Pressemitteilung

15.Dezember 2014

Bullinger: FDP will dem Leistungsprinzip weiterhin zur Durchsetzung verhelfen

Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, sagte zur Erhöhung der Grundgehälter für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler:

„Die FDP-Fraktion unterstützt die Erhöhung der Grundgehälter für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Baden-Württemberg. Wir brauchen schließlich attraktive Gehaltsstrukturen, wenn wir die besten Köpfe für unsere Hochschulen gewinnen und halten wollen. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte dies bereits im Jahr 2012 bezogen auf ein hessisches W2-Professorengehalt angemahnt.“

Allerdings habe der grün-rote Gesetzentwurf einen entscheidenden Pferdefuß, so Bullinger. „Die höheren Grundgehälter werden zur Hälfte dadurch finanziert, dass Leistungs- und Funktionszulagen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu 50 Prozent auf die Erhöhung der Gehälter angerechnet werden. Damit werden aber die Zulagen zu einem Gutteil von der Gehaltserhöhung aufgefressen. Die Neuregelung schränkt also in erheblichem Umfang das Leistungsprinzip ein. Um dem Leistungsprinzip zukünftig wieder zur Durchsetzung zu verhelfen, hat die FDP-Fraktion einen Entschließungsantrag vorgelegt. Demnach sollten bei zukünftigen Besoldungserhöhungen im Wissenschaftsbereich die dafür aufgewandten Mittel in Teilen dem sogenannten Vergaberahmen für Leistungs- und Funktionszulagen der jeweiligen Hochschulen zugeführt werden.“

Bullinger kritisierte, dass Grüne und SPD den FDP-Antrag mit ihrer Regierungsmehrheit ablehnten und sich somit nicht zu einem klaren Bekenntnis zum Leistungsprinzip bei der Besoldung der Wissenschaftler durchringen konnten. „Durch ihre Entscheidung haben die Regierungsfraktionen deutlich gemacht, dass der Verweis auf die beschränkten Haushaltsmittel eine Schutzbehauptung war und ihnen an einer Wiederherstellung der Zulagen im ursprünglichen Umfang nicht gelegen ist. Die FDP-Fraktion wird jedoch am Ziel festhalten, das ursprüngliche Verhältnis von Grundgehältern zu Zulagen wieder herzustellen.“

 

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