Zu dem heute vorgestellten Forderungskatalog der Fridays for Future Baden-Württemberg sagte der klimapolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Daniel Karrais:

„Die Präsentation eines landespolitischen Forderungskatalogs ist im Grundsatz ein Schritt, den ich begrüße und den ich nach den vielen Freitagsdemonstrationen persönlich nun auch erwarte. Allerdings gehen weite Teile des 10-Punkte-Papiers an den verfassungsrechtlichen Kompetenzen des Landes vollends vorbei. Womöglich sollte sich die Bewegung in Zukunft fachlich und rechtlich beraten lassen, was landesrechtlich umsetzbar ist und was nicht.“

Einen separaten Kohleausstieg des Landes Baden-Württemberg etwa könne es nicht geben, da der Bund mit dem Energiewirtschaftsgesetz diesen Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung abschließend geregelt habe und die einschlägige Gesetzgebungskompetenz der Länder erloschen sei. Die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien, deren Straffung Fridays for Future Baden-Württemberg fordert, hingen nun einmal maßgeblich am Bundesimmissionsschutzrecht, das Baden-Württemberg nicht einfach außer Kraft setzen könne, erläuterte Karrais. Die Forderung, allgemeine Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen an Erfolge beim Klimaschutz zu koppeln, stelle einen verfassungswidrigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar, die den Gemeinden in Artikel 28 des Grundgesetzes verbrieft sei. Und die Forderung, die Industrie mit Subventionen zu rascherem Klimaschutz zu bewegen, scheitere am EU-Beihilferecht.

Der Idee eines starren CO2-Budgets für Baden-Württemberg erteilte Karrais ebenfalls eine Absage. „Es hat ja einen Grund, warum die EU auf einen Emissionshandel im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum setzt. Wir leben in einem offenen Binnenmarkt mit Regionen, die mehr von Dienstleistungen leben, und anderen Regionen, die wie Baden-Württemberg eine starke Industrie haben. Man kann diese Regionen bei Emissionen nicht alle über einen Kamm scheren“, sagte Karrais. Ganz so einfach, wie es sich einige Freitagsdemonstranten vorstellten, sei Politik in einem demokratischen Rechtsstaat eben nicht.

Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert ein Ende des “unsinnigen Batteriefetischismus in der derzeitigen Mobilitätspolitik im Land, im Bund und in Europa.” Ziel der FDP sei es, eine möglichst klimafreundliche Mobilitätswende am Standort Baden-Württemberg politisch zu gestalten, die umweltfreundlich sei, die eigene Technologieführerschaft erhalte, Arbeitsplätze schütze, dem Autofahrer Reichweite ermögliche und niemanden aus der Mobilität sozial ausgrenze.

Zu dieser Thematik legte Rülke ein umfangreiches, von seiner Fraktion beschlossenes, Papier für eine wasserstoffbasierte Mobilitätswende vor. Die Batteriemobilität erreiche kein einziges dieser Ziele. Deshalb solle die Politik schnellstens “damit aufhören, diesen Unsinn erzwingen zu wollen”, so Rülke wörtlich.
Er zählte auf: Die Lithiumgewinnung sei ein ökologisches Desaster für Südamerika. Bei der Kobaltgewinnung in Afrika gebe es Kinderarbeit. Im Übrigen seien diese Rohstoffe endlich und würden zu rund 70 Prozent am Weltmarkt von China kontrolliert. Es wundere ihn, dass ausgerechnet die Grünen eine derart umweltfeindliche Technologie mit fast religiösem Eifer vorantrieben, so Rülke. Nach der Produktion würde es nicht besser, so Rülke und führte an: Die Feuerwehr müsse Container anschaffen, um brennende Batteriefahrzeuge hineinzuhieven, weil sie anders im Falle von Bränden nicht zu löschen seien. Und die Entsorgung großer, giftiger Batterien sei das nächste ökologische Desaster. Berücksichtige man zudem den Co2-Ausstoss bei der Herstellung, so belaste ein batteriegebundenes Fahrzeug das Klima um 11 bis 28 Prozent mehr als ein Dieselauto, gemäß einer Studie des Ifo-Instituts. Allein politische Vorgaben zur Durchsetzung der Batteriemobilität auf Basis ökologisch völlig absurder Bewertungen von deren Ökobilanz führten dazu, dass diese Technologie überhaupt am Markt sei. “Die Batteriemobiltät hat den ökologischen Fußabdruck eines Elefanten, aber die Politik tut so, als ob es sich um eine Ameise handle!”, so Rülke wörtlich.
Die Batteriemobilität grenze zudem sozial aus. Wer ein Einfamilienhaus mit Ladestation habe, der könne vielleicht damit umgehen, aber was sei mit dem, der im Hochhaus wohnt und auf der Straße parke, kritisierte Rülke. Die unzureichende Reichweite, lange Ladezeiten und absehbar überforderte Verteilnetze führten dazu, dass eben nur wenige Autofahrer die Batterie kauften. “Da helfen weder Subventionen noch getürkte Ökobilanzen und auch kein schlechtes Gewissen, das man den Leuten einreden will. Ich sage: Niemand muss ein schlechtes Gewissen haben, wenn er dieser Rohrkrepierer-Technologie nicht traut und solche Dinger nicht kauft!”, so Rülke wörtlich.
Auch ökonomisch sei der Batterie-Hype ein Desaster, das gerade am Standort Baden-Württemberg massenhaft Arbeitsplätze bedrohe, warnte Rülke und benannte Bosch-Chef Volkmar Denner, der ja bereits feststellte: “Wenn wir für die Produktion eines Diesels zehn Arbeitsplätze brauchen und für die eines Benziners drei, so bleibt für ein Batterieauto noch ein Arbeitsplatz übrig.” Da müsse man schon fragen, ob so etwas vernünftige Industriepolitik sei. Die baden-württembergische Automobil- und Zulieferindustrie sei auf einen Strukturwandel immer vorbereitet, aber nicht auf einen Strukturbruch. Diese Politik erzwinge den Strukturbruch und führe zu Massenarbeitslosigkeit am Standort Baden-Württemberg, warnte Rülke.

Nun könne es aber nicht weitergehen wie bisher. Den Strukturwandel müsse man annehmen. “Aus Gründen des Klimaschutzes müssen wir weg von den fossilen Brennstoffen und hin zu klimaneutralen Antrieben”, so Rülke wörtlich. Selbst die größten Skeptiker des Verbrennungsmotors bestritten nicht, dass noch im Jahre 2030 mindestens zwei Drittel der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor laufen würden. Und wenn man keine vernünftige Alternative böte, dann würden die Leute ihren letzten Verbrenner eben fünfzig Jahre fahren. Deshalb müsse man sehen, dass man mit Hilfe der Wasserstofftechnologie zunehmend synthetische Kraftstoffe für Verbrennungsmotoren erzeuge, um parallel dazu die Wasserstoffmobilität bzw. die Brennstoffzelle als Mobilität der Zukunft voran zu bringen. Im Gegensatz zur Batterie sei der Wasserstoff nämlich wirklich klimaneutral und umweltfreundlich.
Im Übrigen biete eine solche Mobilitätsstrategie die Chance, den Strukturbruch zu vermeiden, den Strukturwandel zu gestalten und die meisten Arbeitsplätze zu erhalten. Um im Bilde Volkmar Denners zu bleiben, so Rülke, könne man bei der Wasserstoffmobilität davon ausgehen, dass von den zehn Dieselarbeitsplätzen vier bis acht erhalten werden könnten, je nachdem wie viele der Komponenten der Wasserstoffmobilität am Standort Baden-Württemberg gefertigt würden. Deren Fertigungstiefe sei nämlich unbestreitbar ungleich höher als die der Batteriemobilität.
Eine Wasserstoffstrategie böte auch die Chance, die Energiewende aus der Sackgasse zu führen. Die Studie “Desert Power 2050” zeige demnach Wege auf, nicht nur die Energieversorgung Europas zu gewährleisten, sondern auch der afrikanischen Nachbarregion Wachstumschancen aufzuzeigen. Eine Wasserstoffstrategie ermögliche auch einen funktionierenden sektorenübergreifenden Emissionshandel.
Nach einer Untersuchung des Forschungszentrums in Jülich sei die Tankinfrastruktur für 20 Millionen Brennstoffzellenfahrzeuge rund 20 Prozent günstiger als für 20 Millionen Batteriefahrzeuge. Darüber hinaus sei die Flottenabdeckung für Wasserstofffahrzeuge vergleichsweise rasch zu erreichen, während die Infrastrukturkosten für batterieelektrisches Fahren immer weiterwüchsen.
Deshalb sei es die Forderung der FDP, Baden-Württemberg zum führenden Standort in der Entwicklung und Produktion wasserstoffbasierter Antriebssysteme zu machen.
Diese seien umweltfreundlicher als die Batterie, garantierten eine bessere Mobilität als die Batterie, seien bei der Tankinfrastruktur der Batterie überlegen und würden in Baden-Württemberg vier bis achtmal so viele Arbeitsplätze erhalten als die Batterie.

Eine Wasserstoffstrategie mit der Zielsetzung weg von der Batterie und hin zum Wasserstoff werde ein zentrales Thema der FDP im anstehenden Landtagswahlkampf sein. “Ohne Wasserstoffstrategie keine Koalition mit der FDP!”, so Rülke abschließend.

Strategiepapier: Auf dem Weg zum Wasserstoffland Nummer 1.

Zur Debatte über das Volksbegehren Artenschutz und das von der grün-schwarzen Landesregierung vorgelegte Eckpunktepapier für einen Kompromiss erklärt der Sprecher der FDP/DVP Fraktion für Natur- und Artenschutz, Daniel Karrais:

„Wenn sich die Landesregierung heute dafür lobt, sie habe mit ihrem Eckpunktepapier einen Konflikt befriedet und die Gesellschaft vor einer Spaltung bewahrt, dann ist dies hanebüchen. Denn dadurch dass Grüne und CDU seit Mai über den ganzen Sommer hinweg eine widersprüchliche Haltung zur Gesetzesinitiative eingenommen haben, haben sie diesen Konflikt selbst angeheizt.“ Noch am 22. Juni habe der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Reinhart gegenüber der Stuttgarter Zeitung gesagt, er unterstütze das Volksbegehren. In demselben Artikel war ein Sprecher der CDU mit der Aussage zitiert worden, die Fraktion prüfe noch, ob sie das Volksbegehren „eins zu eins übernehmen“ könne, oder einzelne Punkte verändern wolle. Vier Tage später habe die CDU-Fraktion eine Pressemitteilung herausgegeben, in der Reinhart gemeinsam mit dem NABU-Landesvorsitzenden abermals Unterstützung für das Volksbegehren signalisiert habe. „Und heute stellt sich Herr Reinhart hier hin und spielt den weitsichtigen Retter der Landwirte“, kritisierte Karrais. Auch bei den Grünen sei keine klare Linie erkennbar gewesen. Einige Kreisverbände hätten das Volksbegehren unterstützt, andere hätten es abgelehnt. „Sie haben die gesamte Land- und Forstwirtschaft über Monate hinweg unnötig verunsichert“, sagte Karrais.

Die FDP/DVP-Fraktion habe sich bereits am 12. Juli mit einer detaillierten Stellungnahme gegen den Gesetzentwurf des Volksbegehrens positioniert und alternative Wege zu mehr Artenschutz aufgezeigt, sagte der Naturschutzpolitiker. „Wir fordern beispielsweise mehr Mittel im Agrarinvestitionsförderprogramm für umweltfreundliche Ausbringtechnik. Wir fordern, dass Baden-Württemberg nun endlich nachzieht und das hochpräzise Korrektursignal für den Satellitenpositionierungsdienst SAPOS gebührenfrei stellt, wie es Rheinland-Pfalz schon vor mehr als zwei Jahren getan hat, um eine exakte und sparsame Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu ermöglichen. Wir wollen mehr Forschung und Beratung für standortangepasste Fruchtfolgen. Wir müssen Artenschutz über mehr Innovationen voranbringen anstatt immer die Gesetzeskeule zu schwingen“, sagte Karrais.

Das Eckpunktepapier von Grün-Schwarz beinhalte durchaus einige brauchbare Ansätze, gestand Karrais zu. Allerdings werfe es doch erhebliche Fragen hinsichtlich Finanzierung und Bürokratieaufwuchs auf. „Das Eckpunktepapier liest sich mit Blick auf die angekündigten Fördermaßnahmen wie ein Wunschzettel an den Weihnachtsmann“, sagte Karrais und warnte vor einem hohen zweistelligen Millionenbetrag, der pro Jahr auf den Landeshaushalt und die Kommunen zukomme. Zudem drohe sowohl den landwirtschaftlichen Betrieben als auch den Landwirtschaftsämtern ein massiver Bürokratieaufwuchs infolge der geplanten Dokumentations- und Kontrollpflichten beim Pflanzenschutz. Zuletzt kritisierte Karrais das im Eckpunktepapier enthaltene unkritische Lob für das Agrarpaket der Bundesregierung. „Wenn Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner es tatsächlich hinnimmt, dass ab 2021 in sämtlichen FFH-Gebieten keine Herbizide mehr ausgebracht werden dürfen, werden wir in Baden-Württemberg unter anderem einen massiven Rückgang des Steillagenweinbaus erleben. Wenn diese Flächen verbuschen, hilft das der Artenvielfalt überhaupt nichts“, sagte Karrais. „Wir Freie Demokraten stehen für eine Politik von Maß und Mitte. Wir setzen uns für mehr Artenschutz ein, aber wir stehen auch entschieden an der Seite der Landwirte, ohne deren Arbeit unsere Kulturlandschaften gar nicht zu pflegen und zu erhalten sind“, sagte der Abgeordnete.

Die FDP/DVP Fraktion traf sich nach der Sommerpause zu einer Klausurtagung in Stuttgart. Dabei standen neben den Vorbereitungen auf die anstehenden Haushaltsberatungen und die Vorbereitung der unmittelbar anschließenden Klausursitzung mit den FDP-Landtagsfraktionen aus Hessen und Bayern umfangreiche Beratungen und Beschlussfassungen zu aktuellen politischen Themen im Mittelpunkt. Der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke stellt einige der Öffentlichkeit vor.

So verabschiedete die FDP/DVP Fraktion ein umfangreiches Papier mit der Überschrift „Digitalisierung in Baden-Württemberg gestalten“. Der Fraktionsvorsitzende betont die zentrale Bedeutung des Themas: „Digitalisierung umfasst alle Lebensbereiche und bildet die Grundlage für Wirtschaft und Gesellschaft nicht nur in Baden-Württemberg“, so Rülke. Dieser Tatsache müsse die Politik Rechnung tragen. „Dazu benötigen wir in Baden-Württemberg ein eigenständiges Digitalisierungsministerium. Die bisherige Aufstellung, dieses grundlegende Thema lediglich als eine Abteilung des Innenministers Thomas Strobl, erweise sich nach Aussagen Rülkes als absolut unzureichend. „Wir haben alle noch gut die Ankündigungen des Innenministers im Ohr, auch der letzte Schwarzwaldhof müsse an das schnelle Internet angebunden sein“, erinnert Rülke und kritisiert: „Wer die zahlreichen Funklöcher in Baden-Württemberg täglich erlebt, der muss dazu nicht in den Wald gehen. Bereits die flächendeckende Abdeckung mit 4G-Netz ist nicht gegeben, vom erforderlichen 5G-Highspeed-Anschluss ganz zu schweigen“, so Rülke. Neben einer grundsätzlich falschen Herangehensweise der Landesregierung, die sich an angeschlossenen Haushalten, aber nicht an der Fläche orientiere, sei der Fehler nach Angaben Rülkes vor allem bei den schleppenden Vergabeverfahren für Mobilfunkanlagen zu suchen. „Die Abdeckung mit leistungsfähigem Netz ist eine Frage der Infrastruktur, die zu einem leistungsfähigen Land gehört. Neben Anreizen und einer Mobilisierung der privatwirtschaftlichen Internetanbieter ist es Aufgabe des Staates, gegebenenfalls stärker lenkend und unter Einbeziehung der Kommunen die Lücken zu identifizieren und zu schließen“, fordert Rülke.

Gerade auch im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung sieht Rülke einen Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rathäusern und Amtsstuben: „Für viele Menschen ist es nicht begreifbar, warum sie in allen Lebensbereichen ihre Anliegen online erledigen können, für den Kontakt mit dem Staat aber auf dem Rathaus eine Nummer ziehen und warten müssen.“ Ziel müsse das „Once-Only Prinzip“ sein, bei dem bürgerinnen und Bürger Dokumente wie Geburtsurkunden, Meldenachweise oder Handelsregistereinträge nicht mehr bei jeder Stelle erneut vorlegen müssten. Stattdessen sollten diese – sofern vom Antragssteller gewünscht – von der jeweiligen Behörde direkt in einem elektronischen Register abgefragt werden können. Liberales Leitbild müsse dabei die ständige Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer über ihre eigenen personenbezogenen Daten sein, hebt Rülke hervor.

In einer an die Landesregierung gerichteten Großen Anfrage beschäftigt sich die Fraktion eingehend mit den Potentialen von synthetischen und biogenen Gasen in der Energiewirtschaft. „Gase als Energieträgern kommt eine entscheidende Bedeutung zu, nicht nur bei der Erreichung der Klima-Ziele“, so Rülke. Er warnt eingehend auf die momentane Verengung auf Elektromotoren. „Wasserstoff hat ein riesiges Potential für die Energieversorgung der Zukunft. Statt die Elektromobilität mit all ihren Einschränkungen und schädlichen Umweltfolgen zu propagieren und massiv zu fördern, muss Baden-Württemberg die Chance nutzen und technologischer Spitzenreiter bei der Forschung und dem Einsatz von erneuerbaren Gasen, vor allem des Wasserstoffs, werden“, fordert Rülke. Er kündigt an, die Erkenntnisse aus der umfangreichen Anfrage auszuwerten und politisch mit konkreten Vorschlägen zu flankieren.

Vor den im Spätherbst beginnenden Beratungen zum Landeshaushalt legte die FDP/DVP Fraktion ihren politischen Kurs fest. „Die diesjährigen Haushaltsberatungen finden auf der Klippe zu konjunkturell schwächeren Zeiten statt. Jetzt erkennen wir, dass in den acht Jahren grün geführter Landesregierungen mit sprudelnden Steuereinnahmen in vielen Bereichen die Vorsorge für finanziell weniger üppige Zeiten fehlt“, so Rülke. Gleichzeitig werden wichtige Impulse für drängende Probleme nicht gesetzt. So sind die Baunebenkosten mit z.B. der Grunderwerbsteuer immer noch zu hoch. Hier wollen wir dem Bürger etwas zurückgeben und gleichzeitig Bauen verbilligen. Dazu werden wir eine deutliche Tilgung von Altschulden vorschlagen. Wenn nicht heute, wann dann?“, so Rülke.

In einer Landtagsdebatte über die Steigerung der Ressourceneffizienz und die Nutzung nachwachsender Rohstoffe hat die umweltpolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, auf den engen Zusammenhang von Rohstoffverbrauch, Materialeffizienz und Treibhausgas-Emissionen hingewiesen und Grün-Schwarz vorgeworfen zu kleinteilig zu agieren: „Ob im Bund oder im Land – wir kommen beim Kampf gegen die Emissionen nicht voran wie geplant, wir schöpfen die Potenziale von Forschung und Entwicklung nicht aus und wir verschenken durch eine immer planwirtschaftlichere Herangehensweise zusehends unsere Wirtschaftskraft“, kritisiere die Umweltpolitikerin.

Reich-Gutjahr zitierte aus dem Jahresgutachten 2017/2018 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: „Um die deutschen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen, muss Deutschland jetzt eine Kehrtwende in der Klimapolitik einleiten. Die getrennt vorangetriebene Strom-, Mobilitäts- und Wärmewende ist kontraproduktiv, da der Staat keine genaue Kenntnis über künftige technologische Entwicklungen und damit über die ideale Intensität und Reihenfolge der einzelnen Transformationen hat.“ Aus Sicht der Freien Demokraten brauche es daher jetzt einen ganzheitlichen Ansatz und die Kopplung der einzelnen Sektoren. „Wir brauchen einen umwelt- und klimarelevanten Ruck, der durch unsere Wirtschaft und Gesellschaft geht. Der Königsweg dazu ist der europäische Emissionshandel, den wir rasch auf alle Sektoren ausweiten müssen. Kleinteilige Förderprogramme verzerren allenfalls den Markt und bringen uns nicht weiter“, beklagte Reich-Gutjahr.

In einer Aktuellen Debatte zu 8 Jahren grüner Umweltpolitik stellte die umweltpolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, fest, dass es aus diesem Ministerium viele Worte, viele Broschüren, viele Veranstaltungen mit oft geringem Publikum und vor allem viele Reisen zu Klimakonferenzen gegeben hätte. Bei den selbst gesetzten Zielen, etwa bei der Verringerung der Treibhausgas-Emissionen oder beim Ausbau der erneuerbaren Energien, seien die Grünen in Regierungsverantwortung aber krachend gescheitert. „Laut dem grün-roten Klimaschutzgesetz von 2013 und dem sogenannten Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept wollten die Grünen bis zum Jahr 2020 eine Minderung der Treibhausgas-Emissionen um 25 Prozent gegenüber 1990 erreichen. Ein halbes Jahr vor der Zielmarke liegt Baden-Württemberg gerade einmal bei minus 11 Prozent“, kritisierte Reich-Gutjahr. Den Anteil der Windenergie an Baden-Württembergs Bruttostromerzeugung hätte das grüne Umweltministerium bis 2020 auf zehn Prozent erhöhen wollen. Aktuell liege der Anteil aber ebenfalls nur bei 3,7 Prozent. „Umweltminister Untersteller ist mit seiner planwirtschaftlichen Herangehensweise in allen Bereichen gescheitert“, bilanzierte Reich-Gutjahr.

Des Weiteren kritisierte sie die Ausgestaltung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes, das mit starren Pflichten wie einem verpflichtenden Nachweis von 15% erneuerbaren Energien zur Sanierungsbremse für die Wärmewende geraten sei. Die Evaluation hätte hier ergeben, dass die Menschen in Baden-Württemberger seltener als im Bundesschnitt ihre Heizung erneuern. „Lieber flicken Sie nochmals den alten Kessel als sich auf die aufgezwungene Politik und die damit verbundenen Kosten einzulassen“, sagte Reich-Gutjahr. Die Effizienzsteigerungen durch moderne Heiztechnik blieben damit ungenutzt.

Auch das Volksbegehren zur Artenvielfalt zeige, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr in die grüne Umweltpolitik vertrauten, sagte Reich-Gutjahr. Stattdessen setzten grüne Parteimitglieder, einige Naturschutzverbände und Interessengruppen nun auf den eigenen Gesetzentwurf, der aus Sicht der FDP jedoch nicht zielführend sei. So seien in Bayern gerade wegen der mit dem Volksbegehren verbundenen Regelungen Streuobstwiesen gerodet worden, weil die Besitzer zu hohe Folgekosten und Nutzungseinschränkungen fürchteten. Die gesetzlichen Regelungen, die das Volksbegehren fordere, seien mit erheblichen Eingriffen in das Recht der Grundeigentümer und voraussichtlich mit massiven Kosten für den Landeshaushalt verbunden, wenn man beispielsweise die nötigen Preissubventionen zur Vermarktung der erhöhten Ökoproduktion betrachte. Deshalb gelte es, erst mal die Ergebnisse des von der FDP mitgetragenen Insekten-Monitorings abzuwarten und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.

„Dieses Volksbegehren ist ein weiteres Zeichen, dass die Bemühungen des Umweltministers offensichtlich kein Gehör finden oder man nicht daran glaubt, dass die Dinge auch umgesetzt werden. Offensichtlich braucht der Minister Rückenwind aus allen Richtungen, damit den Worten Taten folgen“, sagte die FDP-Umweltpolitikerin.

In einer Landtagsdebatte über den neuen Windatlas des Landes hat die umweltpolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, die Energiewende der grün-geführten Landesregierungen in Baden-Württemberg als einseitig kritisiert:

„Zu Beginn der grün-roten Regierungszeit im Jahr 2012 hat Umweltminister Untersteller einmal das träumerische Ziel ausgegeben, bis 2020 etwa zehn Prozent der Bruttostromerzeugung Baden-Württembergs aus heimischen Windrädern zu bestreiten. Ein Jahr vor Zieleinlauf und im dritten Jahr der grün-schwarzen Regierungszeit muss er nun einräumen, dass er mit derzeit 3,7 Prozent Windenergie-Anteil krachend gescheitert ist. Aber anstatt zu erkennen, dass Baden-Württemberg aufgrund seiner Windschwäche und der schwierigen Topographie im Durchschnitt kein besonders wettbewerbsfähiger Standort für Windenergieanlagen ist, fordert er nun von der Bundesregierung eine planwirtschaftliche Regionalquote, nach der mindestens ein Drittel aller Windräder südlich von Frankfurt am Main gebaut werden sollen. Dies zeigt abermals, dass die Grünen das Konzept einer marktwirtschaftlichen und kosteneffizienten Energiewende nicht verstanden haben. Die völlig einseitige Fixierung der grün-schwarzen Landesregierung auf die Windenergie ist letztlich nur durch Symbolpolitik zu erklären. Denn im Sinne von Sichtbarkeit und Wahlkampftauglichkeit bieten Windräder mit 160 Meter Nabenhöhe natürlich mehr als energieeffiziente Maschinen und Haushalte, als die Freiflächen-Photovoltaik im sonnenreichen Süden oder als ein Blockheizkraftwerk auf Biomasse-Basis. Grüne  Politik zielt auf öffentlichkeitswirksame Bilder, nicht auf wirtschaftliche Lösungen.“

Zur heutigen Vorstellung des neuen Windatlas für Baden-Württemberg durch den Umweltminister sagten die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, und der Sprecher für Mittelstand und Handwerk, Prof. Dr. Erik Schweickert:  

„Der Streit um Zuständigkeiten und politische Leitlinien zwischen dem grünen Umweltministerium und dem schwarzen Wirtschaftsministerium geht in eine neue Runde. Eigentlich liegt die Landesentwicklungsplanung ganz klar in den Händen von Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut, die auch für die Planung tauglicher Flächen für die Windenergie zuständig wäre. Nun prescht Umweltminister Untersteller mit dem Windatlas vor, ohne die Wirtschaftsministerin überhaupt hinreichend beteiligt oder informiert zu haben. Die Ressortkompetenz wird zunehmend zum Ressort-Zirkus und Zuständigkeiten zur Farce.“ kommentiert Reich-Gutjahr die aktuelle Diskussion.

Schweickert ergänzt: „Das Gerangel um Zuständigkeiten kennen wir bereits aus dem Bereich des Arbeitsschutzes. Dieser untersteht der Gewerbeaufsicht, für die das Umweltministerium verantwortlich zeichnet, seitdem man der Umwelt- und Naturschutzverwaltung mehr Gewicht geben will. Die grüne Regierungsseite nimmt jede Gelegenheit wahr, um der CDU Kompetenzen abzunehmen. Für den grünen Anstrich sorgt deshalb Minister Untersteller und degradiert die Wirtschaftsministerin zu einer Abteilungsleiterin seines Hauses.“

Zur heutigen Veröffentlichung des neuen Windatlasses Baden-Württemberg erklärte der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:  

„Es war ja schon seit Wochen bekannt, dass Umweltminister Untersteller den neuen Windatlas fertig in der Schublade liegen hatte und mit dessen Veröffentlichung lieber bis nach der Kommunalwahl warten wollte. Diese Informationspolitik ist zutiefst unaufrichtig. Insgesamt wirkt es auch engstirnig und verbohrt, dass Grün-Schwarz – trotz der wenigen Zuschläge für baden-württembergische Windenergievorhaben – bei den vorigen Ausschreibungsrunden seine Energiewendepläne weiter derart auf die Windenergie verengt. Ich würde mir wünschen, Minister Untersteller würde genauso viel Einsatz bei Projekten zur Energieeffizienz oder zur Freiflächen-Photovoltaik zeigen.“

Anlässlich der Pressekonferenz des Umweltministeriums zur Bürgerbeteiligung bei der Novellierung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (IEKK) hat der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Klimaschutz und Energiewirtschaft, Andreas Glück, die angekündigten Eckpunkte von Minister Untersteller scharf kritisiert:

„Nicht nur dass Minister Untersteller ignoriert, dass es keinen Sinn macht, Klimaschutzziele landesrechtlich festzuschreiben, deren Erreichung im Wesentlichen von europa- und bundesrechtlichen Rahmenbedingungen abhängt – nun instrumentalisiert er den Klimaschutz auch noch für seinen eigenen grenzenlosen Machtanspruch.

Den Kreisen, Städten und Gemeinden grätscht er mit Ideen wie einer Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung oder einer Einmischung der Regierungspräsidien in Bauleitplanverfahren in die verfassungsrechtlich verankerte kommunale Selbstverwaltung, den anderen Ministerien der grün-schwarzen Landesregierung will er mit Sektorenzielen in deren Kernzuständigkeiten hineinregieren und den Bürgerinnen und Bürgern will er mit allerlei Pflichten immer detaillierter vorschreiben, wie sie ihre Eigenheime zu bauen, zu beheizen und mit Strom zu versorgen haben.

Auch wir Freie Demokraten fordern mehr Einsatz für den Klimaschutz, aber er muss die Prinzipien der Subsidiarität, der Sozialen Marktwirtschaft und der Technologieoffenheit respektieren und darf nicht zu einer zentralverwaltungswirtschaftlichen Klima-Planwirtschaft führen. Andernfalls ist auch eine öffentlich zelebrierte Bürgerbeteiligung nichts weiter als ein demokratisches Feigenblatt. Die CDU sollte als Koalitionspartner langsam aufwachen.“

Zur Einigung der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg auf Eckpunkte für ein Klimaschutzgesetz für Baden-Württemberg sagt der umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Die CDU ist wieder einmal gegenüber den Grünen dramatisch eingeknickt. Es ist widersinnig, durch ein eigenes Klimaschutzgesetz für Baden-Württemberg unerreichbare Ziele festzuschreiben. Diese zu erreichen, ist für Baden-Württemberg auch deshalb unmöglich, weil es bei den entscheidenden Fragen gar keine Kompetenzen besitzt. Diese liegen vielmehr im Bund und in Europa. Es ist geradezu lächerlich, hochgesteckte Ziele zu formulieren, zu deren Erreichung nichts Wesentliches beigetragen werden kann.“ 

In einer Debatte über die Klimaschutzpolitik des Landes hat der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, den Vorstoß der Grünen für eine Novellierung des Klimaschutzgesetzes kritisiert, das Grüne, SPD und CDU 2013 gemeinsam beschlossen hatten: „Die landesgesetzlichen Klimaziele für 2020 wird Baden-Württemberg wohl um 2 bis 6 Prozentpunkte verfehlen. Allein dies zeigt schon, dass es kaum sinnvoll ist, in symbolpolitischen Landesgesetzen Ziele zu formulieren, zu deren Erreichung der Landesgesetzgeber selbst gar nicht entscheidend beitragen kann. Denn die wesentlichen Kompetenzen für die Energiewende, sei es beim Emissionshandel, bei steuerlichen Anreizen oder bei den Rahmenbedingungen des Strommarkts liegen bei EU und Bund“, erklärte Glück.

Doch anstatt die Grenzen der eigenen Handlungsmöglichkeiten nunmehr anzuerkennen und sich auf die tatsächlichen Möglichkeiten des Landes zu konzentrieren, etwa bei PV-Anlagen auf Landesliegenschaften, wolle Umweltminister Untersteller für 2030 abermals eine Emissionsminderung um 42 Prozent landesgesetzlich festschreiben. Diesmal geht Untersteller nach Sicht der Freien Demokraten jedoch noch weiter. „Nicht nur, dass der Minister wieder verkennt, dass die entscheidenden Regelungskompetenzen bei EU und Bund liegen, nun greift Herr Untersteller auch noch die verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltung der Kommunen an. Ob bei Bauleitverfahren, Verkehrsplanung oder Wärmeplanung – überall wollen die Grünen die Kommunen und Kreise ans Gängelband der Regierung nehmen.“ Zur einschlägigen Kritik des Gemeindetags sagte Glück: „Die Kommunen sind zu Recht sauer. Sie brauchen keinen Oberaufpasser in Klimafragen. Denn sie sind dabei schon viel weiter als die Landesregierung. Grün-Schwarz sollte die Kommunen beim Klimaschutz unterstützen anstatt sie mit neuer Bürokratie zu belasten und zu bevormunden.“ Es bleibe daher zu hoffen, dass die CDU-Fraktion sich mit ihrer Ablehnung zu den Forderungen Unterstellers und der Grünen endlich einmal durchsetze. „Vielleicht braucht es ja dieses schlechte Klima in der Regierungskoalition, um dem Weltklima etwas Gutes zu tun!“

Zur Ankündigung des Umweltministers, den am 9. Mai 2019 auslaufenden Windenergie-Erlass auslaufen zu lassen und durch ein Informationsangebot im Internet zu setzen, erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Die Erläuterung von Minister Untersteller, einen ministeriellen Erlass aus dem Jahr 2012 nunmehr durch ein Online-Portal zu ersetzen, weil es technisch leichter sei Websites zu aktualisieren als Erlässe zu novellieren, hat eine unfreiwillig komische Note. Weniger lustig finde ich allerdings, dass Herr Untersteller mit seinen rückblickenden Erläuterungen über die rechtliche Unverbindlichkeit des Erlasses gewissermaßen einräumt, die Öffentlichkeit ein Stück weit getäuscht bzw. falsche Erwartungen geweckt zu haben.“ Denn wer in einem ministeriellen Erlass das Ziel ausgebe, bis 2020 zehn Prozent der Bruttostromerzeugung aus Windenergie zu bestreiten, oder als „Richtwert“ für die Wirtschaftlichkeit eines Standortes 60 Prozent des Referenzertragswertes einer Anlage angebe, der gaukele der Öffentlichkeit von Investoren bis zu Windenergie-Kritikern eine Regelungs- und Gestaltungskompetenz vor, welche weder die Landesregierung selbst noch der Landesgesetzgeber jemals gehabt habe, kommentierte Glück.

In der Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 18. Februar 2019 heißt es dazu vielsagend: „Als rein verwaltungsinternes Instrument habe der Erlass ohnehin keine eigenständige rechtliche Außenwirkung entfalten können. ‚Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gelten natürlich unverändert weiter‘, betonte Untersteller.“ Damit stelle der Minister öffentlich klar, dass der Windenergie-Erlass materiell nie etwas geregelt habe. Eine reine Stoffsammlung an Informationen, Erläuterungen und unverbindlichen Empfehlungen zu geltendem Immissionsschutz-, Artenschutz- und Planungsrecht sei auf einer Website tatsächlich besser aufgehoben, sagte Glück. Nur hätte man dies auch vor sieben Jahren schon wissen und öffentlich so kommunizieren können.

Glück forderte abermals, im Landesplanungsgesetz zur Möglichkeit von regionalplanerischen Windenergie-Ausschlussgebieten zurückzukehren, für die Zeit nach dem Windenergie-Erlass endlich die Regelungen des Landesentwicklungsplans für die Windenergie fortzuschreiben und in den Bundesrat eine Initiative einzubringen, um die frühere Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches zur Ermöglichung landesgesetzlicher Mindestabstände zur Wohnbebauung zu reaktivieren.

In einer Aktuellen Debatte des Landtags über die Gefährdung der Insekten und das Artensterben hat der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück, die Verengung der Diskussion auf die Auswirkungen der modernen Landwirtschaft kritisiert. „Das Problem ist doch nicht allein die Landwirtschaft. Es geht zunächst einmal darum die Frage zu klären, warum wir einen Insektenrückgang verzeichnen und wie dieser genau aussieht“, sagte Glück und verwies darauf, dass sich seine Fraktion schon nach einem einschlägigen FDP-Antrag vom Juni 2017 für ein systematisches Monitoring zur Problematik ausgesprochen habe. In der besagten Drucksache 16/2165 hatte Umweltminister Untersteller den Freien Demokraten geantwortet: „Für das Land Baden-Württemberg liegen keine langfristigen, systematisch erhobenen Daten vor, die eine Aussage zur Entwicklung der Insektenarten und Fluginsekten-Biomasse zulassen.“ Die FDP/DVP-Fraktion habe daher das angelaufene Monitoring zur Artenvielfalt bei den Haushaltsberatungen auch mitgetragen.

„Wir müssen doch klären, ob es sich um ein flächiges Problem handelt, oder ob es womöglich regionale Schwerpunkte gibt. Wir müssen doch irgendwann einmal einordnen können: Hängt das vielleicht mit dem Klimawandel als solchem zusammen, dass manche Insekten zurückgehen und andere kommen“, führte Glück aus. Längere Trockenperioden infolge des Klimawandels seien ebenso ein denkbarer Erklärungsfaktor für das Phänomen wie eineinhalb Jahrhunderte des Trockenlegens von Mooren und Auenlandschaften.

Hinsichtlich der Landwirtschaft sprach sich Glück dafür aus, statt starrer Verbote auf die Förderung technischer Innovationen zu setzen, um den Einsatz synthetischer Pflanzenschutzmittel in der konventionellen Landwirtschaft und umweltbelastender Planzenstärkungsmittel im Ökolandbau zur verringern. Pflanzenschutzmittel seien schließlich auch ein betriebswirtschaftlicher Kostenfaktor. „Deswegen finden wir es gut, dass sich Landwirte im Rahmen des verpflichtenden Sachkunde-Nachweises für den Pflanzenschutz regelmäßig fortbilden. Deswegen stehen wir Liberalen in der Aus- und Fortbildung für den Integrierten Pflanzenschutz ein, der schon mit der standortgerechten Sortenwahl beginnt. Deshalb setzen wir auf moderne Technologien, wie zum Beispiel Dropleg-Düsen, die den Wirkstoff insektenfreundlich unterhalb der Blütenebene ausbringen“, sagte Glück. FDP-Landwirtschaftsminister Volker Wissing habe zudem in Rheinland-Pfalz schon Mitte 2017 den hoch präzisen Satellitenpositionierungsdienst SAPOS-HEPS für Landwirte gebührenfrei gestellt, damit sie die Mittel exakter und sparsamer ausbringen können. In Baden-Württemberg indessen müssten abgesehen von einem begrenzten Modellprojekt mit wenigen Teilnehmern weiterhin alle Landwirte für die Nutzung des Dienstes zahlen. „Wir Freien Demokraten setzen uns im Gegensatz zu CDU-Bundesforschungsministerin Karliczek auch dafür ein, dass der 5G-Mobilfunk tatsächlich an jede Milchkanne gelangt, weil er auch den Pflanzenschutz mit Sensorik und Robotik revolutionieren kann“, sagte Glück. Und auch bezüglich der „Neuen Züchtungstechniken“ brauche es eine öffentliche Diskussion. „Unser europäisches Gentechnikrecht ist noch auf dem Forschungsstand der 1990er-Jahre und die neuen Genome-Editing-Verfahren unterscheiden sich fundamental von der klassischen Gentechnik. Ich denke, als Gesellschaft sollten wir über die Chancen-Risiken-Abwägung der neuen Möglichkeiten für resistentere Nutzpflanzen endlich faktenbasiert diskutieren, anstatt diese Möglichkeiten von vornherein nur zu tabuisieren“, fordert Glück.

In der zweiten Runde der Debatte stellte sich Glück wiederholten Behauptungen entgegen, in Deutschland würden Jahr für Jahr mehr Pflanzenschutzmittel ausgebracht. „Wenn man die Wirkstoffgruppe der inerten Gase herausrechnet, die nur beim Vorratsschutz zum Einsatz kommen aber logischerweise nicht auf dem Acker, dann liegt Deutschland seit einem guten Jahrzehnt je nach Witterung stabil bei einem Jahresverbrauch zwischen 30.000 und 35.000 Tonnen von Pflanzenschutzmitteln“, erläuterte der Freie Demokrat. Dies sei in den regelmäßigen Berichten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit dokumentiert.

Bei einer Landtagsdebatte über den Abschlussbericht der Kohlekommission, der auch das Ende der 18 baden-württembergischen Kohlekraftwerke einleiten soll, erklärte der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück: „Die Empfehlungen der Kohlekommission sind leider weitgehend von einer planwirtschaftlichen Herangehensweise geprägt und blicken nicht über den nationalen Tellerrand hinaus.“

Er hoffe, die Bundesregierung werde sich nicht sklavisch an die Empfehlungen der Kommission halten und mehr auf die marktwirtschaftliche Lenkungswirkung des europäischen Emissionshandels setzen, der endlich auf weitere Verbrauchssektoren wie den Verkehr ausgeweitet werden müsse. Schließlich habe der CO2-Preis inzwischen ein Niveau erreicht, bei dem er im Energiesektor erste Wirkungen bei der Wahl zwischen Steinkohle und Erdgas zeige. Glück bedauerte auch, dass die CCS-Technologie zur Abscheidung und Einlagerung der CO2-Emissionen von Kohlekraftwerken mit keiner Silbe erwähnt werde, obwohl Nachbarländer wie Polen sie gezielt vorantreiben. „Ich sage nicht, dass CCS der Königswegs ist, aber es kann sein, dass wir diese Technologie Mitte des Jahrhunderts auf den letzten Metern brauchen“, sagte Glück. Abermals mangele es der deutschen Energiewende an Technologieoffenheit. Zudem stelle sich hinsichtlich der vorgelegten Abschaltpläne für den Kraftwerkspark die Frage, wie realistisch sie überhaupt sind. „Wer davon ausgeht, wir könnten bis 2022 ohne größere Probleme eine gesicherte Kraftwerksleistung von fast 13 Gigawatt vom Netz nehmen und dann in weiteren Etappen dieses Tempo 2038 beibehalten, der hat keinen Blick für die Realität“, sagte Glück.

Dennoch sehe er auch einzelne Lichtblicke im Bericht der Kohlekommission. „Positiv – vor allem für Baden-Württemberg – ist, dass die Kommission einen realistischen Blick auf die Kraft-Wärme-Kopplung geworfen hat“. Denn gut zwei Drittel der Kohlekraftwerke versorge die Bevölkerung nicht nur mit Strom, sondern auch mit Fernwärme. „Es ist vernünftig, dass die Kohlekommission hier anders als Umweltminister Untersteller nicht gleich von einer vollständig neuen Infrastruktur fantasiert, sondern auch die Möglichkeiten der Umrüstung auf Gaskraftwerke und der Nutzung sogenannter grüner Gase aufzeigt“, sagte Glück. Je mehr technologische Möglichkeiten sich Deutschland offen halte und je mehr es bei der Erreichung seiner Emissionsziele auf den Marktmechanismus setze, desto stabiler und kostengünstiger werde es den historischen Übergang zur emissionsarmen Wirtschaftsweise erreichen. Und dieser müsse gelingen, sagte Glück. Denn erstens sei die Verfügbarkeit fossiler Brennstoffe endlich und es sei daher sinnvoll, unseren wirtschaftlichen Wohlstand von endlichen Ressourcen zu entkoppeln. „Und zweitens wollen wir alle diesen schönen Planeten in einem guten Zustand an unsere Kinder übergeben“, schloss Glück.

Vor dem Hintergrund, dass die grün-schwarze Landesregierung derzeit nach eigenen Angaben eine Überarbeitung des Windenergie-Erlasses prüft (siehe dazu Drucksache 16/4854), hat der energiepolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück, in einer Aktuellen Debatte gefordert, die Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2012 auslaufen zu lassen.

„In seiner geltenden Fassung wird der Windenergie-Erlass am 9. Mai 2019 außer Kraft treten. Die sauberste Lösung wäre, im Landesplanungsgesetz wieder zur Möglichkeit von regionalplanerischen Windenergie-Ausschlussgebieten zurückzukehren und dann endlich den Landesentwicklungsplan fortzuschreiben anstatt die Geltung des von Anfang an unausgegorenen Windenergie-Erlasses abermals zu verlängern“, erklärte Glück.

Im Landesentwicklungsplan würden die Freien Demokraten gerne zweierlei festschreiben. Erstens solle der planerische Vorsorgeabstand zu Wohnbebauungen von den 700 Metern, die derzeit der Windenergie-Erlass vorsieht, auf künftig 1.500 Meter erhöht werden. „Diesen Vorsorgeabstand haben wir im FDP-Landtagswahlprogramm angepeilt und auch die FDP Nordrhein-Westfalen setzt dies in der schwarz-gelben Landesregierung bei der Novellierung des dortigen Landesentwicklungsplans zurzeit durch. Wir täten angesichts der stetig steigenden Anlagenhöhen gut daran, dieser Linie zu folgen“, findet Glück. Zwar sei ein planerischer Vorsorgeabstand kein gleichwertiger Ersatz für eine rechtsverbindliche, landesgesetzliche Abstandsregelung, wie sie der Freistaat Bayern auf Grundlage der bis Ende 2015 befristeten Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches umgesetzt habe („10-Höhen-Regelung“), eine Wiederbelebung dieser ausgelaufenen Regelung im Bundesrecht sei aber derzeit mehrheitstechnisch unwahrscheinlich, erläuterte Glück.

Zweitens müssten in den baden-württembergischen Landesentwicklungsplan harte Windenergie-Ausschlusskriterien eingefügt werden und es dementsprechend im Landesplanungsgesetz den Regionalverbänden wieder ermöglicht werden, Windenergie-Ausschlussgebiete festzusetzen. „Die FDP Rheinland-Pfalz hat es sogar in der Ampel-Koalition durchsetzen können, dass der gesamte Naturpark Pfälzerwald, die UNESCO-Welterbegebiete und stark schützenswerte Waldgebiete laut Landesentwicklungsprogramm für Windräder tabu sind. Auf diese Weise könnten wir auch sensible Waldökosysteme im Ländle wirksam schützen, welche stark ins Visier von Windenergie-Projektierern gerückt sind“, erläutert Glück. Er erwarte, dass auch die CDU Baden-Württemberg nach ihrem „vollmundigen Landtagswahlkampf“ in Baden-Württemberg im Jahr 2016 nun endlich liefere und die ideologische Energiepolitik der Grünen in die Schranken weise. „Die CDU ist innerhalb der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg weitaus stärker als die FDP innerhalb des Dreierbündnisses in Rheinland-Pfalz. Und trotzdem hat es die CDU hierzulande geschafft, energiepolitisch noch weniger bis gar nichts zu erreichen“, kritisierte Glück. Es sei an der Zeit, dieses Trauerspiel zu beenden.

Der liberale Energiepolitiker sprach sich abermals für eine „Energiewende der Stärken“ aus. „Es hilft doch nichts, alle harten Wettbewerbsnachteile der baden-württembergischen Windenergiestandorte ­– von den mäßigen Windverhältnissen bis hin zur schwierigen Topographie des Landes ­– einfach als Investitionsnebenkosten abzutun, wie Minister Untersteller es tut, und dann beim Bund um Regionalquoten für die Windenergie-Förderung zu betteln“, kritisierte Glück. Trotz aller Bemühungen seit 2011 habe die grün-geführte Landesregierung ihr Ziel, bis 2020 mindestens 10 Prozent der Bruttostromerzeugung auf Windenergie umzustellen, mit derzeit etwa 3,4 Prozent schon jetzt krachend verfehlt. Tatsache sei, dass Baden-Württemberg bessere Potenziale in die Energiewende einbringen könne als hoch subventionierte Schwachwindanlagen. Bei der Energieeffizienz im Wärmesektor oder in der mittelständischen Produktion, bei der Entwicklung synthetischer Kraftstoffe oder auch bei Innovation und Speicherforschung habe Baden-Württemberg größere Chancen, sagte Glück.

In einer Aktuellen Debatte über den Umgang mit dem Wolf und seinen Angriffen auf Nutztiere hat der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück, der grün-schwarzen Landesregierung vorgeworfen, den eigenen Zwist verschleiern zu wollen und der Europäischen Union mit Blick auf die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie den schwarzen Peter zuzuschieben.

„Heute verkündet Umweltminister Untersteller stolz seine Erkenntnis, man könne ohne den europarechtlichen Schutzstatus des Wolfs zu ändern den Artikel 16 der FFH-Richtlinie auch so lesen, dass die Tötung von Wölfen durchaus zulässig sei, wenn die Tiere durch ihre Angriffe auf Weidetiere ökologisch wertvolle Lebensräume bedrohten. Herr Minister, das ist nichts Neues. Viele EU-Mitgliedsstaaten folgen dieser Lesart schon seit Jahren“, sagte Glück.

So würden Schweden und Frankreich den Wolf weiter in Anhang IV der FFH-Richtlinie und damit als besonders geschützt führen und dennoch Wölfe zum Schutz der Weidetierhaltung bejagen. Darüber hinaus sei es auch möglich, dass einzelne EU-Mitgliedsstaaten den Wolf aufgrund einer stabilen Population von Anhang IV in den weniger strengen Schutzstatus nach Anhang V der FFH-Richtlinie überführten, erläuterte Glück und verwies dabei auf Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Bulgarien, Griechenland und die nördlichen Provinzen Spaniens. „Grüne und CDU sollten aufhören, immer das EU-Recht als Vorwand dafür zu nehmen, dass sie in Bund und Ländern beim Thema Wolf nicht handeln. Es ist ihr politischer Zwist, der ein echtes Wolfsmanagement blockiert. Sonst nichts.“

Der liberale Naturschutzpolitiker forderte abermals, den Wolf in Baden-Württemberg wie den Luchs mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufzunehmen, um die Jägerschaft ins Monitoring einzubinden und rechtssichere Hegeabschüsse zu ermöglichen. Zudem plädierte Glück für eine Wolfsverordnung nach brandenburgischem Vorbild, um die komplexe Rechtslage in Gefahrensituationen zu bündeln und behördliche Zuständigkeit im Land zu klären. „Im Ernstfall muss ein Anruf genügen, um eine rechtssichere Entnahme eines Wolfs genehmigt zu bekommen. Wenn ein Tier zum Risiko wird, kann man nicht wochenlang auf die Genehmigung warten“, sagte Glück

Bei der ersten Beratung über einen gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD-Fraktion und FDP/DVP Fraktion für eine rechtliche Entschädigungsgrundlage bei Nutztierrissen durch den Wolf sagte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Andreas Glück:

„Baden-Württemberg ist kein Wolfserwartungsland mehr, Baden-Württemberg ist Wolfsland. Doch was tut die grün-schwarze Landesregierung? Landwirtschaftsminister Hauk (CDU) fordert die Aufnahme des Wolfs ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, der grüne Abgeordnete und selbsternannte Wolfsexperte, Dr. Markus Rösler, lehnt dies rundheraus ab. Ein anderer grüner Abgeordneter wiederum, Reinhold Pix, hat beim Landesjägertag im April verkündet, langfristig komme das Land gar nicht darum herum, den Wolfs ins Jagdrecht aufzunehmen. Und Dr. Baumann, grüner Staatssekretär und ehemaliger Landesvorsitzender des NABU, sagt, er wünsche sich den Wolf nicht, er könne auch ohne ihn leben. Ja was denn nun? Grün-Schwarz fehlt jeglicher Grundkonsens und jegliches Gesamtkonzept.

Wenn wir mit dem Wolf leben wollen, dann brauchen wir klare Regeln:

  • eine verlässliche, landesgesetzliche Entschädigungsgrundlage für Nutztierrisse,
  • eine Aufnahme des Wolfs ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
  • und eine Wolfsverordnung, die bestehendes Recht bündelt und behördliche Zuständigkeiten klar benennt, gerne nach Muster der brandenburgischen Wolfsverordnung

Und noch etwas, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Stampfen Sie Ihr Totschlagargument ein, ein Populationsmanagement des Wolfs sei aufgrund des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie nicht zulässig. Schweden, Finnland und Frankreich, allesamt EU-Mitglieder, haben ein aktives Management zur Bestandsregulierung. In Schweden und Finnland gibt es Rentierbewirtschaftungsgebiete, wo Wölfe nicht erwünscht sind und deshalb bejagt werden. Auch in Baden-Württemberg wären solche Zonen zum Schutz von Weidelandschaften und Siedlungsgebieten vorstellbar.

Wir brauchen ein Gesamtkonzept für den Wolf. Der heute von SPD und FDP/DVP vorgelegte Entwurf für eine gesetzliche Entschädigungsgrundlage ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sehr geehrte Damen und Herren von der Regierungskoalition, gehen Sie diesen Schritt mit uns gemeinsam!“

Zur Ankündigung des baden-württembergischen Umweltministers, das Klimaschutzgesetz des Landes aus dem Jahr 2013 überarbeiten und darin neue Ziele für die CO2-Emissionsminderung bis zum Jahr 2030 festschreiben zu wollen, sagte der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Klima und Energiewirtschaft, Andreas Glück:

„Minister Untersteller kommt mir inzwischen vor, als wolle er trotzig mit dem Kopf durch die Wand. Einerseits stellt er nun fünf Jahre nach Einführung des aus unserer Sicht damals schon unsinnigen Landesgesetzes für Klimaschutz fest, dass die darin selbstgesteckten Klimaschutzziele für 2020 wohl mit krachenden 2 bis 6 Prozentpunkten verfehlt werden, weil das Land anders als der Bund und die Europäische Union die zentralen Stellschrauben des Klimaschutzes gar nicht in der Hand hat. Andererseits kündigt Herr Untersteller praktisch im gleichen Atemzug einen neuen, noch ehrgeizigeren Anlauf des Landes in diese Richtung an.

Wenn das Land die entscheidenden gesetzgeberischen Stellschrauben wie Erneuerbare-Energien-Gesetzgebung, steuerliche Förderung von Gebäudesanierungen oder den europäischen Emissionshandel  nicht in der Hand hat, dann macht es doch schlicht keinen Sinn, durch unwirksame Landesgesetze immer wieder neue Zielmarken zu definieren. Das ist letztlich Augenwischerei, die nur dazu dient, dass Minister Untersteller sich auf selbstgerechten Pressekonferenzen öffentlichkeitswirksam über die angebliche Untätigkeit von Berlin und Brüssel aufregen kann. Ernstzunehmende Politik im Dienste des Klimaschutzes sieht anders aus.“

Zur artenschutzrechtlich erforderlichen Umsiedlung mehrerer Tausend Eidechsen für das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ erklärte die Stuttgarter Landtagsabgeordnete und Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion für Umweltschutz, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Wir alle wollen seltene Tier- und Pflanzenarten schützen. Wir können beim europäischen und deutschen Artenschutzrecht aber inzwischen des Öfteren die Auswirkungen eines Konstruktionsfehlers beobachten: Wirtschaftsbranchen oder Verkehrsinfrastrukturen, die nebenbei wertvolle Biotope für Amphibien und Reptilien schaffen, haben zusehends mit dem Fluch der guten Tat zu kämpfen. Dass Eidechsen oft auf Flächen der Bahn zu finden sind, hat schlicht damit zu tun, dass sie sonnige Schotterflächen lieben. Durch den starren Artenschutz wird aber ausgerechnet die Bahn abgestraft, die diese Biotope einst geschaffen hat. Dass die Mopsfledermäuse die Tunnels der südbadischen Sauschwänzlebahn als Winterquartier gewählt haben, wird nun ausgerechnet dem Betrieb der Museumsbahn zum Verhängnis. Und genauso widersinnig ist es, eine Kartierung nach der europäischen FFH-Richtlinie über einen Steinbruch zu legen, wenn sich dort infolge des wirtschaftlichen Gesteinsabbaus Kammmolch und Gelbbauchunke niederlassen. Wir brauchen eine Dynamisierung des Artenschutzes, welche gesunde und stabile Gesamtpopulationen in den Fokus rückt, und nicht jedes einzelne Exemplar. Sonst wird der Artenschutz irgendwann unbezahlbar.“

Die umweltpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, hat die Grünen scharf für ihr „doppeltes Spiel“ in Bund und Ländern beim Schutz von Grundwasser, Flüssen und Seen kritisiert: „Die Grünen drehen es bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie gerade so, wie sie es wollen. Glaubwürdige Umweltpolitik sieht anders aus.“

In einer Pressemitteilung vom 29. März 2018 habe die grüne Bundestagsfraktion behauptet, „schon 93 Prozent der Flüsse in Deutschland“ seien „in einem sehr schlechten Zustand“, kritisierte Reich-Gutjahr. Tatsächlich hatte das Bundesumweltministerium den Grünen aber zuvor erläutert, dass noch 93 Prozent der Flussabschnitte die Zustandskategorien „mäßig“, „unbefriedigend“ oder „schlecht“ erreichen, dass sich jedoch eine langsame, aber stete Tendenz zur Verbesserung abbilde. Zudem habe das Bundesumweltministerium darauf hingewiesen, dass der wasserwirtschaftliche Vollzug in die Hoheit der Länder falle, und nicht in die des Bundes. „Wenn wir indessen im Land Baden-Württemberg den grünen Umweltminister Untersteller nach der Belastung der heimischen Gewässer mit multiresistenten Keimen und Antibiotika fragen, hören wir nur Beschwichtigungen und Erklärungen, warum er dazu überhaupt keine Daten habe und sich nicht zuständig fühle“, kritisierte Reich-Gutjahr.

 

Die Freien Demokraten stünden für den Schutz des wichtigsten Lebensmittels und sehr wichtigen Lebensraums, des Wassers, ein. „Vor allem der Schutz des Grundwassers ist dafür existenziell. Deshalb müssen Einträge wie Rückstände aus Landwirtschaft, Industrie und Bergbau sowie aus Medikamenten immer dort reduziert werden, wo sie entstehen und wo eine Gefährdung vorliegt“, forderte Reich-Gutjahr. Es gelte das Verursacherprinzip.

Die Freie Demokratin wies darauf hin, dass die Europäische Union die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie nachträglich erhöht habe, zum Beispiel durch Aufnahme neuer Messwerte, ohne aber jemals das Zieljahr 2027 anzupassen. Zudem habe die EU mit dem Begriff des „ökologisch guten Zustands“ beim Beschluss der Wasserrahmenrichtlinie im Dezember 2000 Neuland beschritten. „Es ist absolut richtig, neue Erkenntnisse immer rasch ins europäische Recht aufzunehmen, aber zusätzliche Ziele brauchen eben auch zusätzliche Zeit zur Umsetzung.“ Warnungen vor einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland relativierte Reich-Gutjahr daher. Die Probleme der Umsetzung gibt es überall in der EU und Brüssel wird wohl kaum gegen 27 Mitgliedsstaaten gleichzeitig prozessieren. „Der heutige Stand der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bietet gewiss keinen Anlass, sich zurückzulehnen, aber wir müssen das Erreichte bei der chemischen Gewässerqualität, bei Renaturierungen und der Rückkehr von Arten auch nicht künstlich schlecht reden, nur um daraus parteipolitisch Kapital zu schlagen“, fasste die liberale Umweltpolitikerin zusammen. Die Gewässer des Landes seien heute in einem deutlich besseren Zustand als noch in den 1990er Jahren.

 

In einer Landtagsdebatte über die „Weiterentwicklung der Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Baden-Württemberg“ hat die Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion für Umwelt und Entsorgungswirtschaft, Gabriele Reich-Gutjahr, den baden-württembergischen Umweltminister Untersteller aufgefordert, seine Vorstöße für eine Rückführung der privatwirtschaftlich organisierten Wertstofferfassung in die Hände von Kreisen und Kommunen zu beenden:

„Die Zahlen zum Abfallaufkommen zeigen, dass der Verpackungsmüll unser Sorgenkind bleibt. Der Konsumtrend zum Online-Versandhandel, zu Fast Food-Mahlzeiten und zum Mitnehm-Kaffee führt leider dazu, dass immer mehr Verpackungen verbraucht werden. Ich denke daher, dass wir alle grundsätzlich die höheren Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes begrüßen, die der Bundesgesetzgeber stufenweise zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2021 vorgibt. Es würde mich aber auch freuen, wenn Herr Minister Untersteller nunmehr sein andauerndes grünes Störfeuer im Bundesrat beenden und endlich seinen Frieden mit den privatwirtschaftlich organisierten dualen Systemen machen würde.

Das im Dualen System verankerte Prinzip der Produktverantwortung, also die finanzielle Beteiligung der Hersteller an der späteren Entsorgung der Verpackungen über Lizenzgebühren, ist keine Hürde für mehr Recycling, sondern Teil der Lösung. Wir Freie Demokraten sind froh, dass dieses zutiefst marktwirtschaftliche Prinzip mit dem neuen Verpackungsgesetz des Bundes und durch die damit einhergehende Gründung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gestärkt worden ist. Damit bisherige Lücken im System geschlossen werden und die tatsächliche Wiederverwertung von Wertstoffen vorankommt, brauchen die Unternehmen nun langfristige Planungssicherheit. Ständige Systemdebatten über die Rückführung der Organisationsverantwortung in die kommunale Hand führen dabei nicht weiter. Und ein Zugriff der Kommunalwirtschaft auf Wertstoffabfälle würde im Vergleich zur Privatwirtschaft wohl kaum zu Effizienzsteigerungen führen.“

Mehrere Hundert Bürgerinnen und Bürger sind am Samstag der Einladung der FDP/DVP-Fraktion zur Veranstaltung „Wölfe in Baden-Württemberg – Eine Diskussion zwischen Naturverklärung und Panikmache“ gefolgt. Im Landtag diskutierten sie mit dem Landesjägermeister, Dr. Jörg Friedmann, dem Geschäftsführer des Landnutzerverbandes „Forum Natur Brandenburg“, Gregor Beyer, sowie mit dem Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, und dem für Naturschutz zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Andreas Glück, über den Umgang mit dem zurückkehrenden Raubtier.

Bullinger wies darauf hin, dass Baden, Württemberg und Hohenzollern nur 3 Millionen Einwohner hatten, als die letzten Wölfe im neunzehnten Jahrhundert geschossen wurden. Heute seien es aber fast 11 Millionen Einwohner mit einer engmaschigen Verkehrsinfrastruktur und Landnutzung. „Vor diesem Hintergrund muss sowohl aus Sicht des Tiers als auch aus Sicht des Menschen die Frage erlaubt sein, wo und auf welche Weise können wir dem Wolf überhaupt Lebensräume anbieten, ohne dass es zu ständigen Konflikten kommt“, sagte Bullinger. Die Ankündigungen der neuen Bundesregierung zum Wolfsmanagement im schwarz-roten Koalitionsvertrag bezeichnete Bullinger als „Hoffnungsschimmer“. Inwieweit diesen Aussagen auch eine baldige Umsetzung folgen werde, bleibe aber abzuwarten.

Jörg Friedmann vom Landesjagdverband kritisierte, in der Diskussion über den Wolf fehle es oftmals an Wissen über ökologische Zusammenhänge und Wechselwirkungen. „Man darf eine Tierart niemals isoliert betrachten“, forderte der Landesjägermeister. Es passe nicht zusammen, einerseits die Ausbreitung des Hirschs in Baden-Württemberg auf wenige ausgewiesene Rotwildgebiete zu begrenzen und andererseits den Wolf ohne Einschränkungen auf der vollständigen Fläche des Landes willkommen zu heißen. Denn das Rotwild zähle in anderen Ländern zur Hauptbeute des Wolfs. Auch werde die Rückkehr des Wolfs das Verhalten des Schalenwilds verändern. Die Schwarzwildbejagung werde dadurch schwieriger. Wer zudem einer unkontrollierten Ausbreitung des Wolfs das Wort rede, bringe die ökologisch wichtige Weidetierhaltung in Gefahr. Denn diese werde in Baden-Württemberg nicht zuletzt von vielen Nebenerwerbslandwirten betrieben, die sich keine teuren Herdenschutzmaßnahmen leisten könnten. Scharfe Kritik übte Friedmann an der Uneinigkeit der grün-schwarzen Landesregierung. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) dürfe nicht, wie jüngst verkündet, im Alleingang Managementmaßnahmen mit benachbarten Ländern abstimmen, ohne diesbezüglich vorab Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) zu konsultieren. Die Ausgrenzung von Landwirten und Jägern durch den grünen Umweltminister bei diesem Thema sei nicht hinnehmbar. Des Weiteren kritisierte Friedmann die jüngste Vereinbarung der Umweltministerien von Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, genehmigte Abschüsse nur durch spezielle Einsatzteams der Länder durchführen zu lassen. Dies grenze die Jagdausübungsberechtigten in den Revieren aus und untergrabe das Recht am Grundeigentum. Auch Gregor Beyer plädierte dafür, in solchen Fällen zuerst die örtlichen Jäger anzufragen.

In seinem Vortrag berichtete Beyer von den alltäglichen Problemen mit Wölfen im Osten. Baden-Württemberg befinde sich verglichen mit Brandenburg noch ganz am Anfang der Entwicklung, müsse andererseits aber auch nicht jeden Fehler wiederholen, den Brandenburg beim Umgang mit dem Tier schon gemacht habe. Wichtig sei daher, sich rasch von „drei Märchen“ zu verabschieden. Als erstes Märchen bezeichnete Beyer die Behauptung, der Wolf sei in Deutschland ausgestorben gewesen und müsse in Europa wegen eines ungünstigen Erhaltungszustands noch immer besonders streng nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützt werden. „Der Wolf war in den neuen Ländern faktisch nie ausgestorben, in der DDR wurde nur jeder einzelne Wolf rigoros geschossen“, stellte Beyer klar, der ausdrücklich hinzufügte, dass dies heute keine vernünftige Handlungsmöglichkeit darstelle. Zudem gebe es zwischen den Wolfsbeständen im Norden, Osten und Süden Europas durchaus einen nachweisbaren genetischen Austausch.

Das zweite Märchen sei, dass der Wolf, vor allem Menschen gegenüber, ein scheues Tier sei. Beyer präsentierte dazu einen Flyer der Regierung des amerikanischen Staates Alaska zum Umgang mit Wölfen, in dem unter anderem davor gewarnt wird, Kinder allein an Bushaltestellen warten zu lassen und in Wolfsgebieten ohne größere Gruppe wandern zu gehen. „Weder ist der normale Wolf von Natur aus scheu, noch gibt es spezielle Problemwölfe mit unnormalem Verhalten. Vielmehr wird jeder Wolf mit seinem natürlichen Wolfsverhalten zu einem Problem, wenn aus seiner Sicht Zeit, Ort und Gelegenheit stimmen“, sagte Beyer. Niemand müsse deshalb in Panik verfallen, aber der Wolf habe nun einmal keine genetisch bedingte Scheu vor dem Menschen, sondern müsse diese immer wieder beigebracht bekommen. „Wenn er, wie im brandenburgischen Rathenow geschehen, tagelang durch den Vorgarten einer Kindertagesstätte streift, dann muss man ihm eben mit geeigneten Mitteln klarmachen, dass er dort nichts verloren hat“, forderte Beyer. Als „drittes Märchen“ nannte Beyer die Behauptung, der Wolf greife sich in der Regel nur Wildtiere, aber nur ganz selten Haus- oder Nutztiere. „Der Wolf ist letztlich auch nur ein fauler Hund“, sagte Beyer. Es sei für das Raubtier unlogisch, sich bei der Jagd auf schnelle Wildtiere zu verausgaben, wenn es sich einfach auf einer umzäunten Weide bedienen könne. In Brandenburg und Sachsen gehörten Risse an Schafen, Rindern, Reitpferden und inzwischen sogar Hunden zur Tagesordnung.

Andreas Glück, der anschließend die Diskussion mit dem Publikum im bis auf den letzten Platz gefüllten Plenarsaal moderierte, stellte fest, dass Baden-Württemberg inzwischen kein „Wolfserwartungsland“ mehr sei, sondern ein „Wolfsland“. In ihrer Stellungnahme zur Kleinen Anfrage der FDP/DVP-Fraktion, „Amtliche Wolfsstatistik in Baden-Württemberg“, Drucksache 16/3477, habe die Landesregierung jüngst geantwortet, dass es zwischen Juni 2015 und Januar 2018 schon 20 amtlich bestätigte Wolfsnachweise gegeben habe, darüber hinaus mehrere Hundert unbestätigte Sichtungen von Wölfen. Die grün-schwarze Landesregierung solle den Wolf daher nicht nur in ihr Wildtier-Monitoring aufnehmen, sondern die Tierart, wie schon die ebenfalls streng geschützten Arten Luchs und Auerhuhn, mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagd- und Wildtiermanagement aufnehmen. Zudem forderte Glück die Landesregierung auf, eine Wolfsverordnung nach brandenburgischem Vorbild auf den Weg zu bringen, um bestehendes Recht zusammenzufassen, Zuständigkeiten zu klären und Verfahrensabläufe in konkreten Gefahrensituationen zu beschleunigen. Auch müsse es klare Schadensregelungen geben, sowohl für Nutztierrisse als auch für Verkehrsunfälle mit Nutztieren, die infolge von Wolfsangriffen die Flucht von der Weide ergreifen. „Wir werden Grüne und CDU bei all diesen offenen Fragen aus der Opposition heraus antreiben. Denn das bisherige Larifari der Landesregierung wird der Situation und den Betroffenen in den ländlichen Räumen nicht gerecht“, sagte Glück abschließend.

Zur Meldung, wonach Umweltminister Untersteller beim Wolfsmanagement nun auf die Zusammenarbeit mit Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland setzt, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück:

„Abstimmungen mit Partnern sind im Grundsatz immer zu begrüßen. Bevor Minister Untersteller sein Vorgehen mit Wiesbaden, Mainz und Saarbrücken abstimmt, sollte er sich aber erst einmal mit seinem thematisch ebenfalls betroffenen Kabinettskollegen Peter Hauk an einen Tisch setzen.“ Die Tatsache, dass die neue Kooperation beim Wolfsmanagement nicht mit dem Minister für Ländlichen Raum abgestimmt sei, lasse für das weitere Jahr 2018 nichts Gutes erwarten, sagte Glück. „Laut dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz müssen beide Minister dieses Jahr gemeinsam einen Wildtierbericht samt Neuzuweisungen von Arten ins Jagdrecht beschließen. Die Art und Weise, wie Herr Untersteller seinen Koalitionspartner schon jetzt außen vor lässt, spricht Bände“, sagte der Naturschutzpolitiker.

Der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, beklagte abermals die „ideologische Wolfsromantik“ der Grünen: „Mit ein paar länderübergreifenden Arbeitsgruppen und Willkommensgrüßen für den Wolf ist es nicht getan. Statt theoretische Betrachtungen anzustellen ist Minister Untersteller zu empfehlen, sich die Situation in Ländern mit Wolfsbeständen bei einem Besuch vor Ort anzusehen und mit Praktikern auszutauschen. Der Wolf sollte 2018 wie bisher schon der Luchs mit einer ganzjährigen Schonzeit ins Jagdrecht aufgenommen werden. Wir müssen für künftige Fälle, in denen rasches Handeln gefragt ist, jetzt die Grundlagen für ein schnelles und rechtssicheres Handeln legen“, sagte Bullinger, der auf zahlreiche Konflikte mit dem streng geschützten Wildtier in Ostdeutschland hinwies. Diese Diskussion könne man nicht erst führen, wenn das erste Tier durch Vorgärten streife und sich an Mülltonnen bediene.

In einer Landtagsdebatte über Strategien für mehr Ressourceneffizienz hat die Sprecherin der FDP/DVP Fraktion für Umwelt und Kreislaufwirtschaft, Gabriele Reich-Gutjahr, die grün-schwarze Landesregierung aufgerufen, den Bürgern und Unternehmen mehr Freiräume zu lassen: „Ein möglichst effizienter Einsatz der verfügbaren Ressourcen ist zunächst einmal im unternehmerischen Eigeninteresse einer jeden und eines jeden, aber dafür brauchen sie Freiräume zum Gestalten und keine Landesregierung, die ihnen beispielsweise über die Landesbauordnung vorschreibt, wie sie das Dach zu begrünen haben und wie viele überdachte Fahrradstellplätze sie zu bauen haben.“ Ressourceneffizienz beginne mit einer  Gesetzgebung, die sich auf das Wesentliche beschränkt.

Wichtig sei es beim effizienten Einsatz von Rohstoffen und Energie in der Wirtschaft die Forschung und Entwicklung technologieoffen voranzutreiben. „Ja, es braucht Anstöße von außen und den Austausch mit anderen. Das Land und seine Hochschulen und Forschungsinstitute leisten hier einen wichtigen Beitrag, den der Think Tank gut ergänzt“, so Reich-Gutjahr. Die unmittelbaren landespolitischen Hebel zur Steigerung der Ressourceneffizienz kämen unter Grün-Schwarz aber weiterhin zu kurz, kritisierte Reich-Gutjahr. „Anstatt Sonntagsreden über ultraeffiziente Fabriken zu halten, welche die Unternehmen selbst am besten bauen können, sollte die Landesregierung endlich für eine ultraeffiziente Infrastruktur in der gesamten Fläche des Landes sorgen. Der Ausbau unseres Straßennetzes wäre das beste Programm, um Stauzeiten zu reduzieren und volkswirtschaftliche Schäden in der Logistik zu minimieren. Der zügige Ausbau des Breitband-Internets wäre das beste Programm, um Pendlerströme zu verringern und Ballungsräume zu entzerren. Hier ist effizientes Regierungshandeln im Dienste von Bürgern, Unternehmen und unserer Umwelt gefragt“, sagte Reich-Gutjahr abschließend.