Zur Forderung von Justizminister Wolf, das Land Baden-Württemberg solle seine Zusammenarbeit mit dem Islam-Dachverband Ditib beenden, sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Mit seiner Forderung nach einem Abbruch der Zusammenarbeit mit Ditib legt Justizminister Wolf den Finger in die Wunde. Grün-Schwarz findet kein schlüssiges Konzept im Umgang mit dem von der türkischen Religionsbehörde maßgeblich beeinflussten Verein.

Während die Grünen trotz der Spionageaffäre der letzten Monate an Ditib als Partner festhalten, will die CDU die Zusammenarbeit beenden. Man muss wirklich in Zweifel ziehen, dass Ditib der richtige Partner ist, wenn es um die Anstaltsseelsorge, islamischen Religionsunterricht und die Ausbildung von Imamen geht.

Für die wichtige Aufgabe der Integration von Migranten in unsere Gesellschaft dürfen wir nicht mit Organisationen kooperieren, deren Mitglieder vereinzelt unsere freiheitlich demokratische Grundordnung skeptisch betrachten.“

Zur Meldung, wonach die Justiz in Baden-Württemberg weiter mit massiver Personalnot zu kämpfen habe, weiter rund 120 Stellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften fehlten und die Landesregierung bis Ende der Legislaturperiode diese Stellen schaffen wolle, sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Ankündigung der Landesregierung, sich für die Schaffung der schon jetzt dringend benötigten 120 zusätzlichen Stellen für Richter und Staatsanwälte die ganze Legislaturperiode Zeit lassen zu wollen, ist ein Schlag ins Gesicht der Justiz.

Immer wieder müssen Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil die überlastete Justiz Haftsachen nicht schnell genug bearbeiten kann. Manche Staatsanwaltschaft im Land verfügt über weniger als 80 Prozent der erforderlichen Staats- und Amtsanwälte. Die Richter für Asylsachen haben mit den in Folge der ungeordneten Asyl- und Flüchtlingspolitik der letzten Jahre stark angestiegenen Asylverfahren zu kämpfen. All diese Defizite will die Landesregierung jahrelang in Kauf nehmen.

Dabei ist es eine der Kernaufgaben des Landes, den Rechtsstaat, dessen Rückgrat die Justiz bildet, durchsetzungsfähig zu halten. Zudem ist nicht nur die Polizei, sondern auch die Justiz im Kampf gegen den Terrorismus besonders gefordert. Statt aber Justiz und Sicherheitsbehörden mit ausreichend Personal zu stärken, frönt die grün-schwarze Koalition lieber aktionistischer Gesetzgebung und Klientelbefriedigung. Dabei sind es nicht Gesetze, die Straftaten verhindern, aufklären und sanktionieren, sondern Polizisten, Staatsanwälte und Richter.

Wenn es Justizminister Wolf nicht spätestens mit dem nächsten Doppelhaushalt gelingt, die erforderlichen 120 Stellen zu schaffen, ist er gescheitert. Zumal die Landesregierung gleichzeitig den Haushalt mit ideologischen Projekten aufbläht; er liegt jetzt schon über 10 Milliarden Euro über dem Haushalt von 2010.“

Zur Meldung, wonach sich Justizminister Wolf im Bundesrat für die verschärfte Bestrafung des Wohnungseinbruchdiebstahls stark gemacht habe und die Landesregierung mit Personalverstärkungen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und der Polizei dem Wohnungseinbruchdiebstahl den Kampf ansage, erklärte  der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Strafverschärfung für Wohnungseinbruchsdiebstahl ist zwar nicht falsch. So lange aber über 80 Prozent der Wohnungseinbruchsdiebstähle nicht aufgeklärt werden, gibt es weit wirksamere Maßnahmen gegen diese Kriminalitätsform, die besonders tief in die Privatsphäre der Menschen eingreift. Insbesondere gilt es, die Präsenz der Polizei und die Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaften zu stärken. Das dazu erforderliche Personal stellt die Landesregierung aber entgegen den Worten des Justizministers nicht ausreichend zur Verfügung.  Bis 2018 wird die Zahl der Polizeibeamten um 350 Beamte sinken. Trotzdem unternimmt die Landesregierung zu wenig, um die Zahl der Ausbildungsplätze und der Polizeianwärter zu erhöhen. So wird die Polizei in den nächsten Jahren weiter überlastet sein und wird es weiter Meldungen geben, dass entfernte Tatorte gar nicht mehr untersucht werden. Zusätzlich verschleppt Grün-Schwarz die Umsetzung der Empfehlungen der Evaluierung der Polizeireform, obwohl diese Maßnahmen für eine bürgernahe und leistungsstarke Polizei erforderlich sind.“

Zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes durch Innenminister Strobl und die Präsidentin des Landesamtes Bube sagte der Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium und rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Links- wie Rechtsextremisten wollen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen: Dies darf nicht verharmlost werden, unser Rechtsstaat muss sich wehrhaft zeigen. Besonders fordert uns aber die weiter zunehmende Gefahr des Islamismus. Dabei zeigen die Terroranschläge der letzten Jahre, dass den Behörden die islamistischen Täter bereits vor den Terrorakten bekannt waren. Viele waren kriminell und hatten Verbindungen in die islamistische Szene. Auch der Fall Anis Amri zeigt, dass es den Behörden nicht an Wissen mangelte, sondern am Vermögen, die Gefährlichkeit richtig einzuschätzen. Hinzu kam die fehlende politische Unterstützung für ein nachhaltiges Vorgehen gegen Straftaten, die verstärkt von Asylbewerbern und Flüchtlingen begannen werden.

Das zeigt, es sind nicht in erster Linie die rechtlichen Möglichkeiten, die den Sicherheitsbehörden fehlen. Es ist vielmehr die Analysefähigkeit, die deutlich verbessert werden muss. Dazu bedarf es mehr Personal bei den Sicherheitsbehörden und der Justiz, das die vorhandenen Erkenntnisse gründlicher auswertet und engagiert die rechtlich möglichen Maßnahmen in Angriff nimmt. Darüber hinaus müssen wir uns mehr darum kümmern, was die unter uns lebenden Menschen hier lernen und welche Werte und Normen ihnen vermittelt werden. Es kann nicht geduldet werden, dass Menschen beispielsweise in Moscheen zu Gegnern unserer Demokratie erzogen werden. Staatlich organisierter und kontrollierter Islamunterricht in den Schulen muss endlich flächendeckend eingeführt werden. Parallelgesellschaften müssen u. a. mit fordernden und fördernden Maßnahmen sowie Präventionsprogrammen aufgebrochen werden.“

Zum Besuch von Justizminister Wolf bei der Landesanstalt für  Bewährungs- und Gerichtshilfe und der Würdigung der Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der „Übertragung und Weiterentwicklung der Bewährungs- und Gerichtshilfe“ sagte der rechtpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:

„Mit der Bezeichnung der Rückverstaatlichung der Bewährungshilfe als ‚Weiterentwicklung‘  wählt Justizminister Wolf einen Euphemismus besonderer Güte. Fakt ist, dass die Bewährungshilfe in Händen der gemeinnützigen Neustart GmbH zu einer deutlichen Verbesserung führte, die von Grünen und SPD mit der Verstaatlichung leichtsinnig aufs Spiel gesetzt wurde. Ein Justizminister, der als Spitzenkandidat der CDU in seinem Wahlprogramm noch richtig feststellte, dass die von Grün-Rot beschlossene Verstaatlichung der Bewährungshilfe zu Mehrkosten in Millionenhöhe führt und dem ehrenamtlichen Engagement einen Bärendienst erweist, sollte sich zurückhaltender äußern.“

Zur Meldung, die Zahl der Asylklagen sei stark gestiegen und der diesbezüglichen Forderung von Justizminister Wolf nach mehr Richterstellen sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Es wäre gut, wenn Justizminister Wolf nicht jeden Monat zusätzliche Richterstellen fordern, sondern endlich mit der Schaffung dieser Stellen beginnen würde. Immerhin ist er Teil der Landesregierung, seine Koalitionsfraktionen haben im Landtag die Mehrheit.

Offensichtlich ist der Justizminister aber wie sein CDU-Kollege Innenminister Strobl in der Koalition zu schwach, um Forderungen durchzusetzen. Auf der Strecke bleibt so die Justiz, die die verfehlte  Politik von Grünen und CDU im Land und in Sachen Asylpolitik auch die Fehler der schwarz-roten Bundespolitik ausbaden darf.“

Zum Projekt, Sprachbarrieren in Justizvollzugseinrichtungen durch Video-Dolmetscher zu überbrücken, sagten der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann und der Strafvollzugsbeauftragte der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Umgang mit Insassen von Justizvollzuganstalten hat sich in den letzten Jahren erkennbar erschwert. Nicht nur die Flüchtlingskrise hat die Justizvollzugsanstalten erreicht, auch die Zahl verhaltensauffälliger Insassen steigt. Die in den Justizvollzugsanstalten tätigen Menschen dürfen mit den sich daraus ergebenden Problemen nicht alleine gelassen werden.

Mit Blick auf Sprachschwierigkeiten ist die Erprobung eines Video-Dolmetschers ein lohnenswerter Ansatz, auch wenn er sicher nicht in allen Situationen zum Einsatz kommen kann. Denn der Einsatz von Video-Dolmetschern erfordert einen kooperationsbereiten Häftling. Mehr Unterstützung im Umgang mit den kooperationsunwilligen Insassen dürfen die Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten von der Landesregierung erwarten. Hier ist weit mehr Engagement der Landesregierung gefragt.“

Zur Ablehnung des FDP-Gesetzentwurfs zum Verbot der Gesichtsverschleierung an Schulen und Hochschulen durch Grüne und CDU sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Mit ihrer Ablehnung des FDP-Gesetzentwurfs verpasst die grün-schwarze Koalition die Chance, den für eine freiheitliche Demokratie so wichtigen Wert der offenen Kommunikation in zentralen Lebenssituationen wie der Schule und der Hochschule rechtlich zu fixieren. Unehrlich ist dabei insbesondere das Verhalten der CDU. Während CDU-Innenminister Strobl und der Vorsitzende der CDU-Fraktion Reinhart in den Medien Bundesinnenminister de Maizière für seine Ablehnung der Burka loben, sorgt die CDU dafür, dass in Baden-Württemberg Schüler, Studenten, angestellte Lehrer und Hochschullehrer mit Gesichtsverschleierung am Unterricht und an Lehrveranstaltungen teilnehmen können. Völlig abstrus ist das Verhalten der Koalition, wenn man berücksichtigt, dass sie heute noch über ihren Gesetzentwurf zum Kopftuchverbot bei Gericht abstimmen lässt. Eine nicht zuletzt auch die Würde der Frau in Frage stellende Burka an Schulen und Hochschulen ist für sie in Ordnung, ein Kopftuch vor Gericht dann aber nicht.

Unzureichend ist der Ansatz der SPD, nachdem verbeamteten Lehrern die Gesichtsverschleierung verboten werden soll, sie angestellten Lehrern aber erlaubt wird.“

Nachdem der von FDP und SPD eingebrachte Änderungsantrag, mit dem die Neutralitätsvorschriften bei Gericht auch auf Schöffen und ehrenamtliche Richter ausgeweitet werden sollten, von Grün-Schwarz abgelehnt wurde, lehnte die FDP-Landtagsfraktion den Gesetzentwurf der Koalition zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ab. Dazu erklärte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Neutralität der Gerichte ist ein Wesensmerkmal unseres Rechtsstaats. Es ist daher richtig, Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild zu normieren. Diese Vorgaben müssen aber, anders als von Grün-Schwarz vorgeschlagen, auch Schöffen und ehrenamtliche Richter umfassen. Wir haben daher mit der SPD einen Änderungsantrag eingebracht, der dies vorsah. Leider wurde der Änderungsantrag von der Koalition abgelehnt. Wir konnten dann dem unzureichenden, die Einheit der Justiz untergrabenden Gesetzentwurf von Grün-Schwarz nicht zustimmen.

Indem Grün-Schwarz trotz der vehementen Kritik der Schöffen und Richter an der Ausnahmeregelung für Schöffen und ehrenamtliche Richter festhielt, zeigt die Koalition eindrücklich, dass bei ihr Fachfragen politischen Befindlichkeiten zu weichen haben. Wie bei dem von Grünen und CDU zuvor abgelehnten Burka-Verbot für Schulen und Hochschulen wird zudem deutlich, dass die CDU ihren Gestaltungswillen in der Koalition aufgegeben hat. Sie denkt offensichtlich, Hauptsache an der Regierung beteiligt sein, die Bürger werden schon übersehen, dass die CDU zwar öffentlich Forderungen stellt, sich dann aber kampflos den Grünen unterwirft.“

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann, und der Sprecher für Handwerk und Mittelstand, Prof. Dr. Erik Schweickert, würdigten die Arbeit der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit. In einem Antrag (Ds. 16/1787) hatten sich Abgeordnete der Fraktion nach Anzahl und Ausgang der Arbeitsgerichtsverfahren in Baden-Württemberg erkundigt.

Nico Weinmann sagte dazu: „Die Geschwindigkeit der Arbeitsgerichtsverfahren ist trotz der Zahl von fast 40.000 Auseinandersetzungen alleine im Jahr 2016 vergleichsweise hoch. Dahinter steckt ein enormes Engagement der Zuständigen im Gerichtsbereich. Für den Rechtsstaat ist es wichtig, dass Verfahren angegangen und einer Klärung zugeführt werden können.“

Prof. Dr. Erik Schweickert ergänzte: „Trotz dieser sehr respektablen Bilanz bedeutet ein arbeitsgerichtliches Verfahren für alle Beteiligten eine große Unwägbarkeit. Eine kritische Betrachtung der Zahlen zeigt, dass eigentliche Urteile nur zu einem kleinen Anteil gesprochen werden; nach Angaben der Landesregierung war das im Jahr 2016 nur in ca. 5 Prozent der Verfahren der Fall. Der Verweis auf die geringe Urteilsquote sowie die hohe Verfahrenszahl und möglicherweise daraus resultierender längerer Verfahrensdauer dürfen jedoch keinen erhöhten Vergleichsdruck erzeugen, der Arbeitgeber wie Arbeitnehmer davon abhält, den Gerichtsweg zu beschreiten.“

Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der Gesetzentwurf zur Neutralität zeigt beispielhaft, dass die grün-schwarze Landesregierung nicht das Beste für das Land erstrebt, sondern sich ganz auf den eigenen Machterhalt fokussiert. Für Probleme werden nicht die besten Lösungen gesucht, sondern Kompromisse, mit denen beide Koalitionspartner leben können – egal, was die Betroffenen sagen.

Von Grünen und CDU planmäßig ignoriert werden so die Kritik der Schöffen und ehrenamtlichen Richter als auch des Richterbundes an der Ausnahme der Kleidungsvorschriften für ehrenamtliche Richter und Schöffen. Dabei zeigen selbst die Autoren des Gesetzentwurfs im Justizministerium, wie absurd der Kompromiss zwischen Grünen und CDU ist. So wird für den Verzicht auf die Neutralitätsvorschrift für Ehrenamtliche auf die Vielfalt bei den Ehrenamtlichen abgestellt, dann aber sogleich richtig festgestellt, dass Neutralität auch für diese gilt. Wenn aber die Vielfalt keinen Einfluss auf die Neutralität haben darf, muss sich dies auch im äußeren Erscheinungsbild  der Ehrenamtlichen ausdrücken.

Um dem Parlament bei dem zutreffenden Anliegen, Neutralität sichtbar zu halten, einen Ausweg zu bieten, wird die FDP für die morgige Ausschussberatung und die zweite Lesung einen Änderungsantrag einbringen, mit dem die sachwidrige Ausnahmeregelung für Ehrenamtliche aufgehoben wird. Gewahrt wird so auch die Einheit der Justiz. Neutralität gilt für alle; dies können dann auch die Abgeordneten von Grünen und CDU mit ihrer Zustimmung zum Änderungsantrag verdeutlichen.“

Zur Kooperationsvereinbarung des Justizministeriums mit dem Volkshochschulverband über Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge in Baden-Württemberg  sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Das vom Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg angestoßene Projekt verfolgt einen unterstützenswerten Ansatz. Es ist ein Zeichen unserer funktionierenden Bürgergesellschaft, dass sich – trotz ihrer erheblichen beruflichen Arbeitsbelastung  –  innerhalb kurzer Zeit mehr als 300 Juristinnen und Juristen bereit erklärt haben, ehrenamtlich Rechtsstaatsunterricht zu erteilen. Den ehrenamtlich Engagierten und den weiteren Beteiligten wünschen wir gutes Gelingen.“

Zur Feststellung von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen, dass die wachsende digitale Vernetzung mit einer zunehmenden Gefahr von Cyber-Angriffen auf die deutsche Wirtschaft einhergehe, sagten der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, und der Sprecher der Fraktion für Digitales, Dr. Timm Kern:

„Die Aussagen des Verfassungsschutzes sind richtig. Sie müssen von der Politik in Bund und Land aber auch von Teilen der Wirtschaft deutlich ernster genommen werden. Angesichts der für unseren Wirtschaftsstandort elementaren Bedeutung der Digitalisierung und des Schutzes von Innovationen spielen Deutschland und Baden-Württemberg mit ihrer wirtschaftlichen Zukunft, wenn Wirtschaft und Infrastruktur nicht konsequent vor Cyber-Angriffen geschützt werden.

In Baden-Württemberg ist das auch für den Schutz vor Cyber-Angriffen zuständige Landesamt für Verfassungsschutz jedoch personell weiter unterbesetzt. Die Kooperation von Wirtschaft und Behörden muss deutlich ausgebaut werden. Einheitliche Standards im Schutz vor Cyber-Angriffen und eine Kultur der Anzeige von Angriffen, zumindest gegenüber den Sicherheitsbehörden, sind notwendig.“

Ministerpräsident Kretschmann und Justizminister Wolf stellten in der heutigen Landespressekonferenz einen Gesetzentwurf zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vor, der Berufsrichtern und Staatsanwälten das Tragen religiöser, weltanschaulicher oder politischer Symbole oder entsprechend geprägter Kleidungsstücke bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben verbietet. Landesrichter- und -staatsanwaltsrat sowie der Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter kritisieren, dass Schöffen und ehrenamtliche Richter von den Regeln ausgenommen werden. Der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann, sehen die Haltung der FDP durch die Kritik der Verbände bestätigt:

„Der Gesetzentwurf ist ein fauler Kompromiss zwischen den Grünen, die auch hauptamtliche Richter mit Kopftuch für unproblematisch halten, wie Ministerpräsident Kretschmann im November 2016 darlegte, und der CDU, die sich wieder einmal nicht durchsetzen kann.“

„Auszubaden haben dies die Angehörigen der Justiz“, so Rülke, „die mit ihrer berechtigten Kritik an der Ausnahmeregelung für Schöffen und ehrenamtliche Richter die Selbstbeweihräucherung der Koalition konterkarieren.“

„Peinlich müsste den Grünen sein“, ergänzt Weinmann, „dass ihre bisherige Argumentation zur Ausnahmeregelung für Schöffen und ehrenamtliche Richter gerade diese nicht überzeugen kann. Die besondere Wertschätzung der Neutralität, die in der Stellungnahme der Schöffen und ehrenamtlichen Richter zum Ausdruck kommt, zeigt einmal mehr, wie tief verankert sie in unserer rechtsstaatlichen Justiz sind.“

„Wir hoffen“, so Rülke und Weinmann abschließend, „dass die Koalition das Gesetzgebungsverfahren zum Anlass nimmt, die Ausnahmeregelung für Schöffen und ehrenamtliche Richter zu streichen. Andernfalls werden wir dies mit einem Änderungsantrag zur Abstimmung bringen.“

Wie heute publik wurde, soll Agrarminister Hauk der Überzeugung sein, dass die Tourismusvermarktung in Baden-Württemberg „Luft nach oben“ habe; Hauk mahne eine ganzheitliche Betrachtung dieses Bereichs an. Für Prof. Dr. Erik Schweickert, den tourismuspolitischen Sprecher  der FDP-Fraktion, ist dies „ein Indikator dafür, dass offensichtlich bei der Ressortzuteilung sogar in der CDU selbst Konfusion herrscht.“

Es sei, so Schweickert, mehr als befremdlich, wenn der Agrarminister Hauk seinem CDU-Kollegen Wolf implizit nahelege, seine Tourismusvermarktungsstrategie grundlegend zu überdenken: „Der Hinweis Hauks, für die Vermarktung des ländlichen Raums bedürfe es eines Gesamtkonzepts der grün-schwarzen Landesregierung, spricht Bände. Der ganzheitliche Ansatz wird bei dieser unglücklichen Aufteilung des Tourismusbereichs auf zwei Ministerien immer scheitern müssen.

Offenbar können sich weder die Koalitionspartner noch die CDU-Kabinettskollegen auf eine Vorgehensweise verständigen, die die Tourismusbranche seit geraumer Zeit einfordert. Das ist längst überfällig und sollte endlich zu konkreten Maßnahmen führen. Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor darf nicht unter offensichtlicher Zuständigkeits-Eifersucht leiden.“

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Notariatsreform in Baden-Württemberg nicht gegen das Grundgesetz verstößt, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Notariatsreform wurde unter der politischen Verantwortung eines liberalen Justizministers langfristig geplant und dann auch von den Nachfolgern im Amt weiter umgesetzt. In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehen wir unseren Ansatz, notwendige Reformen sorgfältig zu planen und umzusetzen, bestätigt. Diese Entscheidung sollte so auch als Hinweis an die aktuelle Landesregierung verstanden werden, die mit der überdimensionierten und fehlerhaft umgesetzten Polizeireform immer wieder Niederlagen vor Gericht einfährt.“

Zur heutigen Vorstellung der Tourismusbilanz 2016 erklärte der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Erik Schweickert:

„Die weitere Steigerung der Übernachtungszahlen im letzten Jahr ist erfreulich. Sie ist der Erfolg jener vielen mittelständischen Betriebe im Tourismusbereich, in welchen die Menschen nur selten einen langen Feierabend kennen und sich, vor allem in der Hauptsaison, für Ihren Betrieb aufreiben.

Daher muss die Anstrengung der Politik auch weniger in Richtung „mehr Geld für Werbung“ gehen, sondern sich in erster Linie um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Tourismus kümmern: Bekämpfung des drohenden Fachkräftemangels und eine deutliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten insbesondere im Saisongeschäft.

Hier hat die Landesregierung leider in der Vergangenheit Initiativen der FDP/DVP Fraktion abgelehnt und auf Debatten im Bund verwiesen. Heute scheint alles noch keinen Schritt weiter gekommen zu sein. Mehr als Appelle sind hier Aktivitäten, wie z.B. eine Bundesratsinitiative, gefragt.

Überdies stimmt das Wachstum der Übernachtungszahlen, z. B. im Biosphärengebiet Schwäbische Alb, sehr optimistisch, während sich der Nationalpark offensichtlich nicht positiv bei den Zahlen im Schwarzwald niederschlägt.“

Zur Landtagsdebatte zum Haushalt des Ministeriums der Justiz und für Europa sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Eine der Kernaufgaben des Landes ist es, den Rechtsstaat, dessen Rückgrat die Justiz ist, durchsetzungsfähig zu halten. Nachdem diese Pflicht von der grün-roten Landesregierung jahrelang vernachlässigt wurde, geht nun auch Grün-Schwarz die bekannten Defizite nur unzureichend an. So fehlen dem Land unter anderem über 200 Richter und Staatsanwälte und ein der erhöhten Gefährdungslage in den Justizgebäuden angepasstes Sicherheitskonzept. Die von der Koalition beschlossenen zusätzlichen 74 Stellen für Richter und Staatsanwälte und 21 Stellen für die Sicherheitsgruppen der Gerichte und Staatsanwaltschaften reichen bei weitem nicht. Hier muss geklotzt werden und nicht gekleckert. Dabei ist zur Erleichterung der Nachwuchsgewinnung und Wertschätzung junger Beamter die Absenkung der Eingangsbesoldung zurückzunehmen.

Grün-Schwarz hat den Haushalt mit ideologischen Projekten auf über 47,8 Milliarden Euro aufgebläht, spricht aber, wenn es um die Justiz geht, von einer schwierigen Haushaltssituation. Wenn man berücksichtigt, dass der schwarz-gelbe Haushalt von 2010 lediglich 35 Milliarden Euro umfasste, muss man sich nicht wundern, dass in der Justiz über die verquere Ausgabenpolitik der Landesregierung frustriert der Kopf geschüttelt wird.“

Zur Meldung, wonach Justizminister Wolf den Entwurf einer Bundesratsinitiative für eine erweiterte DNA-Analyse auf den Weg gebracht habe, das grün-schwarze Kabinett die Initiative aber noch absegnen müsse, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die FDP-Fraktion unterstützt das Ansinnen, die rechtlichen Möglichkeiten der DNA-Analyse so zu erweitern, dass mehr Erkenntnisse über das äußerliche Erscheinungsbild der Person hinter der DNA gewonnen werden können.

Die Ermittlungsbehörden könnten so bei einem überschaubaren Eingriff in die Rechte des Einzelnen wichtige zusätzliche personenbezogene Informationen für die Strafverfolgung erhalten. Zu beachten ist dabei, dass die Erkenntnisse in rechtlich und wissenschaftlich einwandfreien Verfahren gewonnen werden.

Wir hoffen, dass die Koalition dies ausreichend berücksichtigt und die Initiative dann auch die Mehrheit im Kabinett findet und endlich eingebracht wird. Immerhin wurde die Initiative bereits Anfang Dezember 2016 angekündigt.“

Zur Meldung, wonach das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD ablehne, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP war von Anfang an der Ansicht, dass auch der zweite Versuch, die NPD zu verbieten, falsch ist. Extremisten bekämpft man mit guter Politik und Präventionsprogrammen. Populisten sind in der politischen Diskussion zu stellen. Mit Parteiverboten aber ändert man das Gedankengut  in den Köpfen der Menschen nicht.

Statt sich um die immer erfolglosere NPD zu kümmern und Energie in das aussichtslose Verbotsverfahren  zu stecken, hätten sich die Landesregierungen mit ihren Sicherheitsbehörden lieber auf die rechtsextremen Bewegungen konzentrieren sollen, die an Zulauf gewinnen.“

Mit dem Verfahren, so Rülke, hätten die Landesregierungen nun ein klassisches Eigentor geschossen. Statt eines Verbots der NPD stehe man nun da und müsse sich von dieser Partei sagen lassen, sie trage fortan das Gütesiegel des Bundesverfassungsgerichts. Rülke wörtlich: „Man hätte auf die FDP hören sollen – dümmer geht’s nimmer.“

Die heutige Meldung, dass die deutsche Wohnmobil-Branche auf ihrem Wachstumskurs mittlerweile an ihre Grenzen stoße, da die Produktionskapazitäten bei den Herstellern bis zum Anschlag erschöpft seien, „ist ein guter Indikator dafür, welche Bedeutung der Tourismus-Branche zukommt“, betonte Prof. Dr. Erik Schweickert, der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

„Die positive Entwicklung des Tourismus ist ein Gewinn für das ganze Land. Justizminister Wolf betont zu Recht, dass der Tourismus mit seinen über 326.000 Arbeitsplatzäquivalenten ein unverzichtbarer Wirtschaftsfaktor für das Land ist.

Wenn die Landesregierung den Tourismus unterstützen will, sollte sie aber auch die notwendigen Konsequenzen aus der eigenen Feststellung ziehen und den Tourismus im Wirtschaftsministerium verorten.

Im Wirtschaftsministerium kann man die im Tourismus liegenden Potentiale besser ausschöpfen als im fachfremden Justizministerium. Der Justizminister sollte mit der Lösung der Probleme in der Justiz auch genug Beschäftigung haben.“

Zur Meldung, wonach die SPD bei den Plänen der Grünen für den Verfassungsschutz von einer Mogelpackung spricht und das Abschiebegefängnis in Pforzheim für zu klein erachtet, sagten der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, und der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:

„Die Feststellung der SPD, dass das Abschiebegefängnis Pforzheim angesichts der erforderlichen Abschiebungen zu klein ist, ist richtig. Die SPD sollte aber nicht vergessen“, so Weinmann, „dass es ihre Minister waren, die die JVA Pforzheim zum Abschiebegefängnis umgebaut haben. Die FDP hat schon damals darauf hingewiesen, dass Pforzheim nicht nur der falsche Standort, sondern in der geplanten Form auch zu klein dimensioniert ist.“

„Hier und bei der viel zu spät nachgeholten Stärkung des Landesamtes für Verfassungsschutz wird die falsche Politik von Grün-Rot immer deutlicher“, so Goll. Letztendlich bemängelt die SPD eigene Versäumnisse. Hätte Grün-Rot auf die FDP gehört, stünde das Land besser da.“

„Wenn die Grünen nun den Verfassungsschutz personell verbessern, ist dies längst überfällig“, so Weinmann und Goll abschließend. „Dies darf aber nicht auf Kosten der Polizei gehen.“

Zur Meldung, dass Justizminister Wolf 74 neue Stellen schaffen will und sich für attraktivere Einstiegsgehälter für Nachwuchsjuristen ausspricht, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Baden-Württemberg braucht eine starke Justiz. Zur Gewährleistung unseres Rechtsstaats bedarf es nicht nur zusätzliche Investitionen bei der Polizei. Auch die Justiz muss personell verstärkt werden. Zugleich muss die Absenkung der Eingangsbesoldung unverzüglich abgeschafft werden. Sie wirft die baden-württembergische Verwaltung im Wettstreit um den Nachwuchs gegenüber den Bundesbehörden, anderen Bundesländern und der Wirtschaft zurück. Ihre Abschaffung ist längst überfällig. Die CDU muss sich an ihre Wahlversprechen erinnern und die Abschaffung nicht auf die lange Bank schieben. Mit Sonderopfern für die Beamten in Zeiten höchster Steuereinnahmen frustriert man seine Mitarbeiter dort, wo die aktuellen Krisen besonderes Engagement verlangen.“

Obgleich die Grünen keine Notwendigkeit für eine Neuregelung im Umgang mit religiösen Kleidungsstücken vor Gericht sehen, stimmen sie jetzt einem fragwürdigen Kompromiss auf Druck der CDU zu.

„Wer Schöffen, Rechtspfleger und Protokollanten von der Neutralitätspflicht ausnimmt, ignoriert, welche entscheidende Rolle Schöffen – in ihrer Funktion als ehrenamtliche Richter – zukommt“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann.

„Die Überzeugung des Ministerpräsidenten, es handle sich um einen sachgerechten Kompromiss, der dem Koalitionsfrieden dient, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass dabei rechtliche Grundsätze betroffen sind, die zu Befangenheitsanträgen und Klagen führen werden“, betonten Rülke und Weinmann unisono.

„Kretschmanns Glaube, es sei sinnvoll eine Neuerung zu erzwingen, die Rechtsunsicherheit impliziert, ist bezeichnend für den Zustand einer Koalition, die sich mehr mit koalitionsinterner Konfliktbewältigung als mit Sachthemen beschäftigt“, so Rülkes Fazit.

Der heutige Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden der Grünen, den grün-schwarzen Streit um die Verwendung religiös besetzter Kleidungsstücke im Gerichtssaal damit zu lösen, dass Schöffen, Rechtspfleger und Protokollanten von der Neutralitätspflicht ausgenommen werden, ist für den FDP-Fraktionsvorsitzenden, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und den rechtspolitischen Sprecher, Nico Weinmann, weder logisch begründet noch sinnvoll:

„Das prinzipielle Verbot religiöser Kleidungsstücke vor Gericht hat nur dann einen Sinn, wenn es konsequent umgesetzt wird und für alle Personen, die bei Gericht tätig sind, verbindlichen Charakter besitzt.

Der Vorschlag der Grünen, Sonderregelungen zu schaffen, ist bezeichnend für eine Partei, die offenbar glaubt, das Neutralitätsgebot für Richter habe für Schöffen, also ehrenamtliche Richter, keine Bedeutung.

Die Grünen versuchen auf diesem dubiosen Wege, ihren Konflikt mit der CDU aus der Welt zu schaffen, und das ohne Interesse für Sachargumente.“