Pressemitteilung

23.Juni 2017

Bullinger: Die CDU muss bei steuerfreier Risikoausgleichsrücklage endlich liefern

Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat die CDU dazu aufgefordert, nicht nur in Festreden von einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft zu fabulieren, sondern diese im Bund auch endlich umzusetzen: „Landwirtschaftsminister Hauk und andere CDU-Politiker erzählen uns dieser Tage, diese wichtige Maßnahme für ein eigenverantwortliches Risikomanagement scheitere in Berlin stets an der SPD. Tatsache ist, dass die Maßnahme schon im Jahr 2012 innerhalb der schwarz-gelben Bundesregierung diskutiert und von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble von der CDU kassiert wurde. Die Union muss jetzt endlich einmal liefern, anstatt Sündenböcke zu suchen“, sagte Bullinger.

Bullinger hatte die grün-schwarze Landesregierung am Donnerstag in einer mündlichen Anfrage um Auskünfte über die bisherige Ermittlung des Umfangs der landwirtschaftlichen Frostschäden vom April sowie über das Liquiditätsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank gebeten. Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch (CDU) stellte daraufhin die vorläufige Bilanz des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vor. Demnach sind in Baden-Württemberg 28.000 Hektar Beeren- und Kernobst sowie Rebflächen durch den April-Frost geschädigt. Etwa die Hälfte dieser Fläche sei sogar bis hin zum Totalausfall stark geschädigt. Am stärksten habe es die Reben getroffen. Von 27.000 Hektar Rebfläche seien 8.000 Hektar betroffen, berichtete Gurr-Hirsch. Einige spätere Rebsorten wie der Spätburgunder hätten sich aber erfreulicherweise besser entwickelt. Dieses gelte auch für Feldgemüse. Frühkartoffeln wiederum seien zum Teil stark geschädigt.

Insgesamt gehe die Landesregierung bei ihrer Schadenskalkulation inzwischen von einem Millionenbetrag aus. „Wir haben unterstellt, dass 75 Prozent Schaden zugrunde liegt, und wir gehen von einem durchschnittlichen Schaden pro Hektar von 8.000 Euro aus – und dann kommen Sie auf 100 Millionen Euro. Das ist eine Nummer“, sagte Gurr-Hirsch. Aufgrund der unterschiedlichen Betroffenheit einzelner landwirtschaftlicher Kulturen riet die Staatssekretärin den Betrieben, in Zukunft auf mehr Standbeine zu setzen.

Hinsichtlich des Liquiditätsprogramms der Landwirtschaftlichen Rentenbank berichtete Gurr-Hirsch, dass dieses bis zum 30. Juni 2018 befristet für Frostgeschädigte geöffnete werde. Zudem habe die Landesregierung am 2. Mai beschlossen, ein Hilfsprogramm mit Ad-hoc-Hilfen aufzulegen. Das nationale Rahmenprogramm gebe jedoch vor, dass die Schäden kurz vor der Ernte zu erheben seien. Deshalb warteten die Betriebe einstweilen ab.

Der FDP-Agrarsprecher Bullinger hakte bezüglich der Einführung einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage abermals bei Gurr-Hirsch nach: „Das Thema ‚Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage‘ war bei allen Betrieben, die ich besucht habe, die zentrale Forderung. Denn das, was bisher hinsichtlich der dreijährigen Gewinnglättung von der Großen Koalition umgesetzt wurde, sei das Papier nicht wert, auf dem es stehe. Ich frage: Wie kommen wir hinsichtlich der Risikoausgleichsrücklage endlich voran?“

Die Staatssekretärin räumte daraufhin ein, dass diese Forderung allgegenwärtig sei. Das baden-württembergische Agrarministerium habe daher abermals einen Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble geschrieben.

Bullinger verwies auf eine jüngst von der FDP/DVP-Fraktion eingereichte Große Anfrage zu möglichen Rahmenbedingungen für ein verbessertes Risikomanagement in der Landwirtschaft (siehe dazu Anlage, Landtagsdrucksache 16/2153). „Als konstruktiv arbeitende Oppositionskraft haben wir der Landesregierung in 30 Einzelfragen zahlreiche Möglichkeiten im Steuerrecht, bei Ernteversicherungen und Warentermingeschäften aufgezeigt. Wir erwarten angesichts der massiven Frostschäden, dass Grün-Schwarz über den Bundesrat nun endlich in die Gänge kommt“, sagte Bullinger.

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