Geplante Ressortverteilung der Landesregierung bei Amateurmusik ist kontraproduktiv

Zu Medienberichten über eine Ergänzung der Zuständigkeit des geplanten Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen um den Bereich der Blasmusik und den berechtigten Widerstand des Landesmusikverbandes dagegen sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

„Ohne Not sollte man die Zuständigkeit für den Bereich der Amateurmusik unter den Ministerien nicht streuen, nur um ein neues Haus ansprechend zu garnieren. Ein Ministerium für Bau und Blasmusik wäre ein gelungener Aprilscherz. Bisher lag die gesammelte Kompetenz für den wichtigen Arbeitsbereich der Amateurmusik im Musikland Nr. 1 im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Die geplante Ressortverteilung der Landesregierung wäre kontraproduktiv. Außerdem ist die insinuierte Begründung eines Heimatministeriums ja ganz offensichtlich schon wieder Geschichte. Dann sollte es auch dabei bleiben, dass Bau und Blasmusik am besten nur bei einem Richtfest zusammenpassen. Deshalb spüre ich diesem Vorgang auch mit einer Anfrage an die Landesregierung nach.“

Nico Weinmann

Land, Städte und Kommunen gleichermaßen in der Pflicht, durch gezielte Förderung und verlässliche Unterstützung den Kulturschaffenden über die Durststrecke zu helfen.

Zu Forderungen nach Öffnungsperspektiven aus der Kulturszene, etwa der Forderung des Bühnenvereins, spätestens Ende März öffnen zu dürfen, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:

 

„Öffnungsperspektiven für die Kulturbetriebe sind aus meiner Sicht überfällig. Es darf hier keine Denkverbote geben, nachdem jüngst mit Studien belegt wurde, dass ein Theaterbesuch mit 30 Prozent Belegung und Maskenpflicht nur halb so riskant ist wie der Einkauf im Supermarkt. Es spricht nichts dagegen nun zu planen, dass beispielsweise bei einer Inzidenz von eine Woche lang stabil unter 35 Neuinfektionen in einem Kreis die Wiedereröffnung der Kulturbetriebe vorgesehen wird – dadurch entsteht Planungssicherheit und die dringend benötigte Perspektive. Schließlich müssen die Kulturbetriebe nun seit fast einem Jahr erhebliche Einschränkungen hinnehmen, obwohl sie längst Hygienekonzepte aufgelegt haben und häufig über technische Einrichtungen verfügen, die den schnellen Austausch der Raumluft ermöglichen. Wir brauchen endlich ein Revitalisierungskonzept für die Kulturbetriebe und Künstler, sonst wird es still in den nächsten Jahren. Ich sehe das Land, die Städte und Kommunen gleichermaßen in der Pflicht, durch gezielte Förderung und verlässliche Unterstützung den Kulturschaffenden über die Durststrecke zu helfen. Der drohende Rotstift oder die Rückforderung von Fördermitteln, wie vom Kunstministerium gegenüber den kommunalen Theatern erwogen, sind das vollkommen falsche Signal in dieser Zeit.“

Zwischenfrage der FDP/DVP enthüllt fehlenden Unternehmerlohn bei Überbrückungshilfe III.

 Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, kommentiert die Ankündigung von Ministerpräsident Kretschmann bei der Überbrückungshilfe III keinen Unternehmerlohn zu gewähren:

„Der Unternehmerlohn Baden-Württemberg bei den bisherigen Corona-Unterstützungsprogrammen war ein echtes Erfolgsmodell. Dass die Landesregierung während dieser Pandemie mal was richtig gemacht hat, scheint ihr aber selbst nicht geheuer zu sein. Prompt erklärt der Ministerpräsident heute, keinen landesspezifischen Unternehmerlohn bei der Überbrückungshilfe III mehr zu gewähren. Ich rufe ihn auf, diesen verhängnisvollen Fehler zu korrigieren: Der Unternehmerlohn hat viele Selbstständige gerettet und ist ein essentieller Baustein zur Unterstützung der Wirtschaft! Unsere Selbstständigen brauchen ihn!“

Nico Weinmann ergänzt als kulturpolitischer Sprecher der Fraktion:

„Die staatlichen Hilfen sind auch für die Kulturschaffenden von besonderer Bedeutung, die oftmals gar nicht arbeiten können. Ich halte es für einen Affront, dass die Landesregierung nun die Unterstützung für soloselbstständige Kulturschaffende durch den fiktiven Unternehmerlohn streicht. Die Kulturschaffenden sind besonders hart von der Krise betroffen und häufig seit fast einem Jahr ohne Einkünfte. Grün-Schwarz riskiert nun den kulturellen Exitus, anstatt sich zu Kunst und Kultur im Land zu bekennen.“

Der fiktive Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro war eine landesspezifische Ergänzungsleistung in Baden-Württemberg zur Corona-Soforthilfe im Frühjahr, aber auch bei der Überbrückungshilfe I und II. Sie wurde in Ergänzung zu den Bundesmitteln aus dem Landeshaushalt finanziert. Auf Nachfrage von Professor Schweickert erklärte Ministerpräsident Kretschmann heute, dass für die Überbrückungshilfe III diese Landesergänzung durch seine Regierung nicht vorgesehen sei.

Nico Weinmann

Berufsverbot für die Kulturschaffenden wird ebenso banal begründet wie das Beherbergungsverbot zuvor.

Die Pressemitteilung der Wissenschaftsministerin, in der die neuen Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19 Pandemie begründet werden, kommentiert der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion, Nico Weinmann, wie folgt:

„Die Ministerin macht Symbolpolitik wider dem tatsächlichen Infektionsgeschehen und dabei in der Begründung den gleichen Fehler wie der Ministerpräsident wenige Wochen zuvor. Sie argumentiert, dass Kulturveranstaltungen bis 30. November nicht mehr stattfinden dürfen – ‚nicht, weil hier eine besondere Infektionsgefahr bestünde, sondern weil wir insgesamt Kontakte reduzieren müssen‘ – wie es in Bauers Mitteilung heißt. Genau diese naive Begründung hatte Ministerpräsident Kretschmann auch schon für das Beherbergungsverbot aufgebracht und damit vor dem Verfassungsgerichtshof in Mannheim Schiffbruch erlitten. Aus meiner Sicht wird das erneute Berufsverbot für die Kulturschaffenden vor Gericht keinen Bestand haben, solange man trotz der immensen Anstrengungen der Branche an der pauschalen Schließung festhält. Die Kultureinrichtungen sind nachweislich nicht Treiber des Infektionsgeschehens, werden aber gleichwohl von der Landesregierung in die Pflicht genommen. Der VGH hatte zu Recht betont, dass man die Freiheitsrechte der Verfassung nicht durch derart banale Abwägungen einschränken kann. Es ist ein Schlag ins Gesicht für die Betroffenen, die in den letzten Monaten angepasste Spielplänen und zuverlässige Hygienemaßnahmen entwickelt haben und nun vor dem Scherbenhaufen ihrer Existenz stehen.“

In der heutigen Aktuellen Debatte des Landtags unter dem Titel „Die Aufarbeitung der Kolonialgeschichte ist überfällig – und liegt in unserer Verantwortung“ sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann: 

„Im Umgang mit geraubten Kulturgütern aus der Kolonialzeit hat das Land eine historische Verantwortung. Bei der Feststellung der Provenienz, aber auch in der Zusammenarbeit mit den Herkunftsgesellschaften, ist Fingerspitzengefühl gefragt. Aus diesem Grund fand jüngst die erste bundesweite Kulturministerkonferenz statt, die eine gemeinsame Haltung im Umgang mit dem historischen Erbe entwickeln soll. Mit der eiligen Rückgabe der Kulturobjekte aus dem Hause Witbooi an den namibischen Staat hat Ministerin Bauer dieser Einigung vorgegriffen. Dabei wurden die Probleme offenkundig, die im Umgang mit Kulturgüter fraglicher Provenienz noch bestehen. Denn der Rechtsschutz für diejenigen, die gerichtlich gegen eine fehlgehende Restitution vorgehen wollen, ist praktisch inexistent. Deshalb scheiterte auch ein Verband der Herkunftsgesellschaft vor dem hiesigen Verfassungsgerichtshof, der sich in diesem Streit für unzuständig erklärte. So wird der Rechtsweg zur Farce, auf den die Ministerin lapidar verweist. Sie muss aber auch einräumen, dass es etwa der Familie Witbooi, abseits der juristischen Fragen, praktisch kaum gelungen wäre, ihren Besitzanspruch nachzuweisen. Gerade vor diesem Hintergrund aber stellt sich die Frage, ob der Nationalstaat der richtige Ansprechpartner und Empfänger der Kulturgüter sein kann. In Namibia jedenfalls säte die Rückgabe neuen Streit zwischen der Regierung und den Stammesgesellschaften und auch in der Familie Witbooi selbst, deren Spaltung im Kontext der jüngsten Restitution den Siedepunkt erreicht hat, so die namibische Presse. Durch Restitution kann widerfahrenes Unrecht nicht wieder gut gemacht werden.  Umso wichtiger ist ein gerechter Interessenausgleich und eine Rückgabe an den rechtmäßigen Nachfolger.“

Zur heutigen Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Namibia-Initiative des Landes sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann: 

„Die Restitution von Kulturgütern aus der Kolonialzeit braucht starke Partnerschaften mit den Herkunftsgesellschaften. Der von Ministerin Bauer so genannte `baden-württembergische Weg´ aber könnte sich als Irrweg im Umgang mit dem kolonialen Erbe herausstellen, wenn die mangelnde Beteiligung von Interessengruppen vor Ort in den früheren Kolonien neuen Streit sät. Mit der Rückgabe von Kulturgütern, die in der Kolonialzeit geraubt wurden, begibt man sich auf internationales Parkett. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt, wie bei der aktuellen Restitution von Bibel und Peitsche aus dem Hause Witbooi in Namibia offenkundig wird. Statt des von der Ministerin erhofften Best-Practice-Beispiels zeigen sich dabei nämlich deutlich die Probleme bei der Suche nach dem berechtigten Empfänger und einem gerechten Interessenausgleich. Eine bundesweit einheitliche, gemeinsame Position im Umgang mit dem kolonialen Erbe ist unabdingbar. Gleichwohl schafft Wissenschaftsministerin Bauer nun in Namibia vollendete Tatsachen, die vor Ort für beträchtlichen Streit sorgen dürften, solange sich Interessenvertreter im Rückgabeprozess nicht hinreichend vertreten sehen.“

Zur heutigen Zurückweisung des Antrags der Nama Traditional Leaders Assiciation (NTLA) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Restitution von Bibel und Peitsche des Hendrik Witbooi sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann: 

„Das Gericht hat den Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen, weil er den `gestellten Begründungsanforderungen´ nicht entspräche. Es wird argumentiert, dass weder dargelegt noch ersichtlich sei, in welchen sich aus der Landesverfassung ergebenden Rechten die Antragstellerin durch die bevorstehende Rückgabe von Bibel und Peitsche des Hendrik Witbooi an die namibische Regierung verletzt sei oder auf welche einfachrechtlichen Rechte das Begehren gestützt werden könnte. Hieran zeigt sich die besondere Problematik bei der Restitution von geraubten Kulturgütern aus der NS- und Kolonialzeit. Denn eine Rückgabe sollte an denjenigen geschehen, der aufgrund der Provenienz berechtigt ist. Dabei fehlen jedoch die Rechtsschutzmöglichkeiten, wenn diese wie im vorliegenden Fall im Streit steht. Das Rechtsschutzersuchen der NTLA zeigt deutlich, dass die Rückgabe der beiden Kulturgüter an den namibischen Staat vor Ort kulturelle Streitigkeiten der Vergangenheit neu entfachen wird. Es trifft deshalb nicht zu und darf vor allem von Wissenschaftsministerin Bauer nicht hingenommen werden, dass der Streit innerhalb Namibias zu klären sein dürfte. Im Umgang mit den Kulturgütern bedarf es vielmehr einer besonderen Sensibilität gegenüber den Interessengruppen, die die Ministerin vermissen lässt. Auch wenn das Gericht keine inhaltlichen Erwägungen dahingehend getroffen hat, wer der berechtigte Empfänger der Gegenstände sein könnte, ist die Aussetzung der Restitution angezeigt, bis diese Frage auch mit der NTLA geklärt ist. Wenn die Delegation um Ministerin Bauer in der kommenden Woche auf der Reise nach Namibia vollendete Tatsachen schafft, wird sie ihrer historischen Verantwortung nicht gerecht.“

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der FDP/DVP Abgeordnete Prof. Dr. Erik Schweickert zeigen sich enttäuscht über die mangelnde Unterstützung der Landesregierung für Amateurtheater. Im Zusammenhang mit der Neuvergabe bestimmter Funkfrequenzen können viele Nutzer von Funkmikrofonen zum Beispiel auch in Amateurtheatern ihre Mikrofone zukünftig nicht mehr nutzen. Sie sind daher gezwungen, sich neue Technik anzuschaffen. „Auf unsere Anfrage hin verweist die Landeregierung im Wesentlichen auf die Entschädigungsmittel des Bundes. Vom Land würden nur in kleinem Umfang Investitionszuschüsse für Innenraumbühnen gewährt“ erklärt Rülke.

Schweickert ergänzt: „Das ist sehr enttäuschend, denn die Entschädigungszahlungen des Bundes werden auf Basis des Zeitwerts der Altgeräte berechnet. Damit kann man sicher keine neue Technik anschaffen. Wenn der Staat hier schon eingreift und die weitere Verwendung funktionierender Technik untersagt, dann sollte zumindest im ehrenamtlichen Bereich die Entschädigung nicht auf den Zeitwert beschränkt bleiben, sondern so gestaltet werden, dass eine angemessene Ersatzbeschaffung damit möglich ist.“

Beide unterstreichen in diesem Zusammenhang, dass „gerade im ländlichen Raum Amateurtheater einen unverzichtbaren Beitrag zum kulturellen Angebot und zur Vielfalt der Programme leisten. Es reicht nicht, teure Staatstheater und -opern in Metropolen zu unterhalten. Die Menschen im ländlichen Raum haben auch einen Anspruch auf angemessene kulturelle Angebote.“

Zu den aktuellen Fragen rund um die Rechtmäßigkeit der Rückgabe von Bibel und Peitsche in Namibia auf der anstehenden Reise von Staatssekretärin Olschowski im Zeitraum vom 25. Februar bis 3. März 2019 sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag, Nico Weinmann:

„Ministerin Bauer täte gut daran, die von uns aufgeworfenen Fragen rechtzeitig vor dem Antritt der Reise zu beantworten und damit die nicht offensichtlich unbegründeten Einwände gegen die Restitution auszuräumen. Auch die gestrige Verlautbarung des Ministeriums kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch offene Fragen hinsichtlich des rechtmäßigen Empfängers der Kulturgüter gibt, die von außerordentlicher Bedeutung gerade für das Volk der Nama sind. Für diese stellt eine Rückgabe in die Obhut des Staates Namibia einen Affront dar, der außenpolitische Bedeutung hat. Für den Verband der Familienoberhäupter der Nama, der den namibischen Staat als Gegenspieler in dieser Frage ansieht, dürften die stammesseitig wichtigen Artefakte nicht in die staatliche Obhut gelangen. Besonders aufgrund der Signalwirkung, die von der anstehenden Restitution auch für den zukünftigen Umgang mit dem kolonialen Erbe ausgeht, darf sich die hiesige Ministerin nicht auf die Position zurückziehen, dass die Frage, wo Bibel und Peitsche verbleiben, aber letztlich in Namibia geklärt werden muss. Die Rückgabe an den Berechtigten muss vielmehr im Vorfeld geklärt sein, lange bevor durch eine Rückgabe vollendete Tatsachen geschaffen werden. Wir erwarten deshalb, dass Ministerin Bauer unsere Parlamentarische Initiative noch vor der Abreise der Delegation nach Namibia beantwortet.“

Kleine Anfrage Restitution

Zur Diskussion um die Sanierung der Staatsoper in Stuttgart äußert sich die Stuttgarter Abgeordnete Gabriele Reich-Gutjahr:

„Die Uhr tickt, eine zukunftsfähige Lösung drängt und wir haben nicht die Zeit für ein weiteres Jahr ergebnisoffenen Eiertanz um mehr oder minder geeignete Standorte. Ich hoffe sehr, dass schnell eine nachhaltige Lösung für die Ausweichspielstätte gefunden werden kann und nicht die Furcht vor Großprojekten in der Landeshauptstadt die grünen Entscheidungsträger weiter in der Schockstarre hält. Dabei sehe ich eine breite Zustimmungsbasis für ein Gebäude, das nach der Interimsnutzung als Konzerthaus die Kulturmeile in Stuttgart ergänzt.“