Zur heutigen Verabschiedung des Abschlussberichts des Landtags-Untersuchungs-ausschusses Polizeieinsatz Schlossgarten II mit den Stimmen von Grünen und SPD sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Ausschuss, Dr. Timm Kern:

„Es war richtig, den Untersuchungsausschuss einzurichten. Auf diese Weise konnten wir Vermutungen nachgehen, dem letzten Untersuchungsausschuss seien Akten vorenthalten worden, die beweisen würden, der damalige Ministerpräsident Mappus habe auf die Art und Weise des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 eingewirkt. Diese Vermutung sieht die FDP durch die Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses nicht bestätigt. Unsere Erkenntnisse haben wir in einem abweichenden Votum zusammengefasst, da Grüne und SPD im Mehrheitsvotum parteipolitisch motivierte Verschwörungstheorien und sinnentstellende Darstellungen als bewiesene Gewissheiten präsentieren. Damit fördern sie aus Wahlkampfgründen gezielt eine sachwidrige Legendenbildung.

So behaupten Grüne und SPD, die Polizei sei in den Einsatz am 30.09.2010 hineingetrieben worden. Hingegen sagen die Polizisten, die Polizei habe den 30.09.2010 als Einsatztag und die Polizeitaktik selbst festgelegt. Kein Polizeiführer wollte seine Verantwortung für das Vorgehen dadurch schmälern, dass er sich als politisch beeinflusst oder unter Druck gesetzt schildert. Als einer von vielen erklärte beispielsweise der Zeuge Schopf: „Es wäre ja für uns ganz einfach, jetzt die Polizei aus der Verantwortung zu nehmen im Nachhinein, wenn wir sagen könnten: Wir haben ja eigentlich nur das getan, wozu wir von der politischen Seite angewiesen worden sind. Dem ist aber nicht so. […] warum der Tag aufgrund vieler, vieler unglücklicher Zustände so verlaufen ist. Das könnte man alles auflisten. Da gibt es auch Berichte dazu, dass Kräfte nicht rechtzeitig […] am vorgesehenen Ort waren. Wir hatten die Lage und unseren Plan […] ganz anders vorgesehen. Wenn wir das geahnt hätten, dass es so kommt, dann hätten wir natürlich einen anderen Plan […] aufgesetzt. Das war wirklich eine Verkettung vieler, vieler Elemente gewesen, die dazu geführt haben, dass es so lief, wie es gelaufen ist.“

Die Regierungserklärung hatte nach unserer Überzeugung keinen Einfluss auf die Festlegung des Einsatztermins 30.09.2010. Für die Angehörigen der Polizei ging es bei der Terminierung um das Verhindern einer weiteren Verfestigung des Widerstandes im Schlossgarten. Aussagen, ein Termin unmittelbar zum Ende der Vegetationsperiode sei offenkundig sinnvoll gewesen, überzeugen. Die Regierungserklärung war einzelnen Angehörigen der Polizei mit Blick auf den Polizeieinsatz egal, weil sie zu keiner Kollision mit dem Polizeieinsatz führte, wie es der Zeuge Stumpf sagte oder die Entscheidung für den 30.09. bereits gefallen war, wie der Zeuge Walz betonte. Die von anderen Angehörigen der Polizei allgemein gehaltenen Aussagen, die Regierungserklärung habe eine Rolle gespielt, ist dahingehend zu verstehen, dass die Polizei erkannt hat, dass die Regierungserklärung für politische Akteure von Bedeutung war. Hieraus ergab sich aber kein Konflikt, denn Polizei und Politik wollten den Einsatz am 30.09.

Mit ihrem Votum bezichtigen Grüne und SPD zahlreiche Zeugen bis hin zum eigenen Amtschef im Integrationsministerium der Falschaussage. Da hierfür konkrete Anhaltspunkte fehlen, können wir uns einer solchen Bewertung nicht anschließen. Im Unterschied zur Koalition wollten wir von Anfang an sachlich aufklären, ohne Ansehen der Person. Zum einen ist es der FDP-Fraktion wichtig, die Rechte des Parlamentes zu schützen. Zum anderen will die Bevölkerung und wollen auch wir, dass Vorgänge seriös aufgeklärt werden, Bewertungen auf Grundlage fundierter Erkenntnisse erfolgen. Der im Rahmen der Einsetzung des Untersuchungsausschusses betonte Wille von Grünen und SPD zur überfraktionellen Zusammenarbeit entpuppte sich hingegen als bloßes Lippenbekenntnis. Vielfach wurden Anträge rein politisch motiviert von der grün-roten Mehrheit abgelehnt, mitunter verweigerte man sogar die Behandlung unliebsamer Anträge. Gleichzeitig zeigte Grün-Rot keinerlei Bereitschaft, über Koalitionsanträge ernsthaft zu diskutieren. So wurden auch Anträge mit Mehrheit „durchgedrückt“, die aufgrund mangelhafter Formulierungen die Arbeit des Untersuchungsausschusses erschwerten oder gar rechtswidrig sind, wie der Verwaltungsgerichtshof feststellte.“

Anlässlich der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Polizeieinsatz im Schlossgarten am 30. September 2010 sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Ausschuss, Dr. Timm Kern:

„Es war richtig, den Untersuchungsausschuss einzurichten. Auf diese Weise konnten wir Vermutungen nachgehen, dem letzten Untersuchungsausschuss seien Akten vorenthalten worden, die beweisen würden, der damalige Ministerpräsident Mappus habe auf die Art und Weise des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 eingewirkt. Diese Vermutung sieht die FDP durch die Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses nicht bestätigt.

Für die FDP war schon vor der Einsetzung des Untersuchungsausschusses klar, dass es um eine sachliche Aufklärungsarbeit gehen muss, ohne Ansehen der Person. Zum einen ist es der FDP-Fraktion wichtig, die Rechte des Parlamentes zu schützen. Zum anderen will die Bevölkerung und wollen auch wir, dass Vorgänge seriös aufgeklärt werden, Bewertungen auf Grundlage fundierter Erkenntnisse erfolgen.

Grüne und SPD agierten hingegen vor allem politisch motiviert. Der im Rahmen der Einsetzung des Untersuchungsausschusses betonte Wille zur überfraktionellen Zusammenarbeit entpuppte sich als bloßes Lippenbekenntnis. Vielfach wurden Anträge rein politisch motiviert von der grün-roten Mehrheit abgelehnt, mitunter verweigerte man sogar die Behandlung unliebsamer Anträge. Gleichzeitig zeigte Grün-Rot keinerlei Bereitschaft, über Koalitionsanträge ernsthaft zu diskutieren. So wurden auch Anträge mit Mehrheit „durchgedrückt“, die aufgrund mangelhafter Formulierungen die Arbeit des Untersuchungsausschusses erschwerten oder gar rechtswidrig sind.

Als Verfechter rechtsstaatlicher Maximen auch im Rahmen der Arbeit eines Untersuchungsausschusses halten wir Beweise, zumindest aber Indizien, aus denen zwingend auf die Einflussnahme zu schließen ist, für erforderlich. Derartige Erkenntnisse konnte der Untersuchungsausschuss im Rahmen der Beweisaufnahme nach unserer Überzeugung nicht gewinnen. Die von Grün-Rot öfters praktizierte Darstellung parteipolitisch motivierter Verschwörungstheorien und Mutmaßungen als im Grunde bewiesene Gewissheiten untergrub diesen Ansatz und förderte eine sachwidrige Legendenbildung, die schlussendlich auch der Seriosität unseres politischen Systems schadet. Nun wollen Grüne und SPD mit dem Thema wohl wie schon 2011 Wahlkampf machen.“

Das Ergebnis der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses fasst Kern wie folgt zusammen:

„Die Landespolitik hat das Agieren der Polizei in Sachen Stuttgart 21 verfolgt und die zuständigen Ministerien standen im engen Kontakt zur Polizei. Dies ist bei Großprojekten allerdings normal. Die jeweilige Einsatztaktik sollte jedoch von der Polizei festgelegt werden. Hier hat sich unseres Erachtens die Politik herauszuhalten.

Diesen Maßstab an das Verhalten der Regierung des Ministerpräsidenten Mappus angelegt, kann der Untersuchungsausschuss keine politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30.09.2010 erkennen.

Der Polizei und den zentralen politischen Akteuren war im Zusammenhang mit dem 30.09.2010 klar, dass die Polizei für die Einsatztaktik zuständig ist. Nach einhelligen Zeugenaussagen wurde sie von der Polizei festgelegt. Keiner der vernommenen Zeugen hat im Untersuchungsausschuss die Schuld am gescheiterten Polizeieinsatz vom 30.09.2010 der Politik zugewiesen. Eine politische Einflussnahme auf die Polizeitaktik des 30.09.2010 wurde immer wieder verneint. Bemerkenswert ist, dass es sich viele der vernommenen Polizeibeamten einfacher hätten machen können, indem sie die Schuld bei der Politik suchen. Mit ihren Zeugenaussagen haben sie mitunter hingegen eigene Defizite eingeräumt. Dies nötigt besonderen Respekt ab. All diese Zeugen würde man der Lüge bezichtigen, käme man trotzdem zu einem anderen Ergebnis. Auch aus den Akten des Untersuchungsausschusses geht nicht hervor, dass sich die Politik in die Polizeitaktik des 30.09.2010 einmischte. Selbst die von uns eingesehenen E-Mails der Ministerin Gönner führen nicht zu einer anderen Einschätzung.

Die Regierungserklärung hatte nach unserer Überzeugung keinen Einfluss auf die Festlegung des Einsatztermins 30.09.2010. Sie war für die Polizei weitgehend bedeutungslos. Für die Polizei war bei ihrer Festlegung des Termins entscheidend, dass der Einsatz zum Ende der Vegetationsperiode erfolgte, um eine weitere Verfestigung des Widerstandes im Schlossgarten und die damit einhergehende zunehmend schwerer werdende Räumung des Schlossgartens zu verhindern. Der Gedanke, auf die Terminierung des Einsatzes könnte politisch Einfluss genommen worden sein, geht von der irrigen Annahme aus, zwischen Polizei und Politik habe es eine Diskrepanz bezüglich des Termins gegeben, sodass eine politische Einwirkung auf die Polizei erforderlich geworden sei. Aber selbst wenn Politik und Polizei unterschiedliche Motive gehabt haben sollten, stimmten sie in ihrer Überzeugung, der Einsatz müsse Ende September 2010 erfolgen, überein.

Die Frage, ob dem letzten Untersuchungsausschuss Akten vorenthalten wurden, können wir aus eigener Feststellung nicht beantworten. Dies ist uns unmöglich, weil Grün-Rot die entsprechenden Beweisanträge so formuliert hat, dass ein Vergleich der Aktenlieferungen des ersten Untersuchungsausschusses mit den Akten des zweiten Untersuchungsausschusses kaum möglich war. Wir hatten ein gestuftes Verfahren vorgeschlagen. Leider lehnte Grün-Rot unseren Vorschlag ab. Die grün-rote Landesregierung stellte in ihrem Regierungsbericht fest, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass dem ersten Untersuchungsausschuss Akten bewusst vorenthalten wurden.

Zwar ist umstritten, inwieweit der Baggereinsatz am Nordflügel zum eigentlichen Untersuchungsauftrag gehört. An der Sache interessiert haben wir uns auch für die Aufklärung dieses Vorganges stark gemacht. Aufgrund unterschiedlicher Zeugenaussagen steht hier zumindest eine direkte Einflussnahme des Ministerpräsidenten Mappus auf das Einbringen eines Baggers im Raum. Folgewirkungen dieses Verhaltens wurden von den dazu befragten Zeugen jedoch verneint.

Nicht geklärt werden konnte, wozu das Staatsministerium des Ministerpräsidenten Kretschmann die persönlichen Daten von Stuttgart 21-Befürworten und Polizeibeamten beim Justizministerium abfragte. Allein der Weigerung des Justizministeriums, personenbezogene Daten herauszugeben, ist es zu verdanken, dass diese rechtswidrige Abfrage wohl nicht gelang. Grüne und SPD verhinderten mit ihrer Mehrheit eine Behandlung des Sachverhaltes.

Unklar ist auch, warum und von wem der gesamte Serverbestand des Umweltministeriums nach den Landtagswahlen 2011 gespeichert wurde und warum die Daten später nicht gelöscht wurden, obwohl dies datenschutzrechtlich erforderlich gewesen wäre. Unsere Anträge, auch diesen Vorgang näher zu beleuchten lehnte Grün-Rot als unzulässig ab, obwohl die Landtagsverwaltung die Zulässigkeit der Anträge festgestellt hatte.“

In der heutigen nichtöffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses „Schlossgarten II“ wurde über zwei Beweisanträge der FDP-Landtagsfraktion beraten. Mit ihnen sollte geklärt werden, wie es nach der Landtagswahl im Jahr 2011 zur Speicherung des gesamten Serverbestandes des damaligen Umweltministeriums kam. Die Beweisanträge stellte die FDP bereits in den Sitzungen am letzten Freitag. Die Vertreter von Grünen und SPD im Ausschuss bestimmten jedoch mit ihrer Mehrheit, dass nicht bereits am Freitag über die Anträge abgestimmt werden sollte. Konkret beantragte die FDP in einem Beweisantrag die Übersendung aller Unterlagen, die Bezug zur damaligen Datensicherung hatten. Beispielsweise also die Korrespondenz, aus der sich ergibt, wer im Ministerium zu welcher Zeit die Sicherung angeordnet, beschlossen und durchgeführt hat. In einem zweiten Beweisantrag wurde die Zeugenvernehmung einer Abteilungsleiterin im Umweltministerium beantragt. Am vergangenen Freitag hatte Minister Untersteller in seiner Zeugenaussage erklärt, die Abteilungsleiterin könne nähere Auskünfte über die damalige Datensicherung und das Wiederfinden der Daten geben. Der Zeuge Untersteller selbst konnte aus eigener Wahrnehmung keine Aussagen dazu tätigen.

In der heutigen Sitzung trat die CDU den FDP-Beweisanträgen bei. Obwohl die Landtagsverwaltung die Anträge als zulässig bewertete, lehnten in der anschließenden Abstimmung die Vertreter von Grünen und SPD die Anträge mit ihrer Mehrheit als angeblich unzulässig ab. Dazu sagte der Obmann der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Nach dem Agieren von Grün-Rot am vergangenen Freitag und am heutigen Tage stellt sich die Frage, warum Grün-Rot alles unternimmt, um zu verhindern, dass der Untersuchungsausschuss nähere Informationen zur Sicherung des gesamten Serverbestandes des Umweltministeriums nach den Wahlen im Jahr 2011 erhält.

So lieferte die Landesregierung erst am vergangenen Donnerstag Akten mit Bezug zur Datensicherung. Auffällig ist, dass das früheste Dokument der Akten aus dem Dezember 2013 ist. Akten zur Datensicherung im Jahr 2011 legte die Landesregierung wider Erwarten also nicht vor. Am vergangenen Freitag lehnte die grün-rote Koalition dann die Abstimmung über unsere Beweisanträge, mit denen wir die fehlenden früheren Unterlagen anforderten, ab. Die daraufhin von der Opposition beantragte Sitzung in dieser Woche konnte Grün-Rot nicht ablehnen, da innerhalb einer Woche zu Sitzungen eingeladen werden muss. Da die vorliegenden Anträge der FDP Minderheitenschutz genießen, konnte Grün-Rot die Umsetzung der Beweisanträge nur dadurch verhindern, dass sie die Anträge für unzulässig erklärten. Dass SPD und Grüne diesen Ausweg nutzen, obwohl die Landtagsverwaltung die Zulässigkeit der Anträge feststellte, zeigt, dass Grün-Rot unter allen Umständen versucht, die damaligen Vorgänge unter Verschluss zu halten. Dieses Verhalten ist unverständlich, ließen sich doch die im Raum stehenden Vorwürfe, Grün-Rot habe die Speicherung veranlasst oder die Daten rechtswidrig absichtlich nicht gelöscht, um sie später nutzen zu können, durch die Umsetzung unserer Beweisanträge entkräften.

Nahezu dreist ist die Behauptung des Ausschussvorsitzenden Jürgen Filius, Einzelheiten zur Datenspeicherung seien bisher unstreitig gewesen und würden nun am Ende der Beweisaufnahme von der FDP erstmals problematisiert. Schon vor Monaten wurde die leider wenig Aufklärung bringende Vernehmung von Minister Franz Untersteller beschlossen, die Vernehmung durch Grün-Rot aber hinausgezögert. Auch war es die Landesregierung, die erst in der letzten Woche Akten mit Bezug zur den Sicherungskopien lieferte. Wir konnten folglich erst am Freitag auf das Fehlen der Akten und die Aussagen des Ministers reagieren.“

Zum Ergebnis der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses „Schlossgarten II“ sagte der Obmann der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses Schlossgarten II hat ergeben: Kurz nach der Landtagswahl 2011 wurde der gesamte Serverbestand des damaligen Umweltministeriums wohl von einer Fachabteilung gespeichert, um die Informationen der neuen Landesregierung zur Verfügung zu stellen. Dieser Bestand, so der heutige Zeuge Minister Untersteller, wurde dann vergessen. So wurde der Bestand später nicht gelöscht, obwohl dies datenschutzrechtlich erforderlich gewesen wäre.“

„Im Raum“, so Kern, „steht der Vorwurf, dass die Landesregierung absichtlich nicht löschte, damit die Unterlagen später dem Untersuchungsausschuss zugeführt werden können. Einerseits profitieren wir davon, andererseits ist die Frage, ob die Landesregierung absichtlich geltendes Datenschutzrecht verletzte, für uns als Rechtsstaatspartei von Bedeutung.“

„Leider“, so Kern weiter, „konnte uns Minister Untersteller dazu keine Angaben machen. Der Minister wusste nicht, wer die Speicherung konkret veranlasst hat. Er wusste nicht, beim wem die Daten von welcher Person gefunden wurden. Er wusste auch nicht, ob es zur damaligen Speicherung Kommunikation gab. Offensichtlich hatte sich Minister Untersteller nur zur Situation nach der Installation des Untersuchungsausschusses vorbereiten lassen. Wir halten dies für eine Nichtachtung des Untersuchungsausschusses.“

„Wir haben daher“, Kern abschließend, „beantragt, die Abteilungsleiterin I des Umweltministeriums und den Beauftragten Heiland zu vernehmen, da sie mit der Zusammenstellung der Akten und der Auffindung der Sicherungsdateien zu tun hatten. Leider hat die grün-rote Koalition mit ihrer Mehrheit verhindert, dass über die Anträge abgestimmt wird. Wir werden daher in naher Zukunft erneut tagen und die Beweisanträge erneut zur Abstimmung stellen.

Zudem haben wir heute den Antrag gestellt, dass uns die damalige Korrespondenz, in der die Speicherung angelegt und beschlossen wurde, übermittelt wird. Das Umweltministerium behauptet nun, es hätte uns alle Unterlagen dazu geschickt. Allerdings datiert das früheste Dokument dazu aus dem Dezember 2013. Wenn also die Aussage des Umweltministeriums dazu richtig wäre, dürfte die Speicherung im Jahr 2011 nie per Email oder in irgendwelchen Vermerken thematisiert worden sein. Es hätte also alles mündlich diskutiert und beschlossen werden müssen, selbst die Veranlassung der Speicherung. Das können wir uns nicht vorstellen. Wir haben unsere Zweifel, dass das Ministerium die Wahrheit sagt. Auch über diesen Antrag konnte nicht abgestimmt werden, weil Grün-Rot die Abstimmung verweigerte.“

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 7. August 2015 festgestellt, dass die sogenannten Gönner-Emails an den Untersuchungsausschuss „Schlossgarten II“ übermittelt werden können, wenn die privaten E-Mails zuvor von einem Richter aussortiert wurden. Das von der grün-roten Mehrheit im Untersuchungsausschuss in seinem Beweisbeschluss Nr. 24 a vom 26. September 2014 gewählte Verfahren genüge diesen Anforderungen jedoch  nicht. Auch dürfe sich die Landesregierung nicht, wie hier geschehen, auf den Standpunkt stellen, für die Rechtmäßigkeit des Aktenvorlageverlangens sei allein der Untersuchungsausschuss verantwortlich. Dazu sagte der Obmann der FDP im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

„Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt mit seiner Entscheidung unsere Kritik am Vorgehen von Grün-Rot. Weder die Landesregierung noch die Fraktionen von Grün und Rot fühlten sich bemüßigt, mit Blick auf die privaten Inhalte der E-Mail-Daten das Recht der Ministerin a.D. Gönner auf informationelle Selbstbestimmung zu respektieren. Wieder einmal sollte der Zweck jedes Mittel heiligen, wischte Grün-Rot unsere verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Art der Beschaffung potentieller Beweismittel beiseite. Es ist gut, dass der Verwaltungsgerichtshof nun mit klaren Worten die Anforderungen an eine Auswertung der E-Mail-Daten skizziert hat. Wir werden darauf achten, dass sie eingehalten werden und sodann schauen, ob die E-Mails der Ministerin a. D. auf eine politische Einflussnahme auf den Verlauf des Polizeieinsatzes im Schlossgarten schließen lassen.“

Zur heutigen Beweisaufnahme des Untersuchungsausschuss „Schlossgarten II“ sagte der Obmann der FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

„Die heute vernommenen Zeugen schilderten die Ereignisse vor dem Einbringen des Baggers am Nordflügel am 18. August 2010 ganz unterschiedlich. Polizeipräsident a. D. Stumpf berichtete, das Verbringen des Baggers am 18. 8.2010 wurde im Staatsministerium beschlossen. Sodann sei er durch den damaligen Landespolizeipräsidenten, Prof. Dr. Hammann, davon unterrichtet und angewiesen worden, den Beschluss umzusetzen. Der Zeuge Prof. Dr. Hammann hingegen erklärte, die Polizei habe über den Zeitpunkt des Einbringens entschieden, er habe keine Weisung aus dem Staatsministerium erhalten.“

„Einig waren sich die Zeugen indes“, so Kern weiter, „dass die Ereignisse um den 18. 8. 2010 am Nordflügel für den Polizeieinsatz im Schlossgarten am 30.09.2010 keinerlei Bedeutung hatten. Beide Zeugen betonten, es wurde kein politischer Einfluss auf die Planung und Durchführung des Polizeieinsatzes am 30.09.2010 ausgeübt. Angesichts dieser klaren Aussagen“, resümiert Kern, „verliert die unterschiedliche Darstellung der Ereignisse um den Baggereinsatz am Nordflügel an Bedeutung, denn dem Untersuchungsausschuss geht es um die Frage, ob der Einsatz am 30.09.2010 politisch beeinflusst war. Dafür gibt es auch weiterhin keine Beweise.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Schlossgarten II sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Auch die heutigen drei Zeugen im Untersuchungsausschuss haben eine unzulässige politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30. September 2010 klar verneint. Damit ist Grün-Rot erneut mit dem Versuch gestrauchelt, die eigenen politisch motivierten Verschwörungstheorien nachzuweisen. Vor allem die SPD muss sich fragen lassen, wie lange sie noch die Unterstellungen und Behauptungen der Grünen unterstützen will. Immerhin war es heute ihr Vizepräsident des Landtags, Wolfgang Drexler, der eine unzulässige politische Einflussnahme verneinte. Auch die Regierungserklärung vom 6. Oktober 2010 sei nicht für die Terminierung und Durchführung der Räumung des Schlossgartens und der anschließenden Baumfällung ausschlaggebend gewesen. Denn für die am Bauprojekt Beteiligten stand der Termin der Baumfällung bereits im Sommer 2010 fest, so der Zeuge Wolfgang Drexler. So bleibt es dabei, bis zum heutigen Tage ist dem Ausschuss kein Beweis für eine unzulässige politische Einflussnahme auf den 30.09.2010 vorgelegt worden.“

 

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Sckerl, hat gestern seinen Rückzug aus dem NSU-Untersuchungsausschuss bekanntgegeben. Für die FDP-Landtagsfraktion ist die Affäre um Sckerl trotzdem noch nicht ausgestanden. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion und Obmann im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II, Dr. Timm Kern, erwarten von Sckerl weitere Konsequenzen: 

„Der Rückzug von Hans-Ulrich Sckerl aus dem NSU-Untersuchungsausschuss war überfällig. Wer das Parlament und die Öffentlichkeit mehrfach belügt und die tatsächlichen Vorgänge nur scheibchenweise zugibt, kann nicht in einem Untersuchungsausschuss Zeugen zur Wahrheit ermahnen und verpflichten. Wir fordern deshalb darüber hinaus den Rückzug von Sckerl aus dem Untersuchungsausschuss Schlossgarten II. Sckerls Glaubwürdigkeit ist auch in diesem Gremium längst nicht mehr gegeben“, so Rülke und Kern.

Anders als die Vorsitzende der Grünen-Fraktion es darstelle, habe die FDP-Landtagsfraktion bereits vor Einsetzung des NSU-Untersuchungsausschusses in der Enquete Rechtsextremismus die Sacharbeit vorangetrieben und entsprechende Anhörungspersonen zur Aufklärung benannt. Beschämend für die Grünen sei vielmehr, dass sich ihre Mitarbeit in der Gutachtenaffäre auf Täuschen, Tricksen und Tarnen beschränkt habe, so Rülke und Kern.

 

Zu den Meldungen der Stuttgarter Nachrichten und der dpa, wonach die CDU im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II beantragt, den Grünen-Obmann Uli Sckerl aus den Untersuchungsausschuss wegen persönlicher Befangenheit ausscheiden zu lassen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Schon seit längerem fällt der Grünen-Obmann mit merkwürdigen Wertungen zu den Zeugenvernehmungen des Untersuchungsausschusses auf. So konstruiert er immer wieder eine angebliche politische Beeinflussung der Ereignisse am 30. 9. 2010, obwohl die jeweils vernommenen Zeugen im Untersuchungsausschuss genau das Gegenteil sagen. Nur mit persönlicher Befangenheit ist zu erklären, dass Herr Sckerl zu diesen Bewertungen kommt. Ihm geht es nicht um eine seriöse Untersuchung der Ereignisse um den 30. 9. 2010, sondern darum, um jeden Preis die Stuttgart 21-Gegner an die Grünen zu binden und sich und seine literarischen Aktivitäten zu vermarkten. Dieses Gebaren passt nicht zu einer seriösen Ausschussarbeit. Herr Sckerl muss daher aus Gründen des Anstandes den Untersuchungsausschuss verlassen. Verhindert Grün-Rot dies mit ihrer Mehrheit, zeigt sich wie bei der Einsetzung des NSU-Untersuchungsausschusses, beim Jagdgesetz oder der Landesbauordnung einmal mehr, dass die Koalition sachliche Kritik allein mit dem Ausspielen der Macht beantwortet.“

Der Streit darüber, ob es durch den ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus bei der Räumung des Schlossgartens für das Bahnprojekt Stuttgart 21 im Jahr 2010 politischen Einfluss auf die Polizeitaktik gegeben habe oder nicht, beschäftigte erneut den Untersuchungsausschuss Schlossgarten II. Dazu sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

„Inwieweit dem ersten Untersuchungsausschuss Akten tatsächlich rechtswidrig fehlten, werden wir am Ende der Beweisaufnahme bewerten. Denn neben der Frage, ob Akten fehlten, ist die entscheidende Frage zu klären, ob diese Akten fehlen durften.

Im Übrigen bleibt der Verdacht: Grün-Rot geht es in erster Linie darum, die Erinnerung an die Regierungszeit des ehemaligen Ministerpräsidenten Mappus möglichst lange am Leben zu erhalten. Egal, was die Zeugen sagen – von den Vertretern der Grünen und der SPD wird weiterhin unterstellt, es habe einen unzulässigen politischen Einfluss auf den Polizeieinsatz am 30. 9. 2010 gegeben. Doch auch heute habe ich keinen Zeugen gehört, der diese grün-rote Einschätzung geteilt hätte.

Es bleibt also dabei: Bis zum heutigen Tag haben wir keine Beweise erhalten, die eindeutig belegen, dass es eine unzulässige Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30. September 2010 gegeben hat.“

Der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II, Dr. Timm Kern, kritisiert die Behauptungen von SPD und Grünen, dass ein Verdacht der politischen Einflussnahme auf den Polizeieinsatz zur Räumung des Schlossgartens am 30. September 2010 bestehe. Nach den Worten von Kern wurde nach den bisherigen Zeugenaussagen innerhalb der Polizei über Taktik und Uhrzeit des Polizeieinsatzes am 30. 9. Diskutiert. Vor allem sei wohl ein Polizist gegen den Einsatz gewesen. Kern: „Dieser Polizist war aber für die Entscheidung nicht zuständig. Ebenso haben die Zeugen ausgesagt, die Politik habe sich nicht eingemischt. Trotz der Aussagen der Zeugen und trotz des Fehlens von Anhaltspunkten, die das Gegenteil nahelegen, behauptet jedoch Grün-Rot, es habe politische Einflussnahme gegeben. Dadurch wird deutlich, dass es Grün-Rot nicht um eine objektive Aufklärung des Sachverhaltes geht, sondern um parteipolitische Stimmungsmache.“

Beachtenswert fand Kern die Feststellung des Zeugen Schopf, politische Einflussnahme würde sich die Polizei auch verbitten, dazu sei sie selbstbewusst genug. Sehr persönlich habe der Zeuge Schopf die Ereignisse vom 30. 9. bedauert und festgestellt, es wäre für die Polizei viel einfacher zu behaupten, die Politik würde die Schuld für den Verlauf der Ereignisse am 30. September tragen. Aber so sei es nicht gewesen und deshalb wolle er es als Zeuge auch nicht so darstellen. „Dies überzeugt mich“, so Dr. Timm Kern.

Auch die Regierungserklärung am 6.10. 2010 hatte entgegen der Darstellung von Grün-Rot nach Angaben der früheren Zeugen – auch des Zeugen Walz – keinen Einfluss auf den von der Polizei gewählten Termin des 30. September 2010. Denn dieser folgte polizeitaktischen Erwägungen.

Zur Frage der von der CDU angeführten Verfassungswidrigkeit des Untersuchungsausschusses sagte Timm Kern:

„In Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Gutachterin Prof. Cancik gehen wir davon aus, dass auch bei abgeschlossenem Regierungshandeln dafür gesorgt werden muss, dass die freie, offene und vertrauliche Willensbildung künftiger Regierungen aufrecht erhalten bleibt, weil ansonsten die Funktionsfähigkeit von Regierung gefährdet wird. Richtig stellt die Gutachterin fest, es müsse eine ‚gewisse Unbefangenheit von Regierungsmitgliedern‘ geben, ‚die offene Kommunikation unter ihnen soll nicht durch die Furcht vor späterer Offenlegung verhindert werden‘. Dies betonte jüngst auch der VGH Baden-Württemberg. In Folge dieser Verfassungslage ist die grün-rote Nachfolgeregierung verpflichtet, die Kommunikation der Regierung Mappus dahingehend zu prüfen, ob durch die Veröffentlichung zukünftig regierungsinterne Kommunikation in verfassungswidriger Weise erschwert wird. Wir befürchten, dass die Regierung diese Prüfung in diesem Untersuchungsausschusses nicht ernst nimmt. Denn einerseits verweigert sie außerhalb des Untersuchungsausschusses Informationen über ihre eigene abgeschlossene Kommunikation zu Stuttgart 21, die Kommunikation der Vorgängerregierung will sie aber andererseits anscheinend bedenkenlos freigeben. Leider konnte die Gutachterin nicht aufklären, wie sich der Untersuchungsausschuss in diesem Falle zu verhalten hat.

Bezüglich der übrigen von der CDU aufgeworfenen Fragen zur Rechtmäßigkeit des Untersuchungsausschusses waren wir von vorneherein der Ansicht, dass der Ausschuss per se nicht verfassungswidrig ist. Dies sehen wir durch die Gutachterin bestätigt“, so Timm Kern.

 

Zur Zeugenvernehmung des Untersuchungsausschusses „Polizeieinsatz II“ am 18.07.2014 erklärt der Obmann der FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

Die zentrale Frage des Untersuchungsauftrages wurde auch heute wieder nicht im Sinne der grün-roten Koalition beantwortet. Kein Zeuge konnte eine unrechtmäßige politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30.09.2010 bestätigen. Selbst der Zeuge Stumpf, der sich für das Verbringen der Bagger zum Nordflügel am 18.08.2010 – einer Weisung des Ministerpräsidenten Mappus – telefonisch vom Landespolizeipräsidenten übermittelt – ausgesetzt sah, betonte dies immer wieder. Trotz der fehlenden Relevanz für die Ereignisse vom 30.09.2010 bleibt abzuklären, ob der ehemalige Landespolizeipräsident Dr. Hammann die Aussage des Zeugen Stumpf bestätigt.“

Zum Verlauf der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Schlossgarten II zur Aufarbeitung der Vorfälle bei einer Demonstration von Stuttgart-21-Gegnern sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Mit der heutigen Ausschusssitzung können wir zufrieden sein. Die Zeugen haben unmissverständliche Aussagen geliefert. Erneut ist Grün-Rot damit gescheitert, die Polizei als eine willfährige Truppe darzustellen. Die Zeugen haben mutig, selbstbewusst und an der Sache orientiert festgestellt, dass es keine politische Einflussnahme auf polizeitaktisches Handeln gab. Und selbst wenn es sie gegeben hätte, so waren sich die Zeugen einig, hätte sich die Polizei nicht danach gerichtet, wenn es der eigenen Einschätzung ihrer notwendigen taktischen Maßnahmen nicht entspräche. Besser konnten die Zeugen das von Grün-Rot seit Wochen in der Öffentlichkeit    kreierte Bild einer durch die Politik verängstigten Polizei nicht widerlegen. Bei der Terminierung der Baumfällarbeiten herrschte bei der Polizei die Auffassung, dass ein früherer Termin sinnvoll sei. Auch hier kann die Argumentation von Grün-Rot nicht überzeugen.“

Zum Bericht der Südwestpresse, wonach die Anfrage des Staatsministeriums nach Daten zu S-21-Befürwortern und Polizisten im Justizministerium als Abfrage personenbezogener Auskünfte betrachtet wurde, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke,und der ObmannderFDP-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss „Polizeieinsatz Schlossgarten II“, Dr. Timm Kern:

„Immer noch versucht das Staatsministerium die Frage nach den persönlichen Daten von S-21-Befürwortern und Polizisten als allgemeine Anfrage umzudeklarieren. Wie die neuerliche Stellungnahme aus dem Hause des Ministerpräsidenten zeigt, schreckt man nicht davor zurück, sich auf Kosten der Mitarbeiter des Justizministeriums reinzuwaschen. Diese hatten das Anliegen des Staatsministeriums offensichtlich sofort als Abfrage persönlicher Daten erkannt, werden nun aber so hingestellt, als seien sie nicht in der Lage, Anfragen richtig zu lesen.

An Irreführung des Landtages und der Öffentlichkeit grenzt das Verhalten der Staatsministerin Krebs, die während der letzten Debatte im Landtag als Regierungsvertreterin den Text der Anfrage vorlas. Den Vermerk aber, aus dem sich nach Medienberichten ergibt, dass das Justizministerium die Anfrage richtigerweise als Abfrage persönlicher Daten verstand, und der sich auf der Anfrage befinden soll, erwähnte sie nicht. Dabei tat die Staatsministerin so, als würde sie gerade mit dem Vorlesen den Sachverhalt aufklären.“

 

Zum Ergebnis der heutigen Beratungssitzung des Untersuchungsausschusses „Polizeieinsatz Schloßgarten II“ erklärte der FDP-Obmann im Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

„Wie schon seit Anbeginn der Ausschussarbeit ist Grün-Rot auch weiterhin nicht bereit, im Untersuchungsausschuss konstruktiv zu agieren. So lehnten Grüne und SPD zur Begutachtung der Verfassungsmäßigkeit des Untersuchungsauftrages nicht nur den von der CDU vorgeschlagenen Gutachter ab, der schon für die grün-rote Landesregierung tätig war. Sie verweigerten sich auch dem Vorschlag der FDP, zeitnah einen Gutachter zu suchen, der von allen Fraktionen getragen wird. So stellt sich bereits jetzt die Frage, welche Klärung ein Gutachten bringen kann, dessen Autorin von einem Teil des Ausschusses als befangen angesehen wird. Diese Bedenken wischt die Koalition bei Seite, setzt, vor allem wenn die Öffentlichkeit vor den Türen bleiben muss, ganz auf ihre Mehrheit im Ausschuss.

Wieder einmal wird deutlich, dass der Untersuchungsausschuss Seitens der Koalition nicht der Aufklärung, sondern der Verurteilung der Vorgängerregierung dienen soll. Nachdem dies bisher nicht gelang, hat man nun wohl vor der nächsten Niederlage Angst. Denn immerhin kommt selbst der Untersuchungsbericht der grün-roten Landesregierung zu dem Ergebnis, es hat keine direkte politische Einflussnahme auf den Polizeieinsatz am 30.09.2010 gegeben. Und auch von der Koalition als beeinflusst dargestellte Zeugen haben im Untersuchungsausschuss am 9. Mai 2014 ausgesagt, nie hätten ihnen Politiker im Rahmen von Stuttgart 21 Anweisungen gegeben, wie sie ihre Aufgaben wahrzunehmen hätten.“

Zur heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses Schlossgarten II zur Aufarbeitung der Vorfälle bei der Demonstration von Stuttgart-21-Gegnern am 30. 9. 2010 sagte der FDP-Obmann der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Der Versuch der Grünen, eine politische Einflussnahme auf den Einsatz der Polizei am 30. September 2010 und darüber hinaus zu konstruieren, ist erneut gescheitert. Die heutigen Zeugen haben ausgesagt, dass Politiker im  Rahmen von Stuttgart 21 nie Anweisungen gegeben haben, wie die Beamten ihre polizeilichen Aufgaben wahrzunehmen haben. Es war auch keinem Zeugen bekannt, dass einem anderen Polizeibeamten derartiges widerfahren ist.

Auch die heutige Befragung des Datenschutzbeauftragten war sehr sinnvoll. Vor allem Grün-Rot hat nun gelernt, dass es ein datenschutzrechtliches Problem mit den persönlichen E-mail-Accounts der ehemaligen Mitarbeiter der Ministerien gibt. Wie schon vor Wochen von der FDP-Landtagsfraktion gefordertund nun auch vom Datenschutzbeauftragten für sinnvoll gehalten, sollte die zentrale Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zur Nutzung von für andere Zwecke gesicherten Daten abgewartet werden.“

Zur Meldung, Grünen-Politiker könnten versucht haben, Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Einsätzen gegen Stuttgart-21-Gegner zu beeinflussen, sagte der Obmann der FDP-Landtagsfraktion im zweiten Schlossgarten-Untersuchungsausschuss, Dr. Timm Kern:

„Es muss aufgeklärt werden, ob Abgeordnete der Grünen in ihrem Kampf gegen Stuttgart 21 versuchten, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu beeinflussen. Eine solche Verhaltensweise widerspräche in fundamentaler Weise dem Prinzip der Gewaltenteilung. Die Relativierung, man habe sich nur informieren wollen, kann nicht überzeugen. Selbst ein solches Verhalten wirft Fragen auf, denn man müsste schon sehr naiv sein, glaubte man, die begehrten Informationen wären nicht auch im Kampf gegen Stuttgart 21 und die das Bauprojekt begleitenden Behörden und Personen genutzt worden.“

 

Wie der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, mitteilte, wird die FDP-Fraktion im von den Grünen und der SPD-Fraktion beantragten Untersuchungsausschuss vom Parlamentarischen Geschäftsführer Dr. Timm Kern vertreten. Die FDP-Landtagsfraktion habe ein Interesse daran, aufzuklären, ob dem ersten Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz im Schlossgarten Informationen vorenthalten wurden und werde deshalb der Einsetzung eines weiteren Untersuchungsausschuss zustimmen. Die FDP habe allerdings angesichts der weiteren Zielsetzungen des Untersuchungsausschuss erhebliche Bedenken und könne sich deshalb des Verdachts nicht erwehren, dass mit diesem Untersuchungsausschuss primär parteitaktische Ziele verfolgt werden.