„Die Praxis der AfD, wie unlängst bei ihrem Landesparteitag am 19.11.2016 in Kehl, sämtliche Journalisten auszuschließen, ist bezeichnend für eine Partei, die jedes öffentliche Korrektiv fürchtet und an Meinungsvielfalt keinerlei Interesse erkennen lässt. Im Gegenteil korrumpiert sie den verfassungsgemäßen Auftrag von Parteien, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken“, so Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender der FDP.

Rülkes Auffassung bestätigen auch die Professoren Joachim Wieland und Klaus Gärditz: „Es ist mit dem verfassungsmäßigen Auftrag der Parteien nicht vereinbar, die Öffentlichkeit auszuschließen“, erklärte Wieland, Rektor der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Der Bonner Staatsrechtler Gräditz betonte, es sei u. a. Auftrag der Parteien, eine Medienöffentlichkeit herzustellen.

Parteitage, die wie in Kehl dazu dienten, eine Landesliste für den Bundestag aufzustellen, sollten, so Rülke, ein Forum sein, die Öffentlichkeit mit den Kandidaten für eine wesentliche  öffentliche Funktion vertraut zu machen, „auch, wenn manche Bewerber abstruse Ansichten äußern. Vermutlich hatte die AfD die Befürchtung, dass sämtliche Bewerber abstruse Absichten äußern.“ Anders ließe sich kaum erklären, warum ein kategorischer Medienausschluss vorgenommen wurde.

Der Umgang mit den Medien weise, betonte Rülke, eine besorgniserregende Parallele zur „Fraktionsmehrung“ der AfD im baden-württembergischen Landtag auf: Selbstverständliche Grundsätze unserer Demokratie, für die bislang eine formelle Normierung verzichtbar erschien, würden jetzt gezielt desavouiert. Er pflichte, so Rülke, dem Deutschen Journalisten-Verband bei, dass die AfD „ein massiv gestörtes Demokratieverständnis“ besitze.

„Nicht nur die tiefsitzende Medienaversion, sondern auch der Glaube, Medien hätten allein die Aufgabe, nur das publik zu machen, was der AfD zugutekommt, ist charakteristisch für eine Partei rechtspopulistischer Agitatoren“, erklärte Rülke. Wer wie die AfD der Überzeugung sei, die Medien betrieben unablässig Hetze und müssten einen Maulkorb erhalten, sobald Kritik geäußert werde, zeige wes Geistes Kind er sei. Auch die FDP sehe sich immer wieder mit Kritik in den Medien konfrontiert, käme aber nie auf den Gedanken, deswegen der Pressefreiheit den Kampf anzusagen.

Björn Höckes zynischer Hinweis, er weigere sich von „Lügenpresse“ zu sprechen, lege jedoch nahe, künftig den Begriff „Lückenpresse“ zu verwenden, spricht für sich: „Herr Höcke spricht von ,Lückenpresse‘. Offensichtlich hat die AfD die Absicht, in seinem Sinne zur ,Lückenpartei‘ zu werden.“

Dass die Abneigung der Medien mittlerweile pathologische Züge annehme, dokumentiere u. a. eine Anfrage der sächsischen AfD-Landtagsfraktion, die über 630 Fragen zur Legitimität der Medien und ihrer Arbeit stelle. Am 1. Dezember 2016 stehe, so Rülke, in Stuttgart ein Antrag zur „Kündigung aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkstaatsverträge“ auf der Tagesordnung; so sinnvoll es fraglos sei, immer wieder über die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu debattieren, so wenig deute das darauf hin, er sei verzichtbar. „Wir wollen die Vielfalt erhalten, bei allen Medien, privaten und öffentlich-rechtlichen. Wir wollen, dass die Medien miteinander um den besten Journalismus konkurrieren. Nur so entsteht ein lebendiger politischer Diskurs“, erklärte Rülke.

Wenn jedoch Journalisten vorsätzlich an der Berichterstattung gehindert oder gar bedroht würden, sei das fatal: „Einerseits schürt die AfD die Angst vor der ‚Islamisierung des Abendlandes‘. Andererseits nimmt sie sich selbst das Demokratieverständnis von Erdogan zum Vorbild!“, betonte Rülke, der daran erinnerte, unter welchen Repressalien systemkritische Journalisten in der Türkei zu leiden haben.

„Wenn die Pressefreiheit stirbt, dann stirbt auch bald darauf die Demokratie. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, den Anfängen zu wehren!“, betonte Rülke. Die AfD dürfe sich sicher sein, dass sie auf entschiedenen Widerstand stoße, wenn sie nicht aufhöre, die Medien zu diffamieren und brüskieren: „Wenn Ihre Partei es darauf angelegt hat, die Demokratie abzuschaffen, dann werden Sie es mit dem entschiedenen Widerstand dieses Hauses zu tun bekommen.“

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion zum Verbot einer Gesichtsverschleierung für Beamte, an Schulen, Hochschulen und bei Demonstrationen sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Gesichtsverschleierung stellt die Würde der Frau in Abrede. Zwar schützt unsere Verfassung grundsätzlich die freie Entscheidung, das Gesicht zu verschleiern. Ein Verbot der Gesichtsverschleierung ist aber zulässig und für uns geboten, wenn staatliche Neutralität, die Identifizierbarkeit von Personen und eine offene Kommunikation zu gewährleisten sind. Für diese Situationen wollen wir mit unserem Gesetzentwurf ein Verschleierungsverbot einführen. Mit unserem flankierenden Antrag unterstützen wir die Landesregierung in ihrem Engagement, situative Verschleierungsverbote im Bundesrecht zu verankern.

Da ist es verwunderlich, dass die Grünen von einem Verbot der Gesichtsverschleierung nichts wissen wollen. Bezeichnenderweise bringt die CDU klar zum Ausdruck, dass sie unserem Gesetzentwurf gerne zustimmen würde, aber aufgrund der Koalitionsräson nicht darf.“

Zum Verbot der Organisation „Die wahre Religion“ und zur gestrigen Beantwortung einer parlamentarischen Initiative der FDP-Fraktion zu diesem Thema sagten der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Zum Verbot der Organisation ‚Die wahre Religion‘ erklärte Innenminister Strobl heute, die „wahre Religion“ stelle ein Rekrutierungs- und Sammelbecken für jihadistische Islamisten dar. Genau zu diesen Umtrieben hatte die FDP-Fraktion vor Wochen eine parlamentarische Initiative eingebracht, die am gestrigen Tag beantwortet wurde. In seiner Antwort stellte der Innenminister fest, die Landesregierung habe keine Erkenntnisse, dass die Organisation Mittel für den Kampf des sogenannten IS und zu Gunsten anderer islamistischer bzw. salafistischer Organisationen sammelt.

Angesicht dieser Antwort auf unsere Anfrage und der heutigen Aussage zum Verbot muss Innenminister Strobl die Frage beantworten, ob das Innenministerium und die Sicherheitsbehörden über die Umtriebe der Organisation „Die wahre Religion“ erst heute vom Bundesinnenminister umfassend informiert wurden oder ob die Anfrage der FDP-Fraktion wahrheitswidrig beantwortet wurde. Im ersten Fall muss die Informationsbeschaffung und bundesweite Kooperation unserer Sicherheitsbehörden hinterfragt werden. Sollte der Innenminister hingegen das Parlament falsch unterrichtet haben, bedarf es einer entsprechenden Aufklärung. Zumal es genug Möglichkeiten gegeben hätte, die Antragsteller vertraulich oder zeitverzögert zu informieren.“

Anlässlich der zweiten Beratung eines Gesetzentwurfs der AfD zum Verbot des Tragens der Burka in der Öffentlichkeit sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Burka und Niqab sind Kleidungsstücke, die gegen sämtliche Konventionen unseres Zusammenlebens verstoßen und der von uns gewünschten erfolgreichen Integration entgegenstehen. Sie enthüllen ein inakzeptables Geschlechterbild und stehen grundsätzlich für eine patriarchalische Gesellschaft der Unterdrückung.

Trotzdem ist der von der AfD nun noch mit einem  Änderungsantrag geänderte Gesetzentwurf der AfD abzulehnen, da er in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise einerseits ein allgemeines Burkaverbot vorschreibt, andererseits aber viel zu unkonkret Ausnahmen zulässt.

Die FDP hat hingegen einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der dort eine Vollverschleierung untersagt, wo staatliche Neutralität, die Identifizierbarkeit von Personen und eine offene Kommunikation zu gewährleisten sind. Wir gehen davon aus, dass unser Gesetzentwurf im Landtag breite Zustimmung finden wird, da sowohl die Landesregierung als auch die SPD auf Bundesebene eine Vollverschleierung in diesen Bereichen ablehnt.“

Anlässlich der Debatte zur Einsetzung einer Enquetekommission zum Islamismus sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Der Antrag der AfD war für uns abzulehnen, da wir andernfalls die taktisch motivierte zeitweilige Aufspaltung der AfD in zwei Fraktionen belohnt hätten. Ein solches für ein Parlament unwürdiges Gebaren darf aber nicht von Erfolg gekrönt sein.

Belehrungen in Sachen Islamismus brauchen wir von der AfD nicht. Schon seit Jahren fordern wir ein verstärktes Engagement der Sicherheitsbehörden in diesem Bereich und eine Verbesserung der Prävention. Während Grüne, SPD und CDU in Untätigkeit verharrten, war die FDP beispielsweise mit den im Impulspapier ‚Sicherheit in Freiheit‘ im Jahr 2015 zusammengefassten Vorschlägen Vorreiter. Erfreulicherweise haben mittlerweile auch die Landesregierung und die SPD unsere Vorschläge teilweise aufgegriffen. Zur Umsetzung der weiterhin erforderlichen Verbesserungen bedarf es weniger einer Enquetekommission als das besondere Engagement der Landesregierung.“

Zur Meldung, wonach für Ministerpräsident Kretschmann eine Richterin mit Kopftuch für Kretschmann vorstellbar sei, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Ministerpräsident Kretschmann macht es sich wieder einmal zu leicht. Kaum eine Tätigkeit wird so eng mit dem Staat in Verbindung gebracht wie das Handeln von Richtern und Staatsanwälten. Sie wirken nicht als private Individuen, sondern als funktionale Glieder unserer Rechtsordnung. Die Pflicht des Staates zur religiösen Neutralität ist bei ihrem Handeln daher von besonderer Bedeutung. Deshalb muss schon der Anschein einer Identifizierung des Staates mit einer Religionsgemeinschaft vermieden werden. Das Tragen von religiösen Zeichen wie dem Kopftuch ist daher gerade nicht vorstellbar.“

Anlässlich der Vorstellung eines Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion zum Verbot einer Gesichtsverschleierung für Beamte, an Schulen, Hochschulen und bei Demonstrationen sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Gesichtsverschleierung widerspricht elementar dem Prinzip der offenen Kommunikation. In der Form von Burka und Niqab repräsentiert sie zudem ein inakzeptables Geschlechterbild. Grundsätzlich schützt jedoch unsere Verfassung die freie Entscheidung, das Gesicht zu verschleiern. Als Liberale respektieren wir dies.“

„Ein Verbot der Gesichtsverschleierung ist aber sehr wohl dann zulässig und für die FDP-Fraktion auch geboten“, so Rülke, „wenn staatliche Neutralität, die Identifizierbarkeit von Personen und eine offene Kommunikation zu gewährleisten sind.“ Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion sehe daher ein Verschleierungsverbot für Beamte vor. „Auch an Schulen, Hochschulen und bei Demonstrationen scheint uns ein Verschleierungsverbot unerlässlich“, betonte Rülke.

„Mit einem flankierenden Entschließungsantrag fordern wir zudem die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für ein Verbot der Gesichtsverschleierung an Gerichten und im Straßenverkehr einzusetzen“, ergänzte Weinmann. Die Landesregierung solle darüber hinaus mit den Tarifpartnern eine Übereinkunft zum Verbot der Verschleierung für Angestellte des öffentlichen Dienstes finden.

„Wir gehen davon aus“, so Rülke und Weinmann abschließend, „dass Gesetzentwurf und Antrag im Landtag breite Zustimmung finden werden. Die Unterstützung sollte Innenminister Strobl leicht fallen, da unser Gesetzentwurf ganz nah bei der auch von ihm initiierten Beschlusslage der CDU-Innenminister ist. Zudem stellte Sozialminister Lucha in der Debatte am 13.10.2016 für die Landesregierung fest, dass sie anlassbezogene Initiativen zum Verbot der Gesichtsverschleierung unterstützen werde.“

Den Gesetzentwurf und den Antrag finden Sie unter:

http://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/gesetzentwurf-offene-kommunikation-und-identifizierbarkeit-gewaehrleisten.pdf

http://fdp-dvp-fraktion.de/downloads/antrag-offene-kommunikation-und-identifizierbarkeit-gewaehrleisten.pdf

 

Anlässlich des mit Stimmen von Grünen, CDU und SPD verabschiedeten Gesetzes über die Sozialarbeit der Justiz, mit dem die bisher von NEUSTART in freier Trägerschaft organisierte Bewährungshilfe verstaatlicht wird, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Heute ist ein schlechter Tag für das ehrenamtliche Engagement in Baden-Württemberg. Die übergroße Koalition aus Grünen, CDU und SPD hat der Bewährungshilfe in den Händen der gemeinnützigen NEUSTART GmbH den Todesstoß versetzt. Staatsgläubigkeit und ideologische Verbohrtheit siegten über den gesunden Menschenverstand.

Wie die Evaluation des Non-Profit-Unternehmens durch eine unabhängige Expertenkommission im Jahr 2014 nachweislich dokumentierte, war die Bewährungshilfe in den Händen der gemeinnützigen NEUSTART GmbH eine Erfolgsgeschichte sondergleichen. Die fachlich-strukturelle Qualität der Bewährungshilfe konnte deutlich gesteigert worden. Überdies engagieren sich in keinem anderen Bundesland über 600 Bürgerinnen und Bürger auf ehrenamtlicher Basis in der Betreuung Straffälliger.

All diese unstreitigen Tatsachen halfen nicht gegen die geballte Ignoranz von Grünen und SPD und den fehlenden Willen der CDU, etwas zu verhindern, was man in der Opposition und im Wahlprogramm noch als millionenschweren Fehler geißelte.

Ungewiss ist nun, ob die durch NEUSTART geschaffene Qualität und das ehrenamtliche Engagement der Bewährungshilfe erhalten bleibt. Es ist der Bewährungshilfe, den Betroffenen und der Bevölkerung bei aller Ablehnung der Verstaatlichung zu wünschen.“

Zur Meldung, wonach die AfD gegen die Ablehnung des Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses klagen will, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir freuen uns, dass die AfD vor Gericht zieht. So wird die aus taktischen Gründen vollzogene Spaltung der AfD gerichtlich bewertet. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass die zweite AfD-Fraktion nicht wirksam gegründet werden konnte und die AfD erschlichene Steuergelder zurückzahlen muss.“

Anlässlich der ersten Beratung eines Gesetzentwurfs der AfD zum Verbot des Tragens der Burka in der Öffentlichkeit sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Burka und Niqab sind Kleidungsstücke, die gegen sämtliche Konventionen unseres Zusammenlebens verstoßen und der von uns gewünschten erfolgreichen Integration entgegenstehen. Sie enthüllen ein inakzeptables Geschlechterbild und stehen grundsätzlich für eine patriarchalische Gesellschaft der Unterdrückung.

Unsere die Freiheit des Einzelnen betonende Verfassung gibt dem Staat aber keinen Erziehungsauftrag für seine Bürger. Sie legitimiert ihn nicht, ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum auch gegen den Willen der betroffenen Frauen durchzusetzen. Wir lehnen deshalb das Verbot der Burka im öffentlichen Raum ab.

Ein Burkaverbot ist aber sehr wohl dann geboten, rechtlich zulässig und unerlässlich, wenn eine Identifizierung erforderlich ist. Auch dort, wo eine offene Kommunikation erforderlich ist, sollte es gelten. Wir werden daher einen eigenen Gesetzesentwurf einbringen, der sich dem Thema angemessen, sachlich und frei von Populismus widmet.“

Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzes über die Sozialarbeit der Justiz, mit dem die bisher von NEUSTART in freier Trägerschaft organisierte Bewährungshilfe verstaatlicht wird, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Die Bewährungshilfe in den Händen der gemeinnützigen NEUSTART GmbH ist eine Erfolgsgeschichte sondergleichen. Wie die Evaluation des Non-Profit-Unternehmens durch eine unabhängige Expertenkommission im Jahr 2014 nachweislich dokumentierte, ist die fachlich-strukturelle Qualität der Bewährungshilfe deutlich gesteigert worden. Überdies engagieren sich in keinem anderen Bundesland über 600 Bürgerinnen und Bürger auf ehrenamtlicher Basis in der Betreuung Straffälliger.“

Das von den Liberalen in  der vorletzten Legislaturperiode eingeführte Bewährungshilfesystem, betonte Weinmann, sei mittlerweile tief in unserer Bürgergesellschaft verankert. Noch nie zuvor habe es eine ähnlich tiefgreifende Strukturreform der Bewährungshilfe gegeben, die ähnlich gute Resultate bilanzieren dürfe.

„Dieses Erfolgsmodell wird nun ohne Notwendigkeit verstaatlicht. Anfangs, weil es Grünen und SPD nicht ins ideologische Konzept passte, jetzt, weil sich die CDU nicht gegen die Grünen durchsetzen konnte“, kritisierte Weinmann.

Noch im Wahlprogramm habe die CDU die Verstaatlichung gegeißelt, erklärte Weinmann. Nun verrate sie die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter von NEUSTART und mache sie sich zum Erfüllungsgehilfen linker Ignoranz-Politik. „Ungewiss ist dabei, ob die durch NEUSTART geschaffene Qualität der Bewährungshilfe und das ehrenamtliche Engagement langfristig erhalten bleiben“, so Weinmann abschließend.

Zur Meldung, wonach der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Andreas Schwarz, derzeit Gespräche mit Kandidaten für die Stelle des Landesdatenschutzbeauftragten führe, wobei man auf Qualität setze und sich die nötige Zeit nehme, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Wenn für die Grünen bei der Neubesetzung der Stelle des Datenschutzbeauftragten wirklich Qualität im Vordergrund stehen würde, hätte die Landesregierung die Stelle längst regulär ausgeschrieben. Offenbar aber hat Grün-Schwarz in den geheimen Nebenabreden vereinbart, dass die Grünen den Posten frei vergeben können. Da würde ein transparentes Ausschreibungsverfahren mit ‚echten‘ Konkurrenten nur stören. Nachdem schon die grün-rote Landesregierung auf eine Ausschreibung verzichtete, perfektioniert nun Grün-Schwarz mit dem Verschachern von Posten die Mauschelei.“

Die FDP-Landtagsfraktion hat sich auf ihrer Klausurtagung in Den Haag geschlossen dafür ausgesprochen, dem Parlament einen Gesetzentwurf zum Burka-Verbot vorzulegen, der klar definiert, in welchen Situationen das Tragen einer Burka verboten ist.

„Was wir uns wünschen, ist ein Gesetz, das die innere Sicherheit garantiert, ohne persönliche Freiheitsrechte einzuschränken“, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke. „Prinzipiell ist uns sehr daran gelegen, eine Lösung zu finden, die sicherstellt, dass das Tragen einer Burka vor Gericht, im Straßenverkehr oder in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, die eine eindeutige Identifikation der Person bedingen, nicht erlaubt ist. Ein generelles Burka-Verbot lehnen wir jedoch ab.“

Zwei-Fraktionen-Modell der AfD gezielter Rechtsmissbrauch

Die FDP-Landtagsfraktion bezweifelt die Legitimität des künstlich geschaffenen AfD-Doppelkonstrukts und behält sich rechtliche Schritte vor. „Die FDP-Fraktion wird nicht tolerieren, dass eine Gruppe rechtspopulistischer Wirrköpfe sich gezielt Landesmittel erschleicht und nach Belieben Debatten im Landtag anregen und Untersuchungsausschüsse einberufen kann“, betont Rülke.

Sollten bis zum 30. November 2016 die AfD und ABW nicht wieder in einer Fraktion vereint sein, wird die FDP-Fraktion vor dem Landesverfassungsgericht Klage erheben. „Da die FDP das bestehende Zwei-Fraktionen-Modell von AfD und ABW als gezielten Rechtsmissbrauch verurteilt, wird sie dem Antrag auf einen Untersuchungsausschuss zum ,Linksextremismus in Baden-Württemberg‘ schon aus formalen Gründen nicht zustimmen“, erklärt Rülke.

Geheime Nebenabsprachen der Landesregierung sind Betrug am Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern des Landes

Die neue Landesregierung verstößt mit ihren geheimen Nebenabsprachen gegen jede parlamentarische Regel. „Die viel beschworene Redlichkeit und Integrität des Ministerpräsidenten – aber auch die seines Stellvertreters – sind offenbar nur dann vorhanden, wenn es ihrem Vorteil dient. Beide haben nicht nur ihre eigenen Abgeordneten hintergangen, sondern das ganze Parlament und mit ihm alle Bürgerinnen und Bürger des Landes“, kritisiert Rülke.

Werden nicht in naher Zukunft im Landesparlament alle Hintergründe und Details zu den Nebenabsprachen offengelegt, behält sich die FDP-Landtagsfraktion vor, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen, um die skandalösen Verschleierungspraktiken der Regierung aufzudecken.

Erbschaftssteuerreform – Ministerpräsident Kretschmann ignoriert die existentielle Bedrohung für den Mittelstand Baden-Württembergs

Die Ausgestaltung der Erbschaftssteuerreform hat insbesondere für mittelständische Unternehmer Baden-Württembergs existentielle Bedeutung. Wenn die geplante Reform zu Lasten vieler Familienbetriebe Baden-Württembergs vorgenommen würde, wären die Folgen fatal: „Umso mehr befremdet es, dass Ministerpräsident Kretschmann und seine Finanzministerin Sitzmann nicht einmal Mitglieder jener Bund-Länder-Arbeitsgruppe sind, die von Bundestag und Bundesrat eingesetzt wurde, um einen tragfähigen Kompromiss für alle Beteiligten zu ermitteln. Das grenzt an Fahrlässigkeit“, so Rülkes Fazit.

Die heute publik gewordenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, darauf zu verzichten, Anbieter eines freien WiFi-Zugangs für Urheberrechtsverletzungen fremder Nutzer zu sanktionieren, findet bei der FDP-Landtagsfraktion große Zustimmung.

Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher, und Prof. Dr. Erik Schweickert, mittelstandspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, begrüßten die Entscheidung explizit: „Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs garantiert eine ausgewogene Berücksichtigung von Urheber- und Verbraucherinteressen. Indem die Notwendigkeit zur Passwortsicherung erst bei erfolgtem Missbrauch und nicht a priori Voraussetzung für ein offenes W-Lan wird, ist die bislang restriktive Verfahrenspraxis Makulatur. Da es Cafés, Restaurants. Kleinunternehmern, Städten und Gemeinden künftig freisteht, ihren Kunden einen freien W-Lan-Zugang einzuräumen, schaffen wir die Grundlage für eine in jeder Beziehung prosperierende Wirtschafts- und Tourismusregion.“

Zur geplanten Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts in Heilbronn sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Nico Weinmann:

„Die Errichtung eines Hauses des Jugendrechts in Heilbronn ist sehr erfreulich und findet naturgemäß die volle Unterstützung der FDP-Landtagsfraktion. Nachdem 1999 von der damaligen christlich-liberalen Koalition das bundesweit erste Haus des Jugendrechts in Stuttgart-Bad Cannstatt gegründet wurde, zeigte sich schnell, wie sinnvoll der Ansatz des vernetzten Vorgehens verschiedener Behörden ist.

Polizei, Justiz und Jugendhilfe können in einem Haus des Jugendrechts besser an einem Strang ziehen und so wirksam auf das Fehlverhalten junger Menschen reagieren. So suchen im Haus des Jugendrechts alle Beteiligten gemeinsam nach der jeweils passenden erzieherischen Hilfe oder Maßnahme. Zudem erfolgt die Reaktion auf Straftaten oft schneller. Dauert es zu lange, bis Jugendhilfe, Polizei und Justiz reagieren, geht für die Jugendlichen und ihr Umfeld oft der Zusammenhang zwischen Tat und Sanktion verloren. Der erzieherische Impuls der Sanktion verliert sich. So halten wir das Haus des Jugendrechts insgesamt für ein Musterbeispiel erfolgreicher behördenübergreifender Zusammenarbeit.“

Zu den Äußerungen von Justizminister Guido Wolf zum Burka-Verbot sagt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Richtigerweise spricht der Justizminister von einem Signal, das von der Burka-Debatte ausgeht, denn es handelt sich hierbei um reine Symbolpolitik. Als ehemaliger Richter weiß Justizminister Wolf um die fehlende Verfassungsmäßigkeit eines Komplettverbots und ist daher nach dem Ende des Wahlkampfs im Land von seiner Maximalforderung abgerückt. Doch einige seiner Parteifreunde haben in den vergangenen Wochen ihrerseits in den populistischen Wahlkampfmodus geschaltet und nehmen dabei auch eine Verletzung der Grundrechte unserer Bürger in Kauf.

Was bei der emotionalen Diskussion nicht zur Sprache kommt, ist das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Frauen. Nicht jede Niqab-Trägerin wird von ihrer Familie zur Verschleierung gezwungen. Wenn sich jemand frei für das Tragen eines bestimmten Kleidungsstücks in der Öffentlichkeit entscheidet, auch wenn es uns nicht gefallen mag, muss unsere Gesellschaft die Stärke haben, das zu akzeptieren.“

Aus Sicht des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke muss der baden-württembergische Landtag die Fraktionsspaltung der AfD vor das Landesverfassungsgericht bringen. “Mein CDU-Kollege Wolfgang Reinhart hat völlig Recht, wenn er in diesem Zusammenhang von einer Klärung vor dem Staatsgerichtshof spricht”, so Rülke.

Aus Rülkes Sicht ist das Gutachten dreier Professoren, das die Fraktionsspaltung der AfD abgesegnet habe, alles andere als überzeugend. Er habe schon nach der Diskussion mit den drei Professoren bemängelt, dass in deren Abwägung der Missbrauch einer Fraktionsspaltung durch die AfD deutlich zu wenig berücksichtigt worden sei. Neben den finanziellen Vorteilen dieser Fraktionsspaltung habe er auf die Gefahr hingewiesen, dass die beiden AfD-Fraktionen durch die gemeinsame Beantragung von Untersuchungsausschüssen die parlamentarische Arbeit wahlweise lahmlegen oder ad absurdum führen könnten.

Die AfD treibe Schindluder mit dem Landesparlament. Diesem Schindluder müsse nun vor Gericht Einhalt geboten werden. Deshalb sei es notwendig, dass der Landtag nun mit dem Ziel vor das Landesverfassungsgericht ziehe, die Bildung der zweiten AfD-Fraktion wieder rückgängig zu machen. Dann sei Schluss mit der Erschleichung von Steuergeldern und der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zur Selbstbestätigung.

Aus Rülkes Sicht sei es am besten, wenn Landtagspräsidentin Muhterem Aras zu diesem Zweck im Namen des Parlaments vor das Landesverfassungsgericht ziehe. Anderenfalls müssten eben die Fraktionen handeln.

Anlässlich der Landespressekonferenz mit Ministerpräsident Kretschmann und Innenminister Strobl zur Sicherheitslage nach den Geschehnissen der letzten Tage und zur Kritik des Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, an der Landesregierung sagte der Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Gegen den menschenverachtenden Islamismus bedarf es vielfältiger Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit und der Prävention. Seit mittlerweile über einem Jahr liegen unsere Vorschläge dazu vor. Mit der personellen Verstärkung des Landeskriminalamtes, des Ausbaus der Staatsschutzabteilungen und des Kompetenzzentrums zur Bekämpfung des Extremismus setzt die Landesregierung nun Teile unserer Forderungen um. Dies war längst überfällig. Auch die weiteren Vorschläge der FDP sollten nun endlich umgesetzt werden. Wir brauchen beispielsweise im Landesamt für Verfassungsschutz im Bereich Islamismus mehr Stellen für die Informationsbeschaffung und -auswertung, die umgehend unter anderem mit Islamwissenschaftlern besetzt werden. Zusätzlich ist an eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und Flüchtlingsunterkünften zu denken. Die Präsenz der Polizei muss deutlich erhöht werden. Ihre Ausrüstung ist zu verbessern. Aussteigerprogramme für Islamisten sind auszubauen, ebenso der islamische Religionsunterricht an Schulen, erteilt in deutscher Sprache und von hier ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern. Die Kooperation mit Moscheegemeinden muss intensiviert werden. Daneben muss die Identität der in Deutschland bereits lebenden und noch zu uns kommenden Menschen stärker hinterfragt werden. Man darf sich hier nicht länger auf Angaben der Flüchtlinge verlassen.

Angesichts der weiteren Handlungsmöglichkeiten bleibt die Landesregierung zu passiv. Ihr Hinweis auf die bisherigen Antiterrorpakete ist irreführend, denn die Pakete bestanden vor allem aus Augenwischerei. Wir teilen daher die Kritik der Deutschen Polizeigewerkschaft an der Landesregierung.

Was wir hingegen nicht brauchen, sind Abstriche bei der Polizei, die dann durch einen Einsatz der Bundeswehr aufgefangen werden sollen. Genauso wenig zielführend ist eine Verschärfung des Waffenrechts, die rechtstreue Jäger und Schützen drangsaliert, Kriminelle aber nicht vom Einsatz illegaler Waffen abhalten wird. Hingegen muss der Handel mit illegalen Waffen erschwert und stärker bekämpft werden.“

Anlässlich des Beschlusses über den Zuschnitt der Ministerien der grün-schwarzen Landesregierung mit den Stimmen von Grünen und CDU sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Erwartungsgemäß hat die grün-schwarze Koalition den Umstrukturierungen der Ministerien zugestimmt. Trotz der Kritik vom Richterbund, der Tourismusbranche und auch der FDP wird das Justizministerium zukünftig auch für den Tourismus zuständig sein. Diese Maßnahme zeigt deutlich, dass es den Angehörigen der grün-schwarzen Koalition nicht um Inhalte, sondern um persönliche Befindlichkeiten geht.

Für den Tourismus wäre der Wirtschaftsminister die bessere Adresse. Wir werden darauf achten, dass unter dem warmen Scheinwerferlicht des Tourismus die Justiz nicht unter die Räder kommt. Wenig zielführend ist zudem die Zuordnung der Digitalisierung zum Innenministerium. Digitalisierung ist zwar ein Querschnittsthema, im Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg sollte es jedoch auch im Wirtschaftsministerium ressortieren. Dass die Digitalisierung im Innenbereich fachfremd ist, zeigt sich auch daran, dass hierfür jetzt neue Strukturen im Innenministerium aufgebaut werden.“

Zur Vorstellung der Neuorganisation der Bewährungshilfe durch Justizminister Guido Wolf sagte der Strafvollzugsbeauftragte der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Goll:

„Noch in der letzten Legislaturperiode verurteilte die CDU die grün-rote Verstaatlichung der Bewährungshilfe als ‚Riesenschaden‘. Dem ehrenamtlichen Engagement werde ein ‚Bärendienst‘ erwiesen, der zu Mehrkosten in Millionenhöhe führen würde. Stattdessen sollten lieber ‚zwei kleine Landesgesetze geändert‘ werden, um den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts gerecht zu werden.

All diese richtigen Bewertungen sollen nun nicht mehr zählen. Wider besseres Wissen setzt die CDU um, was Grün-Rot aus ideologischen Motiven eingeleitet hat. Damit fällt sie den engagierten Angehörigen der Bewährungshilfe in den Rücken und bricht eigene Wahlversprechen. Wir bleiben indes bei unserer Überzeugung, die durch die Evaluierung der Bewährungshilfe bestätigt wurde: Das bisherige Konzept ist ein Erfolgsmodell, welches die Leistungsfähigkeit der Bewährungshilfe stark verbessert hat, ehrenamtliches Engagement fördert und Mitarbeiter gut bezahlt.“

Zu Äußerung von Justizminister Guido Wolf, dass es Richter mit Kopftuch in Baden-Württemberg nicht geben werde, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

Zur Meldung, wonach Justizminister Wolf keine Richter mit Kopftuch möchte, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Kaum eine Tätigkeit wird so eng mit dem Staat in Verbindung gebracht wie das Handeln von Richtern und Staatsanwälten. Sie wirken nicht als private Individuen, sondern als funktionale Glieder unserer Rechtsordnung. Die Pflicht des Staates zur religiösen Neutralität ist bei ihrem Handeln daher von besonderer Bedeutung. Deshalb muss schon der Anschein einer Identifizierung des Staates mit einer Religionsgemeinschaft vermieden werden. Das Tragen von religiösen Zeichen wie dem Kopftuch ist zu untersagen.“

 

Zur Meldung, wonach die Verwaltungsgerichte für Asylsachen mit mehr Personal ausgestattet werden, sagte der justizpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Wieder einmal will die Landesregierung für eine längst überfällige Reaktion auf die Flüchtlingskrise gelobt werden. Seit Monaten fordert die FDP-Fraktion eine Aufstockung des Personals bei den Verwaltungsgerichten, denn die dramatisch gestiegene Zahl an Gerichtsverfahren in Asylsachen ist längst bekannt. Statt zu handeln, wiegelte Grün-Rot lange Zeit ab. Über die Verstärkung der Gerichte hinaus ist es wichtig, dass den gerichtlichen Entscheidungen die schnelle Rückführung der Menschen ohne Asylrecht in ihr Heimatland folgt. Auch an dieser Stelle müsste die Landesregierung deutlich aktiver werden. Vor allem die ideologischen Scheuklappen der Grünen verhindern dies jedoch, ein Regierungswechsel muss daher her. Sinnvolle Maßnahmen dürfen nicht länger von einem baden-württembergischen Ministerpräsidenten mit kontraproduktiven Gegenforderungen beantwortet werden.“