Pressemitteilung

31.Juli 2014

Bullinger: Land darf sich nicht aus Finanzierung der Lebensmittel-Regelkontrollen zurückziehen

Der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, erklärte anlässlich der Veröffentlichung des Jahresberichts zur Lebensmittelüberwachung 2013:

„Bei den Lebensmittelkontrollen ist es richtig, weiterhin zusätzlich sachkundiges Personal einzustellen, damit sowohl der Verbraucherschutz als auch die Möglichkeit zeitnaher Nachkontrollen bei Hygienemängeln und Verstößen gestärkt werden. Die Schwankungsbreite bei der Durchführung von Nachkontrollen nach Beanstandungen ist in Baden-Württemberg noch immer sehr groß. Daher gibt es keinen Grund, sich zurückzulehnen.“

Scharfe Kritik übte Bullinger abermals an Plänen der grün-roten Landesregierung, anlasslose Lebensmittel-Regelkontrollen künftig über Gebühren der kontrollierten Betriebe zu finanzieren: „Das ist ungefähr so, als würde künftig jeder unbescholtene Autofahrer, der an einem Blitzer vorbeifährt, zur Kasse gebeten, auch wenn er sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten hat.“ Der FDP-Abgeordnete erinnerte daran, dass die Lebensmittelbetriebe im Zusammenhang mit den nachzuweisenden vorgeschriebene Hygienemanagementkonzepte (HACCP) bereits erheblichen Aufwand im Dienste der Hygieneüberwachung betreiben müssen und damit schon einen spürbaren Beitrag zur allgemeinen Sicherheit leisteten. In ihrer Stellungnahme auf eine Kleine Anfrage Bullingers hatten Verbraucherschutzminister Bonde und Finanzminister Schmid entsprechende Pläne im März dieses Jahres jedoch ausdrücklich unterstützt (siehe Drucksache 15/4737): „Im Hinblick auf den Landeshaushalt ist nach Auffassung des Ministers für Finanzen und Wirtschaft eine Finanzierung der Lebensmittelkontrollen über Gebühren grundsätzlich zu begrüßen.“ Auch im Bundesrat hat Grün-Rot sich bereits im vorigen Jahr für die Gebührenfinanzierung der Regelkontrollen ausgesprochen. Bullinger: „Die Regelkontrollen in der Lebensmittelwirtschaft sind Teil der Daseinsvorsorge und müssen deshalb auch in Zukunft gebührenfrei durchgeführt werden. Das Land darf sich hier nicht auf Kosten des Lebensmittelhandwerks aus der Finanzierung stehlen.“

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