Jürgen Keck

Mittel der Petition ist ein Lehrstück für Demokratie, Gewaltenteilung und Mitgestaltung.

 

Zum mündlichen Bericht der Vorsitzenden des Petitionsausschusses sagt Jürgen Keck, Obmann und Sprecher für Petitionen der FDP/DVP Fraktion:

 

„Vom Recht, eine Petition einzureichen, machen viele Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg Gebrauch. Das ist auch gut so. Denn wenn der Schuh in einem Verwaltungsakt drückt, schaut der Petitionsausschuss kritisch drüber. Selbst wenn einer Petition nicht abgeholfen werden kann, heißt das nicht, dass der Prozess damit beendet ist. Die häufig persönlichen Geschichten und die damit verbundenen gesetzlichen Regelungen fließen immer in meine tagtägliche politische Arbeit ein. Denn häufig zeigen gerade diese Fälle ja auf, an welcher Stelle die Gesetze überarbeitet oder geschärft werden müssen. Der Petitionsausschuss ist wirklich gelebte Bürgerbeteiligung und erreicht im unermüdlichen Einsatz einen der wichtigsten Punkte, einen der Hauptaufgaben des Landtags von Baden-Württemberg: Wir sind Ansprechpartner für die Menschen in unserem Land. In der Zeit der zunehmenden Abwendung vieler Menschen von demokratischer Politik bleibt das unverzichtbar.“

Zur heutigen Aktuellen Debatte, sagt Jürgen Keck, Obmann im Petitionsausschuss für die FDP/DVP-Landtagsfraktion:

„Der kurze Draht zum Parlament – Petitionen als Baustein einer modernen Verwaltung. Wenn ein Bürger eine Petition an den Landtag richtet, dann erwartet er meistens viel. Einige Erwartungen können wir nicht erfüllen: geltende Rechtslagen, Bundeszuständigkeiten oder die Gewaltenteilung setzen uns Grenzen. „Gehört werden heißt ja nicht erhört werden“ – der Satz von Ministerpräsident Kretschmann gilt auch im Petitionsverfahren.
Wichtig festzustellen ist: Petitionen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie.
Einlassungen von Bürgerinnen und Bürgern mit der Bitte um Prüfung von Verwaltungsentscheidungen ihrer Kommune, des Landkreises oder der Ämter. Im Jahr 2016 wurden 1.040 Petitionen, in 2017 waren es schon 1.113 und in 2018 wurden 1.121 Eingaben bearbeitet. Für viele Menschen scheint der Petitionsausschuss folglich eine wichtige Anlaufstelle und die Möglichkeit der Beteiligung zu sein.
Durchschnittlich befasst sich jedes Ausschussmitglied jährlich mit rund 40 Petitionen persönlich. Die Sitzungen im Petitionsausschuss sind von intensiver Beratung geprägt. Ministeriumsvertreter werden zu Rate gezogen und oft genug sind für die Entscheidungsfindung mehrere Anläufe notwendig. Petitionsverfahren sind auch Mediation, wenn die Beteiligten in einem verhärteten Prozess feststecken.
Die Belange sind vielfältig: von A wie Abstellplatz bis Z wie die Zisterne im Garten nebenan. Aber auch höchstpersönliche Lebensbereiche sind von den Eingaben betroffen. Daher finde ich es weiterhin wichtig, dass die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.“