Pressemitteilung

24.Juni 2015

Bullinger: Absenkung der Eingangsbesoldung verschlechtert Attraktivität des öffentlichen Dienstes

In einer Landtagsdebatte über den „Gesetzentwurf zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften“ (Drucksache 15/6961) sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Friedrich Bullinger:

„Dass die Inhalte des Gesetzentwurfs zur ‚Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften‘, im Wesentlichen nicht kontrovers sind, zeigt sich schon an der Tatsache, dass Gemeindetag und Landkreistag keine Bedenken gegen das Gesetzgebungsvorhaben äußern und dass auch die Kirchen keinen Änderungs- oder Ergänzungsbedarf sehen. Dies gilt auch für den Städtetag, der dann aber über die Regelungsinhalte dieses Gesetzentwurfs hinaus dringenden Änderungsbedarf in einer Reihe wesentlicher Punkte sieht. Dies betrifft

–       Änderungen im Stellenobergrenzenrecht, die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Gewährung von Zulagen für die vorübergehende oder befristete Wahrnehmung eines höhenwertigen Amts, Veränderungen bei der Mehrarbeitsvergütung nach § 65 Landesbesoldungsgesetz – vor allem aber die Abschaffung der Absenkung der Eingangsbesoldung nach § 23 Landesbesoldungsgesetz.

Der Städtetag hat ohne Zweifel recht, vor allem aber mit der Forderung, die Absenkung der Eingangsbesoldung rückgängig zu machen. Die Absenkung der Eingangsbesoldung missachtet den Gesichtspunkt der Leistungsgerechtigkeit der Besoldung, sie verschlechtert die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes in Konkurrenz zur privaten Wirtschaft und sie richtet sich gegen die Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der öffentliche Dienst braucht hochqualifizierten Nachwuchs. Dies gilt in Zukunft in immer stärkerem Maße. Und zugleich wird – bei abnehmenden Jahrgangsstärken – das Konkurrieren um die Besten immer stärker werden. Wenn der öffentliche Dienst hier bestehen soll, ist es unausweichlich, die Absenkung der Eingangsbesoldung wieder aufzuheben. Wir werden Ihr Gewissen schärfen, indem wir zu den Ausschussberatungen einen entsprechenden Antrag vorlegen werden. Im Übrigen werden wir sorgfältig beobachten, in wieweit die grüne-rote Landesregierung ihre Ankündigung wahrmacht, die Forderungen des Städtetags näher zu prüfen und gegebenenfalls – wie es so schön heißt – ‚zu einem späteren Zeitpunkt‘ aufzugreifen. Im Übrigen sind die meisten Punkte des Gesetzentwurfs weitgehend unstrittig: Wer sollte etwas dagegen haben, wenn die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit oder zur Gewährung des ehebezogenen Teils des Familienzuschlags umgesetzt wird?

Auch die Schaffung von Stellenzulagen für Wachtmeister, die in einer Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften verwendet werden, tragen wir ebenso mit wie die Stellenzulage für Beamte, die in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung verwendet werden. Die vorgesehenen Änderungen in der Landesbesoldungsordnung A, soweit sie das Bildungswesen betreffen, sehen wir in Teilen kritisch. Die Kosten des Gesetzentwurfs, die einmaligen wie die laufenden jährigen, sind im Gesamtzusammenhang der Personalaufwendungen des Landes unerheblich.

Auch die Aufhebung der Absenkung der Eingangsbesoldung wäre angesichts der Situation des Landeshaushalts problemlos verkraftbar – wenn man wollte. 40 Millionen sind kein Klacks. Aber stellt man dem das Mehr an Motivation und Leistungsbereitschaft bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Gewinn für den öffentlichen Dienst insgesamt gegenüber, dann sollte klar sein, wohin sich die Waage neigt. Bei einer volkswirtschaftlichen Bilanzierung eindeutig ins Positive. Zum Abschluss will ich unterstreichen: Wer Leistung und Qualität will, muss diese auch bezahlen. Eine funktionierende Volkswirtschaft braucht eine motivierte und leistungsfähige Verwaltung. Wir brauchen Qualität auf Augenhöhe mit der Wirtschaft, daher ist die grün-rote Politik falsch. Denn sie ist standortschädlich, leistungsfeindlich, demotivierend und macht den öffentlichen Dienst unattraktiv. Auch im öffentlichen Dienst muss sich Leistung lohnen!“

Weitere Pressemitteilungen zum Thema