspolitische Sprecher Andreas Glück:

„Nicht nur im Rahmen des Gipfels halten wir den gemeinsamen Dialog zur gesamtgesellschaftlichen Herausforderung der Flüchtlingsaufnahme für unabdingbar. Bedauerlich ist aber, dass die Landesregierung erneut offenbaren musste, das Thema Flüchtlingsaufnahme schlicht verschlafen zu haben. Nun versucht die Regierung hektisch, die selbstverschuldete Entwicklung einzudämmen. Der Gipfel ist ein Gipfel der Selbstverteidigung“, sagte Rülke wörtlich.

Nach den Worten von Rülke kamen zahlreiche konstruktive Vorschläge zu Gehör. Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Schmidt etwa sagte in aller Deutlichkeit, das Problem sei der Westbalkan. Man müsse dafür sorgen, dass die Einreise von dort unterbunden wird. „Auch wir stehen klar hinter dem Vorschlag, weitere sichere Herkunftsstaaten zu benennen“, so Rülke. Eine schnelle Rückführung der Personen aus diesen Herkunftsstaaten sei notwendig, diese Flüchtlinge dürften nicht auf die Kreise und Kommunen verteilt werden. Schließlich müsse die Zuwanderung unattraktiv gemacht werden, indem wir den Leistungen in der Erstaufnahme den Anreiz für Wirtschaftsflüchtlinge nehmen, so Rülke. Umso bedauerlicher sei es, so Rülke weiter, dass sich Kretschmann nach wie vor weigere, sich in absehbarer Zeit für eine Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten auf den ganzen Westbalkan einzusetzen. Flüchtlinge aus diesen Staaten hätten praktisch keine Aussicht auf Anerkennung im Asylverfahren. „Wenn diese Erweiterung nicht passiert, dann bekommen wir das Problem nicht in den Griff“, so Rülke.

Nach den Worten von Glück werden hohe Zugangszahlen weiterhin einen Ausbau der Erstaufnahmekapazitäten erforderlich machen. Denn schon heute würden Flüchtlinge aufgrund der Überbelegung in den Erstaufnahmestellen zu schnell auf die Kreise weiterverteilt. Damit verlagere die Landesregierung ihre Verantwortung auf die Kreise. Gleichzeitig betone sie, dass die Erstaufnahme besser in der Regie des Bundes aufgehoben wäre. „So kann die Flüchtlingspolitik der Landesregierung nicht funktionieren“, sagte Glück. Es sei schon beachtlich, dass das einzige Land mit eigenständigem Integrationsministerium sein eigenes Scheitern eingestehen müsse. Ministerin Öney räume selbst ein, dass Ablaufe effizienter gestaltet werden müssten als in der Vergangenheit. „Letztlich wurde die Lenkungsgruppe auch nur deshalb erforderlich, weil das Integrationsministerium seinen Aufgaben nicht gerecht wurde“, so Glück.

Staatsministerin Krebs habe als Moderatorin deutlich gezeigt, dass die Bereitschaft der Landesregierung, die konstruktiven Vorschläge aufzunehmen, nicht wirklich bestehe. Gegenüber den hiesigen Stadt- und Landkreisen wirkte ihre Darstellung, dass in Nordrhein-Westphalen Flüchtlinge bereits nach zwei Tagen in die Kreise verlegt würden, wie eine Drohung. Dort blieben auch 30 Prozent der Kosten an den Kommunen hängen.

Zur Ankündigung der Landesregierung, eine Task Force zur Flüchtlingsproblematik einzurichten,  sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Landesregierung hat das Flüchtlingsproblem monatelang ignoriert und die notwendigen Konsequenzen verschlafen. Es ist bezeichnend, dass nun eine altbekannte Forderung der kommunalen Spitzenverbände umgesetzt wird, die von Grün-Rot viel zu lange in überheblicher Weise abgelehnt worden ist.“

Zur Meldung, wonach Grün-Rot die Rechte und Einflussmöglichkeiten von Migranten auf breiter Front stärken wolle, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Mit beträchtlichem finanziellen Aufwand hat das Integrationsministerium in den vergangenen Jahren prüfen lassen, welchen Sinn ein Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden-Württemberg machen kann. Wir hatten bereits vermutet, dass sich ein Querschnittsthema wie Integration nicht in Gesetzesform gießen lässt. Der nun vorgestellte Gesetzentwurf kann erwartungsgemäß nicht überzeugen. Im Mittelpunkt des Entwurfs steht erneut eine Regelung, die wie im Bildungsfreistellungsgesetz die Unternehmer im Land bevormundet. Dies zeugt lediglich vom grün-roten Misstrauen gegenüber den Unternehmern im Land. Diese sind selbst in der Lage, vernünftige Regelungen mit ihre Arbeitnehmern zu finden. Denn gerade die Mitarbeiter mit Migrationshintergrund bringen sich und ihren kulturellen Hintergrund ein und bereichern damit ein Unternehmen. Dies haben auch die Unternehmer im Land schon lange erkannt. Die Freien Demokraten trauen Unternehmen zu, entsprechend dieser Erkenntnis eigenständige Regelungen ohne gesetzlichen Zwang zu finden.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in der Aktuellen Debatte „Kommunen entlasten – Flüchtlinge gezielt unterstützen“ die Haltung der FDP-Fraktion zur aktuellen Flüchtlingspolitik der Landesregierung aufgezeigt. Aus Rülkes Sicht bedarf es eines Gesamtkonzeptes zur Flüchtlingsaufnahme.

Denn seit Monaten steige die Zahl der nach Deutschland und Baden-Württemberg kommenden Flüchtlinge und Asylbewerber. Die drei Erstaufnahmestellen in Baden-Württemberg seien trotz des Engagements der Menschen vor Ort nicht mehr in der Lage, sich um die Ankommenden richtig zu kümmern. Rülke verwies dazu auch auf die eindringlichen Berichte der Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden beispielsweise im aktuellen Positionspapier des Gemeindetages.

Statt aber ein schlüssiges Gesamtkonzept vorzulegen, komme von der grün-roten Landesregierung wenig substantielles, so Rülke: „Ministerpräsident Kretschmann tröstet die Menschen vor Ort mit wenig hilfreichen Kommentaren wie in der Südwest Presse vom 24.06.2015, die ihn mit den Worten ‚In solchen Notsituation ist das einfach so.‘ zitiert.“ Angesichts der eigenen Überforderung reagiere Grün-Rot auf die Vorschläge der Opposition mit unsachlicher Polemik.

Dabei sollte aus Rülkes Sicht jedem klar sein, dass – wie in den Eckpunkten der FDP-Fraktion beschlossen – im Rahmen eines Gesamtkonzeptes:

  • die Kapazitäten der drei Landeserstaufnahmestellen in Karlsruhe, Meßstetten und Ellwangen massiv auszubauen bzw. weitere zu schaffen sind,
  • Asylverfahren innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden müssen, wobei es dabei Ziel sein muss, dass für diese Zeit die Asylbewerber in den Landeserstaufnahmestellen bleiben und nicht den Kommunen zugewiesen werden,
  • das Personal an den Verwaltungsgerichten aufgestockt gehört, um eine rasche und konsequentere Rückführung von Personen mit unbegründetem Antrag zu gewährleisten, dazu Außenstellen der Verwaltungsgerichte an den Landeserstaufnahmestellen errichtet werden sollen,
  • das Taschengeld für Asylbegehrende aus sicheren Herkunftsländern auf Sachleistungen umgestellt werden soll,
  • die Kosten für die Stadt- und Landkreise im Wege der Spitzabrechnung vollständig vom Land zu übernehmen sind,
  • zusätzliche von Land und Bund (BMF) getragene Integrations- und Sprachkurse für Menschen mit guter Bleibeperspektive einzurichten sind und das Integrationsministerium zudem endlich die Verwaltungsvorschrift für die Durchführung berufsbezogener Sprachförderung vorlegen muss,
  • die Landesregierung sich beim Bund für eine weitere Erhöhung der Mitarbeiterzahl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und für die Erweiterung der Regelung der sicheren Herkunftsländern auf Albanien, Kosovo und gegebenenfalls weitere einsetzen muss und
  • sie sich für ein modernes Zuwanderungsrecht nach dem Vorbild Kanadas oder Australiens einsetzen muss, da dieses u. a. einen besseren und rascheren Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive umfasst. Berufliche Qualifikationen sind dafür schon in den Erstaufnahmestellen zu erfassen und regionale Bündnisse für Arbeit zu initiieren.

 

Insgesamt, so Rülke abschließend, würde dies zu menschenwürdigeren Zuständen, schnelleren Verfahren, einer besseren Integration und zügigen Rückführungen führen.

Im Rahmen einer von der FDP beantragten Aktuellen Debatte zum Thema „Krankenhausstrukturgesetz der Großen Koalition: Gravierende Nachteile für den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg?“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„An erster Stelle steht mein Dank für die hervorragende Arbeit der Krankenhäuser in Baden-Württemberg. Die Trägervielfalt und eine innovative Grundhaltung haben dazu geführt, dass wir bereits die niedrigste Bettenzahl, die kürzeste Verweildauer und generell je Einwohner sehr geringe stationäre Aufenthalte haben. Bei uns wurden viele Hausaufgaben bereits erledigt, auch wenn noch viel zu tun ist. Das hat die Anhörung letztes Jahr am 8. Mai ergeben. Unsere Fraktion hat daraufhin einen 10-Punkte-Plan zur Neuausrichtung der Krankenhausplanung und Investitionsförderung vorgelegt. Was geschieht nun aktuell? Die große Koalition im Bund legt ein Krankenhausstrukturgesetz vor, das erst einmal erhebliche Mittel entzieht, um danach ein paar Brosamen zu verteilen. Durch den Wegfall des Versorgungszuschlags fehlen auf einen Schlag 60 Mio. Euro pro Jahr. Das entspricht über 1.000 Pflegestellen. Das angekündigte Pflegestellenprogramm wird wohl verpuffen, denn wo sollen die 10 Prozent Eigenanteil herkommen, die die Kliniken tragen sollen? Überhaupt finden sich im Gesetzentwurf viele Stellschrauben, mit denen das Finanzkorsett enger geschraubt wird. Hier ist der Gesetzentwurf präzise. Wo es Erleichterungen geben soll, bleibt alles im Vagen. Mit diesem Gesetz der Großen Koalition im Bund sollen offenbar Probleme anderer Länder angegangen werden und Baden-Württemberg wird mit in Haftung genommen. Aber auch Sozialministerin Altpeter ist zu kritisieren. Es war verhängnisvoll, nicht in der Bund-Länder-AG vertreten gewesen zu sein. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Alle Bemühungen jetzt im Bundesrat sind nichts anderes als wohlfeil. Bei einem Einspruchsgesetz gibt es keine wirklichen Druckmittel. Die Interessen unseres Landes und unserer Kliniken hätten von Anfang an kraftvoll in den Diskussionsprozess einbezogen werden müssen. Für mich bleibt: Wegen des Wegduckens Baden-Württembergs müssen wir uns jetzt über den Tisch ziehen lassen. Und im Land selbst ist weiterhin eine sachorientierte Strukturpolitik einzufordern. Die Verpflichtungen aus der dualen Krankenhausfinanzierung werden ebenso nicht in vollem Umfang erfüllt. Zwar gibt es Verbesserungen, die ich anerkenne. Angesichts der Haushaltslage sind diese jedoch bei weitem nicht so ausgeprägt, wie dies die Landesregierung Glauben machen möchte. Ich finde es auch schwach, dass das Land mit der Umsetzung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen keinerlei Schwerpunkte für die Krankenhäuser gesetzt hat. Einfach die Gelder pauschal zu verteilen zeugt von wenig Gestaltungswillen.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der integrationspolitische Sprecher Andreas Glück haben der grün-roten Landesregierung im Vorfeld des für den 27. Juli angekündigten Flüchtlingsgipfels vorgeworfen, noch immer kein Gesamtkonzept für die Flüchtlingsproblematik zu haben. „Wir fordern die Landesregierung auf, jetzt endlich ein schlüssiges Gesamtkonzept vorzulegen, anstatt die vielen offenen Fragen vor Ort einfach den Kreisen und Kommunen zu überlassen. Im Jahr 2015 wird mit bis zu 500.000 neuen Flüchtlingen gerechnet, die asylsuchend nach Deutschland kommen. Nach dem bundesweiten Verteilschlüssel muss Baden-Württemberg 12,97 Prozent dieses Zustroms aufnehmen und versorgen. Das Land darf sich bei dieser gewaltigen Aufgabe nicht aus der Verantwortung stehlen“, sagten Rülke und Glück.

Die FDP-Landtagsfraktion hat folgende Eckpunkte vorgelegt, die auch Forderungen aus dem Konzept des Gemeindetags Baden-Württemberg berücksichtigen:

  • Die Landesregierung muss ein Gesamtkonzept zur Flüchtlingsaufnahme erstellen.
  • Die Kapazitäten der drei Landeserstaufnahmestellen (LEA) in Karlsruhe, Meßstetten und Ellwangen sind dabei massiv auszubauen bzw. weitere zu schaffen.
  • Die Asylverfahren müssen innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden. Ziel muss es dabei sein, dass die Asylbewerber so lange in den Erstaufnahmestellen bleiben und nicht den Kommunen zugewiesen werden.
  • Das Personal an den Verwaltungsgerichten muss aufgestockt werden, um eine rasche und konsequentere Rückführung von Personen mit unbegründetem Antrag zu gewährleisten. Dazu sollen Außenstellen der Verwaltungsgerichte an den Landeserstaufnahmestellen errichtet werden.
  • Das Taschengeld für Asylbegehrende aus sicheren Herkunftsstaaten soll auf Sachleistungen umgestellt werden.
  • Die Kosten für die Stadt- und Landkreise sind im Wege der Spitzabrechnung vollständig vom Land zu übernehmen.
  • Zusätzliche von Land und Bund (BAMF) getragene Integrations- und Sprachkurse für Menschen mit guter Bleibeperspektive sind  einzurichten. Das Integrationsministerium muss zudem endlich die Verwaltungsvorschrift für die Durchführung berufsbezogener Sprachförderung vorlegen.
  • Die Landesregierung muss sich beim Bund für ein modernes Zuwanderungsrecht nach dem Vorbild Kanadas oder Australiens einsetzen; dieses umfasst einen besseren und rascheren Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive.
  • Berufliche Qualifikationen sind dafür schon in den Erstaufnahmestellen zu erfassen und regionale Bündnisse für Arbeit zu initiieren.
  • Zudem muss sich die Landesregierung beim Bund für eine weitere Erhöhung der Mitarbeiterzahl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und für die Erweiterung der Regelung der sicheren Herkunftsländer auf Albanien, Kosovo und gegebenenfalls weitere einsetzen.

Rülke und Glück warnten vor einem weiteren Stillstand: „Wenn man dieses Problem nicht mit dem notwendigen Einsatz angeht, darf man sich nicht wundern, wenn in einzelnen besonders belasteten Kommunen womöglich einmal die Stimmung kippt.“ Das Land stehe daher in der Verantwortung, die Kreise und Kommunen zeitnah in dieser Frage zu entlasten.

Eckpunkte für ein Gesamtkonzept der Flüchtlingshilfe

Zum Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion, angesichts steigender Flüchtlingszahlen die Zuständigkeiten für die Asylbewerber zu bündeln, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der integrationspolitische Sprecher Andreas Glück:

„Die Vorschläge der CDU-Landtagsfraktion an die Landesregierung gehen in die richtige Richtung. Das Land braucht schleunigst ein Gesamtkonzept für die Flüchtlingsaufnahme. Viel zu lange hat die Landesregierung in der Flüchtlingspolitik die Städte, Gemeinden und Behörden allein gelassen. Die Landesregierung muss sich endlich der Diskussion um eine funktionierende Flüchtlingsaufnahme stellen. Dazu gehört für die FDP-Landtagsfraktion unter anderem der Ausbau der Landeserstaufnahmestellen (LEA) und die Durchführung von Asylverfahren innerhalb von drei Monaten.“

Zur Meldung, wonach nach Ansicht von Sozialministerin Altpeter (SPD) die geplante Krankenhausreform der Bundesregierung zu weiterem Personalabbau führt, sagte sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Ministerin Altpeter springt mit ihrer Kritik an der Krankenhausreform des Bundes deutlich zu kurz. Der entscheidende Fehler der Ministerin ist, dass sie nicht in der entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe vertreten war. Statt dass sich das Land kraftvoll in diese Diskussion einbrachte und Einfluss darauf nahm, dass möglichst viele Gelder ins Land fließen, wartete die Ministerin Altpeter erst einmal ab.

Der geplante Strukturfonds im Umfang von 500 Millionen Euro sieht vor, dass die Kriterien zur Förderung und zum Verfahren mit den Ländern abgestimmt werden. Auch muss sich die Ministerin den Vorwurf gefallen lassen, dass sie in der Frage der Neuausrichtung der Krankenhausplanung und Investitionsförderung zu wenig unternimmt. Die FDP-Landtagsfraktion stellte bei einer Experten-Anhörung im Landtag vor über einem Jahr hierzu einen 10-Punkte-Plan vor, der eine gute Diskussionsgrundlage ist. Aber passiert ist nichts. Der Bund entzieht mit der Streichung des Versorgungszuschlags den Kliniken im Land 60 Millionen Euro. Das Pflegestellenförderprogramm ist reines Blendwerk, weil den Klinik‎en mehr Geld genommen wird, als es über das Programm gibt. Das Förderprogramm entspricht 250 Stellen, die Streichung des Versorgungszuschlags entspricht rund 1000 Stellen.“

Zur von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte im Landtag mit dem Titel „Das Integrationsministerium im Visier des Rechnungshofs“ sagte der integrationspolitische Sprecher Andreas Glück:

„Dem Integrationsministerium fehlt ein Gesamtkonzept und es hat zu viele hochbezahlte Beamte. Das eigenständige Ministerium scheint reine ineffektive Symbolpolitik zu sein, wider den wirtschaftlichen Grundsätzen. Das Ministerium sollte deshalb in einem größeren Haus aufgehen. Diese Argumentation teilen wir mit dem Landesrechnungshof. Denn fast die Hälfte des Personals beschäftigt sich mit der Verwaltung des Ministeriums, mit der Organisation, den Finanzen und dem Personal – um die wichtige inhaltliche Arbeit können sich nur wenige Mitarbeiter kümmern. Und dieses Format kostet den Steuerzahler jährlich drei Millionen Euro. Wir halten dies für unhaltbare Symbolpolitik, die es zu beenden gilt.

Ministerin Öney bleibt hier erfreulicherweise ihrer Linie von 2011 treu und rät zur Ansiedlung der Querschnittsaufgabe Integration an ein größeres Ministerium. Dieser Weg führt zurück zum erfolgreichen Modell eines Integrationsbeauftragten, das die schwarz-gelbe Koalition jahrelang praktizieren konnte. Von dieser Struktur zeugt auch noch das Türschild am Justizministerium, wo immer noch „Stabstelle Integrationsbeauftragter der Landesregierung“ steht. Scheinbar will die Landesregierung insgeheim auch zurück zur bewährten Struktur – da lohnt es nicht, das Schild abzuschrauben. Solange sogar Ministerin Öney ihr eigenes Haus als „kleinwüchsig“ und „von Zwergen gezeugt“ bezeichnet, bleibt es bei einer schallenden Ohrfeige für die Landesregierung – nicht nur von der Opposition, sondern auch vom Rechnungshof.“

Zur Rüge des Landesrechnungshofs, wonach laut Stuttgarter Nachrichten das von Grün-Rot neu geschaffene Integrationsministerium ein mangelhaftes Kosten-Nutzen-Verhältnis habe, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der integrationspolitische Sprecher Andreas Glück:

„Integrationspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Deshalb war die FDP-Landtagsfraktion seit Beginn der Legislaturperiode gegen die Einrichtung eines eigenständigen Ministeriums. Vielmehr müssten Synergieeffekte genutzt werden, die durch die Berufung eines Integrationsbeauftragten entstehen. Durch die eintretende Verringerung der reinen Verwaltungsaufgaben könnten die Anstrengungen für Integrationsangebote verstärkt werden. Denn allein durch die neu geschaffenen Stellen für die Verwaltungsaufgaben im Integrationsministerium entstanden bereits Kosten in Millionenhöhe.

Dem Rechnungshof zufolge müssten weitere Aufgaben an das Haus von Frau Öney delegiert werden, um ein eigenständiges Ministerium zu rechtfertigen. Die Landesregierung hat jedoch genau gegenteilig die Task-Force für die Herausforderungen der Flüchtlingsaufnahme beim Innenministerium angesiedelt. Hieran lässt sich bereits ablesen, dass selbst in den eigenen Reihen kein Vertrauen in die Aufgabenwahrnehmung des Integrationsministeriums besteht. Wir pflichten deshalb dem Rechnungshof bei, dass der Aufgabenbereich des Integrationsministeriums in andere Häuser integriert werden muss.“

Zur Meldung, wonach Sozialministerin Altpeter Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Gröhe fordere, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Ministerin Altpeter springt mit ihrer Kritik an der Krankenhausreform des Bundes deutlich zu kurz. Es zeigt sich jetzt mehr als deutlich, es war ein Fehler, dass Ministerin Altpeter nicht in der entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe vertreten war. Der geplante Strukturfonds im Umfang von 500 Millionen Euro sieht vor, dass die Kriterien zur Förderung und zum Verfahren mit den Ländern abgestimmt werden. Statt dass sich das Land kraftvoll in diese Diskussion einbringt und Einfluss darauf nimmt, dass möglichst viele Gelder ins Land fließen, antwortet Ministerin Altpeter auf meinen entsprechenden Landtags-Antrag sinngemäß, dass man abwarten wolle, was sich der Bund überlegt. Das ist mir eindeutig zu wenig. Auch muss sich unsere Ministerin den Vorwurf gefallen lassen, dass sie in der Frage der Neuausrichtung der Krankenhausplanung und Investitionsförderung viel zu wenig unternimmt. Die FDP-Landtagsfraktion stellte bei einer Experten-Anhörung im Landtag vor über einem Jahr hierzu einen 10-Punkte-Plan vor, der eine gute Diskussionsgrundlage ist. Aber es passiert nichts. Lamentieren und das Äußern von großem Verständnis für die Protestaktion der Gewerkschaft ‚verdi‘, wie es in der Pressemitteilung des Ministeriums vom heutigen Tag heißt, ist für ein Land wie Baden-Württemberg ein viel zu schwaches Signal.“

Zur anhaltenden Diskussion über den Aktionsplan der Landesregierung „Für Akzeptanz und gleiche Rechte“ sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Wer sich für Toleranz gegenüber sexuellen Minderheiten einsetzt, sollte dies nicht mit erhobenem Zeigefinger tun. Dieser entlarvt die Grünen als intolerante Gesellen, die Andersdenkende als Ewiggestrige abtun, anstatt sie anzuhören. Kein Wunder, dass es auf der Straße zu wütenden Protesten der Gegner des Aktionsplans kam. Toleranz und Akzeptanz können nicht verordnet oder erzwungen werden. Die FDP-Landtagsfraktion wendet sich gegen jede Diskriminierung und setzt sich für einen weitgefächerten Ansatz der Toleranz ein: dazu gehören neben sexueller Orientierung und Identität beispielsweise ethnische Herkunft, Nationalität, Alter, körperliche und geistige Behinderungen, Religion und Weltanschauung.“

„Innovative Versorgungskonzepte wie beispielsweise die Telemedizin sind ein wesentlicher Schlüssel zur Sicherung der ärztlichen Versorgung. Die Möglichkeiten zur Qualitätssicherung beispielsweise bei den chronischen Erkrankungen sind überzeugend.“ Dies sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, auf dem Liberalen Seniorentags im voll besetzten Plenarsaal des Landtags. „Es muss nun darum gehen, so Rülke, nach den Jahren der Testphase, in denen die umfassenden Potenziale und Chancen der Telemedizin für die Unterstützung der ärztlichen Versorgung von allen Seiten beleuchtet wurden, endlich in die Regelversorgung einsteigen zu können.“ „Wir fordern daher vom Bund und auch von der Landesregierung, aktiv auf die entsprechenden Änderungen im Vergütungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung hinzuwirken“, unterstrich der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann.

Zum nunmehr achten Mal führte die FDP-Landtagsfraktion in Zusammenarbeit mit der Liberalen Senioren Initiative (LSI) den Liberalen Seniorentag durch, in dessen Rahmen ausgewiesene Experten zur Diskussion eingeladen sind. In diesem Jahr lautete der Titel „Innovative Versorgungskonzepte mit Zukunft: Gesundheit und Pflege.“

In seinem Grußwort ging der Vorsitzende der Liberalen Senioreninitiative Baden-Württemberg, Dr. Wolfgang Allehoff, auf die immer wichtiger werdende Rolle bürgerschaftlichen Engagements insbesondere von Menschen mit großer Lebenserfahrung ein. Aus seiner Sicht sei ein positiver und in die Zukunft gewandter generationenübergreifender Ansatz zielführend zur Beantwortung der Fragen des demografischen Wandels.

Zu den Erfordernissen und technischen Möglichkeiten zukünftiger Pflegeversorgung referierte Prof. Dr. Axel Kern von der Hochschule Ravensburg-Weingarten. Als profilierter Wissenschaftler, der in diesem Bereich auch über internationale Erfahrung verfügt und sowohl Gründer als auch Leiter des Steinbeis-Transferzentrum „Gesundheits- und Sozial-Systeme-Forschung“ ist, war er ein idealer Ansprechpartner. Zur Telemedizin als Baustein innovativer Versorgung mit Lebensqualität und Versorgungssicherheit stand Norbert Niedworok, Geschäftsführer der vitaphone GmbH aus Mannheim, nach seinem Vortag Rede und Antwort. Sein Unternehmen treibt seit nunmehr 16 Jahren die Telemedizin voran und versucht so, Mensch und Medizin zu vernetzen. Aus seiner Sicht biete die Telemedizin erhebliches Potenzial und könne insbesondere für den Ländlichen Raum segensreich wirken. Wichtig sei es, dass die Telemedizin nun endlich voll in die Regelversorgung einbezogen werde.

Im abschließenden Beitrag des sozialpolitischen Sprechers der Fraktion, Jochen Haußmann, ging es um Gesundheit und Pflege als elementare landespolitische Herausforderungen der Zukunft. Haußmann legte dar, dass die Sicherung der Gesundheitsversorgung im Land, sei es im ambulanten wie auch im Krankenhausbereich, neben der Pflege immer mehr zum wichtigen Standortfaktor werde. Es sei deshalb wichtig, die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen. Dabei müsse die Struktur der Zukunft vom Patienten aus gedacht werden und die bisherigen Sektorengrenzen überwunden werden. „Was die Bundesregierung und auch die Landesregierung jedoch bisher vorgelegt haben, geht am Kern des Problems vorbei. Weder wird die unsinnige Aufkaufpflicht für Arztpraxen und den Terminservicestellen nach dem    sogenannten Versorgungsstärkungsgesetz noch das groß angekündigte Krankenhausstrukturgesetz eine echte Hilfe sein“ so Haußmann. Zumal sich das Land viel zu passiv in den Verhandlungen mit dem Bund zeige. Haußmann weiter: „Wir haben als Opposition konstruktiv aufgezeigt, welche Wege beschritten werden können. Sowohl mit unserem 10-Punkte Plan zur Neuausrichtung der Krankenhausplanung und Investitionsförderung als auch mit unserem Impulspapier zur Einführung eines Fördermodells zur 24-Stunden-Betreuung in der eigenen Häuslichkeit.“

Zur Verabschiedung des „Aktionsplans für Toleranz und gleiche Rechte“ durch die Landesregierung sagten der der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Die Vielfalt der Gesellschaft muss umfassender wahrgenommen werden als durch einzelne Aktionspläne. Die Bevorzugung einzelner Gruppen ist ein veralteter Ansatz mit dem sich Grün-Rot Zustimmung erkaufen möchte. Wir setzen uns für ein modernes Konzept mit Bündelung und damit Aufwertung der Zuständigkeit für gesellschaftliche Vielfalt ein. Das schließt neben sexueller Orientierung und Identität viele weitere Aspekte wie beispielsweise Geschlecht, ethnische Herkunft, Nationalität, Alter, Behinderung sowie Religion oder Weltanschauung mit ein. Toleranz und Akzeptanz können nicht verordnet oder erzwungen werden. Bedauerlicherweise legte es Grün-Rot beim angekündigten Aktionsplan von Anfang an auf Konfrontation an. Die Schärfe der Auseinandersetzung wird dem erklärten Ziel schaden.“

Zur Meldung, dass Ministerin Öney über den Kurznachrichtendienst Twitter offenbarte, die gesetzlichen Regelungen nicht zu kennen, nach denen Deutsche zwei Pässe haben können, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagfraktion, Andreas Glück:

„Schön, dass sich Ministerin Öney persönlich um ihr Jugendidol Boris Becker kümmern will. Trotzdem ist es falsch, die Energie auf den ehemaligen Tennisprofi zu konzentrieren, der trotz seiner sportlichen und wirtschaftlichen Erfolge in Deutschland steuerlich seit langem das Weite sucht. Es wäre besser, sich mehr um diejenigen zu kümmern, die sich bei uns in Baden-Württemberg gesellschaftlich einbringen wollen.

Dass ihr bei ihrem persönlichen Arbeitsschwerpunkt `doppelte Staatsbürgerschaft` dann aber auch noch fatale handwerkliche Fehler unterlaufen ist schon ein bisschen peinlich. Augen auf beim Twittern, Frau Ministerin!“

Zur der Nachricht, dass die Landkreise nun eine volle Erstattung der Unterbringungskosten erwarten dürfen, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt die heute gefundene Einigung im Finanzpoker um die Unterbringungskosten der Kreise. Bei den Haushaltsberatungen hatten wir schon lange eine Neuausrichtung der Kostenerstattung angemahnt. Grün-Rot hat die Anträge dazu aber immer wieder abgelehnt. Endlich gibt es nun ein Signal der Landesregierung, bei der Flüchtlingsaufnahme mit den Stadt- und Landkreisen an einem Strang ziehen zu wollen. Gut ist, dass auch die bereits entstandene Lücke in den Haushalten aus dem vergangenen Jahr geschlossen werden soll. In einem nächsten Schritt wäre nach unserer Ansicht zu prüfen, ob das Pauschalensystem Bestand haben kann. Eine Entkoppelung der Zuwendungen von der rein quantitativen Zuweisung je Flüchtling hin zu einer bedarfsorientierten Entlastung besonders belasteter kommunaler Haushalte wäre anzudenken.“

In der Aktuellen Landtagsdebatte zum EU-Flüchtlingsgipfel sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück:

„Es ist nicht das Europa, das ich will, vor dessen Grenzen Flüchtlinge ertrinken. Wir sind bestürzt über die zahlreichen Opfer im Mittelmeer. Nach dem Sondergipfel in Brüssel müssen wir feststellen, dass dort zahlreiche Themen ausgeblendet wurden. Weder bei der Schaffung eines europäischen Verteilungsschlüssels noch bei der wichtigen Frage anderer legaler Zuwanderungsmöglichkeiten kam man voran.

Wenn wir wollen, dass den Worten auch Taten folgen, dann müssen wir uns überlegen, was wir als baden-württembergischer Landtag tun können und die eigenen Chancen erkennen. Eine Baustelle, die wir angehen können, ist die Schaffung legaler Zuwanderungsmöglichkeiten in die Bundesrepublik, etwa über eine Bundesratsinitiative. Dabei müssen wir im Namen der Menschlichkeit alle an einem Strang ziehen. Das Asylrecht soll weiterhin Verfolgten Schutz bieten. Es muss jedoch ergänzt werden um ein Einwanderungsrecht, das eine qualifizierte, bedarfsgerechte Zuwanderung auf legalem Wege ermöglicht.

Unsere Vorstellung eines Punktesystems zur Zuwanderung haben wir bereits mit dem Antrag 15/6619 „Bedarfsgerechte, qualifizierte Zuwanderung ermöglichen“ kund getan und ausdrücklich zur Mitarbeit eingeladen. Wenn ein Flüchtling die gleiche Energie in Ausbildung und Spracherwerb stecken kann wie bisher in eine teure und gefährliche Flucht, dann ist allen geholfen. Zum einen, weil bei guter Ausbildung häufig ein Grund zur Flucht entfällt, zum anderen, weil wir von einer legale Zuwanderung von Fachkräften profitieren können.“

Zur Meldung, wonach Sozialministerin Altpeter für eine ehrliche Diskussion über den Erhalt von Krankenhäusern geworben habe, sagte der der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Von Ministerin Altpeter erwarte ich in der Krankenhausfrage Antworten und konkrete Lösungsansätze. Es ist eindeutig zu wenig, lediglich für eine Diskussion zu werben und Probleme zu beschreiben. Eine verantwortliche Regierung muss zusammen mit den Beteiligten Lösungen erarbeiten und umsetzen.“

Zur den Forderungen des Berufsschullehrerverbands im Zusammenhang mit der steigenden Zahl an schulpflichtigen Flüchtlingen sagten der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück und der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Wir unterstützen die Initiative der Berufsschullehrer. Insbesondere müssen die bereits 150 Vorbereitungsklassen, die den Spracherwerb der 16 bis 18jährigen schulpflichtigen Flüchtlinge absichern, mit genügend Personal ausgestattet werden. Das Land muss Lehreraus- und Fortbildungsangebote in entsprechendem Umfang bereitstellen. Zentrale Aufgabe muss neben einer fundierten Sozialbetreuung der Flüchtlinge die Sprachvermittlung sein, um eine anschließende Berufsausbildung zu ermöglichen.

Daneben muss über Angebote für die Altersgruppe der 18 bis 25jährigen Flüchtlinge nachgedacht werden. Diese müssen ebenfalls die Möglichkeit erhalten, eine Berufsvorbereitung zu erfahren. Für jeden Flüchtling bis zum Alter von 25 Jahren sollte ein passendes Angebot zur Verfügung stehen. Wie bei allen Schülerinnen und Schülern an beruflichen Schulen muss es das Ziel sein, auch die jungen Flüchtlinge so zügig wie möglich für eine Berufsausbildung zu qualifizieren und sie eine solche aufnehmen zu lassen. Das ist nicht nur integrationspolitisch, sondern auch wirtschaftspolitisch ein Gebot der Stunde.

Zur Meldung der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, wonach 70 Prozent der Kliniken mit einer Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage rechnen und 45 Prozent rote Zahlen schreiben, sagte der der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Die Meldungen der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft müssen für Ministerin Altpeter ein Weckruf sein, der sie endlich wachrüttelt. Bereits im letzten Jahr haben wir im Landtag eine Anhörung zum Thema Krankenhäuser durchgeführt. Die FDP-Landtagsfraktion hat bereits einen 10-Punkte-Plan vorgelegt, wie eine erfolgreiche Therapie für die Krankenhauslandschaft aussehen könnte. Seither ist seitens des Landes nichts Grundlegendes geschehen. Ministerin Altpeter ist aufgerufen, Antworten auf die drängenden Fragen zu finden. Welche Angebote soll es wo im Land zu welcher Qualität geben? Ohne klare Förderschwerpunkte und Spezialisierung verbunden mit einer sachgerechten Krankenhausfinanzierung des Landes wird eine Gesundung der darbenden Krankenhäuser nicht gelingen können. Bei diesem Thema tritt die Ministerin jedoch nicht in Erscheinung.“

Zur Verteilung der millionenschweren Soforthilfe, die den Ländern von der Bundesregierung zur Flüchtlingsaufnahme bereitgestellt werden wird, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagfraktion, Andreas Glück:

„Die Nachricht gab zunächst Grund zur Freude, dass sich der Bund mit einer Milliarde Euro an der Flüchtlingsaufnahme beteiligen wird, um zu einer finanziellen Entlastung der Kreise beizutragen. Baden-Württemberg hat damit für die Jahre 2015 und 2016 insgesamt 130 Millionen Euro zusätzlich zu erwarten, um den wachsenden Herausforderungen zu begegnen.

Nun stellte Ministerin Öney klar, dass sie 2015 nur 15 Millionen Euro unmittelbar an die Kreise und Kommunen weitergeben will. Obwohl vielerorts die Kreise beklagen müssen, dass die Kostenerstattung durch das Land nicht ausreicht, um die tatsächlichen Aufwendungen zu decken. Auf Nachfrage des Abgeordneten Andreas Glück bei der heutigen Regierungsbefragung im Landtag ist klar: 40 Millionen Euro pro Jahr will die Landesregierung verwenden, um die Einmalpauschalen, die das Land je Flüchtling an die Kreise zahlt, zu finanzieren. Diese Pauschalen stünden den Kreisen aber sowieso zu – eine Verbesserung ist das nicht, sondern eine versteckte Konsolidierung des Landeshaushalts.

Wieder hat es die Landesregierung verpasst bei der Flüchtlingsaufnahme mit den Stadt- und Landkreisen an einem Strang zu ziehen. Eine Entkoppelung dieser Zuwendungen von der rein quantitativen Zuweisung je Flüchtling hin zu einer bedarfsorientierten Entlastung besonders belasteter kommunaler Haushalte hätte hier mehr Sinn gemacht.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der sozialpolitische Sprecher Jochen Haußmann kritisierten auf einer Landespressekonferenz die Regelungen des Mindestlohngesetzes als „bürokratisch, praxisfern und schädlich“. Jetzt zeige sich, dass die Durchführung und Umsetzung dieses Gesetzes für Betriebe, Ehrenamt, Praktika, Minijobs und viele Berufe in Baden-Württemberg erhebliche Schattenseiten mit negativen Folgen mit sich bringe, so Rülke und Haußmann. Die Regelungen und Kontrollzwänge des Mindestlohngesetzes stellten für die Unternehmen eine zusätzliche bürokratische Belastung dar. Aufgrund der Dokumentationspflichten zeige es sich jetzt in vielen Branchen, dass die Arbeitszeitgesetzgebung an der Realität vorbeiginge. In der Gastronomie sei beispielsweise die maximal zulässige Arbeitszeit von zehn Stunden am Tag bei besonderen Anlässen nicht einzuhalten. Rülke und Haußmann forderten bei beiden Gesetzen Nachbesserungen, die die tatsächlichen Arbeitsanforderungen berücksichtigten. Zu Änderungen und Klarstellungen beim Mindestlohngesetz stellten sie einen parlamentarischen Antrag vor (Drucksache 15/6659).

Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung unter anderem auf, sich auf Bundesebene für eine Senkung des Schwellenwertes bei den Dokumentationspflichten einzusetzen. Dieser liegt zurzeit bei einem Einkommen von 2.958 Euro im Monat und soll nach den Vorstellungen der Liberalen auf 1.900 Euro oder weniger gesenkt werden. Bei Arbeitsverhältnissen mit geringfügig Beschäftigten fordert die FDP, auf die Dokumentationspflicht ganz zu verzichten, sofern ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem sich der vereinbarte Stundenlohn und die Arbeitszeit eindeutig ergeben. Des Weiteren sollte das Gesetz im Bereich der Jahresarbeitszeitkonten flexibilisiert werden, Urlaubs- beziehungsweise Weihnachtsgeld sollten in die Berechnungen mit einbezogen werden. Außerdem fordert die FDP-Landtagsfraktion dringend notwendige Klarstellungen im Bereich der Haftung für Werks- und Dienstverträge im In- und Ausland.

Bei einem erneuten studienbegleitenden Praktikum im selben Unternehmen wollen die Liberalen eine Aufhebung der Sperre erreichen. Die beiden FDP-Politiker verwiesen auf Aussagen des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertags, wonach Unternehmen angesichts der restriktiven Regelungen ihr Angebot für Praktika einschränken wollten. Somit zeige sich, dass ausgerechnet das Mindestlohngesetz schädlich für die allseits geforderte praxisnahe Ausbildung sei.

„Die Folgen des Mindestlohngesetzes sind für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg besonders nachteilig. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie sich für die Anliegen der Betriebe und Vereine auf Bundesebene einsetzt“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Nach den Worten von Rülke und Haußmann seien die Rückmeldungen von Verbänden und einzelnen Sparten alarmierend. So würden Obstbauern einen deutlichen Preisanstieg beziehungsweise Rückgang ihrer Anbauflächen befürchten. Die Gastronomie fühle sich unter Generalverdacht gestellt. Rülke und Haußmann bezeichneten es als geringen Trost, dass die Kontrollmaßnahmen des Zolls erst im Aufbau begriffen seien.

Die Ungewissheit bei Vereinen und Verbänden ist nach den Worten von Jochen Haußmann besonders gravierend. Durch die unklaren Regelungen bei Entschädigungen und Erstattungen im ehrenamtlichen Bereich würden gerade Vereine benachteiligt, deren Mitglieder sich verständlicherweise nicht dem Verdacht aussetzen wollten, gesetzliche Regelungen zu verletzen. Ehrenamtliches Engagement werde dadurch massiv behindert. Eine Große Anfrage der FDP-Fraktion an das Sozialministerium (Ds. 15/ 6408) sei nach den Worten Haußmanns enttäuschend ausgefallen und zeige durch die unkonkreten Antworten, dass man sich vor der Realität drücken wolle.

Rülke und Haußmann werfen den Verantwortlichen auf Bundesebene vor, das Gesetz mit heißer Nadel ganz im Sinne der Gewerkschaften gestrickt zu haben. Für das Mindestlohngesetz seien neben der SPD auch CDU und Grüne verantwortlich. Bei der Abstimmung im Bundestag am 3. Juli 2014 stimmten 286 CDU-Abgeordnete dafür und nur fünf dagegen, zwei enthielten sich. Die Grünen stimmten geschlossen dafür. „Wir gehen davon aus, dass die CDU-Abgeordneten wussten, was sie taten, als sie mit dem Gesetz auch den bürokratischen Auswüchsen bei der Umsetzung durch die zuständige Ministerin Nahles zustimmten. CDU, SPD und Grüne sind aufgerufen, ihr Handeln inklusive aller Schattenseiten den Unternehmen, Vereinen und Verbänden in Baden-Württemberg zu erklären“, so Rülke und Haußmann.

 

 

In einer aktuellen Debatte des Landtags mit dem Titel „Gleiches Geld für gleiche Arbeit – ein Entgeltgleichheitsgesetz als Antwort auf die Diskriminierung von Frauen im Arbeitsleben“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Mit der heutigen aktuellen Debatte erweist die SPD der Gleichstellung von Frauen einen Bärendienst. Mit dem Thema Entgeltgleichheitsgesetz wird ein Thema behandelt, das es bereits im März 2012 zum Titel „Unstatistik des Monats“ geschafft hat. Wird die angebliche Lohnlücke von 22 Prozent nämlich von sachfremden Faktoren befreit, landet man bei etwa zwei Prozent. Die SPD driftet immer mehr dazu ab, nur noch Symbolpolitik zu betreiben und Schlagwörter so lange vor sich herzutragen, bis sie als Trophäen an der Wand hängen. Wir haben zum Glück in den Tarifverträgen gleiche Bezahlungen verankert. Das EU-Recht und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbieten ungleiche Bezahlungen aufgrund des Geschlechts. Was wir brauchen, ist die Ermutigung von Frauen, Berufe zu ergreifen, die gute Verdienstmöglichkeiten bieten. Die FDP-Landtagsfraktion tritt dafür ein, sogenannte gläserne Decken zu durchbrechen. Was hier die SPD jedoch veranstaltet, ist zum Schaden des Wirtschaftsstandorts. Offenbar reicht das Chaos mit der Mindestlohnbürokratie noch nicht aus. Jetzt soll eine weitere Riesenbürokratie in den Gehältern der Menschen schnüffeln. Im Übrigen ist die 500er-Schwelle ein Wachstumshemmnis. Jeder Mittelständler ist gut beraten, ob er über 500 Beschäftigte wachsen will, damit er dann unter die Bezahlungsüberwachung fällt. Wieder einmal betreibt die angebliche Arbeitnehmerpartei SPD eine wachstums- und beschäftigungsfeindliche Politik.“

Zur Forderung von Ministerpräsident Kretschmann, dass der Bund sich stärker an Flüchtlingskosten beteiligen müsse, sagte der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück:

„Am Ruf nach Berlin ist im Interesse des Landes prinzipiell nichts auszusetzen. Trotzdem sollte die Landesregierung erst einmal die eigenen Hausaufgaben machen und eine gerechte Beteiligung an den Kosten der Flüchtlingsaufnahme gegenüber den Kreisen sicherstellen. Nur mit warmen  Worten kann keine zufriedenstellende   Flüchtlingsunterbringung vor Ort stattfinden.“

Zur Ankündigung von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer ein Akademisierungsprogramm für Gesundheitsberufe aufzulegen, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jochen Haußmann:

„Jeder Anreiz zur Ausbildung in Gesundheitsberufen ist gerade im Hinblick auf den Mangel an Pflegefachkräften willkommen. Akademisierung alleine wird in diesem Bereich jedoch nicht helfen. Ich hoffe, dass die grün-rote Landesregierung den gleichen Enthusiasmus und Finanzierungswillen zeigt, wenn es um die Verbesserung der nichtakademischen Ausbildung in diesen Bereichen geht.“