Zur Vorstellung des Abschlussberichts des Oberlandesgerichts Karlsruhe, des Amtsgerichts Freiburg und des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zum Staufener Missbrauchsfall sagen der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann und der sozialpolitische Sprecher, Jürgen Keck:

„Der Bericht der Arbeitsgruppe ist ein hilfreicher Schritt, weitere müssen jedoch folgen. So sind zwar die Selbstkritik der Beteiligten und einzelne mittlerweile vor Ort stattgefundene Maßnahmen zu begrüßen, landesweit muss aber die Situation verbessert werden.“

Weinmann stellt dazu fest: „Wenn klar festgestellt wird, dass die Überwachung gerichtlicher Auflagen nicht gut geregelt ist, reicht es nicht, wenn man den Beteiligten eine bessere Zusammenarbeit lediglich empfiehlt. Eine stärkere Verrechtlichung des Informationsaustausches und der Zusammenarbeit von Gerichten und Jugendämtern mit klar normierten Pflichten muss ins Auge gefasst werden. Die Kontrollbefugnisse des Jugendamtes müssen auf den Prüfstand, ebenso das familiengerichtliche Verfahren.“

Keck ergänzt: „Die Herangehensweise der Jugendämter an familiengerichtliche Verfahren ist in den Blick zu nehmen. Brauchen die Jugendämter mehr juristische Unterstützung? Müssen hier Vorgaben gemacht werden, damit das Engagement der Jugendämter nicht von der aktuellen Haushaltslage vor Ort abhängt?“

„Diesen und weiteren Fragen“, so Weinmann und Keck abschließend, „muss sich eine transparent arbeitende Expertenkommission widmen, zu der auch Wissenschaftler, Praktiker aus Gerichten, Jugendämtern und der Anwaltschaft gehören müssen. Die von Grün-Rot vorgesehene interministerielle Arbeitsgruppe muss dem gerecht werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dem Landtag ein Abschlussbericht der Expertenkommission vorgelegt wird und die Kommission in einer Anhörung von den zuständigen Ausschüssen befragt werden kann.“

Im Zusammenhang mit der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/DVP zur Änderung des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz – WTPG; Drucksache 16/4342) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Ich freue mich, dass unser Gesetzentwurf, in dem wir die geforderten wesentlichen Verbesserungen aus der Evaluation des WTPG aufgegriffen haben, in der Anhörung auf so positive Reaktionen gestoßen ist. Die dort gemachten weiteren Verbesserungsvorschläge werden wir aufgeschlossen prüfen. Uns geht es darum, das bisherige Regelwerk von bürokratischem Ballast zu erleichtern und die Flexibilität herzustellen. Damit erzeugen wir eine gesteigerte Gründungsdynamik ambulant betreuter Wohnformen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht unter dem Dach eines Pflegeheims ein solches Angebot vorgehalten werden dürfte. Es muss auch klargestellt werden, dass der Anbieter einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft auch die Pflegeleistungen anbieten können darf, wenn Wahlfreiheit sichergestellt ist. Das ist bisher viel zu unverständlich im Gesetz enthalten. Und es ist an der Zeit, die Doppelprüfungen von Heimaufsicht und MDK zu entschlacken. Das Personal vor Ort soll sich um die pflegenden Menschen kümmern können. Schließlich muss die enge zeitliche Befristung von der Erprobung innovativer Wohnformen gelockert werden. Mit der bisher engen Frist lassen sich die Investitionen nicht finanzieren und sind von vorneherein vom Scheitern bedroht. Und damit es keine Missverständnisse gibt: Wir stehen für Qualität für die Bewohnerinnen und Bewohner ein und wir wollen eine wirksame Marktüberwachung. Hier gilt aber auch: Nicht viel hilft viel, sondern richtig hilft viel. Ich sehe dringenden Handlungsbedarf. Denn der Pflegebereich wird vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Pflicht zu Einzelzimmern im Bestand der Pflegeheime vor große Herausforderungen gestellt. Ich fordere von den Regierungsfraktionen eine Offenheit in der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs. Teilweise hat das Ministerium selbst in der erwähnten Evaluation Änderungsbereitschaft signalisiert. Es ist schade, dass das nun in der Stellungnahme des Ministeriums rundweg abgelehnt wird. Damit vergeben wir eine Chance, weitere Impulse für die Pflege in Baden-Württemberg zu geben. Politik für die Menschen sollte von sachlichen Gründen geleitet sein, nicht von politischer Farbenlehre.“

 

Hinweise:

Der Gesetzentwurf weist Änderungen an folgenden bisherigen Regelungsinhalten des Gesetzes auf:

  • Verbot der Einrichtung einer ambulant betreuten Wohnform unter dem Dach einer stationären Einrichtung;
  • Verbot von mehr als zwei Wohngemeinschaften des gleichen Anbieters in unmittelbarer räumlicher Nähe;
  • restriktive Möglichkeit des Anbietens von Pflegeleistungen durch den Anbieter der ambulant betreuten Wohngemeinschaft;
  • verpflichtende fachliche Qualifizierungen für zusätzlich erforderliche Beschäftigte bei einer Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohner von mehr als acht;
  • Pflicht von Präsenzkräften von zusätzlich mindestens 12 Stunden bei einer Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohner von mehr als acht;
  • Doppelprüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK);

Der Gesetzentwurf ist wie folgt einsehbar: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4078_D.pdf

Die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf sind in einer Zusammenfassung der Landesregierung wie folgt abrufbar: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4453_D.pdf

Im Zusammenhang mit der zweiten Beratung des Entwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes (Drucksache 16/4075) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Bei der Frage der Einbeziehung von Qualitätskriterien in die Landeskrankenhausplanung agiert das Land viel zu passiv. Wir haben einen tragfähigen Änderungsantrag eingebracht, der dem Land als verantwortlichem Planungsträger genügend Spielraum geboten hätte. Zudem wäre ein Automatismus, der zur Abhängigkeit vom Bund geführt hätte, wirksam vermieden worden. Zum weiteren Thema des Gesetzes, der Organspende sehe ich gravierende Defizite in der tatsächlichen Umsetzung. Wir können es nicht hinnehmen, dass mögliche Spender nicht erkannt und gegenüber der Deutschen Stiftung Organspende benannt werden. Es sind viele Akteure gefragt, nicht zuletzt muss es eine tragfähige Finanzierungsbasis geben. Ich fordere die Landesregierung auf, einen Runden Tisch Organspende einzurichten, damit offen und konstruktiv über wirksame Lösungskonzepte beraten und dann auch umgesetzt werden können.“

 

Zur Meldung, wonach die CDU Landtagsfraktion ihre Zustimmung zur Einrichtung des ersten Drogenkonsumraums in Karlsruhe gegeben habe und nun das Sozialministerium die entsprechende Verordnung des Landes zeitnah auf den Weg bringen wolle sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Ich begrüße, dass die CDU Landtagsfraktion endlich ihre Bedenken überwunden hat und auf den Kurs einschwenkt, einen Drogenkonsumraum in Karlsruhe zu genehmigen. Offenbar hat auch die CDU erkannt, dass es wenig hilft, sich von Problemen abzuwenden, denn dadurch werden sie nicht gelöst. Der Drogenkonsumraum ist im Sinne der betroffenen schwerstabhängigen Menschen und im Sinne der Entwicklung der Stadtkultur. Entscheidend ist, dass es einen niederschwelligen Zugang zu Hilfsangeboten gibt.“

 

Im Zusammenhang mit einer aktuellen Debatte auf Antrag der CDU mit dem Titel „Medizinische Versorgung in der Fläche sichern – mehr Landärzte für Baden-Württemberg“ sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Die Sicherung der ärztlichen Versorgung in der Fläche ist ein zentrales Handlungsfeld der Landespolitik. Seit Jahren setzt sich die FDP für gute Rahmenbedingungen ein. Es müssen Angebotsformen entwickelt werden, die den Interessen der Ärztinnen und Ärzte gerecht werden. Dabei geht es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Entlastung von Bürokratie. Viele wollen heute nicht mehr in einer Einzelpraxis arbeiten und alle Last auf sich nehmen. Deshalb ist zu überlegen, wie die bisherigen Förderprogramme des Landes weiterentwickelt werden können, um Ärztehäuser zu entwickeln, die deshalb nicht gleich ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) sein müssen. Die Wege zur Anstellung sind zu vereinfachen und dabei ist die Option auf eine spätere Niederlassung in Freiberuflichkeit zu stärken. Auch bietet die Telemedizin große Chancen, um die Versorgung zu verbessern. Das betrifft insbesondere chronisch kranke Menschen oder auch einfachere Erkrankungen, bei denen man sich einen Rat einholen will. Hier ist docdirekt der Kassenärztlichen Vereinigung ein guter Auftakt. Der Zugang zum Medizinstudium wird derzeit überarbeitet. Ich begrüße, dass hier mehr Gewicht auf die tatsächliche Motivation und Eignung, statt auf die Note gelegt wird. Die Weiterentwicklung des Medizinstudiums ist ebenso der richtige Weg, um die Allgemeinmedizin zu stärken. Der Vorschlag, mit einer Art Landarztquote junge Menschen für eine spätere Tätigkeit im Ländlichen Raum zu verpflichten, wirft für mich mehr Fragen auf, als dass es Antworten gibt. Wer kann denn wirklich mit unter 20 verbindlich voraussehen, was er acht bis zehn Jahre später tun möchte? Viel besser gelingt es mit attraktiven Rahmenbedingungen genügend Nachwuchsmediziner zu finden.“

 

„Der Bericht der Landesregierung für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege hat gezeigt, dass es Verbesserungsbedarf gibt. Dies belegen auch die geringen Zahlen der neuen Wohnform in Baden-Württemberg. Mit dem Gesetzentwurf der FDP/DVP-Landtagsfraktion wollen wir das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) von bürokratischem Ballast erleichtern und die Flexibilität herstellen, die für eine gesteigerte Gründungsdynamik ambulant betreuter Wohnformen erforderlich ist.“ Dies sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion im Zusammenhang mit der Einstellung des Gesetzentwurfs in das Beteiligungsportal des Landes. Jeder könne nun den Entwurf im Detail einsehen und seine Bewertung eingeben. Damit werde die Transparenz ermöglicht, die für einen offenen Diskussions- und Entwicklungsprozess nötig ist.

Der Gesetzentwurf weist Änderungen an folgenden bisherigen Regelungsinhalten des Gesetzes auf:

  • Verbot der Einrichtung einer ambulant betreuten Wohnform unter dem Dach einer stationären Einrichtung;
  • Verbot von mehr als zwei Wohngemeinschaften des gleichen Anbieters in unmittelbarer räumlicher Nähe;
  • restriktive Möglichkeit des Anbietens von Pflegeleistungen durch den Anbieter der ambulant betreuten Wohngemeinschaft;
  • verpflichtende fachliche Qualifizierungen für zusätzlich erforderliche Beschäftigte bei einer Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohner von mehr als acht;
  • Pflicht von Präsenzkräften von zusätzlich mindestens 12 Stunden bei einer Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohner von mehr als acht;
  • Doppelprüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK);
  • Erprobungsregelung

„Die Beratung des Berichts der Landesregierungen zu den Erfahrungen mit dem bisherigen WTPG aus dem Jahr 2014 haben mich in meiner damals schon geäußerten Kritik bestätigt. Wir greifen mit unserem Gesetzentwurf zentrale Punkte auf und wollen so für mehr Angebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf sorgen. Das ist im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Der nötige Schutz wird beibehalten. Ich freue mich auf rege Rückmeldungen im Beteiligungsportal“, so Haußmann abschließend.

Abrufbar ist der Gesetzentwurf wie folgt: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/anhoerungen-des-landtags/wohn-teilhabe-und-pflegegesetz-fdpdvp/

Im Zusammenhang mit der ersten Beratung des Entwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes (Drucksache 16/4075) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Seit Jahren beschäftigt sich die Bundes- sowie die Landespolitik mit der Weiterentwicklung der Krankenhausplanung anhand von Qualitätskriterien. Ich erinnere an die Anhörung des Sozialausschusses auf meine Initiative hin am 8. Mai 2014 zur Frage, wie verbindliche Qualitätskriterien für eine gute Gesundheitsversorgung in die Krankenhausplanung einbezogen werden könnten. Der Bund hat mit dem Krankenhausstrukturgesetz einen weiteren Schritt in diese Richtung gemacht und Kriterien vorgegeben. Nun will das Land die automatische Geltung ausschließen. Man kann darüber reden, wie geeignet die bisher vorgeschlagenen Kriterien und die automatische Geltung sind. Aber wir sollten uns mit Gestaltungswillen in die Richtung qualitätsorientierte Planung bewegen. Was jetzt als Gesetzentwurf vorliegt, ist wenig ambitioniert und unverbindlich. Die Regelung, nachdem Qualitätsvorgaben im Krankenhausplan festgelegt werden können, ist zu unbestimmt, weil sie auf freies Ermessen abzielt. Ich erinnere daran: Die Krankenhäuser müssen die Daten ohnehin aufgrund der bundesrechtlichen Regelung erheben, das Land könnte also darauf zurückgreifen. Ich erinnere auch an den Beschluss des Sozialausschusses zu meinem Antrag zur Krankenhausplanung, in dem sich dieser dafür ausgesprochen hat, die Qualitätskriterien für die Landeskrankenhausplanung weiter zu stärken. Dies sollte demnach gegebenenfalls nach Abschluss des laufenden Anhörungsverfahrens zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes durch ergänzende Regelungen im Landeskrankenhausgesetz oder im Rahmen der anstehenden Überarbeitung des Landeskrankenhausplans erfolgen.“

Zur Meldung, wonach die im Auftrag des Sozialministeriums durchgeführte repräsentative Befragung zum Thema Einführung einer Pflegekammer eine Zustimmung von 68 Prozent ergeben habe und nun die Voraussetzungen für die Errichtung einer Pflegekammer schaffen wolle, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Für mich bleiben bei der Umfrage zur Einrichtung einer Pflegekammer viele Fragezeichen offen. Bei diesem wichtigen Thema sollte Transparenz oberste Prämisse sein. Es gibt keine öffentlich zugängliche Auswertung der Umfrage. Fast ein Drittel der Befragten sind gegen die Schaffung einer Kammer mit Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträgen. Es ist bis jetzt nicht klar, wie viele der genannten 68 Prozent sich zwar für eine Kammer ausgesprochen, aber gegen die Zahlung von Beiträgen gewandt hat. So kann ein schiefes Bild entstehen. Denn die geplante Kammer soll durch Beiträge der Mitglieder gezahlt werden. Sollte sich ein nennenswerter Anteil der Befürworter gegen eigene Monatsbeiträge ausgesprochen haben, so entstünde ein schiefes Bild. Ein so grundlegender Systemwechsel sollt aus meiner Sicht nur dann erfolgen, wenn tatsächlich allen in der Pflege Tätigen die Möglichkeit der Abstimmung gegeben wird und nicht nur repräsentativ gearbeitet wird.“

 

Zur Meldung, wonach sich Justizminister Wolf offen für den Wunsch der Stadt Karlsruhe nach der Einrichtung eines Drogenkonsumraums ausgesprochen habe und betonte, man könne nicht immer auf die Bedeutung der Kommune vor Ort hinweisen und sich dann über Beschlüsse und Entscheidungen der Kommune hinwegsetzen, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Jochen Haußmann:

„Ich unterstütze ausdrücklich Minister Wolf in seinem Einsatz für die Einrichtung eines Drogenkonsumraums in Karlsruhe. Innenminister Strobl und die CDU-Landtagsfraktion müssen endlich ihre Blockadehaltung aufgeben. Es geht um ein Angebot für schwerstabhängige Menschen, denen ein Zugang zu Hilfen geboten werden kann. Und es geht um das öffentliche Bild der Stadt Karlsruhe. Ich erinnere mich mit gewissem Gruseln an die Hängepartie vor über zehn Jahren, als die CDU die Diamorphin-Behandlung jahrelang blockiert hat. Offenbar kann sich die Union noch immer nicht von einem völlig überholten Weltbild in der Hilfe für schwerstabhängige Menschen lösen. Mit dem Verschließen der Augen vor der Wirklichkeit ist niemandem geholfen. Die Probleme müssen angegangen werden. Nicht ohne Grund hat sich Karlsruhe vehement für die Einrichtung eines Drogenkonsumraums ausgesprochen.“

 

Im Rahmen einer von der CDU-Fraktion beantragten aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg mit dem Titel „Gemeinsam den demografischen Wandel gestalten – Für eine generationengerechte Zukunft Baden-Württembergs“ sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jürgen Keck:

„Es ist richtig und wichtig, dass wir den demografischen Wandel heute im Landtag diskutieren. Noch viel wichtiger wäre aber, dass die grün-schwarze Landesregierung endlich liefert. Mehr als zwei Jahre nach der Landtagswahl ist kaum etwas geschehen. Was wurde aus den Ankündigungen des Koalitionsvertrags? Dort hieß es, man wolle eine Regionalstrategie ‚Daseinsvorsorge‘ sowie einen ‚Demografiebonus‘ schaffen. Einzig die Besetzung des Amtes eines Demografiebeauftragten hat wirklich funktioniert. Und gestern wurde bekannt, dass im Innenministerium die Führungsriege weiter aufgebläht wird, weil man dort nun zwei Staatssekretäre zum Stützen des Ministers braucht. So sieht also die generationengerechte Zukunft bei Grün-Schwarz aus: Den Personalapparat mit all ihren Pensionsansprüchen aufblähen, das Angekündigte bleibt liegen und die junge Generation muss für die Ausgaben aufkommen. Auch bei der Zukunft der Pflege vermisse ich wesentliche Akzente. Es braucht eine Entbürokratisierung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes damit es mehr Dynamik bei ambulanten Wohnformen gibt. Hier sind die Vorgaben viel zu eng, die die entsprechenden Angebote zu teuer macht. Bei der Entbürokratisierung vermisse ich den nötigen Elan. Es gab zwar ein Modellprojekt zum Abbau von Doppelprüfungen von MDK und Heimaufsicht aber das war es dann schon. Ich fordere, dass nach dieser Debatte die Landesregierung endlich das Liefern beginnt.“

Zur Meldung, wonach die Stadt Karlsruhe die Einrichtung eines Drogenkonsumraums plane, um Schwerstabhängige von der Straße zu bringen, hygienische Rahmenbedingungen und einen niederschwelligen Zugang zu Beratungs- und Hilfsangebote zu schaffen, jedoch trotz Unterstützung des Landes-Sozialministeriums bisher keine positiven Signale aus dem CDU-geführten Justiz- und Innenministerium erhalte, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Ich fordere die CDU auf, in der Drogenhilfe endlich aus dem Bremserhäuschen zu kommen. Ich habe den Eindruck, dass sie die Probleme der Menschen und im öffentlichen Raum nicht ernst genug nimmt und meint, nach einer Vogel-Strauß-Politik vorgehen zu können. Es nützt aber nichts, die Augen vor der Realität zu schließen. So wie sich die CDU seinerzeit mit der Diamorphin-Behandlung viel zu lange geziert hat, scheint nun wieder eine Hängepartie auf dem Rücken der Betroffenen zu drohen. Es geht hier um Hilfen für schwerstabhängige Menschen und auch um ein Stück Prävention. Denn niemand kann Interesse an unhaltbaren Zuständen auf öffentlichen Plätzen, Spielplätzen oder Toiletten haben, wenn dort gebrauchte Spritzen umherliegen. Und es geht auch um die Wahrung der Würde der Menschen, die am Abgrund stehen. Wer glaubt, es ginge um die Verharmlosung des Drogenkonsums oder gar den Einstieg in eine Legalisierungsdebatte liegt völlig daneben. Wer schwerstabhängigen Menschen helfen möchte, muss jedoch zunächst einmal die Realität zur Kenntnis nehmen und dann Hilfsangebote schaffen.“

Im Rahmen der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes in Baden-Württemberg (Landtags-Drucksache 16/3554) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jürgen Keck:

„Durch die Anhörung der Landes-Behindertenbeauftragten Frau Aeffner und der eingehenden Beratung im Sozialausschuss des Landtags konnten wesentliche Fragestellungen für die nächsten erforderlichen Schritte herausgearbeitet werden. Die Landesregierung ist aufgefordert, nun einen verbindlichen Fahrplan vorzulegen, wie es der Frage der Bedarfsfeststellung und landesweit vergleichbaren Bedarfsdeckung für die Fachleistungen der Eingliederungshilfe weitergeht. Ich sehe nach wie vor ein wesentliches Zeit- und Einigungsproblem. Denn die Einigung auf die grundlegenden systematischen Änderungen ist alles andere als trivial. Vor der Arbeitsgruppe und der Vertragskommission liegt noch viel Weg bis zum Ziel. Der Landtag hat die Regierung dazu verpflichtet, bis Ende Mai Konzeptionen vorzulegen, wie das Bedarfsfeststellungsverfahren ausgestaltet werden könnte. Es steht die Forderung im Raum, dass diese von den Trägern der Leistungen unabhängig erfolgen soll. Diese wesentlichen Punkte werden in einem folgenden Gesetz zu beschließen sein. Es war goldrichtig, dass wir zusammen mit der SPD den Entschließungsantrag eingebracht haben, dem die Regierungsfraktionen dann einen eigenen entgegengesetzt haben, der aber die Thematik aufgreift. Auch freue ich mich, dass mein Änderungsantrag zum Gesetz, der die Aufnahme der privaten Träger in die Vertragskommission vorsieht, aufgegriffen wurde.“