Pressemitteilung

14.Mai 2009

Bachmann: Disziplinarverfahren darf nicht weiter verschleppt werden

Prof. Friedl soll nicht über Jahre auf Kosten der Steuerzahler spazieren gehen – Der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann, sagte in der Landtagsdebatte mit dem Thema „Abfindungsvergleich mit einem ehemaligen Unfallchirurgen an der Freiburger Universitätsklinik stoppen – Disziplinarverfahren wieder aufnehmen“ unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):

„Eines steht im Fall Friedl fest: Es wurden Fehler gemacht. Die gravierendsten, fol-genschwersten Fehler hat sicherlich Prof. Friedl gemacht. An seinen Behandlungsfehlern leiden viele Menschen noch heute. Ihnen und ihren Angehörigen möchte ich im Namen der liberalen Fraktion unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme aussprechen.Schwieriger ist die Frage zu beantworten, ob im Umgang der Freiburger Universität und des Wissenschaftsministeriums mit dem Fall Friedl Fehler gemacht wurden. Lassen Sie uns zunächst einen Blick auf die verschiedenen Stufen des Verfahrens werfen. Prof. Friedl wurde am 24. Oktober 2000 vom Dienst suspendiert. Im kom-menden Jahr kann er sein zehnjähriges Jubiläum als staatlich bezahlter Spaziergänger feiern. Ihm wird aber nach zehn Jahren Unsicherheit über sein Schicksal ebenso wenig zum Feiern zumute sein wie uns als Vertretern der Steuerzahler zum Feiern zumute sein kann.Auf die Suspendierung folgte die Aufarbeitung durch die Strafjustiz. Am 18. Februar 2003 verurteilte das Landgericht Freiburg Prof. Friedl wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Gesamtgeldstrafe von 270 Tagessätzen. Die dagegen gerichtete Berufung verwarf der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20. Januar 2004. Auch das Strafverfahren wurde also vor über fünf Jahren mit der rechtskräftigen Verurteilung endgültig abgeschlossen.Universitätsklinik und Wissenschaftsministerium kündigten am 4. Februar 2004 die Berufungsvereinbarung zum Chefarzt der Unfallchirurgie. Am 6. Juli 2006 bestätigte das Verwaltungsgericht Freiburg die Kündigung. Mit Blick auf das laufende Disziplinarverfahren wurde dieses Chefarztkündigungsverfahren auf Antrag der Beteiligten zum Ruhen gebracht. Seitdem sind wieder fast drei Jahre ins Land gegangen.Im Februar dieses Jahres schlossen Universitätsklinik und Ministerium den allseits bekannten Vergleich mit Prof. Friedl. Am 24. April entschied der Verwaltungsgerichtshof abschließend über die Chefarzttätigkeit. Damit ist es amtlich: Prof. Friedl wird nie wieder als Chefarzt die Universitätsklinik betreten. Als Vertreter der Steuerzahler können wir froh und dankbar sein, dass der Verwaltungsgerichtshof diesen Beschluss noch fassen konnte, bevor der Vergleich vollzogen wurde. Ohne Chefarzt-tätigkeit gibt es keine Privatliquidation und ohne Privatliquidation keinen Ausgleich für entgangene Einnahmen aus dieser Quelle. Soweit zum Ablauf des Falles.Kommen wir zurück zu der Frage, ob Fehler gemacht wurden. Das kommt nach meiner Überzeugung auf die Sichtweise bzw. die Prioritätensetzung an. Das Handeln des Universitätsklinikums ist geprägt von einer geradezu panischen Angst, Prof. Friedl könnte eines Tages wieder seinen Fuß in die Freiburger Universität setzen. Aus dieser Haltung heraus ist es verständlich, dass das Verfahren zögerlich betrieben und am Ende ein Vergleich geschlossen wurde. Auf der anderen Seite muss es um eine sparsame Verwendung von Steuergeldern gehen. Da ist es nicht hinzunehmen, dass ein Universitätsprofessor seit fast neun Jahren auf Kosten des Steuerzahlers spazieren gehen muss.Im Wissenschaftsausschuss haben wir deshalb parteiübergreifend mit einem einstimmigen Beschluss eindeutig Position bezogen. Der Vergleich musste aus der Welt und das Disziplinarverfahren muss zügig abgeschlossen werden. An dieser Position halten wir fest. Zunächst danken wir dem Wissenschaftsminister dafür, dass er rasch gehandelt und den Vergleich für hinfällig erklärt hat. Bleibt der zweite Teil des Beschlusses, nämlich die zügige Beendigung des Disziplinarverfahrens. Fast neun Jahre arbeiten die Juristen der Universitätsklinik und des Ministeriums an diesem Fall. Alle anderen Verfahren sind längst abgeschlossen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die Sache jetzt auf Arbeitsebene weiter verschleppt und damit den Minister in peinliche Erklärungsnöte bringt. Deshalb braucht es keine konkreten Vorgaben. Es genügt unser einstimmiger Beschluss aus dem Ausschuss. Ich appelliere deshalb an SPD und GRÜNE: Bleiben Sie bei dem gemeinsamen Kurs, stimmen Sie unserem Antrag zu.“

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