Der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, kritisiert, dass das Land beim Ausbau der Windenergie zusehends in eine höchst fragwürdige Mehrfachrolle abgleitet. So trete das Land Baden-Württemberg bei vielen Windparks in unterschiedlicher Form gleichzeitig als Projektierer, Anlagen-Betreiber, Flächenverpächter und Berater der Genehmigungsbehörden in Erscheinung, was unweigerlich die Frage hervorrufe, inwieweit wirtschaftliche Interessen und öffentliche Schutzziele noch sauber voneinander getrennt würden.

Der Landesbetrieb Forst BW verpachtet Windkraftstellflächen. Die im August 2011 von der landeseigenen Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH und der KWA Contracting AG gemeinsam gegründete Windenergie Baden-Württemberg GmbH (WEBW) errichtet Windparks. Darüber hinaus begleitet das Land gleichzeitig in Form der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) wie auch der Regierungspräsidien die Genehmigungsverfahren der Stadt- und Landkreise für Windräder mit der Bereitstellung von Daten und Beratungsleistungen. Glück beobachtet diese Gemengelage mit wachsender Sorge: „Die grün-rote Landesregierung muss endlich mit offenen Karten spielen. Formal mögen diese Beziehungen zwischen verschiedenen Unternehmen und Behörden des Landes nicht zu beanstanden sein, insgesamt hat das Ganze aber einen Geschmack von kubanischer Staatswirtschaft.“ Denn derartige Beziehungsgeflechte verschiedener Staatsbetriebe finde man sonst vornehmlich auf der kommunistischen Karibikinsel.

“Bei dieser Mehrfach-Rolle des Landes liegt der Verdacht einfach in der Luft, dass öffentliche Schutzziele und wirtschaftliche Eigeninteressen des Landes nicht mehr sauber und mit letzter Konsequenz voneinander getrennt werden. Die Frage, ob hier auf bestimmte Informationen und Entscheidungen nicht informeller Einfluss genommen wird, drängt sich bei dieser undurchsichtigen Gemengelage schlicht auf.“ Zurzeit treibt die WEBW sechs Windparkprojekte voran, unter anderem im Main-Tauber-Kreis, im Ostalbkreis, im Rems-Murr-Kreis, im Landkreis Heidenheim, im Landkreis Göppingen und in der Landeshauptstadt Stuttgart. Bei drei dieser Windparks sind Waldflächen der Forst BW einbezogen.

 

Zur Meldung, wonach Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nun plant, Industriebetriebe, die sich mit eigenen Kraftwerken selbst mit Strom versorgen, künftig mit 50 Prozent der Ökostrom-Umlage stärker zu belasten und mit Supermärkten, die Solarstrom zur Eigenversorgung beziehen, gleichzustellen, erklärte der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Ein schlechter Herrscher, der alle ungleich behandelt, wird nicht dadurch besser, dass er nun alle gleich schlecht behandelt. Es stellt sich bei diesen Plänen zur Ökostrom-Reform die Frage, wo eigentlich die CDU noch mitregiert. Wieder wird deutlich: Die FDP fehlt.“

Zu Berichten, wonach die Energiekonzerne EnBW, RWE und Eon ihr gesamtes Atomgeschäft mit Hilfe eines Altlastenfonds an den Bund übertragen wollen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der energiepolitische Sprecher Andreas Glück:

„Eine Stiftungslösung, die allein darauf hinausläuft, dass sich die Betreiber beim Kraftwerksrückbau und bei der Endlagerung auf Kosten der Steuerzahler einen schlanken Fuß machen, ist indiskutabel, zumal man die tatsächlichen Ausstiegskosten heute noch nicht abschließend kennt. Deshalb sind die Konzerne erst einmal dazu aufgerufen, die zugesagten Milliarden-Rückstellungen bereitzustellen. Wenn eine Stiftungs- oder Fondslösung aber dazu beitragen kann, den Ausstieg aus der Kernenergie in geordnete Bahnen zu lenken, gebildete Rückstellungen vor Unternehmensinsolvenzen zu schützen und Streitigkeiten wie jene über die Brennelementesteuer oder Schadensersatzforderungen beizulegen, sollte man dies gemeinsam mit den Kraftwerkseignern diskutieren.“

Zur Kritik von Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller an der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Anstatt mit erhobenem Zeigefinger auf Bundeswirtschaftsminister Gabriel zu zeigen, sollte Minister Untersteller vor der eigenen Haustür kehren. Die Wahrheit ist: Auf den drohenden weiteren Anstieg der Strompreise, der sowohl die Bürger als auch die Unternehmen belasten wird, liefern weder Untersteller noch Gabriel überzeugende Antworten. Die Strompreise werden auch nach dieser EEG-Reform weiter steigen – mit oder ohne Befreiungen für energieintensive Betriebe. Selbst der Chef der Expertenkommission der Bundesregierung geht davon aus, dass die geplante Reform nicht reichen wird, um die umlagefinanzierten Subventionen für Windräder und Solarmodule einzugrenzen. Die wenigen guten Ansätze zur Dämpfung der Strompreisexplosion, die Gabriel noch zu Beginn des Jahres hatte, wurden von den Landesregierungen Baden-Württembergs und Bayerns abgewürgt, weil sich die Ministerpräsidenten Kretschmann und Seehofer vor den Karren der Windkraftlobbyisten haben spannen lassen. Anstatt durch eine unverhältnismäßige Belastung energieintensiver Produktionen deren Verlagerung über den Rhein nach Frankreich oder in andere Länder zu riskieren, sollte Untersteller lieber den über die EEG-Umlage teuer subventionierten und wirtschaftlich unsinnigen Ausbau der Windenergie im windschwachen Südwesten stoppen.“

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Hans-Ulrich Rülke hat die Forderung seiner Fraktion nach Beendigung der Subventionierung der Windkraft bekräftigt. “Wer immer mehr Windräder fordert, der muss auch sagen, wie er den Strom speichern und transportieren will.” Einfach den Bau von Windrädern zu subventionieren, sei noch keine Energiewende. Das einzige, was man mit einer solchen Politik erreiche sei, dass der Strom immer teurer werde. Damit stelle sich für viele Verbraucher die soziale Frage und die Industrie werde aus dem Land getrieben.

Der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, wirft der grün-roten Landesregierung vor, die Interessen von Hauseigentümern beim Ausbau der Windenergie rücksichtslos zu übergehen. Anlass für Glücks Kritik ist die Antwort von Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 15/4755), die nach Auffassung des FDP-Abgeordneten an Auskunftsverweigerung grenzt: „Es ist schlimm genug, wenn das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg keinerlei Erkenntnisse über die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf den Wert benachbarter Immobilien und somit auf die Altersvorsorge zahlreicher Bürger hat. Aber es ist schlicht ein Unding, dass sich Minister Schmid bei einer entsprechenden Anfrage noch nicht einmal die Mühe macht, sich entsprechende Informationen von Sachverständigen einzuholen. Der wahre Grund für die Ahnungslosigkeit bei diesem Thema ist, dass Grün-Rot davon gar nichts wissen will, weil ihr Windräder wichtiger sind als die hart erarbeiteten Eigenheime der Bürger.“

Gefragt nach statistischen Erkenntnissen über die Minderung des Verkehrswertes von umliegenden Wohngrundstücken infolge des Baus von Windenergieanlagen, erklärt Schmid in seiner Stellungnahme, nichts zum Thema zu wissen. Auch hinsichtlich der Auswirkungen von Windrädern auf die Vergleichsmieten in der näheren Umgebung erklärt der Minister, über keine Erkenntnisse zu verfügen. Auf Glücks Frage, wie die Landesregierung Aussagen von Maklern bewertet, dass Immobilien im Einflussbereich neu errichteter Windenergieanlagen üblicherweise mit Preisabschlägen zwischen 20 und 30 Prozent veräußert werden, erklärt Minister Schmid, derartige

Effekte hingen von der jeweiligen Beurteilung des Einzelfalls ab und könnten daher nicht allgemein bewertet werden.

Auch zu Glücks Frage, inwieweit der grün-roten Landesregierung bekannt sei, dass Banken und Bausparkassen den Beleihungswert von Wohnobjekten im Einflussbereich neu errichteter Windenergieanlagen herabsetzen, erklärte der Minister nur, keine Ahnung zu haben. Ebenso wehrte Schmid Fragen zu den Auswirkungen von Immobilienwertminderungen auf die Altersvorsorge ab. Die einzige tatsächliche Antwort auf die Anfrage des FDP-Abgeordneten Glück, gab der Minister hinsichtlich der Möglichkeit einer Anpassung des steuerlich relevanten Einheitswertes betroffener Wohngrundstücke. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes könne hier eine Minderung des Verkehrswertes durch die Errichtung von benachbarten Windkraftanlagen Berücksichtigung finden. Nochmals erklärte Schmid, dass die grün-rote Landesregierung an den bestehenden Regelungen zu den Mindestabständen zwischen Windrädern und Wohnbebauung nichts ändern wolle, obwohl die schwarz-rote Bundesregierung zu genau diesem Zweck eine Länderöffnungsklausel ins Baugesetzbuch einfügen will. Glück bezeichnete das Verhalten des Finanz- und Wirtschaftsministers als symptomatisch für den Stil der Landesregierung: „Die grün-rote Politik des Weghörens und Überhörens setzt sich fort.“

In seiner Erwiderung auf eine Regierungsinformation zum Thema Energiewende hat der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke der grün-roten Landesregierung völliges Versagen bei der Energiewende vorgeworfen. Aus Rülkes Sicht stehe die Energiewende unmittelbar vor dem Scheitern. Jährlich subventioniere man in Deutschland Strom im Wert von fünf Milliarden Euro mit 24 Milliarden Euro. Zig Milliarden an vernichtetem Kapital seien bei den Energiekonzernen zu beklagen. Strom werde gegen Gebühr exportiert und nochmals gegen Gebühr wieder importiert, während gleichzeitig der Strompreis an der Börse sinke. Die Produktion erneuerbaren Stroms explodiere, während weder die notwendigen Netze noch die notwendigen Speicherkapazitäten vorhanden seien.

„Im Vergleich zur deutschen Energiewende war die sowjetische Kolchosewirtschaft ein Musterbeispiel an effizienter Marktwirtschaft“, so Rülke wörtlich.

Es gebe 18 Energiewenden: Eine europäische, eine des Bundes sowie 16 der Länder. Das gehe nicht zusammen. Gleichzeitig schließe sich das Zeitfenster bis 2022. Es sei absehbar, wann die Diskussion um die Laufzeit der Kernkraftwerke wieder beginne. Deshalb sei es 5 vor 12. Einschneidende Maßnahmen täten not. Sicher aber nicht das, was der Ministerpräsident am heutigen Tage vorgestellt habe. Was Ministerpräsident Kretschmann in der letzten Woche ausverhandelt habe, sei die Bekämpfung eines Großbrandes mit der Spritzpistole, sagte Rülke.

Zunächst beklage der Ministerpräsident die ausgehandelten Sonderregelungen für Industriebetriebe. Es interessiere ihn, so Rülke, ob Kretschmann da für die gesamte Landesregierung spreche, oder ob der sozialdemokratische Teil seinem Vorsitzenden Gabriel folge.

Dann behaupte der Ministerpräsident, die EEG-Umlage sei bis 2017 stabilisiert worden. Das bestreite sogar der Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums, der von einem Anstieg der Umlage auf 7,7 Cent pro Kilowattstunde ausgehe. Dann werde behauptet, es herrsche nun Klarheit über die Rahmenbedingungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Dabei seien weitere Maßnahmen absehbar.

Kretschmann behaupte weiter, ein künstliches Einbremsen der Energiewende sei nicht sinnvoll. „Seit wann ist es künstlich, von einer Subventionierung abzusehen?“, so Rülke. Mit Kretschmanns Politik hätten die Menschen in Baden-Württemberg entweder zu viel oder zu wenig Strom. Man habe den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht. Erst müsse man über Leitungen, Speicherung und Energieeffizienz nachdenken, dann könne man den Ausbau fortsetzen. Kretschmann erwähne die Stichworte Strommarktdesign, Netzausbau und Energieeffizienz, werde aber an keiner Stelle konkret. Die bisherigen Subventionen seien in den Leitungsausbau und in die Erforschung der Speichertechnologien umzuleiten. Man brauche eine Bundeskompetenz beim Netzausbau um Leuten wie Seehofer das Handwerk legen zu können. Außerdem müsse man endlich erkennen, dass eine eingesparte Kilowattstunde so gut sei wie eine produzierte. Kein Wort verliere Kretschmann über die fehlende europäische Integration der deutschen Energiewende. Der  europäische Emissionsrechtehandel biete zwar eine gute und marktwirtschaftliche Grundlage, könne aber seine Wirkung nicht entfalten, wenn jede europäische Region unkoordiniert ihre eigene Energiewende betreibe.

Alles was Kretschmann einfalle sei das Bekenntnis, der Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg könne endlich beginnen. Das sei aber gerade der falsche Weg. Die vom Bundestag eingesetzte Expertenkommission Forschung und Innovation fordere die Abschaffung des EEG beziehungsweise ein sofortiges Moratorium. Weitere subventionierte Windräder machten in unserem Lande keinen Sinn. Offshore in Nord- und Ostsee gebe es 4260 Jahresvolllaststunden. Onshore in Schleswig-Holstein 2025. Im Saarland noch 1605 und in Baden-Württemberg drehten sich Windräder kümmerliche 1252 Stunden im Jahr. „Windkraft in Baden-Württemberg ist so sinnvoll wie Weinbau in Grönland“, so Rülke wörtlich. Zumal die grünen Vorstellungen von Naturschutz den eigenen Ausbauzielen diametral entgegenstünden. Gelbbauchunke, Roter Milan und Hufeisennase verhinderten noch die letzten Windräder: „Herr Kretschmann, sie wollten 1000 Windräder in acht Jahren bauen. Aber jetzt bauen Sie eher acht Windräder in 1000 Jahren!“

Die 34 Anlagen in drei Jahren seit dem Regierungswechsel 2011 seien geschenkt. Besser sei es, die Leitungen in den Norden auszubauen, wo der Wind auch wehe. Baden-Württemberg sei nicht sonnenreich und nicht windhöffig. Es sei aber technologisch hoch entwickelt. Deshalb müsse der Beitrag des Landes zur Energiewende im Bereich der technischen Innovation, der energetischen Gebäudesanierung und der Energieeffizienz liegen.

Das Fazit der FDP-Fraktion sei:

  • Stopp des  EEG, Netzausbau und Erforschung von Speicherkapazitäten.
  • Die Schaffung möglichst klimaneutraler konventioneller back-up-Kapazitäten wie Gaskraftwerke.
  • Erst wenn als dies geschafft sei, dann könne man wieder über den Zubau volatiler      erneuerbarer Energien nachdenken.

 

Die FDP-Landtagsfraktion fordert die grün-rote Landesregierung auf, sich von ihren Plänen zum Ausbau der  Windenergie zu verabschieden.  Wie der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der energiepolitische Sprecher Andreas Glück auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart erklärten, sei das Ziel, bis zum Jahr 2020 zehn Prozent der Stromversorgung aus Windkraft zu bestreiten, weder wirtschaftlich noch realistisch. Die grün-rote Landesregierung habe seit ihrem Amtsantritt den Bau von jährlich durchschnittlich elf neuen Windenergieanlagen erreicht. Diese Ausbeute sei so mager, dass man auf den weiteren Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg auch gänzlich verzichten könne, so Rülke und Glück.

Statt der weiteren ideologischen Fokussierung auf die Windenergie sollte die Landesregierung die frei werdenden Mittel in den Bereichen Energieeffizienz und energetische Sanierung, Netzausbau und Speicherkapazitäten wirtschaftlicher einsetzen. „Wir wenden uns nicht gegen die wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Windenergie, sie muss sich aber ohne Subventionen tragen“, sagten Rülke und Glück bei der Vorstellung eines Impulspapiers zur Energiewende mit dem Titel „Wege in eine wirtschaftlichere  und solidiere Energiewende – Effizienz und Innovation statt Ideologie.“

Rülke und Glück verwiesen auf Messungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), wonach Windenergieanlagen in der Nordsee auf durchschnittlich 4.260 Jahresvolllaststunden kommen, in Baden-Württemberg hingegen im Schnitt nur auf 1.252 Jahresvolllaststunden. Baden-Württemberg ist demnach in Deutschland mit Abstand der schlechteste Standort für Windenergieanlagen. Große Potenziale für Baden-Württemberg sehen Rülke und Glück dagegen in den Bereichen Energieeffizienz und Innovation. „Baden-Württemberg ist nicht sonnenreich, nicht windhöffig, aber technologisch hoch entwickelt“, so die beiden FDP-Politiker. Durch Energieeffizienzmaßnahmen in Gewerbe und Industrie sowie durch energetische Gebäudesanierung ließen sich die Ziele der Energiewende deutlich kostengünstiger erreichen.

Nach den Worten von Rülke und Glück muss die Energiewende in einer sinnvollen Reihenfolge organisiert werden. Dazu sollte der weitere Zubau der nicht grundlastfähigen Stromerzeugungsquellen wie Sonne und Wind zunächst verlangsamt werden. Die Nutzung von Energieeffizienz (z.B. Kraftwärmekopplung, Nahwärme, Gebäudesanierung), der Ausbau der Stromtrassen und -netze sowie die Erschließung von Speicher- und ausländischen Kuppelkapazitäten müsse demgegenüber beschleunigt werden. Eine sinnvolle Abfolge der Schritte zur Energiewende stellt sich nach den Vorstellungen der FDP-Landtagsfraktion wie folgt dar:

  1. 1.  Energieeffizienz und energetische Sanierung: In diesem Zusammenhang bekräftigten Rülke und Glück die FDP-Forderung nach der steuerlichen Absetzbarkeit energetischer Gebäudesanierungen.
  2. 2.  Netzausbau: Die erforderlichen Technologien und das Know-How stünden  bereits zur Verfügung. Planung und Umsetzung benötigten aber noch Zeit. Es habe sich gezeigt, dass die Mischzuständigkeiten beim Netzausbau zu Stillstand führen. Die populistische Verhinderungspolitik des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer sei dafür ein deutlicher Beleg. Rülke und Glück: „Deshalb fordern wir eine reine Bundeszuständigkeit für die Stromautobahnen, so wie es sie bei den Autobahnen bereits gibt. Die hohen Subventionen für Sonne und Wind sind an dieser Stelle besser angelegt.“ 
  3. 3. Speicherkapazitäten: Die erforderlichen Technologien stünden bisher nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung. Wirtschaftlich und großtechnisch einsetzbar seien nach heutigem Stand nur Pumpspeicherkraftwerke, deren Ausbau jedoch aufgrund geographischer Gegebenheiten an Grenzen stoße. Im Jahr 2011 lag das gesamte deutsche Stromspeichervolumen  nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur (DENA) bei nur 0,04 Terrawattstunden (Pumpspeicherkraftwerke). In demselben Jahr lag der deutsche Bruttostromverbrauch bei 606,8 TWh. Sämtliche deutschen Speicherkapazitäten zusammen hätten also nicht einmal ausgereicht, um Deutschland für 35 Minuten mit Strom zu versorgen. Auch bei dieser Entwicklung wären die enormen Subventionen, die wir für die Solar- und die Windenergie ausgeben, besser angelegt, so Rülke und Glück.
  4. 4. Verstärkter Zubau nicht grundlastfähiger (volatiler) erneuerbarer Energien: Erst wenn die ersten drei Schritte weitgehend umgesetzt seien, könne der Wandel hin zu einer nahezu flächendeckenden Versorgung durch erneuerbare Energien gelingen. In der Zwischenzeit sei es notwendig, die Volatilität der erneuerbaren Energien durch konventionelle Kraftwerke abzufedern. Zu diesem Zweck müsse der Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien fallen. „Auch an dieser Stelle sind die enormen Subventionen für Photovoltaik und Windenergie sinnvoller investiert“, so Rülke und Glück.

Weiter kritisierten Rülke und Glück die mangelnde Einbettung der deutschen Energiewende in ein europäisches Gesamtkonzept. So biete der europäische Emissionsrechtehandel eine gute marktwirtschaftliche Grundlage zur Erreichung der Klimaschutzziele. Er könne seine volle Wirkung aber nicht entfalten, wenn jedes Mitgliedsland bei der Energiewende sein eigenes Süppchen koche.

Abschließend sagten Rülke und Glück: „Sollten die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden, so fürchten wir, dass Baden-Württemberg entweder in der Zukunft in höchstem Maße von Stromimporten – auch von ausländischer Kernenergie –  abhängig wird, oder aber der Fahrplan für den Ausstieg aus der Kernenergie abermals in die Diskussion geraten wird.“

Der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, hat die Einigung zwischen Bund und Ländern zur Eigenstromerzeugung kritisiert. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Befreiung von Strom-Selbstversorgern von der EEG-Umlage weitestgehend zu beenden. Nach Ansicht Glücks wären damit Bürger und Unternehmen, die beispielsweise in Kraft-Wärme-Kopplung investiert haben, für ihren eigenen Beitrag zur Energiewende nachträglich abgestraft worden. Die jetzige Einigung zwischen Bund und Ländern sieht dem Vernehmen nach vor, dass zwar künftig neue industrielle Großanlagen, die Strom für den Eigenverbrauch produzieren, nur mit 1,2 Cent je Kilowattstunden belastet werden. Aber kleinere Anlagen zur Eigenstromerzeugung, beispielsweise in Privathaushalten oder Supermärkten, sollen mit 4,4 Cent je Kilowattstunde belastet werden. Für Kleinanlagen bis 10 kW Leistung ist wohl eine Bagatellgrenze von 10.000 kWh selbst verbrauchtem Strom pro Jahr vorgesehen. Im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung kann jedoch eine stromerzeugende Heizung mit 2 kW Leistung mehr als 17.000 kWh Strom im Jahr erzeugen. Auch größere Solaranlagen könnten von der neuen Regelung betroffen sein.

Der FDP-Abgeordnete Glück ist über die Pläne verärgert: „Diese Ungleichbehandlung von Groß- und Kleinanlagen zeigt, dass es der Bundesregierung und den Landesregierungen gar nicht um eine nachhaltige Reform, sondern nur um schnelles Geld für die EEG-Umlage geht. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn Häuslebauer oder kleinere Betriebe die Energiewende ein Stück weit selbst in die Hand nehmen. Zudem fängt zum Beispiel die Kombination aus Solarmodulen und einem stationären Batteriespeicher für Privathaushalte gerade an, wirtschaftlich attraktiv zu werden. Mit dem Energie-Soli für Kleinanlagen würgt man diese Entwicklung ab und verhindert somit einen wünschenswerten Beitrag zur Netzstabilität. Denn entsprechende Batteriespeicher könnten dabei helfen, an sonnigen Tagen die Mittagsspitzen zu glätten.“

Aus Sicht des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, spricht EU-Kommissar Günther Oettinger offenkundig erkennbare Wahrheiten aus. Es sei für jeden vernünftig denkenden Menschen völlig klar, dass man ohne Speicherkapazitäten und Netzausbau nicht einfach immer weiter Sonnen- und Windenergie ausbauen kann, um dies auch noch mit Milliarden an verschleuderten Subventionen zu finanzieren. „Wer kein ideologieverformtes Brett vor dem Kopf hat, der sieht das auch ein” so Rülke wörtlich.

 

Wie der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Andreas Glück mitteilt, streicht das Land beim Ausbau der Windenergie jährlich stark steigendende Einnahmen ein. Grund dafür sind Pachtverhältnisse des Landes mit den Betreibern von Windkraftanlagen auf landeseigenen Stellflächen, etwa in staatlichen Wäldern. Diese Pachtverträge enthalten neben einer festen Grundabsicherung auch variable Vergütungsbestandteile in Form von Umsatzbeteiligungen, deren Prozentsatz sich nach einigen Jahren Vertragslaufzeit sogar noch automatisch erhöht.

„Das Pachtgeschäft steckt zwar noch in den Kinderschuhen, aber die Steigerungsraten der Einnahmen für das Land sind enorm“, sagte der FDP-Abgeordnete mit Blick auf die Antworten der grün-roten Landesregierung auf seine Kleine Anfrage (Drucksache 15/4653). In den vergangenen zwei Jahren haben sich die Einnahmen aus entsprechenden Pachtverhältnissen etwa verdoppelt. Während das Land im Jahr 2011 noch 90.000 Euro mitkassierte, strich es im Jahr 2012 schon rund 115.000 Euro und im Jahr 2013 gut 200.000 Euro ein ­– bei bisher gerade einmal neun in Betrieb genommenen Windkraftanlagen auf derartigen Pachtflächen. Derweil teilte der Minister für den Ländlichen Raum Alexander Bonde (Grüne) mit, dass am 30. Januar 2014 bereits 25 neue Standortsicherungsverträge für Windenergieanlagen im Staatswald abgeschlossen waren. Etwa 100 weitere könnten laut Bonde folgen.

In den fünf im Jahr 2012 abgeschlossenen Pachtverträgen sicherte sich das Land Baden-Württemberg Umsatzbeteiligungen zwischen 4 und 9,1 Prozent. Im Jahr 2013 folgten 14 weitere Pachtverträge, bei denen die Umsatzbeteiligung zwischen 5 und 10,1 Prozent variierte. Im Jahr 2014 werden Vertragsabschlüsse mit Umsatzbeteiligungen von 6 bis 10 Prozent folgen.

Bonde betonte aber in seiner Stellungnahme, dass diese Pachtverträge nicht zur Strompreisentwicklung beitrügen, da die Standortpacht keine direkten Auswirkungen auf die Ökostromumlage habe. Glück sieht dies etwas anders: „Je mehr diese variablen Pachtmodelle Verbreitung finden, desto mehr beeinflussen sie die Rentabilität von Investitionen in die Windenergie bei bestimmten Fördersätzen. Einen indirekten Effekt auf den Strompreis sehe ich absolut.“ Glück forderte zudem mehr Ehrlichkeit der Landesregierung gegenüber den Bürgern: „Es gehört inzwischen zur Wahrheit dazu, dass das Land beim Bau von Windenergieanlagen auch finanzielle Eigeninteressen verfolgt. Es besteht die Gefahr, dass vor Ort umstrittene Windkraftvorhaben in Zukunft auch deshalb eher gegen die Widerstände von Bürgerinnen und Bürgern durchgedrückt werden.“

 

 

 

 

Zu dem von Bundesenergieminister Gabriel vorgelegten Entwurf für eine Ökostromreform, der zu einem Streit zwischen Bund und Ländern führt, sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Überlegungen der Bundesregierung, die Energiewende teilweise über staatliche Kreditfonds zu finanzieren, sind aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion abenteuerlich. Anstatt die Stromkostenexplosion endlich dadurch in den Griff zu bekommen, dass man die Förderung der Erneuerbaren auf marktwirtschaftliche Füße stellt, den Netzausbau vorantreibt und europäische Kuppelkapazitäten erschließt, überlegt man sich in den Reihen von SPD und Union nun anscheinend, das Problem mit einem Abenteuer am Kapitalmarkt auf die lange Bank zu schieben. Eine Ökostromsubvention auf Pump und zulasten künftiger Generationen kommt für uns als FDP nicht in Frage.“

Zur Meldung „CDU: Grün-Rot scheitert mit Versprechen zum Windkraft-Ausbau“ und zur Meldung der Deutschen Wind Guard, dass Baden-Württemberg beim Ausbau der Windenergie an Land im Jahr 2013 mit nur 11 neuen Anlagen im Ländervergleich Platz 13 belegt habe, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Es ist ein Armutszeugnis und ein Offenbarungseid, dass Baden-Württemberg beim Zubau der Windenergie jetzt noch hinter dem Saarland rangiert und die rote Laterne unter den Flächenländern trägt. Gemessen an den Ankündigungen im grün-roten Koalitionsvertrag muss sich die Regierung Kretschmann den Vorwurf des energiepolitischen Totalversagens gefallen lassen.“ Mit Blick auf die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zur Deckelung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien räche sich jetzt, dass Grün-Rot einseitig auf die Windkraft gesetzt und andere Potenziale vernachlässigt habe, so Rülke weiter. Wenn bei den Verhandlungen mit Bundeswirtschaftsminister Gabriel keine entscheidenden Änderungen mehr an der geplanten EEG-Reform erzielt würden, müsse sich Grün-Rot endgültig von seinen ehrgeizigen Ausbauzielen verabschieden.

Anders als die CDU-Landtagsfraktion übte Rülke Kritik an Gabriels Eckpunktepapier: „Wir als FDP haben uns zwar auch für die Einführung eines atmenden Deckels bei der Förderung der Windenergie ausgesprochen, dabei aber stets die Notwendigkeit eines ausreichenden Vertrauensschutzes für laufende Investitionsprojekte betont. Von der Planung über die Genehmigung bis hin zur Lieferung von Windkraftanlagen brauchen Investoren einen sehr langen Atem. Es ist daher schlicht ein Unding, wenn Sigmar Gabriel und die schwarz-rote Koalition nun durchpeitschen, dass hinsichtlich der Förderung der Investitionsschutz nur noch für Anlagen gewahrt bleiben soll, die bis zum 22. Januar 2014 immissionsschutzrechtlich genehmigt worden sind. Dieser willkürliche Stichtag kommt zu kurzfristig und vernichtet auf Investorenseite wichtiges Vertrauen in die Energiewende.“

 

„Goldgräberstimmung im Bereich der Windkraft  haben wir von Anfang kritisch gesehen. Wir setzen nicht auf Goldgräberstimmung, sondern auf solides Wachstum. Denn da, wo Goldgräberstimmung herrscht, ist die Räuberhöhle nicht weit“, so der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,  Andreas Glück. Der Insolvenzantrag des Unternehmens Prokon, das sich überwiegend über Genussrechtsanteile von Anlegern finanziere und im Bereich der Windenergie, Biokraftstoffe und  Biomasse tätig ist, zeige, dass es eines speziellen Verbraucherschutzes bedürfe, um die potenziellen Anleger über Risiken aufzuklären. „Spätestens erweist sich dies jetzt, wo die Gefahr droht, dass tausende von  Anlegern Geld verlieren. Leidtragende dieses schnellen Wachstums sind jedoch nicht nur die Anleger, sondern auch die anderen Projektentwickler dieser Branche, die sich nachhaltig in diesem Bereich engagieren wollen“, sagte Glück.

Bereits im Juli 2012 habe die FDP-Landtagsfraktion einen Antrag zum Thema „Verbraucherschutz und Bürgerwindräder“ gestellt. Im Rahmen der Behandlung im Ausschuss erntete die FDP Spott und Häme seitens der Regierungsfraktionen und Vertretern der grün-roten Landesregierung, verbunden mit dem Hinweis, die FDP müsse doch damit leben können, dass Investitionen mit Risiken verbunden seien. „Wie wichtig das Thema Verbraucherschutz mit Blick auf Bürgerwindräder tatsächlich ist, müsste jetzt auch Grün-Rot erkennen“, so Andreas Glück.

 

Zur Antwort der Landesregierung auf den Antrag der FDP-Landtagsfraktion „Auswirkungen der Energiewende auf die Landwirtschaft in Baden-Württemberg“ (Drucksache 15/4356) erklärte der agrarpolitische Sprecher, Dr. Friedrich Bullinger:

„Die Energiewende ist für die Landwirtschaft auch eine Chance. Wie aus der Antwort der Landesregierung hervorgeht, tragen die erneuerbaren Energien inzwischen ‚bei einem wesentlichen Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg zur Einkommenssteigerung bzw. -sicherung bei.‘ Dennoch dürfen die Probleme, die durch die Energiewende entstanden sind, von der Landesregierung nicht vernachlässigt werden. Neben den insbesondere durch die Ausgestaltung der Energiewende gestiegenen Strompreisen, von denen sämtliche privaten Haushalte wie auch alle landwirtschaftlichen Unternehmen betroffen sind, trägt vor allem die mit der Erzeugung erneuerbarer Energien verbundene Flächeninanspruchnahme zu negativen Auswirkungen für die Landwirtschaft in Baden-Württemberg bei.‘ Mit diesen Worten bringt die Landesregierung das Problem auf den Punkt. Damit es aber nun nicht zu einer ideologisch begründeten Debatte über ‚Tank oder Teller‘ kommt, muss die Politik den verstärkten Wettbewerb um die Fläche aufmerksam verfolgen. Das heißt aber, nicht in den Markt oder die Betriebsführung der Landwirte einzugreifen, sondern den ordnungspolitischen Rahmen richtig zu setzen. An dieser Stelle muss die Landesregierung erst noch beweisen, ob sie das wirklich verstanden hat.“

 

 

In einer von den Liberalen beantragten Debatte hat der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, SPD und Grüne dafür kritisiert, auch sinnvolle und eigentlich konsensfähige Vorschläge zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abzulehnen. So habe die FDP-Landtagsfraktion bereits Anfang des Jahres einen entsprechenden parlamentarischen Beschlussantrag eingebracht, der in etlichen Punkten mit dem jetzigen Berliner Koalitionsvertrag übereinstimme. Deshalb hätte es jetzt zumindest der SPD im Stuttgarter Landtag nicht schwerfallen dürfen, die Landesregierung aufzufordern, sich im Bundesrat für eine bürgerfreundliche Energiewende einzusetzen. Glück: „Grün-Rot wollte eine Politik des Gehört-werdens etablieren, bügelt jetzt aber alles mit Stimmenmehrheit  nieder, was von den Oppositionsfraktionen kommt. Beispielsweise werden sogar eigentlich unstrittige Forderungen abgelehnt, die Energiewende kosteneffizient, versorgungssicher und umweltverträglicher zu machen. Weiter lehnte Grün-Rot es ab, dass bestehende Anlagen bei der Vergütung Bestandsschutz genießen.“

Wie Glück sagte, werde die Landesregierung große Schwierigkeiten bekommen, ihr selbst gestecktes Ziel eines 20-prozentigen Anteils von Windkraft am gesamten Energieaufkommen zu erreichen. Es räche sich jetzt, dass Grün-Rot zu einseitig auf die Windkraft gesetzt habe – verstärkend komme hinzu, dass die schwarz-rote Bundesregierung nur noch Windkraftanlagen mit einem Referenzertrag von 75 Prozent oder höher fördern wolle. Glück: „Für den Fall des Nichterreichens seines  Zieles  hat Minister Untersteller schon vorgesorgt: Schuld sind dann die Kommunen sowie die Landratsämter und nun eben auch die Bundesregierung.“

Zum Vorwurf der SPD, der grüne Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft,  Franz Untersteller, mache die Pläne der großen Koalition bei den Erneuerbaren Energien mies, sagte der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Wir als FDP- Landtagsfraktion sehen den Koalitionsvertrag in Berlin mit Sicherheit kritisch. Wenn nun jedoch die SPD erkennt, dass die Äußerungen von Untersteller in Bezug auf den Windkraftausbau Miesmacherei gleichkommen, so ist dem aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen. Wo es keinen Wind gibt, sollten eben auch keine Windkraftanlagen gebaut werden. Unterstellers Vorschlag, an windarmen Standorten besonders hohe Subventionen zu bezahlen, ist kontraproduktiv.”

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke hat die Landesregierung in einer Landtagsdebatte für ihr Gesetz zur Errichtung eines Nationalparks im Nordschwarzwald scharf kritisiert. Generell verweigere sich seine Fraktion nicht dem Gedanken an einen Nationalpark. Dieser müsse aber Sinn machen und die Bevölkerung mitnehmen. Dies sei aber bei diesem Gesetz beides nicht der Fall.

Der geplante Nationalpark koste die Wirtschaft 50.000 Festmeter Holz pro Jahr, führe zu Einbußen von 46 Millionen Euro jährlich und vernichte mehrere hundert Arbeitsplätze. Deshalb sei das Projekt ökonomisch nicht zu verantworten, sagte Rülke.

Die Regierung habe kein Konzept gegen den Borkenkäfer. Auf zwei Drittel der Grenze des Parks sei das Borkenkäfermanagement außerhalb in den Staatsforst verlagert. Die Rotwildbestände würden sich explosionsartig vermehren, was die entsprechenden Verbiss-Schäden zur Folge haben werde. Deshalb sei das Projekt auch ökologisch nicht zu verantworten.

Wie der FDP-Fraktionsvorsitzende weiter ausführte, habe der Landesrechnungshof Grün-Rot ins Stammbuch geschrieben, dass das Projekt jährlich sieben Millionen Euro verschlingen werde. 89 Personalstellen seien vorgesehen. Der Rechnungshof sage, 70 würden ausreichen. Außerdem würden die Rechnungsprüfer eine zu groß angelegte Leitungsebene bemängeln. „Gleichzeitig streiten Grüne und Rote um Einsparungen im Schulbereich wie die Kesselflicker. Sie wollen ein unsinniges Prestigeprojekt mit Einsparungen bei unseren Kindern gegenfinanzieren. Das ist der eigentliche Skandal“, so Rülke wörtlich. Trotz Rekordsteuereinnahmen würde die Landesregierung keinen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Gleichzeitig verpulvere man Millionen für einen Nationalpark, den vor Ort keiner wolle. Der Nationalpark sei auch fiskalisch nicht zu verantworten.

Nach den Worten von Rülke erinnere das Vorgehen der Regierung Kretschmann an die Geschichte vom Goldenen Kalb aus dem Zweiten Buch Mose. Als Mose lange nicht vom Berg herunterkam, entschloss sich das Volk dazu, eine Götzenfigur zu machen. Dazu nahmen alle Frauen und Kinder ihre Ohrringe ab und der Schmuck wurde eingeschmolzen. Es entstand ein Goldenes Kalb und man tanzte darum. Am Ende, so Rülke, werde es aber wohl diesem Nationalpark wie dem Goldenen Kalb ergehen, siehe zweites Buch Mose, 32. Kapitel, Verse 19 und 20: „Als Mose sich dem Lager näherte, sah er das Volk um das Goldene Kalb tanzen. Da packte ihn der Zorn…Das Goldene Kalb… schmolz er ein und zerrieb es zu Staub.“

Dieselbe Erfahrung werde Grün-Rot vermutlich mit diesem Nationalpark machen. „Ein ökonomischer Unsinn, ein ökologischer Unsinn und ein fiskalischer Unsinn obendrein“, so die scharfe Kritik von Hans-Ulrich Rülke.

Besonders verwerflich sei aber das Schmierentheater von der angeblichen Bürgerbeteiligung. Die angebliche Politik des Gehörtwerdens sei eine Farce. So habe Minister Bonde erklärt, der Park komme nur, wenn die Bevölkerung es auch wolle. Was die Bevölkerung will, das habe man in acht Volksabstimmungen gesehen. Bei der Landesregierung höre die Bürgerbeteiligung aber genau dort auf, wo die Bürger eine eigene Meinung entwickeln.

„Sie sind gegenüber den Menschen im Nordschwarzwald ungefähr so fürsorglich wie der Erlkönig zu den kleinen Kindern“, so Rülke. Die Politik von Grün-Rot folge dem Erlkönig-Prinzip: ‚Und bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt‘!

Die Koalitionsmehrheit könne diesen Nationalpark nun mit ihrer Mehrheit erzwingen. Aber vom heutigen Tage an dürfe kein Grüner und kein Roter je wieder die Vokabel Bürgerbeteiligung im Munde führen oder von einer Politik des Gehörtwerdens reden, sagte Rülke abschließend.

 

Die FDP-Landtagsfraktion kritisiert das Vorhaben der Landesregierung, die privaten Handwerksbetriebe gegenüber kommunalen Eigenbetrieben oder Zweckverbänden schlechter zu stellen. Wie der energiepolitische Sprecher der Liberalen, Andreas Glück, in einer Landtagsdebatte feststellte, bereite die von den Grünen und der SPD geplante Ausweitung kommunaler Aufgaben nicht nur ihm Sorge, sondern auch dem Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT), dem Dachverband der Handwerksorganisationen im Land. Denn nach dem Willen von Grün-Rot und durch wahrscheinliche Unterstützung durch die CDU-Landtagsfraktion, soll die entsprechende Vorschrift in der Gemeindeordnung geändert werden. Glück: „Nach derzeitigem Recht darf eine Kommune eine Aufgabe außerhalb der allgemeinen Daseinsfürsorge dann nicht wahrnehmen, wenn ein privates Unternehmen diese Aufgabe zumindest gleich gut leisten kann.“ Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung habe im Jahr 2005 auf Betreiben der FDP-Landtagsfraktion den Paragrafen 102 der Gemeindeordnung entsprechend neu formuliert, damit die Handwerksbetriebe gegenüber der Konkurrenz der kommunalen Eigenbetriebe nicht benachteiligt werden. Auch vor dem Hintergrund, dass private Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig seien und kommunale Betriebe nicht, es sei denn, sie sie firmieren als GmbH.

Nach den Worten von Glück müsse Grün-Rot anerkennen, dass private Unternehmen  zum wirtschaftlichen Erfolg des Landes durch Investitionen und durch die Schaffung von Arbeitsplätzen entscheidend beitragen. Das gelte auch für die Umsetzung der Energiewende, mit der die grün-rote Landesregierung jetzt bei ihrem Vorhaben argumentiere. Glück: „Dieses Bekenntnis zu den mit hoher Qualität arbeitenden privaten Wirtschaftsunternehmen fordere ich von Grün-Rot ein. Der energiepolitische Sprecher warnte vor der Wende zurück: „Ihr Vorhaben führt dazu, dass im Zweifelsfall ein Stadtwerk die Leuchtmittel an Straßenlaternen auswechselt und nicht mehr der regionale Handwerksbetrieb.“

Zu den Äußerungen von Minister Untersteller zur Energiepolitik der Bundessregierung sagte der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion,  Andreas Glück:

„Minister Untersteller fordert weiter das sogenannte Kapazitätsmodell in der Energiepolitik. Er nimmt so in Kauf, dass dadurch die kostenintensiveren erneuerbaren Energien zum Zuge kommen und damit die Energiewende unbezahlbar wird. Der Strompreis darf aber nicht zur neuen sozialen Frage des 21. Jahrhunderts werden. Das Quotenmodell der FDP würde nach Aussage von Minister Untersteller dagegen die preisgünstigen erneuerbaren Energien zur Anwendung bringen. Man sieht hierbei, dass aus grüner Sicht nur Ideologie im Vordergrund steht und die Interessen der Verbraucher und des Industriestandortes Baden-Württemberg das Nachsehen haben.“

Der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, hält das Landesplanungsgesetz für ungerecht: „Obwohl die Landesregierung insgesamt weit hinter den geplanten Ausbauzahlen zurücksteht, um ihr selbst formuliertes Ziel zehn Prozent Windstrom bis im Jahr 2020 zu erreichen, zeigt sich schon jetzt, wie ungerecht das Landesplanungsgesetz ist. Nachdem bereits in vielen Regionen sämtliche Standorte für den Windkraftausbau ausgeschieden sind, scheint es an anderen Orten zu unzumutbaren Häufungen zu kommen, so zum Beispiel im Main-Tauber-Kreis.

Einen gerechteren Gesetzentwurf haben wir als FDP-Landtagsfraktion eingebracht. Dieser wurde aber von den Regierungsfraktionen niedergebügelt, ohne dass er überhaupt gewissenhaft geprüft wurde.

Es ist klar, wenn man – wie aus der Kernenergie –  irgendwo aussteigt, man auch wieder irgendwo einsteigen muss. Dies darf jedoch nicht auf dem Rücken von wenigen geschehen, die eben gerade keinen Rotmilan oder Auerhuhn vorzuweisen haben”, so Glück.

„Dieses Gesetz ist schwammig, unkonkret, ein Freibrief für die Regierung und nicht im Interesse der Umwelt und des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg.“ Mit diesen Worten begründete der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Friedrich Bullinger das Nein der FDP bei der Verabschiedung des „Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg“ im Landtag. Wie Bullinger sagte, halte er das Gesetz für „klimapolitisch weitgehend unwirksam“. Ohne wesentlich zur CO2-Minderung beizutragen, stelle es eine Gefährdung für Arbeits- und Forschungsplätze in Baden-Württemberg dar. Bullinger: „Ohne  Zweifel sind wir alle für eine Reduzierung von Treibhausgasen, aber die Maßnahmen müssen effektiv sein und Sinn machen.“ Mit Hilfe des Gesetzes schaffe sich der Umweltminister auf dem Verordnungs- und Richtlinienweg am Parlament vorbei lediglich ein machtvolles Instrument zur Bevormundung von Wirtschaft und Bürgern. „Ich befürchte, dass Investoren künftig sehr genau überlegen werden, ob sie ihr Geld in Baden-Württemberg oder in Nachbarländer investieren“, so Bullinger.

Nach den Worten von Bullinger ist es viel wichtiger, sich mit „wirklichen Einsparpotentialen bei den Klimagasen“ zu befassen:

–       steuerliche Anreize zur Gebäudesanierung,

–       eine bessere Förderung von Blockheizkraftwerkanlagen,

–       die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

–       sowie bessere steuerliche Anreize für spritsparende Motoren.

Bei den Beratungen im Landtagsausschuss habe es gegenüber dem ursprünglichen Entwurf kaum Verbesserungen gegeben. Ohne eine volkswirtschaftliche Betrachtung sei dies ein Gesetz der populistischsten Art mit der Gefahr, dass die Exekutive Unsinniges tun könne. „Ich stelle mir eine demokratisch-legitimierte, ökologische und soziale Marktwirtschaft anders vor“, so Bullinger abschließend.

Zur Meldung, wonach  EU-Kommissar Günther Oettinger sich in der Debatte um ein Endlager für Atommüll für einen Standort in Süddeutschland ausgesprochen hat, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der energiepolitische Sprecher Andreas Glück:

„EU-Kommissar Günther Oettinger ist nicht auf dem aktuellen Stand der Forschung. Die FDP-Landtagsfraktion hält Süddeutschland als Standort für ein Atommülll-Endlager für ungeeignet. Denn der gesamte Rheingraben und die Schwäbische Alb gelten als Erdbebengebiet, auch Vulkanismus könne dort nicht ausgeschlossen werden. Dazu befinden sich im gesamten Bereich des Oberrheins zu hohe Wasseraufkommen. Das Landesamt für Geologie erklärte darüber hinaus schon im Jahr 2009, dass die Salzschichten in der Region Heilbronn/Neckarsulm und die Tonschichten rund um Riedlingen, Ulm und im Hegau wasserführend sind und auch nicht die ausreichende Gesteinsstärke für ein Endlager aufweisen.“

„Eine absolute Sicherheit vor Hochwasserschäden wird es auch in Zukunft nicht geben – im Hinblick auf die oft zerstörende Kraft von Naturgewalten dürfen wir nicht so tun, als könnten unsere technischen Hilfsmittel absoluten Schutz bieten. Trotzdem haben wir in Baden-Württemberg schon seit Jahren den Anspruch,  dass sich der Hochwasserschutz auf hohem Niveau befindet.“ Dies sagte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, in einer Aktuellen Debatte des Landtags mit dem Titel „Hochwasserschutz in Baden-Württemberg“.

Nach den Worten von Glück stellten manche Beobachter voreilig fest, dass Baden-Württemberg in Anbetracht der Fernsehbilder von den verheerend überschwemmten anderen Regionen Deutschlands mit einem blauen Auge davongekommen sei. Glück: „Auch wenn das nicht ganz falsch sein mag, so müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass in Baden-Württemberg drei Todesopfer zu beklagen sind.“ Glück dankte in diesem Zusammenhang den vielen Helferinnen und Helfern, die gegen das Hochwasser gekämpft und versucht haben, die Schäden möglichst gering zu halten. Besonderer Dank gebühre der Feuerwehr, Polizei, Technischen Diensten, Stadtverwaltungen und den Hilfsorganisationen.

Für das im Bundesvergleich hohe Niveau des Hochwasserschutzes in Baden-Württemberg nannte der umweltpolitische Sprecher folgende Beispiele:

  • · 1000 Kilometer Dämme in Baden-Württemberg;
  • · Rückhalteräume: 45 Millionen Kubikmeter wurden beim letzten Hochwasser  in Anspruch genommen, noch weitere Kapazitäten vorhanden;
  • · Hochwasser- Vorhersage-Zentrum;
  • · Mobile Hochwasserwände;
  • · flächendeckende Strukturen zum Beispiel Hilfsorganisationen, Feuerwehren und

technische Organisationen.

 

Glück: „All diese Maßnahmen haben gut funktioniert und Schlimmeres verhindert.

Diese Maßnahmen sind aber nicht nur effektiv, sondern in der Unterhaltung der Infrastruktur auch teuer.“ In diesem Zusammenhang könne man beklagen, dass in den vergangenen Jahren weniger Geld in den Hochwasserschutz gesteckt wurde, als es wünschenswert gewesen wäre. Aber in Anbetracht „angespannter Haushaltslagen“ sei dies verständlich und nachvollziehbar, so Glück.

Die damalige Opposition (Grüne und SPD)  habe dies übrigens mitgetragen und nichts für den Hochwasserschutz gefordert. Im Gegenteil, ausweislich der Landtagsdrucksache  14/6348 habe die damalige Opposition zugestimmt, die  Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Rhein-Programms bis zum Jahr 2028 zu strecken. Glück: „Sie haben nun die höchsten Steuereinnahmen die Baden-Württemberg je gesehen hat. Folglich haben Sie die Möglichkeit, etwas mehr Geld in den Hochwasserschutz zu stecken. Dies kritisieren wir ausdrücklich nicht.

Nach den Worten von Glück gibt es einige wenige Bereiche, die äußerst ungeeignet für den politischen Streit sind – Hochwasserschutz sei so ein Thema. In diesem Zusammenhang störe es ihn schon sehr, dass Grün-Rot heute so tue, als ob sie den Hochwasserschutz in Baden-Württemberg erfunden hätten. Dem sei nicht so.

„Ich fordere alle Fraktionen auf, gemeinsam für einen sinnvollen Hochwasserschutz einzutreten. Denn auch wenn alle zusammenarbeiten, bleibt der Hochwasserschutz auch zukünftig eine große Herausforderung in Baden-Württemberg“, so Glück abschließend.

„Fracking gibt es schon lange, jahrzehntelang in Deutschland. Es dient zur Förderung von Öl, Erdgas, H2O, wird aber auch bei Geothermie eingesetzt.“ Dies sagte der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, in  einer von der SPD beantragten Aktuellen Debatte zum Thema Fracking.

Nach den Worten von Glück ist die jetzige Gesetzesgrundlage insbesondere mit Blick auf Wasserschutz und Umweltauswirkungen unzureichend. Deshalb habe die FDP versucht, im Bundestag ein Frackinggesetz einzubringen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Glück: „Das Gesetz sah in Trinkwassergebieten grundsätzlich ein Verbot von Fracking und die Gleichstellung der Wasserbehörde mit dem Bergbauamt vor.“ Außerdem sollten mit dem Gesetz verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen vor jeder Bohrung eingeführt werden, so Glück weiter. Diese Verpflichtung sei bei Fracking nach derzeitiger Gesetzeslage nicht notwendig. Obwohl der Vorschlag von den Fraktionen weiterentwickelt wurde und es Abstimmungen zwischen Wirtschaftsministerium und Umweltministerium gab, habe schließlich die Union kalte Füße bekommen und beschlossen, dass es in dieser Legislaturperiode kein solches Gesetz geben soll. „Ich hätte mir gewünscht, dass die Union ebenfalls Handlungsbedarf in Sachen eines Mehr an Umweltschutz gesehen hätte“, sagte Glück.

Glück betonte, dass die FDP ein generelles Verbot von Fracking für nicht sinnvoll erachtet. „Wir wollen eine klare gesetzliche Regelung und fordern strengste Auflagen“, so Glück. Die FDP wolle allerdings nicht unüberlegt eine Tür zuschlagen. „Wir wissen: Wer aussteigt, muss irgendwo einsteigen. Und wir wissen: Stromkosten spielen eine zentrale Rolle in einem Wirtschaftsstandort.“ Es sei scheinheilig, ein generelles Verbot von Fracking in Deutschland zu fordern, dann aber guten Gewissens für Stromerzeugung aus Gas zu werben, das vor allem aus Russland komme, wo wir keinen Einfluss auf Umweltmaßnahmen haben, sagte Glück. Bei Prognosen über den Anstieg der Energiekosten, werde zudem ausdrücklich auf Fracking Bezug genommen. Glück: „Sie argumentieren also an einer Stelle, dass die Energiekosten gar  nicht so sehr steigen, auf der anderen Seite entziehen sie jetzt aber ihrer Argumentation die Grundlage.“

Für die FDP-Landtagsfraktion sei klar, dass Wasserschutz höchste Priorität hat, aber auch hier generell von Anfang an keine Tür zugeschlagen werden sollte. Die Erfahrung mit CCS habe verdeutlicht, dass neue Technologien nur dann eine Chance haben, wenn von vornherein auf maximale Transparenz und höchste Sicherheitsstandards gesetzt wird, sagte Glück. Klar sei auch, dass das aktuelle Recht hinsichtlich Wasserschutz und Umweltauswirkungen weiterhin unzureichend ist und verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen notwendig sind, so Glück weiter. „Wir hoffen, dass nach der Bundestagswahl unter Schwarz-Gelb möglichst schnell dieses Frackinggesetz zustande kommt.“