Pressemitteilung

18.Februar 2016

Bullinger: Baden-Württemberg muss seine artenreichen Kulturlandschaften erhalten anstatt künstliche Wildnis zu erschaffen

In einer Aktuellen Debatte des Landtags über die Ausrichtung der Naturschutzpolitik sagte der Sprecher der FDP-Fraktion für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger, Grün-Rot habe in den vergangenen 5 Jahren zu sehr auf eigentumsfeindliche Zwangsmaßnahmen und zu wenig auf den bewährten Vertragsnaturschutz gesetzt:

„In ihrer Naturschutzstrategie rühmt sich die grün-rote Landesregierung auf Seite 6 dafür, dass sie beim Naturschutz heute auf ‚Kooperation, Motivation, Wertschätzung, Erlebnis und Begeisterung‘ setze. Fakt ist, der Trend unter Grün-Rot geht trotz dieses Lippenbekenntnisses zum Totalreservat, zur Flächenstilllegung und zur künstlich hergestellten Wildnis. Dafür stehen der Nationalpark, die Nichtentnahme von Nicht-Derbholz infolge der FSC-Zertifizierung des Staatsforstes, das eigentumsfeindliche Grünlandumbruchverbot, der Gewässerrandstreifen im Zuge der Neuordnung des Wasserrechts und nun die geplante Herausnahme von 10 Prozent des Staatsforsts aus der forstwirtschaftlichen Nutzung. Dabei ist Baden-Württemberg ein größtenteils dicht besiedelter Kulturlandschaftsraum mit 10,6 Millionen Einwohnern. Die besonders artenreichen vom Menschen geschaffenen Biotope wie Streuobstwiesen oder Wachholderheiden wie auch amphibienreiche Steinbrüche sind die besten Beispiele dafür, dass nachhaltiges Wirtschaften der Biodiversität nicht abträglich sondern vielmehr zuträglich ist.

Teile der grün-roten Novellierung des Naturschutzgesetzes im vergangenen Jahr waren für die FDP zustimmungsfähig, aber auch hier zeigte sich wieder der Konflikt der grün-roten Landesregierung mit dem in Artikel 14 Grundgesetz verbrieften Recht am Eigentum, der sich wie ein roter Faden durch die Legislaturperiode zog – vom Wassergesetz über das Grünlandumbruchverbot und der Gängelung von Christbaumerzeugern bis hin zur eigentumsfeindlichen Einschränkung des Jagdrechts. Zu kritisieren ist diesbezüglich, dass im Zuge der grün-roten Naturschutz-Novelle ohne Not die bewährte Formulierung aus § 13 (Vertragliche Vereinbarungen) des alten Landesnaturschutzgesetzes gestrichen wurde, wonach durch die Naturschutzbehörden vorrangig zu prüfen ist, ob sich ein bestimmter Zweck des Naturschutzes im Wege einer vertraglichen Vereinbarung mit den Betroffenen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft erreichen lässt. Stattdessen wurde überall auf eigentumsfeindliche ordnungsrechtliche Maßnahmen gesetzt und im Nordschwarzwald ein Nationalpark gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger in der betroffenen Region durchgedrückt. Meine Damen und Herren von Grünen und SPD, Sie kündigen einerseits überall an, sie wollten die Naturschutzbildung stärken, die Tierschutzbildung stärken, um dann andererseits im Zuge der Bildungsplanreform die Abschaffung des Faches Biologie in den Gymnasialklassen 5 und 6 zugunsten eines Fächerverbundes „Naturphänomene und Technik“ voranzutreiben. Das passt nicht zusammen.

Noch ein Wort zum Landschaftsschutz. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz stehen ‚die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft‘ unter Schutz. Die Naturschutzstrategie der Landesregierung geht auf Seite 17 darauf auch kurz ein: ‚Die spezifische Identität der Landschaft bleibt gewahrt‘. Es fehlen aber die Schlussfolgerungen und notwendigen Güterabwägungen mit Blick auf die Energiewende, etwa was die Biomassenutzung oder was Windenergie betrifft. Die Grünen reden im Titel dieser Aktuellen Debatte von der Erhaltung der ‚lebenswerten Heimat‘ und appellieren dann an die Landkreise, die Satzungen der Landschaftsschutzgebiete großzügig auszulegen oder gar zu verändern, um ausgerechnet dort 180 Meter hohe Windenergieanlagen zu errichten. Meine Damen und Herren, es wird Zeit, dass diese Art der Naturschutzpolitik beendet wird.“

 

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