Pressemitteilung

12.Mai 2009

Arnold: Ein guter Tag für die Bildungspolitik

Eltern haben mehr Befugnis, zu entscheiden, wo ihr behindertes Kind unterrichtet wird – „Ich will der Erklärung des Staatssekretärs nicht vorgreifen, aber heute ist ein guter Tag für die Freie Waldorfschule Emmendingen und ein guter Tag für die gesamte Bildungspolitik. Denn der Kultusminister hat sich nach Presseberichten entschieden, in der Rechtssache Gemeinsamer zieldifferenzierter Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung in Emmendingen keine Berufung einzulegen.“ Dies sagte die bildungspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Birgit Arnold, in einer Aktuellen Landtagsdebatte.

Weiter sagte Arnold (es gilt das gesprochene Wort): ‚Angst vor dem Andersartigen entsteht dort,wo es keine Beziehungen gibt. Diesen Satz , Herr Präsident,darf ich mit Ihrer Erlaubnis aus einem Brief zitieren,der mich im September des vergangenen Jahres erreicht hat.’In diesem Brief heißt es weiter:‚Nicht Behinderte, die auf natürliche Weise von klein aufden Umgang mit behinderten Menschen lernen,entwickeln solche Unsicherheiten und Ängste nicht.’ Diesen Brief schrieb eine Familie an mich, die ein behindertes Kind hat. Und ich bin sicher, dass die Familie damit einverstanden ist, dass ich heute Passagen aus ihrem Brief zitiere.Dieser Brief hat mich sehr berührt und war mit Ursache, dass ich mich in den letzten Mona-ten so intensiv mit den Vorgängen an der und um die Freie Waldorfschule Emmendingen beschäftigt habe.Dieses Engagement hat übrigens schon eine lange Tradition – auch meine Vorgänger Ernst Pfister und Heide Berroth waren mit dieser Schule befasst. Sie haben entscheidend dazu beigetragen, dass dieser Schulversuch einer integrativen Waldorf-schule überhaupt starten konnte.Ich darf noch einmal die Familie zitieren. Sie schreibt:‚Wir können uns nicht damit abfinden,dass unser Sohn erst über Jahre in der Kita integriertund dann über Jahre ausgesondert wird,um schließlich mit teuren Maßnahmen mühsam wiederreintegriert zu werden.Wir wollen für unseren Sohn größtmögliche Selbständigkeit,statt staatlicher Daueralimentation.’ Darum geht es heute in dieser Debatte – um Freiheit.Um die Freiheit der Eltern, selbst zu entscheiden,wo ihr behindertes Kind unterrichtet werden soll.Und es geht um die Chance eines behinderten Menschen,sein Leben so selbstbestimmt und frei zu leben,wir es irgend möglich ist.Darum beschäftigt uns Liberale diese Schule in Emmendingen so – weil sich an ihr ein Freiheitsthema kristallisiert.Wir sind in dieser ganzen monatelangen Debatte endlicheinen Schritt weiter gekommen. Mit der vom Kulturminister angekündigten Aufhebung der Sonderschulpflichtsind wir dieser Freiheit ein großes Stück näher gekommen.Jetzt wird es in Zukunft für Eltern deutlich leichter werden,zu entscheiden, wo ihr behindertes Kind unterrichtet werden soll.Aber eins betonen wir dabei mit großem Nachdruck:ein Wahlrecht der Eltern ohne Einschränkung,wie Sie es fordern,meine Damen und Herren der Opposition,das wird es und das kann es auch nicht geben.Dieses Wahlrecht wird und muss begrenzt werden durch das Wohl des behinderten Kindes.Dieses Kindeswohl muss im Mittelpunkt aller Entscheidungen stehen. Deshalb muss auch jede Entscheidung,wo ein behindertes Kind beschult werden soll,an der allgemein bildenden Regelschule oder an einer Sonderschule, im Einzelfall entschie-den und von Experten mit begutachtet werden.Diese Forderung nach individueller Begutachtungschließt auch eine andere Forderung von Ihnen von der Opposition von vorneherein aus. Sie wollen ganze Gruppen von Sonderschulen abschaffen.Das ist ein Unding.Es gibt z. B. auch bei Sprachbehinderungen Kinder,die mit ein paar Stunden Sonderpädagogik in der Woche nicht auskommen. Es gibt Kinder, die brauchen den schützenden Raum einer Sonderschule, die intensive Förderung, die dort möglich ist,eine Förderung, die aber immer darauf abzielt,den Besuch einer allgemein bildenden Regelschule so schnell wie möglich wieder zu ermög-lichen.Und ich kann nur davor warnen, niemand sollte damit anfangen, die Sonderschulen schlecht zu reden. Wir Liberale halten an unserem Sonderschulsystem fest. Da gibt es kein Vertun.Wir alle haben den Bildungsbericht zur sonderpädagogischen Förderung auf den Tisch be-kommen.Dieser umfangreiche und sehr beindruckende Berichtbelegt mit vielen Daten – Baden-Württemberg hat ein hoch differenziertes und sehr erfolgrei-ches Sonderschulsystem,das auf jeden Fall erhalten werden muss – zum Wohle der Kinder,die mehr und eine intensivere Föderung benötigen.Wir wünschen uns eins neben den erfolgreichen Kooperationsformen zwischen allgemein bildenden Schulen und Sonderschulen, die es in unserem Land in beindruckender Zahl gibt,auch die Möglichkeit, behinderte und nicht behinderte Kinder zieldifferent zu unterrichten, d. h. – in einer gemeinsamen Klasse, aber nach unterschiedlichen Bildungsplänen.Bisher war das in unserem Land nur in Schulversuchen möglich, so auch in der Freien Wal-dorfschule in Emmendigen.Wir halten diese Unterrichtsform deshalb für so notwendig,weil wir auf diese Weise noch mehr behinderte Kinder an allgemein bildenden Schulen be-schulen können.Andere Bundesländer sind hier schon weiter. Dazu müssen natürlich die Rahmenbedingun-gen gegeben sein – räumliche Voraussetzungen,kleine Lerngruppen und Lehrer mit der entsprechenden Ausbildung.Und bei diesem Thema Inklusion geht es natürlich auchum die Rechte und Bildungschancen der nicht behinderten Kinder, die mit Behinderten zu-sammen in einer Klasse unterrichtet werden.Es geht darum, das Vertrauensverhältnis von Eltern und Schule zu bewahren, das Vertrauen der Eltern, dass alle Kinder die für sie nötige Förderung und Unterstützung erfahren.Ihr Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD,greift dieses Thema der Inklusion auf und macht konkrete Vorschläge der Umsetzung.Und wir sehen in vielen Punkten den Entwicklungsbedarf wie Sie.Ich möchte Sie dennoch bitten,sich unserem Änderungsantrag anzuschließen.Wir wollen die sonderpädagogischen Fördermöglichkeiten und das Wahlrecht der Eltern in unserem Land erweitern und ausbauen.Aber wir wollen dies mit der nötigen Sorgfalt tun,der Einbeziehung der Erfahrungen anderer Bundesländerund natürlich auch mit Blick auf das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.Was bedeutet dieses Übereinkommen für unser Bildungssystem und was müssen wir gege-benenfalls ändern ?Das sind noch manche Frage offen.Deshalb sollten wir uns heute noch nicht auf Details festlegen,sondern mit Sorgfalt und wenn Sie wollen, gerne gemeinsam,unser Bildungssystem weiterentwickeln, damit das, was wir in unseren Sonntagsreden alle gemeinsam fordern, auch Realität wird – eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an unserer Gesellschaft, auch der Menschen mit Behinderung, und dies mitten in unserer Gesellschaft.“

Weitere Pressemitteilungen zum Thema