Nico Weinmann

Keine Symbolpolitik auf dem Rücken der Polizistinnen und Polizisten, nur um die grüne Basis zu beglücken.

Der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion Nico Weinmann zeigt sich verwundert über die Äußerung von Innenminister Strobl, wonach ihm schon heute kein Fall bekannt sei, in dem Vorwürfe über das Fehlverhalten von Polizisten nicht aufgeklärt werden konnten. „Wenn dem Innenminister schon heute kein Fall bekannt ist, bei dem die Identität eines Polizisten nicht aufgeklärt werden konnte, dann sollte er das in dieser Deutlichkeit auch den Grünen bei den Koalitionsverhandlungen sagen. Dann brauchen wir nämlich auch keine Kennzeichnungspflicht. Die Kennzeichnungspflicht hätte nach Strobls Logik keinerlei praktischen Mehrwert. Gleichzeitig stößt sie viele Polizistinnen und Polizisten in unserem Land vor den Kopf. Wir sehen uns in unserer Ablehnung der Kennzeichnungspflicht durch die Äußerungen des Innenministers bestätigt.“

Zu der Ankündigung, wonach das Antidiskriminierungsgesetz ohne die Beweislastumkehr kommen soll, merkt Weinmann an: „Die Beweislastumkehr war einer der zentralen Punkte beim Antidiskriminierungsgesetz. Ich stelle mir schon die Frage, welche tatsächlichen gesetzlichen Veränderungen das neue Gesetz mit sich bringen soll. Diskriminierendes Verhalten wird ja schon heute im Wege des Disziplinarrechts in völlig ausreichendem Maße geahndet. Auch hier brauchen wir keine Symbolpolitik auf dem Rücken der Polizistinnen und Polizisten, nur um die grüne Basis zu beglücken.“

Nico Weinmann

Digitale und hybride Sitzungsformate sollten langfristig zulässig sein.

Anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes und des Landespersonalvertretungsgesetzes erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher, Nico Weinmann:

„Rund acht Monate nach dem ersten Lockdown und mitten im zweiten Lockdown legt die Landesregierung einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Durchführung von digitalen oder hybriden Sitzungen von Personalräten rechtlich auf sichere Beine gestellt werden soll. Dieses Gesetz ist im Grundsatz gut, aber es kommt deutlich zu spät. Notgedrungen fanden die Sitzungen bisher auch schon digital statt. Die Landesregierung hat die entsprechenden Gremien ein Stück weit alleine gelassen. Wir hätten uns viel früher eine klare gesetzliche Anpassung gewünscht. Da hilft es nur wenig, dass die digitalen Sitzungen bereits vorher möglicherweise rechtskonform waren. Auch die Rückwirkung des Gesetzes zum 01.03.2020 ändert nichts an der Unsicherheit der letzten Monate. Aber: Besser spät als nie, und in den kommenden Monaten wird dieses Gesetz nun wieder oft gebraucht werden.

An dieser Stelle müssen wir aber auch perspektivisch denken. In mehreren Anhörungen wurde der Wunsch geäußert, digitale oder hybride Sitzungen auch nach der Pandemie zu ermöglichen. Lange Anreisewege bleiben so erspart und idealerweise werden wichtige Entscheidungen früher getroffen. Die FDP/DVP Fraktion unterstützt dieses Anliegen. Auf die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung werden wir nicht verzichten, auch wenn es nicht zu einem Ende der Präsenzsitzungen führen darf. Langfristige Lösungen müssen aber auch datenschutzrechtlich auf sicheren Beinen stehen. Die Anhörung zeigt hier eine gewisse Unsicherheit. Daher sollte künftig der Landesbeauftragte für den Datenschutz frühzeitig eingebunden werden, damit allen Beteiligten klar ist, welche Software den Anforderungen entspricht und welche besser gemieden werden sollte.“