Pressemitteilung

30.Juli 2009

Berroth: Entscheidend ist, dass Menschen für einander einstehen

Debatte über Gleichstellung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft – In einer von der SPD beantragten Landtagsdebatte über das Thema „Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft“ sagte die finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth:„Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss von 20.9.2007 (2 BvR 855/06) die Hintergründe dargelegt, aufgrund derer es in der Folge mehrfach entschieden hat, dass es nicht gegen Artikel 3 Grundgesetz und gegen die gegen die Richtlinie 2000/78/EG verstößt, wenn Beamten aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kein Verheiratetenzuschlag zusteht.

So weit, so gut, könnte man sagen. Der Landtag hat sich im Übrigen erst vor kurzer Zeit mit diesem Thema auseinandergesetzt – nämlich aus Anlass des Antrags der Grünen – Drs. 14/3951 „Keine Diskriminierung von Lebenspartnerschaften im Besoldungs- und Versorgungsrecht“. Der Bericht über diese Sitzung – 1. April 2009 – hält fest: „Der Ausschuss beschloss ohne Aussprache und ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag für erledigt zu erklären.“Wenn Ihnen das Thema so wichtig war, dass sich überhaupt niemand dazu geäußert hat, fragt man sich schon, warum es heute erneut auf der Tagesordnung des Landtags erscheint.Dennoch will ich es damit nicht bewenden lassen. Selbstverständlich ist die Frage berechtigt, ob es nicht doch politisch geboten wäre, die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften auch auf die hier in Rede stehende Regelung des Besoldungsrechts zu erstrecken. Wobei dann gleichzeitig die Frage zu stellen ist, inwieweit die im Moment noch zugrundeliegende „Hausfrauenehe“ eigentlich noch der Lebenswirklichkeit entspricht bzw. ob schon allein die Tatsache eines vorliegenden Trauscheins die finanzielle Besserstellung rechtfertigt oder ob sich diese Alimentation nicht vielmehr an der Erziehung von Kindern oder auch der Sorge für Eltern orientieren sollte.In unserer Gesellschaft haben sich unterschiedliche Verantwortungsgemeinschaften herausgebildet. Die Pluralisierung der Gesellschaft und neue Lebensentwürfe von Frauen und Männern haben in unserer Gesellschaft zu vielfältigen Lebensformen und Lebensstilen geführt. Entscheidend ist, dass Menschen füreinander einstehen. Die Politik muss gesellschaftliche Realitäten anerkennen. Alle Lebensgemeinschaften, in denen die Partner füreinander Verantwortung übernehmen, sind wertvoll und müssen ggf. vom Staat gleichermaßen unterstützt werden. Der Gesetzgeber kann nicht die Augen davor verschließen, dass mittlerweile weit mehr als 10.000 gleichgeschlechtliche Paare im Stand einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Andere Bundesländer haben eingetragene Lebenspartnerschaften in Fragen des Familienzuschlags gleichgestellt. Wir müssen mittelfristig klären, ob und in welcher Form dies auch in unserem Land geschehen kann. Hierfür wäre es nützlich, den Antrag in den Ausschuss zu verweisen, um dort noch einmal einiges zu klären und ggf. ein Stück weiterzukommen.Wenn Sie dies nicht wollen, müssen wir Ihren Antrag hier ablehnen. Denn die im Antragstext behauptete verbindliche Vorgabe der Europäischen Kommission gibt es – ausweislich der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – eben nicht. Und einem Antrag, der insoweit auf einer falschen Grundlage aufbaut, kann man/frau von der FDP/DVP nicht zustimmen.“

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