Pressemitteilung

22.Juli 2008

Bachmann: Hochschulen bekommen mehr Freiheit bei Graduiertenförderung

Landesgraduiertenförderungsgesetz trägt auch zum Bürokratieabbau bei – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Landesgraduiertenförderungsgesetz – LGFG)“ sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann, unter anderem:

„In der ersten Lesung haben wir seitens der Koalitionsfraktionen bereits deutlich gemacht, dass dieses Gesetz weniger Bürokratie und mehr Freiheit bedeutet. Was können sich die Menschen in unserem Land mehr von einem Gesetzesvorhaben erhoffen? Die Ausschussberatungen haben uns in dieser Einschätzung bestätigt. Wir haben lediglich eine einzige Änderung vorgenommen. Unser Kernziel bleibt es, den Hochschulen mehr Freiheit bei der Ausgestaltung der Graduiertenförderung zu geben. Die Kritik der Opposition entbehrt nicht nur jeder Grundlage – sie offenbart ein gestörtes Verhältnis zur Freiheit. Lassen Sie mich dies an zwei Beispielen verdeutlichen: Beispiel 1: Die Grünen beantragten landesweit einheitliche Quoten für die Frauenförderung. Frauenförderung ist wichtig. Aber man muss sich mit der Wirklichkeit auseinander setzen. In manchen Studiengängen sind Frauen ganz überdurchschnittlich vertreten und in anderen Studiengängen völlig unterrepräsentiert. Wo viele Frauen sind, sollte man viele Frauen för-dern – wo keine sind, kann man auch keine fördern. Deutlich sinnvoller war der Antrag der SPD, der die Frauenförderung am Anteil der Frauen festmachen wollte. Auch eine solche landesweite Vorgabe macht aber absolut keinen Sinn. Dies kann man viel besser vor Ort in der jeweiligen Hochschule regeln. Wir von FDP und CDU geben den Hochschulen einen Vertrauensvorschuss. Wir glauben, dass sie mit dem Thema Frauenförderung vernünftig und richtig umgehen werden. Beispiel 2: Mindestsätze für die Förderhöhe wollte vor allem die SPD einführen. Auch dies dokumentiert die Liebe zum Staatsdirigismus und das mangelnde Vertrauen in die Akteure vor Ort. Fragen Sie doch bitte nach den aktuellen Mietspiegeln in Baden-Württemberg. Sie werden nach der Lektüre feststellen, dass die Mieten an unterschiedlichen Hochschulstandorten auch ganz unterschiedlich sind. Dies gilt auch für andere Lebenshaltungskosten. Wie kann man vor dem Hintergrund völlig unterschiedlicher Lebenshaltungskosten einheitliche Mindestfördersätze fordern? Wir von CDU und FDP gehen davon aus, dass jede Hochschule das selbst am besten regeln kann. Sie sehen anhand dieser Beispiele, dass für uns Freiheit und Autonomie der Hochschulen keine leeren Floskeln sind. Sie sehen, dass wir ganz im Sinne gelebter Subsidiarität an die Kompetenz und das Verantwortungsbewusstsein vor Ort glauben. Und Sie sehen, dass die Koalition in den Landesfarben schwarz-gelb den Menschen Vertrauen entgegen bringt – Vertrauen in ihre Fähigkeit, ihre eigenen Angelegenheiten selbst und vernünftig zu regeln.In einem Punkt haben wir das Gesetz nachgebessert. Wir haben in einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen eine Berichtspflicht an den Landtag eingefügt. Diese Berichte werden zum einen dazu dienen, die Erfolge bei der Graduiertenförderung zu dokumentieren. Sie werden uns zum anderen eine Orientierung darüber geben, wie die Gelder an den einzelnen Hochschulen verwendet wurden. Sie sehen an diesem Beispiel, dass wir auf der parlamenta-rischen Ebene mit den Kolleginnen und Kollegen von CDU, SPD und GRÜNEN hervorragend zusammenarbeiten. Ich möchte mich herzlich bei Kollegin Bauer bedanken, die die Anregung für diese Änderung gegeben hat. Wären Deine Kolleginnen und Kollegen in Berlin bloß ebenso vernünftig wie Du, liebe Theresia! Dann stünde Jamaika nicht nur für guten Rum und ausgeprägte Lebensfreude, sondern könnte ein Synonym für gute Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen im Bund sein. Im Ländle dagegen beweisen wir mit dem Landesgraduiertenförderungsgesetz einmal mehr, dass unsere Koalition in den Landesfarben schwarz-gelb diesem Land einen soliden Weg in eine gute Zukunft ebnet.“

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