Pressemitteilung

05.Mai 2010

Bachmann: Neues Gesetz ermöglicht Teilprivatisierung von Unikliniken

Hochschulzugang für Meister und beruflich Qualifizierte in Zukunft erleichtert – In einer Landtagsdebatte zum Hochschulzulassungsgesetz sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dietmar Bachmann:„Zunächst möchte ich Ihr Augenmerk auf die Universitätsklinika richten. Das Gesetz eröffnet in Art. 3 die Möglichkeit, Dritte mit der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse einer Universitätsklinik zu beleihen.

Der Wissenschaftsminister zeigt Ihnen gemeinsam mit der Fraktion der CDU und uns einen sehr eleganten Weg auf, Private in den Betrieb einer Universitätsklinik einzubinden. Sie erinnern die lange währenden Diskussionen über die Frage, ob man Universitätsklinika privatisieren soll oder nicht. Mit dem jetzt eingeschlagenen Weg vermeiden wir diese Grundsatzfrage und eröffnen dennoch die Möglichkeit, unseren Universitätsklinika frisches Geld aus privater Hand zuzuführen. Das ist wichtig, um trotz der Sparzwänge investieren zu können.Unsere Universitätsklinika spielen wie unsere Universitäten nicht in der Landes- oder Bundesliga. Sie bewegen sich auf UEFA und FIFA-Niveau, um im Bild zu bleiben. Und auf diesem Niveau muss man schon mal die Option haben, die eine oder andere größere Investition tätigen zu können, die unser Landesetat derzeit nicht hergibt. Eines muss dabei klipp und klar gesagt werden: Jeder Euro, der in unsere Klinika investiert wird, kommt kranken Menschen zugute. Von der Forschung – Heidelberg etwa liegt in der Krebsforschung weltweit ganz vorn – profitieren Menschen in aller Welt. Vor allem aber profitieren die Menschen in Baden-Württemberg. Sie sind es, deren Leben die Ärzte, Schwestern und Pfleger heute Tag für Tag bei Krankheiten retten, die früher den sicheren Tod bedeutet hätten.Die Kritik der SPD, die sicher kommen wird, wird lauten: Private haben nur den Profit im Auge und gefährden die Patienten. Dem ist das auch nicht ganz neue Standardargument entgegenzuhalten, dass nur gute Arbeit nachgefragt wird und Private auf Nachfrage angewiesen sind. Damit haben wir uns aber nicht begnügt. Zwei Airbags sieht das Gesetz vor, damit keine Hedge-Fonds in unsere Klinika investieren, sondern Institutionen, denen das wohl der Patienten ebenso am Herzen liegt wie uns. Zum einen stellt das Instrument der Beleihung sicher, dass die Privaten unter staatlicher Regie als Teil einer staatlichen Einrichtung arbeiten müssen. Zum anderen wird der Wissenschaftsausschuss in jedem Einzelfall befasst werden.In seinem Kern regelt das Gesetz den verbesserten Zugang beruflich Qualifizierter zum Studium. Dieser verbesserte Zugang ist eine alte liberale Forderung. In Zukunft wird der Metz-germeister eben nicht mehr vorrangig Lebensmitteltechnologie studieren müssen – einen seinem Beruf fachlich entsprechenden Studiengang. Er wird auch Philosophie studieren können. Und nicht mehr nur Meister werden studieren dürfen, sondern auch Menschen, deren Qualifikation im Beruf den Meistern gleichgestellt wird. Vielleicht fragen Sie sich, warum in Zukunft Hebammen nicht nur Medizin, sondern auch Luft- und Raumfahrt studieren dürfen. Darauf haben wir eine ganz einfache Antwort: Das ist die Sache mit der Freiheit! Wir wollen, dass alle Menschen nach ihrem freien Willen entscheiden dürfen.Ein Studium kostet aber auch Steuergeld. Und deshalb belassen wir es bei einem Korrektiv, den Eingangstests zum Studium. Die Universitäten und Hochschulen haben es in der Hand, durch gut gemachte Tests die Qualifikation für ein bestimmtes Studium zu prüfen. Diese Tests geben Chancengleichheit. Abiturienten, Hebammen und Metzgermeister werden denselben Eingangstest für Jura, Medizin und Lebensmitteltechnologie haben. Und die besten werden bestehen.Last but not least ebnet das Gesetz den Weg für das Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung. Damit werden die Zulassungsverfahren bundesweit über eine Zentrale vernetzt, damit Universitäten und Hochschulen sofort online wissen, welche Bewerber noch auf dem Markt sind und nicht mehr Zulassungen an Studierende senden müssen, die sich längst für eine andere alma mater entschieden haben.“

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