Pressemitteilung

21.August 2007

Bachmann: Erstes Land, das Föderalismusreform bei Hochschulen umsetzt

Voraussetzung: Hochschulen sollten ihre Studenten umfassend selbst auswählen – In einer Landtagsdebatte über das „Erste Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich“ sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann:

„Wir sind nicht nur das erste Land, das die Föderalismusreform im Hochschulbereich umsetzt. Wir sind auch das erste Land, das seine Hochschulen in die Lage versetzt, dank der neuen Spielräume noch besser zu werden. Unsere Hochschulen haben bei der Exzellenz-Initiative hervorragend abgeschnitten – und das obwohl sie sich zu dieser Topform unter dem Joch des Bundesbildungsbürokratismus entwickeln mussten. Es begab sich einmal zu Zeiten des Basta-Kanzlers, dass eine Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn den Bundesbildungszentralismus sogar noch ausbauen wollte. Und das, obwohl internationale Vergleiche längst zeigen, dass es die Freiheit ist, die den Universitäten den Weg an die Weltspitze ermöglicht. Glauben Sie wirklich, dass sich Harvard, Yale oder Stanford, Oxford oder Cambridge und die Nehru-Universität in Neu-Dehli unter der Regie von Einzelweisungen aus dem Hause Ihrer Genossin Edelgard hätten entwickeln können? Glauben Sie wirklich, dass Spitzenforscher den Masochismus aufgebracht hätten, Genossin Edelgard ihre Projekte zu erklären? Glauben Sie immer noch an den Segen des Bundesbildungsbürokratismus? Wir können der Landesregierung – korrekter gesagt allen Landesregierungen und ihren Wissenschaftsministern – dankbar sein, dass sie dem Bund ein großes Stück Freiheit abgerungen haben – eine neue Freiheit für Forschung und Lehre.Besonders dankbar sind wir in diesem Zusammenhang Ihnen, lieber Herr Minister Prof. Dr. Frankenberg. Sie haben an diesem Erfolg einen ganz maßgeblichen Anteil.Die Freiheit ist ein kostbares Gut. Sie muss mit Zähnen und Klauen verteidigt werden. Wir vertrauen darauf, dass Minister Frankenberg und seine Kollegen der Versuchung des Bundesbildungs-Bakschisch widerstehen werden. Ist es nicht in ganz vielen Politikbereichen so, dass der Bund erst Geld gibt und dann die Freiheit einsammelt? Kommen nicht nach den milden Gaben aus Berlin die Unteramtsräte der Bundesministerien, um die korrekte Anwendung ihrer Förderrichtlinien durch Nachmessen der Dachschrägen in geförderten Gebäuden zu überprüfen? Ist es nicht diese Verzahnung, diese Vermischung von Kompetenzen, diese gigantische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Bediensteten von Bund und Ländern, die wir mit der Föderalismusreform endgültig beseitigen wollten? Wir drücken unserem Ministerpräsidenten die Daumen, dass es in der zweiten Stufe der Föderalismusreform gelingt, auch die finanzschwächeren Länder in die Lage zu versetzen, der Versuchung des Bakschischs aus Berlin zu widerstehen. Wir dürfen uns die Freiheit nicht wieder abkaufen lassen. Die Koalition aus FDP/DVP und CDU will mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf in vielen Punkten unsere neu gewonnene Freiheit an die Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien weitergeben. Mit einer Neuordnung der Personalkategorien werden die Hochschulen in die Lage versetzt, den gewachsenen Anforderungen im Bereich der Lehre Rechnung zu tragen. Die Zusammenführung der bisherigen Personalkategorien des „wissenschaftlichen Mitarbeiters“ und der „Lehrkraft für besondere Aufgaben“ zu der einheitlichen Personalkategorie des „akademischen Mitarbeiters“ ermöglicht den Hochschulen den dringend notwendigen flexibleren Einsatz ihres Personals.Die Einführung der neuen Personalkategorie des Dozenten an den Universitäten mit dem Tätigkeitsschwerpunkt in der Lehre eröffnet neue Spielräume für eine bessere Betreuung der Studierenden. Bei dieser Figur war es uns übrigens wichtig, dass die dritte Kategorie der Universitätslehrer nach den Senior- und Juniorprofessoren nicht weniger lehren muss als die Professoren an Fachhochschulen. Deshalb ist die maximale Lehrverpflichtung der Lehrverpflichtung an Fachhochschulen jetzt angepasst worden. Wir von der FDP / DVP – Fraktion könnten uns sehr wohl vorstellen, die minimale Lehrverpflichtung ganz zu streichen. Dozenten an Universitäten müssten dann wie Fachhochschulprofessoren einheitlich 18 Stunden lehren. Dies wäre eigentlich ein selbstverständlicher Schritt der Anerkennung für die großartige Leistung der Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen. Und auch die Steuerzahler würden es uns danken.Abgerundet wird das Bild durch die Schaffung von Lehrprofessuren und Forschungsprofessuren an den Universitäten sowie durch die Experimentierklausel zur Einführung von Fakultätsdeputaten. Diese Regelungen ermöglichen es den Universitäten und über die Fakultätsdeputate auch den Fachhochschulen, Professorinnen und Professoren schwerpunktmäßig in der Lehre einzusetzen, aber auch in der Forschung. Wollen wir mit der Weltspitze mithalten, ist eine stärkere Differenzierung unumgänglich. Kommen wir damit zum zweiten Schwerpunkt des Gesetzes: Wir nutzen die neue Freiheit auch, um das Hochschulzugangsrecht zu optimieren. Auf Betreiben des Landes Baden-Württemberg hatte der Bund bereits 2004 das Auswahlrecht der Hochschulen beträchtlich verbessert, indem die auf die Hochschulen entfallende Selbstauswahlquote deutlich erhöht wurde.Jetzt schaffen wir die Möglichkeit, über das Abitur hinaus, die fachspezifische Studierfähigkeit durch eine Aufnahmeprüfung festzustellen. Wir geben den Hochschulen damit die Möglichkeit, nicht mehr allein auf die schulische Hochschulzugangsberechtigung vertrauen zu müssen. Sie können in Zukunft Aufnahmeprüfungen vorsehen – und das ist gut so. Mal Hand aufs Herz: Soll ein Abiturient mit einer Eins in Mathematik und einer Vier minus in Englisch wirklich Sprachen studieren dürfen? Ist es sinnvoll, dass sich eine Abiturientin mit einer Eins in Französisch und einer Vier minus in Chemie den Naturwissenschaften zuwendet? Und last but not least: Es gibt zahlreiche Länder ohne Zentralabitur. Wie sollen wir denn anders als über Aufnahmeprüfungen sicherstellen, dass die Eins von einer Bremer Gesamtschule mit der schwer erkämpften Eins in Esslingen gleichgestellt wird. Kollegin Vossschulte weiß, wovon ich rede.Dieses System kann aber nur funktionieren, wenn unsere Universitäten in allen Fächern und umfassend ihre Studierenden selbst auswählen dürfen. Zu diesem Zweck müssen wir die ZVS abschaffen. Es ist ein altes Anliegen der FDP, dieser fragwürdigen Blüte des Bundesbildungsbürokratismus den Garaus zu machen. Wir wollen seit Jahren der von der ZVS veranstalteten Studentenlandverschickung ein Ende setzen. Und deshalb werden wir Art. 2 auch nur zustimmen, wenn dieses Ende in greifbare Nähe rückt.Mit diesem Gesetzentwurf sorgt die Koalition dafür, dass ein Ruck durch unsere Hochschulen gehen wird. Wir, die Koalition aus CDU und FDP, ermöglicht mit diesem Vorhaben mehr Flexibilität an den Hochschulen. Wir geben ihnen mehr Ent-scheidungsspielräume.“

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