Pressemitteilung

15.Juli 2010

Bullinger: FDP lehnt Antrag der Grünen zum Jagdgesetz ab

Bei Entschädigungsleistungen Streuobstwiesen und Weinberge nicht einbeziehen – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes“ sagte der Sprecher für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger, unter anderem:„Die Fraktion der Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes eingebracht, der offensichtlich mit heißer Nadel gestrickt wurde. Die Grünen wollen – so sind jedenfalls ihre Ausführungen zu verstehen – im Blick auf die von Wildtieren verursachten Schäden Streuobstbestände und Weinberge mit anderen landwirtschaftlichen Nutzflächen gleichstellen. Wenn man so verfahren würde, wäre die Bereitschaft eine Jagd zu pachten und zu betreuen noch geringfügiger, als sie jetzt schon ist. Denn ein Jagdpächter muss für die Wildschäden finanziell aufkommen, die Wildschweine in seinem Jagdbezirk beispielsweise in einer Maiskultur eines Landwirts anrichten. Jetzt sollen noch Obstwiesen und Weinberge dazukommen – die FDP/DVP-Landtagsfraktion lehnt diesen Antrag ab.

Sicherlich haben sich die Wildbestände punktuell erhöht. Von einer Vervielfachung kann allerdings nicht gesprochen werden. Gleiches gilt für Wildschäden. Ich möchte auch darauf hinzuweisen, dass die finanzielle Wiedergutmachung von Wildschäden in Baden-Württemberg in der Regel gut funktioniert. Jetzt will ich darlegen, warum die Wildschweinbestände regional und punktuell zugenommen haben: 1. Es fehlen die natürlichen Feinde. Wir leben in einem dicht besiedelten Land. Wir haben eine historisch gewachsene Kulturlandschaft, wo die Jagd als Regulativ gefordert ist.2. Abgesehen vom letzten hatten wir schneearme Winter, was für die Vermehrung der Wildschweine mit ursächlich war. Auch erschwert fehlender Schnee die Jagd.3. Für noch gravierender halte ich die Änderungen in der Fruchtfolge beim Ackerbau. Der hohe Anteil von Raps und Mais bietet von April bis in den Oktober den Wildschweinen Schutz und Deckung, so dass eine Bejagung in diesem Zeitraum kaum möglich ist.4. Wildschweinschäden in Streuobstwiesen kommen, wenn überhaupt, dort vor, wo das Obst nicht aufgelesen wird, das Gras nicht abgeweidet oder abgemäht, sondern häufig nur gemulcht wird.Wenn also eine Streuobstwiese ordentlich bewirtschaftet wird, ist der Anreiz für das Wild, dort nach Futter zu suchen, gering. Ist der Tisch reichlich gedeckt mit Obst und Gewürm, braucht man sich nicht wundern, wenn Wildschweine dort zu Nachtzeiten tafeln.Mein Kollege Rüeck und ich kommen aus dem herrlichen Streuobstflecken Hohenlohe. Uns sind die Schilderungen der Grünen nicht bekannt. An dieser Stelle möchte ich jedoch die Jägerschaft zum Schuss ermutigen. Ich erinnere an den Landesjägertag in Biberach, wo ein anerkannter Wildbiologie und Hochschullehrer die Jägerschaft ermunterte, auch die Frischlinge vor die Flinte zu nehmen, weil man sonst die Population nicht in den Griff bekäme.

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