Pressemitteilung

04.März 2015

Bullinger: Grün-rote Jagd-Verordnungspolitik ist eine Ohrfeige für das Parlament

Der jagdpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, hat in der von den Freien Demokraten beantragten Aktuellen Debatte des Landtags „Jagdrechtspolitik am Landtag vorbei ­­­- Unter Grün-Rot kommt die ganze Wahrheit stets durch die Hintertür im Wege der Verordnung“ den Verordnungsentwurf der Landesregierung zum Jagdrecht scharf kritisiert: „Am 8. Oktober letzten Jahres habe ich genau diese Hintergehung und Trickserei angemahnt. Herr Präsident, ich zitiere aus meiner Rede: Werte Kolleginnen und Kollegen, die in dem vorgelegten Gesetzentwurf beinhalteten Ermächtigungen zeigen, dass die Exekutive die Möglichkeit hat, am Landtag vorbei Jagdpolitik zu machen.“ Genau dies sei jetzt der Fall.

Bullinger bezeichnete die Vorgehensweise der grün-roten Landesregierung, weitreichende Änderungen nicht per Gesetz, sondern im Wege der Verordnung am Landtag vorbei durchzusetzen, als „trickreiche Masche“: „Das ist einer Demokratie unwürdig und eine Ohrfeige für dieses Parlament.“

Konkret kritisierte Bullinger die zahlreichen nachträglichen Verschärfungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes durch die vom Ministerium für Ländlichen Raum geplante Durchführungsverordnung. So werden die Jagdzeiten vieler Arten im Verordnungsentwurf weiter verkürzt, so zum Beispiel bei Rabenkrähen und Federwild. Zum Teil werden Jagdzeiten von Arten, die im Gesetz als zu bejagen gelten, in der Verordnung sogar ganz gestrichen, etwa bei der Tafelente oder Krickente. Eine weitere praxisferne Verschärfung sieht die Durchführungsverordnung laut Bullinger bei der Wildfütterung vor. Das Gesetz sieht vor, dass Fütterungsgenehmigungen eine Fütterungskonzeption für eine bejagbare Fläche von mindestens 2.500 Hektar voraussetzt. In der Durchführungsverordnung ist plötzlich davon die Rede, dass es sich um 2500 Hektar zusammenhängend bejagbarer Fläche handeln muss. Zudem verwässere die fachliche Durchführungsverordnung die Qualifikation von Wildschadensschätzern, bemängelte Bullinger.

Wesentliche Änderungen nicht per Gesetz, sondern auf dem Verordnungsweg durchzusetzen, sei inzwischen ein gängiges Muster der grün-roten Landesregierung, sagte Bullinger: „Es gibt noch andere Beispiele, wie die zahlreichen Ermächtigungen im Klimaschutzgesetz, das klein ausfiel, aber dem Umweltminister einen Freibrief gibt, um in andere Rechtsgebiete einzugreifen, oder der jüngste Entwurf zur Novellierung des Landesnaturschutzrechts wo in § 15 Abs. 5 mit der Ermächtigung des Ministeriums zu einer landeseigenen Kompensationsverordnung die gleiche Masche läuft wie beim Jagdrecht.“

Abschließend kritisierte Bullinger die Kritik des Ministers für Ländlichen Raum an der Großdemonstration der Jägerschaft vor dem Landtag: „Werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin geradezu erschüttert, wenn Minister Bonde von der selbsternannten grün-roten Bürgerregierung die Demonstration der Jäger schäbig missbilligt. In Deutschland gilt noch immer das freie Demonstrationsrecht nach Artikel 8 des Grundgesetzes. Wenn die Jäger verständlicherweise der Ansicht sind, dass die Sozialdemokraten und die Grünen die Eigentums- und Nutzungsrechte immer weiter beschränken, sie bevormunden und mit Verordnungen am Landtag vorbei weiter entmündigen, dann ist es ihr gutes Recht dagegen zu demonstrieren. Die Ausübung des Versammlungsrechts hat ein Minister, Herr Bonde, weder zu kritisieren noch zu verunglimpfen.“

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