Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat die grün-rote Landesregierung dazu aufgefordert, die im Bundesvergleich nach wie vor einkommensschwächeren Landwirte Baden-Württembergs nicht mit immer neuen wettbewerbsfeindlichen Fesseln zu belasten: „Die Rechtsunsicherheiten rund um die Gewässerrandstreifen, das starre Grünlandumbruchverbot, die ideologische Ökologisierung der Agrarförderprogramme und des landwirtschaftlichen Beratungswesens oder in der Bundespolitik der allgemeine Mindestlohn mit seinen bürokratischen Dokumentationspflichten – all das macht unseren heimischen Landwirten unnötigerweise das Leben schwer und schränkt ihre Wettbewerbsfähigkeit immer weiter ein.“

Bullinger begrüßte angesichts des nach wie vor niedrigen Einkommensniveaus die leichten Ertragsverbesserungen bei den landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben im Südwesten, warnte jedoch vor der Annahme, dieser Trend setze sich automatisch fort: „Verbraucher und Politik in Deutschland müssen endlich begreifen, dass die Landwirtschaft in einem knallharten Wettbewerb steht, der immer stärker von Preisschwankungen der globalen Märkte bestimmt wird.“ Bullinger forderte die grün-rote Landesregierung deshalb nochmals nachdrücklich auf, den Landtagsbeschluss zu einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage vom April dieses Jahres endlich umzusetzen: „Der Landtag hat die Landesregierung auf Antrag der FDP-Fraktion einstimmig dazu aufgerufen, sich im Wege einer Bundesratsinitiative für einen steuerbefreiten Risikosparstrumpf einzusetzen, damit die Landwirte aus eigener Kraft mit den zunehmenden Preisschwankungen der Agrarmärkte zurecht kommen können. Ich habe eigentlich kein Verständnis dafür, dass Grün-Rot hier auf Verzögerungstaktik setzt.“

Der forstpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, fordert die grün-rote Landesregierung auf, das 2011 geschaffene Anbauverbot für Weihnachtsbaumkulturen auf Grünland zurückzunehmen. „An Weihnachten wollen die Menschen Bäume aus ihrer Region und keine mit Pestiziden gespritzten Importtannen aus Nordeuropa. Das von Grün-Rot 2011 geschaffene Anbauverbot für Weihnachtsbaumkulturen auf Grünland muss daher wieder abgeschafft werden“, sagte Bullinger. Er kritisierte auch die von Grün-Rot wiedereingeführte Genehmigungspflicht für Christbaumkulturen. Bullinger: „Die Befürchtung, die Minister Bonde anscheinend hat, dass ganz Baden-Württemberg zur Weihnachtsbaumplantage umfunktioniert wird, ist schon aufgrund des begrenzten Marktes für dieses Produkt abwegig. Insofern sollte man heimische Waldbauern und mittelständische Baumschulen nicht derart gängeln. Kein anderes Land in Deutschland schreckt Weihnachtsbaumerzeuger mit einer solch ausufernden Bürokratie und Überregulierung ab.“

Bullinger bezieht sich auf Bondes Stellungnahme zu einem FDP-Antrag (siehe Anlage: Drucksache 15/6072) und kritisiert auch dessen mangelnden Überblick über Marktentwicklung und Verbraucherschutz bei Christbäumen: „Der Minister hat weder Erkenntnisse über den Marktanteil heimischer Christbaumerzeuger noch hat er eine klare Haltung zum Informationsgehalt der Vielzahl von Qualitäts- und Nachhaltigkeitssiegeln, die dem Verbraucher beim Baumkauf zur Auswahl stehen. Stattdessen verweise Minister Bonde in seiner Antwort unkritisch auf das einseitige Informationsangebot der Öko-Organisation Robin Wood.“ Bullinger abschließend: „Wenn Grün-Rot der Forstwirtschaft alles verbietet und bürokratisiert, haben wir irgendwann einmal die Situation, dass wir zwar vor der Tür naturnahe Wälder haben, den Christbaum aber aus skandinavischen Monokulturen herbeikarren, unser Bauholz aus Russland beziehen und unsere gute Stube mit osteuropäischen Raubbau-Pellets heizen. Mit Ökologie und Nachhaltigkeit hat das aber nichts mehr zu tun.“

Der naturschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Friedrich Bullinger hat die grün-rote Landesregierung für ihre Untätigkeit bei Vogelschutzmaßnahmen an Strom- und Bahnoberleitungen kritisiert. Anlass sind vage Antworten auf einen einschlägigen Berichtsantrag der FDP-Fraktion (siehe Drucksache 15/5968). Bullinger, der sich seit Ende der 1980er Jahre mit dem Stromtod von Vögeln beschäftigt, kritisiert insbesondere, dass Grün-Rot überhaupt keine Zahlen zur Problematik und zu entsprechenden Vogelschutzmaßnahmen liefern könne: „Naturschutzminister Bonde erklärt in seiner Stellungnahme auf den FDP-Antrag lediglich, dass in der Vergangenheit viele Strommasten mit Vogelschutzmaßnahmen nachgerüstet wurden und daher von einer sinkenden Zahl von stromtoten Vögeln auszugehen ist. Belege für ein Nachlassen dieser Problematik liefert er nicht. Die begrenzten Zahlen zum Tod von Weißstörchen in der Region Oberschwaben / Bodensee weisen jedoch keineswegs in Richtung Verbesserung.“ Bonde kündigt in seiner Antwort an die FDP-Fraktion an, der Verband für Energie- und Wasserwirtschaft werde bei seinen Mitgliedsunternehmen eine Abfrage zum aktuellen Stand der Umsetzung von Vogelschutzmaßnahmen durchführen. Nachholbedarf gebe es laut Bonde bei den kleineren, regionalen Netzbetreibern.

Bullinger sieht aber mit Blick auf Bahn-Oberleitungen auch das Verkehrsministerium in der Verantwortung: „Wir haben seit 2011 ein grün-geführtes Verkehrsministerium, das sich ein natur- und umweltverträgliches Verkehrswesen auf die Fahnen geschrieben hat. Doch grobe Zahlen zum Stromtod von Vögeln an Oberleitungen gibt es bis heute nicht.“ Bullinger forderte Grün-Rot auf, zumindest ein stichprobenartiges Monitoring auf den Weg zu bringen und regionale Verteilnetzbetreiber bei Vogelschutzmaßnahmen besser zu unterstützen.

Der forstpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat die Zwischenbilanz, die der Minister für Ländlichen Raum Alexander Bonde (Grüne) ein Jahr nach Einrichtung des Nationalparks Schwarzwald gezogen hat, als fachlich unqualifiziert bezeichnet: „Wer bei einem Entwicklungs-Nationalpark, der mindestens ein halbes Jahrhundert benötigt, so wie Minister Bonde schon nach einem Jahr eine positive Bilanz zieht, zeigt seinen mangelnden Sachverstand. Wenn Bonde zu betont emotionalen Melodien Naturbilder von Bannwäldern präsentiert, die schon seit mehr als 100 Jahren unter strengstem Schutz stehen, und damit den Eindruck erwecken will, diese Naturschätze im Nordschwarzwald gebe es erst seitdem Grün-Rot gegen alle Widerstände das Nationalparkgesetz durchgedrückt hat, muss sich fragen lassen, für wie minderbemittelt dieser Minister die Bürger unseres Landes hält.“

Bullinger kritisierte die hohen Kosten in Höhe von neun Millionen Euro pro Jahr und den überdimensionierten Beamtenapparat in der Nationalparkverwaltung. Er bemängelte auch mangelnde Transparenz hinsichtlich der Pufferzonen für das Borkenkäfermanagement rund um den Park und auch die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Nationalparkrates. Zudem gebe es bereits Klagen benachbarter Jagdpächter über eine mangelnde Regulierung der Rotwildbestände im Nationalpark. Bullinger: „Nach einem Jahr lässt sich keine ernsthafte Bilanz eines solch langfristigen Natur-Umbaus ziehen. Die vielen Beschwerden aus der Region, die jetzt schon vorliegen, verheißen aber nichts Gutes. Aus Sicht der FDP ist dieser Nationalpark in einer über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft fehlplatziert.“

Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, lehnt ein Verbandsklagerecht im Tierschutz ab. „Die Tierschutzstandards in Deutschland gehören zu den höchsten der Welt. Ein Verbandsklagerecht ist auch deshalb unnötig, weil die Behörden bei Verstößen gegen den Tierschutz schon heute in angemessener Weise eingreifen können. Verbandsklagerechte werden dort, wo sie bestehen, erfahrungsgemäß allzu oft als politisches Kampf- und Blockademittel instrumentalisiert“, sagte Bullinger.

Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat anlässlich des heutigen Beschlusses des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes durch die grün-rote Regierungsmehrheit im Landtag gefordert, dass die neue Landesregierung im Jahr 2016  „dieses praxisuntaugliche Gesetz“ innerhalb der ersten 100 Tage korrigieren müsse. „Das was Sie heute beschließen, ist faktisch die Abschaffung des bewährten Jagdrechts durch die Unterordnung unter das Natur- und Tierschutzrecht“, erklärte Bullinger. Die FDP-Landtagsfraktion, welche die namentliche Abstimmung über das Gesetz beantragte und geschlossen gegen das Gesetz stimmte, unterstrich noch einmal ihre verfassungsrechtlichen Bedenken.

Bullinger erläuterte, das Jagdrecht sei im deutschen Rechtskreis ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht, das in der Bundesrepublik unter dem besonderen Schutz von Artikel 14 des Grundgesetzes stehe: „Der Tenor des Misstrauens und die Eingriffe ins Eigentum stellen einmal mehr unter Beweis, welch gestörtes Verhältnis Grün und Rot zu Eigentum, zur Eigenverantwortung und zum ehrenamtlichen Engagement haben.“

Bullinger warf Grün-Rot vor, die Jäger und den Landtag gleichermaßen zu entmündigen. Durch die zahlreichen Ermächtigungsregelungen im Gesetz, könne der Minister für den Ländlichen Raum Jagdpolitik künftig im Wege von Rechtsverordnungen am Parlament vorbei betreiben. Mit Blick auf die Jäger ziehe sich das grün-rote Credo durch das Gesetz: „Verbieten, bevormunden, vorschreiben, gängeln. Wir Liberalen haben ein anderes Weltbild vom mündigen Bürger.“ Als „völlig verfehlt“ bezeichnete der FDP-Abgeordnete zudem die Wildschadensregelungen im neuen Gesetz.

Abschließend erklärte Bullinger für die FDP-Landtagsfraktion:  „Wir lehnen dieses ideologisch orientierte und für die Praxis untaugliche Gesetzeswerk ab,

  • weil es die kundigen Jäger und Heger bevormundet und gängelt,
  • weil es Eigeninitiative und Ehrenamt bestraft,
  • weil es keine praxistauglichen Wildschadensregelungen vorsieht,
  • weil es durch viele Ermächtigungen am Landtag vorbei der Exekutive Tür und Tor öffnet,
  • weil es Bürokratie nicht abbaut, sondern Bürokratie mehrt,
  • weil es für den ländlichen Raum insgesamt schädlich sein wird und
  • weil es die im Grundgesetz verankerte Eigentumsrechte mit Füßen tritt.“

Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, begrüßt das kritische Nachhaken der EU-Kommission zum von Grün-Rot geplanten Verbot bleihaltiger Jagdmunition:

„Aus ethischer Sicht ist es unerlässlich, dass die Jagdmunition eine schnelle Tötungswirkung hat, damit das Tier nicht unter stundenlangen Qualen verendet. Leider gibt es in dieser Hinsicht heute noch nicht für alle Kaliber gleichwertige Alternativen zur bewährten Bleimunition. Mit Blick auf die Sicherheit bei der Jagd bergen heutige Stahlgeschosse zudem teilweise die Gefahr von unkontrollierten Querschlägern. Insofern wäre das von Grün-Rot geforderte Verbot zum jetzigen Stand verantwortungslos und unethisch.“

Keinen Millimeter weiter habe die Regierungserklärung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zum Thema Digitalisierung das Land Baden-Württemberg gebracht. So lautet das ernüchternde Fazit des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke in seiner Erwiderung auf Kretschmanns Rede. Er stimme zwar mit dem Regierungschef darin überein, dass die Digitalisierung eine Schlüsselinnovation sei und Daten zu einem zentralen Produktionsfaktor würden. Es sei auch richtig, den Versuch zu unternehmen, hieraus den Auftrag abzuleiten, eine landespolitische Strategie zu entwickeln. Was Kretschmann allerdings geboten habe, sei in jeder Hinsicht ungenügend.

Der Ministerpräsident habe sich ausschließlich auf die wirtschaftlichen Folgen der Digitalisierung beschränkt und dabei verdrängt, dass es sich um einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel handle. Er habe übersehen, dass gerade der Mittelstand in unserem Lande auch Risiken ausgesetzt sei. Man müsse befürchten, dass die höhere Flexibilität der Großindustrie bei solchen Prozessen zu weiteren Wettbewerbsvorteilen gegenüber dem Mittelstand führe. Was seien die derzeitigen Sicherheitsmodelle im sogenannten „Embedded“ Bereich in ihrer Übertragung auf ein künftiges „Internet der Dinge“? „Ein Albtraum!“, so Rülke. Kein Mittelständler könnte sein Netz mehr sichern.

Es sei auch bemerkenswert, dass der Ministerpräsident der Wirtschaft die Digitalisierung empfehle, seine Verwaltung aber in keiner Weise auf der Höhe der Zeit sei. So habe ihm ein junger Mittelständler, der ein Gewerbe anmelden wollte, folgende Auskunft von service-bw zukommen lassen: „Die Anmeldung Ihres Gewerbes müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Für die Gewerbeanmeldung müssen Sie grundsätzlich das Formular Gewerbe-Anmeldung (GeWA1) verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus.“

Rülkes Frage: „Herr Ministerpräsident, sieht so die digitale Revolution in Ihrer Landesverwaltung aus?“

Zu der vom Ministerpräsidenten vorgestellten Fünf-Punkte-Strategie zur digitalen Revolution in Baden-Württemberg machte der FDP-Fraktionsvorsitzende folgende Anmerkungen: Zunächst habe Kretschmann „Sicherheit und Vertrauen“ gefordert. Unternehmen müssten sich ihrer Betriebsgeheimnisse sicher sein können. Hierzu passe jedoch in keiner Weise, dass die grüne Fraktionsvorsitzende einem Personalabbau beim Landesamt für Verfassungsschutz das Wort rede. Ein Mehr an Sicherheit erwachse  hieraus nicht.

Weiter habe der Regierungschef eine „Starke Wirtschaft“ gefordert. Warum aber die Landesregierung ständig an Belastungen für die Wirtschaft arbeite, sei unklar. Das geplante Bildungsurlaubsgesetz beispielsweise stärke die Wirtschaft ganz sicher nicht.

Es sei auch nicht hilfreich, so Rülke, „gezielt Unternehmensgründungen auf dem Feld der digitalen Wirtschaft zu fördern.“ Das sei nicht Aufgabe des Staates, sondern des Marktes. Im Übrigen sei dann auch unklar, welche Unternehmen gefördert würden und welche nicht.

Drittens rede Ministerpräsident Kretschmann von Bildung und Wissenschaft. Gleichzeitig würde aber den Abiturienten verboten, im Abitur grafikfähige Taschenrechner zu verwenden und die Landesregierung weigere sich, dem Fach Informatik mehr Gewicht im Lehrplan zu geben.

Das Thema Ländlicher Raum habe Kretschmann mit „grenzenlos daheim“ überschrieben und die Stärke des Landes im Ländlichen Raum verortet. Nicht erklärt habe er hingegen, weshalb dann sein Wirtschaftsminister im Ländlichen Raum nur zuwachsende Täler sehe. Auch feiere sich Kretschmann dafür, dass 70 Prozent der Haushalte Anschluss zum Hochgeschwindigkeitsinternet haben und Baden-Württemberg vor Bayern liege. Diesen Schatz habe Grün-Rot, die so gerne von Erblasten reden, tatsächlich geerbt. Es müssten aber 100 Prozent werden, das sei die Aufgabe und hierfür tue die Regierung zu wenig, so Hans-Ulrich Rülke.

Schließlich rede der Ministerpräsident von „Ökologischer Modernisierung“. Die Digitalisierung sollte zu einem sparsameren Stromverbrauch führen. Dann sei es aber dringend notwendig, statt sinnlos das Aufstellen von Windrädern zu predigen, endlich einen Schwerpunkt auf Energieeffizienz und die Speicherung von Energie zu legen.

Die enttäuschende Bilanz dieser Regierungserklärung sei, dass der Ministerpräsident ein Sammelsurium aus alten Hüten, für einen Grünen bemerkenswert blinder Technikgläubigkeit ohne Gespür für die Gefahren der Digitalisierung sowie einer ausgeprägten Mittelstandsfeindlichkeit geboten habe, so Rülke abschließend.

 

 

In einer Landtagsdebatte über die „Breitbandstrategie des Landes Baden-Württemberg“ sagte der Sprecher für den Ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger:

„Baden-Württemberg ist nicht zuletzt aufgrund seiner auch die ländlichen Räume unterstützende Wirtschafts- und Strukturpolitik ein Bundesland, das in der ganzen Fläche eine florierende Wirtschaft hat. Die Förderung der ländlichen Räume in den letzten 50 Jahren hat dazu geführt, dass beispielsweise Oberschwaben, Schwarzwald-Baar oder Hohenlohe-Franken mit die innovativsten Unternehmen haben, was auch in den niedrigen Arbeitslosenzahlen zum Ausdruck kommt. Diese prosperierenden Regionen leiden heute schon unter Facharbeitermangel. Ziel muss es sein, gleichwertige Verhältnisse für Handwerk, Industrie und Dienstleistungsunternehmen in ländlichen Räumen und in Ballungsgebieten zu bieten. Waren im letzten Jahrhundert Autobahnen und Bildungseinrichtungen die Motoren der Wirtschaft, ist es heute das schnelle Internet.

Baden-Württemberg hat dank schwarz-gelber wie auch grün-roter Bemühungen bei der Entwicklung der Breitbandanschlüsse eine gute Ausgangsposition. Rund drei Viertel der Haushalte in Baden-Württemberg verfügen über mindestens 50 Megabit pro Sekunde, allerdings mit extremen Schwankungsbreiten in ländlichen Regionen. Über die Hälfte der Unternehmen im Land beklagt eine unzureichende Versorgung. Selbst vor dem Hintergrund, dass der Südwesten im Vergleich der deutschen Länder hinter den drei Stadtstaaten den Spitzenplatz belegt – übrigens weit vor Bayern. Wir müssen jetzt verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, die Versorgung rasch zu verbessern.

Wenn im Rathaus ein Unternehmen wegen einer möglichen Ansiedlung anruft und damit neue Arbeitsplätze schaffen will, ist die erste Frage, die es stellt, nicht:

  • wieviel Biotope hat der Ort oder:
  • gibt es auch Juchtenkäfer, sondern es fragt:
  • wie schnell ist Euer Datennetz. Es fragt weiter,
  • wie ist der Anschluss zum örtlichen Straßen- und Autobahnnetz,
  • wie schaut es mit dem ÖPNV aus,
  • habt Ihr auch familienfreundliche Einrichtungen, wie Kindergärten, Schulen und
  • sind die wichtigsten Dinge für die Daseinsvorsorge vorhanden?

Bei der Stabilisierung der ländlichen Räume dürfen wir die Randgebiete der Metropolregionen nicht außer Acht lassen. Standortfaktor Nr. 1 ist aus Sicht der Unternehmen das schnelle Internet. Nur wenn im hinteren Schwarzwaldtal, im kleinen Weiler an der unteren Jagst oder in einer kleinen Ortschaft im Odenwald das schnelle Internet angeboten werden kann, werden sich dort die Betriebe halten oder ansiedeln. Und die Arbeitnehmer treffen dann mit ihren Familien auch die Entscheidung, hier zu wohnen. Sind wir doch mal ehrlich, wir alle haben die rasante Entwicklung und die Wichtigkeit des schnellen Internets unterschätzt. Der Aufbau eines Stromnetzes, der Gasversorgung, der Wasserver- und Abwasserentsorgung oder auch der Ausbau der Straßen benötigten Jahrzehnte. Die Entwicklung des Internets verlief jedoch explosiv. Deshalb müssen wir alles dafür tun, mit Hilfe einer Breitbandstrategie nicht wie bisher zu kleckern sondern jetzt zu klotzen.

Keiner soll sich herausreden – so frage ich die rot-grünen Kollegen, was habt Ihr während Eurer Regierungszeit 1998 bis 2005, was habt Ihr schwarz-roten Kollegen 2005 bis 2009 in Berlin hierfür getan? Und ich gebe zu, es wurde auch bei Schwarz-Gelb im Bund in der letzten Legislatur zu wenig dafür getan. Ich begrüße es außerordentlich, dass sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt hat, bis 2018 alle Haushalte in Deutschland mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Megabit pro Sekunde im Netz auszustatten. Erfreulich ist auch die Zusage der Industrie, den Ausbau auf 80 Prozent der Haushalte selbst zu finanzieren. Dass die Kabelnetzbetreiber und Telekomunternehmer im kommenden Jahr acht Milliarden Euro in den Ausbau der Breitbandinternetversorgung stecken wollen, ist ebenfalls der richtige Ansatz.

Als Fazit sage ich, das schnelle Internet ist die Aorta für die Zukunft des exzellenten Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg. Es ist unsere vordringliche Aufgabe, bisher unterversorgte Gebiete an das Breitbandnetz anzuschließen. Ich sage anzuschließen und nicht nur Leerrohre zu verlegen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße auch die verbesserten Anstrengungen der jetzigen Regierung, aber ich frage Sie schon, warum haben Sie nicht schon in den letzten drei Regierungsjahren mehr dafür getan? Kurz vor der Landtagswahl riecht dies sehr nach Stimmenkauf. Und es zeigt, dass Sie das Problem nicht ernst genommen haben. Für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg, für die Stabilisierung der ländlichen Räume insgesamt brauchen wir den schnellen Ausbau des Breitbands. Dabei müssen die Leitprinzipien Wettbewerb und Technologieoffenheit gewahrt werden. Gerade auch bei den ländlich geprägten Gemeinden, die bisher nicht antragsberechtig waren, weil sie am Rande eines Dichtungsraumes liegen und somit formell nicht im ländlichen Raum, muss die Landesregierung nachsteuern.“

 

In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes“ sagte der Sprecher für den Ländlichen Raum der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Anhörung zu dem überarbeiteten Gesetzentwurf hat gezeigt, dass alle anwesenden zwölf  Experten mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind. Der überarbeitete Entwurf des Jagdgesetzes enthält bürokratische und praxisferne Verschlimmbesserungen. Er nimmt sowohl den Jägerinnen und Jägern als auch den von Wildschäden betroffenen Landwirten ihre Rechtsicherheit. Eine absurde Annahme ist, man könne bei der Wildschweinjagd während der Schonzeit im Wald einen Maximalabstand von exakt 200 Metern zum Waldaußenrand einhalten. Auch wenn die eine oder andere Regel gegenüber dem ersten Entwurf abgemildert wurde, ist das von Grün-Rot geplante Jagdrecht voller Ideologie, voller Misstrauen gegenüber den kundigen Jägern. Dieser Entwurf verstößt vor allem gegen die Eigentumsrechte. Deshalb hat die FDP-Landtagsfraktion erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das Jagdrecht ist in Deutschland ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht und steht somit unter dem Schutz von Art. 14 des Grundgesetzes. .

Zeitliche Jagdbeschränkungen und Jagdverbote können daher als enteignungsgleiche Eingriffe betrachtet werden, die im ungünstigsten Fall Ersatzansprüche auslösen.

Zur Kritik der Naturschutzverbände Nabu, BUND und LNV an der Ausgestaltung der Förderinstrumente des Maßnahme- und Entwicklungsplans Baden-Württemberg III durch die grün-rote Landesregierung erklärte der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Im Vordergrund der Förderpolitik muss immer das Prinzip Schützen durch Nützen stehen. Wer beispielsweise durch Schafsbeweidung, Weinbau in Steillagen oder die Pflege von Streuobstwiesen Leistungen für die Erhaltung wertvoller Kulturlandschaften erbringt, soll dafür auch einen angemessenen finanziellen Ausgleich erhalten. Die grün-rote Landesregierung sollte die Wirksamkeit solcher Leistungsanreize allerdings nicht gleich wieder dadurch abwürgen, dass sie derartige Anreize an überzogene Nachweise und eine kleinteilige Öko-Bürokratie knüpft.“

 

Zur Vorstellung des Kompromiss-Entwurfs zum Jagdgesetz sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Der nun von Grün-Rot vorgestellte, überarbeitete Entwurf für ein Jagd- und Wildtiermanagementgesetz enthält im Vergleich zum ersten Entwurf eine Reihe praxisferner und bürokratischer Verschlimmbesserungen, welche sowohl den Jägern als auch den von Wildschäden betroffenen Landwirten Rechtsicherheit wegnimmt.“ Als Beispiel nannten Rülke und Bullinger die „vollkommen absurde Annahme“, man könne bei der Wildschweinjagd während der Schonzeit im Wald einen Maximalabstand von exakt 200 Metern zum Waldaußenrand einhalten.

Die beiden FDP-Abgeordneten unterstrichen abermals ihre verfassungsrechtlichen Bedenken zum Gesetzentwurf: „Das Jagdrecht ist in Deutschland ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht und steht somit unter dem Schutz von Artikel 14 des Grundgesetzes. Zeitliche Jagdbeschränkungen und sachliche Jagdverbote können daher als enteignungsgleiche Eingriffe betrachtet werden und im ungünstigsten Fall Ersatzansprüche auslösen. In jedem Fall begibt sich Grün-Rot mit derartigen Regelungen auf ein verfassungsrechtlich unsicheres Terrain.“

Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger hat die grün-rote Landesregierung scharf für Ihre Informationspolitik zur Vergabe der europäischen LEADER-Fördermittel kritisiert: „Die Antworten des Ministers bestärken meine Befürchtungen, dass hier ein Programm, das die Europäische Union einmal aufgelegt hat, um Unternehmen und Beschäftigten im ländlichen Raum Innovationen und wirtschaftliche Chancen zu ermöglichen, instrumentalisiert werden soll, um die grün-rote Klientel mit Fördermillionen zu bedienen. Man will den Schwerpunkt der LEADER-Förderung offensichtlich in Richtung nicht-investiver Kulturausgaben verschieben, um die EU-Millionen verstärkt Parteigängern zugänglich zu machen.“

Anlässlich der Bewerbungsfrist am Dienstag, 30. September 2014, hatte die FDP-Landtagsfraktion die Landesregierung per Antrag (siehe Anlage: Antrag und Antwortschreiben, Drucksache 15/5664) aufgefordert zu berichten, wie sie die Vorgaben der Europäischen Union (EU) für ein diskriminierungsfreies und transparentes Auswahlverfahren einhält. Den betonten Verweis des Ministers für Ländlichen Raum Alexander Bonde auf einen „externen, unabhängigen Sachverständigen“, der die eingereichten Bewerbungen (Regionale Entwicklungskonzepte) bewerten soll, lässt Bullinger nicht gelten: „Auch ein externer Sachverständiger ist immer nur so unabhängig, wie sein Auftraggeber es will. Die Tatsache, dass Minister Bonde sich in seiner Stellungnahme überaus deutlich vom Ziel einer regional ausgewogenen Verteilung der Fördermittel in der Fläche distanziert, lässt nichts Gutes vermuten.“ Bondes Stellungnahme, das Ziel einer regional ausgewogenen Verteilung der LEADER-Mittel widerspreche den Vorgaben der EU, wies Bullinger als hanebüchen zurück: „Wenn im Ministerium für Ländlichen Raum der politische Wille bestünde, die LEADER-Mittel regional gerecht und ausgewogen zu vergeben, dann wäre dies auch machbar. Das war in der Vergangenheit möglich und das zeigt nicht zuletzt der von vornherein flächenorientierte LEADER-Ansatz der sogenannten AktivRegionen in Schleswig-Holstein. Ich fordere Minister Bonde nochmals auf sicherzustellen, dass die europäischen Fördermittel des LEADER-Programms sachgerecht, das heißt im Sinne einer Stärkung der Wirtschaftskraft ländlicher Räume, ausgewogen und transparent verteilt werden.“

 

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat nach der Klausurtagung der Liberalen die grün-rote Landesregierung aufgefordert, sich im Streit über eine Reform des Asylrechts für eine Einigung einzusetzen und im Bundesrat dem Lösungsvorschlag der Bundesregierung zuzustimmen. Ministerpräsident Kretschmann sollte endlich zur Einsicht kommen, dass Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden können. Auch soll nach den Worten von Rülke die Verbotsfrist für Asylbewerber zur Aufnahme einer Arbeit von neun auf drei Monate verkürzt werden. „Kretschmann hat nun erneut die Chance zu zeigen, ob er sich gegenüber Jürgen Trittin durchsetzen kann“, so Rülke.

Auf ihrer Klausurtagung hat die FDP-Landtagsfraktion eine Große Anfrage mit dem Titel „Verbraucherschutz und Verbraucherinformation als Bürgerrecht“ verabschiedet, mit der die Verbraucherschutzpolitik der Landesregierung auf den Prüfstand gestellt werden soll. „Mit einer Zwischenbilanz fragen wir ab, ob das von Minister Bonde geführte Landwirtschaftsministerium seiner Querschnittsaufgabe gerecht geworden ist“, sagte Rülke. Auch mit Blick auf die Frage, ob das um das Verbraucherressort erweiterte Ministerium für Ländlichen Raum dem Anspruch gerecht wurde, die ressortübergreifende Koordination und Federführung zu übernehmen. Grün-Rot regiere nun im vierten Jahr und habe mit seinen Ankündigungen im Koalitionsvertrag zum Schutz und zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher hohe Erwartungen geweckt. „Nun wird die FDP-Landtagsfraktion die Landesregierung an ihre Zielsetzungen erinnern“, so Hans-Ulrich Rülke.

Mit einem Fraktionsantrag will die FDP-Landtagsfraktion ein Zeichen gegen religiös und politisch motivierte Gewalt setzen. „Hintergrund sind die in den letzten Monaten vermehrt in aller Öffentlichkeit stattfindenden gewalttätigen Angriffe auf jüdische Bürger unseres Landes, aber auch die Einschüchterungsmaßnahmen salafistischer Gruppen“, so Rülke. „Sie zeigen eindringlich, dass unsere auf die Werte der Freiheit, Toleranz und dem friedlichen Miteinander bauende Gesellschaft immer wieder Bedrohungen ausgesetzt ist.“ Aus diesem Grunde müssten sowohl die Zivilgesellschaft als auch die staatlichen Organe in der Auseinandersetzung mit religiös und politisch motivierten Extremisten gestärkt werden. „Hierzu wollen wir die bereits existierende Enquetekommission ‚Konsequenzen aus der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) / Entwicklung des Rechtsextremismus in Baden-Württemberg‘, die sich bisher lediglich mit dem Rechtsextremismus beschäftigt, Handlungsstrategien und Empfehlungen erarbeiten lassen“, so Rülke.

 

Zur Meldung, wonach die grün-rote Landesregierung im Streit um das geplante neue Jagdgesetz gegenüber den Jägern zu großen Zugeständnissen bereit sei, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt, dass sich Grün-Rot der Vernunft annähert. Es war gut, dass sich Jägerschaft und Opposition gegen den ideologischen Blödsinn im neuen Jagdgesetz gewehrt haben. Dies zahlt sich jetzt aus. Ich bin gespannt, ob sich das Landwirtschaftsministerium gegen seine bisherigen Vorgesetzten beim Nabu am Ende auch durchsetzen kann.“

Zur Meldung, wonach Verbraucherminister Alexander Bonde (Grüne) für eine bessere Kennzeichnung von Fleisch eintritt, erklärte der agrar- und verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Genauere Herkunftsangaben sind aus Verbrauchersicht zwar immer wünschenswert, man muss aber aufpassen, dass man mit solchen verwaltungsintensiven Regelungen nicht die Falschen trifft. Ein Problem im Sinne des Tierwohls sind hauptsächlich die Dumpingpreise an den Fleischtheken der großen Lebensmitteldiscounter. Doch mit neuen bürokratischen Kennzeichnungspflichten macht man in erster Linie der kleinen Metzgerei an der Ecke das Leben schwer. Insofern geht der Vorschlag von Minister Bonde in die falsche Richtung. Besser wäre es, mehr auf Regionalität zu setzen, um das Metzgerhandwerk vor Ort zu stärken.“

 

 

 

Die umfangreichen Genehmigungsverfahren für Fischzuchtbetriebe müssen schlanker und schneller werden. Das fordert der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger:

„Wir brauchen einen massiven Bürokratieabbau bei den Genehmigungsverfahren für Aquakulturbetriebe. Bevor ein Züchter heute eine neue Anlage in Betrieb nehmen kann, braucht er eine wasserrechtliche Genehmigung, eine baurechtliche Genehmigung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung, eine tierseuchenrechtliche und tierschutzrechtliche Genehmigung und er muss noch zahlreiche lebensmittelrechtliche Vorschriften erfüllen. Dieser bürokratische Wust überfordert die Betriebe genauso wie die Behörden.“ Im Ergebnis gebe es bei den Fischzuchten im Land seit Jahren praktisch kein Wachstum mehr, obwohl die Nachfrage auf hohem Niveau bleibe, kritisiert Bullinger.

Wie aus einer Stellungnahme der Landesregierung auf einen Antrag des FDP-Abgeordneten hervorgeht (siehe Anlage, Drucksache 15/5219) wurden in den Jahren 1999 bis 2001 fünf geschlossene Anlagen zur Zucht Europäischer Welse in Betrieb genommen, die aber wegen hoher Kosten und fehlenden Vermarktungskonzepten wieder geschlossen wurden. Seit 2009 wurde darüber hinaus in Baden-Württemberg nur eine einzige Forellenzuchtanlage neu in Betrieb genommen. Bund und Länder planen deshalb nun im Zuge des Nationalen Strategieplans Aquakultur einen Leitfaden, der die Genehmigungsverfahren vereinheitlichen und beschleunigen soll. Bullinger glaubt jedoch nicht, dass dies eine deutliche Entlastung bringen wird: „Man muss überlegen, wie man die Zuständigkeiten der unterschiedlichen Behörden besser koordinieren kann.“

An einer mangelnden Nachfrage liegt es nicht: Nach Sicht der Landesregierung ist eine Verdopplung der Forellenproduktion von derzeit gut 3.000 auf künftig 6.000 Tonnen durchaus möglich. Die Umweltbelastungen könnten bei einem entsprechenden Ausbau sogar sinken, da die energieintensiven Fischimporte in Kühlcontainern durch heimischen Fisch ersetzt werden könnten. Dieses ökologische Potenzial ist nicht zu unterschätzen. Der Importanteil beim Fisch in Deutschland liegt derzeit bei 89 Prozent. Die Süßwasserfische, darunter vor allem der aus Übersee kommende Pangasius und Forellen, machen fast ein Viertel des Imports aus.

Als weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Fischzuchten führt die Landesregierung in ihrer Antwort an den FDP-Abgeordneten die Tätigkeiten der Fischereiforschungsstelle in Langenargen an. Dort würde der Einsatz von Funktionsfuttermitteln sowie die Zucht von Bodenseefelchen in Aquakulturen erprobt. Des Weiteren bestehe für Berufsfischer und Fischzuchtbetriebe die Möglichkeit, für Investitionen in die Direktvermarktung Fördermittel des Europäischen Fischereifonds und des Landes zu beantragen.

Aus Bullingers Sicht verdienen die Aquakulturbetriebe in Baden-Württemberg insgesamt mehr Wertschätzung in Politik und Öffentlichkeit: „Fischzucht ist bei überschaubarem Ressourceneinsatz die einfachste und ökologischste Methode zur Erzeugung tierischen Eiweißes. Da sind sich die Welternährungsorganisation und die Europäische Union einig. Außerdem ist Fisch gesund, schmackhaft und gehört kulinarisch bei uns im Südwesten einfach auf den Speiseplan.“

 

Zur Meldung, dass die Landwirte im Südwesten in diesem Jahr sowohl unter den Regenfällen als auch unter den Preisschwankungen beim Weizen litten, erklärte der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Unwägbarkeiten der Witterung und die Preisschwankungen auf den internationalen Agrarmärkten zeigen abermals, dass die wirtschaftlichen Risiken für Landwirte kaum vorhersehbar und durch betriebliches Handeln nur bedingt abzuwehren sind. Wir Liberale bekräftigen daher unsere Aufforderung an die Landesregierung, im Bundesrat einen neuen Anlauf zu nehmen, damit der Bund den Landwirtschaftsbetrieben künftig die Bildung einer steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage ermöglicht.“ Bereits Ende April hatte die FDP-Fraktion im Landtag einen entsprechenden Antrag für die Steuerbefreiung von betrieblichen „Sparstrümpfen“ zur Vorsorge für die besonderen Risiken der Landwirtschaft eingebracht. CDU, SPD und Grüne hatten dem Antrag der Liberalen geschlossen zugestimmt. „Eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage wäre Hilfe zur Selbsthilfe und würde die Eigenverantwortlichkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe stärken“, sagte Bullinger, der nun nach der Sommerpause von Grün-Rot eine Umsetzung des fraktionsübergreifenden Beschlusses in Form einer Initiative im Bundesrat erwartet.

Der naturschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, unterstützt die Forderung des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) nach einem stärkeren Einsatz für die Streuobstwiesen:

„Anstatt Steuermillionen und umfangreiches Personal auf Jahre im grünen Prestigeprojekt Nationalpark zu binden, hätte die Landesregierung besser die Ankündigungen aus dem grün-roten Koalitionsvertrag zur Erhaltung der Kulturlandschaften umgesetzt. Die Streuobstwiesenkonzeption etwa lässt aber auch im vierten Jahr der Regierung weiter auf sich warten.“

Außerdem bekräftige Bullinger abermals die gemeinsame Forderung von FDP -Fraktion, NABU und Landesschafzuchtverband Baden-Württemberg nach einer Weideprämie für Schäfer: „Kostengünstigere Landschaftspfleger als 216.000 Schafe ohne Tarifvertrag und Urlaubsanspruch wird das Land wohl nicht beschäftigen können. Insofern ist die Forderung nach einer Weideprämie für Schäfer, die mit ihrer Arbeit für eine schonende Offenhaltung von Kulturlandschaften sorgen, nicht nur ökologisch, sondern auch volkswirtschaftlich höchst sinnvoll. Sowohl die Weideprämie als auch die Streuobstthematik gehören ins neue Agrarförderprogramm FAKT.“

Der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, erklärte anlässlich der Veröffentlichung des Jahresberichts zur Lebensmittelüberwachung 2013:

„Bei den Lebensmittelkontrollen ist es richtig, weiterhin zusätzlich sachkundiges Personal einzustellen, damit sowohl der Verbraucherschutz als auch die Möglichkeit zeitnaher Nachkontrollen bei Hygienemängeln und Verstößen gestärkt werden. Die Schwankungsbreite bei der Durchführung von Nachkontrollen nach Beanstandungen ist in Baden-Württemberg noch immer sehr groß. Daher gibt es keinen Grund, sich zurückzulehnen.“

Scharfe Kritik übte Bullinger abermals an Plänen der grün-roten Landesregierung, anlasslose Lebensmittel-Regelkontrollen künftig über Gebühren der kontrollierten Betriebe zu finanzieren: „Das ist ungefähr so, als würde künftig jeder unbescholtene Autofahrer, der an einem Blitzer vorbeifährt, zur Kasse gebeten, auch wenn er sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten hat.“ Der FDP-Abgeordnete erinnerte daran, dass die Lebensmittelbetriebe im Zusammenhang mit den nachzuweisenden vorgeschriebene Hygienemanagementkonzepte (HACCP) bereits erheblichen Aufwand im Dienste der Hygieneüberwachung betreiben müssen und damit schon einen spürbaren Beitrag zur allgemeinen Sicherheit leisteten. In ihrer Stellungnahme auf eine Kleine Anfrage Bullingers hatten Verbraucherschutzminister Bonde und Finanzminister Schmid entsprechende Pläne im März dieses Jahres jedoch ausdrücklich unterstützt (siehe Drucksache 15/4737): „Im Hinblick auf den Landeshaushalt ist nach Auffassung des Ministers für Finanzen und Wirtschaft eine Finanzierung der Lebensmittelkontrollen über Gebühren grundsätzlich zu begrüßen.“ Auch im Bundesrat hat Grün-Rot sich bereits im vorigen Jahr für die Gebührenfinanzierung der Regelkontrollen ausgesprochen. Bullinger: „Die Regelkontrollen in der Lebensmittelwirtschaft sind Teil der Daseinsvorsorge und müssen deshalb auch in Zukunft gebührenfrei durchgeführt werden. Das Land darf sich hier nicht auf Kosten des Lebensmittelhandwerks aus der Finanzierung stehlen.“

Zur Meldung, wonach der Naturschutzbund (NABU) und der Landesschafzuchtverband Baden-Württemberg (LSV) die grün-rote Landesregierung dazu auffordern, Tierhalter mit einer Weideprämie in Höhe von 220 Euro pro Hektar zu unterstützen, wenn sie ihre Schafe, Ziegen und Rinder auf die Weide schicken, erklärte der landwirtschafts- und tourismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Friedrich Bullinger:

„Ohne eine Weideprämie ist das neue Agrarumweltprogramm FAKT nicht vollständig. Die Schäfer leisten mit ihrer Arbeit einen hoch ökologischen und sehr wirtschaftlichen Beitrag zur Offenhaltung der Kulturlandschaften. Sie tragen somit zu Erhaltung sowohl ökologisch als auch touristisch hochwertiger Landschaften bei. Wenn man die Schäferei erhalten will, muss man diese Leistungen aber auch angemessen vergüten. Der gemeinsame Vorstoß von NABU und Landesschafzuchtverband ist daher zu begrüßen. Außerdem sollte man bei Flurneuordnungsverfahren künftig ein Triebwegekonzept berücksichtigen, damit die Schäfer ihrer Arbeit ohne Hindernisse nachgehen können. Die Alternative zu einer angemessenen Weideprämie ist, dass man in Zukunft im großen Stil aus Steuermitteln finanzierte Landschaftspfleger zu Tariflöhnen beschäftigen muss, oder aber dass man tatsächlich wie vom Finanzminister und SPD-Landesvorsitzenden Nils Schmid angeregt, ganze Schwarzwaldtäler zuwachsen lässt.“

Der naturschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat die Naturschutzstrategie der grün-roten Landesregierung als „verspätet und unausgegoren“ bewertet. Bullinger schloss sich damit der Kritik des Naturschutzbundes Deutschlands (NABU) an, wonach Grün-Rot nicht weniger als eine halbe Legislaturperiode gebraucht habe, um die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Naturschutzstrategie vorzulegen. „Dieses Schneckentempo zieht sich bei Ihnen quer durch das ganze Thema: Die seit langem angekündigte Streuobstkonzeption liegt noch immer nicht vor und die Moorschutzkonzeption soll nach letzten Auskünften noch bis 2015 warten.“ Bullinger erklärte, die Landesregierung habe sich beim Naturschutz mit teuren Prestigeprojekten verzettelt: „Sie stecken 89 zum Teil hoch besoldete Personalstellen und zig Millionen Euro in einen Nationalpark, den die Region ablehnt, Sie fangen mit dem Plan für ein Biosphärengebiet Südschwarzwald schon das nächste Großprojekt an, aber in der Fläche des Landes ist von grün-roter Naturschutzpolitik nichts zu sehen.“

Scharf ging Bullinger die Landesregierung für die Vernachlässigung des Landschaftsschutzes an, der nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes Bestandteil des Naturschutzes ist. „Die große Frage des Naturschutzes im 21. Jahrhundert ist der stellenweise Zielkonflikt mit der Energiewende. Wie schützen wir erhaltenswerte Landschaften mit Erholungswert vor einem Wildwuchs von bis zu 200 Meter hohen Windkraftanlagen? Wie gehen wir damit um, dass in der Nähe von Windkraftpotenzialflächen inzwischen schon vergiftete Greifvögel tot aufgefunden werden? Wie schaffen wir es, den Ausbau der Biomassenutzung so zu gestalten, dass es nicht zu landwirtschaftlichen Monokulturen kommt? Wie gehen wir mit Schneisen für Übertragungsleitungen in sensiblen Waldgebieten um? Dieses zentrale Thema wird in der grün-roten Naturschutzstrategie aber nur in wenigen Nebensätzen abgehandelt.“ Bullinger forderte die Landesregierung auf, ein Landschaftsschutzkonzept vorzulegen: „Wir brauchen nicht nur Vorranggebiete für Windkraft, es muss auch Gebiete geben, wo der Landschaftsschutz den Vorrang hat.“

Ziel müsse es sein, dem Prinzip „Schützen durch Nützen“ wieder zur Geltung zu verhelfen. Doch stattdessen setze die grün-rote Landesregierung ihre eigentumsfeindliche Stilllegungspolitik fort: „Nationalpark, Grünlandumbruchverbot, Gewässerrandstreifen und FSC-Zertifizierung stehen für die grün-rote Verbots- und Verhinderungskultur, die mit einer zeitgemäßen Naturschutzstrategie nicht mehr vereinbar ist.“ Des Weiteren kritisierte der FDP-Abgeordnete die Haltung der grün-roten Landesregierung zum Biologieunterricht. Einerseits fordere die Landesregierung in ihrer Naturschutzstrategie „die Stärkung der Bildung für nachhaltige Entwicklung in Bildungsplänen und Bildungseinrichtungen“ (S. 11) und andererseits verfolge sie im Rahmen der Bildungsplanreform 2015 weiterhin die Abschaffung des Schulfaches Biologie in den Gymnasialklassen 5 und 6 zugunsten des Einheitsfaches „Naturphänomene und Technik“.

In der Landtagsdebatte über die „Zukunft des Haupt- und Landgestüts Marbach und seiner Service- und Deckstationen im Jahr des 500-jährigen Bestehens“ hat der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den ländlichen Raum,  Dr. Friedrich Bullinger, das Gestüt als „einmaliges Kulturjuwel von Weltruhm mit einem halben Jahrtausend Tradition“ gewürdigt. Mit etwa einer halben Million Besuchern im Jahr und kulturellen Höhepunkten wie der international bekannten Hengstparade sei es von seiner Attraktivität her mit dem Staatstheater Stuttgart vergleichbar, das vom Land jedes Jahr einen deutlich zweistelligen Millionenbetrag erhalte. Vor diesem Hintergrund müsse die immer wiederkehrende Diskussion über den jährlichen Zuschuss des Landes zum Gestüt in Höhe von etwa vier Millionen Euro auch einmal ein Ende finden, forderte Bullinger: „Mit dem Umstrukturierungsprozess ‚Marbach 2009‘ hat das Landgestüt bereits erhebliche Einsparungen vorgenommen und gleichzeitig in eindrucksvoller Weise seine Leistungen gesteigert. Dies gilt es heute anzuerkennen.“

Zwar erhalte Marbach verglichen mit anderen deutschen Landesgestüten noch immer mit Abstand die höchsten Zuschüsse, es spiele aber auch „in einer ganz anderen Liga“, erklärte Bullinger: „Die Marbacher Araberzucht genießt Weltruhm. Wegen der in Deutschland einmaligen Forschungsmöglichkeiten kommen Wissenschaftler von den Universitäten Gießen und Hannover nach Marbach. Die Ausbilder des Gestüts sind als Dozenten an vielen Hochschulen gefragt. Um das beim Landgestüt ansässige Kompetenzzentrum Pferd beneidet uns die gesamte Pferdewirtschaft von Niedersachsen bis Bayern. Marbach ist mit etwa 40 Auszubildenden der größte deutsche Ausbildungsbetrieb für den Beruf Pferdewirt. Der Bachelor-Studiengang Pferdewirtschaft in Nürtingen und die Fachklasse für Pferdewirte an den Beruflichen Schulen Münsingen wären ohne die Praxiseinheiten in Marbach undenkbar.“ Wenn sämtliche Ministerien der Landesregierung, die direkt oder indirekt sport-, bildungs- oder wissenschaftsbezogene Leistungen des Haupt- und Landgestüts in Anspruch nehmen, dafür auch selbst bezahlten, hätte Marbach keine finanziellen Sorgen mehr, schlussfolgerte Bullinger. Zudem sei mit Blick auf künftige Investitionen auch eine stärkere Einwerbung von Drittmitteln aus der Pferde- und Agrarwirtschaft denkbar.

Die Zukunftsfrage ist daher aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion nicht mehr, wie das Gestüt seinen Zuschussbedarf weiter absenken kann, sondern wie es seine vielfältigen Leistungen noch besser zur Geltung bringen kann. Bullinger sieht erhebliche Potenziale: „Bei den Themen schulische Naturerlebnis-Pädagogik, therapeutisches Reiten oder Erwachsenenbildung gibt es in Marbach noch klare Wachstumsmöglichkeiten. Mit Blick auf die wirtschaftliche Bedeutung des Reitens als Breiten- und Spitzensport wäre am Anfang des nächsten halben Jahrtausends Marbacher Gestütsgeschichte aber auch der Aufbau eines Landesleistungszentrums Pferdesport eine hoch interessante Zukunftsvision“.

 

Die FDP-Landtagsfraktion und der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg haben bei einem Besuch der Landesgartenschau in Schwäbisch Gmünd die grün-rote Landesregierung gemeinsam aufgefordert, zeitnah ein Zukunftskonzept für die Staatsschule für Gartenbau und Landwirtschaft in Stuttgart-Hohenheim vorzustellen.  Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Verbands, Thomas Westenfelder, und FDP-Fraktionschef Dr. Hans-Ulrich Rülke mahnten an, die Ministerien für Wissenschaft, Kultus/Sport und für Ländlichen Raum müssten hinsichtlich der künftigen Trägerschaft für die Staatsschule endlich zu einer Einigung gelangen. Der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, erklärte: „Es kann nicht sein, dass die an der Staatsschule dringend notwendigen Investitionen aufgrund einer nicht endenden Hängepartie der Landesregierung immer weiter in die Zukunft geschoben werden und die Ausbildung ganzer Berufsstände darunter zu leiden hat.” Martin Joos, im Verband für das Ressort Ausbildung zuständig ergänzte: „Alle Landtagsfraktionen haben zugesagt, dass unsere Schule in Stuttgart-Hohenheim unterstützt wird. Jetzt wird es aber höchste Zeit, dass auch Fakten geschaffen werden, es geht schließlich um den Führungsnachwuchs in unseren Unternehmen.” Bei der Begrüßung durch Oberbürgermeister Richard Arnold lobte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke die Art und Weise, wie die Stadt Schwäbisch Gmünd ihre Bürger in die Planungen und Vorbereitungen zur Landesgartenschau einbezogen habe: „Während in den Stuttgarter Ministerien viel über Bürgerbeteiligung theoretisiert wird, haben Sie hier in Schwäbisch Gmünd gemeinsam mit Hunderten von freiwilligen Helfern und begeisterten Bürgern ganz konkret angepackt und eine beeindruckende Erfolgsgeschichte auf die Beine gestellt.”

Die Landesgartenschauen und Grünprojekte hätten sich als Instrument der Stadtentwicklung und der Stadterneuerung bewährt, erklärten die Vertreter von Garten- und Landschaftsbauverband und FDP-Landtagsfraktion gemeinsam. Einig waren sich der Verband und die FDP-Fraktion auch in ihrer Kritik an der von Grün-Rot geplanten Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts. „Es darf keinen unfairen Wettbewerb zwischen öffentlichen Bauhöfen und privaten Handwerksunternehmen geben. Die bestehende Regelung hat sich bewährt und sollte nicht angetastet werden”, erklärte Verbandsgeschäftsführer Reiner Bierig. Rülke kündigte an, eine entsprechende Neuregelung durch Grün-Rot im Falle einer Regierungsbeteiligung der FDP nach der Wahl im Jahr 2016 wieder rückgängig machen zu wollen. Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau stellte auch seine „Charta Zukunft Stadt und Grün” vor, die sich angesichts von Klimawandel und Luftreinhaltung mit der Rolle von Grünflächen in der Stadtplanung beschäftigt. Rülke und Bullinger pflichteten bei, dass die Berücksichtigung von Grünflächen und Kaltluftschneisen in der modernen Stadtplanung bei der Energiewende helfen könne: „Parkanlagen und Grünflächen können gerade in extremen Sommern dabei helfen, die Überhitzung von Innenstädten zu verringern und somit den Energiebedarf zur Gebäudekühlung massiv senken. Insofern leistet der Garten- und Landschaftsbau einen wichtigen und sehr wirtschaftlichen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz.” Auch zur Reduzierung der Feinstaubproblematik könne Bepflanzung entlang der Straßen beitragen. Vor diesem Hintergrund müssten Grünflächen als fester Bestandteil der Infrastruktur betrachtet und auch gefördert werden, so Rülke und Bullinger abschließend.

 

In einem war sich der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,     Dr. Friedrich Bullinger, mit seinen Diskutanten im Haus der Abgeordneten einig: Grundsätzlich bietet ein transatlantisches Freihandelsabkommen erhebliche Chancen. Unter dem Titel „Die Furcht vor Genmais, Hormonfleisch, Chlorhühnchen & Co. – Was bringt der europäisch-amerikanische Freihandel uns Verbrauchern wirklich?“ hatte die FDP-Landtagsfraktion zu einer von über 90 Gästen besuchten Podiumsdiskussion eingeladen, in der Ulrich Schreyer, Wirtschaftsredakteur der Stuttgarter Zeitung, souverän moderierte.

Bullinger sagte, ihm komme in der Debatte über das Handelsabkommen die geostrategische Dimension zu kurz: „Die großen Verbrauchermärkte des 21. Jahrhunderts werden nicht mehr in Deutschland, Frankreich oder den Vereinigten Staaten liegen, sondern in China, Indien und womöglich in einem von Brasilien angeführten Block in Lateinamerika.“ Dies sei schlicht eine Frage der Bevölkerungsentwicklung und des wirtschaftlichen Aufstiegs der Schwellenländer. In China mit 1,3 Milliarden Menschen aber werde man sich herzlich wenig für unterschiedliche Verbraucherschutzstandards aus Europa oder Amerika interessieren. „Wenn es uns im Westen heute nicht gelingt, uns auf einheitliche Normen zu verständigen, die wir gemeinsam auf dem Weltmarkt durchsetzen, dann können wir unsere Qualitätsansprüche in 20 oder 30 Jahren in die Geschichtsbücher schreiben“, so Bullinger.

Der Außenwirtschaftsgeschäftsführer der IHK Stuttgart, Tassilo Zywietz sagte, das „Chlorhühnchen“ habe aus seiner Sicht Chancen bei der Wahl zum Unwort des Jahres, da es stellvertretend für die Unsachlichkeit stehe, mit der die Diskussion über das Handelsabkommen in Deutschland geführt werde. Erstens werde der Wohlstand in Baden-Württemberg von einem exportstarken Mittelstand erwirtschaftet, der sich vom Abkommen einen besseren Zugang zum amerikanischen Markt erhoffe. Und zweitens stünden Verbraucherschutzstandards bei den Verhandlungen gar nicht zur Debatte. Europäische Verbote und Regulierungen bestimmter Produkte würden durch ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten keineswegs außer Kraft gesetzt. Vielmehr stünden unterschiedliche Normen im Industriebereich im Vordergrund.

Horst Wenk, stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbands in Baden-Württemberg, vertrat den Standpunkt, dass die Verbraucherschutzstandards in den Vereinigten Staaten nicht unbedingt schlechter seien, sondern eben anders. Das berühmte Chlorhühnchen verdeutliche den kulturellen Unterschied. Während die Europäer höchsten Wert auf Hygiene im gesamten Produktionsablauf von der Tierhaltung im Stall bis zur Verpackung des Fleisches legten, sei für die Amerikaner die Keimfreiheit des Endproduktes ausschlaggebend. Deshalb werde das Hühnchen in Amerika unmittelbar vor der Verpackung in einem Chlorbad sterilisiert. Zugleich müsse aber bei den Verhandlungen einfließen, dass die amerikanische Landwirtschaft Fleisch deutlich günstiger produzieren könne als die europäische, da beispielsweise die Tierschutz- und Umweltauflagen in den USA nicht so umfassend seien wie hierzulande.

Die Chefin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Cornelia Tausch, beschrieb sowohl Risiken als auch Chancen für die Verbraucher. Der erhöhte Wettbewerb, die erhöhte Warenvielfalt und der Abbau von doppelten Produktstandards könnten sich in manchen Bereichen auch in sinkenden Preisen niederschlagen. Kritisch sah sie allerdings das Thema Investitionsschutz. Die nationalen Rechtsstaaten dürften im Rahmen des Abkommens nicht durch internationale Schiedsgerichte ausgehöhlt werden, bei denen fremde Unternehmen Staaten für bestimmte Verbraucherschutzgesetze verklagen könnten. Zudem beklagte sie seitens der EU-Kommission mangelnde Transparenz bei den laufenden Verhandlungsrunden.

Bullinger forderte abschließend, es müsse auf beiden Seiten des Atlantiks klare Kennzeichnungsregeln geben. „Der mündige Verbraucher muss sehen können, woher die Ware kommt, welche Bestandteile sie enthält, ob für die Erzeugung zum Beispiel gentechnisch veränderte Futtermittel verwendet wurden oder nicht. Was der Verbraucher dann am Ende in seinen Einkaufskorb legt, muss seine freie und eigenverantwortliche Entscheidung bleiben.“