Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, haben auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart ein Impulspapier mit dem Titel „Landwirtschaft braucht selbstbestimmte Unternehmerinnen und Unternehmer“ vorgestellt (siehe Anlage). Rülke und Bullinger warnten, bei den landwirtschaftlichen Betrieben sei eine existenzbedrohende Belastungsgrenze erreicht: „Es kann nicht sein, dass ein Landwirt mehr als ein Drittel seiner Arbeitszeit am Schreibtisch verbringen muss, um Antragsformulare auszufüllen, Arbeitszeiten von Familienangehörigen zu dokumentieren oder Tierwohl-Zertifizierungen zu beantragen. Es ist leider so, dass sowohl Union und SPD im Bund als auch Grüne und SPD im Land den Bürokratieaufbau nach Kräften fortgesetzt haben.“

Neben der Bürokratie sehen Rülke und Bullinger das größte Problem der landwirtschaftlichen Unternehmen in den zunehmenden Preisschwankungen der globalen Agrarmärkte. Es brauche daher gerade nach der Abschaffung der europäischen Milchquote marktwirtschaftliche Instrumente, mit denen den Landwirten zur Selbsthilfe geholfen werde. Auf Antrag der FDP-Landtagsfraktion habe der Landtag von Baden-Württemberg im April 2014 die Landesregierung einstimmig zu einer Bundesratsinitiative für die Ermöglichung einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrückslage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe aufgefordert, also für einen steuerlich begünstigten Sparstrumpf für schlechte Zeiten. Die grün-rote Landesregierung hat den Beschluss jedoch bisher nicht umgesetzt, weil sie den Widerstand von schwarzen, roten und grünen Finanzministerinnen und Finanzministern in Bund und Ländern fürchtet. Ein ähnlicher Antrag der Linken im Bundestag sei im Juni dieses Jahres an den Gegenstimmen aller anderen Fraktionen gescheitert. „Es ist geradezu beschämend, dass bei diesem Thema im Bundestag ausgerechnet die Kommunisten mehr von freier Marktwirtschaft verstehen als CDU, CSU, SPD und Grüne zusammen“, sagten Rülke und Bullinger. Und: „Die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage ist sicher kein Allheilmittel und es werden auch nicht alle Betriebe gleichermaßen von ihr profitieren, aber gerade für die von extremen Preisschwankungen geplagten Veredelungsbetriebe wäre sie eine wertvolle Hilfe zur Selbsthilfe.“

Ein anderes bewährtes Instrument der Absicherung gegen Preisschwankungen gerate durch die europäische Finanzmarktregulierung unter Druck. Warentermingeschäfte bieten der Landwirtschaft die Möglichkeit, Erträge schon vor der Ernte zu verkaufen und somit Sicherheit und langfristige Planbarkeit für den Betrieb zu gewinnen. Die geplante Finanztransaktionssteuer und die von der EU-Kommission geplanten Positions-Obergrenzen für Finanzinvestoren könnten jedoch dazu führen, dass die Investoren, massiv Kapital von den europäischen Warenterminbörsen abziehen, warnten Rülke und Bullinger. Hier müssten sich sowohl Land und Bund in Brüssel für wirksame Ausnahmeregelungen stark machen.

Die FDP-Landtagsfraktion kritisiert im neuen Impulspapier aber auch eine ideologische Zweckentfremdung der baden-württembergischen Förderprogramme in der zweiten Säule der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik durch die grün-rote Landesregierung. So habe Grün-Rot klassische Förderinstrumente zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen dem Öko-Diktat unterworfen. Rülke und Bullinger: „Die Flurneuordnung war einmal ein Verfahren, das darauf abzielte, eine wirtschaftlichere Flächenaufteilung zu erreichen. Grün-Rot hat sie an den Nachweis eines ökologischen Mehrwerts geknüpft. Das Agrarinvestitionsprogramm war einmal dafür da, dass Landwirte ihre Höfe modernisieren können. Grün-Rot hat es einer Tierwohl-Bürokratie untergeordnet. Die landwirtschaftliche Beratung war einmal dazu gedacht, dass Betriebsleiter mit Expertenwissen ihre Produktion effizienter gestalten können. Grün-Rot fördert die landwirtschaftliche Beratung jetzt mit einem einseitigen Schwerpunkt auf Ökologie. Nachhaltigkeit ist wichtig, aber dazu gehört auch eine gesunde wirtschaftliche Basis.“

Ein großes Problem der Landwirte stellt nach Ansicht der Freien Demokraten auch die Entfremdung der Gesellschaft von der Landwirtschaft dar. Diese führe gerade in den Städten zu einem unrealistischen Bild von moderner landwirtschaftlicher Produktion. „Jeder Schweinezüchter würde lieber 40 statt 200 Tieren im Stall haben, wenn er davon seine Familie ernähren könnte. Es ist aber leider so, dass bei der Mehrheit der Verbraucher die Akzeptanz gegenüber höheren Lebensmittelpreisen nicht mit ihren hoch moralischen Ansprüchen Schritt hält.“ Rülke fügte hinzu, dass die Öffentlichkeit auch mehr Verständnis für den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sehen müsse: „Dass der Anteil des Ökolandbaus in Deutschland nicht mit der hohen Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln Schritt hält, ist einfach darauf zurückzuführen, dass der Ökolandbau in Ost- und Südeuropa wegen der dort niedrigeren Arbeitskosten die Preise massiv unter Druck setzt.“ Dass derzeit viele deutsche Öko-Betriebe wieder auf die weniger personalintensive konventionelle Produktion umstiegen, sei daher nicht verwunderlich. Der schwarz-rote Mindestlohn trage gerade im Obst- oder Spargelanbau, in dem traditionell ein hoher Bedarf an Saisonarbeitskräften bestehe, seinen Teil zu dieser Entwicklung bei.

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Zur Vorstellung der „Breitband-Offensive 4.0“ durch Minister Alexander Bonde erklärten der  Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger:

„Minister Bonde rechnet die wenigen Mittel aus dem Landeshaushalt, die Kommunalinvestitionsfördermittel des Bundes und die Erlöse aus den Frequenzversteigerungen der Bundesnetzagentur großzügig zusammen, um dann stolz zu verkünden, Baden-Württemberg investiere bis 2018 „insgesamt fast 250 Millionen Euro“ in die Breitband-Infrastruktur. Angesichts der Tatsache, dass der Freistaat Bayern in der gleichen Zeitspanne 1,5 Milliarden Euro für diesen Zweck in die Hand nimmt, ist dies beschämend. Wer wie Grün-Rot die Backen aufbläst und Baden-Württemberg zu einem global führenden Standort der Digitalisierung ausbauen will, muss deutlich mehr für die notwendige Infrastruktur tun. Die FDP-Landtagsfraktion hat mit dem Vorschlag einer Zukunftsoffensive mit Investitionen in die Straßen- und Breitbandinfrastruktur über eine Milliarde Euro und der entsprechenden Gegenfinanzierung durch Kapital der Landesstiftung und durch Unternehmensverkäufe einen gangbaren Weg aufgezeigt, wie der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg wirklich voran kommt.“

Zu den Demonstrationen elsässischer Bauern an den Grenzübergängen zu Baden-Württemberg erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger:

„Der Protest der Elsässer geht an die falsche Adresse. Denn die Landwirte in Frankreich und Deutschland stehen vor ganz ähnlichen Problemen, auch was den Mindestlohn anbetrifft. So zahlt man in Frankreich und Deutschland den Mindestlohn von acht Euro, in Polen und Ungarn für die gleiche Leistung rund zwei Euro. Der innereuropäische Preisdruck kommt aus Osteuropa, wo die landwirtschaftlichen Betriebe um ein Vielfaches größer sind und nur einen Bruchteil der westeuropäischen Lohnkosten haben. Die Antwort darauf kann aber nicht in Abschottung oder noch mehr Regulierung liegen, sondern sie muss in Frankreich wie in Deutschland dazu führen, dass Politik und Gesellschaft endlich aufhören, die Landwirte im Wettbewerb mit immer neuer Bürokratie und Öko-Daumenschrauben zu belasten. Dafür sollten die Landwirte in Frankreich und Deutschland besser gemeinsam auf die Straße gehen.“

In einer Debatte über die Agrarpolitik des Landes kritisierte der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger die einseitige Bevorzugung des Ökolandbaus unter der grün-roten Landesregierung:

„Von den jährlich 90 Millionen Euro des FAKT-Programms fließt ein Drittel in den Ökolandbau, obwohl nur etwa 8 Prozent der Betriebe Ökolandbau betreiben. Grün-Rot hat die Flurneuordnungsverfahren, welche die Betriebe im Wettbewerb stärken sollen, ganz dem Prinzip des ökologischen Mehrwerts untergeordnet. Das Agrarinvestitionsförderprogramm ist bürokratisch an Tierwohlauflagen geknüpft. Und auch bei der Förderung der einzelnen Module in der landwirtschaftlichen Beratung werden wettbewerbs- und vermarktungsorientierte Angebote systematisch gegenüber ökologischen benachteiligt.“

Mit Blick auf die Verlautbarungen der Regierungsfraktionen, das Wachstum des heimischen Ökolandbaus müsse zur allgemeinen Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln aufschließen, warnte Bullinger vor Illusionen: „Baden-Württemberg ist keine Insel. Auch der Ökolandbau steht im europäischen Wettbewerb. Wenn man die durchschnittlichen Betriebsgrößen von Ökolandbau-Betrieben in der Slowakei und auch die niedrigeren Produktionskosten in anderen osteuropäischen Ländern sieht, wird deutlich, dass höhere Fördermittel alleine nicht reichen. Letztlich muss der Verbraucher entscheiden, ob er tatsächlich bereit ist für Produkte aus der Heimat einen höheren Preis zu zahlen.“

Zum Vorwurf, der Minister für den Ländlichen Raum Alexander Bonde habe sich nicht ausreichend um eine Verhandlungslösung im Kartellstreit über die Forststruktur des Landes bemüht, erklärte der forstpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Als Minister Bonde ankündigte, eine Kompromisslösung im Streit mit dem Bundeskartellamt zu suchen und den Staatsforst gegebenenfalls in eine eigenständige Struktur zu überführen, hatte er die Unterstützung der FDP. Aber nach dem Auftritt des Ministers am 26. Januar bei einer Landespressekonferenz, als er den Wettbewerbshütern gleichsam den Fehdehandschuh hinwarf und das Kartellamt als ‚völlig aus dem Ruder laufende Bundesbehörde“ bezeichnete, die wieder auf die Spur gebracht werden müsse, war klar, dass Herrn Bonde das notwendige diplomatische Taktgefühl für eine Kompromisslösung abgeht. Was nun folgt ist ein womöglich mehrere Jahre dauernder Rechtsstreit zulasten der mittelständischen Forstunternehmen in Baden-Württemberg.“

Der Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger hat in der Ersten Beratung des von seiner Fraktion eingebrachten Gesetzentwurfs zur Abschaffung der Jagdsteuer deren bestrafenden Charakter für das Ehrenamt kritisiert: „Die öffentliche Hand erwartet wie selbstverständlich, dass die Jägerinnen und Jäger Tag und Nacht auf eigene Kosten anrücken, um Unfallwild von den Straßen zu beseitigen, obwohl sie dies gar nicht tun müssten. Die Jäger erbringen vielfältige Dienste für die Allgemeinheit und die Natur. Es kann nicht sein, dass man diese ehrenamtlichen Leistungen auch noch durch eine ungerechte Steuer bestraft“, sagte Bullinger.

Der § 10 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg ermächtigt die Landkreise dazu, eine Steuer auf die Ausübung des Jagdrechts zu erheben. Mit Rücksicht auf die vielfältigen ehrenamtlichen Leistungen der Jäger haben inzwischen aber die meisten Stadt- und Landkreise die Jagdsteuer ausgesetzt. Aktuell bitten nur noch der Alb-Donau-Kreis sowie die Landkreise Emmendingen, Freudenstadt, Hohenlohe und Waldshut die Jäger zur Kasse.

Bullinger erklärte, der endgültige Verzicht auf die Steuer sei finanziell durchaus zu verkraften. Aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der FDP/DVP-Fraktion (siehe Drucksache 15/6515) geht hervor, dass das Aufkommen der Jagdsteuer im Jahr 2013 landesweit noch bei 615.000 Euro lag. Jedoch hätten im Jahr 2014 weitere Kreise die Steuer ausgesetzt oder gesenkt. Schreibe man die Werte für diejenigen Kreise für 2014 fort, die im vergangenen Jahr noch eine Jagdsteuer erhoben haben, ergebe sich für 2014 ein Steueraufkommen von deutlich unter 300.000 Euro verteilt auf fünf Landkreise. Am meisten hatte 2013 noch der Kreis Waldshut eingenommen. Hier betrug das Aufkommen der Jagdsteuer vor zwei Jahren noch 105.000 Euro. Jedoch dürfte sich diese Summe im Zuge der Absenkung des Jagdsteuersatzes auf 4,5 Prozent durch den Kreis Waldshut zum April 2014 nochmals erheblich verringert haben.

Bullinger verwies auf die Position des Bundes der Steuerzahler, wonach die Jagdsteuer eine „Bagatellsteuer“ sei, bei der das Steueraufkommen und der Verwaltungsaufwand in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zueinander stünden. „Die Jagdsteuer ist ein überkommenes Relikt aus dem 18. Jahrhundert, als die deutschen Staaten Wildbretsteuern einführten, und ein solches Relikt aus vergangenen Zeiten gehört ins Geschichtsbuch verbannt. Man darf nicht nur den Mut haben, immer neue Gesetze zu schaffen. Man muss auch den Mut haben, überkommene Regelungen abzuschaffen“, sagte Bullinger.

Bullinger erklärte abschließend: „In Anbetracht des bürokratischen und praxisfernen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes der grün-roten Landesregierung müssen wir aufpassen, dass die vielen ehrenamtlichen Jäger im Land nicht die Lust an Jagd und Hege verlieren. Denn wenn zunehmend Berufsjäger beschäftigt werden müssten, würde das sehr teuer für Land und Kommunen. Deshalb wäre die Abschaffung dieser ungerechten Steuer jetzt ein wichtiges Signal.“

Zur Ankündigung des Landesbetriebs Forst BW, bis 2020 rund zehn Prozent des baden-württembergischen Staatswaldes stillzulegen und aus der Holzproduktion herauszunehmen, erklärte der forstpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Nach der Ausweisung des Nationalparks ist die sogenannte Gesamtkonzeption Waldnaturschutz nun der nächste Schlag der grün-roten Landesregierung gegen eine nachhaltige und sinnvolle Bewirtschaftung der heimischen Wälder. Es passt nicht zusammen, einerseits in grünen Sonntagsreden von Bioenergie und Bauen mit Holz zu schwärmen und andererseits immer mehr Wald stillzulegen. Nachhaltigkeit heißt, Wälder verantwortungsvoll wirtschaftlich zu nutzen und nicht die Forstwirtschaft vollständig aufzugeben. ‚Schützen durch Nützen‘ muss die Devise sein. Es ist bezeichnend, dass Minister Bonde lieber seinen Forstpräsidenten mit dieser Nachricht an die Öffentlichkeit schickt als den Steuerzahlern selbst zu erklären, welche wirtschaftlichen Einbußen dem Landesbetrieb ForstBW infolge dieser ideologischen Stilllegungspolitik drohen.“

 

 

 

 

 

‎Zur Meldung, wonach laut einer Studie die Baden-Württemberger mit dem Nationalpark Schwarzwald versöhnt seien und ihn angeblich im Land nur sieben Prozent der Bürger und in der Region selbst nur 14 Prozent ablehnen, erklärte der Sprecher für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger:

„Anstatt ausgewählte Bürger in den gesamten Landkreisen ‎zu befragen, wäre es aufschlussreicher gewesen, die Bürger in den Kommunen zu interviewen, die tatsächlich unmittelbar vom Nationalpark betroffen sind. Es ist auch nicht ersichtlich, warum die Bekanntheit eines Nationalparks ein Zeichen für seine Akzeptanz sein sollte. Minister Bonde geht es augenscheinlich nicht darum, die Region zu versöhnen, sondern darum, das grün-rote Prestigeprojekt in einem besseren Licht erscheinen zu lassen. Einmal mehr spielt der Minister mit gezinkten Karten und legt Statistiken nach seinem Gusto aus.“

Bei der Zweiten Beratung des neuen Landesnaturschutzgesetzes erklärte der Sprecher der FDP/DVP Fraktion für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger:

„Grün-Rot nimmt mit dem neuen Gesetz eine Verschiebung weg von freiwilligen Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes in Richtung von hoheitlichem Naturschutz vor ­- Zwang statt Zusammenarbeit. Dies kommt nicht zuletzt durch die ersatzlose Streichung des alten Paragrafen 13 zum Ausdruck, laut dem Naturschutzbehörden insbesondere bei Betroffenen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft vorrangig prüfen sollten, ob bestimmte Naturschutzzwecke auch durch vertragliche Vereinbarungen erreicht werden können. Diese Regelung hat sich in der Praxis bewährt und zu pragmatischen Lösungen geführt, welche gerade die Landwirte nicht nur mitgetragen, sondern engagiert unterstützt haben. Den eigentumsfeindlichen Umbau des Naturschutzes durch Grün-Rot lehnen wir daher entschieden ab.“

Als weiteren Kritikpunkt nannte Bullinger die Ausweitung der Beteiligungsrechte für Naturschutzverbände. „Mit der Naturschutz-Novelle setzt Grün-Rot nach dem Jagdgesetz und dem Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen den Plan fort, privaten Verbänden ureigene Aufgaben des Staates zu übertragen. Dies schafft zusätzliche Bürokratie und ist von unserer Verfassung so nicht vorgesehen. Auch deshalb stimmt die FDP/DVP Fraktion gegen dieses Gesetz“, sagte Bullinger.

In einer Landtagsdebatte über eine Neuordnung des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts kritisierte der FDP-Landtagsabgeordnete Friedrich Bullinger, dass es dem parlamentarischen Verfahren nicht dienlich sei, mit welcher Eile dieses Gesetz durch den Landtag „durchgehauen“ werden soll. Positiv sei, dass der Vorschlag der liberalen Fraktion, 100 wertvolle Alleen beispielhaft zu erhalten, letztlich aufgegriffen worden sei.

Es freue ihn auch, so Bullinger, dass der eine oder andere Unsinn von der grün-roten Landesregierung nicht ins Gesetz geschrieben worden sei. Den „Aufschrei von BUND und NABU“ als Reaktion auf den Gesetzentwurf wertete der Sprecher für den Ländlichen Raum der FDP-Fraktion „als gutes Zeichen“.

Kritisch sieht Bullinger die vorgesehene Verpflichtung der öffentlichen Hand zum Schutz der Natur, was eine zusätzliche „Ökologisierung der Pachtverträge auf Kosten der Landwirte“ bedeute. Es ist nach den Worten von Bullinger weiter zu befürchten, dass bei der Umsetzung des Gesetzes noch nicht absehbare Daumenschrauben – so wie bei der Durchführungsverordnung zum Jagdrecht – in Form von Richtlinien, Durchführungen und anderen Vorschriften angezogen werden. Die FDP-Landtagsfraktion werde dem Gesetzentwurf in dieser Form nicht zustimmen. Bullinger: „Es wird zu mehr Bürokratie kommen, es wird stärker in das Eigentum eingegriffen, es wird von der Freiwilligkeit abgerückt, es erfolgt eine Verschiebung vom Vertragsnaturschutz in Richtung hoheitlicher Naturschutz – das ist nicht der Weg, den wir brauchen, um in Baden-Württemberg erfolgreich Naturschutz betreiben zu können.“

Die FDP-Landtagsfraktion hat gegen das Gesetz über ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen gestimmt. Der tierschutzpolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger stellte in der zweiten Beratung des grün-roten Gesetzentwurfs abermals klar, dass Artikel 20a des Grundgesetzes die Durchsetzung des Tierschutzrechts unmissverständlich als Aufgabe des Staates beschreibt: „Wir haben in Deutschland eines der schärfsten Tierschutzrechte der Welt und wir haben im ganzen Land sachkundig abwägende und hoch engagierte amtliche Tierärzte in der staatlichen Veterinärverwaltung, deren Aufgabe es ist, dieses Recht in der Praxis durchzusetzen.“

Bullinger sagte, es sei daher falsch durch ein Verbandsklagerecht einen mit den staatlichen Vollzugsbehörden konkurrierenden Sachwalter des Tierschutzrechts zu schaffen: „Durch ein Klagerecht für ideologische Tierschutzverbände und die zusätzlichen Informationspflichten wird der Tierschutz im Ergebnis nicht gestärkt, sondern geschwächt, weil die Amtstierärzte durch neue bürokratische Zusatzaufgaben von ihrer eigentlichen Arbeit im Sinne des Tierschutzes abgehalten werden.“ Bullinger warnte abschließend davor, dass „ganz bestimmte ideologische Tierschutzvereine“ die neuen Informations- und Klagerechte ausnutzen könnten, um Baden-Württemberg als Standort für landwirtschaftliche Nutztierhaltung und Spitzenforschung gezielt zu schwächen.

Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger begrüßt das überraschende Votum des Ausschusses für Ländlichen Raum gegen den Entwurf der grün-roten Landesregierung für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen: „Die überraschende Mehrheit gegen diesen unsinnigen Gesetzesentwurf ist zu begrüßen – auch wenn sie dem dringenden menschlichen Bedürfnis eines grünen Abgeordnetenkollegen geschuldet war. Die Gestaltung und Durchsetzung des Tierschutzrechts ist eine ureigene Aufgabe des Staates und nicht die Aufgabe privater Vereine. Es bleibt daher zu hoffen, dass es bei der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs im Landtagsplenum zu einer ähnlichen Mehrheitsbildung kommt.“

Zur Kritik des Hotel- und Gaststättenverbandes Baden-Württemberg am Mindestlohn- und Arbeitszeitgesetz sagten der FDP-Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher Dr. Hans-Ulrich Rülke und der tourismuspolitische Sprecher Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Kritik des Hotel- und Gaststättenverbandes ist aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion vollkommen berechtigt. Die Kombination von wirklichkeitsfernem Arbeitszeitgesetz und den Regelungen des Mindestlohns erweist sich als fatale Mischung. Das von CDU, SPD und Grünen auf Bundesebene fast einstimmig beschlossene Mindestlohngesetz besteht den Alltagstest nicht: Bürokratische Zumutungen und praxisferne Regelungen stellen tausende Betriebe in der Hotel- und Gaststättenbranche unter Generalverdacht und gefährden Arbeitsplätze. Die FDP-Landtagsfraktion ist gespannt, ob die Landes-SPD von Minister Nils Schmid auch diese berechtigte Kritik wie in der vergangenen Woche geschehen als ‚andauernde Nörgelei‘‘ abtut. Das Hotel- und Gaststättengewerbe hat mit 230.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 9,7 Milliarden Euro in Baden-Württemberg eine herausragende Stellung. Wir fordern die Landesregierung erneut auf, sich auf Bundesebene für konkrete Verbesserungen einzusetzen. Das gilt beispielsweise für Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten und eine realitätsnahe Flexibilisierung der Arbeitszeit. Jetzt können CDU, SPD und Grüne unter Beweis stellen, ob sie sich wirklich für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg einsetzen wollen.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, werfen Grün-Rot anlässlich der Zwischenbilanz von Minister Bonde vor, den Ausbau des schnellen Internets im ländlichen Raum nicht schnell genug voranzubringen. „Wenn die Zielmarke geschafft werden soll, bis zum Jahr 2018 eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde zu erreichen, darf das Land jetzt nicht kleckern“, so Rülke und Bullinger.

Rülke und Bullinger verwiesen auf den Freistaat Bayern, der den Kommunen bis 2018 insgesamt 1,5 Milliarden Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung stellt und Einzelzuschüsse von bis zu einer Million Euro bewilligt. „Baden-Württemberg hat im Ländervergleich zwar einen Vorsprung beim Ausbau des schnellen Internets, aber Bayern hat verstanden, dass man jetzt spürbar investieren muss, um im internationalen Standortwettbewerb nicht den Anschluss zu verpassen. Die Bürger im ländlichen Raum, ob in der Schule, in mittelständischen Unternehmen oder in der Landwirtschaft, sind dringend auf schnelle Internetzugänge angewiesen“, so Rülke und Bullinger.“

Die FDP-Landtagsfraktion hatte in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 im Herbst beantragt, die Förderung des schnellen Internets von 31,7 Millionen auf mehr als 56 Millionen Euro pro Jahr aufzustocken. Die Freien Demokraten legten dafür auch einen Finanzierungsvorschlag vor. Grüne und SPD lehnten den Antrag mit der Begründung ab, der ländliche Raum brauche nicht so viel Geld für die Breitbandnetze.

Der fischereipolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger wirft dem Minister für Ländlichen Raum Alexander Bonde vor, falsche Gründe für die Versetzung des Fischereiwesens von der Abteilung 2 (Landwirtschaft) in die Abteilung 5 (Waldwirtschaft) zum 15. Januar dieses Jahres vorzuschieben. „Die Ausführungen des Ministeriums zu den angeblichen arbeitsökonomischen Gründen sind an den Haaren herbeigezogen. Und dafür gibt es inzwischen auch Belege. Hier sollen Öffentlichkeit und Landtag gleichermaßen verschaukelt werden“, sagte Bullinger.

Anlass für Bullingers scharfe Kritik ist ein Antrag der FDP-Fraktion, der Minister Bonde nach einem internen Schriftwechsel befragt (siehe Landtagsdrucksache 15/6498 „Wahrheitsgehalt der Stellungnahme des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 5. Februar 2015 zur Umstrukturierung der Fischereiverwaltung“). Wie bekannt wurde hatte Bonde in der Nacht zum 4. September 2014 erbost eine E-Mail an seinen Amtschef geschickt, in welcher der Minister die vom SWR-Fernsehen vorgestellten Ergebnisse der Kormoranstudie der Fischereiforschungsanstalt Langenargen als unabgestimmte „Kampfpositionen“ beschimpfte. Bonde teilte dem Ministerialdirektor in dieser E-Mail wörtlich mit: „Ich halte das für eine grobe Verletzung von Dienstpflichten, die harte Konsequenzen nach sich ziehen muss. Sowohl bei der Stelle, wie in Abteilung 2, die offenkundig ihre Aufsichts- und Kontrollverpflichtung für den nachgeordneten Bereich nicht im Griff hat.“

Das Ministerium streitet in seiner Stellungnahme zum Antrag der Freien Demokraten jedoch ab, dass die Umstrukturierung mit diesem Vorgang im Zusammenhang stehe. Sie diene vielmehr „ausschließlich der Verbesserung der Arbeitsökonomie“ und nutze „vorhandene sachliche Zusammenhänge.“ Bullinger hält dies für vorgeschoben: „Hier schreibt das Ministerium in einer Stellungnahme an das Parlament dreist die Unwahrheit.“ Einerseits solle der Leiter der Abteilung Landwirtschaft weiterhin Bevollmächtigter für die Fischerei in internationalen Grenzgewässern bleiben. Andererseits bekomme er die fachliche Zuarbeit in Zukunft aus der Abteilung Waldwirtschaft.

Bullinger, selbst ehemaliger Amtschef des Wirtschaftsministeriums, hält dies für arbeitsökonomisch ebenso unsinnig wie die nun entstehenden Mischzuständigkeiten der beiden Abteilungen für die nachgeordneten Behörden. „Auf die erste Anfrage der FDP-Fraktion hat der Minister geantwortet, dass die Fischereiforschungsstelle weiter Bestandteil des Landwirtschaftlichen Zentrums Baden-Württemberg bleiben soll. Auch vor diesem Hintergrund ist der Wechsel in die Forstabteilung Unfug. Es ging hier ausschließlich um eine Strafaktion des Ministers auf Druck ihm persönlich nahe stehender Naturschutzlobbyisten.“

Die Freien Demokraten haben angekündigt, sich im Falle einer Regierungsbeteiligung nach der Landtagswahl im März kommenden Jahres für eine sofortige Rückkehr des Fischereiwesens in die Abteilung 2 einzusetzen. Bullinger fügte hinzu: „Spätestens 2016 muss auch dieser grüne Minister abgelöst werden. Herr Bonde hat es innerhalb von vier Jahren geschafft, in einem Ministerium mit sachkundigen und hoch loyalen Beamten eine Kultur des Misstrauens zu schaffen. Zur Befähigung für ein Ministeramt gehören auch charakterliche Eigenschaften, die diesem Minister anscheinend abgehen.“

In einer Aktuellen Debatte zum Kartellrechtsverfahren gegen die Forststruktur des Landes Baden-Württemberg erklärte der forstpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Schon § 1 des Bundeswaldgesetzes verdeutlicht, dass der Wald neben seiner wirtschaftlichen Nutzfunktion ausdrücklich eine Bedeutung für Umwelt und Erholung hat. Der Wald ist also kein Produktionsmittel wie jedes andere und kann daher auch nicht der reinen Lehre des Wettbewerbs unterworfen werden. Die FDP-Fraktion hat sich in der Vergangenheit stets unmissverständlich zum bewährten Einheitsforstamt bekannt, weil wir der Auffassung sind, dass der in Baden-Württemberg sehr kleinteilige Privatwald zum großen Teil durch eine gemeinsame Vermarktung erst marktfähig wird. Als die grün-rote Landesregierung erklärte, auf dem Verhandlungsweg nach einem Kompromiss mit dem Kartellamt zu suchen, um die bewährte Struktur wenigstens für den Privat- und Körperschaftswald zu erhalten, hatte sie die FDP-Fraktion hinter sich.

Die FDP war von Anfang an der Meinung, dass ein offener Rechtstreit mit dem Bundeskartellamt vermieden werden muss, weil

  • dies für die gesamte Forstwirtschaft in Baden-Württemberg einen Schwebezustand über mehrere Jahre hin bedeuten würde,
  • diese Verunsicherung Arbeitsplätze und mittelständische Lohnunternehmer existenziell bedrohen würde,
  • das Land damit Strafzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe jährlich riskieren würde und
  • Rechtstreitigkeiten mit dem Bundeskartellamt aller Erfahrung nach selten zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers ausgehen.

An dieser Stelle möchte ich es nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass Sie uns mit der nötigen Sensibilität bei diesem Thema immer bestens informiert haben. Bei diesen Sitzungen wurden die Kollegen Claus Schmiedel, Peter Hauk und der vom Volk direkt gewählte Abgeordnete Pix und ich auch über die Alternativen informiert. Übrig blieb zuletzt das vom Land favorisierte Staatswaldmodell, das eine Ausgliederung des Staatsforstes aus der Einheitsforstamtsstruktur vorsieht. Mit diesem Kompromiss hätten wir alle leben können. Auch das Kartellamt ist vergleichsweise weit gegangen.

Am 26. Januar erklärten Sie, Herr Minister Bonde, in ungewöhnlicher Schärfe, dass das Land seine Verpflichtungszusage zurückziehe, da das Bundeskartellamt zwar das Staatswaldmodell im Beschlussteil akzeptiere aber in seinen Begründungsausführungen nach wie vor eine andere Rechtsauffassung hinsichtlich der forstlichen Dienstleistungen vertrete.

Herr Minister, Ihre Äußerung gegenüber dem Bundeskartellamt war nicht hilfreich und eher trotzig. Sie sagten damals wörtlich: „Ich finde, dass hier die Bundesebene gefragt ist, eine offenkundig völlig aus dem Ruder laufende Bundesbehörde wieder auf die Spur zu bringen.“ Solche Äußerungen beeindrucken das Bundeskartellamt nicht, sondern provozieren es.

Der Präsident des Bundeskartellamts Mundt hat erklärt, das Kartellamt sei nach wie vor bereit, den ausgehandelten Kompromiss zu akzeptieren. Mit Ihrem Verhalten riskieren Sie nun den Unterschlagungsbeschluss und ein mehrjähriges Gerichtsverfahren, was die Praxis nicht gebrauchen kann.

Auch die Große Koalition in Berlin liefert bezüglich der lauthals angekündigten zügigen Änderung des Bundeswaldgesetzes ein einmaliges Armutszeugnis ab. Diese Änderung scheitert an einem völlig sachfremden Anliegen des SPD-geführten Bundesumweltministeriums. Verantwortungsvolles und entschlossenes Regierungshandeln sieht anders aus.

Bei aller Wertschätzung für das bewährte Einheitsforstamt, zu dessen Sinnhaftigkeit sich die FDP nach wie vor unmissverständlich bekennt, wäre ein vorsichtiger Blick hinüber in den Freistaat Bayern angebracht, der bereits eine im Jahr 2005 vom Kartellamt erwirkte Forststrukturreform erfolgreich gemeistert hat. In Bayern wird das Holzauszeichnen von privaten Dienstleistern erledigt. Im Gegenzug fördert Bayern waldbauliche Maßnahmen, im Privat- und Körperschaftswald mit 14,5 Millionen Euro im laufenden Jahr. Da können Sie sich ein Stück Nachhaltigkeitsunterstützung abschneiden.

Das Beispiel Bayern zeigt, dass auch unbeliebte Veränderungen Chancen bieten. Zehn Jahre nach der Reform in Bayern ist festzustellen,

  • der Privatwald wurde durch die Reform klar gestärkt, insbesondere die Rolle der Forstbetriebsgemeinschaften,
  • der Holzmarkt ist durch die dezentrale Vermarktung flexibler, mittelstandfreundlicher und preisstabiler geworden,
  • der Wald in Bayern nimmt zu, wird älter und klimastabiler.

Ich bin nach wie vor der Auffassung, so wie ich es bei der 119. Sitzung des Landtags am Mittwoch, dem 4. Februar 2015 bei der Regierungsbefragung geäußert habe, dass das schlechteste, das uns passieren kann, ein Rechtsstreit ist und ich fordere Sie auf, die von Ihnen zugeschlagene Tür beim Bundeskartellamt, die laut ihrem Präsidenten nur angelehnt ist, nochmals zu öffnen und den akzeptierten Kompromiss nochmals auf die Tagesordnung zu setzen.“

 

In der Ersten Beratung über das Gesetz zur Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen hat der tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Dr. Friedrich Bullinger betont, die Durchsetzung des Tierschutzrechts müsse Aufgabe des Staates bleiben: „Die Formulierung des Artikel 20a im Grundgesetz stellt in aller Deutlichkeit klar, dass es zuallererst die Aufgabe des Staates ist, den rechtlichen Rahmen zum Schutz der Tiere zu schaffen. Es ist dann die vollziehende Gewalt, also die sachkundige staatliche Veterinärverwaltung, welche die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und sicherzustellen hat.“

Ein Klagerecht für Verbände läuft nach Ansicht Bullingers hingegen auf eine tendenzielle Privatisierung des Staatsziels Tierschutz hinaus, weil es private und somit nicht demokratisch legitimierte Verbände zu einem mit staatlichen Behörden konkurrierenden Sachwalter des Tierschutzes mache. Bullinger erklärte: „Die Zielsetzung derjenigen, die ein Verbandsklagerecht fordern, ist es, vermeintlich unzureichende gesetzliche Grundlagen auf dem Wege der Rechtsprechung in besonderen Einzelfällen und im Sinne Einzelner zu beeinflussen. Auch dies ist eine Privatisierung des Staatsziels Tierschutz durch die Hintertür.

Der Freie Demokrat sagte, es gebe angesichts von fünf Tierschutzkonventionen des Europarates, zahlreicher Richtlinien der Europäischen Union und eines strengen Tierschutzgesetzes des Bundes samt zugehöriger Verordnungen keinen Mangel an Tierschutzrecht in Deutschland. „Wir stehen international im Ruf, eines der strengsten Tierschutzrechte überhaupt zu haben“, sagte Bullinger. Einen Mangel bei der Durchsetzung des geltenden Tierschutzrechts sieht der FDP-Abgeordnete ebenfalls nicht. „Unsere amtlichen Tierärzte sind wissenschaftlich hoch qualifiziert und in der Lage, im Einzelfall sachkundig und ausgewogen zu entscheiden. Dort wo es Möglichkeiten für die Durchsetzung von mehr Tierschutz gibt, setzen die amtlichen Tierärzte in Baden-Württemberg dies auch um“, sagte Bullinger. Bei Verstößen gegen den Tierschutz gebe § 16a des Tierschutzgesetzes den zuständigen Behörden schon heute ein scharfes Schwert an die Hand. Dies reiche von der Anordnung eines sofortigen Stopps von Tierversuchen über die Möglichkeit, einem Halter Tiere wegzunehmen und auf dessen Kosten andernorts unterzubringen, bis hin zum dauerhaften Haltungsverbot, so Bullinger. Ein Verbandsklagerecht sei daher überflüssig.

Bullinger abschließend: „Eine Privatisierung der ureigenen staatlichen Aufgabe Tierschutz durch ein Verbandsklagerecht kann nicht im Sinne des Tierschutzes sein. Sie ist vielmehr ein Misstrauensvotum gegenüber unseren amtlichen Tierärzten und birgt drei Gefahren:

  1. die Instrumentalisierung des Klagerechts durch bestimmte ideologische Tierschutzverbände zum Zwecke der öffentlichkeitswirksamen Eigenwerbung, sei es zur Mitgliedergewinnung oder zur Einwerbung von Spenden,
  2. die Diskreditierung berechtigter Tierschutzanliegen bei Nutztierhaltern und Forschern durch überzogene Klageaktivitäten bestimmter ideologischer Tierschutzverbände,
  3. einen massiven bürokratischen Mehraufwand, den das geplante Gesetz bei den Mitwirkungs- und Informationsrechten sowie bei der zeitintensiven Bearbeitung von Gerichtsverfahren mit sich bringt. Dieser würde die eigentlichen Aufgaben der Veterinärverwaltung in den Hintergrund drängen und dem Tierschutz somit schaden.“

Zur Meldung, die Landtagsfraktion der Grünen lobe den Wert der Schäferei für die Landschaftspflege, erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger:

„Mit Sonntagsreden der grünen Fraktionsvorsitzenden ist den Schäfern nicht geholfen, wenn gleichzeitig die grüne Wissenschaftsministerin Bauer die Landesfachklasse Schafhaltung in Hohenheim schließt und der grüne Landwirtschaftsminister Bonde es verpasst hat, eine Weideprämie für Schäfer in die zweite Säule der EU-Agrarförderung für Baden-Württemberg in den Jahren 2015 bis 2020 hineinzuverhandeln.“ Auch an passenden Beratungs- und Fortbildungsmodulen für die Schäferei mangele es, sagte Bullinger. „Die Alternative zu einer angemessenen Weideprämie ist, dass man in Zukunft im großen Stil aus Steuermitteln finanzierte Landschaftspfleger zu Tariflöhnen beschäftigen muss, oder aber dass man tatsächlich wie vom Finanzminister und SPD-Landesvorsitzenden Nils Schmid ins Spiel gebracht, ganze Schwarzwaldtäler zuwachsen lässt. Kostengünstigere Landschaftspfleger als 216.000 Schafe ohne Tarifvertrag und Urlaubsanspruch wird das Land wohl nicht beschäftigen können.“ Außerdem forderte Bullinger, bei Flurneuordnungsverfahren müsse künftig ein Triebwegekonzept berücksichtigt werden, damit die Schäfer ihrer Arbeit ohne Hindernisse nachgehen können. Bullinger abschließend: „Typisch Grüne: dicke Backen, aber nichts dahinter.“

Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat in der von den Freien Demokraten beantragten Aktuellen Debatte des Landtags „Jagdrechtspolitik am Landtag vorbei ­­­- Unter Grün-Rot kommt die ganze Wahrheit stets durch die Hintertür im Wege der Verordnung“ den Verordnungsentwurf der Landesregierung zum Jagdrecht scharf kritisiert: „Am 8. Oktober letzten Jahres habe ich genau diese Hintergehung und Trickserei angemahnt. Herr Präsident, ich zitiere aus meiner Rede: Werte Kolleginnen und Kollegen, die in dem vorgelegten Gesetzentwurf beinhalteten Ermächtigungen zeigen, dass die Exekutive die Möglichkeit hat, am Landtag vorbei Jagdpolitik zu machen.“ Genau dies sei jetzt der Fall.

Bullinger bezeichnete die Vorgehensweise der grün-roten Landesregierung, weitreichende Änderungen nicht per Gesetz, sondern im Wege der Verordnung am Landtag vorbei durchzusetzen, als „trickreiche Masche“: „Das ist einer Demokratie unwürdig und eine Ohrfeige für dieses Parlament.“

Konkret kritisierte Bullinger die zahlreichen nachträglichen Verschärfungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes durch die vom Ministerium für Ländlichen Raum geplante Durchführungsverordnung. So werden die Jagdzeiten vieler Arten im Verordnungsentwurf weiter verkürzt, so zum Beispiel bei Rabenkrähen und Federwild. Zum Teil werden Jagdzeiten von Arten, die im Gesetz als zu bejagen gelten, in der Verordnung sogar ganz gestrichen, etwa bei der Tafelente oder Krickente. Eine weitere praxisferne Verschärfung sieht die Durchführungsverordnung laut Bullinger bei der Wildfütterung vor. Das Gesetz sieht vor, dass Fütterungsgenehmigungen eine Fütterungskonzeption für eine bejagbare Fläche von mindestens 2.500 Hektar voraussetzt. In der Durchführungsverordnung ist plötzlich davon die Rede, dass es sich um 2500 Hektar zusammenhängend bejagbarer Fläche handeln muss. Zudem verwässere die fachliche Durchführungsverordnung die Qualifikation von Wildschadensschätzern, bemängelte Bullinger.

Wesentliche Änderungen nicht per Gesetz, sondern auf dem Verordnungsweg durchzusetzen, sei inzwischen ein gängiges Muster der grün-roten Landesregierung, sagte Bullinger: „Es gibt noch andere Beispiele, wie die zahlreichen Ermächtigungen im Klimaschutzgesetz, das klein ausfiel, aber dem Umweltminister einen Freibrief gibt, um in andere Rechtsgebiete einzugreifen, oder der jüngste Entwurf zur Novellierung des Landesnaturschutzrechts wo in § 15 Abs. 5 mit der Ermächtigung des Ministeriums zu einer landeseigenen Kompensationsverordnung die gleiche Masche läuft wie beim Jagdrecht.“

Abschließend kritisierte Bullinger die Kritik des Ministers für Ländlichen Raum an der Großdemonstration der Jägerschaft vor dem Landtag: „Werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin geradezu erschüttert, wenn Minister Bonde von der selbsternannten grün-roten Bürgerregierung die Demonstration der Jäger schäbig missbilligt. In Deutschland gilt noch immer das freie Demonstrationsrecht nach Artikel 8 des Grundgesetzes. Wenn die Jäger verständlicherweise der Ansicht sind, dass die Sozialdemokraten und die Grünen die Eigentums- und Nutzungsrechte immer weiter beschränken, sie bevormunden und mit Verordnungen am Landtag vorbei weiter entmündigen, dann ist es ihr gutes Recht dagegen zu demonstrieren. Die Ausübung des Versammlungsrechts hat ein Minister, Herr Bonde, weder zu kritisieren noch zu verunglimpfen.“

Zur Demonstration zahlreicher Obst-, Hopfen- und Weinbauern gegen den Mindestlohn der schwarz-roten Bundesregierung und die damit verbundenen bürokratischen Arbeitszeitdokumentationen erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger:

„Der Unmut der Landwirte ist vollkommen berechtigt. Der schwarz-rote Mindestlohn von 8,50 Euro und die mit ihm verbundenen bürokratischen Pflichten zur Dokumentation der Arbeitsstunden gehen an der Realität der landwirtschaftlichen Familienbetriebe völlig vorbei. Es kann nicht sein, dass Landwirte für jeden Familienangehörigen, der nach Feierabend noch im Stall aushilft, ein Arbeitsstundenblatt führen müssen. Gerade im Bereich der landwirtschaftlichen Sonderkulturen mit einem hohen Bedarf an Saisonarbeitern, etwa im Hopfen-, Tabak-, Spargel- oder Erdbeerbau, droht bei dieser betriebsfeindlichen Gesetzgebung von Union und SPD nicht weniger als die Aufgabe zahlreicher Höfe und die zunehmende Verlagerung der heimischen Obst- und Gemüseproduktion nach Süd- und Osteuropa. CDU, CSU und SPD riskieren die Entspargelung unserer Landschaft. Die Werkstatt der Bauern ist im Freien. In der Erntezeit ist der Blick nicht auf die Uhr gerichtet, sondern auf die Witterung.“

Der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, erklärt zur Bilanz des Ministers für Ländlichen Raum Alexander Bonde zum Tourismusjahr 2014:

„Minister Bonde hat in seiner Erklärung mit keiner einzigen Silbe erwähnt, mit welch schwierigen und bürokratischen Zusatzbelastungen das Gastgewerbe in das neue Jahr 2015 startet. Die starren Arbeitszeitdokumentationen, die mit dem schwarz-roten Mindestlohngesetz zum Januar Pflicht geworden sind, lassen sich mit der Dienstplanung eines typischen Landgasthofes praktisch überhaupt nicht vereinbaren. Die in Deutschland hochbürokratische Umsetzung der EU-Verordnung über die Kennzeichnung von Allergenen nimmt jedem Restaurant die Luft zum Atmen. Grün-Rot hat in Baden-Württemberg noch eine investitionsfeindliche Landesbauordnung oben drauf gesattelt. So erfreulich und verdient das Wachstum der Branche im vorigen Jahr war, so sehr leiden gerade die kleinen und mittleren Betriebe im Gastgewerbe in diesem Jahr unter diesem massiven Bürokratieaufbau. Anstatt nur Nachhaltigkeitssiegel zu verteilen sollte sich Grün-Rot im Bundesrat endlich für einen Stopp des Regulierungswahns einsetzen und im Land bessere Rahmenbedingungen für Ausbildungen im ländlichen Raum schaffen, damit der Fachkräftemangel im Gastgewerbe verringert werden kann und jungen Leuten eine Chance ermöglicht wird.“

Der fischereipolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Dr. Friedrich Bullinger hat Grün-Rot scharf für die Änderung der Zuständigkeiten für das Fischereiwesen im Ministerium für Ländlichen Raum kritisiert. „Hier werden rein ideologisch motiviert bewährte und gewachsene Strukturen zerschlagen,“ sagte Bullinger. Nach eigener Aussage in einer Antwort auf einen FDP/DVP-Antrag hat der Minister für Ländlichen Raum Alexander Bonde die Fischereiverwaltung des Ministeriums zum 15. Januar 2015 aus der Landwirtschaftsabteilung herausgenommen und in die Abteilung Forstwirtschaft übertragen (siehe Anlage, Drucksache 15/6341). Bonde begründet diese Maßnahme mit „ausschließlich arbeitsökonomischen Gründen.“

Bullinger indessen sieht andere Beweggründe. „Die Umstrukturierung wirkt eher wie eine Art Disziplinarmaßnahme. Einige dem Minister besonders nahe stehenden Naturschutzverbände haben die ausgewogene und sachkundige Arbeit der Fischereiverwaltung schon lange im Visier. Vor allem nach der Veröffentlichung der Studie der Fischereiforschungsstelle Langenargen zur Bedrohung des Fischbestands im Bodensee durch den Kormoran im vorigen September hat der NABU den Minister mehrfach unverblümt aufgefordert, der Landwirtschaftsabteilung des Ministeriums das Fischereiwesen zu entziehen,“ sagte Bullinger.

Weitergehende Umstrukturierungen als der Abteilungswechsel im Ministerium seien derzeit nicht vorgesehen, antwortete Minister Bonde in seiner Stellungnahme zum Antrag der FDP/DVP-Fraktion. So bleibe die Fischereiforschungsstelle des Landes in Langenargen weiterhin Teil des Landwirtschaftlichen Zentrums Baden-Württemberg. Auch innerhalb der vier Regierungspräsidien (RP) soll die Fischereiverwaltung laut Bonde in den Landwirtschaftsabteilungen verbleiben. Der FDP-Abgeordnete Bullinger sieht dadurch seinen Verdacht erhärtet: „Auf der einen Seite ist es beruhigend, dass zumindest auf RP-Ebene die bewährten Anlaufstellen erhalten bleiben. Auf der anderen Seite zeigt dies, dass das Argument der Arbeitsökonomie völlig an den Haaren herbeigezogen ist.“

Der baden-württembergische NABU-Vorsitzende Dr. André Baumann hatte schon im Sommer 2013 öffentlich gefordert, Minister Bonde müsse die Fischereiverwaltung aus der Landwirtschaftsabteilung des Ministeriums herausnehmen. Dabei bemühte er das eigenwillige Argument, Fische seien schließlich keine Kartoffeln. Bullinger: „Inzwischen scheint Minister Bonde wohl verstanden zu haben, dass Fische keine Kartoffeln sind. Aber seine NA-BU-Freunde haben offensichtlich vergessen, dem Minister zu erklären, dass Fische auch keine Bäume sind und somit nicht in die Forstabteilung gehören.“ Der liberale Fischereipolitiker stellte klar: „Sollte die FDP in gut einem Jahr mit an die Regierung kommen, werden wir darauf bestehen, die Zuständigkeiten der obersten Landesfischereibehörde innerhalb der ersten 100 Tage aus der Forstabteilung in die Abteilung Landwirtschaft zurückzuschieben.“

Antrag der FDP/DVP Fraktion: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/Txt/15_6341.pdf

 

Zur Meldung, wonach das Bundeskartellamt die forsttechnische Betriebsleitung ebenso wie den Revierdienst als wirtschaftliche Tätigkeit einstuft und somit den Kompromissvorschlag der grün-roten Landesregierung im Kartellverfahren um die Forststruktur in Baden-Württemberg kippt, erklärt der forstpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Da die Positionen des Bundeskartellamtes nun derart von den bisherigen Darstellungen der Landesregierung abweichen, muss man rückblickend schon die Frage stellen, ob Minister Bonde den Landtag und die Öffentlichkeit bisher im Detail korrekt über die Verhandlungen informiert hat beziehungsweise ob er als zuständiger Minister die Signale und Stellungnahmen des Kartellamtes richtig bewertet hat. Der nun drohende langwierige Rechtsstreit zwischen dem Kartellamt und dem Land mit all seinen juristischen und wirtschaftlichen Unwägbarkeiten ist für die Forstbediensteten, für die mittelständischen Forst- und Sägeunternehmen, die privaten Kleinwaldeigentümer und für die Besitzer von Kommunalwald das mit Abstand Schlechteste, was passieren konnte. Insofern erwarte ich jetzt von Minister Bonde, dass er sich um eine zeitnahe Lösung bemüht, anstatt mit markigen Worten in Richtung des Bundeskartellamtes zu poltern und dem Bund den schwarzen Peter zuzuschieben.“

Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, kritisiert die mangelnden Bemühungen der grün-roten Landesregierung um Mittel aus der EU-Investitionsoffensive für baden-württembergische Vorhaben beim Breitbandausbau. „Ministerpräsident Kretschmann hat noch Anfang Dezember im Gespräch mit dem damaligen EU-Digitalkommissar Oettinger nach europäischem Geld für den Breitbandausbau gerufen. Insofern verwundert es nun schon sehr, dass Grün-Rot sich nicht aktiv um Mittel aus der EU-Investitionsoffensive für den Ausbau der Datenautobahnen bemüht“, sagte Bullinger. Er kritisierte nochmals, dass die Grünen und die SPD in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 vor wenigen Wochen den Vorschlag der FDP-Fraktion für ein Investitionsprogramm zur Verbesserung der Infrastruktur rundweg abgelehnt haben. Bullinger: „Wir haben im Rahmen unserer Agenda 2020 ein Investitionsprogramm samt solidem Finanzierungsvorschlag vorgelegt, das vorsieht, die Breitbandförderung des Landes über einen Zeitraum von fünf Jahren um jährlich weitere 25 Millionen Euro aufzustocken, um somit dem ländlichen Raum Chancen zu ermöglichen. Grün-Rot hat dies abgelehnt.“ Der Freidemokrat betonte die Dringlichkeit des Breitbandausbaus: „Das schnelle Internet ist die Aorta für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg. Wenn wir die 50 Megabit pro Sekunde nicht in den nächsten Jahren flächendeckend erreichen, verpassen wir den Anschluss an den internationalen Standortwettbewerb. Deshalb darf Grün-Rot keine EU-Mittel für den Breitbandausbau ungenutzt liegen lassen.“

In einer Landtagsdebatte zum Haushalt 2015/16 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Friedrich Bullinger, die „Wettbewerbsfeindlichkeit“ der grün-roten Landesregierung kritisiert: „Unsere ländlichen und landwirtschaftlichen Betriebe stehen im europäischen Wettbewerb und deshalb sollte man in Baden-Württemberg von einer grünen Landlustromantik Abstand nehmen. Wir brauchen weniger Öko-Reglementierung und stattdessen ein investitionsfreundlicheres Unternehmerklima.“ Bullinger warf Minister Alexander Bonde zudem vor, in seinem Ressort zugunsten des Nationalparks einen teuren und unnötigen Aufbau neuer Beamtenstellen zu betreiben.

Ein Antrag der FDP/DVP-Fraktion, die Breitbandförderung in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 jeweils um weitere 25 Millionen Euro aufzustocken, scheiterte an der grün-roten Regierungsmehrheit. Bullinger unterstrich dennoch den Handlungsbedarf:  Für den Eisenbahnbau im 19. Jahrhundert habe man 50 Jahre Zeit gehabt, den Breitbandausbau im Land müsse man aber umgehend umsetzen, wenn der ländliche Raum den Anschluss an den Standortwettbewerb halten solle.

Grün-Rot betreibe eine Agrarpolitik der ökologischen Daumenschrauben und vergälle den Landwirten die Lust am Beruf, sagte Bullinger: „Gewässerrandstreifen, Grünlandumbruchverbot, Jagdgesetz, systematische Umschichtung der Agrarförderprogramme in Richtung Ökolandbau, Unterordnung der Flurneuordnung unter den ökologischen Mehrwert – und mit einer stärkeren Reglementierung von FFH-Gebieten sowie den Gelüsten nach einem Verbandsklagerecht im Tierschutz stehen die nächsten Gewitterwolken grüner Agrarpolitik schon am Himmel.“ Dank erhielt  Minister Bonde vom FDP-Abgeordneten Bullinger für die Zusammenarbeit im Zuge des Kartellverfahrens gegen ForstBW. Die FDP sei bereit, bei der vom Kartellamt erzwungenen Forststrukturreform konstruktiv mitzuwirken. „An der einen oder anderen Stelle sollten wir jedoch sorgsam abwägen, ob nicht mehr Wettbewerb angebracht wäre. Herr Minister, für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass die forsttechnische Betriebsleitung eine hoheitliche Aufgabe bleiben kann und nicht für private Dritte geöffnet werden soll.“

An der grün-roten Ausgestaltung der EU-Strukturförderprogramme übte Bullinger wiederum Kritik: „Besonders beim Programm LEADER zeigt sich die Verschiebung von investiven hin zu konsumtiven Maßnahmen. Das ursprünglich einmal für den ländlichen Mittelstand gedachte EU-Programm wird gegenüber nicht-investiven Kulturausgaben geöffnet.“ Bei der Tourismusförderung solle Grün-Rot die Verengung auf das „Nischenprodukt Nachhaltiger Tourismus“ beenden und endlich für bessere Rahmenbedingungen sorgen, etwa bei Zuschüssen zu Unterbringungskosten für Auszubildende, bei der Verkehrsanbindung von Tourismusorten oder durch eine gezieltere Ausrichtung des Tourismusförderprogramms der landeseigenen L-Bank.

Beim Verbraucherschutz sah Bullinger ein gemischtes Bild. Zwar sei die Fortsetzung des bereits unter Schwarz-Geld gestarteten Stellenaufbaus bei den Lebensmittelkontrolleuren zu begrüßen. Gemessen an den Ankündigungen aus dem grün-roten Koalitionsvertrag werde Bonde beim Verbraucherschutz aber „wortbrüchig“, erklärte Bullinger: „Sie wollten die Förderung der Verbraucherzentrale mindestens an den Bundesdurchschnitt angleichen. Mit der jetzigen Aufstockung erreichen Sie in dieser Legislaturperiode gerade einmal 29,3 Cent pro Einwohner. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 49 Cent pro Einwohner – da haben Sie wohl die Backen zu voll genommen, Herr Minister.“