In 15 Monaten gerade mal acht Windräder in Baden-Württemberg errichtet – Zur Kritik des Ministerpräsidenten Kretschmann an der schwarz-gelben Energiepolitik sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wer in 15 Monaten gerade mal acht Windräder in Baden-Württemberg errichtet und in der Energiepolitik sonst eine Nullnummer geschoben hat, braucht anderen nicht Tatenlosigkeit in der Energiepolitik vorzuwerfen. Die Grünen sehen nur den Splitter im Auge der anderen und übersehen den Balken im eigenen Auge.“

Jetzt müssen auch die Grünen einsehen, dass es die Energiewende nicht zum Nulltarif gibt – Nach den Worten des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, täten die Grünen gut daran, nicht länger zu leugnen, dass der Atomausstieg nicht zum Nulltarif zu haben ist.

Jahrelang hatten grüne Energieideologen den Menschen Sand in die Augen gestreut, indem sie gebetsmühlenartig behauptet hatten, die Abschaltung der Atomkraftwerke führe automatisch zu einer sicheren und preiswerten Versorgung aus erneuerbaren Energien. Diese grüne Lebenslüge sei mittlerweile widerlegt. Auch CDU und FDP stünden hinter der Energiewende. Es sei aber ein Gebot der Ehrlichkeit, die Menschen darauf vorzubereiten, dass die Energiewende teuer werde und dass auf allen Ebenen noch eine Menge Arbeit warte. Frau Sitzmann täte gut daran, ihre persönliche Energie darauf zu konzentrieren, dass in Baden-Württemberg die Energiewende endlich angegangen werde. Nach über einem Jahr Regierungszeit glänze Grün-Rot nämlich nach wie vor mit einer Nullnummer.

Gesetzentwurf der FDP sorgt für raschen Ausbau mit Rechtssicherheit für Investoren – In der ersten Beratung über den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPlG) sagte der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Mit unserem Gesetzentwurf unterstreichen wir unser Interesse am zügigen und rechtssicheren Ausbau der Windenergie und dem Gelingen der Energiewende. Die grün-rote Regierungskoalition muss sich den Vorwurf gefallen lassen, mit ihrem Entwurf Kompetenzwirrwarr zwischen Gemeinden und Regionalverbänden sowie Doppelstrukturen zu fördern. Es ist geradezu frappierend, wie unter der Überschrift einer Politik des Gehörtwerdens von Grün-Rot die Möglichkeiten der verbesserten Bürgerbeteiligung völlig außer Acht gelassen wurden. In unserem Gesetzentwurf sehen wir in § 12 Landesplanungsgesetz ausdrücklich die möglichst frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor. Es muss sichergestellt sein, dass beim Bau regional bedeutsamer Windkraftanlagen die Meinungen der Bürger konstruktiv einfließen können. Ein zentrales Anliegen ist es, dass es eine kompetente Planung aus einer Hand gibt. Die Regionalverbände sind die richtigen Adressaten für regional bedeutsame Planungsvorhaben wie große Windkraftanlagen. Sie haben bereits Planungsschritte für mehr Windenergie in Baden-Württemberg eingeleitet. Dieser Entwicklung wollen wir kraftvoll Rückenwind verleihen. Im Gegensatz zum Regierungsentwurf sieht der liberale Gesetzentwurf eine Pflicht („Soll-Vorschrift“) der Regionalverbände zur Ausweisung von Vorranggebieten vor. Diese sind zudem als sogenannte Eignungsgebiete auszuweisen. Somit entstehen ‚modifizierte Vorranggebiete‘, die eine Konzentrationswirkung entfalten, weil außerhalb von ihnen grundsätzlich keine regional bedeutsamen Windkraftanlagen errichtet werden dürften. Somit bleiben die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie die Schutzinteressen der Anwohner wie auch des Tourismus gewahrt. Die FDP-Landtagsfraktion legt auch besonderen Wert auf die aktive Beteiligung der Gemeinden. Diese benennen gegenüber den Regionalverbänden ihre Wunschstandorte, die von den Regionalverbänden möglichst zu berücksichtigen sind. Der Gesetzentwurf legt dies in § 11 Abs. 7 LPlG fest. In der Anhörung zum Regierungsentwurf am 21. März 2012 wiesen die Vertreter der kommunalen Landesverbände darauf hin, dass die Gemeinden für die neu zu übertragene Planungswahrnehmung in eigener Zuständigkeit für eine rechtssichere Durchführung eine Übergangsfrist von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes benötigen. Diesen Zeitaufwand sparen wir uns durch die Kompetenzbündelung bei den Regionalverbänden. Denn unklare Zuständigkeitskompetenzen zwischen Regionalverbänden und Gemeinden könnten für Investoren abschreckend wirken. Diese benötigen größtmögliche Planungssicherheit. Wer den raschen und sachgerechten Ausbau der Windkraftanlagen will, kommt an der Ausweisung von modifizierten Vorranggebieten durch die Regionalverbände nicht vorbei. Es ist wieder einmal typisch grün-rot, zusätzliche Verwaltungsstellen zu schaffen und das Verwaltungshandeln zu erschweren. Neue Kompetenzzentren bei den Regierungspräsidien und parallele Planungen bei Kommunen und Regionalverbänden sind Geldverschwendung. Den Ausbau der Windenergie kann man effizienter und effektiver haben – eben mit dem Modell der FDP-Landtagsfraktion. Wenn die Landesregierung ihren bisherigen Gesetzentwurf unverändert lässt, dann hat sich die Anhörung im Landtag als Farce erwiesen. Jeder neutrale Beobachter müsste den Eindruck gewinnen, dass der Regierungsentwurf nicht zielführend ist. Vielmehr werden Natur- und Umweltschutz sowie die Bürgerrechte geopfert. Wir wollen deutlichen Rückenwind für die Windenergienutzung in Baden-Württemberg – aber sachgerecht. Hoffnungsvolle Symbolpolitik nach grün-roter Machart führt uns nicht weiter. Deshalb ist in unserem Gesetzentwurf auch eine Genehmigungsfrist enthalten: Grundsätzlich nach drei Monaten muss das Ministerium die Regionalpläne genehmigen. Eine weitere Verlängerung um bis zu drei Monate ist möglich, wenn ansonsten nicht qualifiziert entscheiden werden könnte. Ergeht keine Mitteilung, gilt der Plan als genehmigt. So halten wir die Verwaltung an, rasch zu entscheiden.“

Gesetzentwurf der FDP sorgt für raschen Ausbau mit Rechtssicherheit für Investoren – „Mit dem Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion unterstreichen wir unser Interesse am zügigen und rechtssicheren Ausbau der Windenergie und dem Gelingen der Energiewende.“ Dies sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann bei der Vorstellung des FDP-Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesplanungsgesetzes. „Die grün-rote Regierungskoalition muss sich den Vorwurf gefallen lassen, mit ihrem Entwurf Kompetenzwirrwarr zwischen Gemeinden und Regionalverbänden sowie Doppelstrukturen zu fördern“, sagten Rülke und Haußmann. Es sei geradezu frappierend, wie unter der Überschrift einer Politik des Gehörtwerdens von Grün-Rot die Möglichkeiten der verbesserten Bürgerbeteiligung völlig außer Acht gelassen wurden.

„In unserem Gesetzentwurf sehen wir in § 12 Landesplanungsgesetz (LPlG) ausdrücklich die möglichst frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor“, sagten die beiden FDP-Politiker. Es müsse sichergestellt sein, dass beim Bau regional bedeutsamer Windkraftanlagen die Meinungen der Bürger konstruktiv einfließen könnten. Ein zentrales Anliegen sei, dass es eine kompetente Planung aus einer Hand gebe. „Die Regionalverbände sind die richtigen Adressaten für regional bedeutsame Planungsvorhaben wie große Windkraftanlagen. Sie haben bereits Planungsschritte für mehr Windenergie in Baden-Württemberg eingeleitet. Dieser Entwicklung wollen wir kraftvoll Rückenwind verleihen“, so Rülke und Haußmann.Im Gegensatz zum Regierungsentwurf sieht der liberale Gesetzentwurf eine Pflicht („Soll-Vorschrift“) der Regionalverbände zur Ausweisung von Vorranggebieten vor. Diese seien zudem als sogenannte Eignungsgebiete auszuweisen. Somit entstünden „modifizierte Vorranggebiete“, die eine Konzentrationswirkung entfalteten, weil außerhalb von ihnen grundsätzlich keine regional bedeutsamen Windkraftanlagen errichtet werden dürften. „Somit bleiben die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie die Schutzinteressen der Anwohner wie auch des Tourismus gewahrt“, sagten Rülke und Haußmann. Die FDP-Landtagsfraktion legt besonderen Wert auf die aktive Beteiligung der Gemeinden. Sie benennen gegenüber den Regionalverbänden ihre Wunschstandorte, die von den Regionalverbänden möglichst zu berücksichtigen sind“, sagte Haußmann. Der Gesetzentwurf lege dies in § 11 Abs. 7 LPlG fest. In der Anhörung zum Regierungsentwurf am 21. März 2012 wiesen die Vertreter der kommunalen Landesverbände darauf hin, dass die Gemeinden für die neu zu übertragene Planungswahrnehmung in eigener Zuständigkeit für eine rechtssichere Durchführung eine Übergangsfrist von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes benötigten.„Diesen Zeitaufwand sparen wir uns durch die Kompetenzbündelung bei den Regionalverbänden“, so Rülke und Haußmann. Denn unklare Zuständigkeitskompetenzen zwischen Re-gionalverbänden und Gemeinden könnten für Investoren abschreckend wirken. Diese benötigten größtmögliche Planungssicherheit. „Wer den raschen und sachgerechten Ausbau der Windkraftanlagen will, kommt an der Ausweisung von modifizierten Vorranggebieten durch die Regionalverbände nicht vorbei“, so Rülke und Haußmann. Es sei wieder einmal typisch grün-rot, zusätzliche Verwaltungsstellen zu schaffen und das Verwaltungshandeln zu erschweren, sagten Rülke und Haußmann. „Neue Kompetenzzentren bei den Regierungspräsidien und parallele Planungen bei Kommunen und Regionalverbänden sind Geldverschwendung“. Den Ausbau der Windenergie könne man effizienter und effektiver haben – eben mit dem Modell der FDP-Landtagsfraktion.Sollte die Landesregierung ihren bisherigen Gesetzentwurf unverändert lassen, sei die Anhörung im Landtag eine Farce gewesen. Jeder neutrale Beobachter musste den Eindruck ge-winnen, dass der Regierungsentwurf nicht zielführend sei. Vielmehr würden Natur- und Umweltschutz sowie die Bürgerrechte geopfert. „Wir wollen deutlichen Rückenwind für die Windenergienutzung in Baden-Württemberg – aber sachgerecht. Hoffnungsvolle Symbolpolitik nach grün-roter Machart führt uns nicht weiter“, so Rülke und Haußmann. Deshalb sei im Gesetzentwurf der Liberalen auch eine Genehmigungsfrist enthalten. „Grundsätzlich nach drei Monaten muss das Ministerium die Regionalpläne genehmigen. Eine weitere Verlängerung um bis zu drei Monate ist möglich, wenn ansonsten nicht qualifiziert entscheiden werden kann. Ergeht keine Mitteilung, gilt der Plan als genehmigt. So halten wir die Verwaltung an, rasch zu entscheiden“.

FDP-Abgeordneter kritisiert Antwort auf parlamentarische Anfrage – Der FDP-Landtagsabgeordnete Andreas Glück kritisiert die Landesregierung, weil sie an der gesetzlichen Verpflichtung festhält, das Rotwild im Biosphärengebiet Schwäbische Alb abzu-schießen. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des Münsinger Abgeordneten hervor.

Andreas Glück hatte beantragt, das Abschussgebot für Hirsche in der Modellregion Biosphärengebiet auszusetzen und die Auswirkungen wissenschaftlich zu begleiten. Rechtsgrundlage für das Abschussgebot ist eine Verordnung aus dem Jahre 1958, in der kein Rotwild außerhalb von Rotwildgebieten geduldet wird. So hat das baden-württembergische Wappentier nur noch auf circa vier Prozent der Landesfläche einen Zufluchtsraum. Außerhalb dieses Zufluchtsraums sind Jäger gesetzlich verpflichtet, einen Abschuss durchzuführen. „Konzepte zur Wiederansiedlung des Rotwilds in Baden-Württemberg außerhalb der festgelegten Rotwildgebiete wurden bisher nicht erarbeitet“, heißt es in der Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Glück reagiert mit Unverständnis: „Es kann doch nicht sein, dass wir von afrikanischen Bauern verlangen, Elefanten zu schützen, die ihre Felder verwüsten, und wir als eine der reichsten Regionen der Welt aus wirtschaftlichen Gründen eine Wiederansiedlung von Hirschen im einzigen Biosphärengebiet des Landes im Keim ersticken.“Glück zitiert Frank Simon, Bildungspartner des Biosphärengebiets: „Der Hirsch gehört hier her zu uns. Vor seiner Ausrottung vor 150 Jahren war er geographisch als auch kulturell fest bei uns verankert. Das Biosphärengebiet bietet die Chance, dieses natürliche Beieinander von Mensch und Tier wieder herzustellen.“ Dass immer wieder Hirsche ins Biosphärengebiet wandern, ist nach den Worten von Andreas Glück unstrittig. In den letzten Jahren mussten mindestens sieben Abschüsse im Biosphärengebiet oder entlang der dorthin führenden natürlichen Wildwanderwege getätigt werden.

Neuregelung soll erst ab dem 1. April gelten – Nach den Worten ihres energiepolitischen Sprechers Andreas Glück hat sich die baden-württembegische FDP-Landtagsfraktion erfolgreich für eine Verbesserung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingesetzt. Glück: “Das EEG ist ein Gesetz, das immer wieder angepasst werden muss, um eine angebrachte Förderung aller erneuerbaren Energieerzeugungen zu gewährleisten.

In den vergangenen Jahren hat die Photovoltaik in besonderem Maße vom EEG profitiert. Allein in den letzten beiden Jahren sind in Deutschland rund 15 Gigawatt Photovoltaik installiert worden. Damit sind in diesen beiden Jahren schwarz-gelber Koalition bereist jetzt mehr Anlagen gebaut worden, als unter Rot-Grün und Großer Koalition zusammengenommen. Nun ist es an der Zeit, diese Förderung zurückzuschrauben, um andere umweltfreundliche Energiegewinnungsarten zu fördern. Daher begrüßt die FDP-Landtagsfraktion die Novellierung des Erneuerbare-Energie-Gesetztes. Wir kritisieren jedoch das überhastete Vorgehen von Bundesumweltminister Norbert Röttgen, der bereits den 9. März als Stichtag vorgesehen hatte. Für Investoren und Handwerker war die Umsetzung bereits abgeschlossener Verträge so kurzfristig nicht möglich. Die FDP-Landtagsfraktion hat sich erfolgreich für einen späteren Stichtag ausgesprochen, damit bereits geplante Projekte noch zu den vereinbarten Bedingungen umgesetzt werden können. Wir begrüßen, dass die Neuregelung erst ab dem 1. April in Kraft treten soll. Für genehmigte Freiflächenanlagen soll der Stichtag 30. Juni gelten.”

Landesregierung soll dem vom Abschuss bedrängten Rotweild Rückzugsmöglichkeit geben – Der FDP-Landtagsabgeordnete Andreas Glück fordert die Landesregierung auf, das Biosphärengebiet Schwäbische Alb als Rückzugsgebiet für Rotwild beziehungswesie den immer seltener gesichteten Rothirsch auszuweisen und das bisher bestehende Abschussgebot auszusetzen. Weiter fordert die FDP-Landtagsfraktion, die Zuwanderung von Rotwild ins Biosphärengebiet zuzulassen und ein Wildkorridorkonzept zu entwickeln.

Nach den Worten von Glück könnte das Rotwild im Biosphärengebiet neben der Schafhaltung einen wichtigen Beitrag zur Offenhaltung dieser Kulturlandschaft leisten. In seinem parlamentarischen Antrag listet Glück auf, dass Rotwild in Baden und Württemberg bis Mitte des 19. Jahrhunderts zur Landeskultur gehörte. “Dies dokumentieren viele Orts- und Flurnamen, nicht umsonst prägen die Hirschstangen unser Landeswappen”, so Glück. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb eigne sich aufgrund seiner geographischen Lage besonders als sogenannter ökologischer Trittstein für die Rotwildwanderung zwischen Rotwildgebieten entlang der Wildwanderwege. Glück: “Die Wiederzulassung dieser ursprünglich heimischen Großwildart bedeutet auch eine Verbesserung der bilogischen Vielfalt im Biosphärengebiet. Durch die jetzt schon angebotenen Wandertouren könnte die Begegnung mit dem Rotwild für Wanderer, Schulklassen und andere interessierte Bürgerinnen und Bürger zum faszinierenden Erlebnis werden.” Glück weiß die Arbeitsgruppe Rotwild des Landesjagdverbandes auf seiner Seite. Sie kommt zum Schluss: “Unsere Gesellschaft ist verpflichtet, den europäischen Rothirsch als schützenswerte Art und als Kulturgut in geeigneten Lebensräumen unter Beachtung seines arttypischen Verhaltens zu erhalten.” Glück: “Für diese mittlerweile in Baden-Württemberg zurückgedrängte Tierart muss es im einzigen Biosphärengebiet des Landes eine Rückzugsmöglichkeit geben.”

Einseitige Ausrichtung auf Windkraft gefährdet Energiewende – Der umwelt- und energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, warf in der Haushaltdebatte über den Etat des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz der Landesregierung vor, durch die Neuorganisation der Ministerien dem Umweltschutz zu schaden. Bei der Umsetzung der Energiewende setze sie zu einseitig auf die Windkraft.

Nach den Worten von Glück verhindert die Aufteilung der wichtigsten umweltpolitischen Bereiche auf drei Ministerien eine schlagkräftige Umwelt-und Energiepolitik: „In Fragen des Verkehrs und dessen Auswirkungen auf die Umwelt, beim Feinstaub und den Umweltzonen in Städten, beim Fluglärm und sogar beim Naturschutz als einem der wichtigsten Bereiche fehlt dem Umweltminister die Zuständigkeit. Selbst beim Landesplanungsgesetz, das den Ausbau der Windkraft voranbringen soll, hat ein anderer Minister das Sagen. Reibungsverluste durch zusätzliche Ministerien und der Kompetenzverlust des Umweltministers im Vergleich zur Vorgänger-Regierung belasten die Energiewende“, sagte Glück. Glück forderte, die einseitige Ausrichtung der Energiewende auf das Thema Windkraft aufzugeben. „Durch die Windkraft allein lässt sich die Atomkraft nicht ersetzen. Selbst wenn, wie von Grün-Rot beabsichtigt, bis zum Jahr 2020 rund 1200 neue Windkraftwerke in der Größe des Stuttgarter Fernsehturms entstehen sollten, würden noch 80 Prozent des derzeitigen Strombedarfs fehlen.“Beim Thema Energieeinsparung herrsche im Land Windstille, so Glück. Die Fördersumme von 2,5 Millionen Euro, mit welcher der Umweltminister Gebäudesanierungen unterstützen wolle, sei völlig unzureichend.Glück: „Man kann nicht nur grün bellen, sich dann aber verweigern, wenn es um die Umsetzung konkreter ökologischer Maßnahmen geht. Offensichtlich ist die Landesregierung nicht in der Lage, ein klares Bekenntnis zum Ausbau der Wasserkraft, Erdwärmetechnologie und der Nutzung von Holz und Biogas abzugeben.“Gleichzeitig verweigere sich die Landesregierung auf Bundesebene. Noch immer diskutiere der Bundesrat über das Gesetz zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden mit einem Fördervolumen von 1,5 Milliarden Euro. Glück: „Es ist unverantwortlich, wenn die rot-grün geführten Länder mit ihrer Mehrheit im Bundesrat das Gesetz, das zu wesentlichen Energieeinsparungen führt, blockieren. Damit wird ein wesentlicher Pfeiler der Energiewende in Frage gestellt. Grün-Rot erweist damit der Umwelt, den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch der Wirtschaft einen Bärendienst.“

Bis jetzt hat Landesregierung zur Energiepolitik kein schlüssiges Konzept vorgelegt – Zum von der grün-roten Landesregierung geplanten Klimaschutzgesetz sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke und der energiepolitische Sprecher Andreas Glück:

„Was der Ministerpräsident und sein Umweltminister als ambitioniertes Ziel bezeichnen, ist angesichts der Tatsache, dass in Baden-Württemberg bis 2022 vier Kernkraftwerke abgeschaltet werden und die Landesregierung mit der Reaktivierung alter Kohlekraftwerke jüngst erst die Renaissance fossiler Energieträger eingeläutet hat, reine Ankündigungspolitik. Bis jetzt hat die Landesregierung weder zur Energiepolitik noch zum Klimaschutz ein schlüssiges Konzept vorgelegt.Auch die jetzt beschlossenen Eckpunkte sind eher heiße Luft als konkrete Maßnahmen und werden den eigenen Zielen der Landesregierung in keiner Weise gerecht. Angekündigte Untersuchungen und das Bestellen von Gutachten können konkrete Maßnahmen nicht ersetzen. Völlig unzureichend ist die Ankündigung, ein Darlehensprogramm für die energetische Sanierung in privaten Gebäuden mit einem Volumen von 2,5 Millionen Euro auflegen zu wollen. So hat die Landesregierung erst im Dezember im Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative des Bundes mit einem Programmvolumen von 1,5 Milliarden Euro scheitern lassen.Im Kern geht es darum, dass die grün-rot geführte Landesregierung nicht bereit ist, den auf die Länder entfallenden Anteil mit zu tragen. Dies wäre ein CO2-Minderungsprogramm gewesen, das seinen Namen verdient. Die damit verbundenen Konjunkturimpulse, von denen gerade Baden-Württemberg als Wirtschaftsstandort profitieren würde, werden dabei von Grün-Rot bewusst ignoriert. Offensichtlich wiegt für die Landesregierung die grüne-rote Parteilinie schwerer, als die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und der Umwelt.“

Es gilt, vor allem die Netze zügig auszubauen, damit der Strom bei den Bürgern und Unternehmen ankommt – Zur Forderung der CDU-Landtagsfraktion, die erneuerbaren Energien wie Windkraft rascher auszubauen, sagte der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück:

„Es ist zu begrüßen, dass die CDU das Bremserhäuschen verlässt. Doch wichtiger als ständig neue Planziele zu formulieren, ist es, die Energiewende auch tatsächlich umzusetzen. Bei der Windkraft bedeutet dies, auch die Netze zügig auszubauen, damit der von den Windparks an Nord- und Ostsee erzeugte Strom vor Ort bei den Bürgern und Unternehmen ankommt.“

FDP-Landtagsfraktion nimmt Angebot der Grünen an – „Die FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg begrüßt das Angebot der grünen Fraktionsvorsitzenden Edith Sitzmann, mit allen Fraktionen im Landtag über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum sogenannten ‚EnBW-Deal‘ reden zu wollen.“

Dies sagte deren Vorsitzender Dr. Hans-Ulrich Rülke nach einer Fraktionssitzung. Er stimme Sitzmann ausdrücklich in ihrer Einschätzung zu, dass alle Fraktionen ein Aufklärungsinteresse haben müssten.Wenn allerdings die EnBW Gegenstand eines solchen Ausschusses werde, so müsse auch alles auf den Tisch. Keinesfalls ende die Geschichte des Unternehmens mit der Landtagswahl vom März 2011. So interessiere die FDP-Landtagsfraktion beispielsweise die Frage, ob es zutreffe, dass die Kapitalerhöhung um 400 Millionen Euro tatsächlich ein „Kopfgeld“ sei, das der baden-württembergische Steuerzahler für das Ausscheiden von Unternehmenschef Villis zu entrichten habe.Auch sei interessant zu wissen, welche unternehmensstrategischen Veränderungen in der ersten Dezemberwoche des Jahres 2011 innerhalb der EnBW vonstattengingen, nachdem die Landesregierung ja stets angekündigt hatte, ihre Zustimmung zur Kapitalerhöhung von Veränderungen in der Unternehmensstrategie abhängig zu machen.Nach wie vor erstaune die FDP-Landtagsfraktion der von den Grünen gewählte Zeitpunkt, einen Ausschuss einsetzen zu wollen, so Rülke weiter. Zunächst habe man erklärt, es gebe zu wenige Akten. Habe es vielleicht plötzlich überraschende Aktenfunde unter dem Schreibtisch des Ministerpräsidenten gegeben?, fragt sich die FDP. Weiter habe die Landesregierung angekündigt, die Untersuchungsberichte von Wirtschaftsprüfern und des Landesrechnungshofs abwarten zu wollen, um dann zu entscheiden, ob es einen Untersuchungsausschuss geben solle. „Nun hat vielleicht der Besuch von Knecht Ruprecht am Nikolaustag Frau Sitzmann umgestimmt“, mutmaßt Rülke. Die jüngste Kehrtwende der Grünen könne jedenfalls bestenfalls ein vorgezogener Beitrag zum Fasching sein, so der Fraktionschef. Edith Sitzmann hatte darauf hingewiesen, dass der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus angeboten habe, sich von der Schweigepflicht entbinden zu lassen und ausführlich Stellung zu beziehen. Er stehe somit als Zeuge zur Verfügung, deshalb mache ein Untersuchungsausschuss Sinn. „Ja, hat Frau Sitzmann bisher gedacht, Stefan Mappus würde eine Vorladung vor einen Ausschuss mit der Begründung ablehnen, er habe keine Lust?“, fragt sich Rülke abschließend.

– Zur Ankündigung der Vorsitzenden der Landtagsfraktion der Grünen, einen Untersuchungsausschuss zur EnBW zu beantragen, sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Ich begrüße, dass die Grünen die Karten jetzt auf den Tisch legen. Die Grünen zeigen, dass es lediglich um Politik ging, nicht um Aufklärung. Nachdem abstruse Argumente wie fehlende Akten und Abwarten auf den Bericht des Rechnungshofes stets gebraucht wurden, folgt jetzt aus heiterem Himmel die Ankündigung, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen.“

Bei Ausweisung von Schutzgebieten muss regionale Entwickung gewährleistet bleiben – Die stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger und Jochen Haußmann, lehnen einen Nationalpark Nordschwarzwald ab. Wie die beiden FDP-Politiker auf einer Landespressekonferenz erklärten, müssen Nationalparke nach internationalen Kriterien eine Mindestfläche von 10.000 Hektar mit einer Kernzone von 75 Prozent haben, die großräumig, nicht zerschnitten und besonders schützenswert ist. Ihre Attraktivität ergibt sich aus der besonderen Flora und Fauna.

Dabei stehen die Kernzonen unter absolutem Schutz. Sie sollen sich laut Bundesnaturschutzgesetz „in einen Zustand entwickeln, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Na-turvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.“ Bullinger: „Das bedeutet, dass min-destens 7500 Hektar sich selbst und auch dem Borkenkäfer überlassen werden.“ Eine regionale Festlegung auf den Nordschwarzwald mache im Übrigen keinen Sinn. Der Naturschutz muss bei der Ausweisung von Großschutzgebieten im Vordergrund stehen. Dass die Waldgebiete des Nordschwarzwalds überwiegend im Staatsbesitz und dort möglicherweise die wenigsten Widerstände zu erwarten seien, darf kein Auswahlkriterium sein, so Bullinger und Haußmann. Nach den Worten von Bullinger ist der Nordschwarzwald seit Jahrhunderten eine von Menschen geprägte Kulturlandschaft. Die Region schöpft aus diesem Gebiet nahezu vollständig ihre Wirtschaftskraft. Tourismus, Forst- und Holzwirtschaft sind wesentliche Einkommensfaktoren. Der Nordschwarzwald ist auch ein bedeutendes Wasserreservoir. Der drohenden Versauerung des Bodens wird mit umfangreichen Schutzmaßnahmen entgegengewirkt. In einem Nationalpark ist dies ausgeschlossen. Der Nordschwarzwald ist gerade aufgrund seines Zusammenwirkens von Natur, Mensch und Wirtschaft höchst attraktiv und schützenswert. Die Ausweisung eines Nationalparks bringe jedoch eine grundlegende Veränderung der Kulturlandschaft mit sich. Zwangsläufig müssten Betretungsverbote in nahezu sämtlichen Bereichen ausgesprochen werden. Bullinger: „Dies bedeutet wirtschaftlichen Stillstand, das heißt eine Käseglocke über der Region.“ Völlig unsinnig sei die Forderung, den Nordschwarzwald in einem Zeitraum von 20 bis 30 Jahren komplett umzubauen, um damit den Fichtenwald zu beseitigen. Dies würde eine großflächig Abholzung und eine Zerstörung der vorhandenen geschützten Flora und Fauna bedeuten. Bullinger: „Wenn wir auf den Nutzen einer nachhaltigen Waldwirtschaft verzichten, verzichten wir jährlich auf eine CO2-Minderung, die pro Hektar 2000 bis 3000 Litern Heizöl entspricht. Ich sage: Statt Totholz, lieber Pellets.“Bullinger: „Ein Nationalpark bringt für die Natur und für die gesamte Region mehr Nachteile als Vorteile. Beste Erfahrungen im Sinne des Naturschutzes und der Akzeptanz durch die Bürger gibt es beispielsweise im Biosphärengebiet auf der Schwäbischen Alb. Dort wurde aufgezeigt, wie moderner Naturschutz unter dem Motto Natur und Mensch funktioniert.“Nach den Worten von Bullinger würde Rot-Grün bei der Durchsetzung eines Nationalparks gegen den Widerstand der Bürger seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht. Der Ausbau der regenerativen Energien, naturnaher Tourismus, wirtschaftliche Entwicklung, Schutz der bestehenden Kulturlandschaften findet in einem Nationalpark in großen Bereichen nicht mehr statt.Die FDP-Landtagsfraktion fordert eine landesweite Prüfung und Bewertung weiterer möglicher Schutzgebiete. Bullinger: „Die Erfahrungen aus dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb, das über die Grenzen des Landes Anerkennung findet, haben gezeigt, Natur und Mensch bilden eine gleichwertige Lebensgemeinschaft.“ Schon die schwarz-gelbe Vorgängerregierung habe in ihrer Naturschutzstrategie 2020 für Baden-Württemberg die Einrichtung eines weiteren Schutzgebietes beschlossen. „Die Beteiligung und Aufklärung der Betroffenen über die Auswirkungen eines Schutzgebietes und eine anschließende Bürgerbefragung sollte dabei selbstverständlich sein.“

Baden-Württemberg ist Erdbebenland Nummer eins in Deutschland – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der energiepolitische Sprecher Andreas Glück haben die grün-rote Landesregierung aufgefordert, sich für eine weitere ergebnisoffene Erkundung von Gorleben in der Frage der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen einzusetzen. „Jetzt abzubrechen, wie von der SPD und den Grünen gefordert, ist wissenschaftlich völlig unbegründet“, sagten Rülke und Glück. Weiter sollte Baden-Württemberg die Bundesregierung bei der Ausarbeitung eines gesetzlichen Anforderungskatalogs für die Eignung von Endlager-Standorten aktiv unterstützen, bevor Standorte ins Spiel gebracht werden.

Glück: „Die Landesregierung sollte die Spekulationen über ein Atomendlager in Baden-Württemberg beenden und den Sachverstand der eigenen Landesbehörden zur Kenntnis nehmen.“ So hat das Landesamt für Geologie und Bergbau festgestellt, dass es in Baden-Württemberg keine erkundungswürdigen Salzstöcke und nur wenige Tongesteine gibt.„Wir wollen die sicherste Endlagerung“, so Andreas Glück. Nach herrschender wissenschaftlicher Meinung sei ein Endlager ohne Rückholoption in einem mächtigen Salzstock die sicherste Möglichkeit. Ministerpräsident Kretschmann stelle sich der gängigen wissenschaftlichen Meinung entgegen, wenn er ein rückholbares Endlager in einer Tonschicht ins Spiel bringe. Weiterhin berichtet das Landesamt, dass weite Teile Baden-Württembergs aufgrund der Erdbebengefahr für die Endlagerung radioaktiver Abfälle nicht geeignet sein dürften. „Folglich muss die grüne-rote Landesregierung jetzt darangehen, die Erdbebenforschung in Baden-Württemberg zu verstärken“, so der energiepolitische Sprecher. Dies hätte einen weiteren Effekt: Die Erforschung der Erdbebensituation kann erneut die Tür zur „tiefen Geothermie“ und somit zu einer Zukunftstechnologie aufstoßen. Glück: „Der Ministerpräsident soll erst einmal seine Hausaufgaben in Baden-Württemberg machen, bevor er in einem Schnellschuss Endlager in den Tongesteinen Baden-Württembergs zur Sprache bringt.“

Landesregierung muss bei aktueller Energiedebatte auch Risiko und Kosten nennen – Der energiepolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Andreas Glück, hat in einer Landtagsdebatte über die „Pläne der Landesregierung zum Atomausstieg und zur Energiewende“ die Grünen dafür kritisiert, ihre Vorhaben und Pläne lediglich anzukündigen, aber zur Umsetzung nichts Konkretes zu sagen. „Sie bleiben gerne im Vagen, das hat bei Ihnen System“, so Glück. Die grün-rote Koalition habe die Forderung der Interessenverbände Windenergie eins zu eins in den Koalitionsvertrag übernommen. Glück: „Sie wollen den Ausbau der Windenergie bis zum Jahr 2020 von 2,5 auf 10 Prozent vervierfachen.

Dieses Ziel nenne ich sportlich – doch ist hier nicht Sportlichkeit gefragt, sondern solide Arbeit. Sie verraten uns nicht, wie Sie das schaffen wollen und welche Belastungen für Natur und die Bürgerinnen und Bürger zu erwarten sind.“ Die Landesregierung habe im März unter dem damaligen Wirtschaftsminister Ernst Pfister den „Windatlas Baden-Württemberg“ vorgestellt, der eine vorzügliche Grundlage für einen beschleunigten Ausbau der Windkraft sei. Die neue grün-rote Landesregierung habe bisher keine Aussagen darüber gemacht, wie sie dem Ausbau der Windkraft weitere Impulse geben wolle. Bei der Diskussion über mögliche Standorte für Endlager für atomare Abfälle in Baden-Württemberg spielt die Landesregierung nach den Worten von Glück bewusst mit den Ängsten der Bürgerinnen und Bürger. „Auch hier verschweigen Sie, dass das Land aus Sicht der Experten keine geeigneten Gesteinsformationen für Endlagerflächen hat.“ Keine Aussagen treffe die Landesregierung auch zur Frage, was der Umstieg auf regenerative Energien kosten wird. „Die künftige Energieversorgung muss nicht nur sicher und verlässlich, sondern auch für Wirtschaft und Verbraucher bezahlbar bleiben“, so Glück.

Förderung der erneuerbaren Energien – Im Zweifel Abschaltung der KKW statt Laufzeitverkürzung – Für den Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans Ulrich Rülke, hat die Kernkraft langfristig keine Zukunft. „Die Geschehnisse in Japan bestärken uns in unserem Vorhaben, aus der Kernenergie auszusteigen.

Sie war und ist für uns nur eine Brückentechnologie zur Erreichung eines regenerativen Zeitalters“, sagte Rülke in einer Sondersitzung des Landtags zum Atomunglück in Japan. „Entscheidend ist aber stets die Sicherheit. Im Zweifel hilft keine Laufzeitverkürzung, sondern nur Abschalten.“Der FDP-Fraktionsvorsitzende erinnerte daran, dass auch die rot-grünen Ausstiegsbeschlüsse die Notwendigkeit einer solchen Brücke eingeräumt haben. „Auch Grüne und SPD hatten eine Ausstiegsperspektive von mehr als zwanzig Jahren vorgesehen. Konsens ist also, dass Kernkraft als Brückentechnologie notwendig ist, es fragt sich nur wie lange.“Nach den Worten von Rülke müssen jetzt die Vorfälle in Japan genauestens analysiert werden. „Es ist notwendig, eigene Konsequenzen daraus zu ziehen und eine neue strengere Sicherheitsüberprüfung unserer Kernkraftwerke vorzunehmen, die auf den gewonnenen Erkenntnissen aus der japanischen Katastrophe basiert.“ Rülke begrüßte deshalb ausdrücklich die angelaufene Überprüfung der vier baden-württembergischen Reaktoren. Dies sei ein richtiger und wichtiger Schritt. „Erst wenn die Sicherheit garantiert ist, können die Kernkraftwerke so lange weiterlaufen, bis sie durch regenerative Energiequellen ersetzbar sind“, so der Fraktionsvorsitzende. Er begrüßte auch das von der Bundesregierung beschlossene Moratorium der Laufzeitverlängerung. „ Die Ereignisse in Japan zwingen uns dazu, auch den unwahrscheinlichsten Fall einer Katastrophe gedanklich durchzuspielen und diejenigen Kernkraftwerke abzuschalten, bei denen für einen solchen Fall ein Restrisiko denkbar erscheint.“ Aus Rülkes Sicht sei es insofern unwahrscheinlich, dass das Kernkraftwerk Neckarwestheim I nach dem Moratorium wieder ans Netz gehe. „Energiewirtschaftlich verkraften wir die Abschaltung, da wir uns in den letzten Jahren ohnehin darauf einstellen mussten“, so Rülke.Sollte die Sicherheitsüberprüfung während des Moratoriums aber ergeben, dass weitere Kernkraftwerke in Baden-Württemberg oder auch in größerem Umfang weitere Kernkraftwerke bundesweit abzuschalten sind, so habe dies dramatische Folgen für die Notwendigkeit des Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Beispielsweise bedürfe es eines rasanten Netzausbaus, der enorm teuer werde. Dies müsse man den Menschen auch deutlich sagen. Vor allem müssten dann jene politischen Kräfte, die sonst stets offiziell für Erneuerbare Energien einträten ihren Widerstand vor Ort gegen den Netzausbau einstellen. Es darf bei der Debatte nicht vergessen werden, dass unser Land für die Sicherung seines Wohlstands auch weiterhin eine sichere Energieversorgung braucht.Rülke stellte für die FDP-Fraktion abschliessend klar, dass die Frage der Sicherheit der Kernkraftwerke oberste Priorität haben müsse: „Wenn Zweifel an der Sicherheit unserer Re-aktoren auftauchen, dann muss umgehend abgeschaltet werden, dann ist auch eine Laufzeitverkürzung der falsche Weg.“

Kein anderes Land investiert so viel in den Naturschutz wie Baden-Württemberg – Zur Kritik des Naturschutzbundes (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) an der Umwelt- und Klimaschutzpolitik des Landes sagte der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Naturschutzbund und der Bund für Umwelt und Naturschutz leiden offenbar unter Realitätsverlust. Kein anderes Bundesland investiert so viel in den Naturschutz wie Baden-Württemberg, prozentual zur Landesfläche hat der Südwesten mit die meisten Schutzgebiete. Jüngst sprach der NABU in einer öffentlichen Erklärung von „Getreidewüsten“ in Baden-Württemberg. Wenn die beiden Verbände jetzt noch feststellen, dass ihnen die Wahlprogramme von Grünen und Linken am nächsten stehen, dann wundert mich nichts mehr.“

Biopatent-Richtlinie muss aufgrund aktueller Gerichtsurteile überarbeitet werden – „Wir müssen sicherstellen, dass Lebewesen nicht patentierbar sein dürfen, und der Schutz von Tieren und Pflanzen gewährleistet wird.“ Dies sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion,Dr.Friedrich Bullinger, in einer Landtagsdebatte zum Thema „Kein Patent auf Tiere und Pflanzen“.

„Jedoch“, so Bullinger weiter, „Patentschutz geht weit über Tierschutz und Umweltschutz hinaus. Wir dürfen ethische Grundsätze nicht isoliert betrachten. Fragen des Schutzes des geistigen Eigentums, die Freiheit der Wissenschaft und Forschung, die Weiterentwicklung der Wirtschaft sind genauso zu berücksichtigen.“Nach den Worten von Bullinger muss die Biopatent-Richtlinie der EU aus dem Jahr 1998 aufgrund aktueller Gerichtsurteile überarbeitet werden. „Wir wollen keine Patentierung der Natur, wir wollen aber weiterhin den Schutz des geistigen Eigentums bei biotechnologischen Erfindungen.“ Es sollte daher das Ziel sein, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Biopatente so zu verändern, dass zum Beispiel nur Erfindungen und nicht Entdeckungen patentiert werden.

Liberal wollen mehr Alternativ- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch – „Auch in Zukunft wird die FDP/DVP-Landtagsfraktion konsequent für eine Verbesserung des Tierschutzes eintreten“, sagte der tierschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dieter Ehret, anlässlich einer Landtagsdebatte.

Der Tierschutz habe für die FDP auf Bundes- und Landesebene seit Jahren eine zentrale Bedeutung und einen hohen politischen Stellenwert. So sei auf Initiative der FDP der Tier-schutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert worden. Die vor der Verabschiedung stehende Richtlinie stelle einen tragbaren Kompromiss dar, einen hohen Schutzstandard bei Tierversuchen bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Belange der Forschung EU-weit zu etablieren. „Versuche mit Tieren dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Forschung nachweislich keine andere Möglichkeit hat Ergebnisse zu erzielen, die gemäß Tierschutzgesetz für wesentliche Bedürfnisse von Mensch und Tier von herausragender Bedeutung sind“, sagte Ehret. So bemühe sich die FDP/DVP-Landtagsfraktion die Anzahl von Tierversuchen in Baden-Württemberg zu verringern. Dies wolle die von ihr mitgetragene Landesregierung durch den verstärkten Einsatz von Alternativ- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch erreichen. „Dazu wurde an der Universität Konstanz die bundesweit erste Professur zur Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch eingerichtet“, so Ehret.

Regionalverbände halten den Schlüssel für den Erfolg der Windkraft in der Hand – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer Landtagsdebatte die Bedeutung und das Potenzial der Windenergie in Baden-Württemberg hervorgehoben. Rülke stellte klar, dass für den Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg nicht in erster Linie das Land verantwortlich zeichne. „Mit Innovationen und in die Zukunft gerichteter Technik kommen wir aus der Wirtschaftskrise heraus.

Das ist nicht vorwiegend die Aufgabe der Politik, sondern der Wirtschaft, die dies bereits sehr engagiert und erfolgreich angeht“, so der Fraktionsvorsitzende. Viele Mittelständler und auch Großunternehmen hätten die Chancen der Windenergie bereits erkannt und seien weltweit erfolgreich tätig.Ein besonderes Augenmerk sei den großen Absatzmärkten zu widmen. Hierzu zählten vor allem Anlagen in Küstenlagen sowie Offshore-Windparks. Selbstverständlich sei ein maßvoller Ausbau im Land unverzichtbar. „Die Zielsetzungen des Energiekonzepts 2020 sind richtig“, so Hans-Ulrich Rülke. Darin geht es um Mindestwerte für den Anteil regenerativer Energien an der Gesamtstromerzeugung im Jahr 2020, deren Überschreitung begrüßt würde. Die Notwendigkeit, den Energiemix zu akzeptieren und sinnvoll weiter zu entwickeln, müsste in Anbetracht des Strombedarfs für den High-Tech-Standort Baden-Württemberg allerdings außer Frage stehen. Rülke: „Die Wahrnehmung der Opposi-tion ist mir zu selektiv. In Anbetracht der Faktenlage kann derzeit nicht ausschließlich auf regenerative Energien gesetzt werden. Illusorische Zielsetzungen mögen ein gewisses Klientel befriedigen, sind jedoch nicht zielführend.“ Eine zentrale Rolle für den Ausbau der Windenergie im Land komme den Regionalverbänden zu. Sie hielten den Schlüssel für den Erfolg in der Hand. Aufgabe der Regionalverbände sei es, sogenannte windhöffige Standorte zu identifizieren und in Vorranggebieten auszuweisen. Rülke begrüßte die Initiative des Wirtschaftsministers, auf die Regionalverbände zuzugehen und für rasches und aufgeschlossenes Handeln zu werben.Hans-Ulrich Rülke zeigte sich von der Notwendigkeit des forcierten Ausbaus der Windenergie in Baden-Württemberg überzeugt und bot deshalb folgende Perspektive an: „Sollten wir merken, dass die Regionalverbände den Erwartungen nicht entsprechen, bin ich gerne zu einer Diskussion über die Änderung des Landesplanungsgesetzes bereit.“

Wir brauchen sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung – Die FDP-Landtagsabgeordnete Monika Chef sagte in einer Landtagsdebatte über „Landesziele und EU-Vorgaben im Klimaschutz“ unter anderem (es gilt das gesprochene Wort): „Nach den Angaben des Statistischen Landesamtes ist der Ausstoß von CO2 in Baden-Württemberg um acht Prozent auf insgesamt 71 Millionen Tonnen zurückgegangen. Der CO2-Ausstoß pro Einwohner des Landes ist von den zuletzt über sieben Tonnen jährlich auf 6,6 Tonnen gesunken. Damit hat das Land seine bundesweite Spitzenstellung gefestigt: Im Bundesdurchschnitt liegt der jährliche Pro-Kopf-Ausstoß von CO2 bei rund zehn Tonnen.

Dies ist keine Trendwende. Die Entwicklung ist dennoch ermutigend und zugleich Ansporn, in den Klimaschutzbemühungen nicht nachzulassen. Der Anteil der erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung erreichte 2007 einen Anteil von rund 13 Prozent. Bis 2020 soll jede fünfte Kilowattstunde Strom aus regenerativen Energie-trägern erzeugt werden. Wesentliches Potential für Privathaushalte und Industrie ist jedoch die Möglichkeiten Energie einzusparen, Energie effizienter zu nutzen und den Ausbau erneuerbarer Energien voranzubringen, noch besser und konsequenter auszuschöpfen.Die von Bund und Land auf den Weg gebrachten Konjunkturpakete werden die Grundlage für weit reichende Klimaschutzinvestitionen der öffentlichen Hand schaffen. Es liegt ein Schwerpunkt in der energetischen Sanierung von öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Sporthallen und Universitäten. Das ist gut so.Klimaschutz ist allerdings keine regionale Angelegenheit. Neue Impulse für den glo-balen Klimaschutz – das ist unsere Forderung. Wir fordern verbindliche Ziele, z.B. die Reduktion der CO2-Emissionen in der EU um 30 Prozent bis 2020. Bei den privaten Haushalten und im Verkehr könnte viel CO2 eingespart werden. Die FDP fordert ein energie- und klimapolitisches Gesamtkonzept zur CO2-Reduzierung bei der Wärmegewinnung. Darüber hinaus müssen die so genannten flexiblen Mechanismen des Kyotoprotokolls, insbesondere der Emissionshandel stärker genutzt werden.Wenig nachvollziehbar ist der Ausschluss der Steuerbefreiung für Biokraftstoffe. Der Ersatz der Steuerbefreiung durch eine Beimischungsquote ist ökologisch wie ökonomisch kontraproduktiv.Wir brauchen eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung.Die Energieversorgung der Zukunft muss klimafreundlich sein, um unsere Kinder zu schützen – sie muss sicher und bezahlbar bleiben, um die Grundlagen unseres Wohlstands zu erhalten.Haushaltsstrom, Autofahren und Heizen dürfen keine Luxusgüter sein. Eine spürbare Entlastung aller Bürger von hohen Energiekosten ist daher dringend erforderlich. Der Staat verdient an jeder Preisrunde durch Steuern und Abgaben kräftig mit – bei Strom mit einem Anteil von 40% vom Endkundenpreis für Haushalte. Heuteführt die Ökosteuer dazu, dass aus Gas erzeugter Strom dreifach besteuert wird – als Gas mit der Gassteuer, als erzeugter Strom mit der Stromsteuer und schließlich mit der Umsatzsteuer. Der Staat kann sich also eine Entlastung leisten. • Im Verkehrsbereich könnte die nahezu vollständige Abhängigkeit vom Öl durch ei-ne Umstellung auf den Elektroantrieb nachhaltig reduziert werden. Für den zusätzlichen Strombedarf der Elektrofahrzeuge bietet sich die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an.Energie muss sicher bleiben: Nur eine sichere Energieversorgung schützt dauerhaft die Grundlagen unseres WohlstandsZiel muss es sein, die Abhängigkeit von Energieimporten verringern.Je größer die Vielfalt der Energieträger, Rohstofflieferländer und Erzeugungstechno-logien desto sicherer wird unsere Energieversorgung in der Zukunft sein. Die wichtigste Strategie, um die Versorgung Deutschlands mit Energie für die Zukunft sicherzustellen, bleibt daher ein breiter Mix aller Energieträger. • Deutschland sollte in der Lage bleiben, den Bedarf an grundlastfähigem Strom ohne Abhängigkeit von Stromimporten herzustellen. Kohle wird auf absehbare Zeit weiter ein Rückgrat deutscher Stromversorgung mit Grundlaststrom bilden. Neue Kohlekraftwerke dürfen jedoch nur noch ans Netz, wenn sie mit Technologie zur CO2-Abscheidung nachrüstbar sind.• Erneuerbare Energien müssen stärker als bisher zu mehr Unabhängigkeit von Energieimporten und einzelnen Rohstofflieferländern beitragen. Um dieStromerzeugung aus erneuerbarer Energie zu einem zuverlässigen Element der Energieversorgung zu machen, sind neue Konzepte notwendig, mit denen der Anteil erneuerbarer Energie an gesicherter und ständig verfügbarer Leistung erhöht werden kann. Dieser Anteil beträgt bei Windenergie zurzeit nur 5-10%. Überschüsse bei der Erzeugung von Strom aus Sonne und Wind müssen speicherfähig gemacht werden, damit sie später in Nachtzeiten, bei Windstille und gleichzeitig hoher Stromnachfrage an den Verbraucher abgeben zu können. So können die natürlichen Schwankungenbei der Sonnenscheindauer und der Windstärke mit einem viel geringerem Bedarf an neuen Reservekraftwerken ausgeglichen werden. Die Forschung für Energiespeicher muss erheblich ausgebaut werden.Es besteht zwischenzeitlich breiter politischer Wille Windkraftwerke auch außerhalb von Vorranggebieten aufzurüsten zu können. Wir fordern dies schon lange. Mein Kollege Dieter Ehret hat auch im Regionalverband entsprechende Initiativen ergriffen. CO2 freie Energieerzeugung soll langfristig zu einem dauerhaften Stützpfeiler einer klimaverträglichen Energieversorgung werden – aber ohne Dauersubvention und als selbstverständlicher Teil der Energiemärkte. • Die Förderung erneuerbarer Energien muss so umgestellt werden, dass sie Anreize für solche Technologien setzt, die sich am Markt ohne Subventionen behauptenkönnen.Dies gilt auch für den Bereich der gesamten Geothermie. Diese auf die Diskussion von Basel oder Staufen zu beschränken, wäre unseriös. Wir müssen diese Technologie heute fördern um sie morgen zur Verfügung zu haben. Deshalb unterstützen wir auch das Hybridkraftwerk in Neuried.Der Umweltausschuss hat letzte Woche das Wasserkraftwerk Dogern besichtigt, das mit einem Aufwand von 700 Mio. Euro künftig regenerative Energie produzieren soll. Solche Projekte sind zukunftsweisend, weil ökologisch und ökonomisch sinnvoll, aber leider nicht beliebig wiederholbar. Deshalb treten wir für einen ökologisch vertretbaren Ausbau der kleinen Wasserkraft ein. Nur ein Beispiel: Wir sind dafür eingetreten, die Entsorgung des Grüngutes von Wasserkraftwerken zur Kompostierung zuzulassen. Dieses Material musste teuer entsorgt werden und hat damit die Wirtschaftlichkeit vieler kleiner Wasserkraftwerke bedroht. Heute wird dieses Material recycelt. Das Beispiel zeigt: Auch bei der kleinen Wasserkraft ist noch Potenzial zum Ausbau vorhanden, wenn der gute Wille vorhanden ist.Der Einsatz erneuerbarer Energien ist durch das EEG bisher zu einseitig auf die Stromerzeugung fixiert und muss durch Einbezug der Wärmeerzeugung auf eine breitere Grundlage gestellt werden. Besonders die rückwirkende Änderung des EEG bringt die Betreiber von Blockheizkraftwerken aus nachwachsenden Rohstoffen in wirtschaftliche Existenznöte. Ich kann für unsere Fraktion für diese Thematik einen parlamentarischen Antrag ankündigen.• Die Nutzung erneuerbarer Energien muss erheblich stärker als bisher in die Ent-wicklungszusammenarbeit und Außenhandelsförderung Deutschlands integriertwerden. Damit werden gleichzeitig deutsche Unternehmen beim Ausbau ihrer Positionen auf den Weltmärkten unterstützt. Umgekehrt muss es Ziel der Energiepolitik sein, den Import von Solarstrom aus den Mittelmeerstaaten einschließlich Nordafrikas im Blick zu behalten und die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen.Die größten Potentiale zur Energieeinsparung liegen in der Wärmedämmung des Gebäudebestands, in energieoptimierten technischen Produkten und in einemenergiebewussten Verhalten jedes Einzelnen. Mit dem Wärmegesetz sind wir in Baden-Württemberg einen großen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Die FDP Fraktion wird in der Koalition dafür Sorge tra-gen, dass auch bei den staatlichen Liegenschaften mit gutem Beispiel vorangegangen wird. Auf Bundesebene wollen wir erreichen, dass die energetischen Sanierung von Wohngebäuden auch im Mietrecht erleichtert wird. Es wird nicht gelingen den Klimawandel zu verhindern. Wir können ihn aber begrenzen.“

In kommunale Planungshoheit nicht eingreifen – Auf örtliche Besonderheiten achten – Der umweltpolitische Sprecher Dieter Ehret sagte in einer Landtagsdebatte über die große Anfrage der FDP/DVP-Landtagsfraktion mit dem Titel „Evaluierung der Maßnahmen bei den Konversionsflächen in Baden-Württemberg“ und über den SPD-Antrag „Flächenverbrauch in Baden-Württemberg“ unter anderem (es gilt das ge-sprochene Wort):

„Für uns ist selbstverständlich: in Zukunft muss mehr denn je der Grundsatz gelten, Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Ebenso klar ist, dass mit der wertvollen Ressource Boden sparsam umgegangen werden muss. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für sparsamen Umgang mit Boden hat der Bund mit dem Bundesbaugesetz geschaffen. Aufgrund der zu großen Flächeninanspruchnahme hat der Gesetz-geber reagiert und das Bundesbaugesetz modifiziert. Seit 2004 wird darin unter anderem eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Flächeninanspruchnahme bei der Bauleitplanung verlangt und betont, dass Innenentwicklung vorrangig ist. Hintergrund ist, dass einheitliche Genehmigungsverfahren und eine einheitliche Genehmigungspraxis für Bauleitpläne bei Regierungspräsidien und Landratsämtern ge-schaffen werden, was natürlich sehr sinnvoll ist. Ich bin Wirtschaftsminister Ernst Pfister dafür dankbar, dass er die Initiative ergriffen hat. Um die Einheitlichkeit zu erreichen, wurde im Wirtschaftsministerium eine Plau-sibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen der Genehmigungsverfahren entwickelt. Der Stellenwert der regionalen und örtlichen Besonderheiten wird besonders betont. Für uns steht fest, dass wir das Ziel eines behutsamen Flächenverbrauchs nur gemeinsam mit den Kommunen, den Landkreisen, den Regie-rungspräsidien und den Regionalverbänden erreichen können. In die kommunale Planungshoheit wird nicht eingegriffen. Stattdessen müssen wir auf verstärkte Be-wusstseinsbildung in den Kommunen setzen. Hier sind wir alle – viele Abgeordnete sind Gemeinderäte oder Mitglieder der Kreistage und Regionalverbände – gefordert, Überzeugungsarbeit zu leisten. Ich selbst habe bei einer regionalen Veranstaltung im Rahmen des Aktionsbündnisses Flächen gewinnen in Denzlingen teilgenommen und die Ziele der Landesregierung unterstützt.Ein gesunder Wettbewerb gerade um junge Familien kann auch durch Vorantreiben einer guten Innenentwicklung stattfinden. Und beim Thema guter Innenentwicklung weise ich darauf hin, dass dazu selbstredend die Erhaltung von Grünflächen und die Gestaltung von Platzsituationen gehört. Das alles gehört zu einer guten innerörtlichen Wohnqualität. Dabei muss auch herausgestellt werden, dass ein langes Vorhalten von Wohn- Gewerbe- oder auch Industriegebieten für die Kommunen zur großen Belastung der Gemeindehaushalte wird. Das heißt, man muss die Kostenrechnung genau prüfen. Dazu wird das Land mit dem Folgekostenrechnungsmodell auch Hilfestellung leisten. Ich bin sicher, dass die vielen kommunalen Mandatsträger sich diesen Diskussionen verantwortungsvoll stellen. Die Zahlen des Statistischen Landesamtes wurden ja hinsichtlich Zuzug bzw. Bevölkerungsentwicklung korrigiert.Es ist auch vorgesehen, die Praxistauglichkeit der Hinweise in angemessener Zeit zu überprüfen. Daran sollten wir alle konstruktiv mitarbeiten. Weiterhin werden wir mit den Städtebausanierungsprogrammen und dem modifizierten ELR-Programm verstärkt dazu beitragen, die Innenentwicklung zu forcieren. Auch Revitalisierung von ehemaligen Nutzflächen und den durch unseren Antrag beleuchteten Bereich der Konversionsflächen bieten uns hierbei große Chancen, die wir nutzen müssen.“

Baden-Württemberg soll im Bundesvergleich führende Position behalten – Bei einer Landtagsdebatte über den Etat des Umweltministeriums sagte der umweltpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dieter Ehret, unter anderem: Mit dem Einzelplan des Umweltministeriums liegt ein Haushaltsplan vor, der die Zukunftsfähigkeit des Landes Baden-Württemberg weiter unterstreicht. Grundsätzlich kann ich hier für die FDP-Landtagsfraktion bekräftigen :Die Finanz- und Wirtschaftskrise darf und wird bei uns nicht zu Lasten der Umwelt gehen. Nirgends ist gemeinsames Handeln wichtiger, als im Umweltbereich. Deutschland nimmt für sich in Anspruch, nicht nur wirtschaftlich, sondern auch im Umweltbereich innerhalb Europas und der Weltgemeinschaft eine Führungsrolle einzunehmen.

Wir unterstützen dies und setzen uns weiterhin dafür ein, dass Baden-Württemberg innerhalb der Bundesländer auch in Sachen Umweltschutz seine führende Position behält.Als ein gutes Beispiel, einen Beleg dafür, nenne ich das Erneuerbare-Wärme-Gesetz unseres Landes, bundesweit das erste Gesetz im sehr wichtigen Bereich der Wärmeenergie.Mit diesem Gesetz haben wir bewiesen, dass Ökologie und Ökonomie sowie soziale Aspekte (Härtefallregelung bei Finanzierbarkeit) gut vereinbar sind. Dieses entspricht im Übrigen unserem ganzheitlichen Denken, in welchem wir stets die Komponenten Ökologie, Ökonomie und Soziales berücksichtigen.Wir haben mit dem Gesetz, welches vielfältige Möglichkeiten eröffnet die Anforderungen zu erfüllen, einen starken Impuls in Richtung Berlin ausgesendet. Ich bin sehr froh darüber, dass sich Landes- und Bundesgesetzgebung mittlerweile ergänzen zum Wohle der Bürger und der Umwelt. Meine Damen und Herren, schon vor den Beratungen zum Wärmegesetz habe ich stets darauf gedrängt und wir, die FDP-Fraktion haben unsere Zustimmung zum Gesetz daran gekoppelt, dass die Liegenschaftsverwaltung des Landes in Punkto energetische Sanierung der landeseigenen Gebäude mit gutem Beispiel vorangeht, da ich die Vorbildwirkung des Gesetzgebers sowie aller öffentlichen Träger für entscheidend halte. Diese energetische Sanierung an den landeseigenen Gebäuden wird nun in die Wege geleitet und wird in Zukunft von uns noch weiter ausgebaut werden. Erfreulicherweise nun verstärkt durch zusätzliche Mittel aus dem Konjunkturprogramm des Bundes. Meine Damen und Herren ,Darüber hinaus besteht im Bereich der energetischen Sanierung aber noch dringen-der Handlungsbedarf des Bundes z.B. im Mietrecht.Noch immer haben Vermieter kaum Anreize in langfristig sinnvolle Energieeinsparmaßnahmen zu investieren. Hier war der Bund bisher nicht in der Lage, ein Mietrecht im Sinne unserer Umwelt zu schaffen, hier besteht dringender Handlungsbedarf. Meine Damen und Herren, weniger Staat bedeutet nicht automatisch weniger Umweltschutz. Mit dem Scheitern des Umweltgesetzbuches hat die Große Koalition – wie zuvor auch Rot-Grün – die große Chance vertan, dem Umweltschutz bundesweite Standards zu geben und gleichzeitig den Umweltschutz zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Wir hätten die dadurch eingesparten Mittel gut einsetzen können, und zwar dort wo in sinnvollen Projekten aktiver Umweltschutz vor Ort geleistet wird. Unsere Kritik an diesem Vorgehen wird auch von unserer Umweltministerin Frau Gönner geteilt und wurde wie von uns auch von ihr deutlich geäussert. Ich danke Ihnen Frau Gönner und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an dieser Stelle für die offene und gute Zusammenarbeit.Meine Damen und Herren, Lärm ist eines der größten Umweltprobleme und eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit. Im Rheintal steht mit dem Ausbau der Bahnstrecke zwischen Karlsruhe und Basel ein Jahrhundertprojekt an oder, in unserer zeitlichen Denkräumen im Grunde genommen ein Projekt auf ewig, das massive Auswirkungen für alle nachfolgenden Generationen mit sich bringt. Wir alle müssen dafür sorgen, dass in Zukunft mehr Güter mit der Bahn transportiert werden und mehr Personen die Bahn für ihre Reisen benutzen, damit unsere Straßen sowie die Umwelt deutlich entlastet werden.Dies gilt allerorts aber vor allem auch auf der schon derzeit stark frequentierten Rheintalbahnlinie. Meine Damen und Herren, Jahrhundertprojekte dürfen aber nicht mit Standards aus dem Zeitalter der Dampflokomotiven gebaut werden. Deshalb fordere ich die Landesregierung, aber auch alle Mandatsträger dieses Hauses auf, machen Sie weiterhin Ihren Einfluss dahin gehend geltend, dass die Bahn bei künftigen Trassenführungen, und das gilt nicht nur für die Rheintalbahn, nur solche Maßnahmen umsetzt, die Menschen und Umwelt verträglich sind.Darüber hinaus müssen die Investitionen für Verbesserungen am rollenden Material sofort beginnen und der Schienenbonus, der keinerlei Rechtfertigung mehr hat, muss abgeschafft werden.Diese Forderungen werden von uns weiterhin deutlich in Richtung Berlin erhoben.An dieser Stelle möchte ich Herrn Minister Rech dafür danken, dass er die berechtigten Forderungen und Verbesserungsvorschläge der Region zum Projekt Baden 21 auf einer Veranstaltung in Freiburg öffentlich so eindeutig anerkannt und diese als Forderung des Landes Baden-Württemberg übernommen hat.Wir werden uns weiterhin für optimierte Trassen und für optimalen Schallschutz aller Betroffenen einsetzen.Ein weiteres wichtiges Thema ist der Hochwasserschutz. Seit Jahren wird der Hoch-wasserschutz in Baden-Württemberg an vielen Gewässern mit unterschiedlichen Lö-sungsansätzen umgesetzt. Dem Schutz und der Sicherheit der Menschen wird dabei oberste Priorität eingeräumt.Auch in diesem Jahr haben wir die Mittel erneut deutlich aufgestockt.Aber diese Mittel müssen natürlich sinnvoll eingesetzt werden.• Folgendes muss allen Beteiligten bewusst gemacht werden : nur ökologisch verträglicher Hochwasserschutz ist langfristig ökonomisch durchzuhalten und damit auch nachhaltig. (Unterhaltungskosten)• Der Versuch der Gewöhnung bzw. des Umbaues der Natur, im Rahmen des IRP ist und bleibt ein gewagtes Experiment. • Zwingend müssen Probleme vor Ort mit den Betroffenen angegangen und gelöst werden.• Zwingend müssen gute Vorschläge, gute Alternativplanungen wie z.B. die erweiterte ökologische Schlutenlösung intensiv geprüft werden.• Zwingend muss in allen Polderräumen ein Monitoring analog zum Raum Breisach durchgeführt werden. Das sind wir den Menschen und der Natur schuldig. Und schließlich eine wichtige Feststellung : Die Menschen am Oberrhein leisten ihren Beitrag und sagen ja zu einem vernünftigen und ökologisch verträglichen Hochwasserschutz! Besonders unterstreichen möchte ich in diesem Zusammenhang die Maßnahmen der Landesregierung zum schrittweisen Aus- aber auch Rückbau des Neckars. Bereits vor Jahren – bei der ersten Auflage des Umweltplanes des Landes – hat die FDP-Fraktion darauf gedrängt, die Renaturierung des Neckars in die Umweltplanung aufzunehmen. Wir wissen, dass dies eine Mammutaufgabe sein wird. Wir werden unser Ziel aber nur dann erreichen, wenn wir jetzt die Initiative ergreifen. Dazu haben wir im Haushalt den Betrag von 2 Mio. Euro eingestellt. (+ 2 Mio. aus Städtebau und ELR-Mitteln)Dass auch die Schifffahrt auf dem Neckar ihre Berechtigung findet, zeigen der geplante Schleusenausbau und vor allem auch die ökologischen Maßnahmen in diesem Zusammenhang. Der Bereich Umwelt ist vielschichtig und ressortübergreifend. Ich möchte an dieser Stelle noch das Thema Klimaschutz und Energie anschneiden.Im Sinne des Klimaschutzes aber auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, d.h. Jobsicherung und Wertschöpfung in der Region,ist weiterhin die bestmögliche Förderung der erneuerbaren Energien wichtig.Der Anteil der Windenergie unter den erneuerbaren Energien wird dabei neben der Wasserkraft und der Biomasse eine große Rolle spielen, darin sind sich die Experten einig. Und neben den Onshoreanlagen schlagen dabei die Offshoreanlagen gewaltig zu Buche.Gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister , den Regionalverbänden und den Regierungspräsidien müssen und werden wir tragbare Lösungen finden, die Windkraft im Land deutlich voranzubringen. Gute Möglichkeiten dazu sehe ich besonders im Repowering und in Zielabweichungsverfahren. Selbstverständlich ist für mich, dass Vertreter des Naturschutzes jeweils mit einbezogen werden.

Die energetische Nutzung von Biomasse muss weiter vorangebracht werden – In einer Landtagsdebatte über die „Nutzung und Ökobilanz von Biomasse“ sagte der land-wirtschaftliche Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Friedrich Bullinger unter anderem:

„Bedauerlicherweise überschattet die derzeitige Finanzkrise, ausgelöst von den geplatzten Blasen in den USA in der Wohnungswirtschaft, die Themen Umwelt, Ernährung und Energie. Energie, Wasser und Nahrungsmittel sind die Gigathemen des Jahrhunderts. Ohne Energie geht überhaupt nichts. Die beste Energie ist nicht die nukleare, ist nicht die fossile, die end-lich ist, ist aber auch nicht die regenerative. Die beste Energiepolitik ist die Politik, die dazu führt, dass wir weniger Energie brauchen, weniger Primärenergie verbrauchen und die ver-brauchte Primärenergie effizienter nutzen. Effizienter bei der Wärmeproduktion, effizienter bei der Güterproduktion, effizienter bei der Mobilität. Energie einsparen im Wärmemarkt ist das Gebot der Stunde. 75 Prozent der Wohngebäude sind älter als 30 Jahre, verbrauchen mehr als 200 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter, obwohl man mit sechs Liter pro Quadratmeter und Jahr auskommen könnte.Seit 1998 haben wir im Land das Impulsprogramm Altbau des damaligen Landesgewerbe-amtes. Dort gilt es intensiver weiter zu machen. Ich begrüße deshalb auch die beschlosse-nen Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Altbausanierung. Leider hat man den Mehrwertsteuersatz bei der energetischen Sanierung nicht halbiert. Das wäre ein Umwelt-, ein Arbeits-, ein Konjunktur- und ein Energieprogramm. Dies wäre die beste Optimierung von Ökonomie und Ökologie. Wie gesagt, die beste Energie ist die eingesparte Energie, die wir gar nicht erst brauchen. Und hier gibt es noch viel zu tun. Wir brauchen den Energiemix und wir brauchen mehr Bioenergie, jedoch dürfen wir uns vor allem bei der Nutzung der Bioener-gie keine falschen Hoffnungen machen. Der Einsatz und die Förderung können nur unter Berücksichtigung der Ökobilanzen erfolgen. Teller oder Tank sind keine Grundsätze. Beides lässt sich organisieren. Allerdings sind die Regeln des Ackerbaus, der Landbaunutzung und der ökologischen Ver-träglichkeit dabei zu berücksichtigen. Die Einspeisevergütung für Biogas hat bis vor kurzem dazu geführt, dass selbst unter Vernachlässigung der thermischen Energie es sich lohnt, Biogas zu erzeugen. Dies führte zu mehr Monokulturen beim Maisanbau, zu hohen Pacht-preisen und zur Intensivierung des Ackerbaus mit Düngung und Chemie. So kann gut ge-meinte Rot-Grüne Politik das Gegenteil erreichen was man will. Auch war die Flächenstille-gung war aus Sicht der Energiepolitik Unsinn, denn man verzichtete auf die Ernte der Son-nenenergie, die uns der Herrgott kostenlos zukommen lässt. Unsinnig ist es auch, Biokraft-stoffe zu erzeugen, die in der Ökobilanz, in der Energiebilanz, also bei Input und Output sich nicht rechnen. Es macht keinen Sinn Raps anzubauen, um daraus Biodiesel zu machen, wenn der Raps mit 300 kg Stickstoff und Pflanzenschutzmitteln erzeugt wird. Rechnen Sie dies mal durch, wenn der Stickstoff über das Haber-Bosch-Verfahren in Rumänien mit Braunkohle und Elektrizität erzeugt wurde. So etwas ist ökologischer Schwachsinn. Daher sollten wir vor allem schwerpunktmäßig viel mehr tun im Bereich der Verwertung von Holz. Über 40 Prozent der Landesflächen sind bewaldet. Nutzen wir doch diese riesigen Re-serven, die uns der nachwachsende Rohstoff Holz bietet, sei dies mit Hackschnitzel oder Pellettechnologie.Hier ist die Ökobilanz sicher positiv. Und es rechnet sich auch, und die Technik stimmt auch. Bei Pellets haben wir in Baden-Württemberg zwischenzeitlich ausreichende Kapazitäten auch für einen Zubau von Pelletheizungen. Die energetische Nutzung von Biomasse muss weiter voran gebracht werden, braucht Förderung und Begleitung, allerdings sind die Gren-zen dort, wo bei der Gesamtökobilanz kein positives Zeichen davor steht. Ich sehe für die Industrie, für das Handwerk, für die Landwirtschaft und vor allem für die Umwelt im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft und im Sinne der Nachhaltigkeit für unsere Kinder und Enkel große Chancen durch den verstärkten Einsatz von Biomasse in der Energiewirtschaft.“

Bund will offenbar sein Gesetz ändern –Gebäudebesitzer des Landes nicht benachteiligen – Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, begrüßt eine sich abzeichnende Wende beim Wärmegesetz. Falls sich der Bund dazu durchringe, sein eigenes Gesetz abzuändern, könnten auch die Besitzer von Altbauten in Baden-Württemberg von der Bundesförderung profitieren. Dadurch würde es dann doch noch zu einer erfolgreichen Umsetzung des seit dem 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Erneuerbare-Wärme-Gesetzes des Landes Baden-Württembergs kommen.

Wie Bullinger sagte, hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion schon frühzeitig darauf hingewiesen, dass nach augenblicklichem Stand baden-württembergische Gebäudebesitzer bei der Sanierung von bestehenden Wohngebäuden ab 1. 10. 2010 von der Bundesförderung ausgeschlossen wären. Wenn wider Erwarten der Bundestag doch nicht einlenke, muss nach den Worten von Bullinger die Landesregierung reagieren. Denn Wohnungswirtschaft und Wohnqualität seien für Baden-Württemberg ein entscheidender Standortfaktor im Wettbewerb um junge Familien und die besten Köpfe.Hans Ilg, Pressesprecher