Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung „Gesetz zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts“ sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Am 25.05.2018 treten mit der Datenschutzgrundverordnung die wichtigsten Regelungen zum europäischen Datenschutz in Kraft. Seit Mai 2016 ist der Termin bekannt, im Juni 2017 wurde das Bundesdatenschutzgesetz entsprechend angepasst. Nun endlich gelingt auch der Landesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Datenschutzrechts des Landes. Nicht nur, dass der Entwurf erst nach dem 25.05.2018 in Kraft treten wird. Der Gesetzentwurf, so zeigen nicht zuletzt die Einschätzungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und des Anwaltsverbands, ist auch noch an vielen Stellen fragwürdig formuliert. Wir halten daher eine Anhörung des Gesetzentwurfs für zwingend und haben diese mit der SPD zusammen beantragt. In der aktuellen Fassung ist der Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig.

Neben rechtlich fragwürdigen Regeln empfinden wir es als ärgerlich, dass Behörden vor Bußgeldern wegen Verstößen gegen den Datenschutz geschützt werden. Es kann nicht sein, dass die Politik Bußgelder ermöglicht, die Unternehmen ruinieren können und den moralischen Zeigefinger erhebt, sich selbst aber entspannt zurücklehnt, weil den eigenen Behörden nichts passieren kann.“

Zur Meldung, wonach in Ellwangen 200 Migranten die Abschiebung eines nun untergetauchten Kongolesen verhindert hätten, die Situation für drei Streifenwagenbesetzungen zu gefährlich gewesen sei und die Anfahrt anderer Polizeikräfte mehrere Stunden gedauert hätte, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Zustände sind alarmierend. Im nach den Worten des Innenministers sichersten Bundesland scheitert Herr Strobl an der Durchsetzung einer Abschiebung, weil der Polizei das Personal fehlt, 200 gewaltbereite Migranten in den Griff zu bekommen. Mit seiner regelmäßigen  Aussage, man werde rechtsfreie Räume nicht dulden, ist der Innenminister wieder einmal gescheitert. Ganz offensichtlich sind seine Vorkehrungen zur Durchsetzung des geltenden Rechts nicht ausreichend. Wir erwarten, dass gegen die die Abschiebung verhindernden Migranten konsequent strafrechtlich ermittelt wird. Es reicht nicht, sich allzu medienwirksam um Maßnahmen in Sigmaringen zu kümmern, bei Problemen in Ellwangen aber nicht zu handeln.“

Anlässlich einer Landtagsdebatte zum Engagement der Landesregierung bei der Ausweitung der DNA-Analyse auf sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Es ist richtig, die rechtlichen Möglichkeiten der DNA-Analyse so zu erweitern, dass mehr Erkenntnisse über das äußerliche Erscheinungsbild der Person hinter der DNA gewonnen werden können. Die Ermittlungsbehörden könnten auf diese Weise wichtige zusätzliche personenbezogene Informationen für die Strafverfolgung erhalten. Angesichts der mit Blick auf die biogeografische Herkunft von Wissenschaftlern betonten begrenzten Aussagekraft der DNA-Analyse ist besonders darauf zu achten, dass die Erkenntnisse in rechtlich und wissenschaftlich einwandfreien Verfahren gewonnen und die Ermittlungsbehörden gerade auch über die Aussagekraft der Erkenntnisse gut geschult werden.

An Grün-Schwarz ist es nun, den seit über einem Jahr im Bundesrat dümpelnden Gesetzentwurf des Landes endlich zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.“

 

 

 

Zur Berichterstattung, wonach die Gefängnisse in aus allen Nähten platzten, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Vor fast genau 13 Monaten führte die Politik im Land schon einmal die Diskussion über die starke Zunahme der Häftlingszahlen. Passiert ist seitdem deutlich zu wenig. Es wurde eben nicht der Ausbau der Häftlingsplätze zügig vorangetrieben, wie von uns gefordert. Auch stimmte die Koalition trotze der bekannten Probleme im Justizvollzug gegen unsern Antrag bei den letzten Haushaltsberatungen, ein umfassendes Konzept für den Justizvollzug vorzulegen. Schlussendlich kommen die Bemühungen zur Abschiebung der straffällig gewordenen Ausländer, die mittlerweile über 40 Prozent der Gefängnisinsassen ausmachen, nicht so recht voran. Hier muss das Land mit Unterstützung des Bundes deutlich besser werden.“

Die Sendung „Zur Sache Baden-Württemberg“ vom 22.3.2018 des SWR widmete sich am Beispiel Hussein K. den Defiziten im Umgang mit angeblich minderjährigen Flüchtlingen. In der Sendung sprach sich Sozialminister Lucha in Sachen Altersfeststellung für eine Beweislastumkehr für den Fall aus, dass ein Flüchtling einer medizinischen Untersuchung nicht zustimmt. Zudem berichtete der SWR, dass das Jugendamt Freiburg seit 2015 keine Röntgenuntersuchungen zur Altersfeststellung mehr durchgeführt.

Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dass das Jugendamt Freiburg keine Röntgenuntersuchungen durchführt, muss niemanden erstaunen. Immerhin hat Sozialminister Lucha die Röntgenuntersuchung für nicht anwendbar erklärt. In den von den Ministern Lucha und Strobl gemeinsam herausgegeben ‚Informationen zur jugendhilfe- und ausländerrechtlichen Behandlung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern (UMA) vom 01.08.2017‘ steht klar und deutlich: ‚Röntgenuntersuchungen (z. B. des Handwurzelknochens, des Schlüsselbein-Brustbein-gelenks oder des Zahnstatus) sind nach Auffassung des Ministeriums für Soziales und Integration im Rahmen der Altersfeststellung nach § 42 f SGB VIII durch das Jugendamt mangels einer ausdrücklichen rechtlichen Ermächtigung nicht zulässig.‘ Dabei stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits im Jahr 2015 fest, dass § 42 SGB VIII eine Röntgen-Untersuchung zulässt. Es ist also grüne Ideologie, die Röntgenuntersuchungen verhindert.

Mit Blick auf die Aussagen des Ministers zur Beweislastumkehr, wenn ein Flüchtling eine Untersuchung verweigert, erwarten wir von der Landesregierung eine unverzügliche Bundesratsinitiative.“

 

Zur Meldung, in Heilbronn wurde bei einem Einsatz der GSG 9 ein mutmaßlicher Unterstützer des IS festgenommen, der über Twitter-Accounts, WhatsApp- und Facebook-Profile IS-interne Kommunikation gefördert habe, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Die Festnahme des mutmaßlichen IS-Unterstützers in Heilbronn zeigt einmal mehr, dass Deutschland ein Operationsgebiet des islamistischen Terrors ist. Der konsequente und beherzte Zugriff wird daher von uns ausdrücklich begrüßt. Mittlerweile führt der Generalbundesanwalt strafrechtliche Ermittlungen in Sachen islamistischen Terror in einem Umfang, der mit der personellen Ausstattung des Genrealbundesanwalts längst nicht mehr Schritt hält. Immer wieder muss er Verfahren an Landesbehörden abgeben.

Es reicht daher nicht, dass wir nur die gute Arbeit von Justiz, Polizei und Verfassungsschutz loben. Die Politik muss den Behörden auch die Ressourcen zur Verfügung stellen, die sie für eine erfolgreiche Arbeit benötigen. Der Generalbundesanwalt braucht mehr personelle Unterstützung aus den Ländern. Baden-Württemberg muss die Personalsituation bei der Justiz weiter verbessern. Selbst wenn man die im aktuellen Haushalt geschaffenen neuen Stellen für Richter und Staatsanwälte berücksichtigt, fehlen selbst nach Angaben der Landesregierung immer noch mindestens 129 weitere Stellen. Die Polizei leidet noch mehr unter Personalmangel.

Daneben müssen den Sicherheitsbehörden die rechtlichen Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, die es für die zielgerichtete Überwachung von beispielsweise WhatsApp braucht. Dies sollte allerdings auf verfassungsrechtlich einwandfreie Art geschehen und nicht so, wie es CDU und Grüne in Baden-Württemberg gemacht haben.“

Zum Vorhaben von Justizminister Wolf, den Kleinkriminalitätserlass für Ladendiebstähle aufzuheben, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Immer wieder hat die FDP-Fraktion von der Landesregierung einen stärkeren Einsatz gegen die alltägliche Kriminalität gefordert. Viel zu lange konnten und mussten Straftäter und die Bevölkerung lernen, dass beispielsweise Ladendiebstähle oft keine ernsthaften Konsequenzen für die Täter haben. Solche Erfahrungen untergraben das Ansehen unseres Rechtsstaats. Es ist daher längst überfällig, den von uns angesichts des geänderten Kriminalitätsaufkommens in der Vergangenheit öfters kritisierten Kleinkriminalitätserlass so zu ändern, dass auch Straftaten mit einem Schaden von unter 25 Euro  verfolgt und angeklagt werden.

Darüber hinaus sind der Justiz und der Polizei die personellen und sachlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, die für eine nachhaltige Verfolgung von Straftaten gebraucht werden. Die Ausermittlung und Ahndung von Straftaten darf nicht an der Arbeitsüberlastung der engagierten Angehörigen von Polizei und Justiz scheitern.“