Zur heutigen Meldung des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, er erwäge die Freigabe des Bibers zur Jagd, erklärte der Sprecher für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die von Minister Hauk angekündigte Maßnahme, den rasch steigenden Biberbestand künftig besser zu managen, wurde von der FDP Fraktion wiederholt gefordert. Auch wenn wir uns sehr darüber freuen, dass der Biber nicht länger zu den gefährdeten Tieren zählt, lässt sich nicht ignorieren, dass er mittlerweile in manchen Gebieten enorme Schäden verursacht, da er keine natürlichen Feinde besitzt.

Umso mehr ist Minister Hauk gut beraten, den Biber zur Jagd freizugeben, da unsere Jäger das einzige Regulativ sind, um der Plage Herr zu werden. Parallel hierzu sollte, wie von der FDP vorgeschlagen, auch ein Entschädigungsfonds nach bayerischem Vorbild für die betroffenen Gebiete eingerichtet werden.“

Zur Meldung des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, das grün-rote Landesgesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen sei ein „weiterer und wichtiger  Meilenstein für den Tierschutz“, erklärte der Sprecher für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz der FDP/DVP Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Mit Blick auf die skurrilen Aussagen von Minister Hauk müssen wir uns langsam fragen, ob er noch weiß, in welcher Partei er eigentlich ist, oder ob er nun sein grünes Coming-Out erlebt. Noch in den Wahlprüfsteinen des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes zur Landtagswahl hat die CDU klipp und klar gesagt, dass sie ‚das in der Konstruktion verfehlte und in der Sache nicht notwendige Verbandsklagerecht wieder abschaffen‘ wolle. Und nun beansprucht Hauk dieses grün-rote Gesetz sogar für sich.“

Aus Bullingers Sicht ist das Gesetz eine gegen die Nutztierhaltung gerichtete Initiative und sogar im Sinne des Tierschutzes kontraproduktiv. Denn durch die zahlreichen bürokratischen Informationspflichten der Veterinärverwaltung gegenüber den anerkannten Tierschutzorganisationen würden die Amtstierärzte mehr und mehr von ihren eigentlichen Kontrolltätigkeiten abgehalten, so Bullinger.

Nach Ansicht der Freien Demokraten ist ein landesgesetzliches Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen sogar verfassungswidrig. „Der Tierschutz fällt nach Artikel 74 des Grundgesetzes in die konkurrierende Gesetzgebung. Nachdem der Bundesgesetzgeber das Tierschutzgesetz erlassen hat, dürfen die Länder hier überhaupt nicht mehr tätig werden“, erklärte Bullinger.

Wie eine Mündliche Anfrage des agrarpolitischen Sprechers der FDP/DVP Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger, am Donnerstag ergeben hat, wird Landwirtschaftsminister Peter Hauk eine seiner zentralen Zusagen vom Weinsberger Milchgipfel im Juni dieses Jahres, nämlich die „verlässliche termingerechte Auszahlung“ der Fördermittel, nicht mehr gänzlich einhalten können. Hauk sagte zwar, dass die ersten Mittel aus den Direktzahlungen und der Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) zum Teil noch vor Weihnachten und zwischen den Jahren fließen sollen. Hoffnungen auf die frühzeitige Auszahlung aller Mittel zum Jahresende wurden jedoch enttäuscht. Hauk argumentierte, die Fördermittel aus der ersten und der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik seien „keine Programme zur Lösung von Krisen“. Zudem stehe für eine termingerechte Auszahlung der Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 30. Juni zur Verfügung. Bullinger kritisierte dies. „Wir alle wissen, dass viele Betriebe in diesem Jahr mit Blick auf ihre Liquidität mit dem Rücken zur Wand stehen. Wenn Minister Hauk meint, dies sei trotzdem kein Grund, sich um eine rasche Auszahlung zu bemühen, dann soll er solche Versprechungen eben auch nicht auf Krisengipfeln im Rahmen von 10-Punkte-Papieren in den Raum stellen.“ Auf eine Nachfrage, wie er Verschiedenheiten bei den Bearbeitungsständen in den örtlichen Landwirtschaftsämtern erkläre, sagte Hauk, ein Grund sei die unterschiedlich starke Motivation der Amtsleiter. Dazu Bullinger: „Die Verantwortung jetzt nach unten zu abzuschieben, ist unanständig. Hauk sollte sich lieber darum bemühen, dass im kommenden Jahr die EDV-Probleme abgestellt sind, die vielen Ämtern zu schaffen gemacht haben.“

Zur Entscheidung von Landwirtschaftsminister Peter Hauk, mit Blick auf die unter anderem am Bodensee grassierende Vogelgrippe, die Stallpflicht für Geflügel jetzt auch auf ganz Baden-Württemberg auszudehnen, erklärten der FDP-Abgeordnete des Bodenseekreises und Agrarpolitiker, Klaus Hoher, sowie der landwirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Wir begrüßen, dass Minister Hauk heute schließlich doch noch den Forderungen nach einer landesweiten Stallpflicht für Geflügel nachgekommen ist. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, wo der Erreger H5N8 zur gleichen Zeit wie bei uns am Bodensee festgestellt wurde, hatten dies bereits am Dienstag vergangener Woche und am Montag dieser Woche getan. Der Vogelzug richtet sich nun einmal nicht nach oberschwäbischen Landkreisgrenzen. Insofern war diese entschlossene landesweite Vorkehrung überfällig.“

In der zweiten Beratung über einen Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes erklärte der jagdpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Dr. Friedrich Bullinger, dass die Freien Demokraten entschieden mit „Nein“ stimmen werden.

„Diese zwei Detailänderungen, welche die grün-schwarze Landesregierung nun vorlegt, sind unzureichende Kosmetik und letztlich Augenwischerei auf Kosten einer wirksamen Regulierung der Wildbestände im Land“, sagte Bullinger. Weder verringere die Absenkung der Mindestfläche für Fütterungskonzeptionen für Rehwild von derzeit 2.500 auf künftig 1.500 Hektar den Bürokratieaufwand, noch sei die Regelung rechtssicher und praktikabel, wonach Schwarzwild bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke im März auch im Wald bejagt werden dürfe.

Bullinger zählte in seiner Rede abermals sämtliche nicht erfüllten Versprechungen aus dem Landtagswahlprogramm der CDU zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz auf. „Die CDU hat mit Blick auf das Jagdrecht nicht nur schlecht verhandelt, sie hat sich in den Koalitionsverhandlungen als Juniorpartner der Grünen vollständig unterbuttern lassen. Trotz der zwei rein kosmetischen Detailänderungen bleibt es dabei: Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz ist ideologisch, es ist praxisfern, es ist eigentumsfeindlich und es ist entmündigend. So kann man mit Jägerschaft und Grundeigentümern nicht umgehen. Bei der namentlichen Abstimmung über dieses unzureichende Änderungsgesetz, auf die wir Freie Demokraten heute bestehen, wird sich heute jede Kollegin und jeder Kollege der CDU, der dieser Augenwischerei zustimmt, mit dem Unfug des grün-roten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz gemein machen.“

Zur heutigen Meldung, dass Minister Hauk, aufgrund bekannt gewordener Missstände in einer Schweinmast bei Ulm, einen Runden Tisch organisieren wolle, sagte Dr. Friedrich Bullinger, tierschutzpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

„Die reflexartige Antwort von Minister Hauk auf jedes Problem heißt erst einmal Runder Tisch. Es braucht aber keinen Runden Tisch, um zu erkennen, dass die Amtstierärzte in den unteren Verbraucherschutz- und Veterinärbehörden, infolge immer neuer bürokratischer Pflichtaufgaben aus Brüssel, Berlin, aber auch Baden-Württemberg, kaum noch Zeit für Tierschutz und Tiergesundheit haben. Hier muss personell nachgebessert werden.“

Solange die Länder beim Vollzug des Tierschutzrechts ihre grundlegenden Hausaufgaben nicht erledigten, so Bullinger weiter, brauche die schwarz-rote Bundesregierung von einem staatlichen Tierwohl-Label erst gar nicht zu schwadronieren. Hier würde zusätzliches Geld weit dringender benötigt als in einer überdimensionierten Naturschutzverwaltung.

In der ersten Beratung über einen Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes sagte der jagdpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Dr. Friedrich Bullinger, die CDU sei „als Tiger gestartet und nicht einmal als Bettvorleger, sondern eigentlich nur als kleiner grüner Waschlappen gelandet“. Die CDU, erklärte Bullinger, hätte noch bis zur Wahl eine umfassende Korrektur des grün-roten Jagdgesetzes versprochen und versuche nun, den Jägerinnen und Jägern sowie den von Wildschäden betroffenen Land- und Forstwirten „zwei rein kosmetische Änderungen“ als Verhandlungserfolg zu verkaufen“.

Die Argumentation, die im Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Mindestfläche für Wildfütterungskonzeptionen für Rehwild von derzeit 2.500 auf künftig 1.500 Hektar erlaube ein kleinräumigeres Vorgehen, sei hanebüchen. „Hier waren wieder einmal Bürokraten am Werk. Der unzumutbare Genehmigungsaufwand entsteht nicht nur durch die Mindestgröße, sondern allein schon durch das kropfunnötige Fütterungsverbot“, sagte Bullinger. Auch die geplante Änderung, wonach es zukünftig erlaubt sein soll, dass Schwarzwild bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke im März auch im Wald bejagt werden kann, sei unzureichend und unausgegoren. Im Begründungstext des Gesetzentwurfs heißt es dazu: „Eine durchbrochene Schneedecke liegt nach der Definition der World Meteorological Organization […] bei einem Schneebedeckungsgrad von mindestens 50 Prozent vor.“ Dazu Bullinger: „An dieser Stelle wird schon deutlich, dass die Regelung ebenso wenig praktikabel wie rechtssicher ausfallen wird.“

Der jagdpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger und seine Stuttgarter Fraktionskollegin Gabriele Reich-Gutjahr haben die grün-schwarze Landesregierung aufgefordert, mehr gegen die in Baden-Württemberg grassierenden Tierseuchen Fuchsräude und Hasenpest zu tun. „Dies betrifft sowohl eine stärkere Aufklärung der Bevölkerung, vor allem im Kreis Schwäbisch Hall, wo im Mai dieses Jahres bei einem toten Feldhasen erstmals der auch für Menschen gefährliche Tularämie-Erreger festgestellt wurde, als auch die bürokratischen Hürden beim Jagdrecht“, erklärte der Haller FDP-Abgeordnete Bullinger.

Gabriele Reich-Gutjahr sieht vor allem mit Blick auf die zunehmende Zahl der sogenannten Stadtfüchse Handlungsbedarf. „Die Population des Rotfuchses hat seit den 1980er Jahren stetig zugenommen. Seit etwa 15 Jahren drängen die Füchse verstärkt in städtische Siedlungsbereiche vor. Dies führt gerade in städtischen Parks und Naherholungsgebieten auch im Stuttgarter Raum mit Blick auf Tollwut, Fuchsbandwurm, Staupe und Räude zu Gesundheitsrisiken für Haustiere und Menschen. Wir brauchen nicht nur deshalb eine wirksame Regulierung des Fuchsbestandes“, forderte Reich-Gutjahr. Jagdpolitiker Bullinger forderte diesbezüglich rasche Erleichterungen vom Minister für den Ländlichen Raum Peter Hauk. „Minister Hauk braucht für erste wirksame Erleichterungen noch nicht einmal den grünen Koalitionspartner von einer Gesetzesänderung zu überzeugen. Es würde einstweilen genügen, wenn er sein eigenes Haus anweist, die Durchführungsverordnung zum Gesetz hinsichtlich der Einschränkungen bei der Jungfuchsbejagung und der Jagd am Naturbau zu entbürokratisieren“, sagte Bullinger.

Die FDP-Fraktion hatte sowohl zur Entwicklung der Fuchspopulation als auch zur Hasenpest Berichtsanträge im Landtag eingereicht, deren Beantwortungen durch den Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk nun vorliegen (siehe Drucksachen 16/356 und 16/357). Demnach wurde das gefährliche Hasenpest-Bakterium francisella tularensis am 12. Mai dieses Jahres bei einem verendeten Tier in Oberrot festgestellt, am 3. Juni sowohl bei einem Fall in Michelbach als auch bei einem Fall in Braunsbach sowie am 8. Juni nochmals in Sulzbach-Laufen. „Da der Infektionsweg der Hasenpest zum Beispiel auch über Mücken oder Zecken führen kann, erwarte ich, dass die Bevölkerung in der gesamten Region angemessen informiert und aufgeklärt wird“, sagte Bullinger.

Nach Sicht des agrarpolitischen Sprechers der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger und seines Fraktionskollegen Klaus Hoher droht beim Grünlandumbruchverbot der nächste Wortbruch von Seiten der CDU. „Vor der Landtagswahl hat die CDU den Landwirten noch die ersatzlose Aufhebung des landesgesetzlichen Grünlandumbruchverbotes in die Hand versprochen. Inzwischen ist Minister Hauk in dieser Sache argumentativ aber voll auf die Linie seines grünen Amtsvorgängers Alexander Bonde eingeschwenkt“, beklagt Bullinger.

Anlass ist die Antwort des Agrarministers auf einen Antrag der FDP-Fraktion (siehe Drucksache 16/230). Auf die Frage der Freien Demokraten, welche Gründe angesichts der Greening-Vorgaben und des wirksamen Schutzes der Grünlandfläche in Deutschland überhaupt noch gegen eine Streichung des eigentumsfeindlichen Paragraphen 27 a des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes spreche, antwortete Hauk ähnlich wie in den Jahren zuvor Bonde, dass die landesgesetzliche Regelung weiterhin erforderlich sei, da Öko-Betriebe, Kleinerzeuger und Betriebe, die keine Direktzahlungen in Anspruch nehmen, sonst nicht erfasst würden. Hoher kritisierte diese Herangehensweise. „Hier stellt Grün-Schwarz finanzielle Förderanreize mit eigentumsfeindlichen gesetzlichen Beschränkungen auf eine Stufe“, sagte Hoher.

Hauk wiederholte die Ankündigung aus dem grün-schwarzen Koalitionsvertrag, wonach geprüft werden soll, ob den vom landesgesetzlichen Grünlandumbruchverbot betroffenen „Betrieben unter Wahrung der Schutzziele eine flexiblere Entwicklung ermöglicht werden kann.“ Was diese Prüfung konkret beinhalte, teilte Hauk nicht mit.

Unterdessen zeichnet sich auch bei der bürokratischen Reglementierung von Weihnachtsbaumkulturen durch das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz keine Entlastung ab. Hauk antwortete auf die entsprechenden Fragen der FDP-Fraktion, „die derzeitige Fassung des § 25 b LLG und das Genehmigungsverfahren ermöglichen auch in Zukunft in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage sowie in Abstimmung mit den zuständigen Behörden ein geordnetes Wachstum.“ Dazu sagte Bullinger, es sei sowohl ökologischer als auch ökonomischer Unfug, die heimische Produktion von Weihnachtsbäumen zu schikanieren und stattdessen auf den massenhaften Import von skandinavischen Nordmanntannen zu setzen, aber auch hier könne sich die CDU anscheinend nicht mehr an frühere Überzeugungen erinnern.

Zum Antrag zur Kostenexplosion beim Bau des Besucherzentrums des Nationalparks Schwarzwald wiesen der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der naturschutzpolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger auf einen Antrag der FDP-Fraktion zur gleichen Thematik hin und bekräftigten ihre Kritik an der Kostenexplosion.

„Zu Beginn gab es eine Grobkostenkalkulation in Höhe von etwa 22 Millionen Euro. Inzwischen ist von 32 Millionen Euro die Rede. Anscheinend soll das grüne Prestigeprojekt um jeden Preis durchgedrückt werden. Wir erwarten hier Antworten insbesondere von Minister Hauk, der dem Koalitionsfrieden zuliebe doch sehr rasch seine frühere Kritik am Nationalpark Schwarzwald aufgegeben hat“, sagte Rülke.

Bullinger zeigte sich überrascht, dass die SPD die Kostenstruktur eines Projektes kritisiere, das sie selbst ins Leben gerufen und von Anfang an begleitet hat. Er verwies zudem auf die Ankündigung im grün-schwarzen Koalitionsvertrag, wonach die Personalausstattung der Nationalparkverwaltung „weiterentwickelt“ werden soll. „Mit mehr als 90 Stellen, zum Teil hoch besoldete Beamtenstellen, liegt der Nationalpark Schwarzwald schon heute erheblich über der durchschnittlichen Ausstattung vergleichbarer Schutzgebiete. Wenn hier noch weiter aufgestockt werden soll, ist dies nicht mehr vertretbar. Der heutige Staatssekretär Baumann hat zu seiner Zeit als NABU-Landesvorsitzender einmal gesagt, dass die Ausstattung des Nationalparks nicht dazu führen dürfe, dass beim Naturschutz in der Fläche finanziell die Lichter ausgehen. Genauso ist es. Als gut besoldeter Staatssekretär im Dienste von Grün-Schwarz scheint er sich an diese Kritik allerdings nicht mehr zu erinnern“, so Bullinger.

 

Als „unzureichend“ und als „kosmetische Änderungen“ haben der jagdpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Dr. Friedrich Bullinger und sein Fraktionskollege Klaus Hoher die von der grün-schwarzen Landesregierung geplanten ersten Korrekturen am grün-roten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz kritisiert. „Die Taktik, nun jedes Jahr ein paar kleine Details zu ändern und die Korrektur der großen Systemfehler dieses Gesetzes auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben, wird den Bedürfnissen der Jägerschaft sowie der Land- und Forstwirte nicht gerecht“, sagte Bullinger. Die Argumentation, die Absenkung der Mindestfläche für Wildfütterungskonzeptionen für Rehwild von derzeit 2.500 auf künftig 1.500 Hektar erlaube ein kleinräumigeres Vorgehen, sei hanebüchen. „Hier waren wieder einmal Bürokraten am Werk. Der unzumutbare Genehmigungsaufwand entsteht nicht nur durch die Mindestgröße, sondern allein schon durch das kropfunnötige Fütterungsverbot“, sagte Bullinger. Hoher äußerte sich zur geplanten Änderung, wonach es zukünftig erlaubt sein soll, dass Schwarzwild bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke im März auch im Wald bejagt werden kann. Im Begründungstext des Gesetzentwurfs heißt es dazu: „Eine durchbrochene Schneedecke liegt nach der Definition der World Meteorological Organization, die auch vom Deutschen Wetterdienst zugrunde gelegt wird, bei einem Schneebedeckungsgrad von mindestens 50 Prozent vor.“ Dazu der FDP-Abgeordnete aus dem Bodenseekreis: „An dieser Stelle wird schon deutlich, dass die Regelung ebenso wenig praktikabel wie rechtssicher ausfallen wird.“

Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, hat scharf die herablassenden Äußerungen des Ministers für Ländlichen Raum, Peter Hauk, in der Ersten Beratung zum Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Fischereigesetzes kritisiert. „Eine solche Respektlosigkeit gegenüber den Rechten des Parlaments und gegenüber der gesamten Fischerei ist beispiellos. Welche Gesetzentwürfe wir zu welchem Zeitpunkt einbringen, lassen wir Freie Demokraten im Landtag uns gewiss nicht von einem Vertreter der Regierungsbank vorschreiben“, sagte Bullinger. Hauk hatte zuvor erklärt, die grün-schwarze Regierung werde den Gesetzentwurf ablehnen, da die FDP die Legislaturperiode mit „unwichtigen“ Themen beginne anstatt Gesetzentwürfe zu wichtigeren Belangen einzubringen. Bullinger sagte in seiner Begründung zur Gesetzesinitiative der FDP:

„Die Fischerinnen und Fischer, die Mitglieder in den Angelvereinen leisten bei Hege und Gewässerpflege wertvolle Arbeit im Dienste der Natur. Dies ist bei der Jagst-Katastrophe letztes Jahr deutlich geworden. Sie haben es deshalb verdient, dass überkommene Regelungen im Fischereirecht entbürokratisiert, angepasst oder gestrichen werden. Den Veränderungen die Tür verschließen hieße in diesem Fall nicht zuletzt das ehrenamtliche Engagement, das die vielen Anglerinnen und Angler mit ihrem aktiven Beitrag für den praktischen Naturschutz erbringen, zu bestrafen. An dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön für die Arbeit an und in unseren Gewässern.

Wir, die Freien Demokraten, fordern konkret: erstens die Abschaffung des allgemeinen Nachtangelverbots, das es in seiner jetzigen Form nur noch in Baden-Württemberg gibt und in den übrigen Ländern, z. B. Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nicht mehr gibt. Lediglich Niedersachsen und Rheinland-Pfalz schränken das Angeln während der Nachtzeit noch bei Schutzgebieten ein. Werte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, haben Sie hingehört? Die Länder, in denen die Grünen mitregieren, sind Ihnen hier meilenweit voraus. Unser Gesetzentwurf begehrt also Überfälliges, auch wenn sich das Fischereirecht insgesamt in Baden-Württemberg im Großen und Ganzen bewährt hat.  Zweitens: Eine Absenkung des Mindestalters für die Berechtigung, im Beisein und unter Aufsicht von volljährigen Inhabern des regulären Fischereischeins fischen zu dürfen, auf sieben Jahre, hält die FDP/DVP-Fraktion für überfällig.

In einer Zeit, in der sich die Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber die Jugendlichen immer weiter von der Natur entfernen, in der die Kuh lila ist, in der die Beziehung der jungen Generation zur Natur immer abstrakter und entfernter wird, in der unsere Kinder mit zwei und vier Jahren auf elektrischen Tablets herumspielen, kann es nur richtig sein, Jugendlichen so früh wie möglich die Chance zu bieten, Natur praktisch zu erleben. Immerhin habe ich vor 50 Jahren die Fischerprüfung gemacht und bin diesem Angelsport immer treu geblieben, auch wenn ich kaum noch dazu komme. Dadurch habe ich auch unseren drei Kindern etwas bieten können, das ich für ganz wichtig halte, nämlich ans Wasser zu gehen, morgens, wenn die Sonne aufgeht, oder auch abends, die Libellen zu erklären, die Bisamratte am Ufer gegenüber oder die Natter im Schilf oder die wunderbaren Wasserpflanzen zu erklären. So war und ist das allemal sinnvoller, als dass – wie heute leider häufig – die Eltern und die Kinder selbst am Mittagstisch stumm vor sich hinsimsen und touchen.

Ich zitiere: ‚Wir müssen junge Menschen davon überzeugen, dass es Sinn ergibt, nicht nur zum Angeln zu gehen, sondern sich in einem Fischereiverein für den Erhalt und die Pflege unserer Gewässer zu engagieren. Der demografische Wandel spielt dabei natürlich eine Rolle.‘ Und weiter: ‚Wir müssen offen und intensiv Kinder und Jugendliche für die Angelfischerei und die Arbeit am Gewässer interessieren. Das fängt damit an, die Politik davon zu überzeugen – wie in vielen anderen Bundesländern auch – den Jugendfischereischein nicht erst mit zehn Jahren, sondern schon mit sieben Jahren zu ermöglichen.‘ Wer hat das gesagt? Der Kollege, der am 16. April zum Gesamtpräsidenten des Landesfischereiverbands gewählt wurde: Sie, lieber Arnulf Freiherr von Eyb. Sie haben damit absolut Recht. Bei diesem Interview forderte der Kollege von Eyb nicht nur die Herabsetzung des Mindestalters für den Jugendfischereischein, sondern auch die Aufhebung des Nachtangelverbots sowie ein wirksames Kormoranmanagement und die Beendigung des Aalfangverbots am Rhein, wie dies auf der gegenüberliegenden Seite Rheinland-Pfalz – damals rot-grün – beschlossen hat. Nochmals: Alles richtig, meine Damen und Herren. Der Gesetzentwurf stimmt rundum; Sie brauchen nur noch zuzustimmen. Also nicht schwätzen, machen!

Werte Kolleginnen und Kollegen, ein Blick in den Wahlcheck vor der Landtagswahl oder in verschiedene Landtagsanträge, z. B. Drucksache 14/7048 – Vereinfachung der Prüfungszulassung für Angelschein und Nachtangeln –, eingebracht von einem gewissen Abg. Dr. Nils Schmid, SPD, oder Drucksache 15/5748 des Abg. Arnulf von Eyb, CDU – Nachtangelverbot in Baden-Württemberg – oder Drucksache 15/6623 des Abg. Wolfgang Reuther, CDU – Aufhebung des Nachtangelverbots – unterstreichen die Richtigkeit unseres Begehrens, das Fischereigesetz dringend zu ändern. Übrigens, meine Damen und Herren, was das Nachtangelverbot angeht, wäre es vielleicht sinnvoller, das eine oder andere Event am Wasser, bei dem Krach entsteht und Dreck übrig bleibt, zu verbieten. Unsere Angler aber sind abends und morgens keine Krawallmacher am Wasser, meine Damen und Herren.

Abschließend darf ich zumindest eine nicht ganz unbedeutende Gruppe, einen Verband, der als untere Naturschutzbehörde auch zuständig ist, zitieren. Der Landkreistag sagte bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg – Folgendes: ‚Gegen die geplanten Änderungen des Fischereigesetzes bestehen keine Einwände.‘ Zur begehrten Änderung von § 32 Absatz 1 des Fischereigesetzes sagt der Landkreistag: ‚Vor dem Hintergrund einer zukunftsfähigen Nachwuchsarbeit der Fischereivereine wird die geplante Herabsetzung des Mindestalters von derzeit zehn auf sieben Jahre für die Erteilung eines Fischereischeins für Jugendliche – Jugendfischereischein – begrüßt. Ein Minderjähriger, der das siebte Lebensjahr vollendet hat, ist bereits beschränkt geschäftsfähig im Sinne des BGB.‘ Zweitens sagen sie zu einer Änderung von § 44 Absatz 1 Nummer 11 des Fischereigesetzes: ‚Die Beschränkung der Fischerei zur Nacht-zeit stellt eine nicht mehr zeitgemäße Vorschrift dar.‘ Im grün-schwarzen Koalitionsvertrag wurden diese Anliegen der Fischer bei dem rund 532 Mal „Wollen“ statt „machen“ und bei dem 132 Mal „Prüfen“ wohl vergessen. Noch einmal: Wir sollten die dringend erforderliche Novellierung des Gesetzes im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss fachlich weiterberaten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Zum Video der Debatte – siehe 7. Sitzung vom 29. Juni 2016, Teil 3 von 3, dort TOP 5: http://www.landtag-bw.de/cms/home/mediathek/videos.html

Zur Absichtserklärung von Landwirtschaftsminister Peter Hauk, die Verbraucherinnen und Verbraucher in Baden-Württemberg stärker für den Kauf regionaler Produkte sensibilisieren zu wollen, erklärten der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger und sein Fraktionskollege Klaus Hoher:

„Die Marketingoffensive von Minister Hauk für Regionalität ist gewiss ein richtiger Schritt, aber die großen Stellschrauben liegen weiterhin im Bund. Es kann nicht sein, dass ein aus der gleichen Landes-CDU wie Minister Hauk stammender Bundesfinanzminister seit Jahr und Tag die Möglichkeit blockiert, dass Betriebe der Land- und Forstwirtwirtschaft endlich über eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage besser selbst für die branchentypischen Krisen vorsorgen können. Außerdem muss die Bundesregierung bei einem siebzigprozentigen Anteil der Genossenschaftsmolkereien an der deutschen Milcherfassung endlich an das deutsche Genossenschaftsgesetz heran. Unsere Milchbauern brauchen ebenso wie die Molkereien mehr Flexibilität und Wettbewerb in ihren Lieferbeziehungen. Andernfalls können die Marktpreise nicht ihre Signalwirkung auf Angebot und Nachfrage entfalten. Auch hier haben CDU, CSU und SPD jahrelang geschlafen.“

 

Zu Verlautbarungen von Grünen und CDU, wonach die Landesregierung von Baden-Württemberg am morgigen Freitag im Bundesrat einer Initiative für die Ermöglichung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zustimmen werde, erklärten der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger und sein Fraktionskollege Klaus Hoher:

„Schon am 30. April 2014 hat der Landtag von Baden-Württemberg auf Antrag der FDP-Fraktion einstimmig die Landesregierung aufgefordert, eine Initiative für eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage in den Bundesrat einzubringen. Auf unsere wiederholten Anfragen hin, haben erst die grün-rote Landesregierung und zuletzt auch Minister Hauk für die grün-schwarze Landesregierung geantwortet, man führe in der Länderkammer Gespräche, bringe aber noch keine Initiative ein, da die Finanzminister von Bund und Ländern gegen eine solche Entlastung der Landwirte seien. Selbst die CDU-Fraktion hat eingeräumt, dass Bundesfinanzminister Schäuble für eine solche Regelung nicht zu gewinnen sei. Und nun, da das Land Brandenburg endlich die Initiative ergreift, wollen sich Grüne und Schwarze dafür auf die Schulter klopfen lassen, dass man im Bundesrat einem entsprechenden Antrag zustimmt. Auf diese Weise wird man weder der Verantwortung für unsere Landwirte noch der Vorreiterrolle Baden-Württembergs gerecht.“ (Zum einstimmigen Landtagsbeschluss siehe Drucksache 15/5124).

Anlässlich des Milchgipfels des baden-württembergischen Ministers für Ländlichen Raum Peter Hauk forderte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, die grün-schwarze Landesregierung auf, sich im Bundesrat für wirksame Strukturreformen einzusetzen. Es sei auf Dauer schwer zu vermitteln, warum man einer einzigen Branche bei jeder Preiskrise zig Millionen an Sonderhilfen zuschießen soll, befürchtet Bullinger. Auch die Landwirte selbst wollten auf Dauer nicht auf Notgroschen angewiesen sein. „Deshalb brauchen wir jetzt vor allem politische Hilfe zur Selbsthilfe, also strukturelle Änderungen, zum Beispiel im Genossenschaftsrecht und im Steuerrecht. Meines Erachtens steht die grün-schwarze Landesregierung in der Pflicht, nun endlich den am 30. April 2014 von der FDP-Fraktion herbeigeführten einstimmigen Landtagsbeschluss für eine Bundesratsinitiative zur Ermöglichung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe umzusetzen, damit Landwirte aus eigener Kraft in guten Jahren Vorsorge leisten können“, sagte Bullinger. „Auch gehören bei einem 70-Prozent-Anteil der Genossenschaftsmolkereien an der deutschen Milcherfassung bestimmte Regelungen des Genossenschaftsrechts auf den Prüfstand, etwa was zweijährige Kündigungsfristen anbelangt“, sagte Bullinger.

Der liberale Agrarpolitiker fordert aber auch auf Seiten von Molkereien und Erzeugern mehr Mut zu Markenbildung und Regionalität. „Der Ruf nach einem bewussteren Einkaufsverhalten der Verbraucher und nach fairen Verhandlungen des Lebensmitteleinzelhandels ist natürlich berechtigt. Aber Molkereien und Erzeuger sind in einem freien Markt ohne Quote nun auch gefordert, noch mehr entsprechende Produkte und Marken zu entwickeln. Ein Blick auf die Auszahlungspreise der deutschen Molkereien im März zeigt, dass es hier je nach Region und Molkerei Unterschiede von bis zu 13 Cent gibt. Die Spitzenpreise zahlen stets Molkereien, die mit regionalen Qualitätsmarken auf dem Markt sind. Deshalb glaube ich, dass stärkeres Regionalmarketing und Premiumprodukte wie Heu- und Weidemilch durchaus noch viele bisher ungenutzte Chancen bieten“, sagte Bullinger.

 

 

Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Fischereirechts in den Landtag eingebracht (siehe Anlage). Dr. Friedrich Bullinger, fischereipolitischer Sprecher der Landtags-FDP, und sein Fraktionskollege Klaus Hoher erklärten dazu gemeinsam:

„Die Fischerinnen und Fischer leisten bei Hege und Gewässerpflege wertvolle Arbeit im Dienste der Natur. Dies ist gerade auch im Nachgang zur Jagst-Katastrophe abermals deutlich geworden. Sie haben es deshalb verdient, dass überkommene Regelungen im Fischereirecht entbürokratisiert, angepasst oder gestrichen werden.“

Konkret fordern die Freien Demokraten die Abschaffung des allgemeinen Nachtangelverbotes, das es in seiner jetzigen Form nur noch in Baden-Württemberg gibt und in den übrigen Ländern bereits beseitigt wurde. Zu diesem Zweck will die FDP die einschlägige Verordnungsermächtigung streichen. Darüber hinaus soll das Mindestalter für den so genannten Jugendfischereischein von derzeit zehn auf künftig sieben Jahre abgesenkt werden, um den Fischereiverbänden eine frühzeitige naturnahe Nachwuchsarbeit zu ermöglichen. Der Jugendfischereischein berechtigt Heranwachsende zur Fischerei unter Beaufsichtigung durch einen volljährigen Inhaber des regulären Fischereischeins. „Wir hoffen bei diesem Gesetzentwurf auf die Unterstützung sowohl aus den Reihen der Opposition als auch aus der Regierung. Zumindest die Absenkung des Mindestalters für den Jugendfischereischein auf 7 Jahre war ein klares Wahlversprechen sowohl von CDU als auch von SPD“, gaben sich Bullinger und Hoher zuversichtlich.

Die FDP-Landtagsfraktion wirbt mit einem parlamentarischen Antrag dafür, Mittel aus den verschiedenen Förderprogrammen des Landes in den kommenden Jahren verstärkt Städten und Gemeinden zukommen zu lassen, die wie etwa die Gemeinde Braunsbach infolge des durch das Tiefdruckgebiet „Elvira“ verursachten Unwetters schwer geschädigt wurden. Dies teilte der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger mit.

„Wir erwarten jetzt nicht nur öffentlichkeitswirksame Ministerbesuche, wenn die ersten Aufräumarbeiten schon längst abgeschlossen sind, sondern die Konzentration von städtebaulichen Sanierungsmitteln, von Mitteln für den Straßenbau und Landeszuschüsse zur Sanierung kommunaler Einrichtungen auf die betroffenen Gebiete“, sagte Bullinger. Zudem müsse geprüft werden, inwieweit durch „Elvira“ Schwachstellen des Hochwasserschutzes zutage getreten seien. Bullinger, der sich am Montag selbst ein Bild von den verheerenden Schäden in Braunsbach gemacht hatte, lobte die vielen ehrenamtlichen Helfer vor Ort. „Die ganze Region packt an, wenn Menschen Hilfe brauchen. Das ist vorbildlich und nicht selbstverständlich“, so der FDP-Landtagsabgeordnete.

 

 

Zur Warnung des Verbraucherschutzministers Peter Hauk vor „Angstmacherei“ hinsichtlich der europäisch-amerikanischen Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP erklärte der verbraucher- und agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger:

„Es ist sehr richtig, wenn Minister Hauk darauf hinweist, dass die unsachliche Angstmacherei gegen TTIP vor allem ein politisches Instrument für Organisationen sei, die sich damit selbst interessant machen und Spendengelder werben wollen. Dazu empfehle ich Minister Hauk auch einen Blick in die Reihen seines eigenen Koalitionspartners. Denn die Grünen im Europaparlament haben im vorigen Jahr geschlossen gegen TTIP gestimmt und die Grünen-Bundesvorsitzende Simone Peter schwadroniert im Zusammenhang mit TTIP sogar von einem ‚drohenden Umwelt- und Verbraucherschutz-Dumping‘. Insofern wird es durchaus spannend, wie Minister Hauk die in der Tat notwendige Versachlichung der TTIP-Diskussion in Baden-Württemberg umzusetzen gedenkt. Es sollte in der Debatte nicht vergessen werden, dass TTIP auch eine historisch einzigartige Chance darstellt, mit vereinter europäisch-amerikanischer Marktmacht westliche Verbraucherschutzstandards global durchzusetzen. Nicht zuletzt kann TTIP auch große Chancen für den Export landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse ‚made in Germany‘ ermöglichen.“

Zur Position der CDU in den grün-schwarzen Koalitionsverhandlungen hinsichtlich einer notwendigen Korrektur des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher der Fraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Angesichts von Verlautbarungen aus den Verhandlungskreisen befürchten wir, dass die CDU sich beim Jagdrecht mit rein kosmetischen Änderungen zufrieden geben wird. Mit Erleichterungen bei der Wildfütterung oder bei der Schwarzwildbejagung während der Jagdruhe im März und April ist es jedoch nicht getan.“ Bullinger kritisierte, die CDU habe anscheinend die mangelnde Praktikabilität des JWMG gar nicht vollständig begriffen. „Durch die zahllosen Bevormundungen bei der Jagdausübung und durch den neuen Aufgabenbereich des Wildtiermanagements entstehen nicht nur Konfliktlinien zwischen Jägern und anderen Naturschützern, sondern auch neu Konfliktlinien zwischen Jagdpächtern und Grundeigentümern. Die unausgegorenen Wildschadensregelungen und die Abschaffung des kommunalen Vorverfahrens verursachen darüber hinaus ein in Deutschland beispielloses Maß an Rechtsunsicherheit bei Wildschäden.“ Rülke forderte die CDU auf, in den Koalitionsverhandlungen hart zu bleiben. „Das Gesetz betrifft nicht allein Jagd und Naturschutz. Hier geht es um grundlegende eigentumsrechtliche Interessen von Landwirten, Waldbesitzern und Jagdpächtern. Diese müssen durch eine gründliche und umfassende Korrektur dieses grün-roten Machwerks wieder Berücksichtigung erfahren“, sagte Hans-Ulrich Rülke.

In einer Aktuellen Debatte des Landtags über die Ausrichtung der Naturschutzpolitik sagte der Sprecher der FDP-Fraktion für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger, Grün-Rot habe in den vergangenen 5 Jahren zu sehr auf eigentumsfeindliche Zwangsmaßnahmen und zu wenig auf den bewährten Vertragsnaturschutz gesetzt:

„In ihrer Naturschutzstrategie rühmt sich die grün-rote Landesregierung auf Seite 6 dafür, dass sie beim Naturschutz heute auf ‚Kooperation, Motivation, Wertschätzung, Erlebnis und Begeisterung‘ setze. Fakt ist, der Trend unter Grün-Rot geht trotz dieses Lippenbekenntnisses zum Totalreservat, zur Flächenstilllegung und zur künstlich hergestellten Wildnis. Dafür stehen der Nationalpark, die Nichtentnahme von Nicht-Derbholz infolge der FSC-Zertifizierung des Staatsforstes, das eigentumsfeindliche Grünlandumbruchverbot, der Gewässerrandstreifen im Zuge der Neuordnung des Wasserrechts und nun die geplante Herausnahme von 10 Prozent des Staatsforsts aus der forstwirtschaftlichen Nutzung. Dabei ist Baden-Württemberg ein größtenteils dicht besiedelter Kulturlandschaftsraum mit 10,6 Millionen Einwohnern. Die besonders artenreichen vom Menschen geschaffenen Biotope wie Streuobstwiesen oder Wachholderheiden wie auch amphibienreiche Steinbrüche sind die besten Beispiele dafür, dass nachhaltiges Wirtschaften der Biodiversität nicht abträglich sondern vielmehr zuträglich ist.

Teile der grün-roten Novellierung des Naturschutzgesetzes im vergangenen Jahr waren für die FDP zustimmungsfähig, aber auch hier zeigte sich wieder der Konflikt der grün-roten Landesregierung mit dem in Artikel 14 Grundgesetz verbrieften Recht am Eigentum, der sich wie ein roter Faden durch die Legislaturperiode zog – vom Wassergesetz über das Grünlandumbruchverbot und der Gängelung von Christbaumerzeugern bis hin zur eigentumsfeindlichen Einschränkung des Jagdrechts. Zu kritisieren ist diesbezüglich, dass im Zuge der grün-roten Naturschutz-Novelle ohne Not die bewährte Formulierung aus § 13 (Vertragliche Vereinbarungen) des alten Landesnaturschutzgesetzes gestrichen wurde, wonach durch die Naturschutzbehörden vorrangig zu prüfen ist, ob sich ein bestimmter Zweck des Naturschutzes im Wege einer vertraglichen Vereinbarung mit den Betroffenen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft erreichen lässt. Stattdessen wurde überall auf eigentumsfeindliche ordnungsrechtliche Maßnahmen gesetzt und im Nordschwarzwald ein Nationalpark gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger in der betroffenen Region durchgedrückt. Meine Damen und Herren von Grünen und SPD, Sie kündigen einerseits überall an, sie wollten die Naturschutzbildung stärken, die Tierschutzbildung stärken, um dann andererseits im Zuge der Bildungsplanreform die Abschaffung des Faches Biologie in den Gymnasialklassen 5 und 6 zugunsten eines Fächerverbundes „Naturphänomene und Technik“ voranzutreiben. Das passt nicht zusammen.

Noch ein Wort zum Landschaftsschutz. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz stehen ‚die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft‘ unter Schutz. Die Naturschutzstrategie der Landesregierung geht auf Seite 17 darauf auch kurz ein: ‚Die spezifische Identität der Landschaft bleibt gewahrt‘. Es fehlen aber die Schlussfolgerungen und notwendigen Güterabwägungen mit Blick auf die Energiewende, etwa was die Biomassenutzung oder was Windenergie betrifft. Die Grünen reden im Titel dieser Aktuellen Debatte von der Erhaltung der ‚lebenswerten Heimat‘ und appellieren dann an die Landkreise, die Satzungen der Landschaftsschutzgebiete großzügig auszulegen oder gar zu verändern, um ausgerechnet dort 180 Meter hohe Windenergieanlagen zu errichten. Meine Damen und Herren, es wird Zeit, dass diese Art der Naturschutzpolitik beendet wird.“

 

Zur Meldung, wonach der CDU-Fraktionsvorsitzende Guido Wolf eine Nachjustierung des Nationalparks Schwarzwald anstrebt, erklärte der FDP/DVP Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die viel zitierte Akzeptanzstudie zur Beliebtheit des Nationalparks in der Bevölkerung wirft stellenweise methodische Fragen auf. Es ist beispielsweise nicht ersichtlich, warum in der Studie schon die reine Bekanntheit des Nationalparks in der Bevölkerung als Zeichen seiner Akzeptanz gewertet wird. Tatsache ist und bleibt, dass die grün-rote Landesregierung das breite ‚Nein‘ zum Nationalpark, das 2013 aus den Bürgerbefragungen in Baiersbronn, Bad Herrenalb, Bad Wildbad, Enzklösterle, Forbach, Freudenstadt und Seewald hervorging, rücksichtslos übergangen hat. Der Nationalpark Schwarzwald bleibt daher ein Monument der grün-roten Politik des Überhört-Werdens. Im Falle einer Regierungsbeteiligung wird die FDP ebenfalls auf eine umfassende Überprüfung des Zuschnitts der Nationalparkzonen sowie auf eine Verkleinerung der mit rund 90 – zum Teil hoch besoldeten – Stellen völlig überbesetzten Nationalparkverwaltung drängen. Denn allein die Personalkosten schlagen mit etwa 5 Millionen Euro pro Jahr zu Buche.“

In einer Landtagsdebatte über das Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer sagte der agrar- und jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Friedrich Bullinger:

„Die Argumente zur Abschaffung der Jagdsteuer — ein Auslaufmodell und Relikt aus dem 18. Jahrhundert, als man noch eine Wildbretsteuer erhob — wurden sowohl bei der ersten Lesung hier im Haus als auch in den zuständigen Ausschüssen ausführlich beraten. Sie konnten sich dort bedauerlicherweise unseren schlüssigen Argumenten nicht nähern. In Bayern wurde die Jagdsteuer im Jahr 1980 abgeschafft, in Brandenburg 2005, in Mecklenburg-Vorpommern 2005 und in Nordrhein- Westfalen im Jahr 2013. Dass die rot-grüne Landesregierung in NRW und die baden-württembergische grün-rote Landesregierung die Jäger als Störenfriede ansehen und möglichst das ehrenamtliche Engagement und die Freude an der Jagd vergrämen möchten, offenbart ein gestörtes Verhältnis zur Hege und Pflege und ein großes Misstrauen gegenüber der Jägerschaft.

Nach Angaben der Landesregierung betrug das Aufkommen der Jagdsteuer 2014 landesweit gerade mal noch 289.000 Euro. Nur noch drei Landkreise erheben diese Bagatellsteuer, in diesem Jahr wird dieser Betrag noch fast halbiert. Der Bund der Steuerzahler beklagt zu Recht, dass das Steueraufkommen und der Verwaltungsaufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.

 

Mit einem einhelligen Appell an Bund und Länder, privates Eigentum zu respektieren, ist der Kongress der FDP-Landtagsfraktion „Wald und Grund als Eigentum“ im Haus der Abgeordneten in Stuttgart ausgeklungen. Der frühere Vizepräsident des Deutschen Bundestages und Vorsitzende des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung Eigentum, Dr. Hermann Otto Solms, erinnerte in seiner Rede daran, dass die Wiedervereinigung Deutschlands vor 25 Jahren gezeigt habe, dass „wir ein Volk von Eigentümern sein wollen und keines des Volkseigentums.“ Ohne die Achtung des Grundrechts auf privates Eigentum sei die Soziale Marktwirtschaft nicht möglich. „Freiheit braucht Eigentum und Eigentum schafft Freiheit“, sagte Solms. Doch der Staat greife immer mehr in das verfassungsrechtlich verbriefte Grundrecht auf Eigentum ein. Sei das beim Wohneigentum, bei der Erbschaftsteuer, dem Kulturgutschutzgesetz, durch die Finanzrepression oder eben in der Land- und Forstwirtschaft. Durch die Einmischung des Staates komme es zu einer Überregulierung, die zu einer Einschränkung beziehungsweise Gefährdung des Eigentums führe und damit letztlich nicht anderes bedeute als eine schleichende Enteignung, unterstrich Solms.”

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, wies auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der stets wachsenden öffentlichen Ansprüche an die Eigentümer hin. „Angesichts von Produktionszyklen und Umtriebszeiten zwischen 60 und 250 Jahren ist die Belastungsgrenze für die Familienforstwirtschaft nicht beliebig verschiebbar. Und auch landwirtschaftliche Familienbetriebe müssen bei aller Ökologie noch von ihrer Arbeit mit dem Boden leben können“, so Kern. Als aktuelle Beispiele für den mangelnden Respekt vor Eigentumsrechten in anderen Bereichen nannte Kern die jüngsten Überlegungen der grünen Oberbürgermeister von Tübingen und Stuttgart, für Flüchtlinge leer stehenden Wohnraum zu beschlagnahmen oder über ein Zweckentfremdungsverbot den Wohnungsleerstand mit Bußgeldern zu bestrafen. Diese Ideen entstammten dem gleichen Gedankengut wie das Grünlandumbruchverbot, die Beschränkungen des Jagdrechts, die starren Vorgaben für Gewässerrandstreifen oder das neue Landesnaturschutzgesetz.

Die Forderung nach mehr Achtung vor dem Eigentumsrecht spiegelte sich auch in der  vom Wirtschaftsjournalisten Ulrich Schreyer sachkundig moderierten Podiumsdiskussion wider. Der Vorsitzende des Verbandes der baden-württembergischen Grundbesitzer und Vorstandsmitglied der Forstkammer Baden-Württemberg, Karl Eugen Erbgraf zu Neipperg,

kritisierte, dass die staatliche Überregulierung des Eigentums oftmals zum „Fluch der guten Tat“ führe. So habe die naturnahe Waldbewirtschaftung, die sein Familienbetrieb inzwischen seit mehreren Generationen pflege, einen großen Eichenbestand herbeigeführt, der nun wegen seines ökologischen Wertes unter den Schutz eines FFH-Gebietes gestellt sei.

Ehren-Landesjägermeister Dr. Dieter Deuschle appellierte, nicht immer nach dem Staat zu rufen, sondern dem Einzelnen mehr Eigenverantwortung beim Umgang mit der Natur zuzutrauen. Das neue Verbot der Wildfütterung beispielsweise verhindere sachkundige Entscheidungen vor Ort. Der Vizepräsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes, Franz Käppeler, forderte, die Politik müsse auch Rahmenbedingungen setzen, in denen eigenverantwortliches Handeln ohne staatliche Hilfe möglich ist. Der Landwirtschaftsmeister bekräftigte daher auch die Forderung der FDP nach eine steuerfreien Risikoausgleichsrücklage, die es Land- und Forstwirten ermögliche, bei der Steuer gute mit schlechten Jahren zu verrechnen.

Der FDP-Agrarpolitiker Dr. Friedrich Bullinger schloss mit einem Resümee:  „Die Balance zwischen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und der Freiheit der wirtschaftlichen Eigentumsnutzung ist ein schmaler Grat. Deshalb sollte der Gesetzgeber grundsätzlich jede Nutzungsbeschränkung mit einer wirksamen Härtefallklausel versehen. Zudem muss der Gesetzgeber bei jedem Eingriff ins Eigentum den genauen Zweck der Sozialbindung im Auge behalten. Wenn etwa infolge des grün-roten Naturschutzgesetzes in Managementplänen für FFH-Gebiete die bisherige Unterscheidung zwischen gemeinten und nicht gemeinten Bereichen verloren geht, oder im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz der Umbruch von Grünland allgemein und ohne Rücksicht auf die tatsächliche ökologische Einbettung der jeweiligen Fläche reguliert wird, ist dies eine verfassungsrechtlich höchst fragwürdige Gängelung der Grundeigentümer. Es wird daher Zeit für einen politischen Wechsel im Land“, sagte Bullinger.

Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum und Naturschutz, Dr. Friedrich Bullinger, sagte zur Mitteilung der beiden Minister Bonde und Untersteller zum durch einen Großbrand in der Lobenhausener Mühle ausgelösten Fischsterben in der Jagst:

„Die FDP-Landtagsfraktion sieht sich durch die Angaben der beiden Minister in ihren Befürchtungen leider bestätigt: Durch das mit dem Löschwasser in die Jagst gelangte ammoniumnitrathaltige Düngemittel wurde der Fischbestand auf einer Strecke von zehn Kilometern nahezu ausgelöscht, denn aus dem Ammonium entstand das insbesondere für Fische hochgiftige Ammoniak. Insgesamt wurden laut Mitteilung von Naturschutzminister Bonde und Umweltminister Untersteller annähernd 20 Tonnen Fische tot aus der Jagst geborgen. Deshalb fordert die FDP-Landtagsfraktion, bereits im aktuell angekündigten Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2015/16 Finanzmittel für ein Sonderprogramm zur Bewältigung der Umweltschäden an der Jagst vorzusehen. Bis zum neuen Haushalt 2017 kann nicht gewartet werden. Dazu hat die FDP-Landtagsfraktion schon Mitte September einen parlamentarischen Antrag gestellt. Natürlich brauche man die von den beiden Ministern angekündigten Gutachten, aber aus haushalterischen Gründen müssen jetzt schon Finanzmittel in den Nachtragshaushalt eingestellt werden. Beide Minister haben beim Ortstermin am Jagstufer in Krautheim schnelle und unbürokratische Hilfe zugesagt – wir werden sie an ihren Worten messen.“ Info: Antrag der FDP/DVP-Fraktion vom 17. 9. in der Anlage

Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger begrüßte, dass nun auch die CDU Hilfe für die von Trockenschäden geplagten Landwirte fordert. Bullinger hatte zu Wochenbeginn eine umfassende Anfrage an die Landesregierung eingereicht (siehe Drucksache 15/7295). Der Agrarpolitiker sagte:

„Die Landesregierung muss unverzüglich prüfen, in welchen Regionen und bei welchen Betrieben bei den Trockenschäden die Schwellenwerte überschritten worden sind, welche die EU-Kommission für die Gleichsetzung von Witterungsschäden mit Naturkatastrophen vorsieht. Dorthin könnten dann Hilfsmittel fließen. Zudem muss sofort geprüft werden, inwiefern die landeseigene Förderbank L-Bank ein begrenztes Sonderprogramm auflegen kann, um existenzbedrohende Liquiditätsengpässe von landwirtschaftlichen Betrieben zu überbrücken. Auch über die Stundung von Steuerschulden durch die Finanzämter muss nachgedacht werden. Die mancherorts schon erteilte Freigabe der sogenannten ökologischen Vorrangflächen zur Beweidung und Schnittnutzung ist indessen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Was auf den Greening-Flächen wächst, ist nur bedingt als Futter zu gebrauchen. Der Großteil der betroffenen Viehbetriebe wird in diesem Jahr viel Futter zukaufen müssen, was wiederum die Futterpreise am Markt in die Höhe treiben dürfte. Die Situation ist sehr ernst. Finanzminister Schmid und Agrarminister Bonde sind gefordert, jetzt sehr schnell ein Gesamtpaket schnüren, um den Bauern zu helfen. Andernfalls werden in diesem Jahr weitere Betriebe aufgeben müssen.“