Für die Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP werfen die öffentlichen Ankündigungen einiger
Abgeordneter der AfD, die Landtagsfraktion der AfD verlassen und eine neue Fraktion gründen zu
wollen, rechtliche Fragen auf. Nach Auffassung der Fraktionen bedürfen diese Vorgänge einer
umfassenden Prüfung. Hierbei könnte insbesondere das Fraktionsvermehrungsverbot verletzt
werden.
Daher haben die vier Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz (Grüne), Prof. Dr. Wolfgang Reinhart
(CDU), Andreas Stoch (SPD) und Dr. Hans-Ulrich Rülke (FDP/DVP) die Landtagspräsidentin
Muhterem Aras aufgerufen, durch ein externes juristisches Gutachten klären zu lassen, ob die
voraussichtlich 13 Abgeordneten nach dem Verlassen der Fraktion AfD eine neue Fraktion bilden
können, solange sie weiterhin der Partei AfD angehören. Die Folgefragen, wie die nach dem
Namensrecht, der Gremienbesetzung, nach Zuschüssen durch den Landtag, oder etwaigem
Anpassungsbedarf der Geschäftsordnung sollten nach Möglichkeit ebenfalls Gegenstand der
Untersuchung sein.

Die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP bringen einen gemeinsamen Entwurf zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes in den Landtag ein. „Die bisherigen Regelungen stammen aus den 70er Jahren. Die Erfahrungen in den Untersuchungsausschüssen der vergangenen Wahlperiode haben gezeigt, dass sie teilweise nicht mehr praxistauglich sind. Daher modernisieren wir das Gesetz und passen es an die veränderten Anforderungen an“, erklärt Uli Sckerl, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen. 

So konkretisiert der gemeinsame Gesetzesentwurf die Vorlagepflicht der Regierung gegenüber einem Untersuchungsausschuss. Sie erstreckt sich nicht mehr nur auf Akten, sondern umfasst sämtliche Beweismittel, egal welcher Form. „Die Regelungen, auf die wir uns geeinigt haben, stellen sicher, dass die Untersuchungsausschüsse auch wirklich alle Akten einschließlich elektronischer Akten erhalten, die vom Untersuchungsgegenstand umfasst sind. Gleichzeitig tragen wir dafür Sorge, dass der Ausschuss keine Daten mit streng persönlichem Charakter erhält, da solche Informationen nicht vom Untersuchungsrecht des Parlaments gedeckt sind“, erklärte Nicole Razavi, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion. „Im Ergebnis stärken wir so die Rechte des Parlaments und sorgen zugleich für Rechtssicherheit und Transparenz bei der Aktenvorlage“, so Razavi weiter. 

Mehr Effizienz der Aufklärungsarbeit sollen auch Ermittlungsbeauftragte bringen. Untersuchungsausschüsse können diese auf Antrag eines Viertels ihrer Mitglieder berufen, damit sie die erforderlichen Beweismittel beschaffen und sichten. „Die Erfahrungen im NSU-Untersuchungsausschuss haben gezeigt: Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“, so der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sascha Binder. 

Die Neuregelung des Gesetzes erweitert auch die Rechte der jeweiligen Ausschussminderheit. Sie kann den Einsetzungsbeschluss des Landtags verfassungsgerichtlich überprüfen lassen und hat nun mehr Einflussmöglichkeiten auf die Reihenfolge der Vernehmung von Zeugen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Timm Kern sagt: „Da jetzt auch von der Ausschussminderheit gewünschte Zeugen gehört werden müssen, können sich die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss ein umfassenderes Bild vom jeweiligen Untersuchungsgegenstand machen. Dies wird den Wert der Untersuchungen erhöhen und schlussendlich auch den Bürgern zugutekommen, die an einer ernsthaften Aufklärung von Sachverhalten interessiert sind.“ 

Darüber hinaus konkretisiert die Neuregelung des Gesetzes den Status von Betroffenen. Das Gesetz regelt nun klar, dass für das Entstehen der Rechtsstellung als Betroffener die formelle Feststellung durch den Untersuchungsausschuss konstitutiv ist. Sie erfolgt nur auf Antrag. Zum anderen werden die entstehenden Rechte des Betroffenen abschließend aufgezählt und im Einzelnen konkretisiert. Der Landtag wird den gemeinsamen Gesetzesentwurf der vier Fraktionen am 13. Juli beraten.

 

 

Zur Spaltung der AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Meuthen ist der Zauberlehrling der AfD. Erst hat er Radikale und Antisemiten angezogen. Und nun haben die ihn verschlungen.“

 

Zur Entscheidung der AfD-Fraktion, den Abgeordneten Gedeon nicht auszuschließen, sondern seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Dr. Timm Kern:

„Das Vorgehen der AfD-Fraktion in der Causa Gedeon ist eine Scheinlösung. Fakt ist, Herr Gedeon bleibt bis auf weiteres Mitglied der Fraktion, denn weder ist er ausgetreten, noch hat die Fraktion ihn ausgeschlossen. Mit diesem Vorgehen hat der Fraktionsvorsitzende Meuthen seine Glaubwürdigkeit völlig verloren, da er für den Fall, dass Gedeon in der Fraktion bleibt, seinen Rücktritt und Austritt aus der Fraktion angekündigt hatte. Nun aber laviert Meuthen lieber wieder herum, wie er es schon so oft getan hat. Im Ergebnis bleibt es dabei, in der AfD ist Antisemitismus und Rassismus hoffähig. Sie selbst ist nur für Anhänger von NPD und Republikanern eine Alternative.“

 

In einer Aktuellen Landtagsdebatte mit dem Titel „Modernes und weltoffenes Baden-Württemberg: Hier ist kein Platz für Diskriminierung und Antisemitismus“ hat der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke den AfD-Abgeordneten Wolfgang Gedeon wie auch den AfD-Fraktionsvorsitzenden Jörg Meuthen scharf kritisiert. Gedeon habe in einem Buch geschrieben, dass das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin zur Erinnerung an „gewisse Schandtaten“ diene und dass der „Holocaust eine Zivilreligion des Westens“ sei. Rülke: „Was ist das denn anderes als die Relativierung des größten Verbrechens der Menschheitsgeschichte?“.

Rülke fügte hinzu, es sei über Jahrzehnte im Landtag Konsens gewesen, dass Rassismus und Antisemitismus keinen Platz haben. „Wir haben in diesem Haus die NPD erlebt, wir haben die Republikaner erlebt, vieles an Unschönem in jener Zeit. Aber was wir dauerhaft überwunden glaubten, das waren Rassismus und Antisemitismus. Offensichtlich ist es so, dass sich das hässliche Gesicht von Rassismus und Antisemitismus im Landtag von Baden-Württemberg jetzt doch wieder zeigt“, so Rülke weiter. Der AfD-Abgeordnete Gedeon habe auch „Erscheinungen wie David Irving und Horst Mahler“ den Status eines Dissidenten verliehen. Dann behaupte Gedeon, er sei niemand, der antisemitisch denke. Er würde sogar das Existenzrecht Israels befürworten. Gleichzeitig habe der AfD-Landtagsabgeordnete in Interviews seine kruden Aussagen dadurch relativieren wollen, in dem er erklärte, ‚ich bin kein Antisemit, ich bin nur Antizionist‘. Rülke wörtlich: „Was ist denn ein Antizionist anderes als jemand, der das Existenzrecht Israels infrage stellt?“

Auch was Gedeon mit Blick auf die Philosophin Hannah Arendt geschrieben habe, sei starker Tobak, so Rülke. So habe der AfD-Abgeordnete geäußert: ‚Philosophische Abstraktion fällt dem weiblichen Hirn offensichtlich noch schwerer als mathematische, was im Übrigen nicht schlimm ist. Denn die gegenteilige Fähigkeit des Pragmatismus ist für das Leben genauso wichtig‘. Rülke zu Gedeon: „Was ist denn dieser Pragmatismus, den Sie dem weiblichen Gehirn zutrauen? Geschirrspülen, putzen und waschen, oder was? Da mischen sich doch auf übelste Weise Frauenfeindlichkeit und Antisemitismus. Das ist das, was aus Ihren Schriften hervorgeht.“

An den AfD-Fraktionsvorsitzenden Meuthen gerichtet sagte Rülke weiter, es werde deutlich, dass dieser skandalöse Vorgang eigentlich kein Problem Gedeon, „sondern ein Problem Meuthen“ sei, der sich zu wenig davon distanziere. Zunächst habe Meuthen behauptet, dass er von den Behauptungen seines Kollegen Gedeon gar nichts gewusst habe. Aber eine Mail von Meuthen an die Adresse von Gedeon liege ja laut Presseberichten vor. Darin sei geschrieben: ‚Dessen ungeachtet habe ich – dies ist keine Floskel – großen Respekt und auch Wertschätzung für Ihre Arbeit an dem Diskussionspapier‘. Rülke abschließend: „Wer wie Herr Gedeon den Holocaust relativiert, wer Frauenfeindliches äußert, der hat in diesem Haus nichts verloren. Herr Meuthen, Sie bekommen Ihre Fraktion diesbezüglich offensichtlich nicht in den Griff. Sie haben heute hier und dann abschließend durch das Abstimmungsverhalten Ihrer Fraktion die Gelegenheit deutlich zu machen, dass Antisemitismus und Rassismus in diesem Haus keinen Platz haben.“

Als eine Fortsetzung der grün-roten Koalition mit einem anderen Juniorpartner bezeichnet der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke den Start der grün-schwarzen Regierungskoalition in Baden-Württemberg. Die Handschrift der CDU sei weder in der Regierungserklärung noch im Koalitionsvertrag sichtbar geworden. Ministerpräsident Kretschmann habe den Juniorpartner ausgetauscht und führe die grün-rote Politik unverändert weiter. So die Kernthese von Rülke in der heutigen Aussprache zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten im Stuttgarter Landtag.

Rülke schloss sich zunächst dem Bekenntnis des Ministerpräsidenten zu einem Bündnis der proeuropäischen Parteien gegen eine „nationalistische, autoritäre und rückwärtsgewandte Politik“ an. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass Hetze gegenüber Minderheiten in Deutschland wieder politisch salonfähig werde.

Er halte es auch für richtig – so Rülke – dass die Regierung sich im Existenzgründerbereich für „eine Kultur des Scheiterns“ und somit für eine zweite Chance stark mache. Allerdings sei – wie an vielen Stellen der Regierungserklärung und des Koalitionsvertrages – nicht deutlich, was dies konkret heiße. Er vermisse nachvollziehbare inhaltliche Vorschläge.

Sammelsurium an Gemeinplätzen

Allgemein sei Kretschmanns Regierungserklärung von zwei Leitmotiven durchzogen: Raunen im Ungefähren und dem Sieg über die CDU in den Koalitionsverhandlungen. Der Ministerpräsident habe ein Sammelsurium an Gemeinplätzen aufgelistet. So auf Seite 19 seines Manuskripts: „Auf die Qualität der Lehre an den Hochschulen werden wir einen Schwerpunkt setzen.“ Oder auf Seite 24: „Wir können es schaffen…wenn wir die Sache mutig, pragmatisch und realistisch angehen.“ Im Bildungsbereich glänze Kretschmann mit der schwammigen Aussage „Wir werden uns auf die Weiterentwicklung und Optimierung des Begonnenen konzentrieren“. Gleichzeitig symbolisiere diese Aussage den Erfolg über die CDU bei den Koalitionsverhandlungen auf der ganzen Linie. So könnten weiter Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden und auch Oberstufen seien weiter möglich. Zur Windkraft habe der Ministerpräsident erklärt, deren Ausbau gehe weiter. Auch die „Politik des Gehörtwerdens“ habe wieder Eingang in die Regierungserklärung gefunden, obgleich die CDU-Abgeordneten sich fünf Jahre lang jedes Mal auf die Schenkel geklopft hätten, wenn dieses Wort im Landtag gefallen sei, so Rülke.

CDU ist der Verlierer der Koalitionsverhandlungen

Die Regierungserklärung, so Rülke weiter, passe aber gut zum Koalitionsvertrag. Jener sei von drei Leitmotiven durchzogen. 1.) Allgemeines Blabla. 2.) Die CDU ist der Verlierer der Koalitionsverhandlungen. Und 3.) Prüfen statt handeln.

Beispiele für Blabla gesucht? Seite 42: „Die Studienabbrecherquoten werden wir mit geeigneten Maßnahmen senken – besonders…in besonders betroffenen Fächern.“ An vielen Stellen gebe es Forderungen und Ankündigungen. Meistens folge dem aber nichts Konkretes. Insbesondere haushaltswirksame Maßnahmen würden nicht konkretisiert und stünden unter Finanzierungsvorbehalt. So finde sich der wichtigste Satz des Koalitionsvertrages überhaupt auf Seite 11 und beziehe sich auf einen allgemeinen Finanzierungsvorbehalt: „Für alle finanzwirksamen Maßnahmen gilt ein Haushaltsvorbehalt.“ Dies, so Rülke, „gilt dann auch für Ihre 1500 Polizisten, Herr Strobl“, so Rülke wörtlich. Es stehe also zu erwarten, dass diese Trophäe des CDU-Landesvorsitzenden wie auch die anderen wenigen CDU-Erfolge sukzessive von der grünen Finanzministerin eingesammelt würden. Lediglich die Nichtumsetzung der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und das kommunale Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen sei im Koalitionsvertrag so verankert, dass auch eine Umsetzung zu erwarten sei. Aber die Kennzeichnungspflicht hätten die Grünen nicht einmal gegen die SPD durchgesetzt. Und dies, obgleich sie im Koalitionsvertrag gestanden habe.

Auf ihrem angeblichen Kompetenzfeld der Innenpolitik habe sich die CDU übel über den Tisch ziehen lassen, so Rülke weiter. So habe die Union die Wiederauferstehung des Freiwilligen Polizeidienstes gefeiert. Der grüne Innenpolitiker Sckerl habe der CDU diesen Zahn aber schon wieder gezogen: freiwilliger Polizeidienst ja, aber ohne Uniform und ohne Waffen. Dafür habe die CDU auch in diesem Bereich grüne Kröten geschluckt, wie den Bürgerbeauftragten.

Vetorechte der Grünen

Bei der Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer hätten die Grünen auch nach wie vor ein Vetorecht und Strobls 1500 Polizisten würden dem allgemeinen Vetorecht der Finanzministerin unterliegen.

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, habe man bei der Windkraft lediglich die bestehende Rechtslage bekräftigt, was auch für den Ausbau der Gemeinschaftsschulen gelte. Die CDU habe eine Begrenzung auf zehn Standorte gefeiert, im Koalitionsvertrag stehe aber lediglich drin, dass man „davon ausgehe“, dass es nicht mehr würden. Beim sogenannten G-9- Schulversuch habe die CDU diesen stets in Bausch und Bogen verdammt und führe ihn nun weiter.

Ansonsten werde in diesem Vertragswerk nur geprüft und nie gehandelt. Beim Bürokratieabbau werde geprüft. Beim Kinderbildungspass werde geprüft. Beim Tariftreue- und Mindestlohngesetz werde zwar nicht geprüft, aber evaluiert, was dasselbe sei. Ebenso werde das Zweckentfremdungsverbot evaluiert. Das Bildungszeitgesetz solle evaluiert werden, ebenso wie eine private Beteiligung beim Breitbandausbau  und so weiter und so fort.

Vergebliche Suche nach schwarzer Tinte

532 Mal finde sich „wollen“ statt „machen“ in diesem Vertragswerk, so Rülke. 132 Mal „prüfen“ und zwar ohne „evaluieren“. Lediglich 36 Mal sei hingegen von „umsetzen“ die Rede, und diese 36 Mal „umsetzen“ stünden unter Finanzierungsvorbehalt. Sämtliche CDU-Projekte, so Rülke, würden am Ende entweder als Prüfauftrag oder am Finanzierungsvorbehalt scheitern. Einzig die Kennzeichnungspflicht für Polizisten habe die CDU verhindert, aber das habe auch schon die SPD geschafft. Im Fazit gehe Grün-Rot ohne Änderung weiter. Er habe intensiv im Koalitionsvertrag nach der schwarzen Tinte gesucht, von der Herr Strobl gesprochen habe, so Rülke. Er habe auch sämtliche bekannten Verfahren zur Sichtbarmachung von Zaubertinte angewandt, so Rülke. Es sei aber nichts zum Vorschein gekommen.

Vor zehn Jahren habe ein gewisser Thomas Strobl, damals als CDU-Landesgeneralsekretär, den Satz geprägt: „Die FDP hat beim Regieren nicht sehr gestört.“ Heute, so Rülke, müsse man feststellen: „Thomas Strobl hat bei den Koalitionsverhandlungen nicht sehr gestört!“

Koalition nur konkret bei Gier nach Ämtern

Konkret sei diese Koalition nur bei ihrer Gier nach Ämtern gewesen. Zwei Regierungspräsidentenposten habe man sich unter den Nagel gerissen und auf Kosten des Steuerzahlers die Zahl der Staatssekretäre in nie dagewesener Weise ausgeweitet.

Kiwi ist nicht nur eine Frucht, sondern auch ein Vogel, der nicht fliegen kann

Insgesamt sei diese KiWi-Koalition nicht gerade ein besonders zukunftsfähiges Projekt. Immerhin der Name sei treffend gewählt. Kiwi sei ja nicht nur eine Frucht, sondern auch ein Vogel. In Neuseeland durchaus verbreitet. Sehe man bei Wikipedia nach, ergäben sich große Parallelen zwischen dem Vogel und dieser Koalition:  Die Kiwis „haben…Flügel, sind aber nicht in der Lage, damit zu fliegen.“ Die Flügel trügen Krallen. „Die Krallen haben aber keine erkennbare Funktion.“ Außerdem besitzen Kiwis „keinen äußerlich erkennbaren Schwanz.“ Der Kopf „der Kiwis ist relativ klein, der Schnabel dafür sehr lang.“ Und bei den Weibchen sei der „Schnabel um gut 30 Prozent größer, als bei den Männchen.“ Und die verheißungsvollste aller Parallelen: „Um im Stand das Gleichgewicht zu halten, stützen sich Kiwis oft auch ihren Schnabel.“

Es sei also zu erwarten, dass diese Koalition ihrem Namen alle Ehre machen werde und im Interesse des Landes zu hoffen, dass diese Koalition in Baden-Württemberg auch nur eine kurze Episode bleibe, so Rülke abschließend.

 

 

Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion sind die antisemitischen Äußerungen des AfD-Landtagsabgeordneten und Buchautors Wolfgang Gedeon nicht zu akzeptieren. Nach den Worten des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dr. Timm Kern „hat jegliche antisemitische Einstellung im baden-württembergischen Landtag nichts zu suchen.“ Kern forderte den Vorsitzenden der AfD-Landtagsfraktion, Jörg Meuthen, auf, sich unmissverständlich  von den unsäglichen Äußerungen von Wolfgang Gedeon zu distanzieren. Kern: „Herr Meuthen hat erklärt, dass die AfD in Baden-Württemberg eine Null-Toleranzpolitik verfolge. Nun muss der AfD-Fraktionsvorsitzende  diesen Worten auch Taten folgen lassen. In einer Null-Toleranzpolitik wäre nur konsequent, wenn Wolfgang Gedeon aus der AfD-Fraktion ausgeschlossen würde.“

Nach Medienberichten hat Wolfgang Gedeon den Massenmord an den Juden als „gewisse Schandtaten“ bezeichnet. In seinem 2012 erschienenen Buch „Der grüne Kommunismus und die Diktatur der Minderheiten“ schreibt Gedeon: „Schließlich predigt man Toleranz und ist empört, wenn in China Dissidenten für Jahre ins Gefängnis wandern. Gleichzeitig sperrt man die eigenen Dissidenten (z. B. Irving, Zündel, Mahler u.a.) für Jahre hinter Gitter. Ja, bei uns sind die Dissidenten gar keine Dissidenten sagt man, sondern wegen begangener „Volksverhetzung“ verurteilte Kriminelle.“

Zur Ankündigung von Ministerpräsident Kretschmann, die Regierungspräsidenten von Stuttgart und Tübingen, Johannes Schmalzl (FDP) und Jörg Schmidt (SPD), in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Im Wahlkampf hat Ministerpräsident Kretschmann immer betont, Regieren sei auch eine Stilfrage. Jetzt aber ohne vernünftige Begründung zwei erfolgreich arbeitende Regierungspräsidenten ohne vernünftige Begründung vor die Tür zu setzen, das hat keinen Stil.“

Aus Sicht des FDP-Fraktionsvorsitzenden Hans-Ulrich Rülke endeten die schwarz-grünen Koalitionsverhandlungen mit einem grünen K.O.-Sieg. „Einen grünen Punktsieg habe ich ja von Anfang an befürchtet, aber leider ist ein K.O.-Sieg herausgekommen“, so Rülke wörtlich.

Die CDU habe sich auf fast allen Politikfeldern über den Tisch ziehen lassen und Wahlversprechen gebrochen.

Den Beamten habe man versprochen, die Absenkung der Eingangsbesoldung zurück zu nehmen und Tarifabschlüsse 1:1 zu übertragen. Versprochen – gebrochen.

Den Jägern habe man versprochen, das ideologische Jagdgesetz zurück zu nehmen. Versprochen – gebrochen.

Den Windkraftgegnern habe man versprochen, den ideologischen Ausbau von Windrädern zu stoppen. Versprochen – gebrochen.

Der Wirtschaft habe man versprochen, das Bildungszeitgesetz zu kassieren. Versprochen – gebrochen.

Die Polizeireform wollte man nachbessern und habe sich mit einem Prüfauftrag abspeisen lassen. Versprochen – gebrochen.

In der Bildungspolitik habe man versprochen, keine neuen Gemeinschaftsschulen einzurichten, keine Oberstufen an Gemeinschaftsschulen zuzulassen und Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 zu ermöglichen. Versprochen – gebrochen. „Da muss nun ein CDU-Kultusminister die grün-rote Schulpolitik weiterführen. Höchststrafe!“, so Rülke wörtlich.

Als einzigen Erfolg feiere die CDU 1500 neue Polizisten. Vermutlich werde aber auch dieser einzige Erfolg von jenem Grünen auf der Strecke abgeräumt, dem die CDU nun das Finanzministerium überlasse, mit der Begründung, die Haushaltslage lasse es nicht zu.

„Im Ergebnis hat die Landtagswahl nichts geändert. Die grün-rote Politik, die die CDU fünf Jahre lang gegeißelt hat, wird nun unter Beteiligung der CDU unverändert fortgeführt“, so Rülke abschließend

 

Nachdem die FDP-Fraktion nach der Landtagswahl den Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke einstimmig in seinem Amt bestätigt hatte, wurden nun auf der Klausurtagung in Konstanz die anderen drei Mitglieder des Fraktionsvorstands gewählt: Die Fraktion wählte Dr. Timm Kern (Wahlkreis Freudenstadt) zum Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführer und bestätigte Kern damit in seinen bisherigen Funktionen. Auch der bisherige Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jochen Haußmann (Schorndorf) wurde in seinem Amt bestätigt. Neu ins Amt eines Stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden wurde Andreas Glück (Hechingen-Münsingen) berufen. Hans-Ulrich Rülke: „Ich freue mich über unsere schlagkräftige Mannschaft, die mit der Gesamtfraktion in der neuen Legislaturperiode in der Opposition wieder eine führende Rolle  übernehmen wird“.

Zur Einigung der vier bisher im Landtag vertretenen Fraktionen, dass es künftig nur noch einen Stellvertreter des Landtagsvizepräsidenten geben soll, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP hat sich schon früh für die Lösung mit einem Landtagsvizepräsidenten stark gemacht. Die jetzige gemeinsame Entscheidung sollte nicht nur die Diskussion über die Frage beenden, ob der AfD ein Vizepräsident zugebilligt wird oder nicht, sondern wird auch den Steuerzahler entlasten.“

Zum Tode von Hans-Dietrich Genscher sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit großer Trauer haben wir heute die Nachricht des Todes von Hans-Dietrich Genscher vernommen. Als langjähriger Außenminister und Bundesvorsitzender der Freien Demokraten war er der bedeutendste Liberale der Nachkriegszeit und hat die deutsche Politik nachhaltig geprägt. Sein Tod ist ein großer Verlust. Unvergessen wird immer der Moment auf dem Balkon der Prager Botschaft im Herbst 1989 bleiben. Ein Augenblick von welthistorischer Bedeutung. Die Landtagsfraktion der Südwest-FDP verneigt sich vor einem ganz Großen der deutschen Politik in Respekt, Bewunderung und vor allem Dankbarkeit.“

Die FDP-Landtagsfraktion hat sich in ihrer heutigen Sitzung dafür ausgesprochen, künftig auf das Amt eines Landtagsvizepräsidenten zu verzichten. Aus Sicht der Fraktion wären ein Präsident sowie ein Stellvertreter ausreichend. Dazu sagte der Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke: „Diese Entscheidung würde nicht nur den Streit um die Frage beenden, ob der AfD ein Vizepräsident zugebilligt werden kann oder nicht, sondern auch den Steuerzahler entlasten.“

Zum Einwand, es wären dann möglicherweise nur Vertreter der grün-schwarzen Regierungskoalition im Präsidium vertreten sagte Rülke: „Wir hatten von 1992 bis 1996 eine schwarz-rote Landesregierung in Baden-Württemberg, und es gab auch nur schwarze und rote Präsidenten und Vizepräsidenten.“

Die FDP-Landtagsfraktion hat ihren Vorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke einstimmig in seinem Amt bestätigt. Bei der Wahl eines neuen Vorsitzenden votierten alle zwölf neu gewählten FDP-Abgeordneten für den bisherigen Fraktionsvorsitzenden und FDP-Spitzenkandidaten der Landtagswahl, der als einziger Kandidat antrat. „Es freut mich sehr, dass meine Fraktion mir in so überzeugender Weise das Vertrauen ausgesprochen hat und mir den Rücken für den Start in die neue Legislaturperiode gestärkt hat“, sagte Rülke. Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden wird die FDP-Landtagsfraktion in den nächsten Wochen wählen.

Am 15. Februar 2016 besuchte der Landesvorsitzende der Freien Wähler, Wolfgang Faißt, mit den geschäftsführenden Vorständen Roland Henke, Ralph Schäfer und Monika Springer den Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion und FDP-Spitzenkandidaten, Dr. Hans-Ulrich Rülke, um aktuelle kommunale Handlungsfelder zu erörtern. Auch wichtige Punkte der Wahlprüfsteine „D R A N“ (Demografie-Regionalentwicklung Arbeitsplätze/Arbeitskräftenachhaltigkeit/ Infrastruktur/ Verkehr/ Energie) wurden diskutiert.

Rülke versicherte, dass er die unabhängigen Freien Wähler als starke kommunalpolitische Kraft im Land Baden-Württemberg für einen sehr wichtigen Partner der Parteien hält. Er selbst sei im Gemeinderat Fraktionschef einer gemeinsamen FDP/Freie-Wähler-Fraktion und wisse deshalb um viele gemeinsame Schnittstellen zwischen der FDP und den Freien Wählern.

Wolfgang Faißt erinnerte an die letzte Jahreshauptversammlung in Wiesloch, bei der sich der Landesverband mit einer neuen Satzung und einem neuen Landesvorstand neu aufgestellt hat. Dr. Hans-Ulrich Rülke nahm an dieser Jahreshauptversammlung teil und ging in seinem Grußwort auf die große Bedeutung der Freien Wähler als unabhängiger kommunaler Wählerverband ein.

Die Wahlprüfsteine der Freien Wähler „DRAN – Demografie, Regionalentwicklung, Arbeitsplätze-Arbeitskräfte, Nachhaltigkeit (Infratruktur, Verkehr, Energie, Tourismus)“ bestimmten den Diskussionsverlauf mit dem Fraktionsvorsitzenden.

Die Notwendigkeit der Spitzabrechnung der im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung und -integration in den Landkreisen und Kommunen anfallenden Kosten sei für ihn eine Selbstverständlichkeit und dringend, so Rülke. Allein Worte genügen hier nicht; es müssen rasch Taten der politisch Verantwortlichen folgen. Allerdings könne er der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung in der jetzigen Form nicht zustimmen, weil die begrenzten Kapazitäten ebenso zu beachten wie die europäisch getragene Kontrolle der EU-Außengrenzen wichtig sind.

In diesem Zusammenhang sprachen dir Freien Wähler auch die verfehlte Wohnungspolitik der vergangenen Jahre an, die sich ganz besonders jetzt im Kontext der Flüchtlingsproblematik zeige. Mit den europaweit höchsten Baustandards wurde der soziale Wohnungsbau zunichte gemacht, und die restriktive Handhabung der Wohnbauentwicklung führte nun zu einem fast aussichtslosen Defizit an bezahlbarem Wohnraum im Land.

Als weiteres Thema sprachen Hans-Ulrich Rülke und Wolfgang Faißt über den Bereich Bildung und konkret die große Bedeutung der Gymnasien und der Realschule als bedeutende Pfeiler unseres Bildungssystems an. Gemeinschaftsschulen in der bislang unzureichend konzipierten Form können die Realschulen in keiner Weise ersetzen und dürfen nicht weiter mit, gegenüber den anderen Schularten, zusätzlichen Landesförderungen (z.B. Lehrerstunden) politisch begünstigt werden. Die Erfolgsgeschichte des Bildungssystem in Baden-Württemberg dürfe, so der Landesvorsitzende der Freien Wähler, nicht aufs Spiel gesetzt werden, und unsere Kinder dürfen keine „parteipolitischen Versuchskaninchen“ sein!

Des Weiteren trugen die Freien Wähler vor, dass das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) wie auch das Landessanierungsprogramm (LSP) wichtige Instrumente regionaler Wirtschaftsförderung mit hoher Wertschöpfung sind, die überdies Arbeitsplätze im Bauhandwerk sichern und immer wichtigeren innerörtlichen Wohnraum schaffen und sichern. Deshalb müssen diese beiden Förderprogramme im Sinne einer guten Innenentwicklung nicht nur erhalten, sondern ausgebaut werden. Allerdings müssen diese Projekte der Innenentwicklung zur Sicherstellung der hohen Leistungsfähigkeit der Wirtschaft Baden-Württembergs durch weitere Flächenangebote für Wohnen und Gewerbe/Industrie im Außenbereich flankiert werden, so Faißt.

FDP-Fraktionschef Dr. Hans-Ulrich Rülke konnte zu den vorgetragenen Punkten Bildung, zur Sanierungsförderung als auch zur Wohnraumpolitik bzw. zur Außenentwicklung in den Kommunen ohne Vorbehalte zustimmen und erklärte, dass er mit den Freien Wählern auch hier die gleiche Position vertrete.

Wolfgang Faißt ging im Folgenden darauf ein, dass wir in Baden-Württemberg eine nachhaltige und ausgewogenere Infrastrukturpolitik brauchen. Die Basis der Erfolgsgeschichte unseres Bundeslandes seien leistungsfähige Kommunen mit einer intakten wie auch zunehmend intelligenten Infrastruktur, sowohl was den Verkehr als auch die Energie anbelangt. Probleme mit vielen Staus und Feinstaub können nicht mit Verboten sondern müssen ebenso intelligent und mit bedarfsgerechten Mitteln gelöst werden. Deshalb müsse zum Beispiel auch konkret über Lösungsmöglichkeiten des fehlenden Nordostrings der Region Stuttgart gesprochen werden. Ein leistungsfähiger Nordostring könnte weitgehend auch auf vorhandenen und zu verstärkenden Straßentrassen mit einer zu ergänzenden Lösung für den Filderaufstieg realisiert werden. Damit wären die Stauproblematiken auf der A81 und der A8 rund um Stuttgart besser gelöst, und die Landeshauptstadt würde von unnötigem Durchgangsverkehr befreit – wodurch Räume für neue Aufenthaltsqualitäten in Stuttgart entstehen.

Dr. Hans-Ulrich Rülke konnte dem nur beipflichten und verwies in diesem Zusammenhang auf klare Wahlkampfaussagen der FDP zur Landtagswahl.

Bei der Verkehrsinfrastruktur wie auch bei der flächendeckenden Glasfaserversorgung im Land brauchen wir bedarfsgerechte Lösungen – nur mit Verboten oder Geboten kommen wir nicht weiter, so Rülke.

Schließlich betonte Wolfgang Faißt, dass eine stärkere Einbeziehung der Freien Wähler des Landesverbandes Baden-Württemberg in landespolitischen Gremien und bei kommunal relevanten Gesetzgebungsverfahren dringend erforderlich sei. Das Land könne vom kommunalen Sachverstand der Freien Wähler nur profitieren und so zeigen, dass eine Kooperation auf Augenhöhe möglich ist. Dr. Hans-Ulrich Rülke sagte zu, dass er sich in der neuen Legislaturperiode des Landtags und besonders im Falle einer Regierungsbeteiligung der FDP hierfür einsetzen und die Zusammenarbeit mit den kommunalen Freien Wählern auf Landesebene verbessern wolle. Dies beziehe sich auch auf eine Verbesserung der Beteiligung der Freien Wähler an Gesetzgebungsverfahren, die von kommunaler Bedeutung sind. Bei den Änderungen der Gemeindeordnung zeigte sich überdeutlich, wie es nicht laufen darf. Auch einen von den Freien Wählern vorgeschlagenen jährlichen Gedankenaustausch mit seiner Fraktion begrüßte der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Durch alle Themen von kommunalpolitischer Relevanz ziehe sich die Forderung der Freien Wähler nach Konnexität („Wer bestellt, bezahlt“), so der Landesvorsitzende BM Wolfgang Faißt.

Hans-Ulrich Rülke bestätigte, dass auch ihm mit seiner kommunalen Verankerung die Konnexität ein wichtiges Thema und die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Land und Kommunen sei. Auch eine verbesserte finanzielle Förderung und Beteiligung der Freien Wähler des Landesverbands Baden-Württemberg als Voraussetzung für deren Netzwerkarbeit auf Landesebene werde er im Falle einer Regierungsbeteiligung seiner Partei nach der Landtagswahl am 13. März 2016 mit aller Kraft unterstützen.

Mit scharfer Kritik reagiert der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, auf den Plan des SWR, ihm am kommenden Donnerstag für einen Bericht mit Live-Interview in der Sendung „Zur Sache Baden-Württemberg“ gerade 10 bis 12 Minuten zuzugestehen. „Als eingeladener Spitzenkandidat der FDP fühle ich mich vom SWR einmal mehr benachteiligt“, bringt der FDP-Fraktionsvorsitzende seinen Protest zum Ausdruck. Nils Schmid (SPD) habe bei seinem gestrigen Auftritt in „Zur Sache Baden-Württemberg“ rund 25 Minuten zugebilligt bekommen, mit Verweis darauf, dass Ministerpräsident Kretschmann und der CDU-Spitzenkandidat Wolf bei ihrem Rededuell 45 Minuten eingeräumt wurden. Rülke: „Und jetzt bekommt der FDP-Spitzenkandidat nur die Hälfte von Schmid.“ Der SWR verweise unter anderem darauf, dass die FDP eben zurzeit den halben Umfragewert wie die SPD habe. Der SWR argumentiere einmal mehr widersprüchlich, so Rülke. Die SPD habe  nämlich nur ein Drittel des CDU-Umfragewerts. Und: Erst sei die FDP als einzige Landtagspartei nicht bei der SWR-Elefantenrunde zu „Stuttgart 21“ dabei gewesen. Dann versuche der SWR eine Wahlsendung nur mit CDU, SPD und Grünen zu machen. Dazu komme der Kniefall des SWR vor Kretschmann und Schmid bei der Sendung am kommenden 10. März. Und nun gebe es offensichtlich wieder eine Benachteiligung der FDP. Nach den Worten von Rülke werde immer eindeutiger, dass sich der SWR als verlängerter Arm der grün-roten Landesregierung verstehe. „Die FDP-Parteiführung und die FDP-Landtagsfraktion werden nun darüber beraten, ob ihr FDP-Spitzenkandidat unter diesen Umständen der Zur Sache BW-Sendung am kommenden Donnerstag fernbleibt“, so Rülke abschließend.

Zur INSA-Umfrage, die die FDP in Baden-Württemberg bei 6,5 Prozent sieht, sagt der Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidat der Südwest-FDP, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir steigen langsam aber sicher von Woche zu Woche. So kann es weitergehen. Es wird immer deutlicher, dass der FDP bei der Bildung einer künftigen Landesregierung eine Schlüsselrolle zukommen wird!“.

 

Mit Blick auf die überraschende Ausladung der FDP/DVP Fraktion von den 40. Naturschutztagen am Bodensee, die am 5. Januar 2016 in Radolfzell stattfinden, erklärte deren Parlamentarischer Geschäftsführer Dr. Timm Kern: „Wir bedauern die überraschende Ausladung der FDP-Fraktion durch Frau Dr. Dahlbender außerordentlich. Wir wünschen aber trotz dieser für uns nicht nachvollziehbaren Vorgehensweise den vielen engagierten Naturschützerinnen und Naturschützern an der Basis eine informative Veranstaltung in Radolfzell. Denn die Ortsgruppen von BUND und NABU leisten hervorragende ehrenamtliche Arbeit und stehen erfahrungsgemäß auch mit den FDP-Ortsverbänden und FDP-Gemeinderatsfraktionen in einem gewinnbringenden und sachlichen Austausch.“ 

Die Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Dr. Brigitte Dahlbender hatte den FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke bereits zu Jahresbeginn zu den 40. Naturschutztagen am Bodensee am 5. Januar 2016 eingeladen, was aus Sicht von Dr. Timm Kern von vornherein aussichtslos war. „Die vielen politischen Termine eines Jahres mögen unübersichtlich sein, aber zwei stehen seit je her fest: die CSU trifft sich Mitte September im Kloster Banz und die Freien Demokraten am 5. und 6. Januar zu Dreikönig im Raum Stuttgart. Letzteres hätte sich eigentlich mittlerweile auch bis zu Frau Dr. Dahlbender herumsprechen können“, sagte Dr. Timm Kern.  

Die FDP-Fraktion teilte dem BUND darauf in einem Schreiben vom 26. März mit, dass bedauerlicherweise weder der Fraktionsvorsitzende Dr. Rülke noch ein anderer Landtagsabgeordneter am 5. Januar 2016 an der geplanten Podiumsdiskussion teilnehmen könnten, da zeitgleich der 114. Ordentliche Landesparteitag der FDP Baden-Württemberg stattfinde, der nicht zuletzt wegen des Landtagswahlkampfes die Anwesenheit der gesamten Fraktion erfordere. Als Frau Dr. Dahlbender dieses Schreiben per 2. April mit der Bitte beantwortete, die FDP-Landtagsfraktion möge in diesem Fall, für den der BUND Verständnis habe, „einen Vertreter oder eine Vertreterin von Herrn Dr. Rülke auf dem Podium“ benennen.  

Die FDP-Fraktion hatte der BUND-Landesvorsitzenden Dr. Dahlbender daraufhin mit Schreiben vom 25. November mitgeteilt, dass Leopold Grimm, der noch bis Juli 2014 für den Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen im Landtag gesessen hatte, die FDP-Fraktion in Radolfzell vertreten könne. Frau Dr. Dahlbender beantwortete dies mit einem knappen Brief vom 1. Dezember 2015. Darin schreibt die BUND-Vorsitzende: „Es überrascht mich schon sehr, dass eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle mitteilt, dass der ehemalige MdL Leopold Grimm zur Verfügung stünde. Dieses Angebot möchte ich nicht annehmen. Mich wundert es schon, dass Sie auf den Naturschutztagen, mit regelmäßig rund 800 Teilnehmern die bundesweit größte Veranstaltung dieser Art, keinen Vertreter lhrer Fraktion entsenden, der die zukünftige Politik im Landtag mitbestimmt.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, kann diese Argumentation nicht nachvollziehen. „Es ist angesichts einer aktuellen Fraktionsgröße von sieben Abgeordneten durchaus üblich und nichts Ungewöhnliches, dass wir hin und wieder auch Vertreter aus dem Kreis ehemaliger Abgeordneter oder aus dem FDP-Landesvorstand benennen, um möglichst allen Einladungen nachkommen zu können. Wir bedauern daher ausdrücklich die kompromisslose Haltung in dieser Frage von Frau Dr. Dahlbender, denn damit schließt sie eine Teilnahme der Freien Demokraten an den Naturschutztagen aus.“

 

Anlässlich der ersten Beratung des grün-roten Gesetzes über den Bürgerbeauftragten sagte der für Petitionen zuständige Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Niko Reith:

„Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Bürgerbeauftragten zeigt einmal mehr, dass Grün-Rot keinerlei Achtung vor staatlichen Institutionen hat und alles parteipolitischen Erwägungen unterordnet. So müssen wir uns heute mit einem Gesetzentwurf über den Bürgerbeauftragten befassen, weil die Grünen die Kennzeichnungspflicht für Polizisten nicht umsetzen konnten und ein Trostpflaster brauchten. Wir dürfen den Beauftragten für die Landespolizei aber nicht als solchen benennen, weil die Grünen diese Bezeichnung nicht gegen den Innenminister durchsetzen konnten. Diese Art der Einführung eines Beauftragten zeugt von wenig Achtung vor solchen staatlichen Institutionen und beschädigt den Beauftragten schon vor seiner Bestellung.

Der Gesetzentwurf selbst zeigt das Desinteresse seiner Verfasser an der Materie eindrücklich auf. So wurden ohne das Thema richtig zu durchdringen einfach Regelungen aus Rheinland-Pfalz bzw. Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Völlig ungeklärt bleibt, ob und wie der Petitionsausschuss des Landtages und der Bürgerbeauftragte zusammen arbeiten sollen. Zahlreiche weitere Fragen stellen sich: Warum dürfen sich nicht Personengemeinschaften an den Beauftragten richten? Nach einem erledigten Petitionsverfahren ist eine Eingabe beim Beauftragten nicht mehr zulässig. Aber wie ist es während des Verfahrens? Woher weiß der Beauftragte von der Befassung des Petitionsausschusses? Was ist nach Abschluss eines Verfahrens beim Beauftragten? Regelmäßig hat der Petitionsausschuss mit Doppelbefassungen zu kämpfen; nun kommt noch der Beauftragte hinzu. Der Petitionsausschuss muss bei Auskunftsersuchen die oberste Landesbehörde informieren; der Beauftragte nicht. Der Ausschuss kann Akten anfordern, der Beauftragte nicht. Der Ausschuss hat ein Zutrittsrecht zu Einrichtungen, der Beauftragte nicht. Kann der Beauftragte Sachverständige hinzuziehen? Werden die Kosten erstattet? Was passiert in den Fällen, in denen der Beauftragte die Bürgermeinung teilt, allerdings bei der Behörde nicht erfolgreich ist? Muss der Bürger dann zum Petitionsausschuss? Warum sollte man sich bei dieser Sachlage eigentlich an den Bürgerbeauftragten wenden? Da geht man doch besser gleich zum Petitionsausschuss. Das Benachteiligungsverbot wegen Eingaben gilt nur für die Polizei, nicht für die übrigen Beamten des Landes? Will Grün-Rot ernsthaft Beamte zweierlei Klassen?

All diese Fragen bleiben ungeklärt! Und warum wählt der Landtag den Beauftragten auf Vorschlag der  Regierung? Warum soll er sich von der Regierung abhängig machen? Angesichts dieser Situation kann nicht ernsthaft die Zustimmung zum Gesetzentwurf von Grün-Rot erwartet werden.“

Die FDP Baden-Württemberg ehrte den Präsidenten des Internationalen Olympi-schen Komitees, Dr. Thomas Bach, mit der Verleihung der Reinhold-Maier-Medaille.

Der FDP-Landesvorsitzende Michael Theurer MdEP begrüßte ihn als eine Persön-lichkeit, die sich in die Geschichte des deutschen Sports als Athlet und führender Olympia-Repräsentant eingeschrieben hätte. Mit der Ehrung des langjährigen FDP-Mitglieds Bach ginge auch ein Signal davon aus, wie wichtig politisches Enga-gement gerade in den jetzigen unruhigen Zeiten sei.

In seiner Laudatio würdigte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL, den IOC-Präsidenten als Baden-Württemberger, einen beken-nenden Liberalen und als erfolgreichen deutschen Sportler. Er beschrieb den Le-benslauf des promovierten Juristen, der seine sportliche Karriere als Fechter von Weltrang in Tauberbischofsheim startete als den eines Menschen, der immer Freude an Freiheit und Wettbewerb gezeigt und damit Erfolge errungen hätte. Seine Bereitschaft zur Verantwortung werde deutlich, indem er als Funktionär im internationalen Sport neue Maßstäbe setze. Gleichzeitig bekenne er sich immer zu seiner baden-württembergischen Heimat. Mit seiner Reformagenda im IOC hätte er die Bewerbungen für die Olympischen Spiele transparenter und erreichbarer gemacht. Rülke bekundete seine Überzeugung, dass Olympische Spiele in Deutschland auch nach der ablehnenden Entscheidung in Hamburg ein Ziel bleiben müssten: „Wir alle wollen noch Olympische Spiele in Deutschland erleben“, so der Fraktionsvorsitzende und FDP-Spitzenkandidat. Er betonte, dass die heutige Auszeichnung auch als Ehrung für die vielen Menschen gedacht sei, die sich ehrenamtlich im Breitensport in Baden-Württemberg engagieren würden.

In seiner Dankesrede sprach Thomas Bach über die Beziehung zwischen Sport und Liberalismus. Bach, der seit fast 40 Jahren bekennendes Mitglied der Freien Demokraten ist, erinnerte an seinen beruflichen und politischen Beginn und an das Motto, unter dem er seine Wahl zum IOC-Präsidenten 2013 gestellt hatte: „Einheit in Vielfalt“. Er rief dazu auf, Vielfalt in Sport und Gesellschaft als Bereicherung zu begreifen. Die Olympischen Spiele stünden weltweit für einen friedlichen, völkerverständigenden Wettbewerb und er bezeichnete dies als Ermutigung für alle. Einheitliche Regeln und ein fairer Wettbewerb seien die Grundlage für Spitzenleistungen. Dies gelte auch für die Sportorganisationen selbst. Das IOC verfolge die drei Hauptthemen Glaubwürdigkeit, Nachhaltigkeit und Förderung der Jugend als ständige Aufgaben mit großem Nachdruck. Sie verstünden sich als politisch neutral, aber nicht apolitisch. Themen wie Menschenrechte und Freiheit von Diskriminierungen aller Art würden von allen Staaten eingefordert: „Wir wollen der Welt und den Austragungsländern die Inspiration für eine freie Gesellschaft, Toleranz, Solidarität und Respekt geben. Diese freiheitliche Botschaft ist unsere Aufgabe. Sport bringt Menschen zusammen und zeigt uns, dass eine bessere Welt möglich ist“, so Bach. Mut und Zuversicht bezeichnete er als Werte, die für den Sport und die Liberalen gleichermaßen wichtig seien.

Der Vorsitzende der Reinhold-Maier-Stiftung, Prof. Dr. Ulrich Goll MdL, griff dies in seinem Schlusswort auf und betonte die Freude darüber, dass der Olympia-Sieger und Medaillenträger Bach als Vertreter der Weltoffenheit und Heimatverbundenheit zugleich im wahrsten Sinne des Wortes ein engagierter „Ver-Fechter liberaler Ideale“ sei.

Zur Person:

Der studierte und promovierte Jurist Thomas Bach (geb. 29. Dezember 1953 in Würzburg) ist verheiratet. Bereits in der Schulzeit nahm er erfolgreich an internatio-nalen Wettkämpfen im Fechten teil (Stützpunkt: Tauberbischofsheim). 1976 gewann er Gold mit der Mannschaft bei den Olympischen Spielen und wurde Weltmeister. 1978 wurde er deutscher Florettmeister im Einzel. Thomas Bach hatte verschiedene Funktionen in der Wirtschaft, darunter beim Sportartikelhersteller Adidas und bei der in Tauberbischofsheim ansässigen Firma Michael Weinig AG. Seit 1982 war er Mitglied im nationalen Olympischen Komitee, seit 1991 im Internationalen Olympischen Komitee. Nach mehreren Jahren als Vizepräsident des IOC wurde er 2013 zum 9.Präsidenten des Internationalen Olympischen Komitees gewählt. Bach ist Mitglied der FDP und des Kuratoriums der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit.

Thomas Bach ist der 23. Träger der Reinhold-Maier-Medaille. Zu diesen zählen u.a. Hans-Dietrich Genscher, Abtprimas Notker Wolf, Marion Gräfin Dönhoff und Lord Ralf Dahrendorf.

Die Reinhold-Maier-Medaille:

Die Reinhold-Maier-Medaille wird im Wechsel von der Reinhold-Maier-Stiftung, der FDP/DVP-Landtagsfraktion und der FDP Baden-Württemberg an Persönlichkeiten verliehen, die sich in besonderer Weise um den Liberalismus und den Wert der Freiheit verdient gemacht haben. Sie ist die höchste Auszeichnung, die die Liberalen in Baden-Württemberg vergeben.

 

 

Der Botschafter der Republik Österreich, Dr. Nikolaus Marschik, hat dem Vorsitzenden der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Hans-Ulrich Rülke, im Landtag  einen Besuch abgestattet (siehe auch Bild in der Anlage). Begleitet wurde Dr. Marschik vom österreichischen Generalkonsul Dr. Helmut Koller sowie dem Mitarbeiter im Honorarkonsulat Stuttgart, Stephan Lenz. Im Gespräch über die deutsch-österreichischen Beziehungen fand die Gesprächsrunde schnell zum Thema Flüchtlinge. Man war sich darüber einig, dass die demokratischen Parteien die Ängste der Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen müssten. Das Erstarken radikaler Parteien sei mit Sorge zu beobachten. Wichtig sei, dass die politischen Kräfte der Mitte durch entschlossenes Handeln effektive Lösungswege aufzeigten. Schließlich sprachen Rülke und Marschik über die engen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Baden-Württemberg und Österreich und vereinbarten, dieses Thema bei einem Gegenbesuch des FDP-Fraktionsvorsitzenden in Berlin zu vertiefen.

Im baden-württembergischen Landtag wird Ministerpräsident Kretschmann am Donnerstag, 1. Oktober 2015, ab 9.30 Uhr eine Regierungserklärung zum Thema Flüchtlingspolitik abgeben. Danach kommt es darüber zu einer Aussprache unter Beteiligung der vier Landtagsfraktionen. Wie der SWR mitteilte, wird das SWR-Fernsehen diesen Punkt 1 der Tagesordnung live bis circa 11.30 Uhr übertragen. Unmittelbar nach dem Ministerpräsidenten wird der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, vor den anderen Fraktionsvorsitzenden mit seiner Erwiderung auf die Regierungserklärung die Debatte eröffnen.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke stellt angesichts der aktuellen Wahlumfrage (Sonntagsfrage) für Baden-Württemberg im Auftrag von SWR und Stuttgarter Zeitung fest, dass die grün-rote Landesregierung keine Mehrheit mehr habe. Die schwarz-gelbe Opposition von CDU und FDP rangiert erstmals seit der Landtagswahl des Jahres 2011 vor der grün-roten Koalition. Rülke: „Diese Umfrage zeigt in die richtige Richtung – ein Regierungswechsel wird immer wahrscheinlicher.“

Nach der Sonntagsfrage des vom SWR und der Stuttgarter Zeitung beauftragten Instituts infratest dimap kommt die CDU auf 39 Prozentpunkte, die FDP auf 5 Prozent. Die Grünen erreichen 26 Prozent, die SPD kommt auf 17 Prozent.

Zu dem Bericht in der Heilbronner Stimme, er hätte in seiner Rede auf dem FDP-Sommerfest behauptet, CDU-Spitzenkandidat Guido Wolf würde „keinen Fettnapf auslassen“, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Diese Äußerung stammt nicht von mir, sondern von dem FDP-Ortsvorsitzenden Lothar Kümmerle. Ich bin hier falsch zitiert worden.

Die Heilbronner Stimme hat eine entsprechende Richtigstellung angekündigt.“

Zu  den Äußerungen Kretschmanns, es habe bei der Regierung eine Lernkurve bei der Politik des „Gehörtwerdens“ gegeben, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die Lernkurve wäre das Lernpensum betreffend flacher ausgefallen, wenn die grün-rote Regierungsmehrheit im Parlament öfter der Opposition zugehört hätte. Wir haben sie oft genug auf Unstimmigkeiten zwischen ihrem Anspruch an die eigene Politik und der Wirklichkeit hingewiesen. Die Politik des „Gehörtwerdens“ ist eine reine Mogelpackung zur Volksverdummung!“