Fünf Jahre Landesmesse sind eine Erfolgsgeschichte für Baden-Württemberg – In einer von der FDP-Landtagsfraktion beantragten Aktuellen Debatte zum Thema „Fünf Jahre Landesmesse – eine Erfolgsgeschichte!“ hat deren Vorsitzender Dr. Hans-Ulrich Rülke die zurückliegenden fünf Jahre Landesmesse als Erfolgsgeschichte gelobt. Ein Industrieland wie Baden-Württemberg brauche eine schlagkräftige und gut angebundene Landesmesse. Direkt an der A8 sowie am Landesflughafen gelegen, fehle nun noch die Realisierung von Stuttgart 21, um die Messe optimal für Besucher und Aussteller aus dem Land und außerhalb des Landes erreichbar zu machen. Die baden-württembergische Wirtschaft müsse die Gelegenheit haben, ihre Leistungskraft zu präsentieren. Sie müsse auch die Gelegenheit haben, dieses Schaufenster zu nutzen.

Die FDP-Landtagsfraktion begrüße auch das Kooperationsabkommen von Nanjing. Der chinesische Markt sei für Baden-Württemberg hochinteressant. Die Landesmesse könne sich über dieses Kooperationsabkommen weiter internationalisieren. Es seien auch vom asiatischen Markt her positive Rückkopplungen auf den Standort Stuttgart zu erwarten.Zu Beginn des Messeprojekts habe es ja erhebliche Skepsis gegeben. „Die Grünen waren wie immer dagegen!“, so Rülke wörtlich. Allen Unkenrufen zum Trotz habe es aber bei der Realisierung nicht nur eine finanzielle Punktlandung gegeben, sondern die Messe sei heute ein unumstritten positiver Standortfaktor für unser Land.Nun stelle sich aber die Frage, wie es mit der Landesmesse weiter gehen solle. Es gebe aktuell 107 Messetage im Jahr, dazu Auf- und Abbautage. Hinzu kämen eine ganze Reihe sonstiger Veranstaltungen. Insbesondere bei Spitzenmessen wie beispielsweise der AMB, der Internationalen Ausstellung für Metallbearbeitung, komme die Messe an ihre Grenzen. Hieraus resultiere der offenkundige Wunsch der Messeleitung, zwei weitere Hallen zu errichten. Auf eigenem Grund, ohne weiteren Landschaftsverbrauch und mit eigenen Mitteln finanziert.Die FDP-Landtagsfraktion wolle nun von der Landesregierung als Vertreterin des Gesellschafters Land wissen, wie sie dazu stehe. Unterstütze die Regierung Pläne, zusätzlich zu den aktuell rund 105.000 Quadratmetern 25.000 bis 35.000 Quadratmeter für den Messebetrieb zu erschließen? Das wolle man von der Regierung und den beiden Regierungsfraktionen wissen.

Allgemeiner flächendeckender Mindestlohn vernichtet Arbeitsplätze Geringqualifizierter – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die Absicht der Landesregierung scharf kritisiert, das sogenannte Thüringer Mindestlohnmodell im Bundesrat zu unterstützen. Ein allgemeiner flächendeckender Mindestlohn sei der pure Unsinn. Die qualifizierten Fachkräfte in Baden-Württemberg bräuchten keinen Mindestlohn von 8,50 Euro. „Die verdienen glücklicherweise meilenweit mehr”, so Rülke wörtlich. Für die Arbeitsplätze Geringqualifizierter seien solche Pläne aber eine reale Bedrohung. Einmal mehr zeige sich die mangelnde ökonomische Kompetenz der grün-roten Landesregierung. Aus Rülkes Sicht ist folgendes Fazit zu ziehen: „Gegen Thüringer Würste ist nichts einzuwenden. In Fragen der Marktwirtschaft sollte man seine Ideen aber irgendwo anders her beziehen.”

Rote und Grüne wollen mit Wiedereinführung der Vermögenssteuer ihre Schuldenhaushalte ausgleichen – Zu den Plänen der Länderarbeitsgruppe von SPD und Grünen, wieder eine bundesweite Vermögenssteuer einzuführen, sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke: “Jetzt lassen Rote und Grüne die Katze aus dem Sack – sie brauchen die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, um ihre Schuldenhaushalte auszugleichen.

So hat die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg 3,1 Milliarden Euro neue Schulden angehäuft, weil sie unter anderem ihre eigenen Leute in den Ministerien untergebracht und den Haushalt für grün-rote Prestigeprojekte wie die Gemeinschaftsschule aufgebläht hat. SPD und Grüne spielen mit der Leistungsfähigkeit vieler mittelständischen Unternehmen und opfern somit Arbeitsplätze auf dem Altar ihrer ideologischen Träumereien. So wird die Wiedereinführung der Vermögenssteuer zu einem gigantischen Arbeitsplatz-Vernichtungsprogramm. Diese neuerliche Neiddebatte zeigt das fehlende Bewusstsein von SPD und Grünen für die ökomomischen Zusammenhänge in Deutschland.”

An technologiepolitischen Schwerpunkten auch unter veränderten politischen Bedingungen festhalten – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte auf einer Landespressekonferenz: „Ein herausragendes Ziel der Landespolitik besteht in der Sicherung und dem Ausbau der Position Baden-Württembergs als leistungsfähigem Forschungs- und Technologiestandort im internationalen Wettbewerb“. Voraussetzung sei dafür, dass die Wirtschaft eines exportorientierten Hochlohnlandes wie Baden-Württemberg auf den Weltmärkten mit technologisch hoch stehenden Produkten, Verfahren und Dienstleistungen agiere. Das Land habe sich 2010/2011 entschlossen, technologiepolitische Schwerpunkte in den Bereichen Nachhaltige Mobilität, Automobilforschung, Umwelttechnik und Ressourceneffizienz, Medizin und Pflege sowie den Informations- und Kommunikationstechnologien zu setzen, wie dies unter anderem auch von Gutachtern wie McKinsey/IAW und Prognos empfohlen wurde.

Die FDP-Landtagsfraktion halte diese Schwerpunkte weiterhin für richtig. „Wir sehen aber die Gefahr, dass im Land nun unter Grün-Rot eine Industriepolitik Einzug hält, die dem Standort mehr schadet denn nutzt. Das Land ist immer gut damit gefahren, sich darauf zu beschränken, solide wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen und die Unternehmen selbst entscheiden zu lassen, welche Produkte, Prozesse und Dienstleistungen entwickelt werden“, so Hans-Ulrich Rülke. Um diesen Prozess kritisch-konstruktiv zu begleiten, hat die FDP-Landtagsfraktion zwei Große Anfragen zur Innovationspolitik des Landes auf den Weg gebracht.Die Große Anfrage „Innovationspolitik des Landes Baden-Württemberg“ (DS 15/2071) thematisiert:• Fragen der grundlegenden Orientierung der Innovationspolitik des Landes, z.B. der steuerlichen und der Projektförderung,• fragt exemplarisch nach Erfolgen und Misserfolgen sowie Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Förderung von Biotechnologie und Medizintechnik, • diskutiert die Bilanz und die Erweiterungsmöglichkeiten des Innovationsgutscheins als eines speziell für kleinere Unternehmen geeigneten Instrumentariums des Technologietransfers und der Innovationsförderung • und wirft allgemeine Fragen der Innovationspolitik auf wie die der Innovationsberatung, der Innovationsberichterstattung und der Förderung eines gedeihlichen Innovationsklimas.Die zweite Große Anfrage „Innovation im Wechselspiel von Wissenschaft und Wirtschaft“ geht vom weit überdurchschnittlichen Anteil der privaten und öffentlichen Aufwendungen Baden-Württembergs für Forschung und Entwicklung in Höhe von 4,3 % des Bruttoinlandsprodukts aus. Vor diesem Hintergrund wird thematisiert:• welchen Beitrag die Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Land Baden-Württemberg für die Innovationskraft und den Technologietransfer, gerade zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen sowie möglicher Existenzgründer, leisten können und wie das Land dies unterstützen kann,• welche Verbesserungschancen im Bereich der sogenannten seed-Förderung, beim Programm „Junge Innovatoren“ oder bei der Etablierung eines Talentmanagements im Rahmen der Existenzgründungsförderung durch das Land möglich sind,• welche vielfältige Formen der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft sich im Land Baden-Württemberg entwickelt haben und welche Potentiale für eine Vertiefung und Erweiterung dieser Zusammenarbeit bestehen.

Offenbar kennt Nils Schmid selbst nicht die Bürgschaftsregeln und –praxis des Landes – Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Antrag der FDP-Landtagsfraktion mit dem Titel „Bürgschaften des Landes für kleine und mittlere Unternehmen in der Insolvenz“ mitgeteilt, dass es in den letzten zehn Jahren (2002 bis 2011) keinerlei Landesbürgschaften für Unternehmen gegeben habe, die sich zum Zeitpunkt der Bürgschaft in der Insolvenz befunden hätten. Außerdem habe es keine einzige Landesbürgschaft für kleine und mittlere Unternehmen gegeben. Diese Mitteilung habe Minister Schmid selbst unterschrieben.

Wie der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte, sei damit die Kritik des Ministers Schmid an der FDP, die sich im Falle der Insolvenz von Schlecker gegen die Gewährleistung von Bürgerschaften durch das Land Baden-Württemberg ausgesprochen hatte, in sich zusammengebrochen. Schmid hatte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung am 16. Juni 2012 erklärt: „Der Widerstand gegen eine Staatsbürgschaft war eine parteipolitische Marketingmaßnahme der Liberalen. Sie verschwiegen, dass es immer wieder viele staatliche Bürgschaften für kleine und mittlere Betriebe gibt.“ Rülke weiter: „Die Äußerungen von Minister Schmid stellen einen höchst unqualifizierten Versuch dar, die FDP zu diffamieren. Offenbar kennt der Minister nicht einmal die Bürgschaftsregeln und die Bürgschaftspraxis des Landes.“ Bei Bürgschaften bedürfe es eines klaren ordnungspolitischen Kompasses: Keine Benachteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen, keine verkappte Industriepolitik, sondern Konzentration auf marktfähige Lösungen und neue Geschäftsmodelle, so Rülke.Auch auf den unteren Ebenen der L-Bank sowie der Bürgschaftsbank habe es laut Schmid selbst in den letzten Jahren keinerlei Bürgschaften für insolvente Unternehmen gegeben. Was Schmid vorhatte, sei also eine in der Geschichte des Landes einmalige „Lex Schlecker“ gewesen.In Schmids Antwort auf Rülkes Anfrage finde sich der Satz: „Landesbürgschaften werden grundsätzlich nur gegenüber Kreditinstituten gewährt.“ Weder Schlecker, noch der Schlecker-Insolvenzverwalter noch irgendeine Form einer Auffanggesellschaft seien offensichtlich Kreditinstitute. „Es ist erkennbar, dass Minister Schmid die Bürgschaftsregeln des Landes nicht kennt beziehungsweise ignoriert, weil es ihm darum, ging sich mit dem Thema Schlecker zu profilieren, um so aus dem Schatten des Ministerpräsidenten heraus zu kommen“, so Rülke.Das Ministerium mache auch klar, dass Massekredite (also Kredite für Unternehmen vor oder in der Insolvenz) „aufgrund des hohen Ausfallrisikos regelmäßig ohne die Einbindung öffentlicher Bürgschaften oder Landesbürgschaften dargestellt“ werden (Originalzitat Nils Schmid). Damit gebe der Minister offen zu, dass er angestrebt habe, im Falle Schlecker ein Risiko einzugehen, das das Land sonst nie eingehe. Es sei ihm um eine einseitige Bevorzugung des Unternehmens Schlecker gegangen. Mit seiner Behauptung in der Süddeutschen Zeitung, es gebe für mittelständische Unternehmen eine vergleichbare Behandlung durch das Land Baden-Württemberg habe Minister Schmid den offenkundig vorsätzlichen Versuch unternommen, die Öffentlichkeit zu täuschen.

Fachkräfteallianz ist durch schwarz-gelbe Vorgängerregierung in die Wege geleitet worden – In einer Aktuellen Debatte mit dem Titel „Der zunehmende Fachkräftebedarf als Wachstumshemmnis und politische Aufgabe“ hat der mittelstandspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Leopold Grimm, die Landesregierung kritisiert. Mit ihrer Bildungspolitik hintertreibe Grün-Rot alle Bemühungen zur Behebung des Fachkräftemangels. Die Konzentration der Ressourcen auf die Einführung der Gemeinschaftsschule führe zu einer Vernachlässigung der beruflichen Schulen. Grimm warnte davor, dass in Zukunft den Kindern und Jugendlichen das abhanden komme, wofür Baden-Württemberg bisher bekannt sei: „Für die vorzügliche Ausbildung der Schülerinnen und Schüler.“

Nach den Worten von Grimm hat sich die schwarz-gelbe Vorgängerregierung lange vor Grün-Rot des Problems Fachkräftemangel angenommen. Beispielsweise sei die Vorbereitung der sogenannten Fachkräfteallianz durch Schwarz-Gelb in die Wege geleitet worden. Für Baden-Württemberg sei es nicht nur wichtig, Fachkräfte aus Südeuropa anzuwerben, sondern in der Bildung sämtliche ideologischen Attacken auf die Ausbildungsfähigkeit von Schülern zu unterlassen.

Mit der von Minister Schmid verfochtenen Transfergesellschaft wäre es zum Kreditausfall gekommen – „Es war richtig, dem insolventen Schlecker-Konzern keine Steuermittel zur Verfügung zu stellen – diese wären jetzt weg.“ Dies sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke zur Erklärung des Gläubigerausschusses, dass die Rettung der Drogeriekette gescheitert sei. Rülke: „Die Haltung der FDP, nicht mit Steuergeldern zur Rettung des Konzerns zu eilen, war also korrekt. Kleineren und mittleren Unternehmen wird im Falle der Insolvenz auch nicht geholfen.“

Die Befürchtung der FDP, wonach Schlecker zu einem zweiten Fall Holzmann geworden wäre, hätte sich also bewahrheitet. Zunächst wird ein Großunternehmen mit Steuergeld künstlich am Leben erhalten und am Ende ist es doch pleite. Die von Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid verfochtene Transfergesellschaft wäre mit einem KfW-Kredit finanziert worden, für den die Länder in vollem Umfang bürgen sollten – das Land Baden-Württemberg beispielsweise mit bis zu 70 Millionen Euro. Durch das jetzt bekanntgewordene Scheitern wäre es zum Kreditausfall gekommen und die Bürgschaft wäre zu Lasten der Steuerzahler in Anspruch genommen worden.Es zeige sich wieder einmal, dass der Minister überfordert sei, wenn es um marktwirtschaftliche Prinzipien gehe, so Rülke. Der FDP-Fraktionsvorsitzende forderte Nils Schmid erneut auf, das Wirtschaftsressort aufzugeben. Rülke: „Wirtschaft und Mittelstand des Landes brauchen endlich wieder einen Ansprechpartner, der einen ordnungspolitisch sauberen Kurs hält, ohne in planwirtschaftlicher Allmachtsfantasie das Geld der Steuerzahler zu verbrennen.”

Grün-Rot will durch Untergrenze von 8,50 Euro Mindestlohn durch Hintertür einführen – Zur Einführung eines Tariftreuegesetzes durch die Landesregierung sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Die grün-rote Landesregierung nimmt in Kauf, dass Arbeitsplätze für die Geringqualifizierten vernichtet werden. Das Gesetz ist auch überflüssig, weil es inzwischen ausreichende europarechtliche Regelungen gibt. Durch die Festlegung auf 8,50 Euro als absolute Untergrenze will die Landesregierung dazu einen Mindestlohn durch die Hintertür einführen.“

Einführung eines Mindestlohnes durch die Hintertür – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kritisiert die Absicht der grün-roten Landesregierung, ein Tariftreuegesetz auf den Weg zu bringen. Die Landesregierung wolle durch die Festlegung von 8.50 Euro als Untergrenze einen „Mindestlohn durch die Hintertür“ einführen, sagte Rülke. „Damit wird Grün-Rot zum Arbeitsplatz-Vernichter bei den Geringqualifizierten“, so Rülke wörtlich. Mit diesem Eingriff in die Tarifautonomie von Arbeitgebern und Gewerkschaften werde die Landesregierung scheitern, so wie es auch schon anderen Ländern gegangen sei, sagte Rülke.

Keine Bevorzugung von Großunternehmen – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion im Stuttgarter Landtag, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat die Ablehnung von Staatsbürgschaften für Schlecker durch seine Fraktion gegen Angriffe von Wirtschaftsminister Nils Schmid verteidigt. Aus Rülkes Sicht gehe es nicht an, ein marodes Großunternehmen wie Schlecker mit Staatsgeldern zu unterstützen, während der Kleinunternehmer, Handwerker oder Mittelständler stets allein gelassen werde. Auch habe das Gutachten von PWC zu den Weiterführungschancen der Firma Schlecker erhebliche Risiken zu Tage gefördert.

Das Geld des Steuerzahlers wäre bei Schlecker aus Rülkes Sicht in höchstem Maße gefährdet gewesen. Die FDP habe einen zweiten Fall Holzmann vermeiden wollen. „Mit dem Geld des Steuerzahlers einem Großbetrieb zum Schaden des mittelständischen Wettbewerbers erst helfen und am Ende ist das Unternehmen doch pleite und das Steuergeld weg. So macht man keine Wirtschaftspolitik!“, sagte der Fraktionschef wörtlich.Es sei bedauerlich, dass über 11000 überwiegend weibliche Beschäftigte von Schlecker nun in die Arbeitslosigkeit gingen. Allerdings gebe es gerade im Südwesten viele offene Stellen im Einzelhandel und im Dienstleistungsgewerbe. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt seien gut. Die Vermittlungsleistung der gewünschten Transfergesellschaften sei nicht besser als die der Agentur für Arbeit. „Es wäre doch verrückt, wenn der Steuerzahler die Agentur mit Milliarden an Steuergeldern ausstattet und dann nochmals Millionen für Transfergesellschaften investiert“, so Rülke. Die Transfergesellschaften würden aus Sicht der FDP nicht den Schlecker-Frauen helfen, sondern nur dem Unternehmen Schlecker, damit Abfindungen und Kündigungsschutzklagen vermieden würden. Auch hier gelte, dass der Steuerzahler nicht einem Großunternehmen helfen könne, wenn man den Mittelständler im Regen stehen lasse.

Schluss mit „moderierendem Abwarten von Kretschmann“ – Baden-Württemberg droht Rekordzahlung – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer Finanz- und Wirtschaftsdebatte des Landtags die Landesregierung aufgefordert, durch einen Kabinettsbeschluss eine Klageabsicht gegen den Länderfinanzausgleich zu untermauern. Angesichts einer im Landeshaushalt veranschlagten Einzahlung von 2,4 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich muss mit dem „moderierenden Abwarten von Ministerpräsident Kretschmann Schluss sein“, sagte Rülke. Denn diese Summe wäre die zweithöchste Zahlung, die Baden-Württemberg je hat leisten müssen. Die Drohung der nordrhein-westfälischen Ministerpräsidentin Kraft, im Falle einer Klage ‚alles auf den Tisch zu bringen‘, „kann uns kalt lassen“, sagte Rülke. Denn bei dem von Frau Kraft angesprochenen Umsatzsteuerausgleich gehöre Baden-Württemberg zu den Ländern, die in den Ausgleich einzahlen: rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Und bei den Leistungen des Bundes für den Hochschulbau, die Bildungsplanung, die GVFG-Förderung (Gemeindeverkehrsfinananzierungs-Gesetz) und den Wohnungsbau sei der baden-württembergische Anteil insgesamt nicht über dem Durchschnitt. Rülke: „Die Chefin des Schulden-Landes Nordrhein-Westfalen kann uns nicht bluffen. Angesichts der aktuellen Äußerungen aus Bayern kann es nur heißen: Klage jetzt!“

In der Debatte über den Landeshaushalt zog der Fraktionsvorsitzende und finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher Hans-Ulrich Rülke ein bitteres Fazit: „Die Reden aus der Zeit, als Grün und Rot in der Opposition waren, scheinen vergessen. Kretschmann und sein Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid haben Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit in die fernere Zukunft vertagt. Die Schuldenbremse des Grundgesetzes auch in unserer Landesverfassung zu verankern, früher eine ständig wiederkehrende Forderung des Abgeordneten Kretschmann, ist für Grün-Rot nicht mehr opportun. Die Ankündigung der Landesregierung, die Vorschriften des Grundgesetzes erst zum letztmöglichen Termin im Jahr 2020 verbindlich werden zu lassen, stellt Baden-Württemberg auf eine Stufe mit den Oberschuldenmachern in Nordrhein-Westfalen – das hat unser Land nicht verdient.“

Es ist erfreulich, dass auch Nils Schmid erkannt hat, dass unser Land seine Zuwanderung nach den eigenen Interessen regeln sollte – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, begrüßte die Initiative von Wirtschaftsminister Schmid, die Anwerbung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland auszuweiten. Rülke: „Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt Schmid dabei, wirksame Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel im Land zu ergreifen. Es ist erfreulich, dass auch der Wirtschaftsminister erkannt hat, dass unser Land seine Zuwanderung nach den eigenen Interessen regeln sollte.“

Den Bürgerinnen und Bürgern Mut machen, in der mittelständischen Wirtschaft mitzuwirken – Der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP-Landtagsfraktion, Leopold Grimm, sagte in einer Landtagsdebatte über den Einzelplan des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft unter anderem:

„Was die Regierung zur Wirtschaftsförderung im Haushalt sagt, kann sich durchaus sehen lassen – mein Kompliment gilt allerdings Ihren Vorgängern, der CDU-FDP Regierung. Ich habe festgestellt, dass Sie von Grün-Rot dieses Kompliment teilen. Denn Sie haben fortgeschrieben – oder soll ich sagen: abgeschrieben? -, was die frühere Regierung mit ihrer anerkannten und erfolgreichen Wirtschaftskompetenz für Baden-Württemberg als wichtig erachtete: Das Land muss seine Anstrengungen für Forschung, Entwicklung und wettbewerbsfähiger gewerblicher und industrieller Produktion stets erneuern. Denn nur so bleibt unser Land Spitze in Europa. Ihr Zauberwort heißt Nachhaltigkeit. Ich aber sage Ihnen: Wir brauchen Vorhaltung. Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land Mut machen, mitzuwirken in dieser mittelständischen Wirtschaft, die Arbeit und Wohlstand bedeutet. Worten müssen stets Taten folgen. Vorhaltung bedeutet, die Menschen zu fördern, die sich selbständig machen wollen, die Betriebe gründen wollen. Hierfür nimmt das Land seit Jahren Geld in die Hand. Sie setzen diese Tradition fort, indem sie Existenzgründern ebenfalls helfen. Sie haben die Mittel in ihrer bisherigen Summe im Haushalt fortgeschrieben. Manchmal ist nur ein kleiner Anstoß notwendig, um eine Lawine an wirtschaftlicher Entwicklung in Gang zu setzen. So können beispielsweise neue wirtschaftliche Zentren für viele Bereiche von Forschung und Entwicklung und Produktion in den Städten und Gemeinden entstehen, wenn aufgegebene Liegenschaften oder Brachflächen umgenutzt werden. Was sie da an Förderung fortsetzen, angelehnt an frühere Programme und Ansätze, kann ich loben. Aber die Erde dreht sich weiter, die globale Wirtschaft kennt keinen Stillstand.Deshalb brauchen wir noch mehr Anstrengungen, um das Land immer wieder neu zu einem Spitzenstandort für Gründerinnen und Gründer – auch aus den Hochschulen heraus – zu machen. Die frühe Förderung, die immer auch eine Förderung des Mutes ist, sich etwas zu trauen, sich auf ein Wagnis einzulassen, hat hier einen besonderen Stellenwert.Gründerförderung und die Förderung der Übernahme von Betrieben gehen häufig Hand in Hand. In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir den Hinweis, dass auch die steuerlichen Rahmenbedingungen – von der Frage der Einbeziehung ertragsunabhängiger Elemente in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer bis hin zur Erbschaftssteuer – stimmen müssen. Wer Wirtschaftsförderung sagt, muss natürlich auch Leistungsschau sagen. Da empfehle ich der Regierung, sich unserem Antrag zugunsten der Beibehaltung der Förderung solcher Leistungsschauen anzuschließen. Denn die Förderung von örtlichen Gemeinschaftsausstellungen der Gewerbe- und Handelsvereine (Leistungsschauen) und die Förderung von Veranstaltungen der Gewerbe- und Handelsvereine zu den Schwerpunktthemen Altbausanierung, Energieeffizienz, Energieeinsparung und Erneuerbare Energien haben sich in all den Jahren sehr bewährt. Eine Entscheidung, diese Finanzmittel zu reduzieren oder gar zu streichen, wäre auch aus Sicht des Bundes der Selbständigen Baden-Württemberg ein völlig falsches Signal, für den Mittelstand und für die ehrenamtlich Tätigen. Es ehrt Sie von Grün-Rot, wenn Sie sich in der Förderung von Existenzgründern auf einen vorgespurten Weg begeben. Denn als Regierung üben sie immer noch. Noch vor fast einem Jahr klang dies ganz anders. Sie wollten Baden-Württemberg neu erfinden. Sie haben angekündigt, Existenzgründungen zu forcieren, sie proklamierten eine Revision der Existenzgründungspolitik. Ihre – ich zitiere: „Neue Gründerwelle” – ließ einen Tsunami erwarten, welcher das Land überrollt. Sie kündigten die Unterstützung von Gründernetzwerken an, sie wollten das Angebot an Mikrokrediten erhöhen. Die Liste an geplanter wirtschaftlicher Entwicklungshilfe grün-roter Couleur für eine Weltmarke wie Baden-Württemberg ist endlos. Sie scheint aber beim Christkind hängengeblieben zu sein. Der Tsunami war ein Fehlalarm. Sie haben es noch nicht einmal bis zum Sturm im Wasserglas geschafft. Heißt das neue Landesmotto nun: Wir können alles nicht, außer uns? Dass Sie Wirtschaft können, diesen Beweis müssen Sie noch bringen.“

Grüne und SPD verweigern im Finanz- und Wirtschaftsausschuss Zuschüsse für örtliche Leistungsschauen – Der Vorsitzende der FDP-Landtagfraktion und finanzpolitische Sprecher Dr. Hans-Ulrich Rülke hat das Nein der Grünen und SPD im Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur weiteren Förderung der örtlichen Leistungsschauen kritisiert. Nach den Worten von Rülke zeigte sich die grün-rote Mehrheit nicht bereit, wie von der FDP vorgeschlagen, einen Förderbetrag von 150 000 Euro für die Unterstützung der Gewerbe- und Handelsvereine in den Haushalt 2012 einzustellen. „Damit demonstriert die grün-rote Koalition erneut ihre mittelstandsfeindliche Einstellung. Denn die Leistungsschauen sind für Wirtschaftsbetriebe, das Handwerk und Dienstleistungsunternehmen die beste Gelegenheit, sich den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu präsentieren und ihre Leistungsangebote vorzustellen“, sagte Rülke. Grün-Rot erschwere mit der Ablehnung auch Veranstaltungen zu den Themen Altbausanierung, Energieeffizienz, Energieeinsparung und erneuerbare Energien. Zu Zeiten der schwarz-gelben Vorgängerregierung hatte sich die FDP-Landtagsfraktion erfolgreich dafür eingesetzt, das Zuschussprogramm für örtliche Leistungsschauen in Höhe von 150 000 Euro pro Jahr weiterzuführen.

Fraktionsvorsitzender stellt in Eurodebatte Schuldenschnitte, geordnete Insolvenzverfahren bis hin zu Ausscheiden aus dem Euro zur Diskussion – „Wir Liberalen stimmen der ökonomischen Analyse zu, in deren Ergebnis der Euro sehr vorteilhaft für Deutschland und Baden-Württemberg ist und deshalb unbedingt erhalten werden soll. Auch steht für uns außer Frage, dass wir als größte Volkswirtschaft dafür auch Belastungen aushalten müssen.“ Dies sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, in der Aussprache über die Regierungserklärung zum Thema „Euro dauerhaft stabilisieren – Mitwirkung der Länder wahrnehmen“. Rülke wies aber auch darauf hin, dass es die rot-grüne Regierung Schröder/Fischer war, die den Stabilitätspakt aufgeweicht und auf eine Aufnahme Griechenlands gedrängt habe. „Das sind die wahren Schuldigen an der Misere.“ Deshalb, so Rülke, führe wohl kein Weg am vorläufigen Rettungsschirm EFSF und am dann endgültigen Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM vorbei. Der FDP-Fraktionsvorsitzende begrüßte, dass mit der Regierungserklärung von Europaminister Peter Friedrich das Thema Eurostabilisierung im Landtag zur Diskussion gestellt wurde und stimmte auch der Forderung zu, dass an den Entscheidungen Bundestag und Bundesrat beteiligt werden müssten.

Nach den Worten von Rülke ist aber derjenige, der den EFSF in seiner Ausgestaltung kritisiert und konstruktive Vorschläge zur Ausgestaltung des ESM macht, „deshalb noch kein dumpfer Rechtspopulist“. Immerhin hätten die immer neuen Rettungsschirme zwar im Falle von Irland und Portugal, nicht aber im Falle Griechenlands gewirkt. Rülke: „Die griechische Regierung ist offenbar nicht in der Lage, die Krise in den Griff zu bekommen. Es besteht die Gefahr, dem inzwischen schlechten Geld des Steuerzahlers dessen gutes Geld noch hinterher zu werfen. Deshalb müssen für solche Fälle weitere Instrumente in den ESM implementiert werden. Beispielsweise Schuldenschnitte beziehungswiese geordnete Insolvenzverfahren bis hin zu einem Ausscheiden aus dem Euro.“Wie Rülke weiter sagte, erbringe die griechische Volkswirtschaft lediglich zwei Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) der EU. Im Falle eines Schuldenschnitts läge der Löwenanteil des betroffenen Kapitals in den Händen weniger reicher Investoren, für die jetzt der Steuerzahler bluten müsse. Es gebe auch hinreichend Beispiele aus der jüngeren Geschichte, wo Staaten nach einer Insolvenz wieder rasch Fuß gefasst haben. „Wir sind auch gegen Eurobonds, weil dies ein Weg in die Transferunion ist, und wir sind auch gegen eine Finanztransaktionssteuer ohne Einbeziehung der gesamten EU. Sonst schaden wir dem Finanzplatz Frankfurt massiv zugunsten von London“, so Rülke.Nach Meinung des FDP-Fraktionsvorsitzenden sollte auch der Vorschlag vertieft werden, den griechischen Staatsbesitz zum Zwecke der Entschuldung in eine Treuhandholding zu überführen. Rülke: „Einfach nur immer durch Rettungsschirme die Löcher zu stopfen, die die Wirtschaftskrise in Griechenland reißt und die durch einen reinen Sparkurs eher noch verschärft wird, wird wohl kaum zum Erfolg führen.“

FDP setzt sich durch – Bei Lebensarbeitszeitkonto wird auf junge Beamte Rücksicht genommen – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, erklärte auf einer Landespressekonferenz, dass aus Haushaltsresten dem Wirtschaftsministerium rund weitere vier Millionen Euro für den Innovationsbereich zur Verfügung gestellt werden.

Diese Mittel werden vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen, beispielsweise zur besseren Verzahnung von Wirtschaft und Forschung. Weiter sagte Rülke, dass das von den Regierungskoalitionen beschlossene Lebensarbeitszeitkonto für Beamte auf Initiative der Liberalen Rücksicht auf Berufseinsteiger nehme. Nach den Worten von Rülke ist vereinbart, dass die Landesbeamten auf freiwilliger Basis Mehrarbeit leisten können. Falls das Modell bei nicht genügender Beteiligung verpflichtend werde, sollen die Berufsanfänger in den ersten fünf Jahren geschont werden. „Diese Rücksichtnahme ist aus unserer Sicht angebracht, da beispielsweise ein junger Lehrer nach dem Referendariat noch nicht die Routine eines erfahrenen Kollegen mit vielen Berufsjahren haben kann“, so Rülke.

Landtag debattiert über Novelle des Hochschulzulassungsgesetzes – In einer Debatte zur Novelle des Hochschulzulassungsgesetzes, das den Hochschulzugang für Meister, Techniker und beruflich Qualifizierte öffnet, sagte der Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses im Landtag und FDP/DVP-Abgeordnete Dieter Kleinmann unter anderem:

„Warum sollte eine Hebamme nach mehreren erfolgreichen Berufsjahren noch ein Studium der Wirtschaftswissenschaften aufnehmen?“. Mancher Kritiker würde vielleicht fragen, ob das wirklich sein müsse?“ Ich würde darauf antworten: Es muss natürlich nicht sein, aber es muss natürlich möglich sein! Immerhin wäre jemand mit fundierten betriebs- und volkswirt-schaftlichen Kenntnissen und zugleich praktischen Erfahrungen und Fertigkeiten aus dem Gesundheitsbereich ein sehr geeigneter Bewerber, respektive Bewerberin, für eine leitende Funktion in einem Krankenhaus. Die Hebamme ist auch ein gutes Beispiel dafür, wie sehr zahlreiche Betriebe ebenso wie öffentliche Einrichtungen ein starkes Interesse an beruflich Qualifizierten haben, die sich an den Hochschulen weiterqualifizieren. Doch das ökonomische Erfordernis von ausreichend hoch qualifizierten Fachkräften war nicht allein ausschlaggebend dafür, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit eines Studiums für Meister und beruflich Qualifizierte öffnen. Wir tragen mit diesem Schritt auch zur Verbesserung der Durchlässigkeit unseres Bildungswesens bei. Und zwar an einer entscheidenden Wegmarke von Bildungsbiographien, die sich im Sinne lebenslangen Lernens entwickeln. Zukünftig werden Meister, Techniker und vergleichbar Qualifizierte ein Studium ihrer Wahl aufnehmen können. Und beruflich Qualifizierte können nach mindestens zweijähriger Ausbildung, dreijähriger Berufspraxis und einem bestandenen Eignungstest ein ihrem angestammten Beruf affines Fach studieren. Allerdings steht fest: Wenn wir die Potenziale der beruflich Qualifizierten erkennen und fördern wollen, gibt es noch Einiges zu tun. Dies zeigt auch die geringe (absolute) Zahl derer, die sich bisher an den Hochschulen eingeschrieben haben: Waren es im Wintersemester 2008/09 gerade einmal 224 Personen, so waren es ein Jahr später 322 Personen. Gleichzeitig zeigen diese Zahlen aber auch einen erfreulichen Aufwärtstrend, nämlich eine Steigerung um über 40 %. Das belegt, dass schon die Öffnung von 2006 gut angenommen wurde. Und es ist ein Hinweis darauf, dass wir mit dem Hochschulzulassungsgesetz auf dem richtigen Weg sind.Hier kommt meines Erachtens nach Vor- und Begleitkursen die wichtige Funktion zu, Wis-senslücken zu schließen. Einige Weiterbildungsträger bieten hier Interessantes an, wie zum Beispiel die Technische Akademie Esslingen, deren Pre-University als Pilotprojekt von den südwestdeutschen Arbeitgebern unterstützt wird. Aber nicht jeder kann es sich leisten, seinen Beruf einfach für mehrere Jahre nicht auszuüben – aus zeitlichen, familiären, finanziellen oder häufig auch betrieblichen Gründen. Deshalb sind unsere Hochschulen aufgefordert, Teilzeitstudiengänge anzubieten, die man auch berufsbegleitend studieren kann. Als vorbildlich zu nennen ist hier die Hochschule Aalen, die in ihrer Weiterbildungsakademie fünf berufsbegleitende Studiengänge aktuell im Programm hat. Nicht unerwähnt lassen möchte ich die Studierfähigkeitstests, die zukünftig von den Hochschulen in verbindlicher Weise durchgeführt werden. Es erscheint mir richtig, in der Abwägung von Freiheit einerseits und einer Vergleichbarkeit des Zugangs zu den Hochschulen, mithin gleichen Chancen für die Bewerber, ein gemeinsames Ziel vorzugeben. Gleichzeitig bleibt das Ausgestalten der Tests aber den Hochschulen überlassen. Sie haben sich häufig schon an die Arbeit gemacht, kooperieren untereinander bei der Konzeption der Tests und bzw. beziehen externe Dritte je nach Sachgebiet mit ein. Es ist zu begrüßen, dass die Hochschulen diese Angelegenheit selbst in die Hand nehmen. Die Möglichkeit einer Auswahl der Studierenden durch die Hochschulen ist ein Herzstück der Hochschulautonomie – hierzu ist mit der Umwandlung der ZVS in eine Stiftung für Hochschulzulassung eine wichtige Grundlage gelegt worden. Ihre Dienstleistungen können von den Hochschulen in Anspruch genommen werden – aber wohlgemerkt: sie müssen nicht.“

Unternehmensfinanzierung weiter sicherstellen – Länderfinanzausgleich muss gerecht sein – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer von den Liberalen beantragten Debatte zum Thema „Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg – den Spitzenplatz erhalten“, betont, dass es Kennzeichen der erfolgreichen Politik des Landes ist, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen. Der Staat selbst sei nicht der bessere Unternehmer. Das Land würde sich beim Versuch übernehmen, im Alleingang alles erforderliche zu tun, um kraftvoll aus der stärksten Krise seit Bestehens Baden-Württembergs herauszukommen. Hier sei auch der Bund in der Verantwortung.

Nach den Worten von Rülke waren die Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes wesentliche Beiträge zur Krisenbewältigung. Auch die Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung sei von großer Bedeutung. „Die Bürgschaftsprogramme sind erfolgreich, doch wir sind bereit, nachzujustieren“, so Rülke. Insbesondere gehe es um die Frage, ob zur Verfahrensvereinfachung die Wertgrenze, bis zu der die L-Bank für die Bürgschaftsvergabe zuständig ist, auf bis zu zehn Millionen Euro zu erhöhen ist. Erst ab diesem Wert würde der Wirtschaftsausschuss des Landtags zuständig werden. Bisher beträgt der Grenzwert fünf Millionen Euro. Wie Rülke weiter sagte, müsse in Zukunft auf die Verbesserung der Infrastruktur und einen gerechten Länderfinanzausgleich besonders Wert gelegt werden. „Nach langen Jahren des Aufbaus Ost, brauchen wir nun ein Programm Südwest“. Und: „Angesichts des massiven Steuerrückgangs in Baden-Württemberg im Umfang von vier Milliarden innerhalb eines Jahres kann es nicht sein, dass wir noch rund 1,6 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich zahlen. Andere Länder leisten sich Dinge, die bei uns nicht Standard sind. Beispielsweise beitragsfreie Kindergartenplätze oder der Verzicht auf Studiengebühren. Wir müssen gegebenenfalls eine erneute Klage in Betracht ziehen.“

Traditionen bewahren, aber Zukunft der Kreativen in Musikbranche sichern – In einer Landtagsdebatte zur Großen Anfrage der FDP/DVP „Musikwirtschaft in Baden-Württemberg“ sagte die Sprecherin für Kultur- und Finanzpolitik der liberalen Landtagsfraktion, Heiderose Berroth:„Musik ist ein wesentlicher Bestandteil von Kunst und Kultur. Wenn in diesem Haus über Letzteres gesprochen wird, geht es meistens um eine Förderung aus dem Landeshaushalt. Heute wollen wir uns einmal die andere Seite ansehen, nämlich Musik als Grundlage für wirtschaftliche Betätigung und damit als Beitrag zur Stärkung des Bruttosozialprodukts und zur Erhöhung der Steuereinnahmen.

Heute wird so viel Musik gehört wie nie zuvor, wird aus der Musikbranche vermeldet. Allerdings wird diese positive Aussage sogleich wieder durch den Zusatz relativiert, dass andererseits die Zahl der Käufer von Musik noch nie so gering war wie jetzt. Sowohl die ARD-Media-Perspektiven als auch GFK-Studien zeigen, dass sich die tägliche Musiknutzung in den letzten zehn Jahren mehr als verdreifacht hat, die Zahl der dafür zahlenden Personen dagegen gesunken ist. Das liegt sicher vor allem daran, dass immer mehr insbesondere junge Menschen mit einer höheren Affinität zu neuen Medien Musik kostenlos kopieren oder leider auch aus illegalen Tauschbörsen im Internet beziehen.Die Musikwirtschaft gehört zu den klassischen und wichtigen Teilmärkten der Kulturwirtschaft. 2006 hat die Kulturwirtschaft in Baden-Württemberg einen Umsatz von insgesamt 18 Milliarden Euro gemacht. 151 000 Erwerbstätige haben in 28 000 Unternehmen einen Arbeitsplatz. Der Anteil an der Gesamtwirtschaft des Landes betrug damals immerhin 6,6 %, ein nicht unbedeutender Beitrag!Welche Bedeutung speziell die Musikwirtschaft in Baden-Württemberg, aber auch der Standort Baden-Württemberg für die Musikwirtschaft ausmachen, machen folgende Zahlen aus der Großen Anfrage deutlich: Die Umsatzerlöse betrugen im Jahr 2006 über 490 Millionen Euro. Über 8 500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeiten im Musiksektor, und der Anteil der freiberuflich Tätigen steigt dort an. Die Anzahl der Unternehmen betrug rund 1350.Bisher wird die Kulturwirtschaft schwerpunktmäßig durch die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen, Infrastruktur, aber auch durch Aus- und Weiterbildung gefördert. Erstmals im Jahr 2006 hat die Musikwirtschaft bei der Mehrheit der einzelnen Wirtschaftszweige wieder eine positive Entwicklung verzeichnet. Allerdings bleibt die Lage für die Beschäftigten immer noch schwierig, weil die Zahl der existenzfähigen Arbeitsplätze weiterhin schrumpft. Es gibt in der Tat in dieser Branche zahlreiche Arbeitsplätze, die keine eigenständige Existenz sichern. Die Zahl der Einzelunternehmen ohne Festangestellte wächst kontinuierlich, während die Zahl der abhängig Beschäftigten zurückgeht. Die Musikwirtschaft entwickelt sich zu einer Projektwirtschaft mit vielen Nischenmärkten.Welche Konsequenzen ergeben sich für das Land? Wir haben eine breit aufgestellte Musikszene, geprägt durch freiberuflich tätige oder selbständige Musiker und Komponisten. Traditionelle gewerbliche Unternehmensstrukturen wie Instrumentenbau, Verlage und Fachhandel gehen zurück. Bei der Tonträgerindustrie, in der allein die großen Unternehmen die verschiedenen Wertschöpfungsstufen abdecken, ist ebenfalls der Umsatz rückläufig. Allgemein wird zwischen der Musikwirtschaft im engeren Sinn und der Musikwirtschaft inklusive Phonomarkt unterschieden. Unter „Phonomarkt“ werden Tonträger, Download und Mobile sowie Musikvideomarkt subsumiert. Neben traditionell manuell-handwerklichen Wirtschaftsweisen stehen also neue Formen der digitalisierten Musikprodukte und die Entwicklung von Onlinedienstleistungen im Vordergrund.Die Frage, der wir uns weiter stellen müssen, lautet: ‚Was ist zu tun, damit wir einerseits die Tradition bewahren und trotzdem die Zukunft nicht verschlafen?’ Gerade junge Menschen wachsen heute mit einem viel größeren kulturellen Angebot auf als in früherer Zeit. Die Musikwirtschaft hat sich zum Teil schon an die veränderten Kulturgewohnheiten angepasst. Wir müssen versuchen, gerade junge Menschen stärker abzuholen und langfristig zu binden.Es gibt zwei Entwicklungen. Was in den Achtzigerjahren mit den Synthesizern seinen Anfang genommen hat – damals noch elektrische, heute elektronische Musik –, das ist natürlich einerseits viel billiger und bequemer. Andererseits – Reinhard Mey hat es vermutlich schon vor 35 Jahren gewusst – ein Stück Musik ‚von Hand gemacht’ hat eine ganz andere Qualität. Auch deshalb treten wir dafür ein, dass jedes Kind die Möglichkeit haben muss, ein Instrument zu lernen. Bereits jetzt hat Baden-Württemberg beispielsweise beim Wettbewerb ‚Jugend musiziert’ immer noch weit mehr Preisträger, als es unserem Bevölkerungsanteil entspricht. Das hat sicherlich seine Gründe, schließlich wird hierzulande viel Musik gemacht. Und so kommen viele bekannte Komponisten und Musikschaffende aus Baden-Württemberg. Von den Musikinstrumentenbauern ist ein Sechstel der Betriebe in Baden-Württemberg zuhause. Exportzielland Nummer eins sind nach wie vor die USA. Ich glaube, ein Stück Unterstützung bei der Marketingstrategie könnte Landesaufgabe sein. Musikinstrumentenbauer ist nach wie vor eine duale Ausbildung. Das sind Bereiche, in denen wir durchaus Bedarf haben. Eine der drei Berufsschulen für Musikinstrumentenbauer, nämlich die Oscar-Walcker-Schule, befindet sich in Ludwigsburg. Sie widmet sich vor allem dem Blasinstrumentenbau, Klavier- und Cembalobau, Orgel- und Harmoniumbau sowie dem Handzuginstrumentenbau, einschließlich der Möglichkeit einer Meisterprüfung. Da das Musikgeschäft zunehmend an Bedeutung gewinnt und die Musikindustrie eine der wichtigsten Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft ist, brauchen wir ein genaueres Bild vom Wirtschaftspotenzial der Online-Musikwirtschaft, kurz: Wir müssen die Basisdaten verbessern. Auch das ist ein Anstoß, den wir aus dieser Großen Anfrage gewinnen können. Kreative können nicht allein von Preisen und Stipendien leben. Deshalb ist es unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass man auch in dieser Branche mit dem Ertrag der Arbeit die eigene Existenz sichern kann. Vor allem der Wahrung der Rechte künstlerischer bzw. geistiger muss sich die Politik widmen. Ich glaube nicht, dass sich das allein durch Kontrolle und Überwachung bewerkstelligen lässt. Wir müssen in unserer Gesellschaft wieder Respekt vor der geistigen, vor der künstlerischen Arbeit Anderer entwickeln. Da viele Jugendliche beim Herunterladen von Musiktiteln aus dem Internet selbstverständlich ist, sehe ich hierin auch eine Aufgabe, der sich unsere Schulen zu stellen haben. Ebenso sollten alle Erwachsenen dazu beitragen der Jugend zu vermitteln, dass geistige wie künstlerische Arbeit ihren Wert und damit auch ihren Preis hat.

Wetzel: Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf Länder übertragen – In einer Aktuellen Debatte des Landtags über das Thema “Keine Erbschaftssteuerreform gegen die Familienbetriebe!” sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Hans-Peter Wetzel(es gilt das gesprochene Wort):„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30.11.2006 entschieden, dass unser Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz verfassungswidrig ist.

Wer nun erwartet hat, dass die Bundesregierung rasch ein gültiges und verfassungskonformes Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz schaffen wird, wird stark enttäuscht. Und das obwohl bis spätestens zum Jahresende am 31.12.2008 das neue Gesetz erlassen sein muss. Denn andernfalls läuft das jetzige Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz aus und dann wären wir also frei von Erbschafts- und Schenkungssteuer!Das wäre natürlich das Allerbeste für Deutschland.Der Gesetzesentwurf trägt das Datum 15.02.2008. Seitdem aber ist in der Bundesregierung auch in Sachen Erbschafts- und Schenkungssteuerreform Stillstand.Aber nach den Landtagswahlen in Bayern kann jetzt auch die CSU unbelastet die anstehenden Probleme lösen und bewei-sen, dass sie nach der Wahl das macht, was sie vor der Wahl versprochen hat, nämlich den vermurksten Gesetzesentwurf ablehnen.Die große Koalition kann insgesamt unter Beweis stellen, dass sie doch noch in der Lage ist, ein Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz zu erlassen, das den Anforderungen des Mittelstandes und der Familienunternehmen gerecht wird und insbesondere auch verfassungsgemäß ist.Aber dass es bald soweit kommt, daran zweifeln nicht nur die führenden Wirtschaftsverbände in Deutschland, sondern auch einige Verfassungsrechtler. Diese sind sich einig darüber, dass auch das Gesetz in der jetzigen Form die Prüfung unseres Bundesverfassungsgerichtes nicht bestehen würde. Sie vertreten u.a. die Auffassung, dass dem Bund Gesetzgebungskompetenz fehlt, weil das Steueraufkommen den Ländern zufließt. Demzufolge müssen auch die Länder selbst über das Gesetz bestimmen.Der CSU-Abgeordnete Peter Ramsauer nennt den jetzigen Gesetzesentwurf einen “Rohling”. Der Präsident des deutschen Industrie- und Handelskammertages, Ludwig Georg Braun, befürchtet, dass es zu massivem Arbeitsplatzabbau kommen wird, wenn die Reform wie geplant umgesetzt wird.Der jetzige Gesetzesentwurf verstößt außerdem nach Meinung namhafter Verfassungsrechtsexperten gegen: – den Gleichheitsgrundsatz, – den Schutz der Familie, – die Erbrechtsgarantie und auch- das Übermaß- und Willkürverbot.Besonders problematisch ist jedoch, dass der derzeitige Gesetzentwurf unsere baden-württembergischen Familienunternehmen besonders massiv benachteiligen würde und wir mit erheblichen Arbeitsplatzverlusten rechnen müssten.Statt Familienunternehmen bei der Betriebsfortführung steuerlich zu entlasten, drohen jetzt zusätzliche Kosten und Ausgaben.Die jetzigen Reformpläne führen zu einer weiteren Benachteiligung des Mittelstandes und gefährden also bei schlechter Konjunkturlage zusätzliche Arbeitsplätze.Der Gesetzesentwurf sieht vor, das Betriebsvermögen für die Steuerbemessung zukünftig mit dem Verkehrswert anzusetzen. Die geplante Vorschrift zur Ermittlung der Verkehrswerte ist unausgegoren und in höchstem Maße kompliziert, ein bürokra-tisches Monstrum. Es handelt sich um ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Sachverständige, Steuerberater, Wirt-schaftsprüfer und Rechtsanwälte.Es ist außerdem ein Zuzugsprogramm für Österreich und andere Länder, die ersatzlos auf die Erbschaftsteuer verzichtet haben u.a. Schweden, Kanada , Australien, Neuseeland.Nach Berechnung der Experten würde der jetzige Entwurf zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage um 300 – 400 % führen.Der dann so der ermittelte Wert soll zu 85 % steuerfrei bleiben.Dieses Steuerfreiheit wird aber nur dann gewährt, wenn der Betrieb:- 15 Jahre lang fortgeführt wirdund- die Lohnsumme in den 10 Jahren nach der Übertra-gung jeweils mindestens 70 % der durchschnittlichen Lohnsumme der letzten fünf Jahre beträgt.Wird der Betrieb nicht 15 Jahre fortgeführt, soll die Steuerbefreiung entfallen und rückwirkend die Nachbesteuerung in vollem Umfange erfolgen.Das ist die sogenannte Fallbeillösung!Diese Nachbesteuerungsregelungen sind realitätsfremd und stellen eine Einschränkung der unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten dar, die dem Reformziel glatt widersprechen!Denn sie nehmen den Familienunternehmen genau die wichti-gen Vorteile, der sie im Gegensatz zu anonymen Konzernen auszeichnet: ihre wirtschaftliche Flexibilität und ihre Gestaltungsfreiheit.Die Lohnsummenregelung führt ferner zu erheblichem bürokratischen Aufwand und zu einer Fehlsteuerung bei der Beschäftigung von Mitarbeitern. Unternehmen werden geradezu aufge-fordert, im Vorfeld einer Unternehmensübergabe ihren Per-sonalbestand zu reduzieren, zumindest aber nicht zu erhöhen.Durch die Neubewertung des Betriebsvermögens werden natürlich auch die stillen Reserven in die Bewertung einbezogen. Wenn es innerhalb der geplanten Behaltefrist zu einer freiwilligen oder erzwungenen Veräußerung kommt, kann dies nicht nur zu einer erheblichen Erbschaftssteuerbelastung führen, sondern, vielmehr auch zur Auflösung stiller Reserven. Dadurch kann zusätzlich Einkommenssteuer fällig werden.Baden-Württemberg ist geprägt durch starke Familienunternehmen und Familiengesellschaften sowie durch einen starken Mittelstand.95 % der Betriebe in Deutschland sind mittelständische Betriebe. 57 % der Beschäftigten sind im Mittelstand tätig.Die Erbschaftssteuer ist hingegen eine reine Mittelstandssteuer. Kein DAX-Konzern hat je einen Cent Erbschaftssteuer bezahlen müssen.Wenn ein Aktionär stirbt, wird die Erbschaftssteuer vom Erben kassiert. Die Steuer wird dort festgesetzt. Gegebenenfalls muss der Erbe Aktien am Aktienmarkt verkaufen.Dies ist anders beim Mittelstand: Das Vermögen ist in der Firma investiert. 90 % der Gewinne werden reinvestiert, um das Unternehmen für die Zukunft zu sichern.Wenn in einem solchen Fall Erbschafts- oder Schenkungssteuer bezahlt werden muss, wird das Geld im Regelfalle aus dem Unternehmen heraus, aus dem laufenden Gewinn, entnommen. Daraus ergeben sich nicht nur negative Folgen für die Liquidität.Ein weiteres Problem tut sich auf:Das Geld für die Erbschaftsteuer fehlt für Forschung u. Entwicklung neuer Produkte. Gerade davon sind wir abhängig, wenn wir den Wettbewerb in der globalen Welt in der Zukunft bestehen wollen.Durch die Stundungsregelung wird auch das Rating eines Betriebs verschlechtert, es erhöhen sich die Kreditzinsen, d. h. der Betrieb wird auch hier im Vergleich zu den DAX-Unternehmen benachteiligt.Wenn der jetzige Gesetzentwurf Realität wird, muss man sich wirklich fragen, ob es die große Koalition mit dem Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen tatsächlich ernst meint.Die Bundesregierung sollte mit dem begonnenen Murks aufhören.Sie sollte entweder:- den jetzigen Gesetzentwurf einstampfen und den 31.12.2008 ohne ein neues Erbschafts- u. Schen-kungssteuergesetz vorbeigehen lassenoder- die Gesetzgebungskompetenz an die Länder abge-ben.Angesichts der Schwierigkeiten in der großen Koalition sich auf eine Neufassung des Erbschaftssteuerrechts zu einigen, sollte der Bund auf seine Gesetzgebungskompetenz verzichten. Es wäre dann in das Ermessen der Länder gestellt, ob sie überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe Erbschaftssteuer erheben wollen. Außerdem dürfte das Aufkommen aus der Erbschaftssteuer nicht in den Länderfinanzausgleich einbezogen werden.Wir in Baden-Württemberg könnten dann selbst entscheiden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe wir eine Erbschaftssteuer erheben wollen.Ich fordere also, den Reformvorschlag im Bundesrat abzulehnen. Ferner fordere ich unseren Ministerpräsidenten auf, sich in der Föderalismusreform II dafür einzusetzen, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaft- und Schenkungssteuer auf die Länder übertragen wird. Das Gesetz könnte dann verfassungskonform erlassen werden. Außerdem wäre damit auch die Kompetenz der Bundes-länder erheblich gestärkt.Und der größte Vorteil:Baden-Württemberg könnte ein Erbschaft-und Schenkungssteuergesetz abschaffen oder wenigsten ein Gesetz erlassen, das die Sorgen und Nöte unserer Familienbetriebe ernst nimmt und ausreichend berücksichtigt.“

Landeszuschüsse an Familien sollen mit wachsender Kinderzahl steigen – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion will sich in der Wohnraumförderung von der bisherigen Konzeption verabschieden, so der wirtschaftspolitische Sprecher Dr. Hans-Ulrich Rülke. Im Zuge des Wechsels der Wohnungsbaupolitik vom Innen- zum Wirtschaftsministerium wird jetzt an einer neuen Konzeption in der Wohnraumförderung gearbeitet.

Im Kinderland Baden-Württemberg sollen Familien bei der Wohnraumförderung noch stärker berücksichtigt werden. Nach den Vorstellungen der FDP soll die Einkommensgrenze künftig deutlich über den derzeit gültigen Grenzen des Wohnungsförderungsgesetzes liegen. Die Landeszuschüsse an Familien sollen mit wachsender Kinderzahl steigen. Dabei ist Hans-Ulrich Rülke auch bereit, bei hoher Nachfrage eine vorübergehende Schließung des Programms in Kauf zu nehmen. Die Wohnraumförderungsprogramme waren bisher zum Jahresende eher nicht ausgeschöpft. Die künftige Wohnraumsförderungspolitik des Landes soll, wie im Koalitionsvertrag formu-liert, zu einer Flächen sparenden Bebauung führen. In diesem Sinne ist eine Gleichstellung von Neubau beziehungsweise Neuerwerb und Gebrauchterwerb angedacht. Daneben soll auch die energetische Qualität des Förderungsobjekts zum Kriterium werden, damit die Wohnraumförderung auch eine energiesparende Komponente erhält. Diese Pläne sollten nach Meinung der FDP/DVP-Landtagsfraktion im Dezember dieses Jahres im Kabinett beraten und im Jahr 2007 umgesetzt werden. Hans Ilg, Pressesprecher

FDP/DVP-Landtagsfraktion unterstützt Bundesratsinitiative der Landesregierung – Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat sich in einer Landtagsdebatte für eine Reform des Mietrechts ausgesprochen und damit die Unterstützung der liberalen Fraktion für eine entsprechende Bundesratsinitiative der Landesregierung signalisiert.

Danach soll das Mietrechtsreformgesetz der früheren rot-grünen Bundesregierung so geändert werden, dass sich die Rechtsstellung der Vermieter verbessert und es so wieder zu mehr Investitionen im Mietwohnungsbau kommt. Es gehe um eine einheitliche Kündigungsfrist von Mietern und Vermietern bei ordentlichen Kündigungen, um eine Verkürzung der „Schonfrist“ für offene Mietverhältnisse von zwei Monate auf einen Monat und um die Möglichkeit des Vermieters, die Miete im Laufe von drei Jahren um 30 Prozent bis zur Höhe der ortsüblichen Miete heraufzu-setzen. Die Grenze liegt derzeit bei 20 Prozent. Nach den Worten des wirtschaftspolitischen Sprechers bestehe so die Chance, die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entschärfen. Rülke: „Nur wenn der Gesetzgeber dem Vermieter das Leben erleichtert, wird dieser wieder motiviert sein, zu investieren und damit Wohnraum zur Verfügung zu stellen.“ Eine solche soziale und marktwirtschaftliche Reform sei im Sinne der Vermieter und der Mieter. Hans Ilg, Pressesprecher