Pressemitteilung

25.Juli 2006

Arnold: Wir lehnen das Tragen eines Kopftuches an öffentlichen Schulen ab

Weibliche Lehrkräfte sollen Neutralitätsgebot respektieren – Christliche Werte pflegen – In einer Landtagsdebatte über das Tragen eines Kopftuches von Lehrerinnen an staatlichen Schulen erklärte die frauenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Birgit Arnold: „Gestatten Sie mir eine persönliche Vorbemerkung – ich habe mich in den letzten Tagen sehr intensiv mit der Kopftuchproblematik auseinandergesetzt.

Und ich muss sagen – ich bin sehr beeindruckt, wie vor zwei Jahren alle Fraktionen dieses Hauses um eine gesetzliche Regelung gerungen haben. Mit großer Ernsthaftigkeit und Intensität, mit großer Sachlichkeit und hoher Kompetenz sind Sie damals dieses Problem angegangen. Meine Achtung, meine Damen und Herren, das war sicher eine Sternstunde dieses Landtages. Heute müssen wir uns wieder mit dieser Frage auseinandersetzen. Das ist weniger ein Zeichen für ein Manko an diesem Gesetz, sondern vielmehr Ausdruck der höchst schwierigen Aufgabe, die der Landtag mit diesem Gesetz bewältigen sollte.

Und so haben sich damals ja auch namhafte Verfassungsrechtler gewundert, gewundert darüber, dass das Bundesverfassungsgericht einen Landtag beauftragt, ein Grundrecht auszulegen. Denn es ging und geht natürlich auch heute immer noch um die Abwägung, um die hoch komplexe Abwägung zwischen der staatlichen Neutralitätspflicht auf der einen Seite und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit auf der anderen Seite. Es sollte mit der Änderung des § 38 des Schulgesetzes erreicht werden, dass das Tragen eines Kopftuches Lehrkräften an öffentlichen Schulen untersagt werden kann, wenn das Neutralitätsgebot verletzt oder der Schulfrieden gestört oder gefährdet wird.

Dabei wollten wir und die große Mehrheit dieses Hauses, dabei wollten wir bei der Lösung dieser Frage keine laizistische Regelung. Wir wollen der Religion ihren Platz in unserer Gesellschaft bewahren. Wir von der FDP-DVP-Fraktion stehen zu dem Erziehungsauftrag, der in unserer Landesverfassung verankert ist. Wir wollen auch weiterhin christlich und abendländische Bildungs- und Kulturwerte mit ihren Traditionen an unseren Schulen pflegen. Da machen wir keine Abstriche. Und auch das wurde in den früheren Beratungen schon deutlich.

Die Schulen haben klar um eine gesetzliche Regelung gebeten. Sie wollten nicht allein gelassen werden mit dieser Grundsatzdiskussion. Und wir haben sie nicht allein gelassen. Wir haben es damals schon abgelehnt und wir lehnen es heute wieder ab. Dieses komplexe Problem der Abwägung zwischen der staatlichen Neutralitätspflicht und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit darf nicht in die Schulen verlagert werden. Wenn schon der Landesgesetzgeber mit dieser Frage fast überfordert ist, dann sind die Schulen es erst recht. Wir haben die erbetene gesetzliche Regelung des Kopftuchverbotes geschaffen.

Die Politik war hier in der Pflicht. Denn der Staat, meine Damen und Herren, muss sich auch zu den Werten bekennen, die für ihn verbindlich sind. Und er muss im Konfliktfall auch bereit sein, diese Werte gesetzlich durchzusetzen. Auch die Frage, ob die Ordenstracht mit dem Kopftuch gleichgesetzt werden kann, wurde ebenfalls schon sehr intensiv und kontrovers diskutiert. Möglicherweise ist hier eine Schwachstelle des § 38. Denn es wird zu Recht in der öffentlichen Diskussion auf eins hingewiesen: Das Grundgesetz kennt nur eine Religionsfreiheit als Menschenrecht. Es fordert die strikte Gleichbehandlung aller Glaubensgemeinschaften. Es unterscheidet nicht zwischen privilegierten und weniger privilegierten Religionen.

Unser Landesgesetz versucht ja diese Klippe zu umschiffen. Es verweist auf den christlichen Erziehungsauftrag in unserer Landesverfassung. Möglicherweise wird hier das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob die Berufung auf unsere Landesverfassung mit dem Prae für eine christliche Erziehung mit dem Recht auf Religionsfreiheit vereinbar ist. Die Landesregierung will ja den Rechtsweg weiter beschreiten. Und sie hat natürlich auch unsere Unterstützung dabei. Aber man darf schon gespannt sein, wie es am Ende ausgeht. Ein letzter Punkt, den ich noch einmal ausdrücklich betonen möchte. Wir lehnen das Kopftuch an unseren öffentlichen Schulen nach wie vor ab, auch in einem möglicherweise individuell begründbaren Einzelfall.

Die umfangreichen Anhörungen auch bei muslimischen Expertinnen haben ergeben, dass das Kopftuch mehr ist als ein Stück Stoff. Es kann in einem religiösen Kontext getragen werden. Aber es steht bei der Mehrzahl der Muslime für die Ungleichbehandlung von Mann und Frau. Oder wie es die Berliner Muslima und Rechtsanwältin, Frau Ates, ausgedrückt hat: „Das Kopftuch dient der Unterordnung der Frau unter die Männer und nicht als Unterordnung unter Gott.“ Und wir wollen und wir werden, meine Damen und Herren, alles aus unseren Schulen heraushalten, was als Ausdruck von Intoleranz und Frauenfeindlichkeit gewertet werden kann. Hier fühle ich mich natürlich besonders als frauenpolitische Sprecherin unserer Fraktion in die Pflicht genommen.

Seit mehr als 200 Jahren kämpfen Frauen in Mitteleuropa um die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen seinen Formen – im sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Bereich. Auch wir, meine Damen, die wir hier in diesem Parlament sitzen, haben diesen Kampf mitgekämpft. Und ich bin sicher, jede von uns hat auf ihre Art erfahren, wie hart und entbehrungsbereich dieser Kampf war und ist. Wir wollen diesen Weg weitergehen. Wir wollen nicht umkehren. Wir wollen und wir werden weiter kämpfen für eine Gesellschaft, in der alle, Männer und Frauen, ihren gleichberechtigten Platz finden. Und da hat das Kopftuch in der Schule nichts verloren.”

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