Pressemitteilung

01.Oktober 2008

Berroth: Geplante Regelung bringtRiesenprobleme für Familienbetriebe

FDP/DVP-Landtagsfraktion fordert praktikable Regelungen bei Erbschaftssteuer – Die finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, sagte in der Aktuellen Debatte über das Thema „Keine Erbschaftssteuerreform gegen die Familienbe-triebe!“ unter anderem:

„Ich möchte zunächst klarstellen, über welchen Betrag wir reden: Das bundesweite Erb-schaftssteueraufkommen beträgt rund 15 Prozent des Bundesanteils an der Bürgschaft für die Bank Hypo Real Estate. So sehen Sie die Relation, um welche Beträge wir hier im Moment streiten. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Gefahr hinweisen – und das ist kein Schlechtreden und kein Angstmachen -, dass auf unsere Familienbetriebe hier in Baden-Württemberg, egal ob gewerblich oder landwirtschaftlich, ein Riesenproblem zukommt. Herr Finanzminister, ich prophezeie Ihnen: Spätestens Mitte nächsten Jahres werden Sie bei uns vor der Tür stehen und sagen, ich brauche soundso viel Finanzbeamte mehr, weil diese Neuregelung so wie sie jetzt geplant ist, einen solchen Aufwand bei der Festsetzung macht, dass es mit der bisherigen Finanzverwaltung nicht zu leisten sein wird.Deswegen wollen wir Sie daran erinnern: Noch in der Koalitionsvereinbarung haben CDU, CSU und SPD vereinbart, dass die Vererbung von Unternehmen ganz von der Steuer freigestellt werden soll, wenn sie zehn Jahre weitergeführt werden. In der Frühphase hat man davon geredet, dass sie zu zunächst freigestellt werden und dass dann jedes Jahr zehn Prozent der Steuerschuld erlassen werden, so dass sie definitiv, wenn der Betrieb zehn Jahre weitergeführt wird, nichts zu bezahlen haben. Jetzt soll auf jeden Fall etwas versteuert wer-den, und das soll auch gleich bezahlt werden.Ich habe vorher versucht, es klar zu machen: Diese ominöse Million Euro Betriebsvermögen – schauen Sie doch einmal in eine Bilanz rein -, haben Sie mit einem Zwei- bis Drei-Mann-Betrieb, aber nicht mit einem normalen mittelständischen Betrieb in Baden-Württemberg.Dann wird gesagt, es soll eine aufkommensneutrale Regelung geben. Es handelt sich aber um aufkommensneutral in Deutschland. Das würde aber bedeuten, dass in Baden-Württemberg, wo wir hohe Immobilienpreise haben, eine gewaltige Mehreinnahme sein wird. Da könnte man sagen, das ist in Ordnung. Wenn es aber zum Tod von Betrieben und zum Verlust von Arbeitsplätzen führt, dass ist die Rechnung ganz schnell in die Hose gegangen. Herr Abgeordneter Prewo (SPD), wenn Sie etwas geerbt haben, wofür Sie nichts getan ha-ben, dann mag das in Ihrem Falle so gewesen sein. Ich kenne viele Familienbetriebe. Ich weiß, dass die allermeisten Familienbetriebe deswegen so heißen, weil alle Familienangehörigen mitarbeiten, weil Söhne und Töchter genau diesen Wert mitgeschaffen haben. Wir reden davon, dass Söhne und Töchter den Wert mit erarbeitet haben. Es ist auch eine Frage des Respekts vor dem Alter, dass man die Eltern so lange in ihrem Besitz belässt und sich nicht hineindrängt.Es hat mir überhaupt noch niemand erklärt, wie die genaue Regelung bei weichenden Erben sein soll. Der Ministerpräsident hat gestern die Familienstämme angesprochen. Aber dabei geht es nicht nur um Familienstämme. Nehmen Sie einen Betrieb mit seinem Sohn und einer Tochter. Die Tochter übernimmt das Unternehmen, kommt dann in die Steuerbegünstigung. Der Sohn macht etwas ganz anderes und zahlt die volle Steuer. Wie soll ein Unternehmer oder eine Unternehmerin künftig ein Testament gestalten, wenn es gerecht sein soll und wenn man nicht weiß, was innerhalb der nächsten 15 Jahre zurückgefordert wird. Diese Konstruktion, die im Moment erdacht ist, ist völlig kontraproduktiv und sie ist besonders schädlich für Baden-Württemberg und darf deshalb so nicht stattfinden. Die einfachste Lö-sung wäre, wenn wir das wenigstens ins Landesrecht bekämen und dann eine vernünftige Gestaltung machen könnten.

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