Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann vor der Bundespressekonferenz erkennen ließ, dass er bei der Erbschaftssteuer-Reform den baden-württembergischen Familien-Unternehmen nicht entgegenkommen wolle und sich von dem Vorschlag seines Wirtschaftsministers distanzierte, sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke:

„Schnell ließ Ministerpräsident Kretschmann die Tarnmaske des Wirtschaft-Verstehers fallen, mit der er in den letzten Wochen bei den zahlreichen von Familien geführten mittelständischen Unternehmen Baden-Württembergs punkten wollte. Jetzt ließ sich die Maskerade nicht länger durchhalten, der Druck der grünen Partei ist offensichtlich zu stark. Damit stellt sich Kretschmann an die Seite von Bundesfinanzminister Schäuble, der bei der Erbschaftssteuer eine mittelstandsfeindliche Absenkung der steuerlichen Freigrenze für Unternehmen auf 20 Millionen Euro ins Gespräch gebracht hat. Dies wäre das Ende von vielen baden-württembergischen Familienunternehmen. Und erneut stellte Kretschmann seinen Finanzminister Schmid bloß, der die mögliche 100-Millionen-Grenze, die das Verfassungsgericht zugelassen habe, vorziehe. Der Riss in der grün-roten Regierungskoalition ist nicht mehr zu übersehen.“

Zu Medienberichten, wonach der Regierungssprecher im Auftrag des Ministerpräsidenten die mittelstandsfreundliche Haltung des Wirtschaftsministers in der Erbschaftssteuerfrage wieder eingesammelt habe sagt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

“In Sonntagsreden feiert Winfried Kretschmann sich stets als Wirtschaftsversteher, in der Woche präsentiert er sich dann aber als wirtschaftsfeindlicher grüner Ideologe!”

Zunächst habe Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eine mittelstandsfeindliche Absenkung der steuerlichen Freigrenze für Unternehmen bei der Erbschaftssteuer auf zwanzig Millionen ins Gespräch gebracht. Das wäre der Tod vieler baden-württembergischer Familienunternehmen. Die mögliche 100-Millionen-Grenze, die das Verfassungsgericht zugelassen habe, sei im ureigenen Landesinteresse. Dieses habe der Wirtschaftsminister vertreten, als er sich gegen die Schäuble-Pläne wandte.

Es sei unglaublich, dass Kretschmann sich nun gegen seinen Minister und hinter Schäuble stelle. Einmal mehr ziehe der Regierungschef in der Steuerpolitik grüne ideologische Parteiinteressen dem Landeswohl vor.

Zur Meldung, wonach Finanzminister Schäuble (CDU) die Kritiker seiner geplanten Erbschaftsteuer-Reform zu mehr Sachlichkeit ermahne, sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Herr Schäuble kann mit seiner Äußerung nicht darüber hinwegtäuschen, dass seine Pläne wirtschaftsfeindlich sind und eine besondere Zumutung für die mittelständische Wirtschaft in Baden-Württemberg darstellen. Die FDP-Landtagsfraktion sieht die Erbschaftssteuer generell kritisch, da das Geld schon einmal versteuert ist. Bei den Freibeträgen muss die 100 Millionen-Euro-Grenze voll ausgeschöpft werden, die das BVerfG zugelassen hat. Im Übrigen empfehle ich moderate, das heißt möglichst einstellige Steuersätze, um in jedem Fall eine für Arbeitsplätze unschädliche Lösung zu erreichen.“

In einer von der FDP beantragten Aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg wollte die FDP die Haltung der Landesregierung zum Freihandelsabkommen TTIP erfahren. Nachdem der sozialdemokratische Parteichef und Bundeswirtschaftsminister Gabriel davon gesprochen hatte, dass ohne TTIP der wirtschaftliche Abstieg drohe, wollte der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke von Ministerpräsident Winfried Kretschmann wissen, wie er zum Freihandel steht.

Immerhin sei die USA ein zentral wichtiger Wirtschaftspartner. Das Volumen der Direktinvestitionen europäischer Unternehmen in den USA sei bis zum Jahre 2011 auf 1,4 Billionen Euro angewachsen. Umgekehrt hätten US-Unternehmen bis zum selben Jahr in der EU 1,3 Billionen Euro investiert. Laut IFO-Institut seien in Folge des Abkommens in Deutschland 110.000 zusätzliche Arbeitsplätze zu erwarten. Die so wichtige Automobilindustrie wende bis zu einem Viertel ihrer Gesamtkosten für die Erfüllung unterschiedlicher Standards auf. Die sogenannte „Buy-American-Klausel“ halte insbesondere deutsche Zulieferer vom amerikanischen Markt fern.

Der für Baden-Württemberg so wichtige Mittelstand sei bei einem Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro zu über 50 Prozent der Unternehmen im Exportgeschäft tätig. Gerade der Mittelstand sei darauf angewiesen, von nicht tarifären Handelshemmnissen entlastet zu werden. Große Unternehmen könnten sich eigene Abteilungen oder Stabsstellen zu deren Bewältigung leisten, Mittelständler nicht. Solche Hemmnisse wie Zölle oder allgemeine Bürokratie schlügen mit Kostenaufschlägen von bis zu 26 Prozent zu Buche.

Baden-Württemberg müsse ein vitales Interesse an dem Thema haben. In Deutschland insgesamt mache der Export 47 Prozent des Sozialprodukts aus; in Baden-Württemberg 55 und in der Region Stuttgart sogar 80.

Es gebe nach den Worten von Rülke auch keinen Anlass, das Abkommen am Verbraucherschutz scheitern zu lassen. Bei einem Besuch in einem deutschen Hallenbad nehme man vermutlich schon beim Umziehen mehr Chlor auf, als beim Verzehr des legendären Chlorhühnchens. Die Kommission habe auch für die Verhandlungen die Verteidigung der Gütezeichen zugesagt. Anders als von Verbraucherschutzminister Bonde behauptet gebe es keine Gefahr für den Schwarzwälder Schinken. Im Übrigen hätten die USA durchaus auch in manchen Bereichen schärfere Verbraucherschutznormen als die EU. So dürfe Spielzeug in der EU 160mg Blei pro Kilogramm enthalten, in den USA lediglich 90. Und der Benzolgehalt des Benzins sei in den USA auf 0,62 Prozent limitiert, in der EU sei 1 Prozent erlaubt.

Auch seien die vielgeschmähten Schiedsgerichtsverfahren  kein K.O.-Kriterium für TTIP. Es komme auf die Regelungen und die Besetzung der Schiedsgerichte an. Auch heute brauche man in Streitfällen eine Entscheidungsinstanz. Ob der schwäbische Mittelständler beim Streit mit einem US-Kunden mit dem Friedensrichter von Dodge City besser bedient sei als mit einem international besetzten Schiedsgericht, bezweifle er, so Rülke. Immerhin sei die Regierung Kretschmann beim Streit um den EnBW-Kaufpreis ja auch vor ein solches Schiedsgericht gezogen.

Der Vorwurf mangelnder Transparenz trage auch nur begrenzt. Zwischenergebnisse würden zeitnah im Internet veröffentlicht. Am Ende entschieden die Parlamente auf europäischer und nationaler Ebene. Es gebe also auch kein Demokratiedefizit.

Nun wolle er wissen, wie die Landesregierung insgesamt und der Regierungschef ganz persönlich zu TTIP und zum Freihandel stehen. Kretschmann könne nämlich nicht einerseits in Sonntagsreden den „Wirtschaftsversteher“ spielen und werktags mit den Fortschrittsverweigerern aus seiner grünen Partei plumpe protektionistische Sprüche klopfen, so Hans-Ulrich Rülke.

In der zweiten Debatte über das „Bildungszeitgesetz für Baden-Württemberg“ übte der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke scharfe Kritik am Gesetzentwurf der grün-roten Landesregierung. Nach den Worten von Rülke handle es sich bei beim Bildungszeitgesetz um eine glasklare Forderung der Gewerkschaft verdi. Mit der Umsetzung durch Grün-Rot vollziehe Wirtschaftsminister Schmid eine tiefe Verbeugung vor der Gewerkschaftsklientel der SPD.

Rülke konfrontierte den Wirtschaftsminister mit dessen Äußerung in der ersten Lesung, wonach die Landesregierung eine völkerrechtliche Vereinbarung aus dem Jahr 1976 umsetze. Der FDP-Fraktionsvorsitzende fragte Schmid: „Wenn Sie hier sogar das Völkerrecht auf Ihrer Seite sehen, wie kann es dann sein, dass es laut Ihrem Gesetzentwurf für Mitarbeiter kleinerer Betriebe Ausnahmen geben soll? Gilt das Völkerrecht für diese Betriebe nicht, oder erklären Sie mit ihren Debattenbeiträgen die UNO als nicht mehr zuständig für die ganze Wirtschaft? Weiß man das in Genf und New York schon?“

Rülke unterstrich, dass er die geplante Bildungsurlaubsregelung für unnötig halte. Denn die Wirtschaftsbetriebe des Landes hätten selbst ein ureigenes Interesse daran, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortzubilden und auf dem neuesten Wissensstand zu halten. Bereits jetzt investiere die Wirtschaft Millionen in Weiterbildung. Im Maschinenbau Baden-Württemberg beispielsweise bilden sich die Mitarbeiter durchschnittlich drei Tage im Jahr fachlich und technisch weiter.

Das Bildungszeitgesetz sei auch schädlich, weil es die Unternehmen mit Personalmehrkosten bis zu 2,5 Prozent belaste, so Hans-Ulrich Rülke. Laut Gesetzentwurf müsste die Bildungszeit in keinem Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit stehen. Daher stelle sich die Frage, warum Betriebe dafür bezahlten Urlaub einräumen müssten.

Außerdem machten die Erfahrungen aus anderen Bundesländern deutlich, dass die Bildungszeit auch zur Freizeitgestaltung genutzt werden soll. Rülke verwies darauf, dass sich zwischenzeitlich ein regelrechter Bildungsurlaubs-Markt entwickelt habe. Im Internet gebe es Tipps, wie man einen Bildungsurlaub besonders clever gestalten könne. Der Fraktionsvorsitzende zitierte wörtlich von einer Homepage: „Du kannst sogar Bildungsurlaub von zwei Jahren zusammenlegen. Wenn du dann noch normalen Urlaub dranhängst, kannst du dir eine kleine Auszeit für Deinen Backpacking Trip schaffen. Es muss auch nicht unbedingt ein Sprachkurs sein, es gibt auch Angebote wie Yoga, oder ich habe sogar mal ein Angebot mit Pferden gesehen, das anerkannt wurde.“ (Siehe: https://www.travelicia.de/bildungsurlaub-beantragen/)

Rülke abschließend: „Die grün-rote Landesregierung traut der Wirtschaft im eigenen Land nicht über den Weg. Fortbildung ist bei den Unternehmen bestens aufgehoben. Wirtschaftsminister Schmid bekommt für sein Bildungszeitgesetz sicher ein rotes Sternchen in sein Gewerkschafts-Fleißheftchen, verlängert damit aber die Liste der unnötigen Zumutungen für die baden-württembergische Wirtschaft“.

In einer aktuellen Landtagsdebatte mit dem von der SPD gewählten Titel „Arbeit, Export, Finanzen – Baden-Württemberg ist Meister aller Klassen“ kritisierte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dieses „inszenierte Selbstlob“ der Sozialdemokraten. „Wenn einem nichts mehr einfällt, dann brüstet man sich mit fremden Erfolgen“, so Rülke. Zweifelsohne stünde Baden-Württemberg mit seiner Wirtschaftskraft sehr gut da, so Rülke, stellte aber fest: „Dies ist das Verdienst der tüchtigen Menschen und Unternehmen im Land, nicht wegen, sondern trotz einer Regierungspolitik, die alles andere als wirtschaftsfreundlich ist.“

Rülke betonte, dass der große Exporterfolg Baden-Württembergs mit den hervorragenden Spitzenleistungen im Technologiebereich und den vielen international erfolgreichen Mittelständlern von positiven Außenwirtschaftsfaktoren wie relativ niedrigen Rohstoffkosten und niedrigen Zinsen begünstigt sei. „Die gleichen Sozialdemokraten, die sich hier mit Exportleistungen loben, haben laut Handelsblatt vom 5. März 2014 den Exportüberschuss auf Bundesebene wörtlich als ‚schädlich für die Stabilität der Eurozone‘ bezeichnet. Grün und Rot trauen dem Erfolg der Wirtschaft nicht, auch wenn sie hier damit angeben“, so Rülke.

Dass sich die Landesregierung hier ausgerechnet als Meister in Finanzfragen feiern lassen wolle, sei ein dreistes Stück. „Die einzige Meisterschaft, die diese Regierung hinbekommt, ist Schuldenmeister aller Klassen“, sagte Rülke. Und: „Nur Nordrhein-Westfalen betreibt eine schlimmere Finanzpolitik. Der zweitschlechteste zu sein ist von der Meisterschaft weit entfernt. Andere Länder zahlen längst Schulden zurück, Grün-Rot will mit Rekordsteuereinnahmen unter Hängen und Würgen im Wahljahr 2016 eine einmalige Netto-Null erreichen.“

Die grün-rote Wirtschaftspolitik sei nur für konjunkturell gute Zeiten geeignet und spiele bei dieser Landesregierung sowieso nur die zweite Geige, so Hans-Ulrich Rülke. Die misstrauische Haltung gegenüber Unternehmen und Betrieben werde auch durch immer neue Zumutungen auf Bundes- und Landesebene deutlich, beispielsweise durch überzogene Bürokratie beim Mindestlohn, dem grün-roten Tariftreuegesetz und dem Bildungsurlaubsgesetz. „Davon lenkt auch dreistes Eigenlob nicht ab“, so Rülke abschließend.

 

In einer Landtagsdebatte über einen Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Aufhebung des baden-württembergischen Tariftreue- und Mindestlohngesetzes übte der mittelstandspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Niko Reith, scharfe Kritik an der grün-roten Landesregierung.

Die Ablehnung des Gesetzes durch SPD und Grüne mache erneut die wirtschaftsfeindliche Politik der Regierung deutlich. „Es zeigt sich einmal mehr, dass der Ministerpräsident nicht die Ikone einer vom ihm selber propagierten ‚Wirtschaftspartei‘ ist, sondern dass kompetente Wirtschaftspolitiker in den Reihen der Regierungsfraktionen eher auf der roten Liste der bedrohten Arten zu finden sind“, so Reith.

Knapp zwei Jahre nach Einführung des baden-württembergischen Tariftreue- und Mindestlohngesetzes konnte keines der verfolgten Ziele in der Praxis auch nur annähernd erreicht werden. „Dieses grün-rote Gesetz hat den Faktencheck nicht bestanden“, so Reith. Die FDP-Landtagsfraktion kritisiert unter anderem die überbordende Bürokratie. „Kommunen, das Handwerk, die Bauwirtschaft – alle Anwender des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes beklagen eine nicht mehr hinnehmbare Bürokratie. Umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten rauben gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen die Zeit für ihr eigentliches Kerngeschäft. Mit dem seit dem 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohngesetz der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD fallen die Nachweis- und Dokumentationspflichten sogar noch doppelt an. Die sogenannte ‚Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung‘ von SPD-Arbeitsministerin Nahles setzt diesem ganzen Bürokratiewahnsinn noch die Krone auf und führt zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit. Wir Freie Demokraten fordern Grün-Rot deshalb auf, von ihren Möglichkeiten Gebrauch zu machen und diese Bürokratielawine zu stoppen“, so Reith.

Zudem helfe das Tariftreuegesetz auch nicht den Betroffenen. Ein flächendeckendes Lohndumping finde in Baden-Württemberg nicht statt. „Gerade aus dem Mittelstand bekommen wir tagtäglich zu hören: ‚Wir haben kein Problem mit den 8,50 Euro. Wir zahlen unseren Mitarbeitern deutlich mehr!‘ Zudem entsteht durch das Gesetz kein fairer Wettbewerb. Das Ungleichgewicht im Wettbewerb wird sogar noch verschärft. Die Bauwirtschaft bestätigte uns in der Anhörung, dass sich durch den Regelungsgehalt des Gesetzes die Anwendung de facto auf die baden-württembergischen Unternehmen beschränkt, was zu einer Ungleichbehandlung mit Unternehmen anderer Länder führt.“, sagte Reith.

Abschließend verwies Reith in der Debatte darauf, dass sich das Tariftreue- und Mindestlohngesetz in den zwei Jahren seiner Anwendung als wirkungslos erwiesen habe. „Der Baden-Württembergische Omnibusunternehmerverband beklagte in der Anhörung, dass einige Unternehmen, die bei Ausschreibungen den Zuschlag erhalten, sich ganz offensichtlich nicht an das Gesetz hielten, obwohl sie die entsprechende Tariftreueerklärung unterschrieben hätten. Auch die Vergabestellen sind gar nicht in der Lage die Lohnstrukturen der Unternehmen zu durchleuchten und so entsprechende Kontrollen über die Einhaltung des Tariftreuegesetzes durchzuführen“, so Reith. Selbst die grün-rote Landesregierung habe keine Erkenntnisse über die Wirksamkeit des eigenen Gesetzes – weder über die Fallzahlen noch über verhängte Vertragsstrafen oder andere Maßnahmen. Nach den Ergebnissen der Anhörung ist sei es da schon sehr verwunderlich, dass die Landesregierung behaupte, dass ihr „grundsätzliche oder nennenswerte Probleme“ mit dem Gesetz nicht bekannt seien.

„Ein Gesetz, das den Faktencheck in der Praxis nicht besteht, gehört in den Papierkorb. Eine grün-rote Landesregierung, die nichts von den Anliegen der mittelständischen Wirtschaft versteht, gehört abgewählt“, so Reith abschließend.

Zum Vorhaben der Landesregierung, die Mieten in Baden-Württemberg per Rechtsverordnung zu bremsen, erklärte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Dies ist ein neues planwirtschaftliches grün-rotes Folterinstrument zur Bürokratisierung und zum Abwürgen der Wirtschaft. Mietpreisbremse, Zweckentfremdungsverbot, Zwangsbegrünungsvorschiften und jetzt auch noch die Deckelung der Mieten per Verordnung der Landesregierung: Grün-Rot würgt erfolgreich jeden Anreiz zur Investition in neuen Wohnraum ab. Für die Mieter tut man am meisten, wenn man Anreize schafft, damit Mietraum entsteht. Mit dieser Politik schafft niemand mehr Mietraum, was dann auch den Mietern schadet.

Durch eine Deckelung der Preise das Angebot zu vergrößern, funktioniert nie und zeugt von Böswilligkeit oder Unkenntnis gegenüber denjenigen, die Wohnraum dringend benötigen oder schaffen wollen.“

Zur Meldung, wonach Ministerpräsident Kretschmann Pläne zum schrittweisen Abbau des Solidaritätszuschlags strikt ablehnt, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Mit seinem Kampf für den Erhalt des Soli macht Ministerpräsident Kretschmann einmal mehr deutlich, dass er von Entlastungen der Bürger und der Wirtschaft nichts hält und nach wie vor einem Politikverständnis verhaftet ist, das nur vom Staat her

Zur Meldung, dass Finanzminister Schäuble die Reform der Erbschaftssteuer noch schärfer gestalten wolle, als von der Wirtschaft erwartet, indem die Freigrenze bei ererbtem betrieblichem Vermögen auf 20 Millionen Euro festgesetzt werden soll,   sagte der Vorsitzende sowie finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Schäubles Pläne sind wirtschaftsfeindlich bis auf die Knochen. Insbesondere Mittelstands- und Familienunternehmen, die in Baden-Württemberg besonders wichtig sind, werden existenziell bedroht. Die CDU verabschiedet sich damit  vom letzten Rest ihrer Wirtschaftskompetenz.“

„Besser spät als nie“, mit diesem Satz kommentiert der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke die Kritik seines SPD-Kollegen Claus Schmiedel am Mindestlohn. Schmiedel hatte Ausnahmen für das Hotel- und Gaststättengewerbe gefordert. Nun zeige sich, welchen Unsinn die Große Koalition in Berlin beschlossen habe. Die FDP habe immer vor einem allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohn für alle Branchen und alle Regionen Deutschlands gewarnt. Bereits sechs Wochen nach dessen Einführung merkten nun sogar die Sozialdemokraten, welches Chaos sie selbst angerichtet hätten und seien verzweifelt auf der Suche nach immer mehr Ausnahmen. „Noch besser als hinterher Schadensbegrenzung zu betreiben wäre es allerdings, einen derartigen Unfug gar nicht erst zu beschließen!“, so Rülke wörtlich.

In der Debatte um das „Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg“ führte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Gründe für die Ablehnung des Gesetzes durch die FDP/DVP-Landtagsfraktion aus.

Der umstrittene Gesetzentwurf der grün-roten Landesregierung sieht vor, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Zukunft bis zu fünf bezahlte Urlaubstage im Jahr für Bildungsmaßnahmen einzuräumen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen müssen. Dabei handelt es sich um eine Forderung der Gewerkschaften, die unter dem Slogan „Gib mir 5“ in Baden-Württemberg dafür werben. „Ehrlicherweise müsste die Landesregierung zugeben, dass das Gesetz in Wahrheit reine Klientelpolitik für Verdi ist. Deren Vorsitzende Leni Breymaier braucht einen Tätigkeitsnachweis, damit die Gewerkschaftsmitglieder weiterhin Beiträge zahlen und die hauptamtlichen Funktionäre weiter davon leben können“, sagte Rülke dazu.

Er verwies auf die Weiterbildungsleistungen, die von der baden-württembergischen Wirtschaft bereits jetzt erbracht würden. Wirtschaftsverbände hatten darauf hingewiesen, dass Weiterbildung für den Technologie-Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg ohnehin unerlässlich sei. Aus diesem Grund würden baden-württembergische Unternehmen pro Jahr bis zu vier Milliarden Euro für Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten ausgeben. Nach Aussagen Rülkes verkenne die Landesregierung diese Leistung.

Rülke äußerte sich skeptisch, ob der Bildungsurlaub auch wirklich zur Bildung genutzt werde. Es sei festzustellen, so Rülke, dass sich in der Zwischenzeit ein regelrechter Reisemarkt für diese Bildungsangebote entwickelt hätte. Die geplanten Vorgaben der Landesregierung seien reichlich unkonkret, widersprüchlich und geradezu eine Einladung, die Grenzen zwischen Erholungsurlaub und Bildungsurlaub auszutesten. Er riet dem Wirtschaftsminister Nils Schmid, im Neuen Schloss in Stuttgart am besten gleich ein Reisebüro für Bildungsurlaubsangebote zu eröffnen. „Dies würde bestens zum Verhältnis von Staat und Wirtschaft passen, wie die Grün-Rote Landesregierung es versteht“, so der Fraktionsvorsitzende.

Bezüglich der vorgesehenen Ausnahmeregelungen kritisierte Rülke in erster Linie die damit verbundene Bürokratie für kleine Betriebe. Er stellte in seiner Rede fest: „Die Regierung Kretschmann ist angeblich eine Regierung von Wirtschaftsverstehern. Dieses Gesetz zeigt aber deutlich, dass sie in Wahrheit nur etwas von Bürokratie versteht. Wir lehnen dieses Gesetz ab und werden es im Falle einer Regierungsbeteiligung innerhalb der ersten hundert Tage wieder ersatzlos streichen.“

 

Der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke hat in einer Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Abschaffung des baden-württembergischen Tariftreue – und Mindestlohngesetzes (Drucksache 15/6098) das Festhalten von Grün-Rot an dem Mitte 2013 verabschiedeten Gesetz scharf kritisiert. „Mittelständische Unternehmen und Kommunen ächzen eineinhalb Jahre nach Einführung des Gesetzes unter einer nicht mehr hinnehmbaren Bürokratie.“ Das nun von CDU/CSU und SPD im Bund mit Zustimmung der grün-roten Landesregierung verabschiedete Mindestlohngesetz komme noch verschärfend hinzu. Zeitraubende Nachweis- und Dokumentationspflichten für die Unternehmen fielen seit dem 1. Januar 2015 doppelt an, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Die sogenannte ‚Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung‘ der Bundesregierung setze dem Bürokratiewahnsinn die Krone auf und führe zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit bei der praktischen Anwendung. „Grün-Rot ist in der Pflicht, diese Bürokratielawine zu stoppen. Einmal mehr zeigt sich, dass der Ministerpräsident nicht die Ikone einer von ihm selbst propagierten ‚grünen Wirtschaftspartei‘ ist, sondern dem Mittelstand, wo es nur geht, Knüppel zwischen die Beine wirft“, so Rülke.

Das baden-württembergische Tariftreue- und Mindestlohngesetz reihe sich in eine grün-rote Liste von wirtschaftspolitischen Sündenfällen ein: angefangen von der Abschaffung des eigenständigen Wirtschaftsministeriums über die geplante und im letzten Moment aufgrund des Widerstands der Wirtschaft und der FDP aufgegebene Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts bis hin zur bevorstehenden Verabschiedung des Bildungsfreistellungsgesetzes.

Aufgrund einer dem FDP-Gesetzentwurf vorausgehenden parlamentarischen Anfrage der Liberalen musste die Landesregierung zugeben, dass eine flächendeckende und wirksame Kontrolle der Einhaltung des im Tariftreuegesetz verankerten Mindestlohns nicht stattfindet. Darüber hinaus bekräftigte Rülke die grundsätzliche Ablehnung eines gesetzlichen und flächendeckenden allgemeinen Mindestlohns durch die Freien Demokraten. „Der Mindestlohn verbaut Geringqualifizierten den Einstieg in den Arbeitsmarkt und zerstört laut Ifo-Institut im Niedriglohnbereich bundesweit über 900.000 Arbeitsplätze. Der Scheinselbstständigkeit wird gleichzeitig Tür und Tor geöffnet. Anstatt wie von Bundesarbeitsministerin Nahles behauptet, die angebliche ‚Generation Praktikum‘ zu beenden, raubt der Mindestlohn jungen Studienabgängern die Chance, sich andere Arbeitsfelder anzuschauen oder Berufserfahrung zu sammeln“, so Rülke.

Der Mindestlohn führe zudem eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ad absurdum. Arbeitszeitmodelle wie die sogenannte Vertrauensarbeitszeit oder die Telearbeitszeit würden erschwert oder gar unmöglich gemacht. „Das Heimchen am Herd scheint wohl das neue Leitbild des Ministerpräsidenten zu sein“, so Rülke. Die FDP-Landtagsfraktion trete dagegen weiterhin für entsprechende Rahmenbedingungen ein, um sich nicht zwischen Beruf und Familie entscheiden zu müssen.

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden würden Mindestlöhne den Arbeitnehmern auch nicht zu mehr Geld verhelfen. Das zusätzliche Einkommen werde weitestgehend mit den Leistungen des Arbeitslosengelds II verrechnet, wodurch sich das Netto-Einkommen kaum erhöhe. Zudem fielen klassische Nebenjobs wie das Zustellen von Zeitungen in ihrer Mehrzahl künftig weg. „Selbst wenn Grün-Rot trotz aller entgegenstehenden Fakten weiter an das Märchen der Wirksamkeit des Mindestlohns glaubt, können die Abgeordneten der Regierungsfraktionen ruhigen Gewissens dem Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zustimmen. Das baden-württembergische Tariftreue- und Mindestlohngesetz hat sich spätestens mit der Einführung des bundesweiten Mindestlohns erledigt“, so Rülke.

Zur Absichtserklärung des Wirtschafts- und Finanzministers Nils Schmid (SPD), gemeinsam mit Bund, Land, Kommunen und der Wohnungswirtschaft mehr Wohnraum schaffen zu wollen, erklärte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion,  Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wer den Wohnungsmarkt zugunsten aller Eigentümer und Mieter entlasten will, muss Investitionen dafür attraktiver machen. Wohnraum wird bei uns immer noch in erster Linie durch die private Hand geschaffen. Die Landesregierung hat gleich zu Beginn ihrer Amtszeit die Grunderwerbssteuer erhöht, durch unsinnige Anforderungen und Zwangsbegrünungsmaßnahmen zwischenzeitlich die Landesbauordnung ins Absurde geführt und applaudiert der Bundesregierung bei unsinnigen Projekten wie einer Mietpreisbremse, die Wohnungsbau gerade in Ballungsgebieten noch unattraktiver und bürokratischer macht. Die Erkenntnis, dass so nicht mehr Wohnraum entsteht, mag für Minister Schmid vielleicht überraschend sein. Jetzt will er mit öffentlichen Mitteln den Wohnungsmarkt reparieren, den er selbst beschädigt hat.“

 

Zum Vorschlag des Metall-Arbeitgeberchefs Stefan Wolf, ein eigenes Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg zu installieren, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir begrüßen den Vorschlag des Metall-Arbeitgeberchefs Stefan Wolf für ein eigenständiges Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg. Der Landesparteitag der baden-württembergischen FDP hat am 5. Januar 2015 in seinem Leitantrag denselben Beschluss gefasst.“

Als Antwort auf eine parlamentarische Initiative der FDP-Landtagsfraktion (Drucksache 15/6249) zur geplanten Änderung der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit erklärte die grün-rote Landesregierung, dass eine Änderung des Paragrafen 102 der Gemeindeordnung nicht vorgesehen sei. Der Paragraf 102 regelt die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden auch über die Daseinsvorsorge hinaus. Grün-Rot hatte mehrfach erklärt, die Betätigungsmöglichkeiten ausbauen zu wollen und bereits im Oktober 2013 regierungsintern einen Gesetzentwurf gefertigt, der diese Ausweitung beinhaltete. Gegen die geplante Änderung regte sich Widerstand, unter anderem von Wirtschaftsverbänden und der FDP. Zur Erklärung der Landesregierung, die Gemeindeordnung an diesem Punkt nicht mehr ändern zu wollen, sagten der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion,  Dr. Hans-Ulrich Rülke und der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Der Protest von Wirtschaftsverbänden und der FDP gegen die von der Landesregierung geplante Ausweitung der Betätigungsmöglichkeiten kommunaler Unternehmen hat sich gelohnt. Grün-Rot verzichtet auf eines ihrer wirtschaftsfeindlichen Projekte. Bei dessen Umsetzung wären kommunale Betriebe verstärkt in Konkurrenz zu heimischen Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden getreten. Dabei hätten die kommunalen Betriebe die Möglichkeiten von Quersubventionierungen im gemeindlichen Wirtschaftsgeflecht und die Umsatzsteuerbefreiung nutzen können, die Preise der Privatwirtschaft wettbewerbsverzerrend zu unterbieten. Die angeblich günstigeren Leistungen der gemeindlichen Unternehmen hätte der Bürger mitunter durch Preis- und Gebührenerhöhungen an anderer Stelle erkauft. Der Gemeinschaft wäre auch nicht gedient, wenn gemeindliche Betriebe heimische Handwerker und andere Gewerbetreibende verdrängen würden. Denn weniger private Unternehmen führen zu geringeren Steuereinnahmen und höheren Arbeitslosenzahlen. Deshalb ist es gut, dass sich der Protest gegen die mittelstandsfeindliche Politik der Landesregierung gelohnt hat. Wichtig ist nun, dass auch die anderen wirtschaftsfeindlichen Vorhaben von Grün-Rot ad acta gelegt werden, wie beispielsweise die Einführung eines Bildungsurlaubes.“

 

 

In einer Landtagsdebatte über den Haushaltsplan (Wirtschaft) des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft sagte der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP-Landtagsfraktion, Niko Reith:

„Sie haben mit Antritt Ihrer Regierung der Wirtschaftspolitik den Platz in der zweiten Reihe zugewiesen. Wirtschaft ist nur noch eine Abteilung im Finanzministerium. Die kräftige und leistungsfähige Wirtschaft in Baden-Württemberg verlangt jedoch besondere Aufmerksamkeit durch die Regierung. Diese Aufmerksamkeit lassen Sie seit Jahren vermissen. Gerade in wirtschaftlich guten Zeiten und bei sprudelnden Steuereinnahmen besteht die Gefahr, besonders viel falsch zu machen, das gilt auch für diese Landesregierung.

Eines dieser Manöver haben wir durch einen Antrag zum Haushalt in Angriff genommen. Bei Ihrer Erhöhung der Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus geben Sie in einer Fußnote zu, dass mit einer Erhöhung des Wohnungsangebots aufgrund von Maßnahmen wie Zweckentfremdungsverbot, Kappungsgrenze, Verlängerung der Kündigungssperrfrist und Mietpreisbremse nicht zu rechnen ist. Was ist das für eine Politik, in der zunächst der Schaden am Markt angerichtet wird, den der Staat dann wieder korrigieren soll? Wir haben daher beantragt, dass sich das Land diese teure weiße Salbe sparen kann. Bewegen Sie sich vernünftig auf dem Bau- und Wohnungsmarkt und sparen Sie öffentliche Gelder für Nachbesserungen.

Ihre Wirtschaftspolitik macht unser Land nicht krisenfest. Der Drang zur Gängelung durchzieht ihre Politik wie ein roter Faden. Eines kann ich feststellen: Was heute bei Ihren Genossen gut ankommt, besteht den Belastungstest nicht, wenn wirtschaftlich schwierigere Zeiten kommen. “

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke  hat auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart ein Milliardenprogramm für die Infrastruktur des Landes und dessen Finanzierung vorgestellt. „Das Milliardenprogramm ist ein Bestandteil der Agenda 2020, die die FDP-Landtagsfraktion für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg auf den Weg bringt. Die Agenda umfasst unter anderen die Bereiche Wirtschaft, Verkehrs- und Breitbandinfrastruktur, Haushalt und Finanzen, Energie, Integration und Innovation“, so Rülke.

Der Weg der Finanzierung soll folgendermaßen beschritten werden: Eine Milliarde Euro soll einmalig der Landesstiftung entnommen werden. Diese Mittel sollen dann  einen Fonds speisen, aus dem in fünf Jahren fünf mal 200 Millionen Euro für die Verkehrs- und Breitbandinfrastruktur freigegeben werden. Die FDP-Fraktion wolle hier an die letzte Zukunftsoffensive aus freigesetzten Mitteln anknüpfen. „Wir wollen konsumtive Ausgaben zugunsten von Investitionen in die Infrastruktur reduzieren“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Erste Umsetzungsschritte

Nach den Worten von Rülke reiche die FDP-Landtagsfraktion dazu einen parlamentarischen Entschließungsantrag ein, wonach die Landesregierung ersucht werden soll, dem Landtag mit einem Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2015/16 das Konzept und erste Umsetzungsschritte einer Infrastrukturoffensive Baden-Württemberg 2020 vorzulegen. Hierfür soll die Landesregierung im Einzelplan 12 ein neues Haushaltskapitel 1250 mit Maßnahmepaketen zur Bildungsinfrastruktur, Wissenschaftsinfrastruktur, Verkehrsinfrastruktur und zur digitalen Infrastruktur des Landes mit einem Zeithorizont von fünf Jahren einrichten.

Die Landesstiftung selbst soll mit dem parlamentarischen Antrag ersucht werden, aus ihrem Vermögen einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von einer Milliarde Euro bereitzustellen, der den Vorschriften der Gemeinnützigkeitsbindung entspricht.

Weitere Veräußerung von Landesanteilen angestrebt

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, sollen  nach den Vorstellungen der FDP-Landtagsfraktion für die Infrastrukturoffensive nach und nach weitere Mittel durch die Veräußerung von Landesanteilen bereitgestellt werden – so zum Beispiel aus der  Veräußerung des Landesanteils an der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Der baden-württembergische Mittelstand benötige neben den Genossenschaftsbanken mit den Sparkassen eine öffentlich-rechtliche Geschäftsbank vor Ort. Zwar benötigten die Sparkassen die LBBW als Spitzeninstitut, das Land müsse aber an diesem Spitzeninstitut keine Anteile halten. Es reiche aus, wenn das Land mit der L-Bank über eine Förderbank verfüge. Auch die Beteiligung des Landes am Stuttgarter Flughafen soll auf den Prüfstand gestellt werden.

Grün-Rot reglementiert die Wirtschaft

Rülke: „Eine umfassende Infrastrukturoffensive erfordert neue Wege der Finanzierung, denn der Standort Baden-Württemberg ist darauf angewiesen, in den nächsten fünf Jahren einen großen Schritt nach vorn zu machen. Dies vor dem Hintergrund, dass die grün-rote Landesregierung die gute wirtschaftliche Ausgangslage als Einladung auffasst, die Unternehmen zu reglementieren und sie mit immer neuen Belastungen zu schröpfen.“ Kennzeichnend für die grün-rote Regulierungswut, so Rülke, sei die Aussage von Ministerpräsident Kretschmann im Jahr 2011: „Weniger Autos sind natürlich besser als mehr“. In diesem Zusammenhang fiel auch Kretschmanns Unwort von der „Innovationspeitsche“, das deutlich mache, dass diese Landesregierung kein freiheitliches, sondern ein regulatorisches Verhältnis zur Wirtschaft habe.

Schritte einer liberalen Agenda für die Wirtschaftspolitik

Nach den Worten von Rülke gehe die liberale Agenda von einem anderen Wirtschaftsverständnis aus: „Wir sehen es als Aufgabe der Politik an, einen Ordnungsrahmen zu setzen, in dem sich die innovative Kraft der Wirtschaft entfalten kann.“ So dienten die „Ersten Schritte einer liberalen Agenda für die Wirtschaftspolitik Baden-Württembergs“ dazu, die grün-roten Fesseln für die Unternehmen wieder zu lösen:

  • Abschaffung des sogenannten „Bildungsfreistellungsgesetzes“ als unnötige Belastung der Wirtschaft mit bis zu 2,5 Prozent zusätzliche Lohnkosten. Es verfehlt das eigentliche Ziel der notwendigen Fortbildungen.
  • Abschaffung des Tariftreuegesetzes, da es nur bürokratischen Aufwand erzeugt.
  • Der Paragraf 102 der Gemeindeordnung soll in seiner jetzigen mittelstandsfreundlichen Form erhalten bleiben.
  • Beibehaltung der derzeitigen liberalen Sperrzeitenregelung in der Gastronomie statt unnötiger symbolpolitischer Einschränkungsversuche durch die grün-rote Landesregierung.
  • Rücknahme des 2013 erheblich ausgeweiteten Landespersonalvertretungsgesetzes mit den massiven Ausweitungen, deren Kompensierung im öffentlichen Dienst für einen Mehrbedarf an einigen hundert Stellen und alleine für Landkreise, Kommunen und weitere öffentliche Träger Personal-Mehrkosten in Höhe von 37 Millionen Euro im Jahr bedeuten.
  • Rücknahme der Novellierung der Landesbauordnung vom November 2014, die Bauen durch unsinnige Anforderungen und mehr Bürokratie unattraktiver macht.
  • Selbständigkeit des Wirtschaftsministeriums und Aufwertung zu einem Ministerium für  Wirtschaft und Infrastruktur.

Reform des Länderfinanzausgleichs – Klageweg beschreiten

Für dringend erforderlich erachte die FDP-Landtagsfraktion eine Reform des bestehenden Länderfinanzausgleichs mit einer Reduzierung des Ausgleichsvolumens um 50 Prozent. Dazu gehöre eine Übertragung der Gesetzgebungskompetenz bei der Vermögens-, Erbschafts- und Grundsteuer auf die Länder. Außerdem sollen die Länder ein Zuschlagsrecht bei der zuvor abgesenkten Einkommens- und Körperschaftssteuer erhalten. So würden die Folgen der unsoliden Finanzpolitik einiger Bundesländer sichtbar – die Wählerinnen und Wähler könnten dies aus eigener Anschauung beurteilen. Ferner könnte dies ein Anreiz für finanzschwache Bundesländer sein, ihre Haushalte zu konsolidieren und so ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse einzuhalten. Rülke: „Wir fordern die grün-rote Landesregierung auf, umgehend der Klage von Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich beizutreten, um die unfaire Bestrafung von solider Haushaltsführung zügig zu beenden.“ Weiter setze sich die FDP für die Abschaffung der ungerechten „Einwohnerveredelung“ ein, die die Flächenländer benachteilige. Und: Die FDP-Landtagsfraktion fordere die Beteiligung des Bundes an den besonderen finanziellen Lasten Berlins als Bundeshauptstadt.

 Keine Zuwanderung in soziale Sicherungssysteme

Im Bereich der Schul- und Bildungspolitik sollten nach den Worten von Rülke die jungen Menschen und ihre Eltern erkennen, dass Handwerk, Mittelstand und die Industrieunternehmen attraktive Arbeitsplätze bieten, für die man nicht unbedingt die allgemeine Hochschulreife brauche. „Wir wollen nicht, dass alle Abitur machen, eben weil das Handwerk und der Mittelstand auf die Nichtakademiker angewiesen sind“, so Hans-Ulrich Rülke. Um eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen, strebt die FDP-Landtagsfraktion eine Bundesratsinitiative zur weiteren Anpassung  des erforderlichen Mindesteinkommens von Fachkräften für eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis in Mangelberufen an. Als Richtwert dient ein Jahreseinkommen von 25000 Euro für den Lückenschluss beispielsweise im Pflegebereich.  Rülke: „Wir wollen auch deutlich machen, dass die FDP keine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme wünscht. Wir begrüßen ausdrücklich die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte.”

Mietpreisbremse abschaffen

Als Anreize zur Schaffung von neuen und besseren Wohnungen fordere die FDP-Fraktion eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der „Mietpreisbremse“, die gerade in Ballungsräumen die Investitionen in den Wohnungsbau noch unattraktiver und bürokratischer mache. Notwendig sei, dass die Strukturförderung für den Ländlichen Raum wieder auf Wettbewerbsfähigkeit und Infrastruktur konzentriert werde.

Im Bereich der Energiepolitik setzt die FDP-Fraktion auf folgende Schritte:

  • Beendigung sämtlicher Subventionen für den Windkraftausbau.
  • Abschaffung der Sanierungsbremsen im Erneuerbare-Wärme-Gesetz.
  • Vorantreiben der Entflechtung von Erzeugern und Netzbetreibern.
  • Hinwirkung auf eine vollständige Bundeszuständigkeit zur Beschleunigung des Übertragungsnetzausbaus für die „Stromautobahnen“.
  • Einsatz für eine wettbewerbsorientierte Überprüfung des Energiewirtschaftsgesetzes im Wege einer Bundesratsinitiative.

Schließlich fordert die FDP-Fraktion im Bereich der Innovation:

  • Wiedereinsetzung des 2007 – 2011 tätigen Innovationsrates als Forum für Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsvertreter zu besseren Koordination der Innovationsförderung.
  • Verbesserung und Ausweitung der Kooperationen zwischen Forschung und Wissenschaft einerseits und der mittelständischen Wirtschaft andererseits.

 

Info: Hier finden Sie das Impulspapier Wirtschaft  und den  Entschließungsantrag der FDP-Landtagsfraktion „Infrastrukturoffensive Baden-Württemberg 2020“

 

Zur Meldung wonach die Landesregierung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für Hessen die Sonntagsarbeit in Baden-Württemberg überprüfen wolle, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die FDP-Landtagsfraktion sieht keine Notwendigkeit für Veränderungen in Baden-Württemberg. Ich hoffe sehr, dass Grün-Rot nicht schon wieder jede Gelegenheit nutzt, um der Wirtschaft im Lande Schaden zuzufügen.“

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke äußert sich „zur Flucht von Staatssekretär Ingo Rust“ aus dem Finanz- und Wirtschaftsministerium folgendermaßen:

„Offensichtlich hält es im Finanz- und Wirtschaftsministerium niemand lange mit dem Hausherrn aus. Nach bereits zwei Ministerialdirektoren verliert Schmid jetzt auch den Staatssekretär. Mit Blick auf dieses Ministerium kann man schon sagen: Nils allein zu Haus!”, so Rülke wörtlich. Offensichtlich rechne die SPD bereits mit einer Niederlage bei der Landtagswahl, so dass sich jetzt schon die Funktionsträger in Sicherheit brächten, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Die FDP-Landtagsfraktion hat das in der Ministerrunde verabschiedete Gesetz der Landesregierung zur „Stärkung der Quartiersentwicklung“ in den Innenstädten kritisiert. „Wir begrüßen jede durchdachte Initiative zur Stärkung der Innenstädte“, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke. Allerdings sei dieser Vorstoß von Grün-Rot ein „missionarisches Zwangsbeglückungsmodell“, das die FDP-Landtagsfraktion ablehne. In einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung könne es nicht sein, dass die Politik einen freien Unternehmer zu seinem Glück zwinge. Dieser Gesetzentwurf zeige einmal mehr, dass Grün-Rot immer von Wirtschaftsfreundlichkeit rede, aber gegenteilig handle. „Festzustellen ist, grün-rotes Regierungshandeln ist stets dirigistisch, freiheitsentziehend und kostenintensiv. Das Letzte, was die Innenstädte brauchen, sind noch mehr Regeln und Gebühren“, so Hans-Ulrich Rülke.

Keinen Millimeter weiter habe die Regierungserklärung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zum Thema Digitalisierung das Land Baden-Württemberg gebracht. So lautet das ernüchternde Fazit des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke in seiner Erwiderung auf Kretschmanns Rede. Er stimme zwar mit dem Regierungschef darin überein, dass die Digitalisierung eine Schlüsselinnovation sei und Daten zu einem zentralen Produktionsfaktor würden. Es sei auch richtig, den Versuch zu unternehmen, hieraus den Auftrag abzuleiten, eine landespolitische Strategie zu entwickeln. Was Kretschmann allerdings geboten habe, sei in jeder Hinsicht ungenügend.

Der Ministerpräsident habe sich ausschließlich auf die wirtschaftlichen Folgen der Digitalisierung beschränkt und dabei verdrängt, dass es sich um einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel handle. Er habe übersehen, dass gerade der Mittelstand in unserem Lande auch Risiken ausgesetzt sei. Man müsse befürchten, dass die höhere Flexibilität der Großindustrie bei solchen Prozessen zu weiteren Wettbewerbsvorteilen gegenüber dem Mittelstand führe. Was seien die derzeitigen Sicherheitsmodelle im sogenannten „Embedded“ Bereich in ihrer Übertragung auf ein künftiges „Internet der Dinge“? „Ein Albtraum!“, so Rülke. Kein Mittelständler könnte sein Netz mehr sichern.

Es sei auch bemerkenswert, dass der Ministerpräsident der Wirtschaft die Digitalisierung empfehle, seine Verwaltung aber in keiner Weise auf der Höhe der Zeit sei. So habe ihm ein junger Mittelständler, der ein Gewerbe anmelden wollte, folgende Auskunft von service-bw zukommen lassen: „Die Anmeldung Ihres Gewerbes müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Für die Gewerbeanmeldung müssen Sie grundsätzlich das Formular Gewerbe-Anmeldung (GeWA1) verwenden. Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus.“

Rülkes Frage: „Herr Ministerpräsident, sieht so die digitale Revolution in Ihrer Landesverwaltung aus?“

Zu der vom Ministerpräsidenten vorgestellten Fünf-Punkte-Strategie zur digitalen Revolution in Baden-Württemberg machte der FDP-Fraktionsvorsitzende folgende Anmerkungen: Zunächst habe Kretschmann „Sicherheit und Vertrauen“ gefordert. Unternehmen müssten sich ihrer Betriebsgeheimnisse sicher sein können. Hierzu passe jedoch in keiner Weise, dass die grüne Fraktionsvorsitzende einem Personalabbau beim Landesamt für Verfassungsschutz das Wort rede. Ein Mehr an Sicherheit erwachse  hieraus nicht.

Weiter habe der Regierungschef eine „Starke Wirtschaft“ gefordert. Warum aber die Landesregierung ständig an Belastungen für die Wirtschaft arbeite, sei unklar. Das geplante Bildungsurlaubsgesetz beispielsweise stärke die Wirtschaft ganz sicher nicht.

Es sei auch nicht hilfreich, so Rülke, „gezielt Unternehmensgründungen auf dem Feld der digitalen Wirtschaft zu fördern.“ Das sei nicht Aufgabe des Staates, sondern des Marktes. Im Übrigen sei dann auch unklar, welche Unternehmen gefördert würden und welche nicht.

Drittens rede Ministerpräsident Kretschmann von Bildung und Wissenschaft. Gleichzeitig würde aber den Abiturienten verboten, im Abitur grafikfähige Taschenrechner zu verwenden und die Landesregierung weigere sich, dem Fach Informatik mehr Gewicht im Lehrplan zu geben.

Das Thema Ländlicher Raum habe Kretschmann mit „grenzenlos daheim“ überschrieben und die Stärke des Landes im Ländlichen Raum verortet. Nicht erklärt habe er hingegen, weshalb dann sein Wirtschaftsminister im Ländlichen Raum nur zuwachsende Täler sehe. Auch feiere sich Kretschmann dafür, dass 70 Prozent der Haushalte Anschluss zum Hochgeschwindigkeitsinternet haben und Baden-Württemberg vor Bayern liege. Diesen Schatz habe Grün-Rot, die so gerne von Erblasten reden, tatsächlich geerbt. Es müssten aber 100 Prozent werden, das sei die Aufgabe und hierfür tue die Regierung zu wenig, so Hans-Ulrich Rülke.

Schließlich rede der Ministerpräsident von „Ökologischer Modernisierung“. Die Digitalisierung sollte zu einem sparsameren Stromverbrauch führen. Dann sei es aber dringend notwendig, statt sinnlos das Aufstellen von Windrädern zu predigen, endlich einen Schwerpunkt auf Energieeffizienz und die Speicherung von Energie zu legen.

Die enttäuschende Bilanz dieser Regierungserklärung sei, dass der Ministerpräsident ein Sammelsurium aus alten Hüten, für einen Grünen bemerkenswert blinder Technikgläubigkeit ohne Gespür für die Gefahren der Digitalisierung sowie einer ausgeprägten Mittelstandsfeindlichkeit geboten habe, so Rülke abschließend.

 

 

Wirtschaftsminister Nils Schmid will das umstrittene Bildungsurlaubsgesetz im zweiten Quartal 2015 einführen. Dabei sind Ausnahmen für kleine Betriebe geplant. Dazu erklärte der Fraktionsvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die umständlichen Ausnahmen zeigen ja schon, dass diese Belastung der Betriebe in die falsche Richtung geht. Eine solche Regelung ist lediglich ein Beitrag zu mehr Bürokratie. Es wäre besser, diese kropfunnötige Verbeugung vor der Gewerkschaft Verdi ganz sein zu lassen.“

Doppelmoral wirft der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Wirtschaftsminister Nils Schmid vor, wenn Schmid den Kurs seines Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel in der Rüstungspolitik stütze. Gabriel hatte darauf gedrungen, aus der Rüstungswirtschaft auszusteigen und erklärt, hierbei auch keine Rücksicht auf Arbeitsplätze nehmen zu wollen. Aus Rülkes Sicht lieferten die Sozialdemokraten hier eine höchst doppelbödige Schmierenkomödie ab. Einerseits liefere man mit sozialdemokratischer Unterstützung Waffen in den Nordirak, andererseits erkläre man hochmoralisch den Ausstieg aus der Rüstungswirtschaft. „Herr Schmid muss schon erklären, wer denn die Waffen produzieren soll, die Sigmar Gabriel in den Irak liefert, wenn beide sozialdemokratischen Herren aus der Waffenproduktion aussteigen wollen”, so Rülke wörtlich.

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Stuttgarter Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, warnt im Zusammenhang mit Wirtschaftsminister Schmids Plänen zum Bildungsfreistellungsgesetz vor einem „bürokratischen Monster”. Nach Rülkes Worten drohen die angedachten Ausnahmen und Sonderregelungen den ohnehin bürokratiegeplagten Mittelstand weiter zu belasten. „Herr Schmid soll dieses Gesetz, das ohnehin nur eine Verbeugung der SPD vor der Gewerkschaft verdi ist und die Wirtschaft zu belasten droht, am allerbesten vergessen“, so Rülke wörtlich.